zur Vereinbarung gem. 93 Betreutes Wohnen für chronisch mehrfach geschädigte Suchtkranke

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "zur Vereinbarung gem. 93 Betreutes Wohnen für chronisch mehrfach geschädigte Suchtkranke"

Transkript

1 Qualitätssicherung und Verfahrensabläufe (1) Individuelle Hilfeplanung und Helferkonferenz Zur Ermittlung des Hilfebedarfs der antragsstellenden Person wird ein individueller Hilfeplan in Berichtsform erstellt und in einer Helferkonferenz verabschiedet. Der Hilfeplan dient zur verbindlichen Abstimmung und zur Vereinbarung der durchzuführenden Maßnahmen und Hilfsleistungen (auch ü- ber das Betreute Wohnen hinaus), anzuwendende Methoden und zur Festlegung von Zielen und Verantwortlichkeiten. Vereinbarte Maßnahmen und Ziele werden durch die regelmäßige und dokumentierte Fortschreibung des Hilfeplans auf ihre Wirksamkeit hin überprüft und ggf. angepasst. Der Teilnehmerkreis der jeweiligen Helferkonferenz wird individuell (nach den Erfordernissen des Einzelfalls) festgelegt. Obligatorisch ist die Teilnahme für die antragsstellende Person, den/die zuständige/n Mitarbeiter/in des Betreuten Wohnens und eine/n Mitarbeiter/in des Sozialpsychiatrischen Dienstes der Unteren Gesundheitsbehörde. Hinzu kommen sollen der/die gesetzliche Vertreter/in der antragsstellenden Person und Vertreter/innen von Institutionen, die aktuell Hilfe leisten und/oder zukünftig leisten sollen. (2) Aufnahmeverfahren 1. Informationsgespräch, Sozialbericht, ärztliche Bescheinigung, Merkmalund Kriterienkatalog (einschl. sogen. Checkliste ) Nach einem Informationsgespräch zwischen dem/r interessierten Betroffenen, dem Betreuten Wohnen und der vermittelnden Institution (Krankenhaus, gesetzlicher Betreuer, Soziale Dienste, stationäre Einrichtungen usw.) fertigt diese einen Sozialbericht an. Dieser enthält neben der biographischen Anamnese auch eine Übersicht zum bisherigen Erkrankungsverlauf, dadurch begründete frühere oder gegenwärtige Inanspruchnahmen professioneller Hilfen sowie eine Begründung zur Notwendigkeit der Maßnahme des Betreuten Wohnens. Die vermittelnde Institution sorgt auch für die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung (Diagnose und Befürwortung der Maßnahme). Die vermittelnde Institution schätzt unter Mitwirkung der antragsstellenden Person die vorhandenen Ressourcen derer bezüglich ihrer lebenspraktischen Fähigkeiten und Aktivitäten mit Hilfe der sogenannten Checkliste lebenspraktische Fähigkeiten und soziale (Re-)Integration (vgl. Anlage 1) in einem Entwurf ein. Seite - 1 -

