SONDERBEDINGUNGEN FÜR FINANZIELLE DIFFERENZGESCHÄFTE ( CFD-Sonderbedingungen )

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "SONDERBEDINGUNGEN FÜR FINANZIELLE DIFFERENZGESCHÄFTE ( CFD-Sonderbedingungen )"

Transkript

1 SONDERBEDINGUNGEN FÜR FINANZIELLE DIFFERENZGESCHÄFTE ( CFD-Sonderbedingungen ) 1. ALLGEMEINE REGELUNGEN Diese Sonderbedingungen gelten für den Abschluss von finanziellen Differenzgeschäften (Contracts for Difference, CFDs ) in den Kontoarten Forex und CFDs ( CFD-Handel ). Die möglichen Basiswerte sind der Handelsplattform zu entnehmen Durch Abschluss eines CFD-Kontrakts eröffnet der Kunde im Verhältnis zur Bank eine auf Barausgleich gerichtete Kaufposition ( Long-CFD-Position ) oder Verkaufsposition ( Short-CFD-Position ; Long-CFD-Positionen und Short-CFD- Positionen nachfolgend zusammen CFD-Positionen ) über eine bestimmte (der Handelsplattform zu entnehmende) Anzahl von Einheiten eines Basiswerts ("Kontraktmenge"). Der Kunde wird von der Bank wirtschaftlich so behandelt, als ob er die Kontraktmenge zu dem von der Bank gestellten Kurs von der Bank (nach Maßgabe des der Handelsplattform zu entnehmenden Hebels: auf Kredit) gekauft oder an die Bank (leer) verkauft hätte. Die auf der Grundlage der jeweils anwendbaren Kurse aus der Veränderung des "Kontraktwerts" (d.h. dem Produkt aus dem maßgeblichen Kontraktkurs und der Kontraktmenge) resultierenden schwebenden Bewertungsgewinne oder -verluste aus offenen CFD-Positionen ("Hypothetische Gewinne" bzw. "Hypothetische Verluste") werden von der Bank während der Geschäfts- und jeweils einschlägigen Handelszeiten fortlaufend berechnet. Der aus der Differenz zwischen dem Kontraktwert im Zeitpunkt der Eröffnung und demjenigen im Zeitpunkt der Glattstellung der CFD-Position resultierende Bewertungsgewinn oder Bewertungsverlust wird in Geld ausgeglichen Ist der Basiswert einer CFD-Position in einer anderen Währung als der Kontowährung denominiert ("Basiswert- Währung"), so wird die Differenz zwischen dem Kontraktwert im Zeitpunkt der Eröffnung der CFD-Position und dem Kontraktwert zu einem späteren Zeitpunkt durch Vergleich der jeweils nach Maßgabe des für den jeweiligen Geschäftstag gültigen Umrechnungskurses der Europäischen Zentralbank (EZB) für Konvertierungen von Geldsorten aus der Basiswert- Währung in die Kontowährung ("Konvertierungskurs") in die Kontowährung umgerechneten Kontraktwerte ermittelt Die Bank kann ihre Haftung aus einer CFD-Position auf das aus einem zur Absicherung ihrer Verpflichtungen aus der CFD-Position abgeschlossenen Absicherungsgeschäft Erlangte beschränken, wenn sie dem Kunden vor Eröffnung der CFD-Position die potentiellen Gegenparteien des Absicherungsgeschäfts offenlegt und ihre Rechte aus dem Absicherungsgeschäft zur Sicherheit an den Kunden abtritt. Unter diesen Voraussetzungen gilt der Auftrag des Kunden zur Eröffnung der CFD-Position auch als Angebot zum Abschluss eines solchen Abtretungsvertrags. Die Sicherungsabtretung der Rechte der Bank aus dem Absicherungsgeschäft kommt zustande, wenn die Bank dem Kunden zugleich mit der Eröffnung der CFD-Position die Identität der effektiven Gegenpartei des Absicherungsgeschäfts offenlegt und ihre Rechte aus dem Absicherungsgeschäft dem Kunden absonderungsfähig zuordnet. 2. KONTEN Handelskonto. Der Kunde hat die für den CFD-Handel bestimmten Gelder von seiner der Bank in dem Selbsterhebungsbogen mitgeteilten Referenzbankverbindung bei einem Einlagenkreditinstitut ("Referenzkonto") auf ein ihm von der Bank bezeichnetes, dem CFD-Handel dienendes Konto ( Handelskonto ) zu überweisen Varengold-Margin-Konto. Bei der Bank wird ein virtuelles Verrechnungskonto für den Kunden geführt, auf dem alle im Zusammenhang mit CFD-Positionen anfallende Gewinne und Verluste, die Kosten sowie die Margin gebucht und verrechnet werden ( Varengold-Margin-Konto ) Währung; Kontoführung. Das Varengold-Margin-Konto lautet entweder auf EURO oder US-Dollar ( Kontowährung ). Andere Währungen werden abzüglich eines Bearbeitungsentgelts und nach Maßgabe des Konvertierungskurses in die Kontowährung umgerechnet. Die vom Kunden geleistete Margin wird auf dem Varengold-Margin-Konto als Guthaben in der Kontowährung ausgewiesen. Die Margin wird durch realisierte Gewinne bzw. Verluste aus Einzeltransaktionen erhöht bzw. reduziert und wird automatisch zur verfügbaren Margin. Vorbehaltlich anderer Vereinbarungen im Einzelfall ist die Margin unverzinslich. Zur Rechnungslegung über etwaige im Zusammenhang mit der Margin vereinnahmte Zinsen ist die Bank in keinem Fall verpflichtet Mehrere Varengold-Margin-Konten. Ein Kunde kann mehrere Varengold-Margin-Konten haben. Jedes einzelne Varengold-Margin-Konto des Kunden wird separat betrachtet, eine aggregierte Netto-Margin-Position aller Varengold Margin-Konten wird nicht ermittelt. Die Bestimmungen des Abschnitts 3 gelten für jedes einzelne Varengold-Margin-Konto separat, d.h. es findet keine Verrechnung der Anforderungen an die jeweilige Margin aus allen einzelnen Varengold- Margin-Konten des Kunden statt. Margin-Anforderungen sind immer bezogen auf jedes einzelne Varengold-Margin-Konto des Kunden und müssen auf diesem durch dort vorhandene Margin gedeckt sein. 16

2 2.05. Tagesendbuchung. Der Gegenwert der für die offenen Positionen des Kunden erforderlichen Margin und der Bank von dem Kunden im Zusammenhang mit dem Varengold-Margin-Konto geschuldeter Zahlungen wird handelstäglich zum Geschäftsschluss dem Handelskonto belastet. Der Gegenwert nicht mehr benötigter Margin und dem Kunden von der Bank im Zusammenhang mit dem Varengold-Margin-Konto geschuldeter Zahlungen wird handelstäglich zum Geschäftsschluss dem Handelskonto gutgeschrieben. 3. MARGIN Grundsatz. Der Kunde hat der Bank für deren Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit CFD-Positionen eine Sicherheitsleistung ( Margin ) durch Zahlung ausschließlich in der zulässigen Kontowährung und nach Maßgabe der Ziffer auf das Handelskonto zu erbringen. Etwaige Währungsrisiken trägt der Kunde. Der Gegenwert der für offene CFD-Positionen des Kunden erforderlichen Margin kann von der Bank dazu verwendet werden, ihrerseits Margin für von ihr abgeschlossene Absicherungsgeschäfte zu leisten Mindest-Margin; Neufestsetzung. Die Höhe der Margin und damit der verfügbaren Sicherheit bestimmt den Handelsrahmen des Kunden. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die bestehende Margin die Mindest-Margin zu keinem Zeitpunkt unterschreitet. Die Bank ist jederzeit berechtigt, die Höhe der Mindest-Margin nach billigem Ermessen ( 315 BGB) kundenindividuell neu festzusetzen ( Mindest-Margin-Neufestsetzung ). Die Bank wird den Kunden über den vereinbarten Kommunikationsweg über die Mindest-Margin, die Mindest-Margin-Neufestsetzung und den Stichtag, an dem diese wirksam wird, unterrichten. Soweit sich aus der Mindest-Margin-Neufestsetzung eine Unterdeckung der Margin ergibt, hat der Kunde diese unverzüglich auszugleichen. Erfolgt ein solcher Ausgleich nicht, kann die Bank die Liquidation vornehmen Netto-Margin-Position. Die Bank ermittelt für jedes einzelne Varengold-Margin-Konto des Kunden fortlaufend den sich zum jeweiligen Zeitpunkt aus der Summe der Margin, der realisierten, aber noch nicht nach Maßgabe des Konvertierungskurses in die Kontowährung konvertierten und gebuchten Gewinne ( Ungebuchte Gewinne ), der Hypothetischen Gewinne und der sonstigen dem Kunden von der Bank aus dem oder im Zusammenhang mit CFD- Positionen geschuldeten Beträge, abzüglich der Summe der realisierten, aber noch nicht nach Maßgabe des Konvertierungskurses in die Kontowährung konvertierten und gebuchten Verluste ( Ungebuchte Verluste ), der Hypothetischen Verluste und der sonstigen der Bank von dem Kunden aus oder im Zusammenhang mit CFD-Positionen geschuldeten Beträge, ergebenden Betrag ("Netto-Margin-Position" des Kunden) und informiert den Kunden über die Handelsplattform ob und in welchem Umfang seine Netto-Margin-Position positiv ist und die Eröffnung weiterer CFD- Positionen zulässt. (a) Bedeutung. Eine positive Netto-Margin-Position beschreibt denjenigen Anteil der Margin, der nicht zur Unterlegung von Einzeltransaktionen benötigt wird, und eine negative Netto-Margin-Position beschreibt die Unterdeckung der erforderlichen Margin. (b) Aufrechterhaltung der Margin. Der Kunde ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Varengold-Margin-Konto ab Eröffnung einer CFD-Position und während der gesamten Laufzeit der betreffenden CFD-Position eine unter Berücksichtigung einer nach dem Konvertierungskurs erfolgenden Umrechnung in die Kontowährung positive Netto- Margin-Position aufweist. Die Verpflichtung zur jederzeitigen Aufrechterhaltung der erforderlichen Margin, bestehen unabhängig von Handelszeiten der Bank rund um die Uhr. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass etwa Kursbewegungen (soweit Geschäfte nicht beschränkten Handelszeiten unterliegen) jederzeit zu erhöhtem Margin- Bedarf führen können, und zwar auch dann, wenn die für einen Basiswert relevante Börse geschlossen ist. (c) Berechnung. Die jeweilige Margin ist so festzulegen, als ob die (eventuellen oder fälligen) wechselseitigen Ansprüche untertägig fortlaufend dem Varengold-Margin-Konto belastet würden. Die Bestimmungen für die Margin- Berechnung gelten kumulativ, d.h. es findet eine Verrechnung der Anforderungen an die jeweilige Margin aus den verschiedenen mit der Bank getätigten Geschäften statt. Die vom Kunden insgesamt zu leistende Mindest-Margin ist die Summe aller einzelnen von ihm zu leistenden Mindest-Margins ( Gesamt-Margin ) Margin-Erbringung. Die erste Margin ist vor Erteilung der ersten Order zu erbringen. Margins gelten erst dann als geleistet, wenn der erforderliche Betrag auf dem Handelskonto valutiert. Ausnahmsweise genügt bereits die Erteilung des Überweisungsauftrags durch den Kunden dem Erfordernis der rechtzeitigen Leistung der Margin, wenn die Hausbank des Kunden (deutsche Geschäftsbank) gegenüber der Bank bestätigt hat, dass die Überweisung der Margin auf das Handelskonto erfolgt ist. Diese Bestätigung ist zweifach zu signieren und zu stempeln und an die Bank per Fax zu versenden Liquidation. Sobald die Netto-Margin-Position die Mindest-Margin erreicht oder unterschreitet darf die Bank CFD- Positionen des Kunden zwangsweise glattstellen ( Liquidation ). Die Bank darf dabei solange die Liquidation offener CFD-Positionen des Kunden vornehmen, bis die für die verbleibenden offenen CFD-Positionen erforderliche Mindest- Margin erreicht ist. Dabei werden die offenen CFD-Positionen des Kunden nach Höhe der Hypothetischen Verluste in absteigender Größe (d.h. als erstes diejenige CFD-Position mit dem höchsten Hypothetischen Verlust, usw., wobei zunächst sämtliche Positionen geschlossen werden, deren Referenzmarkt geöffnet ist) glattgestellt, bis die Mindest-Margin zur Sicherstellung der verbleibenden offenen CFD-Positionen ausreicht; CFD-Positionen werden dabei stets vollständig 17

