Vermögen steuerbegünstigt übertragen
|
|
- Käthe Auttenberg
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Vermögen steuerbegünstigt übertragen Verschenken einer Sofort- Stand
2 Gliederung Konzept und Zielgruppe Angebots- und Antragsprozess Service und Verkaufsunterstützung
3 Welche Zielgruppe eignet sich für dieses Konzept? Kunden, die zu Lebzeiten bereits einen Teil Ihres Vermögens auf eine bestimmte Person übertragen wollen Vermögen oberhalb der jeweiligen Freibeträge verschenken wollen Schenkungsteuer sparen wollen das Gefühl von Dankbarkeit erfahren wollen ihre eigene Ruhestands- Einnahmesituation bereits geregelt haben ( in ausreichendem Maße vorhanden)
4 Schenkung zu Lebzeiten Bernd (70) ist geschieden und hat sein Leben lang gut verdient. Zu seinem einzigen Kind Markus (35) hat er ein sehr gutes Verhältnis, ihm möchte er daher sein gesamtes Vermögen bereits zu Lebzeiten übertragen: Eine Immobilie mit einem Verkehrswert von Euro sowie weitere Euro Bargeld. Vater Schenkung Sohn Haus im Wert von Euro Bargeld in Höhe von Euro
5 Schenkungssteuer oberhalb der Freibeträge fällig Die Immobilie übersteigt den für Kinder festgelegten Freibetrag in Höhe von Euro noch nicht, so dass Markus dafür keine Schenkungsteuer zahlen muss wohl aber für die Euro. Bernd sucht daher nach einer Möglichkeit, Markus dieses Geld mit möglichst wenig Schenkungsteuer zu übertragen. Ob das Geld als Einmalzahlung in bar oder Stück für Stück in anderer Form übertragen wird, spielt für ihn dabei keine Rolle. Vater Vater Schenkung Sohn Sohn Haus im Wert von Euro Bargeld in Höhe von Euro
6 Steuerklassen und Freibeträge im Überblick / ErbStG Ganz gleich, ob aufgrund gesetzlicher Erbfolge, durch Testament oder als Auszahlung des Pflichtteils: Wer etwas erbt oder geschenkt bekommt, muss dafür Steuern zahlen. Wie hoch diese sind, hängt von der Verwandtschaftsbeziehung und der Höhe des übertragenen Vermögens ab. Dabei lässt sich die Steuerlast in vielen Fällen durch eine Schenkung vor Eintritt des Erbfalls reduzieren oder ganz vermeiden. Je nach Verwandtschaftsbeziehung gelten spezielle Freibeträge. Die Verwandtschaftsbeziehung bestimmt außerdem die Steuerklasse, in die das Finanzamt den Erben bzw. Beschenkten einordnet. Der jeweilige Steuersatz steigt mit der Höhe des Erb- bzw. Schenkungsbetrages Steuerklasse Personenkreis Freibetrag I II III Ehegatte und Eingetragene Lebenspartnerschaften Kinder (eheliche und uneheliche Kinder, Adoptiv- und Stiefkinder, nicht jedoch Pflegekinder) EUR EUR Enkel und Urenkel EUR Eltern und Großeltern bei Erwerb von Todes wegen EUR Eltern und Großeltern bei Zuwendung unter Lebenden Geschwister, Neffen und Nichten, Stiefeltern Schwiegereltern, Schwiegerkinder Geschiedene Ehegatten Alle übrigen Beschenkten und Erwerber (z.b. Tanten, Onkel); Zweckzuwendungen EUR EUR
7 Steuersätze 19 ErbStG Da die Freibeträge alle zehn Jahre erneut zur Verfügung stehen, wird eine optimales Ausschöpfen der Freibeträge durch frühzeitige Schenkung erreicht! Bis Wert in Euro I II (seit 2010) III % 15% 30% % 20% 30% % 25% 30% % 30% 30% % 35% 50% % 40% 50% über % 43% 50%
8 Vertragskonstellation bei Vertragsabschluss Abschluss einer Sofort- Tarif C26 Compact Vater (70 Jahre alt) Sohn (35 Jahre alt) Versicherungsnehmer Versicherte Person Beitragszahler Bezugsberechtigter im Erlebensfall Bezugsberechtigter im Todesfall
9 Vertragskonstellation nach Schenkung (2 Jahre nach Vertragsschluss) Abschluss einer Sofort- Tarif C26 Compact Vater (70 Jahre alt) Versicherungsnehmer Versicherte Person Beitragszahler Bezugsberechtigter im Erlebensfall Sohn (35 Jahre alt) Versicherungsnehmer Bezugsberechtigter im Erlebensfall Nach zwei Jahren Übertragung der Versicherungsnehmereigenschaft und des Bezugsrechtes im Erlebensfall auf Sohn
10 Musterfall Einmalbeitrag: Euro Versicherungsbeginn: Eintrittsalter Vater: Todesfall-Modell: Überschussverwendungsart: Garantierte : inkl. Überschuss: 70 Jahre Verbleibendes Kapital bei Tod Sofortüberschuss 298,19 Euro mtl. 430,51 Euro mtl.* * Die dargestellten Leistungen aus der Überschussbeteiligung und die daraus resultierenden Gesamtleistungen gelten mit der am festgelegten Überschussbeteiligung. Diese Leistungen können nicht garantiert werden. Sie sind trotz der Darstellung in Euro und Cent nur als Beispiel anzusehen
11 Schenkungsteuerrechtliche Bewertung einer Sofort-: Vervielfältiger gemäß 14 Absatz 1 BewG Der Kapitalwert für die Errechnung der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer wird bei lebenslänglichen nleistungen mit dem Vervielfältiger berechnet. Dieser richtet sich nach dem Alter und dem Geschlecht der Versicherten Person, in unserem Beispiel dem Vater, der nach zwei Jahren nun 72 Jahre alt ist
12 Bis zu 70% weniger Schenkungsteuer möglich! Barschenkung Sofort- Barschenkung EUR Einmalbeitrag EUR Garantierte, mtl. 298,19 EUR 2 inkl. Überschuss, mtl. 430,51 EUR 3 Berechnung gemäß 14 Absatz 1 Satz 4 BewG: Jahresrente x Vervielfältiger = Kapitalwert (430,51* x 12) x 9,252 = ,94 EUR Schenkungsteuer 11% der Barschenkung EUR Schenkungsteuer 1 7% des Kapitalwertes 3.345,79 EUR Steuerersparnis bei Schenkung anstatt Bargeld: 7.654,21 Euro 1 Durch den berechneten Kapitalwert von ,94 EUR reduziert sich die Schenkungsteuer von 11 auf 7 %, s. auch Folie 7 bzw. 15, 16, 19 ErbStG 2 Musterfall: C26 Compact, Einmalbetrag EUR, Versicherungsbeginn , Eintrittsalter Vater 70 Jahre, Todesfallmodell Verbleibendes Kapital bei Tod, Überschussverwendung Sofortüberschussrente 3 Die dargestellten Leistungen aus der Überschussbeteiligung und die daraus resultierenden Gesamtleistungen gelten mit der am festgelegten Überschussbeteiligung. Diese Leistungen können nicht garantiert werden. Sie sind trotz der Darstellung in Euro und Cent nur als Beispiel anzusehen
