Freizügigkeits-Stiftung Pictet (2. Säule) Oktober 2015
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- Wilfried Beltz
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1 Freizügigkeits-Stiftung Pictet (2. Säule) Oktober 2015
2 Inhalt 3 Die Pictet-Gruppe 4 Die Freizügigkeit 6 Freizügigkeits-Stiftung Pictet (2. Säule) Merkmale Portfolios Wahl eines Portfolios oder einer Aufteilung Anlageprofile 12 Häufig gestellte Fragen 13 Gebühren 14 Pictets BVG-Erfahrung BVG-Indizes Historische Entwicklung der BVG-Indizes Kontaktdetails 1 Freizügigkeits-Stiftung Pictet (2. Säule)
3 2 Freizügigkeits-Stiftung Pictet (2. Säule)
4 Die Pictet-Gruppe Die Pictet-Gruppe bietet einer anspruchsvollen internationalen privaten wie institutionellen Kundschaft ein breites Spektrum an Dienstleistungen: Private Banking, institutionelle Vermögensverwaltung, Administration, Verwaltung und Vertrieb von Anlagefonds, Global Custody und Family Office. Die 1805 in Genf gegründete Pictet-Gruppe zählt heute zu den führenden unabhängigen Vermögensverwaltern Europas. Die von ihr verwalteten und verwahrten Vermögen beliefen sich am 31. März 2015 auf CHF 429 Mrd. Die Pictet-Gruppe ist ein ausschließlich von derzeit sieben Eigentümern geführtes Unternehmen, deren Grundsätze bezüglich Eigentumsübertragung und Nachfolgeregelung sich seit Gründung nicht verändert haben. Diese Grundsätze bilden die Basis für eine kollegiale Geschäftsführung und einen ausgeprägten Unternehmergeist. Darüber hinaus führen sie zu einer auf Langfristigkeit ausgelegten Geschäftsstrategie, einem nachhaltigen Engagement der Teilhaber sowie einem vorsichtigen Risikomanagement. Dementsprechend spiegeln hohe Eigenmittel unsere konservative Bilanzpolitik wider. Zudem übersteigt die Eigenkapitalquote der Pictet-Gruppe deutlich die weltweit als besonders streng geltenden Mindestvorschriften der Schweizer Gesetzgebung. Die Pictet-Gruppe ist mit Geschäftsstellen an den wichtigen Finanzplätzen der Welt in der Lage, weltweit ihre Dienstleistungen anzubieten. Montreal Nassau Tel Aviv Dubai Singapur Hong-Kong Taipeh Osaka Tokio Amsterdam Barcelona Bâle Brüssel Frankfurt Genf Lausanne London Luxemburg Madrid Mailand München Paris Rom Turin Verona Zürich 3 Freizügigkeits-Stiftung Pictet (2. Säule)
5 Die Freizügigkeit In der Schweiz beruht die soziale Sicherheit auf dem Drei-Säulen- Konzept, nämlich der eidgenössischen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (1. Säule), der beruflichen Vorsorge (2. Säule) und der privaten Vorsorge (3. Säule). Da die Leistungen der 1. und der 2. Säule oft nicht ausreichen, um auch im Alter den gewohnten Lebensstandard beizubehalten, sieht die Bundesverfassung Massnahmen zur Förderung der individuellen Vorsorge vor. So sind Bund und Kantone verpflichtet, die private Vorsorge von der Steuerpflicht zu befreien und die Wohneigentumspolitik zu fördern. Die für die Freizügigkeit geltenden Bestimmungen sind im Bundesgesetz über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (FZG) enthalten. Wenn ein Versicherter die Vorsorgeeinrichtung vor Eintritt des Vorsorgefalls (Anspruch auf Leistungen bei Erreichen der