Vermögensschaden-Haftpflicht
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- Frida Gerburg Hafner
- vor 6 Jahren
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1 Fragebogen zur F 8 für Berufsträger mit gesetzlicher Versicherungspflicht Seite 1 (Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte und Angehörigen steuerberatender und wirtschaftsprüfender Berufe) I. Interessent: Bitte machen Sie hier Angaben zur Person/Kanzlei: Name, Vorname, Titel Geburts-/ Gründungsdatum: Anschrift: Telefon- und Telefax-Nummer: Internet- und -Adresse: Zuständige Berufskammer: (Name und Ort) Mitgliedschaft bei DATEV ja II. Zu versichernde Tätigkeit: Welche Berufseigenschaft soll versichert werden? Rechtsanwalt Patentanwalt Anwaltsnotar Steuerberater Wirtschaftsprüfer Vereidigter Buchprüfer Öffentlicher Notar III. Berufsausübung Bitte fügen Sie der Anfrage Ihren Briefbogen bei. 1. Berufsausübungsform Sozietät Sternsozietät Bürogemeinschaft Kapitalgesellschaft Partnerschaftsgesellschaft Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung Steuerberatungsgesellschaft ( 49 StBerG) Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ( 27ff. WPO) Seite 1 von 8 Fragebogen F 8
2 Fragebogen zur F 8 für Berufsträger mit gesetzlicher Versicherungspflicht Seite 2 2. Sind Sie oder einer der nach außen in Erscheinung tretenden Berufsträger auch in einer anderen Kanzlei oder Berufsträgergesellschaft tätig? ja und zwar bei 3. Besteht eine oder mehrere Kooperation(en) mit nicht sozietätsfähigen Berufen im Sinne der Berufsgesetze? ja Bitte machen Sie nähere Angaben zu Art und Umfang der Kooperation: IV. Angaben zur Beitragsermittlung 1. Bitte machen Sie hier Angaben zu der Anzahl der Gesellschafter einschließlich der Mitarbeiter, die auf dem Briefbogen erscheinen. Bitte fügen Sie der Anfrage Ihren Briefbogen bei. Rechtsanwälte Steuerberater, Steuerbevollmächtigte Wirtschaftsprüfer Vereidigte Buchprüfer Patentanwälte Anwaltsnotare 2. Bitte machen Sie hier Angaben zum Personalstand (Anzahl der tätigen Personen). Sozien, Partner, Gesellschafter, Geschäftsführer o- der Vorstände Zugelassene Rechtsanwälte, die nicht auf dem Briefbogen in Erscheinung treten Bestellte Wirtschaftsprüfer, die nicht auf dem Briefbogen in Erscheinung treten Zugelassene Steuerberater, die nicht auf dem Briefbogen in Erscheinung treten Rechtsassessoren Rechtsreferendare (außerhalb des obligatorischen Vorbereitungsdienstes) Notarassessoren Mitarbeiter für Steuer- und Buchführungssachen von Mandanten (Vollzeit) Mitarbeiter für Steuer- und Buchführungssachen von Mandanten (Teilzeit) 3. Honorarsumme: EUR im Jahr Seite 2 von 8 Fragebogen F 8
3 Fragebogen zur F 8 für Berufsträger mit gesetzlicher Versicherungspflicht Seite 3 V. Tätigkeitsumfang: 1. Haben Sie einen oder mehrere Tätigkeitsschwerpunkte? ja und zwar auf folgenden Gebieten: 2. Führen Sie Fachberatertitel oder Fachanwaltsbezeichnungen? ja und zwar folgende: 3. Bitte machen Sie hier Angaben zu den Tätigkeitsanteilen. 4. Haben Sie die Befugnis zur gesetzlichen Abschlussprüfung? (Teilnahmebescheinigung nach 57a Absatz 6 Satz 7 WPO) % Forensische Tätigkeit, Durchsetzungsberatung % Gestaltungsberatung % Deklarationsberatung (Steuerberatung) % Wirtschaftsprüfung % Insolvenzverwaltung % Zwangsverwaltung % % ja 5. Beschäftigen Sie sich mit ausländischem Recht bzw. ausländischer Steuergesetzgebung? 6. Unterhalten Sie Niederlassungen, Zweigstellen, Büros im Ausland oder weisen Sie im Briefkopf auf Kooperationen mit ausländischen Berufsträgern hin? ja und zwar mit dem Recht der Mitgliedsstaaten der EU/EWR dem Recht der Mitgliedsstaaten der GUS außereuropäischem Recht ja und zwar in Anteil am Gesamthonorar % Seite 3 von 8 Fragebogen F 8