13 Ertragsanteilbesteuerung nleistungen nach 22 Ziffer 1 a) bb) EStG Ausgezahlte lebenslange n werden bei der Einkommensteuer nur mit einem Bruchteil, dem Ertragsanteil, versteuert. Der Ertragsanteil ist nach dem Alter des Versicherten bei Beginn der nzahlung nach der Tabelle 22 EStG zu ermitteln. Er gilt während der gesamten Dauer der nzahlung. Der Ertragsanteil von lebenslangen n beträgt bei einem Beginn der nzahlung im Alter: Bei Beginn der vollendetes Lebensjahr Ertragsanteil in % der Gesamtrente Bei Beginn der vollendetes Lebensjahr Ertragsanteil in % der Gesamtrente
14 Der geringere Ertragsanteil wird mitverschenkt! Wussten Sie, dass der 15%-ige Ertragsanteil vom 70-jährigen Vater bei Übertragung der Versicherungsnehmereigenschaft (Vater bleibt VP) an den Sohn, 37 Jahre, unverändert bleibt? Wäre der Sohn VN + VP würde der Ertragsanteil laut Tabelle 40% betragen. Ertragsanteilbesteuerung Einkommensteuer Angenommener durchschnittlicher Steuersatz Steuerlast Monatliche Gesamtrente vor Steuern lt. unserem Musterfall 430,51 EUR* 40% 30% 51,66 EUR monatlich 15% 30% 19,37 EUR monatlich Einkommensteuer-Ersparnis 32,29 EUR monatlich Einkommensteuer-Ersparnis 387,48 EUR jährlich Monatliche Gesamtrente nach Steuern lt. unserem Musterfall 411,14 EUR* Der Ertragsanteil ändert sich durch die Schenkung nicht! Statt 51,66 Euro bezahlt der Sohn also ebenfalls nur 19,37 Euro Einkommensteuer nach Übertragung der Versicherungsnehmereigenschaft! * Die dargestellten Leistungen aus der Überschussbeteiligung und die daraus resultierenden Gesamtleistungen gelten mit der am festgelegten Überschussbeteiligung. Diese Leistungen können nicht garantiert werden. Sie sind trotz der Darstellung in Euro und Cent nur als Beispiel anzusehen
15 Steuerfreie Todesfallleistung nach VN-Wechsel (Schenkung)! Und wenn der Vater nach 10 Jahren verstirbt? Dann erhält der bezugsberechtigte Sohn eine Todesfall-Leistung (Verbleibendes Kapital bei Tod) in Höhe von ,60 EUR** steuerfrei ausgezahlt! Überblick der Zahlungsströme Gezahlte n nach Steuern* an den Vater x 2 Jahre = 9.867,36 EUR Gezahlte n nach Steuern* an den Sohn x 8 Jahre = ,44 EUR Todesfall-Leistung an den Sohn im Jahr ,20 EUR** Gesamtsumme der Nettozahlungen nach Steuern = ,00 EUR *inkl. nicht garantierter Überschüsse, abzüglich Ertragsanteilbesteuerung 15% und persönlichem durchschnittlicher Steuersatz 30% Berechnung Einkommensteuern siehe Folie 19 Verbleibendes Kapital bei Tod siehe Folie 13 ** Die dargestellten Leistungen aus der Überschussbeteiligung und die daraus resultierenden Gesamtleistungen gelten mit der am festgelegten Überschussbeteiligung. Diese Leistungen können nicht garantiert werden. Sie sind trotz der Darstellung in Euro und Cent nur als Beispiel anzusehen
16 Die Vorteile des Konzepts im Überblick Weniger Steuern: 50% Schenkungsteuer- Ersparnis möglich Keine Steuern: Eine Todesfallleistung ist nach VN-Wechsel steuerfrei (Versicherungsleistung aus eigenem Vertrag) Erfreulich: Sie erfahren Dankbarkeit schon zu Lebzeiten ein gutes Gefühl!
17 Gliederung Konzept und Zielgruppe Angebots- und Antragsprozess Service und Verkaufsunterstützung
18 Checkliste Teil 1 von 2 Annahmerichtlinien Vertragliche Möglichkeiten im jeweiligen PDF - Factsheet Sofort- Tarif C26 Angebotsprozess Code of Conduct Angebotsanforderung anonym über Makler-Service-Center Angebotsanfrage personalisiert über Makler-Service-Center mit PDF-Formular Datenschutz und Schweigepflichtentbindung Vorvertrag Vorlagepflichtige Angebote ab Euro Einmalbeitrag dann mit PDF-Formular Fragebogen (kurz) für vorlagepflichtige Angebote
19 Checkliste Teil 2 von 2 Antragsprozess Bezugsrecht entsprechend der Vertragsgestaltung regeln Identifizierung nach dem Geldwäschegesetz im Antrag Vom Antragsteller Ausweiskopie beifügen. Ab Euro Einmalbeitrag formlose Erklärung über Herkunft des Geldes mit Unterschriften beider VN Im Maklergeschäft Möglichkeit Antrag per Mail- oder Fax einzureichen mit PDF-Formular Erklärung zum Mail- und Faxantrag im Maklergeschäft Schenkungsprozess Während der laufenden Übertragung der Versicherungsnehmereigenschaft auf Begünstigten mit dem PDF-Formular Wechsel des Versicherungsnehmers
20 Übersicht Annahmerichtlinien Schenkungsprozess Angebotsprozess Antragsprozess
21 Annahmerichtlinien vertragliche Möglichkeiten Die Tariflinie Comfort F ist für dieses Fallbeispiel nicht geeignet
22 Übersicht Annahmerichtlinien Schenkungsprozess Angebotsprozess Antragsprozess
23 Angebotsprozess Code of Conduct Datenschutz-Kodex Code of Conduct mit dem Makler Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. (GDV) hat Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft aufgesetzt den so genannten Code of Conduct. An der Entwicklung dieser Verhaltensregeln waren von Anfang an Vertreter der deutschen Datenschutzbehörden und des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) beteiligt. Der Code of Conduct schafft ein einheitliches, hohes Datenschutz-Niveau in der deutschen Versicherungswirtschaft und wurde vom Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit genehmigt. Aufgrund dieser Datenschutzbestimmungen dürfen wir keine personenbezogenen Daten ohne Kundenzustimmung erhalten, verarbeiten oder speichern. Als Lösung haben wir für Sie 2 Wege vorbereitet. Für Angebotsanfragen heißt das für Sie: Angebotsanforderung anonym über Makler-Service-Center Angebotsanfrage personalisiert über Makler-Service-Center mit PDF-Formular Datenschutz und Schweigepflichtentbindung Vorvertrag Dem Code of Conduct ist die R+V Gruppe und somit auch die Condor selbstverständlich im Interesse unserer Kunden und Geschäftspartner beigetreten. Das bedeutet für Sie und Ihre Kunden im vorvertraglichen Umfeld eine nochmalige Erhöhung des Datenschutzes. Bitte helfen Sie mit und lassen Sie sich die Datenschutzerklärung im Rahmen Ihrer Kundenberatung von Ihrem Kunden unterschreiben!