2 Diese Unterlagen werden von der vermittelnden Institution sowohl dem Anbieter des Betreuten Wohnens als auch dem Sozialpsychiatrischen Dienst der Gesundheitsbehörde zur Verfügung gestellt. 2. Hilfeplanentwurf Der Sozialpsychiatrische Dienst fertigt unter Beteiligung des/r Betroffenen und der vertretenden Institutionen sowie unter Berücksichtigung der Inhalte des Sozialberichtes, der ärztlichen Bescheinigung und des Merkmal- und Kriterienkatalogs, insbesondere der Ergebnisse der sogen. Checkliste einen Hilfeplanentwurf (vgl. Anhang 1) an. Dieser Entwurf wird (soweit nicht besondere Gründe dagegen sprechen) allen voraussichtlich teilnehmenden Beteiligten an der sich anschließenden Helferkonferenz rechtzeitig zuvor zur Verfügung gestellt. 3. Helferkonferenz Der Sozialpsychiatrische Dienst und das Betreute Wohnen organisieren die Helferkonferenz an der folgende Personen teilnehmen sollen: die antragsstellende Person ggf. gesetzliche/r Vertreter/in ein/e Mitarbeiter/in des Betreuten Wohnens ein/e Mitarbeiter/in des Sozialpsychiatrischen Dienstes der Gesundheitsbehörde ein/e Vertreter/in der vermittelnden Institution ggf. Vertreter/innen anderer Institutionen soweit sie Betreuungsleistungen erbringen oder zukünftig erbringen sollen ggf. weitere Personen, falls die antragsstellende Person die Teilnahme wünscht Die Teilnehmer der Helferkonferenz besprechen - soweit notwendig - die Inhalte des Hilfeplanentwurfs und die Ergebnisse des Entwurfs der Checkliste, vereinbaren Maßnahmen und Ziele und legen Zeiträume und Verantwortlichkeiten fest. Der Hilfeplan und die Checkliste sollen von der Helferkonferenz - ggf. mit den notwendigen Änderungen versehen möglichst einvernehmlich verabschiedet werden. Sollte ein Einvernehmen zwischen den Beteiligten nicht hergestellt werden können, entscheidet der Sozialpsychiatrische Dienst der unteren Gesundheitsbehörde (ggf. mit Beteiligung des Amtsarztes/ der Amtsärztin) über die Durchführung der Maßnahme des Betreuten Wohnens. 4. Antragsstellung, Hilfeplan, Stellungnahme für Kostenträger Der/Die voraussichtliche Leistungsbezieher/in stellt nach der Helferkonferenz aber vor dem Einzug in das Betreute Wohnen einen Antrag auf Übernahme der Kosten für den Betreuungsaufwand beim zuständigen Kostenträger (Kreis Coesfeld, Abteilung Besondere Lebenslagen ). Der/Die voraussichtliche Leistungsbezieher hat seine/ihre Einkommens- und Ver- Seite - 2 -

3 mögensverhältnisse zu erklären. Im Zweifelsfall sind Nachweise zu den Angaben auf Verlangen des Kostenträgers vorzulegen. Parallel Der Sozialpsychiatrische Dienst fertigt den in der Helferkonferenz verabschiedeten Hilfeplan und die Checkliste sowie eine Stellungnahme (falls erforderlich einschl. amtsärztlicher Beteiligung) für den Kostenträger an. Der Hilfeplan wird (soweit noch erforderlich) allen Beteiligten (soweit nicht besondere Gründe dagegen sprechen) zur Verfügung gestellt. 5. Informationspflicht im Rahmen der Kooperation Im Rahmen der angestrebten Kooperation zwischen einzelnen Trägern des Betreuten Wohnens hinsichtlich des Bereitschaftsdienstes nachts und/oder an Wochenenden sorgt der/die betreuende Mitarbeiter/in nach tatsächlicher Aufnahme des/r Leistungsbezieher/s/in und mit dessen/deren Einverständnis für die Vorlage des Hilfeplans bei dem/der Bezugsbetreuer/in des Kooperationspartners. Bei Bedarf ist für das persönliche Kennenlernen Sorge zu tragen, ggf. ist der/die Mitarbeiter/in des Bereitschaftsdienstes zu nachfolgenden Helferkonferenzen (vgl. 3.3) einzuladen. (3) Fortsetzung des Betreuten Wohnens 1. Entwurf zur Fortschreibung des Hilfeplans In regelmäßigen Abständen ist zu überprüfen, inwieweit die in der Helferkonferenz zur Aufnahme ins Betreute Wohnen vereinbarten Ziele erreicht worden sind und die Maßnahmen sich als geeignet erwiesen haben. Hierzu schreibt der/die zuständige Bezugsbetreuer/in des Betreuten Wohnens unter Beteiligung des/r Leistungsbezieher/s/in und der zurzeit ebenfalls Betreuungsleistungen erbringende Institutionen den Hilfeplan und die Checkliste in Entwürfen fort. Der Entwurf der Hilfeplanfortschreibung wird allen Beteiligten (soweit nicht besondere Gründe dagegen sprechen) rechtzeitig zur Helferkonferenz zur Verfügung gestellt. 2. Fortschreibungsfristen Die erstmalige Fortschreibung des Hilfeplans erfolgt nach 6 Monaten, anschließend nach weiteren 6 Monaten und danach jährlich sowie bei Bedarf. *) Seite - 3 -