Altersgrenze, bei Tod oder bei Invalidität) verlässt, hat er Anspruch auf eine Freizügigkeitsleistung. Die Vorsorgeeinrichtung legt die Austrittsleistung in ihrem Reglement fest. Die Rechte und Pflichten der Vorsorgeeinrichtung beim Austritt eines Versicherten sowie die Höhe der ihm zu diesem Zeitpunkt zustehenden Freizügigkeitsleistung werden im FZG bestimmt. Eine Person, die ihre Stelle wechselt, überweist ihr Freizügigkeitsguthaben in der Regel an die Vorsorgeeinrichtung des neuen Arbeitgebers. Es kommt aber vor, dass nur ein Teil des Vorsorgekapitals überwiesen wird. Eine Teilüberweisung hängt von der Höhe der Freizügigkeitsleistung, den von der neuen Kasse gebotenen Leistungen und der Möglichkeit, Versicherungsjahre einzukaufen, ab. Wenn die stellenwechselnde Person aus einem der vorerwähnten Gründe ihr Freizügigkeitskapital nicht oder nur teilweise überweist, so hat sie für das nicht überwiesene Freizügigkeitskapital eine der gesetzlichen Formen der Erhaltung des Vorsorgeschutzes zu wählen. Die Verordnung über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (FZV) sieht dafür zwei Möglichkeiten vor: 1) Eröffnung eines Freizügigkeitskontos bei einer dem Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen unterstehenden Bank oder bei einer Bankstiftung. 2) Abschluss einer Freizügigkeitspolice mit einer Versicherungsgesellschaft oder bei einer öffentlich-rechtlichen Versicherungseinrichtung. 4 Freizügigkeits-Stiftung Pictet (2. Säule)
6 Situationen, in welchen ein Freizügigkeitskonto eröffnet werden kann a) Pensionskassenwechsel Wenn die Austrittsleistung bei einem Stellenwechsel nicht voll in die neue Kasse überwiesen werden kann, so ist der Saldo zur Erhaltung des Vorsorgeschutzes in einer anerkannten Form vorzugsweise auf einem Freizügigkeitskonto anzulegen. b) Vorübergehender Unterbruch der Erwerbstätigkeit Wenn Sie Ihre Erwerbstätigkeit vorübergehend unterbrechen beispielsweise um eine Familie zu gründen oder einen Auslandsaufenthalt oder ein Studium zu absolvieren und Sie Ihren neuen Arbeitgeber noch nicht kennen, sind Sie nicht mehr der obligatorischen Versicherungspflicht unterstellt. c) Selbständige Erwerbstätigkeit Wenn Sie sich selbständig machen, aber Ihr Vorsorgeguthaben nicht vorbeziehen möchten, muss dieses erhalten werden. Ein Freizügigkeitskonto bietet den Vorteil, dass Sie Ihren Ertrag optimieren können und gleichzeitig weiterhin die Möglichkeit haben, auf Ihr Kapital zuzugreifen. d) Ehescheidung oder Auflösung der registrierten Partnerschaft Im Falle der Ehescheidung oder der Auflösung der registrierten Partnerschaft wird das während der Ehe oder der registrierten Partnerschaft erworbene Freizügigkeitsguthaben in der Regel geteilt. Sobald die Scheidung oder die Auflösung der registrierten Partnerschaft ausgesprochen ist, kann der jeweilige Anteil an den Austrittsleistungen auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen werden. e) Ende der gesetzlichen Versicherungspflicht Ein Freizügigkeitskonto kann auch eröffnet werden, wenn Sie nicht mehr der gesetzlichen Versicherungspflicht unterstellt sind oder wenn Ihr Lohn unter dem gesetzlichen Minimum für