24 Formular: Datenschutz und Schweigepflichtentbindung Vorvertrag Muster Muster
25 Angebotsprozess Vorlagepflichtige Angebote Bei Einmalbeiträgen ab Euro, bitte Fragebogen (kurz) für vorlagepflichtige Angebote ausfüllen und über Makler-Service-Center einreichen. Muster Muster
26 Übersicht Annahmerichtlinien Schenkungsprozess Angebotsprozess Antragsprozess
27 Bezugsrecht Bezugsrecht im Erlebensfall Das Bezugsrecht im Erlebensfall muss hier nur geregelt werden, wenn der Antragsteller nicht der Begünstigte sein soll. Für den Fall, dass der Kunde den Einmalbeitrag überweist bitte hier auch zwingend die Bankverbindung für die nleistung im Erlebensfall angeben! Bitte immer die persönlich Steuer-Identifikationsnummer des nleistungs- Empfängers angeben. Bezugsrecht im Todesfall Das Bezugsrecht im Todesfall sollte hier ebenfalls geregelt werden. Wenn hier nichts geregelt wird gilt die gesetzliche Erbfolge
28 Identifizierung nach dem Geldwäschegesetz Identifizierung des Antragstellers nach dem Geldwäschegesetz im Antrag. Bitte vom Antragsteller die Ausweiskopie beifügen!
29 Erklärung über Herkunft des Geldes Ab Euro muss dem Antrag außerdem eine Erklärung über die Herkunft des Geldes beigelegt werden. Dazu haben wir kein Formular. Eine vom Kunden unterzeichnete formlose Erklärung ist ausreichend (z.b. Geld stammt aus einem Immobilienverkauf, einer Erbschaft, etc.). Nach dem Zufallsprinzip möchte der Geldwäschebeauftrage auch manchmal einen Nachweis über die Herkunft des Geldes
30 Mail- und Faxantrag In 3 Schritten zum Ziel Erzeugen Sie den Antrag aus dem Condor-Angebotssystem oder einer Software, die darauf zugreift, z.b. LV-Lotse. Der Antrag und sämtliche benötigte, vorab genannten Formulare müssen vollständig ausgefüllt und von beiden Antragstellern unterschrieben sein. Füllen Sie die Erklärung zum Mail- und Faxantrag im Maklergeschäft aus. Mailen oder faxen Sie die Erklärung, sämtliche benötigten Formulare und Nachweise, sowie den Antrag an diese Andresse: CLAntrag@condor-versicherungen.de Fax: 040/ Unsere Bitte für die schnelle Zuordnung und Bearbeitung: Schicken Sie pro bzw. Fax nur einen Antrag. Geben Sie im -Betreff den Vor- und Nachnamen der/des Versicherungsnehmer/s sowie Ihre Vermittler-Nummer an
31 Formular: Erklärung zum Mail- und Faxantrag im Maklergeschäft Muster
32 Übersicht Annahmerichtlinien Schenkungsprozess Angebotsprozess Antragsprozess
33 Schenkungsprozess Übertragung der Versicherungsnehmereigenschaft Während der laufenden Übertragung der Versicherungsnehmereigenschaft auf Begünstigten mit dem PDF-Formular Wechsel des Versicherungsnehmers
34 Formular: Wechsel des Versicherungsnehmers Muster Muster
35 Gliederung Konzept und Zielgruppe Angebots- und Antragsprozess Service und Verkaufsunterstützung
36 Wir begleiten Sie auf dem Weg in Ihr neues Geschäftsfeld!
37 Die RSP-Broschüre weckt Beratungsbedarf beim Kunden!
38 Gezielte Kundenansprache mit den Einzel-PDF s
39 Lebenserwartung selbst berechnen!
40 Musteranschreiben für Endkunden
41 Wichtiger Hinweis Diese Präsentation dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder eine Anlageempfehlung noch ein Kaufangebot dar. Die Informationen wurden sorgfältig aufbereitet, eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch nicht übernommen werden. Einschätzungen und Bewertungen reflektieren die Meinung des Verfassers zum Zeitpunkt der Ausarbeitung. Die gegenseitigen Ansprüche aus einem Versicherungsvertrag finden sich in den entsprechenden Versicherungsbedingungen. Verbindliche Auskünfte zu Steuerfragen erteilen ausschließlich Finanzämter und steuerberatende Berufe. Diese Ausarbeitung ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne Erlaubnis weder reproduziert noch weitergegeben werden. Unsere Darstellung soll nur eine Anregung zur Vertragsgestaltung geben. Bitte beziehen Sie bei Ihrer Nachlassplanung auf jeden Fall Ihren Steuerberater bzw. Notar mit ein, da wir keine Steuer- bzw. Rechtsberatung durchführen. Condor Lebensversicherungs-AG
Einfach in Rente gehen
Einfach in Rente gehen Sofort-Rente Stand 07.2017 Gliederung Konzept und Zielgruppe Angebots- und Antragsprozess Service und Verkaufsunterstützung Einfach in Rente gehen - Sofort-Rente 01.07.2017 2 Welche
MehrSchenken ohne loszulassen
Schenken ohne loszulassen VN-Splitting Stand 07.2017 Gliederung Konzept und Zielgruppe Angebots- und Antragsprozess Service und Verkaufsunterstützung Schenken ohne loszulassen 01.07.2017 2 Welche Zielgruppe
MehrJemanden lebenslang versorgen
Jemanden lebenslang versorgen Steuerbegünstigtes Verschenken einer Sofort-Rente Stand 07.2017 Gliederung Konzept und Zielgruppe Angebots- und Antragsprozess Service und Verkaufsunterstützung 01.07.2017
MehrSich Erben leisten können
Sich Erben leisten können Sylt-Police Stand 07.2017 Gliederung Konzept und Zielgruppe Angebots- und Antragsprozess Service und Verkaufsunterstützung Sich das Erbe auch leisten können 01.07.2017 2 Welche
MehrIn Ruhestand aber noch nicht in Rente gehen
In Ruhestand aber noch nicht in Rente gehen Einkommensstrategie Stand 07.2017 Gliederung Konzept und Zielgruppe Angebots- und Antragsprozess Service und Verkaufsunterstützung Einkommensstrategie 01.07.2017
MehrErben und Schenken mit mylife Invest
Allgemeines Grundwissen zu Erbschaft- und Schenkungsteuer (ErbSt) und Anwendungsbeispiele 24.03.2016 1 Erbschaft-/Schenkungsteuer Wer erbt oder geschenkt bekommt, muss Steuern zahlen Die Höhe der Steuer
MehrEs gibt zahlreiche Anlageformen, die verschiedene Chancen und Risiken bieten, aber keine kann die Vorteile die eine Renten versicherung aufweisen.
