Oberstufe gestern heute - morgen. Support Schulstandorte, Abteilung Volksschule, Departement BKS

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1 Oberstufe gestern heute - morgen Support Schulstandorte, Abteilung Volksschule, Departement BKS

2 Übersicht Struktur und Organisation Personelle Aspekte Weshalb grössere Oberstufenstandorte? Zusammenfassende Aussagen Ausblick Vorhaben an der Volksschule Rechtliche Grundlagen

3 Struktur und Organisation Realschule Sekundarschule Bezirksschule Regos-Schulkreise min. 8 Abteilungen, pro Standort min. 4 Abteilungen Verpflichtung zur Zusammenarbeit Oberstufenzentrum min. 6 Abteilungen, pro Schulanlage min. 3 Abteilungen mindestens 6 Abteilungen Verpflichtung zur Zusammenarbeit Rechtliche Grundlagen SAR a, 22 Abs. 1-3, 22a Abs. 1-3, 57 Abs. 1-6

4 Struktur und Organisation Realschule Sekundarschule Bezirksschule Klassengrösse: max. 22 Klassengrösse: max. 25 Klassengrösse: min. 11 Klassengrösse: min. 13 Klassengrösse: min. 18 unverändert Rechtliche Grundlagen SAR , 7, Anhang 2

5 Personelle Aspekte - Ausbildung Realschule Sekundarschule Bezirksschule SEREAL Ausbildung Fachstudium anschliessend Didaktikum Allrounder Fachlehrpersonen Masterstudium Sekundarstufe I (3 Fächer) Fachlehrpersonen mit Möglichkeit für Ergänzungsstudien Rechtliche Grundlagen SAR , 8 SAR , Art. 3 und 4

6 Personelle Aspekte - Anstellungsbedingungen Realschule Sekundarschule Bezirksschule Lohnstufe SEREAL Lohnstufe Bez Normalpensum 28 Lektionen Normalpensum 27 Lekt. Normalpensum 28 Lektionen Normalpensum 27 Lekt. Lohnstufe Sek I Rechtliche Grundlagen SAR , Anhang II A SAR , Anahang 1

7 Personelle Aspekte - Zusammenarbeit Realschule Sekundarschule Bezirksschule Die Lehrperson ist für ihre Klasse und ihren Unterricht verantwortlich. Die Lehrperson ist für ihre Klasse und ihren Unterricht verantwortlich. Fachlehrperson für verschiedene Abteilungen. Die Lehrperson ist Teil eines Teams und der ganzen Schule.

8 Weshalb grössere Oberstufenstandorte?

9 Vorteile für Lernende und Eltern Wahlfächer und Unterstützungsangebote (IS, Tagesstrukturen) Bessere Chancen für Wechsel in andere Leistungszüge Grössere Auswahl an Bezugspersonen Kleinere Gefahr einer Stigmatisierung Gutes ausserschulisches Angebot (JS, freiwilliger Schulsport, Lager, Schulsozialarbeit / Jugendarbeit) Klassenübergreifender Unterricht (zb. Möglichkeit Sport/Musik Mädchen/Knaben getrennt) Tendenziell besser ausgerüstete Infrastruktur, Mobiliar, Technik und Fachräume Alle Kinder der Familie besuchen den gleichen Oberstufenstandort (sofern alle Typen vorhanden sind)

10 Vorteile für Lehrpersonen Interessanteres, vielfältigeres Stellenangebot für Lehrpersonen Pensenstabilität/-kontinuität durch grössere Pensen (auch bei Lehrpersonen mit 2-3 studierten Fächern) Fachaustausch unter Lehrpersonen Möglichkeit zur Zusammenarbeit mit Parallelklassenlehrpersonen Teamarbeitet unter Lehrpersonen (Unterrichts-, Fachteam) Weiterbildungsangebot von Lehrpersonen (Intern)

11 Vorteile für Lehrpersonen Auswahl an Bezugspersonen, da grösseres und heterogeneres Lehrerteam Kleinere Gefahr einer Stigmatisierung Effizientere Arbeitsabläufe Grösserer Handlungsspielraum bei besonderen Herausforderungen Aufgaben, z.b. Ämtli können besser aufgeteilt werden Aufbau von zusätzlichen Kompetenzen (Spezialwissen, Begabungsförderung, musischer Bereich) Durch Pensenstabilität auch attraktivere Arbeitsmöglichkeiten für Männer Gut ausgerüstete Infrastruktur, Mobiliar, Technik, Fachräume und Lehrmaterial

12 Vorteile für Schulleitungen Einfachere Stundenplanung (Pool an Lehrpersonen) Grössere Pensen; Pensenstabilität/-kontinuität Idealerweise so gross, dass Teams möglich sind Interessanteres Stellenangebot Effizientere Arbeitsabläufe Grösserer Handlungsspielraum bei besonderen Herausforderungen Durch Pensenstabilität auch attraktivere Arbeitsmöglichkeiten für Männer Aufteilung von Arbeiten / Verantwortung Attraktiver Schulort bei Lehrermangel (Rekrutierungsprobleme für kleine Schulen)

13 Finanzielle Vorteile Optimale Ausnutzung von Ressourcen (Räumlichkeiten, Pensen, Lektionen, Infrastruktur) Kostenintensivere Infrastruktur ist eher vertretbar (Spezialräume etc. Lehrmittel können von mehreren Klassen genutzt werden Grössere Einheiten sind kostengünstiger

14 Schulgrösse und Schulqualität Unterscheiden sich grosse und kleine Oberstufenstandorte hinsichtlich ihrer Qualität? Erkenntnisse aus den externen Evaluationen an der Aarg. Volksschule (Oberstufe) im Zeitraum 2008 bis '000 Schülerinnen und Schüler Schulklima (diverse Parameter) - 1'800 Lehrpersonen Arbeitsklima (diverse Parameter) - 8'000 Eltern Elternzufriedenheit (diverse Parameter) Fazit: Unterschiede zwischen grossen und kleinen Schulen sind sehr klein, tendenziell fallen sie zu Gunsten der grossen Schulen aus.

