1.2. Welche Unterbringungsmöglichkeit ist für die Stellplätze vorgesehen?
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- Herbert Ziegler
- vor 6 Jahren
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1 FAQ Funktionale Ausschreibung 1. Stellplätze (für Pkw): Stellplätze für Pkw spielen beim Modellgebäude keine Rolle. Es kann vorkommen, dass in der konkreten Umsetzung eines Vorhabens Stellplätze zu beachten sind. Natürlich ist es dann gut, wenn das Thema Stellplätze mitgedacht wurde Inwieweit sollen Stellplätze für Pkw berücksichtigt werden? - Pkw-Stellplätze sind nicht zu berücksichtigen 1.2. Welche Unterbringungsmöglichkeit ist für die Stellplätze vorgesehen? (Soll von einer fiktiven gemeinschaftlichen (Tief)Garage ausgegangen werden?) - Es muss ein reales Kellergeschoss eingeplant werden, keine TG Sind Anzahl und Art der Stellplätze nachzuweisen? Wenn ja, nach welchem Schlüssel? - Kein Stellplatznachweis 2. "Mieterkeller" Auslobung Seite 20, Pkt (vorletzter Punkt) Im Auslobungstext findet sich die Bezeichnung "Mieterkeller". - Mieterkeller sind Abstellräume in einem Kellergeschoss, die über einfaches Licht und einen Stromanschluss verfügen Sollen die "Keller"- bzw. Abstellräume in einem fiktiven Untergeschoss untergebracht werden? - Die Abstellräume sind in einem realen Kellergeschoss unterzubringen Sind auch alternative Konzepte mittels Unterbringung im EG oder "an der Wohnung" möglich/erwünscht? - Es wird ein Mieterkeller (Abstellraum) pro WE gewünscht. Der Keller soll üblichen Anforderungen genügen. - Es ist ein Kellergeschoss zu planen und zu kalkulieren. Es sind einfache Bodenverhältnisse zu unterstellen, kein stehendes Grundwasser, keine Felsgründung. Es ist davon auszugehen, dass in der lokalen Bausituation Anpassungen nötig sind. Dies kann einzelvertraglich geregelt - Alternative Konzepte (kein KG dafür Beistellgebäude, Abstellraum in Geschoss wie WE) können vorgehalten werden, da sie für die Umsetzung der konkreten Bauaufgabe sicherlich sehr hilfreich sind. Diese Konzepte gehen nicht in die Wertung ein. 1
2 3. Abstellmöglichkeiten im EG (barrierefrei) Auslobung Seite 20, Pkt (letzter Punkt) Kinderwagen, Elektro-Rollstühle und Fahrräder sollen barrierefrei im EG untergebracht 3.1. D. h. es fällt ein Teil des Erdgeschosses zur Unterbringung der oben genannten Punkte weg? Oder können zum Beispiel die Fahrräder auch in einem separaten "Nebengebäude" untergebracht werden (zum Beispiel entsprechend 48 Abs. 2, Satz 2 BauO Berlin)? - Ja. - Die BauO Berlin lässt Alternativen zu. Aus Gründen der Vergleichbarkeit und des mitunter nicht vorhandenen Raums für Nebengebäude sowie dem Fakt, dass es im Neubau als sinnvoll erscheint, Rollstühle und Kinderwagen im selben Gebäude unterzubringen, ist die Alternative der BauO Berlin im Angebot nicht erwünscht. - Alternative Konzepte (kein KG, kein Fahrradraum, dafür Beistellgebäude, Abstellraum in Geschoss wie WE) können vorgehalten werden, da sie für die Umsetzung der konkreten Bauaufgabe sicherlich sehr hilfreich sind. Dies kann einzelvertraglich geregelt - Diese Konzepte gehen nicht in die Wertung ein. 4. Fahrräder: 4.1. Nach welchem Schlüssel sollen die Fahrradabstellplätze berechnet werden? 