ERBEN & SCHENKEN DUO OPTION IM FLEXIBLEN KAPITALPLAN STRATEGISCHE VERMÖGENSPLANUNG Es gibt zahlreiche Anlageformen, die verschiedene Chancen und Risiken bieten, aber keine kann die Vorteile die eine Renten
MehrINDEX-Produktfamilie. Wertentwicklung Euro Stoxx 50
Wertentwicklung Stand 01.09.2016 Bitte beachten Sie folgendes: Die Jahresrendite für die errechnet sich aus der Summe aller durch den Cap begrenzten monatlichen Wertentwicklungen des innerhalb eines Versicherungsjahres.
MehrBeispiel:* Vorteile einer Rentenschenkung. Vorgehensweise
Beratungsblatt Nr. 47 Schenkung: Rente versus Geldbetrag Beispiel:* Mann (65 J.) möchte seiner Lebenspartnerin (60 J.) einen Betrag in Höhe von schenken. Sollte er den Geldbetrag oder eher eine Rente (ca.
MehrWunsch: Lösung: Antrag Schenkung. Vorteile. Steueroptimierte Schenkung von Eltern auf ihre Kinder. Veto-Recht für die Eltern nach der Schenkung
Beratungsblatt Nr. 48 Erben und Schenken: Eltern & Kind Wunsch: Steueroptimierte Schenkung von Eltern auf ihre Kinder Veto-Recht für die Eltern nach der Schenkung Evtl. einkommensteuerneutrale Auszahlung
MehrBeispiel:* Vorteile einer Rentenschenkung
Beratungsblatt Nr. 47 Schenkung: Rente versus Geldbetrag Beispiel:* Vater (65 J.) möchte seinem Sohn (40 J.) einen Betrag in Höhe von 900.000 EUR schenken. Sollte er den Geldbetrag oder eher eine Rente
Mehr84 % Vermögen erhalten, vermehren und weitergeben. Mit dem VermögensSchutz Premium. aller Befragten
Vermögen erhalten, vermehren und weitergeben. Mit dem VermögensSchutz Premium. In Deutschland werden jährlich mehr als 125 Mrd. Euro vererbt. 1) Das Geldvermögen in privaten Haushalten in Deutschland steigt
MehrHöchste Zeit zum Handeln. Höhere Erbschaftsteuer ab 2007?
Höchste Zeit zum Handeln Höhere Erbschaftsteuer ab 2007? Das Thema Erben und Schenken betrifft Jeden und ist für Jeden wichtig - es ist keine Frage des Alters, aber mit zunehmendem Alter wird es immer
Mehr2. Bad Honnefer Erbrechtstag. Immobilien und Steuern - steuerfreie Übertragung von Immobilien
Immobilien und Steuern - steuerfreie Übertragung von Immobilien Aktuelle Steuerfreibeträge Steuerklasse Freibetrag I Ehepartner 500.000 I Kinder und Stiefkinder 400.000 I Enkel 200.000 I Eltern und Großeltern
MehrFür die Angaben wird keine Haftung übernommen. Erbschaftsteuerreform
Für die Angaben wird keine Haftung übernommen Erbschaftsteuerreform Persönliche Steuerbefreiungen Steuer- Personenkreis Freibetrag Freibetrag klasse alt neu I Ehegatte 307.000 500.000 Kinder, Stiefkinder,
MehrHerzlich Willkommen zu BCA OnLive!
Herzlich Willkommen zu BCA OnLive! Steuerliche Möglichkeiten der privaten Rentenversicherung in der strategischen Vermögensplanung. Interviewpartner : Marcus Stephan (BCA Leiter Versicherung) und Joachim
MehrDas Wichtigste aus dem. Erbschafts- und Schenkungsteuergesetz. ab Abkömmlinge der in Nummer 2 genannten Kinder und Stiefkinder
Das Wichtigste aus dem Erbschafts- und Schenkungsteuergesetz ab 01.01.2009 Die Steuerklassen ( 15 ErbStG) Steuerklasse I: 1. Ehegatte 2. Kinder und Stiefkinder 3. Abkömmlinge der in Nummer 2 genannten
MehrErbfolge, Erbschaftssteuer, Freibeträge: Ein Überblick
Erbfolge, Erbschaftssteuer, Freibeträge: Ein Überblick 1 INHALT 1 DIE GESETZLICHE ERBFOLGE 2/3 2 TESTAMENT: DIE GEWILLKÜRTE ERBFOLGE 3 3 STEUERKLASSEN, FREIBETRÄGE, STEUERSÄTZE 4/5 2 1 DIE GESETZLICHE
MehrGarantie-Investment-Rente: Verschenkung lebenslanger Leibrenten. Gestaltungsmöglichkeiten und Vertriebschancen. Juni 2013
Flexibler Kapitalplan: Duo-Option Garantie-Investment-Rente: Verschenkung lebenslanger Leibrenten Gestaltungsmöglichkeiten und Vertriebschancen Juni 2013 Agenda 1 beteiligte Personen am Vertrag 2 Auswirkungen
MehrVermögensSchutz Vermögen erhalten, vermehren und weitergeben. Mit dem VermögensSchutz Premium.