3 zwangsglattgestellt, eine lediglich teilweise Glattstellung offener CFD-Positionen erfolgt nicht. Die Liquidation durch die Bank kann zur Glattstellung sämtlicher offenen CFD-Positionen des Kunden führen. 4. KURSSTELLUNG Einstellen von Kursen und Spezifikationen. Die Bank stellt für die handelbaren Basiswerte während der Geschäftszeiten der Handelsplattform und der jeweils einschlägigen Handelszeiten auf der Handelsplattform die Kurse und weiteren Spezifikationen ein, zu denen sie grundsätzlich bereit ist, CFD-Positionen zu eröffnen und zu schließen ("Kontraktkurse"). Die Einstellung von Kursen in die Handelsplattform gilt als Aufforderung der Bank an den Kunden, durch entsprechende Order CFD-Positionen zu eröffnen. Sie begründet keine Verpflichtung, Aufträge zur Eröffnung von CFD-Positionen anzunehmen. Die von der Bank auf der Handelsplattform eingestellten Kurse und weiteren Spezifikationen werden Bestandteil der Order des Kunden Die Bildung der Kontraktkurse ("Quotierung") erfolgt nach billigem Ermessen ( 315 BGB) der Bank in Anlehnung an die auf dem in der Handelsplattform angegebenen jeweiligen Referenzmarkt (Börsen, multilaterale Handelsplattformen, systematische Internalisierer) ( Referenzmarkt ) gehandelten Kurse der Basiswerte bzw. an die dort bezeichneten Indices ( Referenzkurse ). Die Quotierung erfolgt durch Vornahme von Auf- bzw. Abschlägen auf die jeweiligen Referenzkurse. Die maximale Höhe der Auf- bzw. Abschläge ist MyVarengold zu entnehmen. Die Bank ist berechtigt, die maximale Höhe dieser Auf- bzw. Abschläge nach billigem Ermessen ( 315 BGB) neu festzusetzen, wenn außergewöhnliche Kursbewegungen oder -schwankungen oder Liquiditätsverluste in dem Referenzmarkt erfolgt sind oder Grund zu der Annahme besteht, dass sie bevorstehen. Eine solche Neufestsetzung darf nicht dazu führen, dass das im Zeitpunkt der Eröffnung der CFD-Position bestehende Verhältnis zwischen der maximalen Höhe der Auf- bzw. Abschläge und der impliziten Volatilität des Referenzkurses nachträglich zum Nachteil des Kunden geändert wird. Eine Neufestsetzung von Auf- bzw. Abschlägen wird durch Einstellung in MyVarengold mitgeteilt und eine Woche nach dieser Einstellung oder zu dem dort mitgeteilten, von der Bank nach billigem Ermessen ( 315 BGB) bestimmten Zeitpunkt wirksam Abweichungen beim Ausführungskurs. Bei Orders kann es aufgrund der Marktsituation zu Abweichungen beim Ausführungskurs kommen, d.h. der tatsächliche Ausführungskurs weicht vom auf der Handelsplattform angezeigten Kontraktkurs zum Zeitpunkt der Order ab (Slippage) Änderung der Quotierung. Die Bank ist auch noch nach Erhalt einer Order berechtigt, den Basiswert neu zu quotieren ( Neuquotierung ). Eine solche Neuquotierung kann insbesondere dann erfolgen, wenn die Order außerhalb des normalen Handelsumfangs liegt oder einen Handel außerhalb der Handelszeiten des Basiswerts oder in illiquiden Märkten erfordern würde oder wenn zwischenzeitliche Änderungen in der Marktlage zu berücksichtigen sind. Eine solche Neuquotierung erfolgt unter Berücksichtigung der Repräsentativität, Fairness und Angemessenheit unter Einbeziehung der anwendbaren Kurse und Kosten einer Transaktion in dem aus der Order ersichtlichen Umfang im Referenzmarkt. Die Bank wird dem Kunden die Neuquotierung mitteilen. Die Mitteilung gilt als Ablehnung der ursprünglichen Order. Dem Kunden steht es frei, die Order auf Basis der Neuquotierung neu zu platzieren oder von der Order Abstand zu nehmen Geschäftszeiten. Die Geschäftszeiten der Handelsplattform" reichen von Sonntag, 23:00 Uhr bis Freitag, 23:00 Uhr deutscher Zeit. Die Geschäftszeiten der Bank" reichen an jedem Geschäftstag von 8:00 Uhr ( Geschäftseröffnung ) bis 23:00 Uhr ( Geschäftsschluss ). Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die Frankfurter Wertpapierbörse für den Handel geöffnet ist ( Geschäftstag ). Die Bank ist berechtigt, die Geschäftszeiten nach billigem Ermessen ( 315 BGB) zu ändern. Änderungen werden über MyVarengold mitgeteilt und einen Monat nach Mitteilung oder zu dem dort mitgeteilten, von der Bank nach billigem Ermessen ( 315 BGB) bestimmten Zeitpunkt wirksam Die Handelszeiten der jeweiligen Basiswerte werden auf MyVarengold mitgeteilt. Änderungen werden auf dieselbe Weise mitgeteilt und an dem der Mitteilung folgenden Geschäftstag oder zu dem dort mitgeteilten Zeitpunkt wirksam Wenn und solange die Handelsaktivitäten auf dem maßgeblichen Referenzmarkt wegen eines gesetzlichen Feiertages eingeschränkt sind, ist die Bank nicht verpflichtet, für davon betroffene Basiswerte Kurse zu stellen oder Aufträge oder Weisungen des Kunden auszuführen Für Basiswerte mit beschränkten Handelszeiten ist die Bank nicht verpflichtet, Kurse zu stellen oder Aufträge oder Weisungen des Kunden auszuführen, während der maßgebliche Referenzmarkt geschlossen ist. Die betroffenen Basiswerte und die einschlägigen Handelszeiten sind MyVarengold zu entnehmen. Eine Änderung wird auf MyVarengold mitgeteilt und mit Ablauf des folgenden Geschäftstages wirksam Marktstörung. Die Verpflichtung der Bank zur Kursstellung für einen Basiswert und zur Ausführung von diesbezüglichen Aufträgen oder Weisungen entfällt, wenn und solange eine Marktstörung vorliegt. Marktstörung bedeutet die Aussetzung oder Einschränkung des Handels in dem Basiswert auf dem maßgeblichen Referenzmarkt. Eine Beschränkung der Stunden oder der Anzahl der Tage, an denen ein Handel stattfindet, gilt nicht als Marktstörung, sofern die Einschränkung auf einer vorher angekündigten Änderung der regulären Handelszeiten des betreffenden Basiswerts beruht. Eine Aussetzung oder Einschränkung des Handels von auf den Basiswert bezogenen Optionskontrakten an der Terminbörse mit dem größten Handelsvolumen von Optionskontrakten, die sich auf den Basiswert beziehen, steht der Aussetzung oder Einschränkung des Handels in dem Basiswert auf dem maßgeblichen Referenzmarkt gleich. Beschränkungen für die Eröffnung von Leerverkaufspositionen gelten als Marktstörung. 18

