Versteigerungstermine im Juli sämtliche Angaben sind ohne Gewähr - Für alle Versteigerungen gilt:

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Versteigerungstermine im Juli sämtliche Angaben sind ohne Gewähr - Für alle Versteigerungen gilt:"

Transkript

1 Versteigerungstermine im Juli sämtliche Angaben sind ohne Gewähr - Für alle Versteigerungen gilt: Ist ein Recht im Grundbuch nicht oder erst nach dem Versteigerungsvermerk eingetragen, muss der Berechtigte es anmelden, bevor das Gericht im Versteigerungstermin zum Bieten auffordert; er hat das Recht glaubhaft zu machen, wenn der Gläubiger der Anmeldung widerspricht. Anderenfalls wird das Recht im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses erst nach dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten befriedigt. Es ist zweckmäßig, zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung der Ansprüche - getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann dies auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle erklären. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundbesitzes oder des nach 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, muss das Verfahren aufheben oder einstweilen einstellen lassen, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Anderenfalls tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes. Gemäß 67 bis 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheitsleistung verlangt werden; die Sicherheit ist in Höhe von 10 % des in der Terminbestimmung genannten, anderenfalls des festgesetzten Verkehrswertes zu leisten. Bitte beachten Sie ferner: Auch in Zwangsversteigerungssachen ist es möglich, dass Termine kurzfristig aufgehoben oder geändert werden. Deshalb kann die folgenden Terminsliste teilweise unrichtig sein. Haben Sie also bitte Verständnis, wenn ein Termin, an dem Sie teilnehmen wollten, nicht stattfindet. Wir sind jedenfalls bemüht, jede Terminsänderung, die kurzfristig erfolgt, hier mitzuteilen. Bei langfristigen Terminsänderungen wird der entsprechende Termin - ohne weitere Angaben - gelöscht. 1 K 78/14 Villingen-,

2 Amtsgericht Villingen- Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am :30 Uhr Sitzungssaal 1 Amtsgericht Villingen-, Niedere Straße 94, Villingen- Eingetragen im Grundbuch von Villingen Miteigentumsanteil verbunden mit Sondereigentum ME-Anteil Sondereigentums-Art Blatt 507/ An dem im Aufteilungsplan mit Nr. 4 bezeichneten blau umrandeten Res taurant nebst Kegelbahnen im Erdgeschoss an Grundstück Gemarkung Flurstück Wirtschaftsart u. Lage Anschrift m² Villingen 1311/32 Gebäude- und Freifläche Im Friedengrund Angaben in ( ) ohne Gewähr: (lt. Gutachten: Restaurant, Terrasse, Pkw-Stellplätze, Freilager; Bj. ab (fiktiv 1980); NFl. Restaurant ca. 280 qm) Es sind Sondernutzungsrechte begründet. Verkehrswert: ,00 Der Versteigerungsvermerk ist am in das Grundbuch eingetragen worden. Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

3 Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. 1 K 86/11 Villingen-, Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Amtsgericht Villingen :30 Uhr 1, Sitzungssaal Amtsgericht Villingen-, Niedere Straße 94, Villingen- Eingetragen im Grundbuch von Villingen Miteigentumsanteil verbunden mit Sondereigentum lfd.n r. ME-Anteil Sondereigentums-Art Blatt 1 456/ Verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. A 5 bezeichneten Wohnung im 5. Ges 3 50/10000 An der im Aufteilungsplan mit Nr. 8 bez. nicht zu Wohnzwecken dienenden Räume - Garage Typ II

4 an Grundstück Gemarkung Flurstück Wirtschaftsart u. Lage Anschrift m² Villingen 5811 Gebäude- und Freifläche Adlerring Lfd. Nr. 1 Verkehrswert: ,00 Lfd. Nr. 3 Garage Nr. 8 von insgesamt 16 Garagenplätzen; Bj Die Garage konnte keiner Innenbesichtigung unterzogen werden; Verkehrswert: 3.000,00 Der Versteigerungsvermerk ist am (Verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. A 5 bezeichneten Wohnung im 5. Ge) und (An der im Aufteilungsplan mit Nr. 8 bez. nicht zu Wohnzwecken dienenden Räume - Garage Typ II.) in das Grundbuch eingetragen worden. Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. 1 K 67/16 Villingen-,

5 Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Amtsgericht Villingen :30 Uhr 1, Sitzungssaal Amtsgericht Villingen-, Niedere Straße 94, Villingen- Eingetragen im Grundbuch von Triberg Gemarkung Flurstück Wirtschaftsart u. Lage Anschrift m² Blatt Triberg 615/12 Gebäude- und Freifläche Riffhaldenweg Einfamilienwohnhaus in Hanglage aus teilweise wohnlich nutzbarem UG, EG sowie aus voll ausgebautem DG; Eingeschossiger Anbau zur Unterbringung der Heizungsanlage nur von außen zugänglich, Flachdach als Terrasse genutzt; ohne PKW-Abstellmöglichkeit auf dem Grundstück; Bj.: fiktiv 1981; Wfl.: 143 qm; Nachbargrundstück Flst. Nr. 615/13 mit ca. 4 bis 5 qm überbaut; Verkehrswert: ,00 Der Versteigerungsvermerk ist am in das Grundbuch eingetragen worden. Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung

6 aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. 1 K 37/16 Villingen-, Amtsgericht Villingen- Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am :30 Uhr 1, Sitzungssaal Amtsgericht Villingen-, Niedere Straße 94, Villingen- Eingetragen im Grundbuch von Brigachtal-Klengen Gemarkung Flurstück Wirtschaftsart u. Lage Anschrift m² Blatt Brigachtal-Klengen 213/1 Landwirtschaftsfläche Hauptstraße BV 7 Unbebautes Baugrundstück; Obstbaumwiese; Verkehrswert: ,00 Der Versteigerungsvermerk ist am in das Grundbuch eingetragen worden. Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen,

7 widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. 1 K 17/14 Villingen-, Amtsgericht Villingen- Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am :30 Uhr 1, Sitzungssaal Amtsgericht Villingen-, Niedere Straße 94, Villingen-