VermögensSchutz Vermögen erhalten, vermehren und weitergeben. Mit dem VermögensSchutz Premium. Sichern Sie Ihr Vermögen für Ihre Angehörigen und sorgen Sie für klare Verhältnisse im Erbfall. Sorgen Sie
MehrErbfolge. gewillkürte. gesetzliche. Erbfolge. Erbfolge. Bürgerliches Gesetzbuch
Erbfolge gesetzliche gewillkürte Erbfolge Erbfolge Bürgerliches Gesetzbuch Die gesetzliche Erbfolge die Verwandten Diese werden je nach ihrer Nähe zum Verstorbenen eingeteilt in 5 Ordnungen Es erben nur:
MehrMonika Fink-Plücker Fachanwältin für Erbrecht Fachanwältin für Familienrecht
Monika Fink-Plücker Fachanwältin für Erbrecht Fachanwältin für Familienrecht Gute Gründe ein Testament zu errichten und Fehler, die Sie dabei vermeiden können Informationsveranstaltung Nachlass/Testament
MehrA LLES UM DEN E RBFALL
A LLES UM DEN E RBFALL H INWEISE FÜR B ETEILIGTE IM N OTARIAT Notar Axel Hesse Haferstraße 41 49324 Melle Telefon: (0 54 22) 94 06-13, -15, -11 Fax: (0 54 22) 94 06-66 E-Mail: notariat@wedegaertner.de
MehrHighlights der Cash-Option
Beratungsblatt Nr. 38 Lebenslange Rente mit Verfügungsmöglichkeit inklusive Verzinsung Zum Rentenbeginn kann der Kunde die Rente mit Cash-Option wählen. Bis zum 85. Lebensjahr kann er jederzeit ganz oder
MehrFreibeträge richtig nutzen Die Wirkungsweise der persönlichen Freibeträge in der Erbschaft- und Schenkungsteuer
HAUS + GRUND MÜNCHEN INFORMIERT Freibeträge richtig nutzen Die Wirkungsweise der persönlichen Freibeträge in der Erbschaft- und Schenkungsteuer von convocat GbR, München www.convocat.de Einleitung Im Zusammenhang
MehrMerkblatt. Erbschaftsteuer. Inhalt
Erbschaftsteuer Inhalt 1 Erbrechtliche Hinweise 2 Erbschaftsteuerliche Besonderheiten 2.1 Erwerbe von Todes wegen 2.2 Entstehung der Erbschaftsteuer 2.3 Steuerpflichtiger Erwerb 2.4 Steuerbefreiungen 2.5
MehrAxel Seebach. Wirtschaftsprüfer Steuerberater Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.v.)
Das Testament des Immobilieneigentümers Referent: Axel Seebach Wirtschaftsprüfer Steuerberater Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.v.) Inhaltsübersicht 1. Gesetzliche und gewillkürte Erbfolge
MehrIndividueller Vorschlag für Herrn Mustermann, Carl-Maria vom
Individueller Vorschlag 1724441163 für Herrn Mustermann, Carl-Maria vom 06.01.2017 Dieser Vorschlag wurde Ihnen überreicht von Ihrem IDEAL Partner: SüGa Versicherungsmakler GmbH Frank Ulbricht Hauptstr.
MehrAktuelle Entwicklungen im Erbschaftsteuerrecht. Vortrag KIWANIS-Club Wiesental 10. Juni 2010
Aktuelle Entwicklungen im Erbschaftsteuerrecht Vortrag KIWANIS-Club Wiesental 10. Juni 2010 Gliederung I. Grundlagen Steuerpflicht Steuerpflichtiger Erwerb Steuerklassen Persönliche Steuerfreibeträge Steuersätze
MehrDas neue Erbschaftsteuerreformgesetz - Steuerklassen und Freibeträge
1 von 5 09.05.2010 11:45 ApoRisk News Apotheke Wir bringen Sie auf den neuesten Stand! Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker, hier ist der vollständige Text für Sie: ApoRisk News Apotheke:
MehrEin Unternehmen der R+V Versicherungsgruppe. Die Zukunft im Blick. Mit einer qualifizierten Ruhestandsplanung
Ein Unternehmen der R+V Versicherungsgruppe Stand: 08/2017 Die Zukunft im Blick Mit einer qualifizierten Ruhestandsplanung An den Scheidewegen des Lebens stehen keine Wegweiser. Irgendwann in den Fünfzigern
MehrEin Vorgang unterliegt somit immer dann der unbeschränkten Steuerpflicht, wenn mindestens eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:
deutschen Steuer unterliegt. 28 Beispiel Ein Erblasser setzt seine Ehefrau zur Alleinerbin ein. Bei seinem Tode hinterlässt er neben einem Handwerksbetrieb in Deutschland ein Ferienhaus auf Mallorca, Sparguthaben
MehrSteuerklassen und Steuerfreibeträge nach Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz
Steuerklassen und Steuerfreibeträge nach Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz Stand: ab Steuerreform 2009 Das Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG) kennt folgende Begrifflichkeiten:
MehrMit Sicherheit ein Leben lang
Ein Unternehmen der R+V Versicherungsgruppe Mit Sicherheit ein Leben lang Sofort-Rente Jetzt mit einer Einmalzahlung ein Leben lang versorgt sein und entspannt in die Zukunft blicken Wir Deutschen werden
MehrErbschaftsteuer-Reform 2008/2009
Erbschaftsteuer-Reform 2008/2009 Im schlimmsten Fall Das neue Erbschaftssteuerrecht Dipl.-Kffr. Eszter Hermesmeier Steuerberaterin Gliederung 1. Wesen der Erbschaftsteuer Steuerpflichtige Vorgänge Persönliche
MehrHelvetia CleVesto Select Dieser Geldanlage gehört die Zukunft! Rentabilität. Flexibilität. Steuer. Ihr FinanzPlaner und VermögensFormer
Dieser Geldanlage gehört die Zukunft! Rentabilität Inflation Flexibilität Kosten Sicherheit Steuer Liquidität Dieser Geldanlage gehört die Zukunft! Fonds / Bankanlagen Fondspolice Anlage Fonds mehrere
MehrAusfüllhilfe zur VORSORGE Rente Fonds (& Kids)
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 Ausfüllhilfe zur VORSORGE Rente Fonds (& Kids) Erläuterungen 1. IS301-Nummer Vergabe der IS-Nr. a. ERGO Stammorganisation und ERGO Ausschließlichkeit
Mehrvererben und verschenken
M.M.WARBURG & CO ASSEKURANZMAKLER GMBH vererben und verschenken mit Lebensversicherungen Die Situation Vermögenswerte auf die nachfolgende Generation übertragen. In den letzten Jahrzehnten wurden enorme
MehrSTEUERN SPAREN BEIM ERBEN UND VERSCHENKEN
STEUERN SPAREN BEIM ERBEN UND VERSCHENKEN Agenda 1. Aktueller Überblick 2. Müssen Ihre Erben Erbschaftsteuer zahlen? 3. Wie viel müssen Ihre Erben zahlen und wann? 4. Wie können Sie dem entgegenwirken?