die Versicherungspflicht liegt. e) Endgültiges Verlassen der Schweiz Das zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) geschlossene Abkommen über die Personenfreizügigkeit schränkt die Möglichkeit der Barauszahlung von Vorsorgeguthaben bei endgültiger Ausreise in ein EU- oder EFTA-Land ein. Der obligatorische Teil der Freizügigkeitsleistung kann nicht mehr bar bezogen werden, wenn die Person im neuen Land der obligatorischen Versicherung für Alter, Invalidität und Hinterlassenenleistungen untersteht. In diesem Fall muss der obligatorische Teil (BVG-Kapital) auf ein Freizügigkeitskonto oder eine Freizügigkeitspolice in der Schweiz überwiesen werden. 5 Freizügigkeits-Stiftung Pictet (2. Säule)
7 Freizügigkeits-Stiftung Pictet (2. Säule) Merkmale Die Freizügigkeits-Stiftung Pictet (2. Säule) ist eine Bankstiftung. Sie ist wie alle Vorsorgeeinrichtungen der 2. Säule von den direkten Steuern befreit. Seit dem 1. Januar 1989 verwaltet die Freizügigkeits-Stiftung Pictet (2. Säule) die ihr von Einzelpersonen anvertrauten Freizügigkeitsguthaben (2. Säule). Das Nettovermögen der Stiftung setzt sich aus verschiedenen unabhängigen und nicht solidarisch haftenden Anlageportfolios sowie aus den nichtinvestierten Guthaben der Vorsorgenehmer zusammen. Mit einer professionellen Vermögensverwaltung, die alle in der Schweiz gesetzlich zugelassenen Möglichkeiten ausschöpft, will die Stiftung längerfristig eine höhere Performance erzielen als mit Vorsorgekonten mit Vorzugszinsen. Die Stiftung ermöglicht die kollektive Verwaltung aller Freizügigkeitsguthaben, die folgende Vorteile bietet: verminderte Kosten; bessere Diversifikationsmöglichkeiten (aufgrund höherer Beträge); folglich Verminderung des Gesamtrisikos. Portfolios Die Freizügigkeits-Stiftung Pictet (2. Säule) bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Anlagestrategie selbst zu bestimmen, massgebend sind dabei Ihre persönliche Situation und Ihre Ziele. So können Sie in dem von Ihnen gewählten Verhältnis in das eine und/oder andere der nachstehend aufgeführten Portfolios investieren. Vorübergehend können Sie Ihr ganzes Guthaben oder einen Teil davon auch nicht anlegen. a) LPP/BVG-Short-Mid Term Bonds Dieses Portfolio kann über Anlagefonds oder direkt in auf Schweizer Franken und Fremdwährungen lautende Obligationen, Forderungswertpapiere und Geldmarktanlagen investieren; die mittlere Restlaufzeit des Portfolios beträgt höchstens drei und die Restlaufzeit pro Anlage höchstens zehn Jahre. Das Portfolio LPP/BVG-Short-Mid Term Bonds : legt den Schwerpunkt auf die Kapitalerhaltung; ermöglicht das Erzielen einer vernünftigen Rendite; weist einen relativ geringen Risikofaktor auf; eignet sich für einen kurzen Anlagehorizont (von 1-3 Jahren). b) LPP/BVG-10 Dieses Portfolio kann über Anlagefonds oder direkt in alle von der BVV2 zugelassenen Anlagekategorien investieren. Der Aktienanteil muss zwischen 5 und 15% der Aktiven liegen. Das Portfolio LPP/BVG-10 : begrenzt das Verlustpotenzial in schwierigen Phasen; ermöglicht das Erzielen einer moderaten Performance über längere Zeit; weist den geringsten Risikofaktor der drei gemischten Portfolios auf; eignet sich für einen mittleren Anlagehorizont (von 3-5 Jahren). 6 Freizügigkeits-Stiftung Pictet (2. Säule)
