Kirchliches Stiftungsforum KSI Bad Honnef
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- Edmund Hafner
- vor 8 Jahren
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1 Kirchliches Stiftungsforum 2020 KSI Bad Honnef
2 Volkswirtschaft Die gesamtwirtschaftliche Stabilisierung in Deutschland nimmt konkrete Formen an. Die abgeschlossene Berichtssaison war geprägt von positiven Überraschungen. Auch blicken Unternehmen wieder deutlich optimistischer in die Zukunft. In den etablierten Märkten ist die Rückkehr auf den historischen Wachstumspfad unseres Erachtens allerdings weiterhin fraglich. Die Schuldenkrisen wirken sich derzeit nicht belastend auf die Stimmung aus. Es wird weiterhin von einem isolierten Problem ausgegangen. Der Aktienmarkt hat bereits einen großen Teil der kurzfristig zu erwartenden positiven Effekte vorweggenommen. Das Marktumfeld wird weiterhin volatil bleiben, die Aktienbewertungen sind derzeit allerdings attraktiv. Durch die steile Zinsstrukturkurve haben Banken weiterhin die Möglichkeit, ihre Bilanzen zu stabilisieren und verlorengegangene Reserven aufzustocken. Die Unsicherheit in Südeuropa/Irland wird dazu führen, dass sich die Situation am Rentenmarkt auf Sicht der kommenden 12 Monate nicht nennenswert verändern wird. Die Notenbanken werden bis weit in das Jahr 2011 die Zinsen unverändert lassen. Die Euro-Wechselkursbewegung wirkt insbesondere auf die deutschen Exportunternehmen wie ein kleines Konjunkturprogramm.
3 Aktuelle Zinssituation: (Stand ) 3- Monats Euribor: Bundesanleihen: 1,03% p.a. 1 Jahr: 0,83% p.a. 4 Jahre: 1,42% p.a. 5 Jahre: 1,67% p.a. 10 Jahre: 2,46% p.a. Staatsanleihen (10 Jahre Laufzeit) Italien: 3,87% p.a. Spanien: 4,16% p.a. Irland: 6,53% p.a. Griechenland: 9,30% p.a.
4 Inflation als Gegenspieler einer Stiftung
5 Inflation als Gegenspieler einer Stiftung Grundsätzlich sind Stiftungen auf Ewigkeit angelegt (Ausnahme Verbrauchsstiftung). Um die langfristige Leistungsfähigkeit der Stiftung sicherzustellen ist eine rentable Kapitalanlage erforderlich. In diesem Zusammenhang muss der reale Kapitalerhalt das wesentliche Ziel sein! Wird lediglich der nominale Kapitalerhalt angestrebt, ist die Zweckerfüllung der Stiftung mittelfristig gefährdet.
6 Inflation als Gegenspieler einer Stiftung Die Leistungsfähigkeit des Stiftungsvermögens wird durch die Inflationsrate gemindert. Ein Beispiel: Das Stiftungsvermögen in Höhe von 1 Mio. besteht aus einer Bundesanleihe, Fälligkeit , Kupon 4 % Kurs 100 %. Fall 1: Volle Ausschüttung der ordentlichen Erträge (4 % p.a.) Fall 2: Rücklagenbildung bis zur gesetzlichen Höchstgrenze von 1/3 der Erträge Szenario 1: Inflationsrate 2 % Szenario 2: Inflationsrate 3,5 % F1, S1: nach 10 Jahren beträgt der reale Kapitalstock ,30 F1, S2: nach 10 Jahren beträgt der reale Kapitalstock ,88 F2, S1: nach 10 Jahren beträgt der reale Kapitalstock ,98 * F2, S2: nach 10 Jahren beträgt der reale Kapitalstock ,17 * *= Anlage der gebildeten Rücklagen zu 4 %
7 Inflation als Gegenspieler einer Stiftung Es werden zwei Zusammenhänge deutlich: Inflation schwächt bereits mittelfristig die Leistungsfähigkeit einer Stiftung! Selbst die Bildung der aufsichtsrechtlich zulässigen Rücklagen schützt je nach Höhe der Inflation nicht vor realen Kapitalverlust! Fazit: Inflation ist unabhängig von ihrer aktuellen Höhe immer ein Punkt der bei der Kapitalanlage von Stiftungen berücksichtigt werden sollte! Die angemessene Erweiterung des Anlagespektrums ist eine Möglichkeit mit dem Inflationsproblem umzugehen.
