Vermögen steuerbegünstigt übertragen

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1 Vermögen steuerbegünstigt übertragen Verschenken einer Sofort- Stand

2 Gliederung Konzept und Zielgruppe Angebots- und Antragsprozess Service und Verkaufsunterstützung

3 Welche Zielgruppe eignet sich für dieses Konzept? Kunden, die zu Lebzeiten bereits einen Teil Ihres Vermögens auf eine bestimmte Person übertragen wollen Vermögen oberhalb der jeweiligen Freibeträge verschenken wollen Schenkungsteuer sparen wollen das Gefühl von Dankbarkeit erfahren wollen ihre eigene Ruhestands- Einnahmesituation bereits geregelt haben ( in ausreichendem Maße vorhanden)

4 Schenkung zu Lebzeiten Bernd (70) ist geschieden und hat sein Leben lang gut verdient. Zu seinem einzigen Kind Markus (35) hat er ein sehr gutes Verhältnis, ihm möchte er daher sein gesamtes Vermögen bereits zu Lebzeiten übertragen: Eine Immobilie mit einem Verkehrswert von Euro sowie weitere Euro Bargeld. Vater Schenkung Sohn Haus im Wert von Euro Bargeld in Höhe von Euro

5 Schenkungssteuer oberhalb der Freibeträge fällig Die Immobilie übersteigt den für Kinder festgelegten Freibetrag in Höhe von Euro noch nicht, so dass Markus dafür keine Schenkungsteuer zahlen muss wohl aber für die Euro. Bernd sucht daher nach einer Möglichkeit, Markus dieses Geld mit möglichst wenig Schenkungsteuer zu übertragen. Ob das Geld als Einmalzahlung in bar oder Stück für Stück in anderer Form übertragen wird, spielt für ihn dabei keine Rolle. Vater Vater Schenkung Sohn Sohn Haus im Wert von Euro Bargeld in Höhe von Euro

6 Steuerklassen und Freibeträge im Überblick / ErbStG Ganz gleich, ob aufgrund gesetzlicher Erbfolge, durch Testament oder als Auszahlung des Pflichtteils: Wer etwas erbt oder geschenkt bekommt, muss dafür Steuern zahlen. Wie hoch diese sind, hängt von der Verwandtschaftsbeziehung und der Höhe des übertragenen Vermögens ab. Dabei lässt sich die Steuerlast in vielen Fällen durch eine Schenkung vor Eintritt des Erbfalls reduzieren oder ganz vermeiden. Je nach Verwandtschaftsbeziehung gelten spezielle Freibeträge. Die Verwandtschaftsbeziehung bestimmt außerdem die Steuerklasse, in die das Finanzamt den Erben bzw. Beschenkten einordnet. Der jeweilige Steuersatz steigt mit der Höhe des Erb- bzw. Schenkungsbetrages Steuerklasse Personenkreis Freibetrag I II III Ehegatte und Eingetragene Lebenspartnerschaften Kinder (eheliche und uneheliche Kinder, Adoptiv- und Stiefkinder, nicht jedoch Pflegekinder) EUR EUR Enkel und Urenkel EUR Eltern und Großeltern bei Erwerb von Todes wegen EUR Eltern und Großeltern bei Zuwendung unter Lebenden Geschwister, Neffen und Nichten, Stiefeltern Schwiegereltern, Schwiegerkinder Geschiedene Ehegatten Alle übrigen Beschenkten und Erwerber (z.b. Tanten, Onkel); Zweckzuwendungen EUR EUR

7 Steuersätze 19 ErbStG Da die Freibeträge alle zehn Jahre erneut zur Verfügung stehen, wird eine optimales Ausschöpfen der Freibeträge durch frühzeitige Schenkung erreicht! Bis Wert in Euro I II (seit 2010) III % 15% 30% % 20% 30% % 25% 30% % 30% 30% % 35% 50% % 40% 50% über % 43% 50%

8 Vertragskonstellation bei Vertragsabschluss Abschluss einer Sofort- Tarif C26 Compact Vater (70 Jahre alt) Sohn (35 Jahre alt) Versicherungsnehmer Versicherte Person Beitragszahler Bezugsberechtigter im Erlebensfall Bezugsberechtigter im Todesfall

9 Vertragskonstellation nach Schenkung (2 Jahre nach Vertragsschluss) Abschluss einer Sofort- Tarif C26 Compact Vater (70 Jahre alt) Versicherungsnehmer Versicherte Person Beitragszahler Bezugsberechtigter im Erlebensfall Sohn (35 Jahre alt) Versicherungsnehmer Bezugsberechtigter im Erlebensfall Nach zwei Jahren Übertragung der Versicherungsnehmereigenschaft und des Bezugsrechtes im Erlebensfall auf Sohn