4 4.10. Einstellung der Kursstellung. Die Bank kann nach billigem Ermessen ( 315 BGB) entscheiden, für einen Basiswert künftig keine Kurse mehr zu stellen. Dies betrifft insbesondere auch Fälle, in denen der zugrundeliegende Basiswert aufgrund eines der in Ziffer genannten Umstände eine wesentliche Veränderung in der Bewertung erfährt oder dies nach billigem Ermessen ( 315 BGB) der Bank erwarten lässt. Eine solche Entscheidung wird über MyVarengold mitgeteilt und eine Woche nach dieser Mitteilung oder zu dem dort mitgeteilten, von der Bank nach billigem Ermessen ( 315 BGB) bestimmten Zeitpunkt wirksam. Es obliegt dem Kunden, rechtzeitig vor der Einstellung der Kursstellung sämtliche von der Einstellung betroffene CFD-Positionen zu schließen. Im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch offene CFD-Positionen in dem Basiswert werden von der Bank zum Geschäftsschluss des Geschäftstages der Einstellung glattgestellt. Nicht ausgeführte Aufträge zur Eröffnung von CFD-Positionen erlöschen im Zeitpunkt der Einstellung der Kursstellung. 5. ORDERERTEILUNG, ABLEHNUNG, STORNIERUNG, AUFZEICHNUNG VON TELEFONGESPRÄCHEN Orders des Kunden sind Angebote (Anträge im Sinne der 145 BGB) an die Bank zum Eröffnung einer CFD-Position. Die zulässigen Orders (wie etwa Market-Order, Stop-Order, Trailing Stop-Order, Limit-Order sowie aus diesen Orderarten zusammengesetzte Orders) ergeben sich aus der Handelsplattform Erteilung von Orders. Orders des Kunden an die Bank erfolgen unter Angabe der notwendigen Angaben über das Orderdesk oder über die Handelsplattform. Über das Orderdesk ist nur die Glattstellung offener Positionen möglich, die Eröffnung neuer Positionen kann dagegen nur über die Handelsplattform erfolgen. Die Erteilung von Orders über das Orderdesk ist nur während der Geschäftszeiten der Bank möglich. Außerhalb der Geschäftszeiten der Bank steht dem Kunden keinerlei technischer Service und kein Orderdesk zur Verfügung. Dasselbe gilt für den Handel an (Börsen-) Feiertagen in einem Staat der Europäischen Union, der Schweiz oder den Vereinigten Staaten von Amerika. An solchen Tagen steht das Orderdesk der Bank grundsätzlich nicht zur Verfügung. Sollte die Bank bzw. das Orderdesk der Bank an solchen Tagen tätig sein, wozu die Bank bzw. das Orderdesk der Bank nicht verpflichtet ist, kann der Kunde dies vorab über das Orderdesk der Bank in Erfahrung bringen Kundenseitige Abweichungen. Kundenseitige Abweichungen von Kursen oder Spezifikationen gelten nicht als Order und sind weder für die Bank noch für den Kunden verbindlich. Die Bank kann dem Kunden jedoch mitteilen, ob und zu welchen Konditionen und insbesondere zu welchem, vom auf der Handelsplattform eingestellten abweichenden Kurs (gemeinsam Sonderkonditionen ), sie bereit ist, für den Kunden eine entsprechendes CFD-Position zu eröffnen. Es steht im freien Ermessen des Kunden, ob er auf Grundlage der Sonderkonditionen eine entsprechende Order erteilt oder ob er von der angedachten Transaktion Abstand nimmt Erlöschen von Orders. Wird an dem maßgeblichen Referenzmarkt auf Veranlassung der Börsenorgane oder der Börsenaufsicht der Handel in einem Basiswert ganz oder teilweise ausgesetzt, so führt dies nicht zum Erlöschen von noch nicht ausgeführte Orders für den betreffenden Basiswert; ihre Ausführung wird vielmehr lediglich gehemmt. Entsprechendes gilt, wenn der Handel in dem Basiswert durch Eingriffe von hoher Hand ausgesetzt oder untersagt wird, oder die Bank aus einem sonstigen von ihm nicht zu vertretenen Grunde nicht in der Lage ist, für den Basiswert Kurse zu stellen. Eine noch nicht ausgeführte Order erlischt jedoch in dem Zeitpunkt in dem die Bank erklärt, für den betreffenden Basiswert keine Kurse mehr zu stellen. Erfolgt bei einem Basiswert, in dem es zu einem besonderen Ereignis kommt, keine Einstellung der Kursstellung, so erlischt eine noch nicht ausgeführte Order mit Ablauf des siebten Geschäftstags nach Ankündigung einer solchen Löschung durch Einstellung einer dahingehenden Erklärung in MyVarengold Keine Bindung. Orders binden die Bank vor deren Durchführung nicht Annahme. Orders gelten erst dann als von der Bank angenommen, wenn sie von der Bank ausgeführt worden sind. Eine gesonderte Annahmeerklärung erfolgt nicht Ausführung. Orders werden nur während der Geschäftszeiten der Handelsplattform und der jeweils einschlägigen Handelszeiten ausgeführt Ablehnungsrecht der Bank. Die Bank behält sich das Recht vor, andere Angebote des Kunden abzulehnen bzw. nicht durchzuführen, die keine Orders sind. Ferner behält sich die Bank das Recht vor, die Annahme und/oder Ausführung von Orders für einen bestimmten Markt oder Kontrakt ohne Angabe von Gründen abzulehnen bzw. die Order nicht durchzuführen, wenn (a) die Order nicht sämtliche notwendigen Angaben enthält; nicht eindeutig ist oder (b) Margin nicht in der erforderlichen Höhe vorhanden ist. Ein Anspruch des Kunden auf teilweise Durchführung der Order, das heißt auf Durchführung in Höhe der bestehenden Netto-Margin-Position, besteht nicht. Die Ablehnung erfolgt durch Nichtausführung. Eine gesonderte Anzeige erfolgt insoweit nicht Handelslimite. Die Bank kann dem Kunden Handelslimite setzen und die mögliche Größe der CFD-Kontrakte und offenen CFD-Positionen des Kunden begrenzen. Gegebenenfalls sind dann keine neuen Aufträge außer Aufträgen zur Glattstellung offener Positionen möglich. Die Bank wird den Kunden auf MyVarengold über die Handelslimite und den Zeitpunkt, an dem diese wirksam wird, unterrichten. Der Zeitpunkt der Wirksamkeit kann sehr kurzfristig sein. Erfolgt bis zu diesem Zeitpunkt keine Glattstellung der betroffenen CFD-Positionen durch den Kunden, so ein solcher Ausgleich nicht, so kann die Bank die Liquidation vornehmen 19

5 5.10. Telefonaufzeichnungen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass von ihm telefonisch erteilte Orders bzw. Aufträge und sonstige von ihm mit der Bank oder seitens der Bank mit dem Kunden geführte Telefongespräche zu Beweiszwecken (bspw. bei Streitigkeiten über den Inhalt einer Order) von der Bank aufgezeichnet und aufbewahrt werden Übernahme von Daten. Soweit die Handelsplattform hierfür freigeschaltet ist, kann der Kunde aus von dritter Seite zur Verfügung gestellte Daten automatisiert Orders generieren. Die automatisierte Umsetzung solcher Daten in Orders erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden. Die zur Herstellung der technischen Voraussetzungen dieser Möglichkeit erfolgende Kooperation der Bank mit dem Datenlieferanten begründet insbesondere keine Haftung der Bank für die Güte der Daten. 6. GLATTSTELLUNG Glattstellung. Offene CFD-Positionen werden durch Eröffnung einer gegenläufigen CFD-Position ( Gegengeschäft ) vollständig oder teilweise geschlossen, d.h. glattgestellt ( Glattstellung ). Die Glattstellung wird entweder von dem Kunden oder der Bank wie folgt veranlasst: (a) Kundenseitige Glattstellung. Der Kunde trägt der Bank durch entsprechende Order an, die Glattstellung durch Abschluss eines Gegengeschäftes zu den zu diesem Zeitpunkt für ein solches geltenden Konditionen zu bewirken. Abweichend von Ziffer besteht eine Verpflichtung der Bank zur Glattstellung offener CFD-Positionen, solange nicht die Voraussetzungen der Ziffer (Marktstörung) vorliegen. Die Bank kann jedoch nach Eingang einer Order nach billigem Ermessen ( 315 BGB) unter Berücksichtigung des Marktumfeldes des Basiswertes, insbesondere der Marktiefe und der in den Referenzmärkten gehandelten Referenzkurse sowie der Marktpreise von an der jeweils liquidesten Terminbörse quotierten Optionen auf den Basiswert, eine Neuquotierung vornehmen; dazu ist die Bank insbesondere dann berechtigt, wenn bei geringer Markttiefe ein Auftrag außerhalb des üblichen Handelsumfangs erteilt wird, oder wenn das Marktumfeld sich zwischenzeitlich nicht nur unerheblich geändert hat. In diesem Fall entscheidet der Kunde frei, ob er der Bank einen erneuten Auftrag zu dem insoweit geänderten Kurs erteilen will. (b) Bankseitige Glattstellung. Die Bank kann unter Befreiung von den Beschränkungen des 181 BGB eine offene CFD-Position unter den nachstehenden Voraussetzungen ganz oder teilweise glattstellen oder beschränken: (i) Glattstellungsgründe. Zu einer vollständigen oder teilweisen Glattstellung offener Positionen ist die Bank berechtigt, wenn: - ein begründeter Verdacht seitens der Bank besteht, dass der Kunde im Besitz von Insider-Informationen im Sinne des 13 WpHG ist oder anderweitig gegen anwendbare Marktmissbrauchsschutzregeln verstößt; oder - eine entsprechende Aufforderung einer Aufsichtsbehörde an die Bank oder den Kunden gerichtet worden ist; oder - der Kunde eine Margin, Einlage oder einen anderen Betrag, die bzw. der nach diesen Sonderbedingungen fällig ist, nicht leistet; oder - die Margin unter das Niveau der erforderlichen Mindest-Margin fällt; oder - ein Insolvenzverfahren oder ein ähnliches Verfahren über das Vermögen des Kunden beantragt wird, der Kunde einen solchen Antrag selbst gestellt hat, zahlungsunfähig oder sonst in einer Lage ist, die die Eröffnung eines solchen Verfahrens rechtfertigen würde; oder - eine Marktstörung über den Geschäftsschluss des dritten Geschäftstags nach ihrem Eintritt hinaus andauert und ist ein Ende der Marktstörung nach billigem Ermessen ( 315 BGB) der Bank nicht abzusehen ist; oder - der Kunde nach Ankündigung der Einstellung der Kursstellung für einen Basiswert offene CFD-Positionen in diesem Basiswert nicht selbst schließt; oder - der Kunde eine CFD-Position nicht vor Ablauf ihrer Laufzeit schließt; oder - der Kunde im Falle eines Verstoßes gegen Handelslimite oder Positionsbeschränkungen die betroffene CFD- Position nicht selbst schließt; oder - über den Emittenten des Basiswerts ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren eröffnet wird; oder - ein Grund zur außerordentlichen Kündigung für die Bank gemäß Ziffer 18 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorliegt; oder - die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder eine andere zuständige Behörde eine entsprechende Aufforderung an die Bank oder an den Kunden gerichtet hat; oder - die Möglichkeit der Bank, ihr Marktrisiko aus der CFD-Position durch Abschluss von Kurssicherungsgeschäften, die hierzu nach billigem Ermessen ( 315 BGB) der Bank erforderlich sind, abzusichern, nicht mehr gegeben oder erheblich eingeschränkt ist (hedging disruption), vorausgesetzt dass die Bank dem Kunden die beabsichtigte Zwangsglattstellung mit einer Frist von mindestens drei Geschäftstagen vorab angekündigt hat; oder 20