8 Eingetragen im Grundbuch von Bad Dürrheim-Oberbaldingen Gemarkung Flurstück Wirtschaftsart u. Lage Anschrift m² Blatt Bad Dürrheim- Oberbaldingen 19 Hof- und Gebäudefläche Hörnle BV 1 Zweifamilienwohnhaus bestehend aus Altbau (alter Wohnteil) und Neubau (ehem. Ökonomiegebäude) mit Kellergarage im Neubau und separater Kleingarage sowie Carport; Neubau (überwiegender Abbruch Ökonomiegebäude und Wiederaufbau ca. 1982): Wfl. ca. 127 qm im EG, DG und Dachspitz; Altbauteilunterkellert: Wfl. ca. 87 qm im UG, EG, OG und DG, Bj. nicht feststellbar, fiktives Bj. ca. 1964; teilmodernisiert, u.a. neue Dachdeckung, Zugang und Zufahrt nur über Privatgrundstücke mittels Baulasten zugunsten Flst. Nr. 19. Ein Energieausweis wurde dem Sachverständigen nicht vorgelegt.; Verkehrswert: ,00 davon entfällt auf Zubehör: 500,00 (Kaminofen) Der Versteigerungsvermerk ist am in das Grundbuch eingetragen worden. Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

AMTSGERICHT KÖNIGSTEIN IM TAUNUS BESCHLUSS

AMTSGERICHT KÖNIGSTEIN IM TAUNUS BESCHLUSS / 095 K011/14 a er AMTSGERICHT KÖNIGSTEIN IM TAUNUS BESCHLUSS Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am Dienstag, den 03. November 2015 um 9:30 Uhr, im Amtsgericht Königstein im Taunus, Gebäude

Mehr

Amtsgericht Neuruppin Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 7 K 236/ Neuruppin Tel. (03391) (Bitte bei allen Schreiben angeben)

Amtsgericht Neuruppin Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 7 K 236/ Neuruppin Tel. (03391) (Bitte bei allen Schreiben angeben) Amtsgericht Neuruppin Neuruppin, 04.05.2016 Geschäfts-Nr. Amtsgericht Neuruppin Karl-Marx-Straße 18a, 7 K 236/15 16816 Neuruppin Tel. (03391) 39 50 (Bitte bei allen Schreiben angeben) Zwangsversteigerung

Mehr

l. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite

l. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite AMTSBLATT Nr. 9 vom 28.02.2014 Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Aktiv für Mensch + Zukunft. j** l&a /&SJ&* Auskunft erteilt: Frau Druck l. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum

Mehr

Aktiv für Mensch + Zukucfft... «ff ^«^

Aktiv für Mensch + Zukucfft... «ff ^«^ AMTSBLATT Nr. 51 vom 19.12.2014 ^ Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Aktiv für Mensch + Zukucfft... «ff ^«^ Auskunft erteilt: Frau Druck l. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt

Mehr

f. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden

f. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden AMTSBLATT Nr. 47 vom 16.12.2011 Verbandsgemiinde Klrchhelmbolanden Aktiv für Mensch + Zukunft $» J&Ä. &&* & * Auskunft erteilt: Frau Druck f. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum

Mehr

Amtsblatt für Brandenburg

Amtsblatt für Brandenburg 753 Amtsblatt für Brandenburg 27. Jahrgang Potsdam, den 6. Juli 2016 Nummer 27 Inhalt Seite BEKANNTMACHUNGEN DER LANDESBEHÖRDEN Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Anpassung

Mehr

Wohnungseigentumsgesetz (WEG) 31 bis 42

Wohnungseigentumsgesetz (WEG) 31 bis 42 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) 31 bis 42 Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz) Vom 15. März 1951 (BGB1 I S. 175, ber. S. 209) Zuletzt geändert durch das Gesetz

Mehr

Amtskurier. Jahrgang 23 Mittwoch, den 07. Januar 2015 Nummer 01. Foto: Bernd Schulze. Mistorf. Kuhs Plaaz. Lüssow. Güstrow. Mühl Rosin.

Amtskurier. Jahrgang 23 Mittwoch, den 07. Januar 2015 Nummer 01. Foto: Bernd Schulze. Mistorf. Kuhs Plaaz. Lüssow. Güstrow. Mühl Rosin. Groß Schwiesow Gülzow - Prüzen Mistorf Sarmstorf Lüssow Güstrow Gutow Kuhs Plaaz Glasewitz Mühl Rosin Zehna Klein Upahl Lohmen Reimershagen Amtskurier Güstrow-Land Amtliches Mitteilungsblatt des Amtes

Mehr

Leitfaden Zwangsversteigerung

Leitfaden Zwangsversteigerung Leitfaden Zwangsversteigerung Die nachstehenden Erläuterungen sollen Ihnen einen ersten Überblick über das sehr komplexe Zwangsversteigerungsverfahren geben. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es

Mehr

I. ABSCHNITT ALLGEMEINE ANGABEN. 1. Kurzbeschreibung des Bewertungsobjekts (BO) 1

I. ABSCHNITT ALLGEMEINE ANGABEN. 1. Kurzbeschreibung des Bewertungsobjekts (BO) 1 Stoschstraße 4 in 24143 Kiel Blatt 3 I. ABSCHNITT ALLGEMEINE ANGABEN 1. Kurzbeschreibung des Bewertungsobjekts (BO) 1 Gegenstand des nachfolgenden Verkehrswertgutachtens ist das mit einem Mehrfamilienwohnhaus

Mehr

Schwanenwall 11, Dortmund Postfach , Dortmund

Schwanenwall 11, Dortmund Postfach , Dortmund Beschreibung des Beleihungsobjektes Vor- und Zuname/n des/der Kreditnehmer/s Objektanschrift (Straße, Hausnr. PLZ, Ort) Grundbuchdaten Name des Amtsgerichtes: Grundbuchort Bandnummer Blattnummer/n Eigentümer/Erbbauberechtigter

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Bekanntmachung Einleitung der Umlegung Am Roeser Weg gemäß 50 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl I S. 2414) in seiner jeweils geltenden

Mehr

Christina Klein. Lexikon der Immobilien- Zwangsversteigerung

Christina Klein. Lexikon der Immobilien- Zwangsversteigerung Christina Klein Lexikon der Immobilien- Zwangsversteigerung Akteneinsicht........... 11 Altenteil............... 11 Amortisation............ 11 Amtsblatt des Gerichts.... 12 Amtsgericht............ 12

Mehr

Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung

Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung Klaus-Niels Knees Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung Der Vollstreckungsablauf von der Verfahrensanordnung bis zur Erlösverteilung 6., neu bearbeitete Auflage De Gruyter Abkürzungen Literaturhinweise

Mehr

Unterschiede zum Kaufvertrag

Unterschiede zum Kaufvertrag Unterschiede zum Kaufvertrag Sie können eine Immobilie mittels eines Kaufvertrages oder über die Zwangsversteigerung erwerben. Einen Kaufvertrag schließen Sie (Käufer) mit dem Eigentümer (Verkäufer) ab.