10 Musterfall Einmalbeitrag: Euro Versicherungsbeginn: Eintrittsalter Vater: Todesfall-Modell: Überschussverwendungsart: Garantierte : inkl. Überschuss: 70 Jahre Verbleibendes Kapital bei Tod Sofortüberschuss 298,19 Euro mtl. 430,51 Euro mtl.* * Die dargestellten Leistungen aus der Überschussbeteiligung und die daraus resultierenden Gesamtleistungen gelten mit der am festgelegten Überschussbeteiligung. Diese Leistungen können nicht garantiert werden. Sie sind trotz der Darstellung in Euro und Cent nur als Beispiel anzusehen

11 Schenkungsteuerrechtliche Bewertung einer Sofort-: Vervielfältiger gemäß 14 Absatz 1 BewG Der Kapitalwert für die Errechnung der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer wird bei lebenslänglichen nleistungen mit dem Vervielfältiger berechnet. Dieser richtet sich nach dem Alter und dem Geschlecht der Versicherten Person, in unserem Beispiel dem Vater, der nach zwei Jahren nun 72 Jahre alt ist

12 Bis zu 70% weniger Schenkungsteuer möglich! Barschenkung Sofort- Barschenkung EUR Einmalbeitrag EUR Garantierte, mtl. 298,19 EUR 2 inkl. Überschuss, mtl. 430,51 EUR 3 Berechnung gemäß 14 Absatz 1 Satz 4 BewG: Jahresrente x Vervielfältiger = Kapitalwert (430,51* x 12) x 9,252 = ,94 EUR Schenkungsteuer 11% der Barschenkung EUR Schenkungsteuer 1 7% des Kapitalwertes 3.345,79 EUR Steuerersparnis bei Schenkung anstatt Bargeld: 7.654,21 Euro 1 Durch den berechneten Kapitalwert von ,94 EUR reduziert sich die Schenkungsteuer von 11 auf 7 %, s. auch Folie 7 bzw. 15, 16, 19 ErbStG 2 Musterfall: C26 Compact, Einmalbetrag EUR, Versicherungsbeginn , Eintrittsalter Vater 70 Jahre, Todesfallmodell Verbleibendes Kapital bei Tod, Überschussverwendung Sofortüberschussrente 3 Die dargestellten Leistungen aus der Überschussbeteiligung und die daraus resultierenden Gesamtleistungen gelten mit der am festgelegten Überschussbeteiligung. Diese Leistungen können nicht garantiert werden. Sie sind trotz der Darstellung in Euro und Cent nur als Beispiel anzusehen

13 Ertragsanteilbesteuerung nleistungen nach 22 Ziffer 1 a) bb) EStG Ausgezahlte lebenslange n werden bei der Einkommensteuer nur mit einem Bruchteil, dem Ertragsanteil, versteuert. Der Ertragsanteil ist nach dem Alter des Versicherten bei Beginn der nzahlung nach der Tabelle 22 EStG zu ermitteln. Er gilt während der gesamten Dauer der nzahlung. Der Ertragsanteil von lebenslangen n beträgt bei einem Beginn der nzahlung im Alter: Bei Beginn der vollendetes Lebensjahr Ertragsanteil in % der Gesamtrente Bei Beginn der vollendetes Lebensjahr Ertragsanteil in % der Gesamtrente

14 Der geringere Ertragsanteil wird mitverschenkt! Wussten Sie, dass der 15%-ige Ertragsanteil vom 70-jährigen Vater bei Übertragung der Versicherungsnehmereigenschaft (Vater bleibt VP) an den Sohn, 37 Jahre, unverändert bleibt? Wäre der Sohn VN + VP würde der Ertragsanteil laut Tabelle 40% betragen. Ertragsanteilbesteuerung Einkommensteuer Angenommener durchschnittlicher Steuersatz Steuerlast Monatliche Gesamtrente vor Steuern lt. unserem Musterfall 430,51 EUR* 40% 30% 51,66 EUR monatlich 15% 30% 19,37 EUR monatlich Einkommensteuer-Ersparnis 32,29 EUR monatlich Einkommensteuer-Ersparnis 387,48 EUR jährlich Monatliche Gesamtrente nach Steuern lt. unserem Musterfall 411,14 EUR* Der Ertragsanteil ändert sich durch die Schenkung nicht! Statt 51,66 Euro bezahlt der Sohn also ebenfalls nur 19,37 Euro Einkommensteuer nach Übertragung der Versicherungsnehmereigenschaft! * Die dargestellten Leistungen aus der Überschussbeteiligung und die daraus resultierenden Gesamtleistungen gelten mit der am festgelegten Überschussbeteiligung. Diese Leistungen können nicht garantiert werden. Sie sind trotz der Darstellung in Euro und Cent nur als Beispiel anzusehen