4 3. Helferkonferenz *) Das Betreute Wohnen organisiert die Helferkonferenz, an der der/die Leistungsbezieher/in ggf. sein/ihr gesetzliche/r Vertreter/in ein/e Mitarbeiter/in des Betreuten Wohnens ein/e Mitarbeiter/in des Sozialpsychiatrisches Dienstes die parallel zum Betreuten Wohnen ebenfalls aktuell oder zukünftig Betreuungsleistungen erbringenden Institutionen teilnehmen (sollen). Die Teilnehmer der Helferkonferenz besprechen - soweit notwendig - die Inhalte des Entwurfs zur Hilfeplanfortschreibung, vereinbaren ggf. neue Maßnahmen und Ziele und legen Zeiträume und Verantwortlichkeiten fest. Die Fortschreibung des Hilfeplans soll von der Helferkonferenz - ggf. mit den notwendigen Änderungen versehen - verabschiedet werden. *) Bei erheblichen Änderungen oder Abweichungen von dem Hilfeplan vereinbarten Maßnahmen und Zielen informiert das Betreute Wohnen den Sozialpsychiatrischen Dienst und - soweit erforderlich - die weiteren beteiligten Institutionen. Dieses gilt insbesondere für die Fälle, in denen Anhaltspunkte für die (mittlerweile) anzunehmende Abweichung vom Merkmal - und Kriterienkatalog zur Definition der Zielgruppe vorliegen. In einer ggf. auch kurzfristig vom Betreuten Wohnen zu organisierenden Helferkonferenz werden erforderliche Maßnahmen abgestimmt und vereinbart. 4. Fortschreibung Hilfeplan Das Betreute Wohnen fertigt die in der Helferkonferenz verabschiedete Fortschreibung des Hilfeplans einschließlich der aktualisierten Checkliste - ggf. mit den notwendigen Änderungen versehen - an und stellt diese Unterlagen - soweit noch erforderlich - allen Beteiligten (soweit nicht besondere Gründe dagegen sprechen) zur Verfügung. 5. Stellungnahme für den Kostenträger Der Kostenträger erhält eine gutachterliche Stellungnahme des Sozialpsychiatrischen Dienstes der Gesundheitsbehörde zur Frage der Weiterführung der Maßnahme des Betreuten Wohnens. Seite - 4 -

5 (4) Beendigung des Betreuten Wohnens und Organisation von Nachsorgemaßnahmen 1. Entwurf zur Fortschreibung des Hilfeplans Sollte die Beendigung des Betreuten Wohnens - wie im Hilfeplan vorgesehen oder aus anderen Gründen - absehbar sein, sind ggf. Nachsorgemaßnahmen zu organisieren. Hierzu fertigt das Betreute Wohnen unter Beteiligung des/r Leistungsbeziehers/in und der ebenfalls zurzeit Betreuungsleistungen erbringenden Institutionen einen Entwurf zur Fortschreibung des Hilfeplans und einen Entwurf zur aktuellen Einschätzung der Aktivitäten/Fähigkeiten hinsichtlich der lebenspraktischen Fähigkeiten mit Hilfe der Checkliste an. Beteiligt werden auch Institutionen, die zukünftig Hilfe leisten sollen und der Sozialpsychiatrische Dienst der Gesundheitsbehörde. Der Entwurf für die Hilfeplanfortschreibung wird allen Beteiligten (soweit nicht besondere Gründe dagegen sprechen) rechtzeitig vor der Helferkonferenz zur Verfügung gestellt. 2. Helferkonferenz Das Betreute Wohnen organisiert die Helferkonferenz, an der der/die Leistungsbezieher/in ggf. sein/ihr gesetzliche/r Vertreter/in der/die zuständige Mitarbeiter/in des Betreuten Wohnens ein/e Mitarbeiter/in des Sozialpsychiatrischen Dienstes sowie Mitarbeiter/innen von Institutionen, die parallel Betreuungsleistungen erbringen oder zukünftig erbringen (sollen) teilnehmen. Die Teilnehmer/innen der Helferkonferenz besprechen - soweit notwendig - die Inhalte der Fortschreibung des Hilfeplans, vereinbaren Maßnahmen und Ziele und legen Verantwortlichkeiten fest. Die Fortschreibung des Hilfeplans soll von der Helferkonferenz - ggf. mit den notwendigen Änderungen versehen - verabschiedet werden. 3. Fortschreibung des Hilfeplans Das Betreute Wohnen fertigt die von der Helferkonferenz verabschiedete Fortschreibung des Hilfeplans an, aktualisiert die Checkliste und stellt diese Schriftstücke - ggf. mit den notwendigen Änderungen versehen - allen Beteiligten (soweit noch erforderlich) zur Verfügung. 4. Stellungnahme für Kostenträger Der Sozialpsychiatrische Dienst fertigt zur Beendigung der Maßnahme des Betreuten Wohnens eine Stellungnahme für den Kostenträger an. Seite - 5 -