6 (ii) - sich die Bank zur Absicherung des Marktrisikos aus der CFD-Position den Basiswert aufgrund eines Leihgeschäfts von Dritten verschafft hat und das Leihgeschäft von dem Dritten gekündigt oder auf andere Weise beendet wurde, vorausgesetzt dass die Bank dem Kunden die beabsichtigte Glattstellung mit einer Frist von mindestens drei Geschäftstagen vorab angekündigt hat. Oder - ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt, der nach billigem Ermessen der Bank ( 315 BGB) eine Glattstellung rechtfertigt. Beschränkungsgründe. Zu einer Beschränkung der Höhe der offenen Positionen (netto oder brutto) des Kunden ist die Bank berechtigt, wenn die Bank nach billigem Ermessen ( 315 BGB) berechtigten Grund zu der Annahme hat, dass: - anormale Marktbedingungen vorliegen; und/oder - eine solche Maßnahme zum Schutz ihrer unter diesen Sonderbedingungen eingeräumten Rechte oder ihrer sonstigen Interessen erforderlich ist. (c) Gleichzeitige Long- und Short-Position. Die gleichzeitige Einnahme einer Long- und Short-Position hinsichtlich desselben Basiswertes durch den Kunden führt als solche nicht zu einer Glattstellung der betreffenden Long- und Short-CFD-Positionen. (d) Rechte nach Glattstellung/Liquidation. Die Bank haftet nicht für Schäden, die infolge der Liquidation oder der Glattstellung von Geschäften wegen Insolvenz des Kunden gemäß der 115, 116 Insolvenzordnung oder wegen sonstiger von dem Kunden zu vertretender Gründe entstanden sind Vollzug der Glattstellung. Soweit die Bank ihr Recht zur Glattstellung ausübt oder die Glattstellung durch den Kunden veranlasst, wird die Bank die zugrunde liegenden Kurse der beiden gegenläufigen Geschäfte (CFD-Position einerseits und Gegengeschäft andererseits) zum Zeitpunkt der Glattstellung gemäß den zu diesem Zeitpunkt von der Bank quotierten Kontraktkursen festlegen. Sind im Zeitpunkt der Glattstellung keine Referenzkurse verfügbar (insbesondere weil eine Marktstörung vorliegt), so legt die Bank die Höhe der Forderung nach billigem Ermessen ( 315 BGB) fest. Die Glattstellung erfolgt durch Verrechnung des zum Zeitpunkt der Glattstellung für die CFD-Position von der Bank festgestellten Kurses mit dem zu diesem Zeitpunkt festgestellten Kurs des Gegengeschäfts Indikativer Glattstellungspreis. Die Bank wird im Falle von Unregelmäßigkeiten sowie der (partiellen) Einstellung des Handels bei diesbezüglichen Anfragen durch den Kunden den indikativen Glattstellungspreis unverzüglich an den Kunden weitergeben. Dieser hat unverzüglich mitzuteilen, ob er die Glattstellung nach wie vor wünscht. So der Kunde sein Einverständnis unverzüglich mitteilt, wird die Glattstellung erfolgen. Andernfalls bleibt die betreffende CFD-Position bis spätestens zum Ende ihrer Laufzeit in Kraft. Sofern ein regulärer elektronischer oder telefonischer Handel stattfindet, hat der Kunde sich bezüglich des Kurses sowie der Geld- und Briefkurse eigenständig über die Handelsplattform oder andere Medien zu informieren Finaler Glattstellungspreis. Die Bank wird den Kunden unverzüglich über den finalen Glattstellungspreis und den genauen Glattstellungszeitpunkt informieren. Die Bank ist jedoch nicht verpflichtet, den Kunden auf den letzten Termin für die Glattstellung vor Ende der Laufzeit aufmerksam zu machen Handelseinstellung. Der Kunde ist sich bewusst, dass der Handel des Basiswertes aufgrund bestimmter Marktverhältnisse und/oder der jeweiligen Marktbestimmungen sowie aufgrund von Betriebsstörungen der Bank oder eines Kontrahenten der Bank unter Umständen zeitweilig oder gänzlich eingestellt werden kann. Während einer zeitweiligen Einstellung des Handels kann ein entsprechendes Ausführungsgeschäft oder eine gewünschte Glattstellung unter Umständen nicht vorgenommen werden. Der Kurs für die Zwecke der Berechnung des Kontraktwertes ist der zum Zeitpunkt der Aussetzung geltende. Im Falle der endgültigen Einstellung des Handels werden bereits offene Positionen des Kunden geschlossen Insolvenz des Basiswert-Emittenten. Der Kunde ist sich des Risikos bewusst, dass der Emittent eines zugrunde liegenden Basiswertes insolvent gehen kann. In diesem Fall werden alle betroffenen offenen Positionen geschlossen. Die Bank wird dem Kunden den von der Börse festgelegten Abrechnungspreis mitteilen. Die Haftung der Bank ist ausgeschlossen Insolvenz einer Partei. Im Insolvenzfall enden alle CFD-Kontrakte, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Insolvenzfall ist gegeben, wenn (i) das Insolvenzverfahren über das Vermögen einer Partei beantragt wird und diese Partei entweder den Antrag selbst gestellt hat oder zahlungsunfähig oder sonst in einer Lage ist, die die Eröffnung eines solchen Verfahrens rechtfertigt oder (ii) über eine Partei Maßnahmen nach 46 des Kreditwesengesetzes (KWG) verhängt werden. 7. AUFHEBUNG VON MISTRADES Weicht ein von der Bank gestellter Kontraktkurs aufgrund (a) eines technischen Fehlers der Handelsplattform, 21

7 (b) (c) (d) (e) eines Irrtums bei der Quotierung, eines Bedienungsfehlers, von Dritten bezogener fehlerhafter Daten, oder einer offiziellen Berichtigung des Preises des Basiswertes durch Börsenorgane bzw. die Geschäftsleitung des maßgeblichen Referenzmarktes, erheblich von dem zum Zeitpunkt der Eröffnung bzw. Glattstellung der CFD-Position marktgerechten Preis ( Referenzpreis ) ab ( Mistrade ), so ist die Bank berechtigt, und auf Verlangen des Kunden verpflichtet, die betroffene Eröffnung oder Glattstellung der CFD-Position rückgängig zu machen. Dies gilt entsprechend, wenn von den zuständigen Stellen des maßgeblichen Referenzmarkts von den dort anwendbaren Mistrade-Regelungen Gebrauch gemacht wird. Die Rückgängigmachung der Glattstellung einer CFD-Position einer hat zur Folge, dass diese weiterhin offen ist Die Bank entscheidet entsprechend Ziffer ob die Abweichung des von ihr gestellten Kontraktkurses von dem Referenzpreis erheblich ist. Eine Abweichung von mehr als 5 % gilt stets als erheblich Die Aufhebung wegen eines Mistrades bzw. das Verlangen nach Aufhebung muss unverzüglich, spätestens jedoch eine (1) Stunde nach Geschäftsschluss des Geschäftstages, an dem es zur Eröffnung bzw. Glattstellung der CFD-Position kam, erklärt werden. In den Fällen der Ziffer Satz 1 Buchstabe (e) und Satz 2 endet die Frist eine (1) Stunde nach Geschäftsschluss des Geschäftstages, an dem der Preis des Basiswertes offiziell berichtigt bzw. von den Mistrade- Regelungen des maßgeblichen Referenzmarktes Gebrauch gemacht wurde; ist dieser Tag kein Geschäftstag, so endet die Frist eine (1) Stunde nach Geschäftsschluss des nächsten Geschäftstages. Führt der Mistrade zu einer Preisabweichung von mehr als EUR so kann die Aufhebung bis einschließlich 11:00 Uhr des auf den Geschäftstag, an dem es zu der bemakelten Eröffnung bzw. Glattstellung der CFD-Position kam, folgenden Geschäftstags erklärt werden. Die Erklärung erfolgt durch Einstellung in die Handelsplattform bzw. (im Falle des Aufhebungsverlangens des Kunden) telefonisch Im Falle der Aufhebung als Mistrade hat der Kunde entsprechend 122 BGB Anspruch auf Ersatz des Vertrauensschadens. Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Kunde wusste oder infolge Fahrlässigkeit nicht wusste (wissen musste), dass es sich um einen Mistrade handelte. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Kunden, insbesondere solche auf entgangenen Gewinn, sind ausgeschlossen, wenn und soweit der Mistrade nicht auf einem Verschulden der Bank beruht. Ziffer 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet entsprechende Anwendung Eine Aufhebung als Mistrade kann auch dann erfolgen, wenn Orders deshalb zu einem vom Referenzpreis abweichenden Kurs ausgeführt werden, weil der Kunde die Handelsplattform manipuliert, verändert oder in anderer Weise so genutzt hat, dass Änderungen der von der Bank gestellten Kurse zwischen Anweisungs- und Ausführungszeitpunkt nicht angezeigt werden. Eine solche Aufhebung muss die Bank unverzüglich nach Kenntniserlangung vom Aufhebungsgrund, spätestens mit Geschäftsschluss des zehnten (10) Geschäftstages ab Erteilung der Order) erklären. 8. AUSFÜHRUNGSANZEIGE UND WEITERE MITTEILUNGEN Ausführungsanzeige. Die Bank benachrichtigt den Kunden über die Handelsplattform unverzüglich über jede von ihr für ihn ausgeführte Order ( Ausführungsanzeige ). Die Ausführung ergibt sich ferner aus dem Kontoauszug. Als Nachweis für die tatsächliche Orderdurchführung durch die Bank dient ausschließlich der Kontoauszug Laufende Mitteilungen. Die Bank wird ferner die CFD-Positionen des Kunden auf der Handelsplattform unverbindlich ausweisen und dem Kunden auf diesem Wege die während des Geschäftstages laufenden Kontraktwerte für seine offenen CFD-Positionen mitteilen Darstellung. Die übermittelten oder abrufbaren Kontoübersichten können die während eines Abrechnungszeitraumes (Handelstages) angefallenen Einzeltransaktionen gemeinsam aufführen Beanstandungen. Die Geltendmachung von Beanstandungen muss seitens des Kunden an die Bank unverzüglich schriftlich erfolgen, d.h. in der Regel bis spätestens zu Beginn des Handelstages, der auf die Ausführungsanzeige oder etwaige früher vom Kunden erhaltene telefonische beziehungsweise elektronische Informationen folgt. Das Risiko, dass eine Stornierung der Order nicht mehr möglich ist, geht allein zulasten des Kunden. Sofern keine im Sinne dieser Regelung rechtzeitige Beanstandung erfolgt, gilt die Ausführungsanzeige als genehmigt. Auf diese Folge wird die Bank bei der Ausführungsanzeige gesondert hinweisen. 9. GEBÜHREN UND STEUERN Bankgebühren. Die im Zusammenhang mit CFD-Positionen jeweils an die Bank zu zahlenden Entgelte ( Bankgebühren ) ergeben sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis. Sie sind jeweils am ersten Geschäftstag nach Eröffnung bzw. Glattstellung der CFD-Position zur Zahlung fällig. Die Bank ist berechtigt, die Bankgebühren dem Handelskonto zu belasten. Weist das Handelskonto dafür keine oder keine ausreichende Deckung auf, ist die Bank zur Liquidation berechtigt. 22