15 Steuerfreie Todesfallleistung nach VN-Wechsel (Schenkung)! Und wenn der Vater nach 10 Jahren verstirbt? Dann erhält der bezugsberechtigte Sohn eine Todesfall-Leistung (Verbleibendes Kapital bei Tod) in Höhe von ,60 EUR** steuerfrei ausgezahlt! Überblick der Zahlungsströme Gezahlte n nach Steuern* an den Vater x 2 Jahre = 9.867,36 EUR Gezahlte n nach Steuern* an den Sohn x 8 Jahre = ,44 EUR Todesfall-Leistung an den Sohn im Jahr ,20 EUR** Gesamtsumme der Nettozahlungen nach Steuern = ,00 EUR *inkl. nicht garantierter Überschüsse, abzüglich Ertragsanteilbesteuerung 15% und persönlichem durchschnittlicher Steuersatz 30% Berechnung Einkommensteuern siehe Folie 19 Verbleibendes Kapital bei Tod siehe Folie 13 ** Die dargestellten Leistungen aus der Überschussbeteiligung und die daraus resultierenden Gesamtleistungen gelten mit der am festgelegten Überschussbeteiligung. Diese Leistungen können nicht garantiert werden. Sie sind trotz der Darstellung in Euro und Cent nur als Beispiel anzusehen

16 Die Vorteile des Konzepts im Überblick Weniger Steuern: 50% Schenkungsteuer- Ersparnis möglich Keine Steuern: Eine Todesfallleistung ist nach VN-Wechsel steuerfrei (Versicherungsleistung aus eigenem Vertrag) Erfreulich: Sie erfahren Dankbarkeit schon zu Lebzeiten ein gutes Gefühl!

17 Gliederung Konzept und Zielgruppe Angebots- und Antragsprozess Service und Verkaufsunterstützung

18 Checkliste Teil 1 von 2 Annahmerichtlinien Vertragliche Möglichkeiten im jeweiligen PDF - Factsheet Sofort- Tarif C26 Angebotsprozess Code of Conduct Angebotsanforderung anonym über Makler-Service-Center Angebotsanfrage personalisiert über Makler-Service-Center mit PDF-Formular Datenschutz und Schweigepflichtentbindung Vorvertrag Vorlagepflichtige Angebote ab Euro Einmalbeitrag dann mit PDF-Formular Fragebogen (kurz) für vorlagepflichtige Angebote

19 Checkliste Teil 2 von 2 Antragsprozess Bezugsrecht entsprechend der Vertragsgestaltung regeln Identifizierung nach dem Geldwäschegesetz im Antrag Vom Antragsteller Ausweiskopie beifügen. Ab Euro Einmalbeitrag formlose Erklärung über Herkunft des Geldes mit Unterschriften beider VN Im Maklergeschäft Möglichkeit Antrag per Mail- oder Fax einzureichen mit PDF-Formular Erklärung zum Mail- und Faxantrag im Maklergeschäft Schenkungsprozess Während der laufenden Übertragung der Versicherungsnehmereigenschaft auf Begünstigten mit dem PDF-Formular Wechsel des Versicherungsnehmers

20 Übersicht Annahmerichtlinien Schenkungsprozess Angebotsprozess Antragsprozess

21 Annahmerichtlinien vertragliche Möglichkeiten Die Tariflinie Comfort F ist für dieses Fallbeispiel nicht geeignet

22 Übersicht Annahmerichtlinien Schenkungsprozess Angebotsprozess Antragsprozess

23 Angebotsprozess Code of Conduct Datenschutz-Kodex Code of Conduct mit dem Makler Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. (GDV) hat Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft aufgesetzt den so genannten Code of Conduct. An der Entwicklung dieser Verhaltensregeln waren von Anfang an Vertreter der deutschen Datenschutzbehörden und des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) beteiligt. Der Code of Conduct schafft ein einheitliches, hohes Datenschutz-Niveau in der deutschen Versicherungswirtschaft und wurde vom Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit genehmigt. Aufgrund dieser Datenschutzbestimmungen dürfen wir keine personenbezogenen Daten ohne Kundenzustimmung erhalten, verarbeiten oder speichern. Als Lösung haben wir für Sie 2 Wege vorbereitet. Für Angebotsanfragen heißt das für Sie: Angebotsanforderung anonym über Makler-Service-Center Angebotsanfrage personalisiert über Makler-Service-Center mit PDF-Formular Datenschutz und Schweigepflichtentbindung Vorvertrag Dem Code of Conduct ist die R+V Gruppe und somit auch die Condor selbstverständlich im Interesse unserer Kunden und Geschäftspartner beigetreten. Das bedeutet für Sie und Ihre Kunden im vorvertraglichen Umfeld eine nochmalige Erhöhung des Datenschutzes. Bitte helfen Sie mit und lassen Sie sich die Datenschutzerklärung im Rahmen Ihrer Kundenberatung von Ihrem Kunden unterschreiben!