8 Anlagerichtlinien als Grundvoraussetzung für die Anlage von Stiftungskapitalien
9 Ganzheitliche Strukturierung für Stiftungsvermögen Ein größtenteils aus Rentenpapieren bestehendes Portfolio erwirtschaftete in der Vergangenheit gegenüber einem gut diversifizierten Portfolio niedrigere Renditen. Eine solche Strategie nutzt mögliche Erträge für die Erfüllung des Stiftungszwecks und den realen Kapitalerhalt nicht aus. Eine Stiftung sollte daher ihre Anlagen möglichst breit streuen. Dabei sind sowohl die angestrebte Ausschüttungsquote als auch das Risikoprofil und die reale Werterhaltung des Grundstockvermögens zu beachten. Zur Zielerreichung bieten sich als Ergänzung zur klassischen Anlage in festverzinsliche Wertpapiere vor allem Aktien und Immobilien, aber auch die Anlage in alternative Anlagen an. Die Kombination aus der richtigen Anlage- und Rücklagenpolitik gibt einer Stiftung die Möglichkeit, ihr Realkapital langfristig zu erhalten und damit nachhaltig zu wirtschaften. (aus die Stiftung März 2009)
10 Grundsätze zur Anlage von Stiftungsvermögen Vermögenserhaltungsgebot (Kapitalerhaltungsgrundsatz) Kein eindeutiger Rechtsrahmen Gewinnmaximierung gilt für Stiftungen nur stark eingeschränkt Verringerung der für das Wirtschaftsleben typischen Risiken Grundsätzlich keine Spekulationsgeschäfte Nachhaltig aktive Anlagepolitik Langfristige Orientierung Substanzstärkung und konstante Erträge
11 Grundsätze zur Anlage von Stiftungsvermögen Stiftungsvermögen bedürfen eines spezialisierten, stiftungsspezifischen Managements, da durch das Stiftungsrecht besondere Bedingungen für die Wertpapieranlage gelten ( Kapitalerhaltungsgebot, Thesaurierungsverbot, Diversifikation, Risikoabsicherung, etc.) spezielle steuerliche bzw. bilanzielle Betrachtungsweisen gelten Stiftungen möglichst hohe Ausschüttungen generieren möchten, bei gleichzeitig möglichst realer Kapitalerhaltung des Stiftungsvermögens bei der laufenden Betreuung der Mandate eine Fachkompetenz in den stiftungsspezifischen Besonderheiten gewährleistet werden muss.
12 Grundsätze zur Anlage von Stiftungsvermögen Aus welchen Kapitalien besteht das Stiftungsvermögen? Grundstockvermögen Zweckgebundene Rücklagen Freie Rücklagen Spenden
13 Stiftungsgerechte Kapitalanlage Wahrung des Stiftungsvermögens Erwirtschaftung von Erträgen Betrachtung von Rücklagen Zustiftungen und Spenden Prinzip der Gemeinnützigkeit - Steuerbefreiung - Keine gewerbliche Betätigung Stabiler laufender Ertrag Erhaltung der Leistungskraft
14 Anlageziele Oberster Grundsatz der Vermögensverwaltung ist die nominelle Kapitalerhaltung des Stiftungskapitals. Die satzungsgemäßen Zwecke sind einzuhalten Für den realen Kapitalerhalt ist zusätzlich ein Inflationsausgleich in die Kapitalerhaltungsrücklage einzubringen, sofern dies steuerlich zulässig ist. (nach 58 AO bis zu einem Drittel der Einkünfte aus Kapitalvermögen sowie darüber hinaus bis zu 10% der sonstigen Einnahmen). Der verbleibende Ertrag dient der satzungsgemäßen Verwendung.