8 9.02. Steuern und andere Aufwendungen. Fällige Umsatz- und andere Steuern sowie alle anderen Aufwendungen, die der Bank im Zusammenhang mit den jeweiligen Transaktionen entstehen, Abgeltungssteuer sowie mögliche zukünftige Stempel- und sonstige Steuern, die möglicherweise auf diese erhoben werden (jeweils Steuern ), trägt der Kunde. Die Bank ist berechtigt, diese dem Handelskonto zu belasten. Die Bank ist ferner berechtigt bei Steuern, bei denen der Abzug oder die Einbehaltung gesetzlich vorgeschrieben ist, den entsprechenden Betrag von Zahlungen an oder Gutschriften zugunsten des Kunden abzuziehen oder einzubehalten. Dies gilt insbesondere für anfallende Abgeltungssteuer Dem Kunden können für getätigte Geschäfte sowie für ihn durch die Bank erbrachte Finanzdienstleistungen weitere von ihm zu tragende Kosten und Steuern entstehen, die nicht über die Bank gezahlt oder von ihr in Rechnung gestellt werden. 10. MITTEILUNG ÜBER OFFENE POSITIONEN, RECHNUNGSABSCHLUSS; BERICHTERSTATTUNG; ENTGELT Information. Die Bank wird den Kunden täglich zum Geschäftsschluss über seine offenen CFD-Positionen und abgeschlossenen Gegengeschäfte informieren. Die Geltendmachung von Beanstandungen muss seitens des Kunden an die Bank unverzüglich schriftlich erfolgen, d.h. in der Regel bis spätestens zur Geschäftseröffnung des nächsten Geschäftstages. Sofern keine im Sinne dieser Regelung rechtzeitige Beanstandung erfolgt, gelten die mitgeteilten CFD- Positionen und Gegengeschäfte als genehmigt Rechnungsabschluss. Die Bank erteilt dem Kunden monatlich eine Aufstellung, in welcher die in diesem Zeitraum entstandenen beiderseitigen Ansprüche aufgeführt und verrechnet werden ( Rechnungsabschluss ). Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit eines Rechnungsabschlusses hat der Kunde spätestens bis zum Ablauf von sechs Wochen nach dessen Zugang zu erheben; macht er seine Einwendungen schriftlich geltend, genügt die Absendung innerhalb der 6-Wochen-Frist. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Auf diese Folge wird die Bank bei der Erteilung des Rechnungsabschlusses gesondert hinweisen. Der Kunde kann auch nach Fristablauf eine Berichtigung des Rechnungsabschlusses verlangen, muss dann aber beweisen, dass sein Varengold-Margin-Konto zu Unrecht belastet oder eine ihm zustehende Gutschrift nicht erteilt wurde. 11. Storno- und Berichtigungsbuchungen der Bank Vor Rechnungsabschluss. Fehlerhafte Gutschriften und Buchungen auf dem Varengold-Margin-Konto darf die Bank bis zum nächsten Rechnungsabschluss durch eine Belastungsbuchung rückgängig machen, soweit ihr ein Rückzahlungsanspruch gegen den Kunden zusteht (Stornobuchung); der Kunde kann in diesem Fall gegen die Belastungsbuchung nicht einwenden, dass er in Höhe der Gutschrift bereits verfügt hat Nach Rechnungsabschluss. Stellt die Bank eine fehlerhafte Gutschrift und/oder Buchung erst nach einem Rechnungsabschluss fest und steht ihr ihr ein Rückzahlungsanspruch gegen den Kunden zu, so wird die Bank in Höhe ihres Anspruchs das Varengold-Margin-Konto des Kunden belasten (Berichtigungsbuchung) 12. VERGÜTUNG FÜR DIE BANK CFD-Overnight Financing Amount. Für jede CFD-Position, die vom Kunden über den Geschäftsschluss eines Handelstages hinaus gehalten wird, wird dem Kunden durch Anwendung der MyVarengold zu entnehmenden CFD- Overnight Rate (im Forex-Handel Swap-Rate genannt) auf den Kontraktwert ein positiver oder negativer Finanzierungsbetrag ("CFD-Overnight Financing Amount" bzw. im Forex-Handel FX-Swap Amount genannt) berechnet. Der CFD-Overnight Financing Amount bzw. FX-Swap Amount wird in der Basiswert-Währung berechnet und anschließend in die Kontowährung umgerechnet. Die Berechnung erfolgt für jeden Handelstag, an dem der Kunde die CFD-Position über den Geschäftsschluss hinaus hält. Ist der auf den Handelstag folgende Tag ein Nichthandelstag (bspw. Feiertag) bzw. sind die auf den Handelstag folgenden Tage Nichthandelstage (bspw. Wochenende), so werden für jeden einzelnen dieser Nichthandelstage ebenfalls CFD-Overnight Financing Amounts bzw. FX-Swap Amount berechnet Die MyVarengold zu entnehmende CFD-Overnight Rate bzw. Swap-Rate reflektiert neben dem (aus den maßgeblichen Leitzinsen abgeleiteten) Zinsniveau des Heimatlandes des Basiswerts auch die Kosten und Risiken von Absicherungsgeschäften in Bezug auf den Basiswert. Bei gehebelten Long-CFD-Positionen des Kunden erfolgt dazu ein Aufschlag, bei gehebelten CFD-Short-Positionen ein Abschlag auf das jeweilige Zinsniveau. Aufgrund dieser Zu- bzw. Abschläge kann bei bestimmten Zinsniveaus die CFD-Overnight-Rate bzw. Swap-Rate auch bei Short-CFD-Positionen negativ sein, d.h. dem Kunden wird auch für eine Short-CFD-Position ein Finanzierungsbetrag belastet. Die Bank passt die CFD-Overnight Rate bzw. Swap-Rate nach billigem Ermessen ( 315 BGB) an, wenn das Zinsniveau in dem Heimatland des Basiswertes und/oder die Kosten und Risiken von Absicherungsgeschäften in Bezug auf den Basiswert sich erheblich ändern. Eine solche Änderung wird mit der Einstellung in MyVarengold für alle über den Geschäftsschluss des Handelstages, an dem die Einstellung der Änderung in MyVarengold erfolgt, hinaus gehaltenen CFD-Positionen wirksam Zahlung und Belastung des CFD-Overnight-Financing Amount. Der CFD-Overnight Financing Amount bzw. FX-Swap Amount wird dem Varengold-Margin-Konto sofort belastet (negativer CFD-Overnight Financing Amount bzw. FX-Swap Amount) oder gutgeschrieben (positiver CFD-Overnight Financing Amount bzw. FX-Swap Amount). Eine Gutschrift auf dem Handelskonto bzw. eine Belastung des Handelskontos erfolgt erst mit der Tagesendbuchung desjenigen 23

9 Handelstages, an dem die CFD-Position geschlossen wird. 13. PRODUKTSPEZIFIKATIONEN Grundsätzliches. Basiswertspezifische Produktspezifikationen sind MyVarengold zu entnehmen Laufzeit. Die maximale Laufzeit eines CFD-Kontrakts beträgt zwei Jahre, sofern nichts Abweichendes bestimmt ist. Eine Laufzeitübersicht befindet sich auch auf der Varengold-Internetseite. Schließt der Kunde die CFD-Position nicht vor Ablauf der Laufzeit, so wird sie glattgestellt. 14. EREIGNISSE IM BASISWERT Dividenden bei Long-CFD-Positionen. Die Inhaber von Long-CFD-Positionen erhalten für ausgeschüttete Dividenden des Basiswertes eine Ausgleichszahlung vergütet. Näheres regelt das Preis- und Leistungsverzeichnis Dividenden bei Short-CFD-Positionen. Den Inhabern von Short-CFD-Positionen wird für ausgeschüttete Dividenden des Basiswertes eine Ausgleichszahlung belastet. Näheres regelt das Preis- und Leistungsverzeichnis Kapitalmaßnahmen und ähnliche Ereignisse. Erfährt der Basiswert aufgrund einer Fusion, einer Spaltung, einer Kapitalerhöhung, einer Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen oder Optionsscheinen, einer Genussrechtsemission, einer Kapitalherabsetzung, eines Aktientauschs; eines Aktiensplits, einer Aktienzusammenlegung, oder einer wirtschaftlich vergleichbaren Maßnahme eine wesentliche Veränderung in der Bewertung, so wird die Bank wenn sie sich nicht dafür entscheidet, keine Kurse mehr zu stellen nach billigem Ermessen ( 315 BGB) entsprechende Anpassungen der Kontraktspezifikationen vornehmen. Im Hinblick auf offene CFD-Positionen dürfen solche Anpassungen nicht dazu führen, dass das im Zeitpunkt der Eröffnung der CFD-Position bestehende Verhältnis zwischen dem Kontraktkurs und dem gewichteten Durchschnitt der Marktpreise von an der jeweils liquidesten Terminbörse quotierten Optionen auf den Basiswert zum Nachteil des Kunden geändert wird. Anpassungen werden durch Einstellung in MyVarengold mitgeteilt und eine Woche nach Einstellung in MyVarengold oder zu dem dort mitgeteilten, von der Bank nach billigem Ermessen ( 315 BGB) bestimmten Zeitpunkt wirksam Roll-Over. Basiswerte mit festem Ablaufdatum (z.b. Futures) werden zum Ablaufdatum durch den äquivalenten Basiswert mit späterem Ablaufdatum ersetzt. Die sich aus der Kursdifferenz zwischen dem ablaufenden und dem neuen Basiswert ergebenden Roll-Over-Verluste oder -Erträge werden dem Handelskonto des Kunden entsprechend belastet oder gutgeschrieben. 15. Änderungen Änderungen dieser Sonderbedingungen werden abweichend von Ziffer 1 (2) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen über MyVarengold mitgeteilt und zwei Wochen nach Einstellung in MyVarengold wirksam. 24

3.1.2. außerhalb eines fortlaufenden Handels des Wertes an der Referenzbörse

3.1.2. außerhalb eines fortlaufenden Handels des Wertes an der Referenzbörse 9 Mistrades 1. Die Parteien vereinbaren ein vertragliches Aufhebungsrecht für den Fall der Bildung nicht marktgerechter Preise im außerbörslichen Geschäft (Mistrade). Danach können die Parteien ein Geschäft

Mehr

DAB Margin Trader. die neue Handelsplattform der DAB bank AG. Margin Trading. DAB Margin Trader 1. die neue Handelsplattform der DAB bank

DAB Margin Trader. die neue Handelsplattform der DAB bank AG. Margin Trading. DAB Margin Trader 1. die neue Handelsplattform der DAB bank DAB Margin Trader AG Margin Trading DAB Margin Trader 1 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 2 1 Einloggen... 3 2 Anforderung mobiletan... 3 3 Einsehen von Details der Devisenpaare... 4 4 Ordereingabe

Mehr

SONDERBEDINGUNGEN FÜR DIE DURCHFÜHRUNG VON FINANZIELLEN DIFFERENZGESCHÄFTEN ( CFD-HANDEL )

SONDERBEDINGUNGEN FÜR DIE DURCHFÜHRUNG VON FINANZIELLEN DIFFERENZGESCHÄFTEN ( CFD-HANDEL ) 1/ 12 SONDERBEDINGUNGEN FÜR DIE DURCHFÜHRUNG VON FINANZIELLEN DIFFERENZGESCHÄFTEN ( CFD-HANDEL ) I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1. GEGENSTAND 1.1 Diese Sonderbedingungen gelten für den Abschluss von finanziellen

Mehr

Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Seite 1

Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Seite 1 Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Seite 1 ********************************************************************************** ÄNDERUNGEN SIND WIE FOLGT KENNTLICH GEMACHT: ERGÄNZUNGEN SIND UNTERSTRICHEN

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr

Margin Trading bei der DAB bank. Kleiner Einsatz. Großer Hebel. Bis zu 200-facher Hebel! Das Beste für meine Geldanlage. www.dab-bank.