Mehr

Antrag auf ein Verkehrswertgutachten

Antrag auf ein Verkehrswertgutachten Antragsteller/-in: Zuname, Vorname Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) Telefon (tagsüber) Fax (freiwillige Angabe) Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten in Offenau Geschäftsstelle

Mehr

AUSGABE 1 VOM EMLAK AG - IHR IMMOBILIENBERATER KAISERSTR D KÖLN TELEFON: /

AUSGABE 1 VOM EMLAK AG - IHR IMMOBILIENBERATER KAISERSTR D KÖLN TELEFON: / AUSGABE 1 VOM 23.07.2013 EMLAK AG - IHR IMMOBILIENBERATER KAISERSTR. 51 - D-51145 KÖLN TELEFON: 02203 / 90 98 50 E-MAIL: ANFRAGE@EMLAK-AG.DE 1 INHALTSVERZEICHNIS BOCHUM...2 EIGENTUMSWOHNUNG MIT 46 QM...2

Mehr

EXPOSÉ. Verwaltungs- und Wohngebäude in Aachen, Alt-Haarener Straße 139/141

EXPOSÉ. Verwaltungs- und Wohngebäude in Aachen, Alt-Haarener Straße 139/141 EXPOSÉ Verwaltungs- und Wohngebäude in Aachen, Alt-Haarener Straße 139/141 Stadt Aachen Fachbereich Immobilienmanagement Frau Kremer Tel. 0241 / 432-2325 Fax: 0241 / 432-2399 Email: kirstin.kremer@mail.aachen.de

Mehr

Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung

Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung 1 Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung Vom 24.3.1897, RGBl. I S. 97 BGBl. III 310-14 In der Fassung der Bekanntmachung vom 20.5.1898, RGBl. I S. 369, 713 Zuletzt geändert durch

Mehr

Zwangsversteigerung von Grundstücken

Zwangsversteigerung von Grundstücken Zwangsversteigerung von Grundstücken Derzeit findet eine wahre Flut von Zwangsversteigerungen statt. Die betroffenen Schuldner sehen sich dann mit einem Verfahren konfrontiert, der vom Gesetzgeber äußerst

Mehr

EXPOSÉ. Verkauf eines Baugrundstücks in Aachen-Brand, Franz-Wallraff-Straße

EXPOSÉ. Verkauf eines Baugrundstücks in Aachen-Brand, Franz-Wallraff-Straße EXPOSÉ Verkauf eines Baugrundstücks in Aachen-Brand, Franz-Wallraff-Straße Stadt Aachen Fachbereich Immobilienmanagement Ansprechpartner: Herr Gass Tel. 0241 / 432-2323 Fax: 0241 / 432-2399 mail: Thomas.Gass@mail.aachen.de

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht

Brandenburgisches Oberlandesgericht 6 W 154/01 Brandenburgisches Oberlandesgericht Dab 8 O 119/01 Landgericht Potsdam Brandenburgisches Oberlandesgericht B e s c h l u s s In dem Prozeßkostenhilfeverfahren S... S...,... Prozessbevollmächtigter:

Mehr

KURZBESCHREIBUNG. 1,5-Zimmer-Wohnungseigentum im Erdgeschoss einer Ferienappartementhausanlage. an der Wohnung Nr. 68 im EG, Haus B.

KURZBESCHREIBUNG. 1,5-Zimmer-Wohnungseigentum im Erdgeschoss einer Ferienappartementhausanlage. an der Wohnung Nr. 68 im EG, Haus B. Dipl.-Geogr. Christian Frick Zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (WF-Zert), Schwerpunkt Verkehrs- /Marktwertermittlung einschließlich Bewertungen für finanzwirtschaftliche Zwecke, gemäß

Mehr

Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung

Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung ZVG Ausfertigungsdatum: 24.03.1897 Vollzitat: "Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung in der im Bundesgesetzblatt Teil

Mehr

Verhandelt. Ulrich Wilde

Verhandelt. Ulrich Wilde 1 Urkundenrolle-Nr. /2013 Verhandelt zu Haren am Vor mir, dem unterzeichnenden Notar Ulrich Wilde mit dem Amtssitz in Haren (Ems) erschien: Der Erschienene ist dem Notar persönlich bekannt. Der Notar hat

Mehr

Stadt Brandenburg an der Havel Ausschreibung der Immobilie Lindenstraße, Flur 2, Flst. 107 und 108 in Brandenburg an der Havel

Stadt Brandenburg an der Havel Ausschreibung der Immobilie Lindenstraße, Flur 2, Flst. 107 und 108 in Brandenburg an der Havel Stadt Brandenburg an der Havel Ausschreibung der Immobilie Lindenstraße, Flur 2, Flst. 107 und 108 in 14776 Brandenburg an der Havel Flur 2, Flurstücke 107 und 108. Auszug aus Geodatenbeständen GDI Land

Mehr

S-Stadt S-Stadt S-Stadt Blatt 8814

S-Stadt S-Stadt S-Stadt Blatt 8814 4 Amtsgerichtsbezirk Grundbuchamt Grundbuch von Anlage S-Stadt S-Stadt S-Stadt Blatt 884 Bestandsverzeichnis Laufende Bisherige Bezeichnung Grundstücke und mit dem Eigentum verbundenen Rechte Größe Nummer

Mehr

Hinweise für Bietinteressenten (Stand: 25.08.2014)

Hinweise für Bietinteressenten (Stand: 25.08.2014) 1 Veröffentlichung: Hinweise für Bietinteressenten (Stand: 25.08.2014) Sämtliche Versteigerungstermine werden bereits zwei bis drei Monate vor dem Termin im Internet (www.zvg.com) und im Amtsblatt des

Mehr

III.Verteilungsverfahren ( 105 ZVG) 1. Aufstellung des Teilungsplanes ( 113 ZVG) 2. Ausführung des Teilungsplanes ( 116 ff. ZVG)