15 Was sollte in Anlagerichtlinien Was sollte in Anlagerichtlinien unbedingt geregelt werden?
16 Anlagerichtlinien Anlagerichtlinien stellen individuelle Grundsätze für die Verwaltung von Stiftungsvermögen dar. Sie enthalten in der Regel folgende Informationen: Anlageziele und Anlagegrundsätze Anlageuniversum und Anlagestruktur Zulässige Risiken Sie räumen das Recht auf Übertragung der Vermögensverwaltung auf Dritte ein. Sie erläutern Art- und Umfang des Berichts- und Überwachungssystems Sie können jederzeit den Gegebenheiten angepasst werden, im Gegensatz zur festgelegten Satzung.
17 Was Anlagerichtlinien umfassen sollten: Grundsatzfragen zur Kapitalanlage mögliche Risikolimitierungen Berichterstattung Kompetenzen und Verantwortung Anlageuniversum
18 Grundsatzfragen zur Kapitalanlage Wer trifft die Anlageentscheidungen? Werden Entscheidungen gemeinsam getroffen? Ist eine Übertragung an Dritte (z.b. Vermögensverwaltung) vorgesehen? Welches Know-How ist in den Gremien vorhanden? Sind ethische Aspekte bei den Anlageentscheidungen zu berücksichtigen? Gibt es grundsätzliche Limitierungen bzw. gänzliche Ausschlüsse von bestimmten Anlageklassen? Wird darüber hinaus ein zulässiges Anlageuniversum vorgegeben?
19 mögliche Risikolimitierungen Alle festverzinslichen Wertpapiere müssen eine gute Bonität aufweisen (Rating nicht schlechter als zum Beispiel BBB oder Baa3, bzw. Investmentgrade) Die festverzinslichen Wertpapiere müssen eine gute bis sehr gute Bonität haben (Rating nicht schlechter als AA-) Die Anlage in nachrangigen Anleihen darf 5% nicht übersteigen Anlagen dürfen nur in Euro erfolgen Der maximale Aktienanteil darf 30% nicht übersteigen
20 Anlageuniversum Hier legt die Stiftung fest, welche Anlageinstrumente zulässig sind Festverzinsliche Wertpapiere: Staatsanleihen Pfandbriefe Schuldscheindarlehen, die durch eine Einlagensicherung gesichert sind Inhaberschuldverschreibungen von privaten Banken Unternehmensanleihen Genussscheine
21 Anlageuniversum Aktien und aktienähnliche Anlageformen: Einzelwerte und/oder Investmentfondslösungen deutsche, europäische, oder weltweite Aktienanlagen Anlagen auch in Schwellenländern strukturierte Produkte Zertifikate ethische Ausrichtung der Aktienanlagen
22 Anlageuniversum Immobilien: Offene Immobilienfonds Direktinvestition in Immobilien Deutsche, europäische oder außereuropäische Immobilien definieren Was passiert mit geerbten Immobilien (Satzungsvorbehalte?) Immobilienverwaltung (eigenständig oder durch Dritte?) Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen
23 Berichterstattung Wer soll durch wen informiert werden? Zeitraum und Umfang der Berichterstattung festlegen Vergleichsmaßstab für die Performancemessung erarbeiten Bandbreiten festlegen, in denen Über- oder Unterschreitungen in der Anlagestruktur noch akzeptiert werden (z.b.: Aktien haben eine negative Entwicklung von über 20% oder durch positive Entwicklung wird der max. Aktienanteil überschritten) Aktivitäten festlegen, wenn Einzelanlagen bestimmte Kursgrenzen über-bzw. unterschreiten
24 Kompetenzen und Verantwortung Bei der Mehrzahl der Stiftungen ist aufgrund der Größe und der Struktur ein eigenes Anlagegremium kaum praktikabel Folgende Lösungsmöglichkeiten empfehlen sich: Stiftungsvorstand/Kuratorium entwickeln gemeinsam Anlagerichtlinien Für die Umsetzung der Anlagerichtlinien ist der Vorstand verantwortlich Die Überwachung der Einhaltung übernimmt das Kuratorium Man bedient sich externer Fachleute ( Vermögensverwaltung oder Direkthandel bei der Hausbank ) Ein Fachmann wird in die Gremien berufen oder berät von außen die Stiftung bei Sitzungen