4.2. Bzw. für wie viele Wohnungen vorgesehen werden? - Wir orientieren uns an den Kriteriensteckbriefen des nachhaltigen Wohnungsbaus NaWoh ( hier Steckbrief 1.1.4) - In Verbindung mit dem Wohnungsschlüssel unterstellen wir: Anzahl der Plätze: Anzahl Zimmer Haushaltsgröße (Personenhaushalt ) Anzahl der Stellplätze Es ist dazu mindestens ein Abstellplatz für einen Kinderwagen vorzusehen (2m²). - Es sind zwei Abstellplätze für Rollstühle vorzusehen (2 x 1 m²). Hierfür können maximal zwei Fahrradplätze entfallen. - Einen Vorschlag zur Dimensionierung gibt die Danish Cycling Federation (Bicycle Parking Manual) (siehe NaWoh-Steckbrief 1.1.4). 5. Baurecht: Auslobung Seite 17, Pkt Werden unter "alle baurechtliche Normen und Vorschriften" die des Bundeslandes Berlin betrachtet oder bundesweit übergreifend (teilweise nicht einheitlich, bzw. widersprüchlich zwischen Bundesländern)? 2
3 - Bitte beachten Sie, dass von der Idee her das Gebäude an möglichst vielen Standorten in Deutschland mit möglichst geringem Anpassungsaufwand errichtet werden soll. - Im Rahmen der Planung des Systementwurfs wird zunächst die Anwendung der Bauordnung Berlin unterstellt. Sofern Sie überregional anbieten, beachten Sie bitte, dass möglichst wenige Konflikte mit anderen Bauordnungen entstehen sollen. Sofern möglich, geben Sie bitte die Kompatibilität zu weiteren Bauordnungen an bzw. weisen auf Abweichungen oder eventuell Umplanungserfordernisse hin. Sofern Sie in einem Bundesland bzw. regional konzentriert anbieten, dürfen Sie sich auch nach der dort gültigen Bauordnung richten. Bitte geben Sie dies gegebenenfalls an. - Der Hinweis "alle baurechtlichen Normen und Vorschriften" gilt insbesondere für zentrale Punkte wie Statik, Schallschutz etc. 6. Funktionale Anforderungen: Auslobung Seite 18, Pkt Ist mit Einzelgebäude ein allseitig belichtetes, freistehendes Gebäude (Solitär), ohne jegliche, über eine Brandwand, angrenzende Nachbarbebauung gemeint? - Ja. Modellgebäude: 24 Wohneinheiten/4 Geschosse = 6 Wohnungen/Geschoss im Schnitt Bedeutet das gleichzeitig, dass alle Wohnungen über den selben Eingang und Treppenhaus zu erschließen sind (zum Beispiel 6-Spänner), oder können auch weitere Eingänge/Treppenhäuser im Modellgebäude angeordnet werden (zum Beispiel 2 x 3-Spänner)? - Hinsichtlich der Erschließung des Gebäudes sind Sie in der Wahl frei. Es wurden bewusst keine Vorgaben gemacht, um die Ideenvielfalt nicht einzuschränken. - Das Gebäude soll eine gute Flächeneffizienz aufweisen, geringe Bewirtschaftungskosten verursachen, aber auch lebenswert und langfristig vermietbar sein. Ein alleiniges Optimum ist für uns nicht erkennbar. Es ist ein ausgewogenes Verhältnis zu finden. 7. Raumprogramm Varianten: Auslobung Seite 19, Pkt Gilt das gleiche Raumprogramm für alle Varianten? Wenn ja, bedeutet das: 7.2. Variante 1:24 Wohneinheiten/7 Geschosse = 3-4 Wohnungen/Geschoss (34-Spänner)? 7.3. Variante 2:24 Wohneinheiten/5 Geschosse davon EG Gewerbe = 6 Wohnungen/Wohngeschoss (6-Spänner)? - Das Raumprogramm des Modellgebäudes ist für die darzustellenden Varianten 1 3 zu adaptieren. Sowohl Modellgebäude als auch Varianten richten sich nach dem Wohnungsschlüssel. Der Wohnungsschlüssel dient als Orientierung Ist mit Lückenschluss eine von zwei Seiten durch Brandwände an die Nachbarbebauung angrenzendes Gebäude gemeint, oder kann eine Seite auch freistehend sein (offener Blockrand)? - Es ist ein von zwei Seiten durch Brandwände an die Nachbarbebauung angrenzendes Gebäude gemeint. 3