III.Verteilungsverfahren ( 105 ZVG) 1. Aufstellung des Teilungsplanes ( 113 ZVG) 2. Ausführung des Teilungsplanes ( 116 ff. ZVG) Zwangsvollstreckung und einstweiliger Rechtsschutz 17. Teil: Die Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen I (Zwangsversteigerung; 866, 869 i.v.m. ZVG) I. Anordnung der Zwangsversteigerung 1. Voraussetzungen

Mehr

Allgemeine Hinweise für Bieter bei Zwangsversteigerungen

Allgemeine Hinweise für Bieter bei Zwangsversteigerungen Allgemeine Hinweise für Bieter bei Zwangsversteigerungen Inhalt Um was sollte sich ein Bieter vor dem Termin kümmern? Was bedeutet der festgesetzte Verkehrswert? Muss bei einem zweiten oder weiteren Termin

Mehr

Wohnungswesen. Informationen zum Antrag auf eine Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

Wohnungswesen. Informationen zum Antrag auf eine Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) Wohnungswesen Informationen zum Antrag auf eine Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) Inhalt: 1. Allgemeines 2. Antragsunterlagen 3. Beschaffenheit der Aufteilungspläne

Mehr

Das Einsichtsrecht endet nach dem Versteigerungstermin bzw. nach Aufhebung des Versteigerungstermins.

Das Einsichtsrecht endet nach dem Versteigerungstermin bzw. nach Aufhebung des Versteigerungstermins. Allgemeine Hinweise für Bietinteressenten Die Versteigerung findet auf der Grundlage des gerichtlich festgesetzten Verkehrswertes statt. Dieser wird durch einen vom Gericht eingesetzten, Sachverständigen

Mehr

Antrag auf Erstattung eines Verkehrswertgutachtens

Antrag auf Erstattung eines Verkehrswertgutachtens Antragsteller/-in: Zuname, Vorname Anschrift Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort Telefon (tagsüber) Stadt Ravensburg Technisches Rathaus Stadtplanungsamt Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Salamanderweg

Mehr

Amtsblatt für Brandenburg

Amtsblatt für Brandenburg 1005 Amtsblatt für Brandenburg 23. Jahrgang Potsdam, den 18. Juli 2012 Nummer 28 Inhalt Seite BEKANNTMACHUNGEN DER LANDESBEHÖRDEN Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Einführung technischer

Mehr

VORLÄUFIGE N U T Z W E R T B E R E C H N U N G WOHNGEBÄUDE

VORLÄUFIGE N U T Z W E R T B E R E C H N U N G WOHNGEBÄUDE ARCHITEKT DIPL. ING. LISELOTTE PERETTI STAATLICH BEFUGTER UND BEEIDETER ALLGEMEIN BEEIDETE UND GERICHTLICH ZERTIFIZIERTE SACHVERSTÄNDIGE ZERTIFIZIERTE MEDIATORIN FÜR PLANUNGS- UND BAUBEREICHE 1120 WIEN,

Mehr

Exposé. Mehrfamilienwohnhaus mit kleinem Garten Schillerstraße Griesheim

Exposé. Mehrfamilienwohnhaus mit kleinem Garten Schillerstraße Griesheim Exposé Mehrfamilienwohnhaus mit kleinem Garten Schillerstraße 6 64347 Griesheim Kontakt: Stadt Griesheim -Immobilienmanagement- Frau Mitzko / Herr Unger Wilhelm-Leuschner-Straße 75, 64347 Griesheim Tel:

Mehr

II. Güterrechtsregister.

II. Güterrechtsregister. Justizministerialblatt für Schleswig-Holstein. Herausgegeben vom Ministerium für Justiz, Kultur und Europa des Landes Schleswig-Holstein in Kiel, das die Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts

Mehr

Vorgesprächstermin erwünscht ja Ä nein Ä Beurkundungstermin vereinbart noch nicht Ä am... Bisheriger Sachbearbeiter für frühere Beurkundungen?...

Vorgesprächstermin erwünscht ja Ä nein Ä Beurkundungstermin vereinbart noch nicht Ä am... Bisheriger Sachbearbeiter für frühere Beurkundungen?... Vorgesprächstermin erwünscht ja nein Beurkundungstermin vereinbart noch nicht am... Bisheriger Sachbearbeiter für frühere Beurkundungen?... 1. Verkäufer 1. Person 2. Person Nachname:...... Geburtsname:......

Mehr

AMTSBLATT für die Stadt Leuna

AMTSBLATT für die Stadt Leuna AMTSBLATT für die Stadt Leuna 6. Jahrgang Leuna, den 09. Juli 2015 Nummer 32 I N H A L T 1. Bekanntmachung der Hauptsatzung der Stadt Leuna 1 2. Bekanntmachung der Sitzung des Hauptausschusses der Stadt

Mehr

INTERNET - E X P O S E E ZUM W E R T- G U T A C H T E N

INTERNET - E X P O S E E ZUM W E R T- G U T A C H T E N Gesch.-Nr.: 640 K 229/06 Amtsgericht Kassel INTERNET - E X P O S E E ZUM W E R T- G U T A C H T E N über den Verkehrswert des Grundstückes mit einem Mehrfamilienhaus und Doppelgarage Südring 2-6 in 34246

Mehr

Reform der Rangklasse 2? Änderungsbedarf und Gestaltungsmöglichkeiten

Reform der Rangklasse 2? Änderungsbedarf und Gestaltungsmöglichkeiten Reform der Rangklasse 2? Änderungsbedarf und Gestaltungsmöglichkeiten Prof. Wolfgang Schneider Hochschule für Wirtschaft und Recht, Berlin Folie 1 Rangklasse 2 in der Zwangsversteigerung Motive des Gesetzgebers

Mehr

Checkliste Immobilienfinanzierung

Checkliste Immobilienfinanzierung Generalagentur Briloner Str. 42 34508 Willingen Tel. 05632 4613 Fax 05632 6384 wilhelm.saure@signal-iduna.net www.signal-iduna.de/wilhelm.saure Checkliste Immobilienfinanzierung Personendaten Signal-Iduna

Mehr

Windorfer Straße 55 Villa Tauchnitz

Windorfer Straße 55 Villa Tauchnitz Exposé Villa Tauchnitz Villa - Historische Vorderansicht Immobilienvertrieb Telefon: Fax: Internet: E-Mail: 0341 992-2302 0341 992-2309 andrea.patitz@lwb.de Andrea Patitz berät Sie gern persönlich. Mitglied

Mehr

Seite Was Sie zuerst wissen müssen 9. Was Sie alles ersteigern können 21. Die wichtigste Frage: Was soll es kosten? 31

Seite Was Sie zuerst wissen müssen 9. Was Sie alles ersteigern können 21. Die wichtigste Frage: Was soll es kosten? 31 Schnellübersicht Seite Was Sie zuerst wissen müssen 9 Was Sie alles ersteigern können 21 Die wichtigste Frage: Was soll es kosten? 31 Wenn das Haus noch bewohnt ist 37 Der Entschluss ist gefasst: Sie bieten

Mehr

Nutzwertgutachten. für. Frau. Barbara Graninger. und. Herrn. Thomas Fellinger. Zweifamilienwohnhaus. Pötschingerstraße 686.