8 c) LPP/BVG-25 Dieses Portfolio kann über Anlagefonds oder direkt in alle von der BVV2 zugelassenen Anlagekategorien investieren. Der Aktienanteil muss zwischen 15 und 35% der Aktiven liegen. Das Portfolio LPP/BVG-25 : bietet interessante Diversifikationsmöglichkeiten; ermöglicht das Erzielen einer langfristig attraktiven Performance; ist mit einem höheren Risikofaktor verbunden als das Portfolio LPP/BVG-10, weil im Durchschnitt 25% des Portfoliovermögens in Aktien investiert sind; eignet sich für einen langen Anlagehorizont (von über 5 Jahren). d) LPP/BVG-40 Dieses Portfolio kann über Anlagefonds oder direkt in alle von der BVV2 zugelassenen Anlagekategorien investieren. Der Aktienanteil muss zwischen 30 und 50% der Aktiven liegen. Das Portfolio LPP/BVG-40 : zielt langfristig auf eine beträchtliche Wertsteigerung ab; bietet bessere Performance-Perspektiven als das Portfolio LPP/BVG-25; weist den höchsten Risikofaktor der vier Portfolios auf, weil im Durchschnitt 40% des Portfoliovermögens in Aktien investiert sind; eignet sich für einen langen Anlagehorizont (von über 7 Jahren). Dank einem disziplinierten Investitionsprozess dürften diese Portfolios längerfristig einen höheren Ertrag abwerfen als Vorsorgekonten mit Vorzugszinsen. Zudem kommt die erzielte Performance voll und ganz den Vorsorgenehmern zugute. Allerdings kann die Stiftung keine Performance-Garantie geben, weil die Finanzmärkte, an welchen diese Gelder angelegt werden, gewisse Risiken aufweisen und die in der Vergangenheit erzielten Resultate keine Gewähr für die zukünftige Entwicklung geben. Das Vermögen der vier Portfolios wird gemäss den Bestimmungen der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV2) angelegt. Seit dem 1. Januar 2009 gelten folgende Anlagebegrenzungen: ANLAGEBEGRENZUNGEN BVV2 (2009) 100% 100% Obligationen Inland (10% pro Schuldner) Obligationen Ausland (10% pro Schuldner) 50% 50% 50% 50% Aktien Inland (5% pro Beteiligung) Aktien Ausland (5% pro Beteiligung) Grundpfandtitel, Pfandbriefe 30% 30% 30% davon max. 1/3 im Ausland Belehnung Immobilien Fremdwährungen ohne Währungssicherung Schweizer Liegenschaften (5% pro Immobilie) Ausländische Liegenschaften (5% pro Immobilie) 15% Alternative Anlagen 7 Freizügigkeits-Stiftung Pictet (2. Säule)
9 Wahl eines Portfolios oder einer Aufteilung Für die Wahl des Portfolios oder der Portfoliozusammensetzung, das/die am besten Ihren Erwartungen entspricht, müssen Sie zwei Parameter festlegen: Ihre Risikobereitschaft (mit anderen Worten, welche Wertschwankungen Ihrer Anlage Sie bereit sind, in Kauf zu nehmen) und Ihren voraussichtlichen Anlagehorizont. Der Anlagehorizont oder die Anlagedauer kann unter Berücksichtigung Ihrer Ziele (Erwerb von Wohneigentum, selbständige Erwerbstätigkeit usw.) und/oder der Gesetzesbestimmungen über die Freizügigkeit festgelegt werden. Wenn Sie bereit sind, gewisse Risiken einzugehen, wählen Sie am besten ein Portfolio mit hohem Aktienanteil. Damit erhöhen Sie Ihr Wertsteigerungspotenzial, sofern Sie