MehrDas neue Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht Empfehlungen für die Gestaltung von Übertragungen und Testamenten
Das neue Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht Empfehlungen für die Gestaltung von Übertragungen und Testamenten Dr. Reinhard Geck Kapp, Ebeling 1 & Partner A. Grundlagen im Überblick 1. Verhältnis von Erbschaft-
MehrMerkblatt. Erbschaftsteuer. Inhalt. 3 Gestaltungsmöglichkeiten nach dem Erbfall 3.1 Ausschlagung 3.2 Geltendmachung des Pflichtteils
Erbschaftsteuer Inhalt 1 Erbrechtliche e 2 Erbschaftsteuerliche Besonderheiten 2.1 Erwerbe von Todes wegen 2.2 Entstehung der Erbschaftsteuer 2.3 Steuerklassen und Steuersätze 2.4 Freibeträge 2.5 Steuerpflichtiger
MehrAntrag auf Übertragung auf einen neuen Versicherungsnehmer
Antrag auf Übertragung auf einen neuen Versicherungsnehmer Die bestehende Standard Life-Versicherung Nr. soll mit allen Rechten und Pflichten von dem bisherigen Versicherungsnehmer Name, Vorname, Firmenname
Mehrvererben und verschenken mit Lebensversicherungen
M.M.WARBURG & CO assekuranzmakler gmbh vererben und verschenken mit Lebensversicherungen Die Situation Vermögenswerte auf die nachfolgende Generation übertragen. In den letzten Jahrzehnten wurden enorme
Mehrbei Ihrer Sparkasse Werra-Meißner.
Herzlich willkommen bei Ihrer Sparkasse. Erben und Vererben RA Gerhard Ruby 25./26. November 2009 Seite 1 Erben und Vererben das geänderte Erbschaftsteuerrecht und seine größten Irrtümer Referent: RA Gerhard
MehrErbschaftsteuer. Inhalt. Mandanteninfo der Kanzlei Neunzig & Riegert
Erbschaftsteuer Inhalt 1 Erbrechtliche e 2 Erbschaftsteuerliche Besonderheiten 2.1 Erwerbe von Todes wegen 2.2 Entstehung der Erbschaftsteuer 2.3 Steuerpflichtiger Erwerb 2.4 Steuerbefreiungen 2.5 Steuerklassen
MehrBMF Schreiben 1.10.2009 [22]: Die Todesfall-Leistung einer Rentenversicherung gehört nicht zu den Einnahmen aus 20 Absatz 1 Nummer 6 EStG.
Beratungsblatt Nr. 1! Hinweis: Die Todesfallleistung aus einer Rentenversicherung ist einkommensteuerfrei! BMF Schreiben 1.10.2009 [22]: Die Todesfall-Leistung einer Rentenversicherung gehört nicht zu
MehrProduktpräsentation Gothaer VermögensPlan Premium. Thomas Ramscheid 31. März 2015
Produktpräsentation Thomas Ramscheid 31. März 2015 Der neue bietet eine generationenübergreifende Vermögensplanung für gehobene Privatkunden. Neben einer Todesfallleistung für die Begünstigten besteht
MehrErbrecht für Versicherungsmakler
Erbrecht für Versicherungsmakler Vortrag im Rahmen der Hauptstadtmesse der Fonds Finanz Maklerservice GmbH im September 2014 Referentin: Ulrike Specht Rechtsanwältin und Fachanwältin für Erbrecht Paluka
MehrErbschaftsteuerreform in Deutschland was ist zu tun?
was ist zu tun? Wer in einem Testament nicht bedacht worden ist, findet Trost in dem Gedanken, dass der Verstorbene ihm vermutlich die Erbschaftsteuer ersparen wollte. (Sir Peter Ustinov) April 2008 2
MehrErben und Verschenken
Erben und Verschenken Vererben - Verschenken - Testament Vererben Jedes Jahr werden ca. 200 Milliarden Euro vererbt oder verschenkt und die Hälfte davon sind Immobilien. Eine vorzeitige Übertragung des
MehrSchenkung von Immobilien
Beck kompakt Schenkung von Immobilien Grundbesitz steueroptimiert übertragen und den Schenker absichern Bearbeitet von Ludger Bornewasser, Bernhard F. Klinger Steuertipps für die Schenkung von Immobilien
MehrErbschaft- und Schenkungsteuer
Erbschaft- und Schenkungsteuer Entwickelt von: Verlag für Deutsche www.vds-verlag.de A WoltersKluver Company 1 2 a) Die Steuerklasse des Erwerbers 1. Ehegatte Steuerklasse I 2. Kinder und Stiefkinder 3.
MehrIn welcher Höhe fällt Schenkungsteuer an und kann T.s Tante (Variante 4) die Jahresversteuerung nach 23 ErbStG wählen?
A 103 ErbSt O Sachverhalt Behandlung der gemischten Schenkungen und Schenkung unter Auflage ErbStG 7 Abs. 1 Nr. 1, 23 A (60 Jahre) überträgt 2011 seiner Tochter T ein zu eigenen Wohnzwecken genutztes Einfamilienhaus
MehrNichteheliche Lebensgemeinschaft Versorgungslücken und erbrechtliche Risiken vermeiden
Nichteheliche Lebensgemeinschaft Versorgungslücken und erbrechtliche Risiken vermeiden Hans-Oskar Jülicher Fachanwalt für Erbrecht Testamentsvollstrecker Ostpromenade 1, 52525 Heinsberg Telefon: 02452
MehrSteuerliche Fragen bei der Testamentsgestaltung. Vortrag von WP/StB Matthias Witt
Steuerliche Fragen bei der Testamentsgestaltung Vortrag von WP/StB Matthias Witt Erwerb von Todes wegen Der Erbschaftsteuer unterliegt der Erwerb von Todes wegen, wenn der Erblasser zum Zeitpunkt des Todes
MehrSCHILLER & JEROSCH. Mit Wirkung zum ist das derzeit geltende Erbschaftsteuergesetz in Kraft getreten. Welche Regelungen enthält dieses?