Nutzwertgutachten. für. Frau. Barbara Graninger. und. Herrn. Thomas Fellinger. Zweifamilienwohnhaus. Pötschingerstraße 686. Nutzwertgutachten für Frau Barbara Graninger und Herrn Thomas Fellinger Im Sinne des 9 Abs. 1 WEG 2002 id.g.f. der Wohnrechtsnovelle 2006, BGl. 70/2002 vom 1.7.2002 i.d.g.f. BGBl. 124/2006 betreffend der

Mehr

Antrag auf Erstellung eines Verkehrswertgutachtens

Antrag auf Erstellung eines Verkehrswertgutachtens Antragsteller/in: Name, Vorname Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) Telefon (tagsüber) Fax (freiwillige Angabe) Mail (freiwillige Angabe) Stadtbauamt Wangen im Allgäu Geschäftsstelle des

Mehr

ROTENBURG IMMOBILIEN ROTENBURG. Flexibel nutzbares Haus mit 3 Wohneinheiten inklusive Baugrundstück. Kaufpreis:

ROTENBURG IMMOBILIEN ROTENBURG. Flexibel nutzbares Haus mit 3 Wohneinheiten inklusive Baugrundstück. Kaufpreis: ROTENBURG Flexibel nutzbares Haus mit 3 Wohneinheiten inklusive Baugrundstück Grundstücksfläche: ca. 963 m², teilbar Wohneinheiten: 3 Wohnfläche ca.: 282 m² Baujahr: 1958 / 1980 Kaufpreis: 215.000 Wohneinheiten:

Mehr

VORHABEN- UND ERSCHLIESSUNGSPLAN Wohnen am Hofgut Auf den Flst u

VORHABEN- UND ERSCHLIESSUNGSPLAN Wohnen am Hofgut Auf den Flst u Kreis Stadt Gemarkung Ludwigsburg Vaihingen a.d. Enz Vaihingen a.d. Enz V03031TIT01.doc VORHABEN UND ERSCHLIESSUNGSPLAN Wohnen am Hofgut Auf den Flst. 18591865 u. 17871794 Inhaltsverzeichnis Erläuterungsbericht

Mehr

Neubau attraktiver Eigentumswohnungen Massivbauweise als KfW 55 - Effizienzhaus in Konz, Freiherr-vom-Stein-Straße

Neubau attraktiver Eigentumswohnungen Massivbauweise als KfW 55 - Effizienzhaus in Konz, Freiherr-vom-Stein-Straße Neubau attraktiver Eigentumswohnungen Massivbauweise als KfW 55 - Effizienzhaus in 54329 nz, Freiherr-vom-Stein-Straße Planung : Realisation : Architekturbüro Weyer Bernhard Weyer Maria Weyer-Wagner (Dipl.

Mehr

Immobilienerwerb in der Zwangsversteigerung

Immobilienerwerb in der Zwangsversteigerung IMMOBILIEN-KOLUMNE 02/2015 Immobilienexperte Armin Nowak aus Berchtesgaden Immobilienerwerb in der Zwangsversteigerung Sicher waren Sie schon mal auf einer Auktion, seien es Schmuck, Teppiche, Pfandgegenstände

Mehr

Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelüberschriften führen Sie zur Lösung.

Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelüberschriften führen Sie zur Lösung. Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelüberschriften führen Sie zur Lösung. Ein Häuschen im Grünen : Erfüllen Sie sich Ihren Traum!... 7 Was ist neu in der

Mehr

Sachverständigenbüro Dipl.-Ing. (FH) Günter Rinner öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger

Sachverständigenbüro Dipl.-Ing. (FH) Günter Rinner öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger Exposé für das Amtsgericht München im Zwangsversteigerungsverfahren AZ: 1514 K 46/2014 Objekte: Mitterfeldweg 1 a in 85221 Dachau jeweils Gemarkung Dachau 1) Flst. Nr. 1741/4 mit lt. GB 187 m² Doppelhaushälfte

Mehr

Seite 1. Inhaltsverzeichnis

Seite 1. Inhaltsverzeichnis Seite 1 Inhaltsverzeichnis ZVG Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung 1 bis 161 Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Grundstücken im Wege der Zwangsvollstreckung 1 bis 14

Mehr

Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung

Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragssteller, eine Abgeschlossenheitsbescheinigung wird bei der Begründung von Wohnungseigentum oder Teileigentum

Mehr

Inhaltsverzeichnis VII. Vorwort zur 6. Auflage... V Schrifttum... XIII. Einleitung... 1

Inhaltsverzeichnis VII. Vorwort zur 6. Auflage... V Schrifttum... XIII. Einleitung... 1 Vorwort zur 6. Auflage... V Schrifttum... XIII Abkürzungsverzeichnis... XVII Einleitung... 1 Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG) Erster Abschnitt. Zwangsversteigerung und

Mehr

S a t z u n g der Stadt Putbus über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes Rügen.