das Kursschwankungsrisiko auf sich nehmen können. Hier muss auf zwei Punkte hingewiesen werden: Ein hoher Aktienanteil kann kurzfristig eine Kapitalminderung bewirken, während das Risiko eines Kapitalverlusts mit zunehmender Anlagedauer abnimmt. Wenn Ihre Risikobereitschaft hingegen begrenzt ist und Ihre Anlagedauer unter fünf Jahren liegt, entscheiden Sie sich für ein Portfolio, das hauptsächlich aus Obligationen besteht. Überdies werden Sie auch mit dem Näherrücken des Rentenalters immer stärker in Richtung Obligationenportfolio gehen, weil Sie Ihr Vorsorgeguthaben so am sichersten erhalten können ( LPP/BVG-Short-Mid Term Bonds ). WAHL EINES PORTFOLIOS ODER EINER AUFTEILUNG Risikobereitschaft hoch LPP/BVG-Short-Mid Term Bonds LPP/BVG-10 LPP/BVG-25 LPP/BVG-40 LPP/BVG-40 LPP/BVG-25 LPP/BVG-10 tief LPP/BVG-Short- Mid Term Bonds weniger als 5 Jahre mehr als 5 Jahre Anlagehorizont Quelle: Banque Pictet & Cie SA Aus obiger Grafik können Sie ersehen, welche Portfolios am besten Ihren Anlagekriterien entsprechen. Wenn Ihre Risikobereitschaft beispielsweise niedrig und Ihr Anlagehorizont relativ lang ist, dürften vor allem die beiden Portfolios LPP/BVG-10 und/oder LPP/BVG-25 für Sie interessant sein. 8 Freizügigkeits-Stiftung Pictet (2. Säule)
10 Anlageprofile Sicherheit Sie legen grossen Wert auf Sicherheit und wollen Ihr Kapital erhalten. Sie sind nicht bereit, massive Kursschwankungen hinzunehmen, um höhere Gewinne zu erzielen. Ihr Anlagehorizont beträgt mehr als ein Jahr. Empfohlenes Portfolio: LPP/BVG-Short-Mid Term Bonds 100% kurz- und mittelfristige Obligationen Defensiv Sie wollen eine attraktive Performance erzielen, aber nur begrenzt Kapitalschwankungen in Kauf nehmen. Folglich akzeptieren Sie angemessene Kursschwankungen. Ihr Anlagehorizont beträgt mehr als drei Jahre. Empfohlenes Portfolio: LPP/BVG-10 10% Aktien 10% Diverse* gemischt 80% Obligationen Wachstum Sie wollen Ihre Anlage diversifizieren und sind bereit, stärkere Kursschwankungen hinzunehmen. Da Sie eine höhere Performance erzielen wollen als mit dem Portfolio LPP/BVG-10, nehmen Sie auch ein grösseres Risiko auf sich. Ihr Anlagehorizont beträgt mehr als fünf Jahre. 25% Aktien 10% Diverse* gemischt Empfohlenes Portfolio: LPP/BVG-25 65% Obligationen Dynamik Sie wollen mit Ihrer Kapitalanlage eine möglichst hohe Performance im Vergleich zum eingegangenen Risiko erzielen. Kursschwankungen spielen für Sie keine Rolle, und Ihr Anlagehorizont beträgt mehr als 7 Jahre. Empfohlenes Portfolio: LPP/BVG-40 40% Aktien 10% Diverse* gemischt 50% Obligationen * Immobilien, alternative Anlagen, Edelmetalle und Rohstoffe 9 Freizügigkeits-Stiftung Pictet (2. Säule)
11 Die Grafiken auf Seite 11 zeigen die Schwankungen sowie die Höchst- und Tiefstwerte der Referenzindizes der vier vorerwähnten Portfolios in der Zeitspanne von Referenzindizes der vier Portfolios: Portfolio Referenzindex LPP/BVG-SMT Bonds von bis Swiss Bond Index Domestic 1-3 Jahre seit SBI Global 1-3 Jahre LPP/BVG-10 Customized Index LPP/BVG-25 Pictet BVG 2000/BVG-25 LPP/BVG-40 Pictet BVG 2000/BVG-40 Die Entwicklung dieser Indizes zeigt, welche Performance-Werte mit