24 Formular: Datenschutz und Schweigepflichtentbindung Vorvertrag Muster Muster

25 Angebotsprozess Vorlagepflichtige Angebote Bei Einmalbeiträgen ab Euro, bitte Fragebogen (kurz) für vorlagepflichtige Angebote ausfüllen und über Makler-Service-Center einreichen. Muster Muster

26 Übersicht Annahmerichtlinien Schenkungsprozess Angebotsprozess Antragsprozess

27 Bezugsrecht Bezugsrecht im Erlebensfall Das Bezugsrecht im Erlebensfall muss hier nur geregelt werden, wenn der Antragsteller nicht der Begünstigte sein soll. Für den Fall, dass der Kunde den Einmalbeitrag überweist bitte hier auch zwingend die Bankverbindung für die nleistung im Erlebensfall angeben! Bitte immer die persönlich Steuer-Identifikationsnummer des nleistungs- Empfängers angeben. Bezugsrecht im Todesfall Das Bezugsrecht im Todesfall sollte hier ebenfalls geregelt werden. Wenn hier nichts geregelt wird gilt die gesetzliche Erbfolge

28 Identifizierung nach dem Geldwäschegesetz Identifizierung des Antragstellers nach dem Geldwäschegesetz im Antrag. Bitte vom Antragsteller die Ausweiskopie beifügen!

29 Erklärung über Herkunft des Geldes Ab Euro muss dem Antrag außerdem eine Erklärung über die Herkunft des Geldes beigelegt werden. Dazu haben wir kein Formular. Eine vom Kunden unterzeichnete formlose Erklärung ist ausreichend (z.b. Geld stammt aus einem Immobilienverkauf, einer Erbschaft, etc.). Nach dem Zufallsprinzip möchte der Geldwäschebeauftrage auch manchmal einen Nachweis über die Herkunft des Geldes

30 Mail- und Faxantrag In 3 Schritten zum Ziel Erzeugen Sie den Antrag aus dem Condor-Angebotssystem oder einer Software, die darauf zugreift, z.b. LV-Lotse. Der Antrag und sämtliche benötigte, vorab genannten Formulare müssen vollständig ausgefüllt und von beiden Antragstellern unterschrieben sein. Füllen Sie die Erklärung zum Mail- und Faxantrag im Maklergeschäft aus. Mailen oder faxen Sie die Erklärung, sämtliche benötigten Formulare und Nachweise, sowie den Antrag an diese Andresse: CLAntrag@condor-versicherungen.de Fax: 040/ Unsere Bitte für die schnelle Zuordnung und Bearbeitung: Schicken Sie pro bzw. Fax nur einen Antrag. Geben Sie im -Betreff den Vor- und Nachnamen der/des Versicherungsnehmer/s sowie Ihre Vermittler-Nummer an

31 Formular: Erklärung zum Mail- und Faxantrag im Maklergeschäft Muster

32 Übersicht Annahmerichtlinien Schenkungsprozess Angebotsprozess Antragsprozess

33 Schenkungsprozess Übertragung der Versicherungsnehmereigenschaft Während der laufenden Übertragung der Versicherungsnehmereigenschaft auf Begünstigten mit dem PDF-Formular Wechsel des Versicherungsnehmers

34 Formular: Wechsel des Versicherungsnehmers Muster Muster

35 Gliederung Konzept und Zielgruppe Angebots- und Antragsprozess Service und Verkaufsunterstützung

36 Wir begleiten Sie auf dem Weg in Ihr neues Geschäftsfeld!

37 Die RSP-Broschüre weckt Beratungsbedarf beim Kunden!

38 Gezielte Kundenansprache mit den Einzel-PDF s

39 Lebenserwartung selbst berechnen!

40 Musteranschreiben für Endkunden

41 Wichtiger Hinweis Diese Präsentation dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder eine Anlageempfehlung noch ein Kaufangebot dar. Die Informationen wurden sorgfältig aufbereitet, eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch nicht übernommen werden. Einschätzungen und Bewertungen reflektieren die Meinung des Verfassers zum Zeitpunkt der Ausarbeitung. Die gegenseitigen Ansprüche aus einem Versicherungsvertrag finden sich in den entsprechenden Versicherungsbedingungen. Verbindliche Auskünfte zu Steuerfragen erteilen ausschließlich Finanzämter und steuerberatende Berufe. Diese Ausarbeitung ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne Erlaubnis weder reproduziert noch weitergegeben werden. Unsere Darstellung soll nur eine Anregung zur Vertragsgestaltung geben. Bitte beziehen Sie bei Ihrer Nachlassplanung auf jeden Fall Ihren Steuerberater bzw. Notar mit ein, da wir keine Steuer- bzw. Rechtsberatung durchführen. Condor Lebensversicherungs-AG

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