25 Diversifikation zur Stabilisierung der Vermögensbasis
26 Diversifikationsbausteine Anlageklasse Chance Risiko Sparbrief- und Festgeldanlagen Staatsanleihen / Pfandbriefe (auch an Inflationsgekoppelt) Keine Kursschwankungen Regelmäßige Zinszahlungen Regelmäßige Zinszahlungen Hohe Sicherheit Vergleichsweise niedrigere Verzinsung Einlagensicherung? Kursschwankungen Bonitätsrisiko Vergleichsweise niedrigere Verzinsung Unternehmensanleihen Regelmäßige, vergleichsweise hohe Bonitätsrisiko Verzinsung Kursschwankungen Hochverzinsliche Anleihen Regelmäßige, vergleichsweise hohe Verzinsung Hohes Bonitätsrisiko Kursschwankungen Aktien Kursgewinne / Substanzbildung Hohe Kursschwankungen Immobilien Substanzbildung / vergleichsweise Verwaltungsaufwand verlässlicher Ertrag Bewertungsproblematik Alternative Anlagen Diversifikation Aufsichtsrechtlich umstritten Mangelnde Transparenz Hohe Mindestvolumina
27 Diversifikation als Möglichkeit zur Risikoreduzierung Rendite 60,00% 40,00% 20,00% 18,00% 16,00% 14,00% 12,00% 10,00% 8,00% 6,00% 4,00% 2,00% Wertentwicklung unterschiedlicher Depotkonstellationen in % p.a. über die letzten 5 Jahre 100 % Renten 0,00% 0,00% 1,00% 2,00% 3,00% 4,00% 5,00% 6,00% 7,00% Risiko Minimaler und maximaler Ertrag in % p.a. ( ) 100 % Aktien Die Beimischung von Aktien vermindert das Risiko und verbessert die Rendite. 100 % Renten Rendite: 3,53 % p.a. Volatilität 2,36 %. Beimischung 20 % Aktien Rendite von 6,01 % p.a. Volatilität 2,00 %. (letzte 5 Jahre). Kalenderjahresbetrachtung: die Beimischung von bis zu 20 % Aktien führt zur Absicherung der Kapitalbasis. 0,00% -20,00% 100 % Renten -40,00% 90 % Renten / 10 % Aktien -60,00% 80 % Renten / 20 % Aktien 70 % Renten / 30 % Aktien 60 % Renten / 40 % Aktien 50 % Renten / 50 % Aktien 40 % Renten / 60 % Aktien 30 % Renten / 70 % Aktien 20 % Renten / 80 % Aktien 10 % Renten / 90 % Aktien 100 % Aktien Min. Max.
28 Fazit: Eine zu einseitig ausgerichtete Anlagestrategie, etwa auf Festgelder, birgt Gefahren von zwei unterschiedlichen Seiten: Je nach Ausschüttungsverhalten ist die Erfüllung des Stiftungszwecks langfristig nicht mehr zu gewährleisten. Die Nichtberücksichtigung des realen Kapitalerhalts kann zu aufsichtsrechtlichen Problemen führen. Zu diesem Sachverhalt laufen derzeit diverse kritische Gespräche zwischen Aufsichtsbehörden und betroffenen Stiftungen. Die Beimischung von Aktien- und Immobilieninvestments sollte erwogen werden Auf eine ausreichende Bonitäts- und Laufzeitenstruktur sollte geachtet werden Sicherheit bei der Kapitalanlage können angemessene Anlagerichtlinien geben! Wir empfehlen eine kritische Auseinandersetzung mit den formulierten Anlagerichtlinien sowie mit dem bisherigen Anlageverhalten. Soweit erforderlich sollten hier Erweiterungen vorgenommen werden.
29 Ansprechpartner Pax-Bank eg Asset Management Von-Werth-Str Köln Lutz Horstick, Stiftungsbeauftragter und Leiter Asset-Management Tel.: (0221) Fax: (0221) Michael Ruland Asset Management Institutionen/zertifizierter Stiftungsberater Tel.: (0221) Fax: (0221)
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