vergleichbaren Portfolios erzielt worden wären, wobei Courtagen, Depot- und Ver waltungs gebühren nicht berücksichtigt wurden. Der Pictet BVG 2000/ BVG-40 hat im Betrachtungszeitraum nicht nur die besten, sondern auch die niedrigsten Performance-Werte erzielt. Diese Grafiken bestätigen einmal mehr, dass bei einem höheren Aktienanteil im Portfolio nicht nur das Gewinnpotenzial, sondern auch das Verlustpotenzial grösser ist. Diese Ergebnisse dienen als Referenzgrössen für die Beurteilung der vergangenen Performance und des mit der jeweiligen Anlagestrategie verbundenen Risikos. Dabei gilt zu beachten, dass in der Vergangenheit erzielte Resultate keine Gewähr für die zukünftige Entwicklung geben. 10 Freizügigkeits-Stiftung Pictet (2. Säule)
12 KURZ-/MITTELFRISTIGE CHF-OBLIGATIONEN PERFORMANCE IN % Index Die Jahresperformance-Werte des Referenzindexes für 2008 kurz- bis mittelfristige CHF-Obligationenportfolios lagen 2007 in der Zeit von 2005 bis 2014 zwischen 0% und 5% % -15% -10% -5% 0% 5% 10% 20% GEMISCHTES PORTFOLIO MIT RUND 10% AKTIEN Index PERFORMANCE IN % Die Jahresperformance-Werte des Referenzindexes für das gemischte Portfolio mit einem Aktienanteil von rund 10% lagen in der Zeit von 2005 bis 2014 zwischen -10% und 15%. -20% -15% -10% -5% 0% 5% 10% 20% GEMISCHTES PORTFOLIO MIT RUND 25% AKTIEN Index PERFORMANCE IN % Die Jahresperformance-Werte des Referenzindexes für das gemischte Portfolio mit einem Aktienanteil von rund 25% weichen stärker voneinander ab als in den vorerwähnten Indizes % -15% -10% -5% 0% 5% 10% 20% GEMISCHTES PORTFOLIO MIT RUND 40% AKTIEN Index PERFORMANCE IN % Die Jahresperformance-Werte des Referenzindexes für das gemischte Portfolio mit einem Aktienanteil von 40% betragen oft mehr als 10%. Dieser Index weist nicht nur die besten Performance-Werte, sondern auch die stärksten Schwankungen aller vier Portfolios auf. -20% -15% -10% -5% 0% 5% 10% 20% 11 Freizügigkeits-Stiftung Pictet (2. Säule)
13 Häufig gestellte Fragen Zu welchen Bedingungen wird Ihr Guthaben investiert? Als Vorsorgenehmer/in haben Sie einen unveräusserlichen Anspruch auf einen Teil des Stiftungsvermögens in Form von Portfolioanteilen. Die Zeichnung von Portfolioanteilen erfolgt jeweils am auf den Eingang der Einzahlung folgenden Tag. Der Zeichnungspreis entspricht dem zwei Bankarbeitstage nach dem Tag der Buchung des Betrags auf dem Konto errechneten Nettoinventarwert (NIW) des jeweiligen Anteils. Wie kann die Aufteilung geändert werden? Sie können die Aufteilung Ihres Guthabens auf die verschiedenen Anlageportfolios je nach Ihren persönlichen Bedürfnissen, Ihrer persönlichen Situation oder der Lage der Finanzmärkte jederzeit ändern oder Ihr Guthaben oder einen Teil davon nicht investieren. Ihre schriftlichen Anweisungen sind an die Stiftung zu richten, die die Änderung am nächsten Bankarbeitstag nach Erhalt des Schreibens vornimmt. Wann wird das Freizügigkeitskapital ausgezahlt? Ihr Freizügigkeitsguthaben wird Ihnen bei Erreichen des AHV-Rentenalters (Art. 13 Abs. 1 BVG) oder im Todesfall vor diesem Datum der/dem/den Begünstigten ausgezahlt. Sie können jedoch auch beantragen, dass Ihnen Ihr