S a t z u n g der Stadt Putbus über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes Rügen. S a t z u n g der Stadt Putbus über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes Rügen Neufassung Aufgrund des 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern

Mehr

Exposé. über das Wohnbaugrundstück. an der Hermann-Oetken-Straße

Exposé. über das Wohnbaugrundstück. an der Hermann-Oetken-Straße Exposé über das Wohnbaugrundstück an der Hermann-Oetken-Straße Objektbeschreibung Die Stadt Delmenhorst beabsichtigt den Verkauf eines Wohnbaugrundstückes zur Errichtung von einem Mehrfamilienhaus, wobei

Mehr

Tätigkeit. Staat. Familienstand. Kinder

Tätigkeit. Staat. Familienstand. Kinder 1. Antragsteller 2. Antragsteller Titel und Name: Titel und Name: Vorname: Vorname: Geburtsort: Geburtsort: Wohnort / Anschrift: Strasse, Hs.-Nr.: Wohnort / Anschrift: Strasse, Hs.-Nr.: PLZ: PLZ: Ort:

Mehr

Mehrfamilienhaus in Crimmitschau Sanierungsobjekt (Mehrfamilienhaus mit Anbau, Carports und Werkstatt) in 08451, Crimmitschau

Mehrfamilienhaus in Crimmitschau Sanierungsobjekt (Mehrfamilienhaus mit Anbau, Carports und Werkstatt) in 08451, Crimmitschau Exposé Mehrfamilienhaus in Crimmitschau Sanierungsobjekt (Mehrfamilienhaus mit Anbau, Carports und Werkstatt) in 08451, Crimmitschau Objekt-Nr. OM-98965 Mehrfamilienhaus Verkauf: 35.000 Mobil: 0151 16810460

Mehr

Datenerfassung für Verkauf Eigentumswohnung

Datenerfassung für Verkauf Eigentumswohnung OBJEKTANSCHRIFT Straße PLZ, Ort DATEN DES EIGENTÜERS Vorname Name Straße PLZ, Ort Telefon privat obil Telefax Verkaufsgrund Urspr. Kaufgrund BESICHTIGUNGSÖGLICHKEITEN beste Uhrzeit bis anmelden bei Schlüssel

Mehr

AUKTIONS-EXPOSÉ. 3 Mehrfamilienhäuser mit 21 Wohneinheiten. Sattlerstraße 16, 18, Wuppertal. Henryk Roter Holzer Weg 41c Leverkusen

AUKTIONS-EXPOSÉ. 3 Mehrfamilienhäuser mit 21 Wohneinheiten. Sattlerstraße 16, 18, Wuppertal. Henryk Roter Holzer Weg 41c Leverkusen AUKTIONS-EXPOSÉ 3 Mehrfamilienhäuser mit 21 Wohneinheiten Sattlerstraße 16, 18, 20 42105 Wuppertal OBJEKTDATEN Objekt Wohneinheiten Wohnfläche Nutzfläche Grundstück Umbauter Raum Baujahr Bauweise Heizung

Mehr

l. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden

l. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden AMTSBLATT Nr. 4 vom 28.01.2011 Verbandsgemeinde Kirchheimboanden Aktiv für Mensch + Zukunft... uff onte-fa- ****** Auskunft erteit: Frau Druck. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimboanden Datum

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Im Namen des Volkes. Urteil

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Im Namen des Volkes. Urteil 4 U 59/05 Brandenburgisches Oberlandesgericht 12 O 585/04 Landgericht Potsdam Anlage zum Protokoll vom 20.06.2007 Verkündet am 20.06.2007 als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle Brandenburgisches Oberlandesgericht

Mehr

Vor mir, dem Notar im Bezirke des Oberlandesgerichts Celle, Bernhard S c h r ö d e r, mit dem Amtssitz zu Stade,

Vor mir, dem Notar im Bezirke des Oberlandesgerichts Celle, Bernhard S c h r ö d e r, mit dem Amtssitz zu Stade, Urkundenrolle Nr. 155 Jahrgang 2003 V e r h a n d e l t zu S t a d e am 31. Juli 2003 Vor mir, dem Notar im Bezirke des Oberlandesgerichts Celle, Bernhard S c h r ö d e r, mit dem Amtssitz zu Stade, erschien:

Mehr

GROßE KREISSTADT ROTTWEIL S A T Z U N G

GROßE KREISSTADT ROTTWEIL S A T Z U N G GROßE KREISSTADT ROTTWEIL S A T Z U N G über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss (Gutachterausschussgebührensatzung) eingearbeitet wurde die Änderung

Mehr

Einbringlichmachung von Abgaben- und Entgeltforderungen im Wege der gerichtlichen Zwangsvollstreckung. Dr. Hannes Seiser

Einbringlichmachung von Abgaben- und Entgeltforderungen im Wege der gerichtlichen Zwangsvollstreckung. Dr. Hannes Seiser Einbringlichmachung von Abgaben- und Entgeltforderungen im Wege der gerichtlichen Zwangsvollstreckung Dr. Hannes Seiser Abgrenzungen Exekutionstitel Exekutionsantrag Zuständigkeit Exekutionsmittel/-verfahren

Mehr

Neubau attraktiver Eigentumswohnungen in Massivbauweise als KfW 55 - Effizienzhaus in Föhren, Erlenbachstraße 32

Neubau attraktiver Eigentumswohnungen in Massivbauweise als KfW 55 - Effizienzhaus in Föhren, Erlenbachstraße 32 Neubau attraktiver Eigentumswohnungen in Massivbauweise als KfW 55 - Effizienzhaus in 54343 Föhren, Erlenbachstraße 32 Planung : Realisation : Architekturbüro Weyer Bernhard Weyer Maria Weyer-Wagner (Dipl.

Mehr

Hinweis für Bieter. (Ohne Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben)

Hinweis für Bieter. (Ohne Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben) Hinweis für Bieter (Ohne Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben) Terminsveröffentlichung: Jede Versteigerung wird grundsätzlich sechs Wochen vor ihrem Termin in der örtlichen Presse

Mehr

Gartenperspektive Mehrfamilienhaus 1 Perspektive in den Innenhof der Mehrfamilienhäuser Perspektive in den Innenhof von der Dachterrasse

Gartenperspektive Mehrfamilienhaus 1 Perspektive in den Innenhof der Mehrfamilienhäuser Perspektive in den Innenhof von der Dachterrasse Mehrgenerationenwohnhof Am Nöbelberg (noch freie Wohnungen vorhanden) Visualisierungen der Gebäude (Stand Entwurfsplanung) Gartenperspektive Mehrfamilienhaus 1 Perspektive in den Innenhof der Mehrfamilienhäuser

Mehr

Das Zwangsversteigerungsverfahren

Das Zwangsversteigerungsverfahren Merkblatt Das Zwangsversteigerungsverfahren Stand: Januar 2008 Ansprechpartner: Kathleen Spranger Tel.: 0371/ 6900-1122 Fax: 0371/ 6900-191122 E-Mail: kathleen.spranger@chemnitz.ihk.de Karla Bauer Tel.:

Mehr

G e m e i n d e H o h e n r o t h. folgende. Satzung über Die Herstellung und Gestaltung von Kraftfahrzeugstellplätzen