Margin Trading bei der DAB bank. Kleiner Einsatz. Großer Hebel. Bis zu 200-facher Hebel! Das Beste für meine Geldanlage. www.dab-bank. Werbemitteilung Bis zu 200-facher Hebel! Margin Trading bei der DAB bank. Kleiner Einsatz. Großer Hebel. Das Beste für meine Geldanlage. www.dab-bank.de Den Hebel in vielen Märkten ansetzen. Von einer

Mehr

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,-

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- L könnte gegen G einen Anspruch auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- gem. 433 I BGB haben. Voraussetzung dafür ist, dass G und L einen

Mehr

Kurzhandbuch Futures

Kurzhandbuch Futures DAB bank Direkt Anlage Bank DAB Margin Trader die neue Handelsplattform der DAB Bank AG Kurzhandbuch Futures DAB Margin Trader 1 die neue Handelsplattform der DAB ank Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis...

Mehr

Kapitel II Transaktionen an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (Eurex-Börsen)

Kapitel II Transaktionen an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (Eurex-Börsen) Seite 1 ********************************************************************************** ÄNDERUNGEN SIND WIE FOLGT KENNTLICH GEMACHT: ERGÄNZUNGEN SIND UNTERSTRICHEN LÖSCHUNGEN SIND DURCHGESTRICHEN **********************************************************************************

Mehr

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom

Mehr

COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT

COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT Nachtrag nach 16 Absatz 1 WpPG zum Basisprospekt vom 15. Februar 2007 über Discount-Zertifikate Discount-Zertifikate Plus 1) Der Wortlaut des jeweiligen 3 der Zertifikatsbedingungen

Mehr

Änderung der Bedingungen für den Handel an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich

Änderung der Bedingungen für den Handel an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich eurex Bekanntmachung Änderung der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich Der Börsenrat der Eurex Deutschland hat am 30. Juni 2011, der Verwaltungsrat der Eurex Zürich hat am 22. Juni 2011 die nachfolgende

Mehr

Konto. -- Stichpunkte --

Konto. -- Stichpunkte -- Prof. Dr. Peter von Wilmowsky Bankrecht (Vorlesung) Konto -- Stichpunkte -- I. Kontokorrentabrede Die Vereinbarung, dass über die wechselseitigen Forderungen aus einer Geschäftsverbindung ein Konto geführt

Mehr

Nutzungsbedingungen für 1-Click Trading auf der Next Generation Handelsplattform der CMC Markets UK Plc

Nutzungsbedingungen für 1-Click Trading auf der Next Generation Handelsplattform der CMC Markets UK Plc Nutzungsbedingungen für 1-Click Trading auf der Next Generation Handelsplattform der CMC Markets UK Plc (Gesellschaft nach englischem Recht, eingetragen beim Registrar of Companies for England and Wales

Mehr

Anspar-Darlehensvertrag

Anspar-Darlehensvertrag Anspar-Darlehensvertrag Zwischen Name: Straße: PLZ, Ort: Tel.: Mobil: E-Mail: Personalausweisnummer: - nachfolgend Gläubiger genannt und der Wilms, Ingo und Winkels, Friedrich, Florian GbR vertreten durch:

Mehr

Kapitel II Geschäfte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (Eurex-Börsen)

Kapitel II Geschäfte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (Eurex-Börsen) Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Seite 1 ********************************************************************************** ÄNDERUNGEN SIND WIE FOLGT KENNTLICH GEMACHT: ERGÄNZUNGEN SIND UNTERSTRICHEN

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Kauf unserer Handbücher

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Kauf unserer Handbücher Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Kauf unserer Handbücher Seite 1 von 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Kauf unserer Handbücher 1. Allgemeines Alle Leistungen, die von den Webseiten

Mehr

CASHBACK-BONUS 2015 FÜR LIVE-KUNDEN VON XTB TEILNAHMEBEDINGUNGEN VOM 22.04.2015

CASHBACK-BONUS 2015 FÜR LIVE-KUNDEN VON XTB TEILNAHMEBEDINGUNGEN VOM 22.04.2015 1. Definitionen: a) Konto/Handelskonto: Handelskonto oder jedes andere Konto und/oder Register, welches für den Kunden von XTB unterhalten wird und in welchem die Finanzinstrumente oder sonstige Rechte

Mehr

Orderarten im Wertpapierhandel

Orderarten im Wertpapierhandel Orderarten im Wertpapierhandel Varianten bei einer Wertpapierkauforder 1. Billigst Sie möchten Ihre Order so schnell wie möglich durchführen. Damit kaufen Sie das Wertpapier zum nächstmöglichen Kurs. Kurs

Mehr

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller

Mehr

Fixed Income-Derivate: Einführung von Fixed Income-Optionen mit wöchentlichem Verfall ( Weekly Options ) auf Euro-Bund-Futures

Fixed Income-Derivate: Einführung von Fixed Income-Optionen mit wöchentlichem Verfall ( Weekly Options ) auf Euro-Bund-Futures eurex Bekanntmachung Fixed Income-Derivate: Einführung von Fixed Income-Optionen mit wöchentlichem Verfall ( Weekly Options ) auf Euro-Bund-Futures Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte

Mehr

Host-Providing-Vertrag

Host-Providing-Vertrag Host-Providing-Vertrag Zwischen im Folgenden Anbieter genannt und im Folgenden Kunde genannt wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Gegenstand des Vertrages (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung

Mehr

Futtereinheiten können noch über die Handelsplattform von Van Lanschot gehandelt werden.

Futtereinheiten können noch über die Handelsplattform von Van Lanschot gehandelt werden. A: Allgemeines 1. Was bedeutet die öffentliche Börsennotierung von ForFarmers für mich als Inhaber von Zertifikaten, Beteiligungskonto und/oder Futtereinheiten? Ab dem Zeitpunkt, ab dem die Aktien von

Mehr

Privatrecht I. Jur. Assessorin Christine Meier. Übung Privatrecht I

Privatrecht I. Jur. Assessorin Christine Meier. Übung Privatrecht I Übung Privatrecht I Lösungsskizze zu Fall 1 Vorüberlegungen zur Bildung des Obersatzes Ausgangsfrage: Wer will was von wem woraus? - K (= wer) will von V (= von wem) die Übergabe des Autos (= was) - Anspruchsgrundlage

Mehr

Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln

Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln Zwischen der Stadt Köln - Der Oberbürgermeister - [Dienststelle] im Folgenden Sponsoringnehmer und der... im Folgenden Sponsor genannt wird folgende

Mehr

Wenn Sie jünger als 18 sind, benötigen Sie vor dem Zugriff auf die Dienste die Zustimmung Ihrer Eltern.

Wenn Sie jünger als 18 sind, benötigen Sie vor dem Zugriff auf die Dienste die Zustimmung Ihrer Eltern. Nutzungsbedingungen für Endanwender (kostenlose Anwendungen) 1. Begriffsbestimmungen Für die Zwecke der vorliegenden Bestimmungen gelten die folgenden Begriffsbestimmungen: Anwendung bedeutet jede potenzielle

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen airberlin exquisite

Allgemeine Geschäftsbedingungen airberlin exquisite Allgemeine Geschäftsbedingungen airberlin exquisite Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Personen, welche an dem Programm airberlin exquisite der Airberlin PLC & Co. Luftverkehrs

Mehr

und Fremdwährungs-Wertpapierverrechnungskonten I. Grundsätze

und Fremdwährungs-Wertpapierverrechnungskonten I. Grundsätze I. Grundsätze Ausgehend von einem Wertpapierdepot bei der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG (in weiterer Folge die Bank ), einem zugehörigem EUR-Wertpapierverrechnungskonto und ein oder mehreren zugehörigen

Mehr

Gebühren- und Provisionsverzeichnis vom 27.04.2016

Gebühren- und Provisionsverzeichnis vom 27.04.2016 Gebühren- und Provisionsverzeichnis vom 27.04.2016 XTB verlangt keine Gebühren für die Kontoeröffnung, -führung (ausgenommen Professional Flat Fee) und -schließung. Ihnen entstehen keine Fix-Kosten, auch

Mehr

2.5 Teilabschnitt Clearing von Futures-Kontrakten auf börsengehandelte Indexfondsanteile

2.5 Teilabschnitt Clearing von Futures-Kontrakten auf börsengehandelte Indexfondsanteile Seite 1 **************************************************************** ÄNDERUNGEN SIND WIE FOLGT KENNTLICH GEMACHT: ERGÄNZUNGEN SIND UNTERSTRICHEN LÖSCHUNGEN SIND DURCHGESTRICHEN *****************************************************************

Mehr

Wholesale und FTTH. Handbuch Abrechnung 1/5. Ausgabedatum 01.05.2015 Ersetzt Version 2-0. Swisscom (Schweiz) AG CH-3050 Bern

Wholesale und FTTH. Handbuch Abrechnung 1/5. Ausgabedatum 01.05.2015 Ersetzt Version 2-0. Swisscom (Schweiz) AG CH-3050 Bern Ausgabedatum 005.2015 Ersetzt Version 2-0 Gültig ab 005.2015 Gültig ab 005.2015 1/5 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 3 2 Rechnungsstellung... 3 3 Rechnungen... 3 4 Zahlungen... 4 5 Widerspruch gegen

Mehr

RAHMENVERTRAG FÜR FINANZGESCHÄFTE ZUSATZ ZUM DERIVATEANHANG. ZINSDERIVATE Ausgabe 2004

RAHMENVERTRAG FÜR FINANZGESCHÄFTE ZUSATZ ZUM DERIVATEANHANG. ZINSDERIVATE Ausgabe 2004 F E D E R A T I O N B A N C A I R E D E L ' U N I O N E U R O P E E N N E BANKING FEDERATION OF THE EUROPEAN UNION BANKENVEREINIGUNG DER EUROPÄISCHEN UNION in Zusammenarbeit mit E U R O P E A N S A V I

Mehr

1. Zustandekommen von Handelsabschlüssen

1. Zustandekommen von Handelsabschlüssen Mistraderegelung zwischen CortalConsors und der Commerzbank 1. Zustandekommen von Handelsabschlüssen (1) Die Bank stellt innerhalb von WTS für die in dieses Handelssystem einbezogenen Wertpapiere indikative

Mehr

Darlehensvertrag. zwischen der. Bürger-Energie ProRegion eg, Rathausstr. 1a, 95236 Stammbach. (im Folgenden Darlehensnehmerin genannt) und

Darlehensvertrag. zwischen der. Bürger-Energie ProRegion eg, Rathausstr. 1a, 95236 Stammbach. (im Folgenden Darlehensnehmerin genannt) und Darlehensvertrag zwischen der Bürger-Energie ProRegion eg, Rathausstr. 1a, 95236 Stammbach (im Folgenden Darlehensnehmerin genannt) und (im Folgenden Darlehensgeber genannt) 1 Zweck Zweck des Darlehens