4 Kann die Lage innerhalb des Blocks in Bezug auf Himmelsrichtungen frei gewählt werden? Hintergrund: Eine Süd-West-Ecke im Block ist einfacher zu belichten als eine Nord- Ost-Ecke. - Nord-Ost-Ecke Soll das Gebäude mit einem einzigen Eingang und Treppenhaus versehen werden (6- Spänner), oder können auch weitere Treppenhäuser angeordnet werden (zum Beispiel 2 x 3-Spänner)? Hintergrund: Ein 6-Spänner innerhalb einer Blockrandbebauung, d. h. durch angrenzende Nachbarbebauung nicht allseitig belichtet, mit teilweise relativ großen Wohnungen ist selbst im kostengünstigen Wohnungsbau ungewöhnlich und anspruchsvoll in Bezug auf Belichtung, d. h. eventuell reine Nordwohnungen) - Das Gebäude kann mit mehreren Eingängen und Treppenhäusern versehen Wichtig ist eine ausreichende Wohnqualität. Reine Nordwohnungen sind nur in absoluten Ausnahmefällen zulässig Variante 3:24/Wohneinheiten/3 Gebäudeteile = 8 Wohneinheiten/Gebäudeteil/4 Geschosse = 2 Wohneinheiten/Geschoss (2-Spänner) oder 24 Wohneinheiten x 3 Gebäudeteile (6-Spänner, schwierig zu erschließen und belichten bei zweiseitig angrenzender Bebauung)? - Das Gebäude kann mit mehreren Eingängen und Treppenhäusern versehen Wichtig ist eine ausreichende Wohnqualität. Es ist ein ausgewogenes Verhältnis zu finden. - Es handelt sich hier um ein Neubaugrundstück. Sofern es für den Entwurf notwendig ist, kann für Variante 3 das Grundstück in süd-östlicher Richtung als unbegrenzt angenommen 8. Flächeneffizienz: Auslobung Seite 20, Pkt Sollen die > 75 % WoFl/BGF über das ganze Gebäude, also inklusive EG mit Eingang, Abstellräumen, etc., betrachtet werden, oder je Regelwohngeschoss? - Es gilt das gesamte Gebäude ohne KG. Sofern erforderlich, ist der Wert ohne Fahrradabstellraum zu erreichen. 9. Barrierefreiheit: Auslobung Seite 21, Pkt Sollen die 1/3 barrierefreien Wohnungen entsprechend DIN , bzw. 50 BauO Berlin, oder DIN R (rollstuhlgerecht) geplant werden? - Gemäß BauO Berlin, DIN , ohne "R" - Siehe AV LTB Anlage 7.3/1 (Seite 39) - Bei der Anwendung der Technischen Baubestimmung ist Folgendes zu beachten: 1. Die Abschnitte und 4.4 sowie alle Anforderungen mit der Kennzeichnung "R" sind von der Einführung ausgenommen. 2. In Wohnungen nach 51 Abs. 1 BauO Berlin muss mindestens ein Fenster eines Aufenthaltsraums Abschnitt Satz 2 entsprechen. 3. Für die stufenlose Erreichbarkeit nach 39 Abs. 4 BauO Berlin genügt es, wenn Eingänge Abschnitt Tabelle 1 Zeilen 1 und 2, Bewegungsflächen an Türen Abschnitt und Rampen Abschnitt entsprechen. 4
5 10. In der zur Angebotsaufforderung heißt es: Die Gebäudekanten sollen parallel zu den Grundstücksgrenzen verlaufen. Das fiktive Grundstück ist genordet. Eine Gebäudeecke soll in der nördlichen Grundstücksecke positioniert sein. Von dieser Grundstücksecke ausgehend, verlaufen zwei zu den Grundstücksgrenzen parallele Linien, die zusätzlich mit einem Abstand zu den Grundstücksgrenzen vermasst sind, jedoch deren Charakteristik nicht weiter spezifiziert ist. - Die im Abstand von 2,00m bzw. 3,00m Abstand zur Grundstücksgrenze verlaufenden Linien stellen Baugrenzen dar - Das fiktive Grundstück ist nicht zwangsweise vollständig zu bebauen. 5
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