Geschäftsordnung der Hilfeplankonferenz Köln für Menschen mit psychischen Behinderungen

Geschäftsordnung der Hilfeplankonferenz Köln für Menschen mit psychischen Behinderungen Geschäftsordnung der Hilfeplankonferenz Köln für Menschen mit psychischen Behinderungen Stand: 13.04.06 1. Aufgabe der Hilfeplankonferenz Zentrale Aufgabe der Hilfeplankonferenz (HPK) ist die Zusammenführung

Mehr

Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung

Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung Konzeption Lebenshilfe Walsrode Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung Vorwort Das ambulant betreute Wohnen bietet eine Betreuungsform für Menschen mit Behinderungen,

Mehr

Finanzierung über Fachleistungsstunden im Landkreis Dahme-Spreewald

Finanzierung über Fachleistungsstunden im Landkreis Dahme-Spreewald Finanzierung über Fachleistungsstunden im Landkreis Dahme-Spreewald Ines Kalisch Dipl. Psychologin und systemische Familientherapeutin Gliederung 1. Fachleistungsstunden Berechnung Direkte und indirekte

Mehr

Konzeptbaustein. Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit psychischen Behinderungen

Konzeptbaustein. Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit psychischen Behinderungen Konzeptbaustein Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit psychischen Behinderungen Inhalt: 1 Zielgruppe 2 Spezifische Ziele der Leistungen 3 Leistungsanbote 4 Spezifisches zur Organisationsstruktur Anlagen:

Mehr

HOCHSCHULENTWICKLUNGSPLANUNG

HOCHSCHULENTWICKLUNGSPLANUNG Dezernat Hochschulentwicklungsplanung Februar 2011 Sachgebiet Strukturentwicklung Nationale Kooperationen (Die Zuständigkeit für internationale Kooperationen liegt im Akademischen Auslandsamt; Drittmittelverträge

Mehr

Vitalis Wohnpark Preußisch Oldendorf

Vitalis Wohnpark Preußisch Oldendorf Vitalis Wohnpark Preußisch Oldendorf Konzept zusätzliche Betreuung gemäß 87b SGB XI Jahnstraße 3 32361 Preußisch Oldendorf Tel. (0 57 42) 96 97-7 Fax (0 57 42) 96 97 98 www.vitalis-wohnpark.de Email: vpro@vitalis-wohnpark.de

Mehr

Arbeitshilfe* für die Durchführung einer individualpädagogischen Leistung der Jugendhilfe im Ausland

Arbeitshilfe* für die Durchführung einer individualpädagogischen Leistung der Jugendhilfe im Ausland Geschäftsstelle Fax: +49 (0)8382 280 964 jugendhilfe@be-ep.de Schneeberggasse 1 Fon: +49 (0)8382 280 962 info@be-ep.de D-88131 Lindau Service:+49 (0)700 23 75 32 36 www.be-ep.de Arbeitshilfe* für die Durchführung