Mehr

Mandanten-Fragebogen

Mandanten-Fragebogen Mandanten-Fragebogen Kontaktdaten: Nachname Vorname Straße PLZ und Ort Telefon/Handy Email Informationen zur Abmahnung: Abmahnende Kanzlei Forderungshöhe Frist Unterlassungserklärung Vergleich: Wünschen

Mehr

Vereinbarung über gewählte Einzelkunden-Kontentrennung. geschlossen zwischen. als Clearingmitglied. (nachfolgend "Clearingmitglied") und

Vereinbarung über gewählte Einzelkunden-Kontentrennung. geschlossen zwischen. als Clearingmitglied. (nachfolgend Clearingmitglied) und Vereinbarung über gewählte Einzelken-Kontentrennung geschlossen zwischen als Clearingmitglied (nachfolgend "Clearingmitglied") als Non-Clearingmitglied (nachfolgend "Non-Clearingmitglied") als Registrierten

Mehr

Bonusprogramm PLUSPUNKT-KARTE

Bonusprogramm PLUSPUNKT-KARTE Bonusprogramm PLUSPUNKT-KARTE Teil B: PlusPunkt-Bonusprogramm Teilnahmebedingungen zum PlusPunkt-Bonusprogramm A. Teilnahmevoraussetzungen 1. Teilnahmeberechtigt am PlusPunkt-Bonusprogramm der TARGOBANK

Mehr

Darstellung des FX-Handelsmodells

Darstellung des FX-Handelsmodells Die flatex GmbH (flatex) vermittelt als Anlagevermittler über ihre Website www.flatex.de u. a. FX/ Forex-Geschäfte. Bei dem über flatex vermittelten FX-Handel liegt folgendes Modell zugrunde: Foreign Exchange:

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag 1. Geltungsbereich Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain

P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain Zwischen im folgenden»verpächter«genannt und wird folgender im folgenden»pächter«genannt P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain geschlossen. 1 Pachtgegenstand Der Verpächter ist Inhaber des Internet-Domain-Namens,

Mehr

Kapitel II Geschäfte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (Eurex-Börsen)

Kapitel II Geschäfte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (Eurex-Börsen) Seite 1 Kapitel II Geschäfte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (Eurex-Börsen) Abschnitt 2 Clearing von Futures-Kontrakten Die nachfolgenden Teilabschnitte regeln das Clearing von Geschäften

Mehr

Aktienoptionen: Einführung von Futures und Optionen auf Exchange Traded Commodities (ETCs) von ETF Securities

Aktienoptionen: Einführung von Futures und Optionen auf Exchange Traded Commodities (ETCs) von ETF Securities eurex Bekanntmachung Aktienoptionen: Einführung von Futures und Optionen auf Exchange Traded Commodities (ETCs) von ETF Securities Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an

Mehr

Kontraktspezifikationen für CEGH Gas Terminkontrakte bezogen auf den Lieferpunkt Virtueller Handelspunkt - CEGH

Kontraktspezifikationen für CEGH Gas Terminkontrakte bezogen auf den Lieferpunkt Virtueller Handelspunkt - CEGH Kontraktspezifikationen für CEGH Gas Terminkontrakte bezogen auf den Lieferpunkt Virtueller Handelspunkt - CEGH 2.13.1 Kontraktspezifikationen Lieferpunkt Virtueller Handelspunkt - CEGH 11.02.2015 Seite

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Lösungsstichworte zu den Handelsregister-Fällen. Zu Fall 1: Anspruch des K gegen V auf Lieferung des Safts ( 433 I BGB)

Lösungsstichworte zu den Handelsregister-Fällen. Zu Fall 1: Anspruch des K gegen V auf Lieferung des Safts ( 433 I BGB) 3 Lösungsstichworte zu den Handelsregister-Fällen Zu Fall 1: Anspruch des K gegen V auf Lieferung des Safts ( 433 I BGB) Hierfür müsste zwischen diesen Parteien ein Kaufvertrag geschlossen worden sein.

Mehr

Der GKFX Late Summer Deal. Bedingungen für den 30% Cash Bonus

Der GKFX Late Summer Deal. Bedingungen für den 30% Cash Bonus Der GKFX Late Summer Deal Bedingungen für den 30% Cash Bonus Stand September 2015 Bedingungen für den 30% Cash Bonus (GKFX Late Summer Deal) Der 30% Cash Bonus steht allen neuen Direktkunden, die ein Live-Konto

Mehr

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf

Mehr

COURTAGEVEREINBARUNG BETREFFEND DAS VERMITTELN VON FINANZIERUNGEN FÜR GEWERBLICH BERECHTIGTE

COURTAGEVEREINBARUNG BETREFFEND DAS VERMITTELN VON FINANZIERUNGEN FÜR GEWERBLICH BERECHTIGTE COURTAGEVEREINBARUNG BETREFFEND DAS VERMITTELN VON FINANZIERUNGEN FÜR GEWERBLICH BERECHTIGTE abgeschlossen zwischen protecta.at Finanz- und Versicherungsservice GmbH 1200 Wien, Hirschvogelgasse 2 (im Folgenden

Mehr

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Basis der Vereinbarung Folgende Datenschutz & Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) ist gültig für alle mit der FLUXS GmbH (nachfolgend FLUXS

Mehr

Muster des Monats: Belastungsvollmacht. 3 Belastungsvollmacht ( 1 )

Muster des Monats: Belastungsvollmacht. 3 Belastungsvollmacht ( 1 ) Muster des Monats: Belastungsvollmacht 3 Belastungsvollmacht ( 1 ) Um dem Käufer die Möglichkeit der Fremdfinanzierung des Kaufpreises zu geben, erteilt Verkäufer dem Käufer V o l l m a c h t, den verkauften

Mehr

K a u f v e r t r a g. I. Vorbemerkung

K a u f v e r t r a g. I. Vorbemerkung K a u f v e r t r a g Zwischen KEE/REM Photovoltaikanlagen GmbH, Sauerwiesen 2, 67661 Kaiserslautern, vertreten durch ihren unterzeichnenden einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer, - nachfolgend

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) im produzierenden Gewerbe. (Qualitätsmanagementsystem) qsv.de

Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) im produzierenden Gewerbe. (Qualitätsmanagementsystem) qsv.de Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) im produzierenden Gewerbe (Qualitätsmanagementsystem) qsv.de Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) Zwischen der Firma/Name, Strasse Hausnummer, Postleitzahl Ort, Land

Mehr

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten

Mehr

Montessori Verein Kösching e.v.

Montessori Verein Kösching e.v. Darlehensvertrag Zwischen dem Montessori Verein Kösching e.v. als Träger der Montessori-Schule Kösching - nachfolgend Schule genannt Und (Name, Vorname) (Straße, PLZ, Wohnort) - nachfolgend Darlehensgeber

Mehr

FACTORINGVERTRAG. zwischen. (nachstehend Factor genannt) und. (nachstehend Klient genannt) 1.1 Basierend auf folgenden Geschäftszahlen des Klienten:

FACTORINGVERTRAG. zwischen. (nachstehend Factor genannt) und. (nachstehend Klient genannt) 1.1 Basierend auf folgenden Geschäftszahlen des Klienten: FACTORINGVERTRAG zwischen ABC, (Strasse/Ort) (nachstehend Factor genannt) und XYZ, (Strasse/Ort) (nachstehend Klient genannt) 1. Vertragsgrundlage und -gegenstand 1.1 Basierend auf folgenden Geschäftszahlen

Mehr

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das

Mehr

Gesetzestext. DA Seite 1 27/28 SGB IV. 27 SGB IV Verzinsung und Verjährung des Erstattungsanspruchs

Gesetzestext. DA Seite 1 27/28 SGB IV. 27 SGB IV Verzinsung und Verjährung des Erstattungsanspruchs DA Seite 1 27/28 SGB IV Gesetzestext 27 SGB IV Verzinsung und Verjährung des Erstattungsanspruchs (1) der Erstattungsanspruch ist nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eingang des vollständigen Erstattungsantrags,

Mehr

Beteiligungsvertrag. Zwischen der. Solarenergie, EDV-Service und Telekommunikations-Consulting GmbH SET GMBH

Beteiligungsvertrag. Zwischen der. Solarenergie, EDV-Service und Telekommunikations-Consulting GmbH SET GMBH Beteiligungsvertrag Zwischen der Solarenergie, EDV-Service und Telekommunikations-Consulting GmbH SET GMBH Högerstrasse 10 D-85646 Anzing HRB 109364 und Name, Vorname Straße, Hausnummer PLZ, Ort Bankverbindung:

Mehr

III. Ausführungsgrundsätze für Wertpapiergeschäfte

III. Ausführungsgrundsätze für Wertpapiergeschäfte III. Ausführungsgrundsätze für Wertpapiergeschäfte Die Bank hat als Wertpapierdienstleistungsunternehmen im Rahmen der Ausführung von auf Erwerb oder Verkauf von en gerichteten Kundenaufträgen Maßnahmen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015 Stand 2015 Datenblatt des s der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) Stand: 2015/10 1 Allgemeines Alle Leistungen, die aufgrund einer Bestellung über den von der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) für den Kunden erbracht

Mehr

Covermount-Rahmenvertrag. Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft -

Covermount-Rahmenvertrag. Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft - Covermount-Rahmenvertrag zwischen Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft - und - nachfolgend Publisher - 1 Vertragsgegenstand

Mehr

CIVA Sektion III Weitere Verpflichtungen des Steuerpflichtigen. Artikel 28 CIVA (Allgemeine Verpflichtungen)

CIVA Sektion III Weitere Verpflichtungen des Steuerpflichtigen. Artikel 28 CIVA (Allgemeine Verpflichtungen) CIVA Sektion III Weitere Verpflichtungen des Steuerpflichtigen Artikel 28 CIVA (Allgemeine Verpflichtungen) 1- Neben der Verpflichtung zur Steuerzahlung sind die in Artikel 2, Absatz 1, Buchstabe a), genannten

Mehr

Faktenblatt. Thema: Beitragsrückstände - Ermäßigung und Erlass

Faktenblatt. Thema: Beitragsrückstände - Ermäßigung und Erlass Zum 1. August 2013 ist das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung ( Beitragsschuldengesetz ) in Kraft getreten. Mit dem Gesetz ist der erhöhte Säumniszuschlag

Mehr

4. Sie müssen jede Vorschlagsliste innerhalb von zwei Tagen nach Eingang auf Gültigkeit überprüfen ( 7 Abs. 2 WO).

4. Sie müssen jede Vorschlagsliste innerhalb von zwei Tagen nach Eingang auf Gültigkeit überprüfen ( 7 Abs. 2 WO). Wird eine Vorschlagsliste eingereicht, gehen Sie wie folgt vor: 1. Stempeln mit Eingangsdatum. 2. Bestätigen Sie den Eingang der Vorschlagsliste sofort (Muster-Formular 120b). 3. Wenn die Liste kein Kennwort

Mehr

STOP! ACHTUNG! Bitte beachten Sie, dass die missbräuchliche Nutzung des Formulars straf- und zivilrechtlich verfolgt wird.