Guthaben höchstens fünf Jahre vor oder fünf Jahre nach dem vorerwähnten Rentenalter überwiesen wird. Unter welchen Voraussetzungen kann das Freizügigkeitskapital bezogen werden? Als Anteilinhaber/in können Sie gegebenenfalls mit der Zustimmung des Ehegatten oder des eingetragenen Partners die Rücknahme Ihrer Anteile verlangen, wenn: Sie sich selbständig machen und die berufliche Vorsorge für Sie nicht mehr obligatorisch ist; Sie Ihr Guthaben gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes und der Verordnung über die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge (WEFV) verwenden; Sie das Vorsorgekapital zum Einkauf in eine steuerfreie Vorsorgeeinrichtung oder für eine andere anerkannte Form der Vorsorge brauchen; Sie die Schweiz endgültig verlassen; Sie in den Genuss einer Vollinvalidenrente der Eidgenössischen Invalidenversicherung kommen. Zu welchen Bedingungen erfolgt die Rückerstattung der Guthaben? Sie können unter den in Art. 9 und 10 des Stiftungsreglements aufgeführten Voraussetzungen die Rückzahlung ihrer Anteile verlangen. Der Rücknahmepreis entspricht dem zwei Bankarbeitstage nach Eingang des Rückerstattungsantrags errechneten Nettoinventarwert des jeweiligen Anteils. 12 Freizügigkeits-Stiftung Pictet (2. Säule)
14 Gebühren Die Banque Pictet & Cie SA trägt die der Stiftung anfallenden Bankspesen und administrativen Gebühren. Die jährlichen Verwaltungs-, Administrations- und Depotgebühren der verschiedenen Portfolios werden direkt vom Portfoliovermögen abgezogen und betragen höchstens: LPP/BVG-Short-Mid Term Bonds: 0,50% LPP/BVG-10: 0,80% LPP/BVG-25: 1,05% LPP/BVG-40: 1,25% Es kann eine Beitrittskommission von höchstens 3% erhoben werden; sie wird jeweils auf dem Bruttobetrag der Überweisung berechnet. Die Stiftung belastet dem/der Vorsorgenehmer/in im Falle des Erwerbs von Wohneigentum einen Teil der administrativen Kosten. 13 Freizügigkeits-Stiftung Pictet (2. Säule)
15 Pictets BVG-Erfahrung BVG-Indizes Die Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV2) ist am 1. Januar 1985 in Kraft getreten. Damit wurden neue gesamtschweizerisch gültige Regeln für die Anlage von Pensionskassengeldern (zulässige Anlagekategorien und zulässige Höchstanteile) eingeführt. Zur Beurteilung der Qualität der Vermögensverwaltung reichte die Bemessung der Rentabilität des investierten Kapitals aber nicht aus. Die Performance einer Pensionskasse hängt von der Entwicklung der Märkte und der Devisen sowie der laut BVV2 geltenden Anlagebegrenzungen ab. Folglich war für die Performance-Beurteilung eine Referenzgrösse notwendig. Pictet berechnet und veröffentlicht im Auftrag der Schweizerischen Bankiervereinigung einen Index zur Messung der durchschnittlichen theoretischen Performance der Portfolios, die den BVV2-Bestimmungen unterstellt sind. Dieser seit dem 1. Januar 1985 veröffentlichte und unter der Bezeichnung BVG-Index bekannte Index gilt als Referenzgrösse. Änderungen in der BVV2 und im Umfeld der Pensionskassen sowie in der Beurteilung der Risiken hatten zur Folge, dass der Pictet BVG 93-Index für zahlreiche Pensionskassen nicht mehr repräsentativ und als Benchmark