15 Zusammenfassende Aussagen Es braucht attraktive und bedürfnisorientierte Schulangebote. Durchlässigkeit und Chancengerechtigkeit werden immer wichtiger. Kontinuität und Entwicklungsperspektiven in den Anstellungsverhältnissen werden gefordert. Moderne(s) und aktuelle(s) Infrastruktur/Mobiliar sind kostenintensiv. Unterstützung für und Zusammenarbeit der Lehrpersonen werden immer wichtiger. Effiziente Schulorganisation und Schulführung werden bei knappen Ressourcen unausweichlich Lernende an einem Oberstufenzentrum sind im internationalen Vergleich wenig Lernende à International Lernende

16 Ausblick Tendenz zu grösseren Schulen Notwendigkeit von typenübergreifender Zusammenarbeit Kampf um qualifizierte Lehrpersonen Planungssicherheit für Menschen und Organisation wird bei knappen Ressourcen wichtiger Die Welt wird zunehmend komplexer (Informationsgesellschaft, Globalisierung, Pluralisierung der Lebensformen, Individualisierung etc.)

17 Vorhaben an der Volksschule Umsetzung Stärkung Volksschule Strukturreform 6 Jahre Primarschule/3 Jahre Oberstufe Obligatorium Kindergarten Zusatzlektionen für überdurchschnittlich belastete Gemeinden (Krisen-) Assistenzen an Real- und Sekundarschule Standardisierte Leistungsmessungen (Checks) Abschlusszertifikat Anpassungen Instrumentalunterricht/Musikschulen Führungsstrukturen der Volksschule (insb. Schulpflege) Lehrplan 21 Tagesstrukturen Französisch an der Primarschule Neue Ressourcensteuerung

18 Anhang: Rechtliche Grundlagen Schulgesetz (SAR ) 21a 1 Die Abteilungen an der Oberstufe werden einklassig geführt. Das zuständige Departement kann Ausnahmen bewilligen. 22 Abs Die Real- und Sekundarschulen werden in Oberstufenzentren zusammengefasst. 2 Ein Oberstufenzentrum umfasst mindestens sechs Real- und Sekundarschulabteilungen. Der Regierungsrat kann befristete Ausnahmen beschliessen. 3 Die einzelnen Schulanlagen umfassen mindestens drei Oberstufenabteilungen.

19 Anhang: Rechtliche Grundlagen Bezirksschule 22a Abs Die Bezirksschulen müssen mindestens sechs Abteilungen umfassen. 2 Die einzelnen Schulanlagen müssen mindestens sechs Abteilungen umfassen. 3 Bezirksschulen können an Oberstufenzentren geführt werden. 90d Abs. 1 1 Die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens von 22a bestehenden Bezirksschulen mit weniger als sechs Abteilungen dürfen längstens acht Jahre weitergeführt werden, müssen aber mindestens drei Abteilungen umfassen.

20 Anhang: Rechtliche Grundlagen 57 Abs Die Gemeinden einer Region arbeiten zusammen, wenn die organisatorischen Rahmenbedingungen dieses Gesetzes einer Gemeinde die eigenständige Errichtung und Führung eines Oberstufen-zentrums und einer Bezirksschule nicht zulassen oder wenn eine Zusammenarbeit im Hinblick auf einen lehrplangerechten und wirtschaftlichen Schulbetrieb als erforderlich erscheint. 2 Die Gemeinden, Regionalplanungsverbände und Schulräte der Bezirke planen gemeinsam unter Mithilfe des Kantons die Bildung von Schulkreisen für die Oberstufenzentren und Bezirksschulen. 3 Kommt es dabei zu keiner Einigung, legt der Regierungsrat die Schulkreise, Standorte und die Art der Zusammenarbeit, namentlich die Zusammenlegung von Abteilungen, welche die Mindestschülerzahl unterschreitet fest.

21 Anhang: Rechtliche Grundlagen 57 Abs Die betroffenen Gemeinden regeln die Form der Zusammenarbeit unabhängig von der Anzahl Abteilungen in einer Gemeinde selbständig. Dabei kann ein Verband errichtet oder ein Vertrag abgeschlossen werden. 5 Der Regierungsrat kann für eine befristete Übergangszeit Ausnahmen hinsichtlich der Zusammenarbeit bewilligen. 6 Wenn sich die betroffenen Gemeinden nicht über die Form der Zusammenarbeit einigen können, kann der Grosse Rat die Bildung eines Verbands und der Regierungsrat den Abschluss eines Vertrags anordnen. Die betroffenen Gemeinden sind vorher anzuhören.

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24 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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