SCHILLER & JEROSCH Notar RAe SCHILLER JEROSCH Brackeler Hellweg 76 44309 Dortmund RECHTSINFORMATION AKTUELL HANS-MICHAEL SCHILLER und Notar Fachanwalt für Familienrecht SIGURD JEROSCH Fachanwalt für Erbrecht
MehrGrundstücksbewertung im Erbrecht, Familienrecht und Steuerrecht
Grundstücksbewertung im Erbrecht, Familienrecht und Steuerrecht Referentin: Dr. Ulrike Tremel Rechtsanwältin Fachanwältin für Erbrecht Sachverständige für Grundstücksbewertung Anwaltskanzlei Fachanwältin
MehrErben und Vererben. Das letzte Hemd hat keine Taschen. Rechtsanwälte Schott-Lemmer und Lemmer. Jörg Lemmer, Rechtsanwalt
Erben und Vererben Das letzte Hemd hat keine Taschen Jörg Lemmer, Rechtsanwalt Ablauf Einleitung / Fakten Vererben Gesetzliche Erbfolge Testament Erbvertrag / Schenkung zu Lebzeiten Erben (u.u.) Rechte
MehrDr. Paul Rombach, LL.M. Dr. Claudie Rombach Notare
Dr. Paul Rombach, LL.M. Dr. Claudie Rombach Notare 40212 Düsseldorf Königsallee 70 Telefon (0211) 86 32 72-0 Fax (0211) 86 32 72 20 E-Mail: mail@notare-rombach.de Internet: www.notare-rombach.de Erbe und
MehrFAQ Gothaer VermögensPlan Premium
FAQ Gothaer VermögensPlan Premium Der Gothaer VermögensPlan Premium bietet eine generationenübergreifende Vermögens- und Nachlassplanung für gehobene Privatkunden. Neben einer Todesfallleistung für die
MehrOrtenauer Erbrechtstage
Übergabevertrag Testament Erbschaftssteuer Ortenauer Erbrechtstage Pflichtteilsanspruch Schenkung Das neue Erbrecht Das Neue Erbrecht Rechtsanwalt Markus Arendt Morstadt Arendt Anwaltspartnerschaft, Offenburg
MehrBMF Schreiben 1.10.2009 [22]: Die Todesfall-Leistung einer Rentenversicherung gehört nicht zu den Einnahmen aus 20 Absatz 1 Nummer 6 EStG.
Beratungsblatt Nr. 1! Hinweis: Die Todesfallleistung aus einer Rentenversicherung ist einkommensteuerfrei! BMF Schreiben 1.10.2009 [22]: Die Todesfall-Leistung einer Rentenversicherung gehört nicht zu
MehrÜbertragung privater Liegenschaften
Übertragung privater Liegenschaften Erben und Schenken ohne Steuer geht das? Notar Dr. Hansjörg Brunner Notar Dr. Hansjörg Brunner Vererben oder Schenken? Vermögenserhalt in der Familie Vorsorgevollmacht
MehrWeitBlick. entspannt anlegen, flexibel bleiben, Vermögen übertragen. September 2017
entspannt anlegen, flexibel bleiben, Vermögen übertragen September 2017 Die Wünsche des Kunde von Morgen WeitBlick mehr ruhig schlafen WeitBlick verbindet die Vorteile einer langfristigen Geldanlage mit
MehrErben und Schenken im Steuerrecht
Erben und Schenken im Steuerrecht in Kooperation mit Vortragender: Jürgen G. Reichert Steuerberater Rechtsanwalt Gliederung 1. Wer sind wir? 2. steuerpflichtige Vorgänge 3. persönliche Steuerpflicht 4.
MehrGrundzüge der Nachlassplanung
Grundzüge der Nachlassplanung Dr. Holger Hoffmann Fachanwalt für Erbrecht Referent Herr Dr. Hoffmann ist Fachanwalt für Erbrecht und Partner der Kanzlei Menz und Partner Rechtsanwälte und Steuerberater
MehrErbfall Erbe Testament
Erbfall Erbe Testament Anregungen für die richtige Erbregelung Überreicht durch: 29. Auflage 2017 Herausgeber: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V., BVR, Schellingstraße 4,
MehrErben & Vererben - die optimale Vermögensnachfolge
Erben & Vererben - die optimale Vermögensnachfolge Erbschaft Schenkung ( freigebige Zuwendung ) Schenkung auf den Todesfall (= Erwerb von Todes wegen) Zweck-Zuwendungen (auch Stiftungen) (z.b. Homepage-Affäre)
MehrGUT ZU WISSEN. Immobilien. verschenken. und vererben EBOOK EXKLUSIV
GUT ZU WISSEN Immobilien verschenken und vererben EBOOK EXKLUSIV Werner Siepe Gut zu wissen Immobilien verschenken und vererben E-Book Exklusiv Inhaltsverzeichnis 4 Was wollen Sie wissen? 10 Vermögens
MehrRECHTSANWÄLTE. Herzlich willkommen zur Vortragsveranstaltung Erben und Vererben. einschließlich steuerrechtlicher Aspekte. Dienstag, 23.
RECHTSANWÄLTE Herzlich willkommen zur Vortragsveranstaltung einschließlich steuerrechtlicher Aspekte Dienstag, 23. Juni 2015 Referenten am heutigen Abend: Rechtsanwältin Christa Smeets-Koch Rechtsanwalt
MehrErbschaft- und Schenkungsteuer
1 Erbschaft- und Schenkungsteuer Das Erbrecht befasst sich mit der Frage, was nach dem Tode eines Menschen mit seinem Vermögen und seinen Schulden geschieht. Mit dem Tod eines Menschen geht sein Vermögen
MehrErbschaft und Schenkung
Steuerliche Wertermittlungen Grundvermögen Erbschaft und Schenkung Stand Juli 2016 Gliederung Maßgeblichkeit des Bewertungsgesetztes der gemeine Wert Definition der Grundstücksarten für das Bewertungsverfahren
MehrGUT ZU WISSEN. Immobilien. verschenken. und vererben EBOOK EXKLUSIV
GUT ZU WISSEN Immobilien verschenken und vererben EBOOK EXKLUSIV Werner Siepe Gut zu wissen Immobilien verschenken und vererben E-Book Exklusiv Inhaltsverzeichnis 4 Was wollen Sie wissen? 10 Vermögens
MehrHerzlich Willkommen. steuerlich vorteilhafte Gestaltungsmöglichkeiten bei der Vermögensübertragung. Kölner Vorsorgetag. Köln, 09.
Herzlich Willkommen steuerlich vorteilhafte Gestaltungsmöglichkeiten bei der Vermögensübertragung Kölner Vorsorgetag Köln, 09. März 2015 Peter Stracke Themen steuerlich vorteilhafte Gestaltungsmöglichkeiten
MehrHäufig werden Immobilien übertragen => Die Anschaffungs- und/oder Verwaltungskosten sind teilweise immens.
Clever schenken Regensburg, 01.04.2016 Ausgangssituation: Kundenwünsche: Freibeträge optimal ausschöpfen Schenkungssteuerbelastung reduzieren Möglichkeiten am Markt: Es existieren zahlreiche Modelle mit
MehrDie wesentlichen Eckpunkte der Neuerungen wurden vorbehaltlich des tatsächlichen Gesetzeswortlauts in den nachfolgenden Ausführungen berücksichtigt.