überholt war. Aus diesem Grund schuf Pictet im Jahr 2000 eine Indexfamilie unter der Bezeichnung BVG-Index 2000, die den spezifischen Anforderungen der Vorsorgeeinrichtungen in der Performance-Messung besser Rechnung trägt. Die drei Pictet BVG-Indizes 2000 sind wie folgt strukturiert: Anlagekategorien Gewichtung (in %) BVG-25 BVG-40 BVG-60 Obligationen CHF EUR Welt Aktien Schweiz Welt Die Banque Pictet & Cie SA ist bereits seit den 60er Jahren in der institutionellen Vermögensverwaltung tätig und verwaltet im Auftrag von Pensionskassen beträchtliche Summen von Vorsorgevermögen. 14 Freizügigkeits-Stiftung Pictet (2. Säule)
16 Historische Entwicklung der BVG-Indizes 2000 Wir betrachten hier die Zeit von 1970 bis 2014 und stellen die Performance-Werte der drei BVG-Indizes der Mindestrendite von 1,75% gegenüber. Anschliessend werden die Ergebnisse mit denjenigen des Pictet BVG 93-Indexes verglichen. Dieser Untersuchungszeitraum scheint uns aus mehreren Gründen repräsentativ für eine langfristige Analyse zu sein. Er trägt den haussierenden Aktienmärkten in den 90er Jahren, den Erdölkrisen in den 70er Jahren, dem Börsenkrach von 1987, der Invasion von Kuwait im Jahr 1990, dem starken Zinsanstieg im Jahr 1994, dem Platzen der Internetblase Anfang 2000, der Finanzkrise von 2007/2008 und der europäischen Schuldenkrise von 2011 und 2012 Rechnung. WERTENTWICKLUNG DER PICTET BVG-INDIZES 2,000 BVG-25 BVG-40 BVG-60 Mindestverzinsung (1.75%) BVG-93 1, Quelle: Banque Pictet & Cie SA. Diese Abbildung enthält eine logarithmierte Skalierung. In der obigen Abbildung ist die Performance der drei BVG-Indizes 2000 und des alten BVG 93 im Vergleich zur gesetzlich vorgegebenen Mindestverzinsung von 1.75% dargestellt. Performance in % BVG-25 BVG-40 BVG %-Rendite BVG-93 vom bis Annualisiert Eine historische Analyse dieser Indizes der vergangenen fünfundvierzig Jahre zeigt die von uns erwarteten Ergebnisse: Während die Aktien längerfristig eine höhere Rendite erzielten, litten sie in den Korrekturphasen am stärksten. Der Pictet BVG-60 weist daher zwar die höchste Performance, aber auch die stärkste Volatilität auf. Diese Indizes können bei der Wahl einer Anlagestrategie oder zum Vergleich von Portfolios als Benchmarks dienen, dürfen aber nicht vorbehaltlos für Projektionen künftiger Entwicklungen verwendet werden. 15 Freizügigkeits-Stiftung Pictet (2. Säule)
17 Kontaktdetails Als Vorsorgenehmer/in erhalten Sie in den von Ihnen gewünschten Abständen einen Kontoauszug mit Ihren Guthaben bei der Stiftung sowie regelmässige Berichte über die Entwicklung der Portfolios. Falls Sie regelmässig die Entwicklung der Nettoinventarwerte und der BVG-Indizes verfolgen wollen, empfehlen wir Ihnen, die Seiten Vorsorge auf unserer Internet-Website ( zu besuchen. Wenn Sie weitere Auskünfte über die Freizügigkeits-Stiftung Pictet (2. Säule) wünschen, können Sie uns wie folgt erreichen: Pascal Kessler Tel.: +41 (0) Fax: +41 (0) Adresse Freizügigkeits-Stiftung Pictet (2. Säule) Route des Acacias Genf 73 Schweiz 16 Freizügigkeits-Stiftung Pictet (2. Säule)
18 FPLP2BR ALL 1015
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