4 Fragebogen zur F 8 für Berufsträger mit gesetzlicher Versicherungspflicht Seite 4 VI. Haftungsumfang 1. Beschränken Sie Ihre Haftung gegenüber den Mandanten? ja und zwar durch schriftliche Vereinbarung im Einzelfall ja und zwar durch vorformulierte Vertragsbedingungen 2. Haben Sie ein Qualitätsmanagementsystem eingeführt und ist dieses aktuell zertifiziert? ja und zwar nach 3. Nehmen Sie regelmäßig an Fortbildungsmaßnahmen teil? ja und zwar Fortbildungsbildungszertifikat der BRAK Qualitätssiegel des DStV VII. Vorschäden, Vorversicherung. 1. Sind bei den zu versichernden Tätigkeiten bereits Vermögensschäden entstanden oder ist die Entstehung zu befürchten? ja Bitte machen Sie genaue Angaben zur bisherigen Anzahl, Entstehungsgrund und Höhe, ggf. in einer gesonderten Aufstellung. 2. Besteht oder bestand bereits eine oder wurde die Beantragung abgelehnt? ja und zwar bei Versicherungsschein-Nummer: Versicherungssumme: 3. Sind Sie mit einer Anfrage beim Vorversicherer einverstanden? ja Bitte erteilen Sie uns Ihr Einverständnis durch folgende Erklärung: Ich/wir erklären uns damit einverstanden, dass die R+V Allgemeine Versicherung AG eine Vertrags- und Schadenauskunft zur bei o.g. Versicherer einholt. Ort, Datum Unterschrift Seite 4 von 8 Fragebogen F 8
5 Fragebogen zur F 8 für Berufsträger mit gesetzlicher Versicherungspflicht Seite 5 VIII. Versicherungsumfang 1. Gewünschte Versicherungssumme EUR 2. Gewünschter Selbstbehalt fester Selbstbehalt %ualer Selbstbehalt 3. Wird für Gesellschafter, Geschäftsführer oder Vorstand sowie für Berufsträger, die nicht auf dem Briefkopf erscheinen für deren Tätigkeit im eigenen Namen zusätzlich ein Angebot gewünscht? ja und zwar in Höhe der gesetzlichen Mindestversicherungssumme ja und zwar in Höhe von EUR IX. Weitere Fragen/Anmerkungen Bevor Sie diesen Fragebogen unterzeichnen, lesen Sie bitte die nachfolgende Seite über unsere Hinweise zu Ihrer vorvertraglichen Anzeigepflicht und kontrollieren Sie nochmals, ob alle Fragen vollständig und korrekt beantwortet sind. Dies gilt insbesondere, wenn Ihnen eine andere Person beim Ausfüllen des Antrags geholfen hat. Ort/Datum Unterschrift Seite 5 von 8 Fragebogen F 8
6 Fragebogen zur F 8 für Berufsträger mit gesetzlicher Versicherungspflicht Seite 6 Gesonderte Aufstellung der bisherigen Haftungsfälle Jahr der Verursachung Anzahl der Haftungsfälle davon ohne Zahlung erledigt Höhe der Entschädigungsleistungen in EUR Höhe der noch nicht abgeschlossenen Schadenfälle (Reserven) in EUR Schadenursache Seite 6 von 8 Fragebogen F 8
7 Hinweis nach 19 Absatz 5 VVG über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet. Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird? 1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklären wir den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles, bleiben wir dennoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben. Bei einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, welcher der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht. 2. Kündigung Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig oder schuldlos verletzt haben, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. 3. Vertragsänderung Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden die anderen Bedingungen auf unser Verlangen Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die anderen Bedingungen rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht schuldlos verletzt, werden die anderen Bedingungen erst ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 % oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung über die Vertragsänderung fristlos kündigen. Auf dieses Recht werden wir Sie in unserer Mitteilung hinweisen. 4. Ausübung unserer Rechte Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unserer Rechte haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist. Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt haben. 5. Stellvertretung durch eine andere Person Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts, der Kündigung, der Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters als auch Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Bitte kontrollieren Sie nochmals, ob alle Fragen vollständig und korrekt beantwortet sind, bevor Sie unterschreiben. Dies gilt insbesondere, wenn Ihnen eine andere Person beim Ausfüllen des Fragebogens geholfen hat. Seite 7 von 8 Fragebogen F 8
8 Seite 8 von 8 Fragebogen F 8
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