Peter Wiehl Diplom-Kaufmann Steuerberater Robert W. Vernekohl Diplom-Kaufmann Steuerberater Fachberater für Unternehmensnachfolge 01/2009 Aktuelle Informationen zur Erbschaft- und Schenkungsteuer Anschrift
MehrVererben und Schenken. Gedächtniskirche Bad Homburg 06. März 2013
06. März 2013 Vererben und Schenken Gedächtniskirche Bad Homburg 06. März 2013 Rudolf Herfurth Rechtsanwalt Seite 2 Themenüberblick Schenkung formlos bei sofortigem Vollzug Schenkungsversprechen nur notariell
MehrMerkblätter. Merkblatt. Erbschaftsteuer. Inhalt
ZertifiziertnachQM DINENISO 9001-2008 Merkblätter SteuerberaterPfulendorf Steuerberater ChristophRimmek ausgeschiedenseit1.1.2006 Dipl.Vw.WolfgangObert Dipl.Bw.(FH)HerbertHaas ÜberlingerStraße38 88630Pfulendorf
MehrErben Vererben Erbschaftsteuer
Erben Vererben Erbschaftsteuer Landshut, 13.06.2015 Nichts in dieser Welt ist sicher, außer dem Tod und den Steuern. In this world nothing can be said to be certain, except death and taxes. Benjamin Franklin
MehrSofort-Rente. Mit Sicherheit ein Leben lang
Sofort-Rente Mit Sicherheit ein Leben lang Warum ist die lebenslange Absicherung so wichtig? Wir werden immer älter. Das heißt aber auch, der Ruhestand wird immer teuerer. Wer das Ziel kennt kann entscheiden,
MehrEin Unternehmen der R+V Versicherungsgruppe Chancen ohne Risiko
Ein Unternehmen der R+V Versicherungsgruppe Chancen ohne Risiko INDEX-Rente Jetzt für das Alter vorsorgen und entspannt in die Zukunft blicken Wir Deutschen werden immer älter und können so unseren längsten
MehrMonika Dittmer Tanneck 16 24768 Rendsburg Tel. 04331/149172 Fax: 04331/3387680. Erben und Vererben
Monika Dittmer Tanneck 16 24768 Rendsburg Tel. 04331/149172 Fax: 04331/3387680 Erben und Vererben Die Erbordnungen nach dem BGB 1924 ff - ausgehend von dem Tod eines Ehegatten, hier des Mannes - V. V.
MehrAXER PARTNERSCHAFT. Steuergünstige Nachlassplanung mit Lebensversicherungen bis Ende 2004
AXER PARTNERSCHAFT Köln Düsseldorf Fon 0221/47 43 440 Fax 2001/47 43 499 Uerdinger Str. 12 40474 Düsseldorf Fon 0211 / 43 83 56 0 Fax 0211 / 43 83 56 11 Steuergünstige Nachlassplanung mit Lebensversicherungen
MehrErbschaft- und Schenkungsteuer
Erbschaft- und Schenkungsteuer Ein Wegweiser mit Erläuterung wichtiger Grundbegriffe 3. Auflage Beratung inklusive. Der Notar. Warum gibt es die Erbschaft- und Schenkungsteuer? Arbeitslohn ist steuerpflichtig.
MehrErbe, Erbschaft, Testament Was ist zu beachten? Notar Dr. Jens Fleischhauer
Was ist zu beachten? Übersicht Warum ein Testament? Gesetzliche Erbfolge: Wer erbt was? Testament und Erbvertrag: Gestaltungsmöglichkeiten Grenze der Testierfreiheit: Pflichtteilsrecht Erbschaftsteuer:
MehrDie Erbordnungen nach dem BGB 1924 ff - ausgehend von dem Tod eines Ehegatten, hier des Mannes -
Erben und Vererben Die Erbordnungen nach dem BGB 1924 ff - ausgehend von dem Tod eines Ehegatten, hier des Mannes - V. V. V. V. V. V. V. V. IV. IV. IV. IV. 1928 1928 III. III. II. 1925 1926 Geliebte I.
MehrEs besteht Handlungsbedarf
Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17.12.2014 Teilweise Verfassungswidrigkeit des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts Betrifft konkret: Verschonung von Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer Gesetzgeber
MehrErbschaft- und Schenkungsteuer
Erbschaft- und Schenkungsteuer Ein Wegweiser mit Erläuterung wichtiger Grundbegriffe 4. Auflage Warum gibt es die? Arbeitslohn ist steuerpflichtig. Wer etwas umsonst bekommt, soll daher erst recht Steuern
MehrGeben Sie Ihrem Ruhestand eine sichere Basis!
ds:basis Die steuerlich geförderte Altersvorsorge mit fl exibler Beitragszahlung Geben Sie Ihrem Ruhestand eine sichere Basis! Hohe lebenslange Garantierente Steigende Steuerförderung in der Ansparphase
MehrProduktpräsentation Gothaer VermögensPlan Premium
Produktpräsentation Gothaer VermögensPlan Premium Gothaer VermögensPlan Premium Der neue Gothaer VermögensPlan Premium bietet eine generationenübergreifende Vermögensplanung für gehobene Privatkunden.
MehrErben und Schenken - was ändert sich? Herzlich Willkommen!
Erben und Schenken - was ändert sich? Herzlich Willkommen! Die wichtigsten Grundsätze zum Erbrecht Dr. Wilhelm l Grander Öffentlicher Notar 6370 Kitzbühel Dr Wilhelm Grander Dr. Wilhelm Grander Öffentlicher
MehrSteuerberater. Merkblatt. Erbschaftsteuer. Inhalt. Steffen Feiereis
Steuerberater Steffen Feiereis Merkblatt Erbschaftsteuer Inhalt 1 Erbrechtliche e 2 Erbschaftsteuerliche Besonderheiten 2.1 Erwerbe von Todes wegen 2.2 Entstehung der Erbschaftsteuer 2.3 Steuerpflichtiger
MehrErbschmeichler: Nachlassplanung mit Versicherungen
Erbschmeichler: Nachlassplanung mit Versicherungen Etwa 200 Milliarden Euro vererben die Deutschen jedes Jahr. Versicherungen können Mit diesen dabei Menschen helfen, ist Erbstreitigkeiten es vorbei. Ich
MehrSteuerberatungsgesellschaft Obermeyer GmbH Steuerberatung Rechtsberatung Wirtschaftsberatung
Beendigung der Nutzung der spanischen Immobilie 1. Erbschaftsteuerliche Aspekte im Königreich Spanien Die spanische Erbschaftsteuer belastet Immobilienvermögen von Deutschen In Spanien. Sie fällt auch
MehrKLAIBER-SCHLEGEL STEUERBERATUNG WIRTSCHAFTSPRÜFUNG UNTERNEHMENSBERATUNG. KLAIBER-SCHLEGEL Steuerberatungs GmbH
STEUERBERATUNG WIRTSCHAFTSPRÜFUNG UNTERNEHMENSBERATUNG KLAIBER-SCHLEGEL Steuerberatungs GmbH Gartenstraße 5 72458 Albstadt Tel. 07431 9379-00 Fax 07431 9379-50 mail@klaiber-schlegel.de www.klaiber-schlegel.de
Mehr