G e m e i n d e H o h e n r o t h. folgende. Satzung über Die Herstellung und Gestaltung von Kraftfahrzeugstellplätzen Auf Grund der Art. 52, 91 Abs. 1 Nr. 3 und 89 Abs. 1 Nr. 17 der Bayerischen Bauordnung (Bay- BO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.08.1997 (GVBl S. 433, BayRS 2132-1-I), in Verbindung mit Art. 23

Mehr

über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle vom 29. Juni 1987

über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle vom 29. Juni 1987 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle vom 29. Juni 1987 Geändert am 15. Oktober 1990 22. November 1993 18. Mai 1998 22. Oktober 2001

Mehr

Vorzüge und Durchführung der Aufteilung eines Mehrfamilienwohnhauses in Eigentumswohnungen

Vorzüge und Durchführung der Aufteilung eines Mehrfamilienwohnhauses in Eigentumswohnungen Vorzüge und Durchführung der Aufteilung eines Mehrfamilienwohnhauses in Eigentumswohnungen Angelika Ehrler & Petra Kohl Gluckstr. 40 60318 Frankfurt Tel: 069-59 67 56 57 info@ek-architekten.com 01.04.2014

Mehr

GEMEINDE GEMMRIGHEIM. Baugesuche. a) Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Carport, Alte. Vorlage Nr.: 01/2016

GEMEINDE GEMMRIGHEIM. Baugesuche. a) Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Carport, Alte. Vorlage Nr.: 01/2016 GEMEINDE GEMMRIGHEIM Vorlage Nr.: 01/2016 Baugesuche AZ: 632.201; 632.203 Datum: 13.01.2016 a) Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Carport, Alte Besigheimer Str. 19, Flst. 6213 1. Sachverhalt

Mehr

1 Zwangsversteigerungen in Deutschland

1 Zwangsversteigerungen in Deutschland 1 Zwangsversteigerungen in Deutschland Der Erwerb einer Immobilie über den Weg der Zwangsversteigerung ist für den Bietinteressenten unkompliziert und oftmals auch günstig. Insbesondere seit die Gerichte

Mehr

SITUIERUNG VON GARAGEN, CARPORTS UND KFZ-STELLPLÄTZEN

SITUIERUNG VON GARAGEN, CARPORTS UND KFZ-STELLPLÄTZEN Technisches Merkblatt Bauamt Marktgemeinde Oberalm SITUIERUNG VON GARAGEN, CARPORTS UND KFZ-STELLPLÄTZEN INHALTSÜBERSICHT 1. Rechtliche Grundlagen / Regulative... Seite 2 2. Zweck / Geltungsbereich...

Mehr

Was tun, wenn das Hausgeld ausbleibt?

Was tun, wenn das Hausgeld ausbleibt? Was tun, wenn das Hausgeld ausbleibt? Inhalt: Lohnpfändung Antrag nach 850 c Abs.4 ZPO Anordnung der Zwangsverwaltung Versorgungssperre Zwangshypothek Eine der wesentlichen Pflichten des WEG- Verwalters

Mehr

Niedersächsisches Gesetz zur Ausführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes (Nds. AGLPartG)

Niedersächsisches Gesetz zur Ausführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes (Nds. AGLPartG) Niedersächsisches Gesetz zur Ausführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes (Nds. AGLPartG) Vom 21. Juni 2001 (Nds. GVBl. S. 377 - VORIS 21051 01 00 00 000 -) Der Niedersächsische Landtag hat das folgende

Mehr

AUSZÜGE AUS DER INSOLVENZORDNUNG. 217 Grundsatz

AUSZÜGE AUS DER INSOLVENZORDNUNG. 217 Grundsatz AUSZÜGE AUS DER INSOLVENZORDNUNG 217 Grundsatz Die Befriedigung der absonderungsberechtigten Gläubiger und der Insolvenzgläubiger, die Verwertung der Insolvenzmasse und deren Verteilung an die Beteiligten

Mehr

Friedrich-Karl-Straße / Niehler Kirchweg in Köln-Niehl

Friedrich-Karl-Straße / Niehler Kirchweg in Köln-Niehl Exposé Objektanschrift: Friedrich-Karl-Straße / Niehler Kirchweg in Köln-Niehl Objektart: Verkauf eines unbebauten Grundstückes mit Nutzungsbindung Kita Grundstücksbeschreibung und Lage: Das Grundstück

Mehr

1. Lage der Immobilie. 2. Gebäudetyp

1. Lage der Immobilie. 2. Gebäudetyp Firmensitz: Louisenstr. 9 01445 Radebeul Tel 0351/ 895 174 20 Fax 0351/ 895 174 21 Internet: info@fartax.de www.fartax.de 1. Lage der Immobilie Bitte die entsprechende Ziffer in die Kästchen eintragen.

Mehr

Muster für Teilungserklärung nach 8 WEG

Muster für Teilungserklärung nach 8 WEG - 1 - Muster für Teilungserklärung nach 8 WEG Begründung von Wohnungs- und Teileigentum Notarielle Eingangsformel I. Begründung von Wohnungs- und Teileigentum 1 Grundbuchstand Die GmbH mit dem Sitz in

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Seite Vorwort... 5 Literaturverzeichnis... 19 Abkürzungsverzeichnis... 21

Inhaltsverzeichnis. Seite Vorwort... 5 Literaturverzeichnis... 19 Abkürzungsverzeichnis... 21 Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort... 5 Literaturverzeichnis... 19 Abkürzungsverzeichnis... 21 Kapitel A Die Forderungen der Gemeinde I. Die privilegierten Forderungen... 25 1. Das Privileg welche Forderungen

Mehr

Amt Oldenburg-Land Oldenburg i.h., Gemeinde Heringsdorf I n f o r m a t i o n s b l a t t

Amt Oldenburg-Land Oldenburg i.h., Gemeinde Heringsdorf I n f o r m a t i o n s b l a t t Amt Oldenburg-Land Oldenburg i.h., 03.08.2016 Gemeinde Heringsdorf I n f o r m a t i o n s b l a t t über die Veräußerung eines Objektes an der Strandpromenade in Süssau Strandpromenade 5 Seite 1 von 6

Mehr

1 Name, Gegenstand, Aufgaben

1 Name, Gegenstand, Aufgaben Betriebssatzung für das Wasserwerk der Stadt Varel Auf Grund der 10 und 140 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Artikel

Mehr

----- ARCH. DI in REGINA M. LETTNER der stoff aus dem realitäten sind!