STOP! ACHTUNG! Bitte beachten Sie, dass die missbräuchliche Nutzung des Formulars straf- und zivilrechtlich verfolgt wird. STOP! ACHTUNG! Die nachfolgenden Unterlagen dürfen Sie nur und ausschließlich nach Rücksprache mit unserem Kundenservice verwenden, falls unser Reseller (= Ihr Provider) die für Sie registrierten Domainnamen

Mehr

COURTAGEVEREINBARUNG BETREFFEND DAS VERMITTELN VON FINANZIERUNGEN FÜR GEWERBLICH NICHT BERECHTIGTE

COURTAGEVEREINBARUNG BETREFFEND DAS VERMITTELN VON FINANZIERUNGEN FÜR GEWERBLICH NICHT BERECHTIGTE COURTAGEVEREINBARUNG BETREFFEND DAS VERMITTELN VON FINANZIERUNGEN FÜR GEWERBLICH NICHT BERECHTIGTE abgeschlossen zwischen protecta.at Finanz- und Versicherungsservice GmbH 1200 Wien, Hirschvogelgasse 2

Mehr

INFORMATIONEN FÜR KUNDEN UND LIEFERANTEN VON GLAUCH REISEN

INFORMATIONEN FÜR KUNDEN UND LIEFERANTEN VON GLAUCH REISEN INFORMATIONEN FÜR KUNDEN UND LIEFERANTEN VON GLAUCH REISEN Sehr geehrte Damen und Herren, das Amtsgericht Mönchengladbach hat heute, am 28.11.2013 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Glauch Reisen

Mehr

2.3. Bestimmungen für die Abwicklung internationaler Geldüberweisungen mit dem System Privat Money

2.3. Bestimmungen für die Abwicklung internationaler Geldüberweisungen mit dem System Privat Money 2.3. Bestimmungen für die Abwicklung internationaler Geldüberweisungen mit dem System Privat Money Definitionen der verwendeten Begriffe: System Privat Money Software für den Versand (Transfer Send) und

Mehr

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für GEMEINSAME REGELUNG

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für GEMEINSAME REGELUNG KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 15.4.2004 SEK(2004) 411 endgültig Vorschlag für GEMEINSAME REGELUNG zur Festlegung der Modalitäten für die Überweisung eines Teils der Dienstbezüge

Mehr

Vertrag über ein Nachrangdarlehen

Vertrag über ein Nachrangdarlehen Vertrag über ein Nachrangdarlehen zwischen dem Mitglied der REEG XXX Name, Vorname(n) Geburtsdatum Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort - nachfolgend "Darlehensgeberin" genannt - und der REEG XXX Adresse

Mehr

Stammkunden, bei denen keine Zahlungsrückstände bestehen, können auch per Lastschrift zahlen.

Stammkunden, bei denen keine Zahlungsrückstände bestehen, können auch per Lastschrift zahlen. AGB Zahlungsweise: Neukunden Vorauskasse (Rechnung kommt per E-Mail) Kreditkarte (Mastercard oder Visa) Bitte beachten Sie, dass bei der Zahlungsweise mit Kreditkarte eine Gebührenpauschale von 4,00 auf

Mehr

Obergericht des Kantons Zürich

Obergericht des Kantons Zürich Obergericht des Kantons Zürich NI Nr. 476 KREISSCHREIBEN DER VERWALTUNGSKOMMISSION DES OBERGERICHTES DES KANTONS ZUERICH an die Notariate über die Mehrwertsteuer vom 20. Dezember 1994 Am 1. Januar 1995

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der Seite: Seite 1 von 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Seite: Seite 2 von 5 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 3 2. Abschluss eines Vertrages... 3 3. Art und Umfang der Leistungen... 3 3.1 Industrielle

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

Vertrag über ein Nachrangdarlehen

Vertrag über ein Nachrangdarlehen Vertrag über ein Nachrangdarlehen zwischen dem Mitglied der REEG XXX Name, Vorname(n) Geburtsdatum Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort - nachfolgend "Darlehensgeberin" genannt - und der REEG XXX Adresse

Mehr

Vorstand C 30-2/R 3 25. Mai 2012 Geschäftsbedingungen

Vorstand C 30-2/R 3 25. Mai 2012 Geschäftsbedingungen Mitteilung Nr. 2004/2012 Organisation Vorstand C 30-2/R 3 25. Mai 2012 Geschäftsbedingungen Bekanntmachung von der Deutschen Bundesbank ab 1. und 9. Juli 2012 Die folgenden Geschäftsbedingungen der Deutschen

Mehr

Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag

Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag 1. Allgemeines Die Befristung von Arbeitsverträgen ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Zu unterscheiden sind Befristungen des Arbeitsverhältnisses

Mehr

Markenvertrag. zwischen der. Gebäudereiniger-Innung Berlin. - Innung - und. dem Innungsmitglied. - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke

Markenvertrag. zwischen der. Gebäudereiniger-Innung Berlin. - Innung - und. dem Innungsmitglied. - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke Markenvertrag zwischen der Gebäudereiniger-Innung Berlin und - Innung - dem Innungsmitglied - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke 1. Die Gebäudereiniger-Innung Berlin ist Lizenznehmerin der vom

Mehr

Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und

Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG des Vorstands der Allianz AG, München, und des Vorstands der CM 01 Vermögensverwaltung 006 AG (künftig: Allianz Global Risks Rückversicherungs-AG ), München zum Beherrschungs-

Mehr

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft. Name und Sitz

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft. Name und Sitz Stand: Juni 2008 M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft 1 Name und Sitz (1) Die Gesellschaft ist eine Partnerschaft im Sinne des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes.

Mehr

312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten

312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten 312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten (1) Ruft der Unternehmer oder eine Person, die in seinem Namen oder Auftrag handelt, den Verbraucher

Mehr

Inhalte: Sonstige Forderungen und Verbindlichkeiten, Aktive und Passive Rechnungsabgrenzungsposten,

Inhalte: Sonstige Forderungen und Verbindlichkeiten, Aktive und Passive Rechnungsabgrenzungsposten, 1 REWE ÜBUNG 6 Inhalte: Sonstige Forderungen und Verbindlichkeiten, Aktive und Passive Rechnungsabgrenzungsposten, Rückstellungen 1. Zeitliche Abgrenzung der Aufwendungen und Erträge (relevante Abschnitte

Mehr

Darlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und. Name. Anschrift

Darlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und. Name. Anschrift Darlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und Name Anschrift 1 Zweck Zweck des Darlehens ist die Finanzierung von Photovoltaikanlagen in

Mehr

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Frist berechnen BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Sie erwägen die Kündigung eines Mitarbeiters und Ihr Unternehmen hat einen Betriebsrat? Dann müssen Sie die Kündigung

Mehr

Händlerbedingungen für das System GeldKarte

Händlerbedingungen für das System GeldKarte Händlerbedingungen für das System GeldKarte 1. Das Unternehmen nimmt am System GeldKarte der Deutschen Kreditwirtschaft nach Maßgabe dieser Bedingungen teil. Akzeptanzzeichen dieses Systems sind das GeldKarte-

Mehr

Gebührenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse

Gebührenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse Frankfurter Wertpapierbörse Seite: 1 enordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse Inhaltsübersicht I. Abschnitt entatbestände, allgemeine Vorschriften... 3 1 entatbestände... 3 2 Festsetzung der en...

Mehr

11.4.5 Auflösung des Investitionsabzugsbetrags

11.4.5 Auflösung des Investitionsabzugsbetrags Es können natürlich auch konkrete Bezeichnungen verwendet werden, wie z. B. Bürostuhl, Wandregal, Schreibtisch oder PKW. Begünstigt ist dann allerdings auch nur genau diese Anschaffung. Die Summe aller

Mehr

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

Mehr

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH September 2011 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Widerrufsbelehrung Dienstleistungsverträge Seite 5 2

Mehr

Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6

Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6 Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6 Mustervertrag Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt zwischen deutschem und ausländischem Betrieb sowie dem/der Auszubildenden

Mehr

Vertrag über die Registrierung von Domainnamen

Vertrag über die Registrierung von Domainnamen Vertrag über die Registrierung von Domainnamen zwischen Bradler & Krantz GmbH & Co. KG Kurt-Schumacher-Platz 10 44787 Bochum - nachfolgend Provider genannt - und (Firmen-) Name: Ansprechpartner: Strasse:

Mehr

Freier Mitarbeiter Vertrag

Freier Mitarbeiter Vertrag Freier Mitarbeiter Vertrag zwischen Institution: GF/PDL: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftraggeber genannt- und Freiberufler Name: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftragnehmer genannt- wird folgendes vereinbart:

Mehr

Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen)

Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Zwischen Stadtwerke Mühlacker GmbH, Danziger Strasse 17, 75417 Mühlacker (nachfolgend Netzbetreiber), und [Name/Firma des Anschlussnehmers, Anschrift,

Mehr

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Firma handymann Stand: November 2015 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen Folgende Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend: AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Auftrags/Vertrags-Abschlusses

Mehr

Richtlinien für den Freiverkehr an der Börse München - Stand 29. Oktober 2010 -

Richtlinien für den Freiverkehr an der Börse München - Stand 29. Oktober 2010 - Richtlinien für den Freiverkehr an der Börse München - Stand 29. Oktober 2010 - Börse München INHALT I. Abschnitt: Organisation 1 Träger 2 Organe 3 Mitgliedschaft, Vorsitz und Amtszeit des Freiverkehrsausschusses

Mehr

Kapitel I Allgemeine Bedingungen

Kapitel I Allgemeine Bedingungen Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Seite 1 ********************************************************************************** ÄNDERUNGEN SIND WIE FOLGT KENNTLICH GEMACHT: ERGÄNZUNGEN SIND UNTERSTRICHEN

Mehr

1. Allgemeines... 2. 2. Xetra... 2. 2.1 Anbindungsentgelte... 2. 2.2 Transaktionsentgelte... 2. 2.2.1 Order (Order-Flow-Provider)...

1. Allgemeines... 2. 2. Xetra... 2. 2.1 Anbindungsentgelte... 2. 2.2 Transaktionsentgelte... 2. 2.2.1 Order (Order-Flow-Provider)... Börse Frankfurt Zertifikate AG Preisverzeichnis zum Vertrag über die Nutzung der Börsen-EDV der Frankfurter Wertpapierbörse und der EDV Xontro für den Handel Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 2 2. Xetra...

Mehr

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht RECHT AKTUELL GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht Rechtsanwalt Florian Hupperts Was muss eigentlich in einer Konkurrentenmitteilung

Mehr

Reisebedingungen der Rautenberg Reisen ohg a) Abschluss des Reisevertrages Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich, per Internet oder telefonisch vorgenommen werden kann, bietet der Kunde der Firma

Mehr