Mehr

Betreuungsvertrag. Zwischen. vertreten durch: als Bevollmächtigte(r) oder gesetzliche(r) Betreuer(in)

Betreuungsvertrag. Zwischen. vertreten durch: als Bevollmächtigte(r) oder gesetzliche(r) Betreuer(in) Betreuungsvertrag über ambulante Eingliederungshilfe zum selbstständigen Wohnen (Ambulant Betreutes Wohnen) im Sinne der 53,54 SGB XII i.v.m. 55 SGB IX Zwischen Name: Anschrift: geboren am: vertreten durch:

Mehr

Fragenkatalog 2 CAF-Gütesiegel - Fragenkatalog für den CAF-Aktionsplan (Verbesserungsplan)

Fragenkatalog 2 CAF-Gütesiegel - Fragenkatalog für den CAF-Aktionsplan (Verbesserungsplan) Fragenkatalog 2 CAF-Gütesiegel - Fragenkatalog für den CAF-Aktionsplan (Verbesserungsplan) Der Fragenkatalog deckt die Schritte sieben bis neun ab, die in den Leitlinien zur Verbesserung von Organisationen

Mehr

Vereinbarung zur Gewährung von Hilfe nach... KJHG Name : Freier Träger : Fachkraft : Telefon :

Vereinbarung zur Gewährung von Hilfe nach... KJHG Name : Freier Träger : Fachkraft : Telefon : Hilfeplan 6.1 Vereinbarung zur Gewährung von Hilfe nach..... KJHG 1. Warum wurde diese Hilfe ausgewählt? - aus Sicht der Eltern / Personensorgeb.: - aus Sicht des jungen Menschen: - aus Sicht des Jugendamtes:

Mehr

Praktikumsvertrag. zwischen. (Praktikumsbetrieb) vertreten durch. Frau/Herrn... Frau/Herrn... (nachfolgend: Praktikantin/Praktikant)

Praktikumsvertrag. zwischen. (Praktikumsbetrieb) vertreten durch. Frau/Herrn... Frau/Herrn... (nachfolgend: Praktikantin/Praktikant) Anlage 2 Praktikumsvertrag zwischen.. (Praktikumsbetrieb) vertreten durch Frau/Herrn... und Frau/Herrn... (nachfolgend: Praktikantin/Praktikant) gesetzlich vertreten durch 1.. 1 Rechtsverhältnis (1) Frau/Herr...

Mehr

Dienstvereinbarung über ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Dienstvereinbarung über ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Anlage 1 zum Verfahrensablauf BEM Dienstvereinbarung über ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Zwischen dem Ev.-luth. Kirchenkreis.., dieser vertreten durch den Kirchenkreisvorstand und der

Mehr

I: Pflege von Angehörigen Datum: Zeitpunkt: Kurzfristig nach Mitteilung über die Pflegebedürftigkeit

I: Pflege von Angehörigen Datum: Zeitpunkt: Kurzfristig nach Mitteilung über die Pflegebedürftigkeit I: Pflege von Angehörigen Datum: Zeitpunkt: Kurzfristig nach Mitteilung über die Pflegebedürftigkeit Dieser Gesprächsleitfaden soll Ihnen als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter und Ihnen als Vorgesetzter/Vorgesetztem

Mehr

Hilfeplanungs-, Entwicklungs- und Abschlussberichtsbogen (HEB-Bogen)

Hilfeplanungs-, Entwicklungs- und Abschlussberichtsbogen (HEB-Bogen) HEB-B Seite 1 von 8 Anschrift des Leistungserbringers: Anschrift des Leistungsträgers: Ort der Leistungserbringung (falls abweichend): Tel.: Ansprechpartner/in: Fax: E-Mail: Hilfeplanungs-, Entwicklungs-

Mehr

zur Förderung der Kurzzeitpflege für pflegebedürftige Personen

zur Förderung der Kurzzeitpflege für pflegebedürftige Personen Richtlinie des Landes Tirol zur Förderung der Kurzzeitpflege für pflegebedürftige Personen Abteilung Soziales Beschluss der Tiroler Landesregierung vom 20.Dezember 2011 1. Förderungszweck und anpruchsberechtigter