----- ARCH. DI in REGINA M. LETTNER der stoff aus dem realitäten sind! ----- ARCH. DI in REGINA M. LETTNER ----- ----- WOHNUNGSEIGENTUMSOBJEKTE? ----- ----- NUTZWERTGUTACHTEN ----- Befundaufnahme - Konsenserhebung/Akteneinsicht - grundbücherliche Erhebung - Besichtigung vor

Mehr

Studienbrief ABSICHERUNG VON DARLEHEN DURCH GRUNDPFANDRECHTE BERND SCHMIDT. 7. Auflage. Stand: März 2016

Studienbrief ABSICHERUNG VON DARLEHEN DURCH GRUNDPFANDRECHTE BERND SCHMIDT. 7. Auflage. Stand: März 2016 Stand: März 2016 Studienbrief ABSICHERUNG VON DARLEHEN DURCH GRUNDPFANDRECHTE BERND SCHMIDT 7. Auflage vdppfandbriefakademie GmbH Georgenstraße 22 10117 Berlin Das Werk einschließlich aller seiner Teile

Mehr

Der Kauf von Immobilien

Der Kauf von Immobilien Der Kauf von Immobilien - Kaufverträge über unbebaute Grundstücke - Kaufverträge über Wohn- und Geschäftshäuser - Kaufverträge über Eigentumswohnungen 1/22 Kaufverträge über unbebaute Grundstücke Verträge

Mehr

Exposé. Daum & Partner Immobilien Bestandsimmobilien Grundstücke Neubauten Verwaltung. Bahnhofstraße 19 07381 Pößneck. Ansprechpartner: Gunnar Daum

Exposé. Daum & Partner Immobilien Bestandsimmobilien Grundstücke Neubauten Verwaltung. Bahnhofstraße 19 07381 Pößneck. Ansprechpartner: Gunnar Daum Exposé Daum & Partner Immobilien Bestandsimmobilien Grundstücke Neubauten Verwaltung Bahnhofstraße 19 07381 Pößneck Ansprechpartner: Gunnar Daum Tel./Fax: +49 (0)3647 414648 E-Mail: gunnardaum@aol.com

Mehr

Hinweisblatt über die Ausstellung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung in Berlin-Reinickendorf nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

Hinweisblatt über die Ausstellung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung in Berlin-Reinickendorf nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) Hinweisblatt über die Ausstellung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung in Berlin-Reinickendorf nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) 1. Allgemeines 2. Antragsunterlagen 3. Beschaffenheit der Bauzeichnungen

Mehr

EXPOSÉ. für die landeseigene Liegenschaft in Zella-Mehlis, Industriestraße 27

EXPOSÉ. für die landeseigene Liegenschaft in Zella-Mehlis, Industriestraße 27 EXPOSÉ für die landeseigene Liegenschaft in 98544 Zella-Mehlis, Industriestraße 27 Straßenseite Rückseite Dachaufbau Lager Garagen angrenzende Grünanlagen 1. Geografische Lage und Verkehrsanbindung Zella-Mehlis,

Mehr

STADT PRETTIN Werte Bürgerinnen und Bürger, GEMEINDE BETHAU. Inhaltsverzeichnis:

STADT PRETTIN Werte Bürgerinnen und Bürger, GEMEINDE BETHAU. Inhaltsverzeichnis: 2. Jahrgang/Nr. 4 Dienstag, den 11. April 2006 STADT PRETTIN Werte Bürgerinnen und Bürger, in den vergangenen Wochen kam es immer wieder zu Ausschreitungen, die uns als Stadt erheblichen Schaden zugefügt

Mehr

Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz) Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht

Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz) Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht Datum: 15. März 1951 Fundstelle: BGBl I 1951, 175, 209 Textnachweis Geltung ab: 1.10.1973 (+++ Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4 Abs. 36 G v.

Mehr

Vertragsmuster -Eigentumswohnung- Vertragsmuster -Eigentumswohnung - Dieses Vertragsmuster soll Ihnen eine Orientierung geben - 1 -

Vertragsmuster -Eigentumswohnung- Vertragsmuster -Eigentumswohnung - Dieses Vertragsmuster soll Ihnen eine Orientierung geben - 1 - - 1 - NOTAR (Name des Notars / Ort) Urkundenrolle Nr. 1234 / 4321 Verhandelt in Musterstadt am 93. Juli 0999 Vor mir Notar (Vor- und Nachname) ist/sind heute, im Notarbüro in 11111 Musterstadt, Musterstraße

Mehr

ZPO Felix Loth

ZPO Felix Loth ZPO 19.06.2012 Felix Loth Gliederung WEGEN Geldforderung IN körperliche Sachen Pfändung (Sicherung) Verwertung IN Forderungen Pfändung (Sicherung) Verwertung IN unbewegliches Vermögen Verwertung WEGEN:

Mehr

Immobilien. Der Immobilienkaufvertrag im Allgemeinen. Gestaltung des Kaufvertrags. Bankdarlehen & Grundpfandrecht

Immobilien. Der Immobilienkaufvertrag im Allgemeinen. Gestaltung des Kaufvertrags. Bankdarlehen & Grundpfandrecht Der Immobilienkaufvertrag im Allgemeinen Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie stellt für die meisten Beteiligten allein von der finanziellen Bedeutung alle anderen Geschäfte in den Schatten. Erhebliche

Mehr

Erbauseinandersetzung bei Immobilien durch Teilungsversteigerung

Erbauseinandersetzung bei Immobilien durch Teilungsversteigerung Erbauseinandersetzung bei Immobilien durch Teilungsversteigerung Stand: August 2008 BRIDGES Kanzlei Wigand Rechtsanwalt, FAErbR, FAStR Klaus Wigand Oettingenstr. 25 80538 München Tel. 089/242129-0 Fax:

Mehr

4/5 Zwangsversteigerung

4/5 Zwangsversteigerung Vollstreckung ins unbewegliche Vermögen Kapitel 4/5 4/5 Zuständigkeit Zuständig für die ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück belegen ist ( 1 ZVG); die Landesregierungen können einem Amtsgericht

Mehr

Abschnitt 2 Verjährung

Abschnitt 2 Verjährung 25 Abschnitt 2 Verjährung 194 Gegenstand der Verjährung (1) Das Recht von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen (Anspruch), unterliegt der Verjährung. (2) Die Vergütung des Sachverständigen

Mehr