Mehr

Jedem Kind seine Kunst

Jedem Kind seine Kunst I. Leistungsangebot Jedem Kind seine Kunst Ich biete dem Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur des Landes Rheinland-Pfalz an, nachfolgend bezeichnetes Projekt gegen Honorierung des Stundenaufwands

Mehr

Umsetzung des Persönlichen Budgets in der Eingliederungshilfe. Erfahrungen aus der Praxis am Beispiel der Stadt Emden

Umsetzung des Persönlichen Budgets in der Eingliederungshilfe. Erfahrungen aus der Praxis am Beispiel der Stadt Emden Umsetzung des Persönlichen Budgets in der Eingliederungshilfe Erfahrungen aus der Praxis am Beispiel der Stadt Emden Gliederung: Situation in der Stadt Emden Beispiele aus der Praxis Ausblick Allgemeine

Mehr

Kooperationsvertrag gemäß 119b Abs. 1 SGB V

Kooperationsvertrag gemäß 119b Abs. 1 SGB V Kooperationsvertrag gemäß 119b Abs. 1 SGB V Pflegeeinrichtung Vertragsärztin/Vertragsarzt Adresse Praxisanschrift Institutskennzeichen (IK) LANR BSNR 1 Gegenstand und Ziele des Kooperationsvertrages (1)

Mehr

Konzeption für das Ambulant Betreute Wohnen psychisch Kranker

Konzeption für das Ambulant Betreute Wohnen psychisch Kranker Deutsches Rotes Kreuz Betreutes Wohnen für psychisch Kranke zu erreichen unter Psychosoziales Wohnheim Kosmonautenweg 5 18528 Bergen Tel.:03838/209756 Fax:03838/252664 Konzeption für das Ambulant Betreute

Mehr

1 GELTUNGSBEREICH UND ZWECK 2 MITGELTENDE DOKUMENTE 3 VERWENDETE ABKÜRZUNGEN 4 VERANTWORTLICHE/R DES QM-DOKUMENTS

1 GELTUNGSBEREICH UND ZWECK 2 MITGELTENDE DOKUMENTE 3 VERWENDETE ABKÜRZUNGEN 4 VERANTWORTLICHE/R DES QM-DOKUMENTS gültig ab: 5.5.2009 Version 01 Seite 1 von 5 1 GELTUNGSBEREICH UND ZWECK Die gegenständliche Prozessbeschreibung regelt den Ablauf und die Zuständigkeiten für die Planung, Durchführung und Dokumentation

Mehr

BAnz AT 10.07.2013 B3. Beschluss

BAnz AT 10.07.2013 B3. Beschluss Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei der Enukleation der Prostata mittels Thulium-Laser (TmLEP) zur Behandlung des benignen Prostatasyndroms (BPS) 21. März

Mehr

Betreuungsvertrag. (Name des LVR HPH Netzes) (Anschrift der Betriebsleitung) Frau/ Herrn

Betreuungsvertrag. (Name des LVR HPH Netzes) (Anschrift der Betriebsleitung) Frau/ Herrn Betreuungsvertrag (basierend auf der Leistungsvereinbarung gemäß 75 ff Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII)) für den Leistungsbereich Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderung) Zwischen

Mehr

Migrantenselbstorganisationen im Kreis Höxter

Migrantenselbstorganisationen im Kreis Höxter Förderkonzept Migrantenselbstorganisationen im Kreis Höxter (Stand 20.01.2016) Ansprechpartnerin: Tuija Niederheide Kommunales Integrationszentrum Kreis Höxter Moltkestraße 12 37671 Höxter Tel.: 05271/

Mehr

Betriebsvereinbarung - flexible Gestaltung der Arbeitszeit (NEZE) der DaimIerChrysler AG. Präambel

Betriebsvereinbarung - flexible Gestaltung der Arbeitszeit (NEZE) der DaimIerChrysler AG. Präambel Betriebsvereinbarung - flexible Gestaltung der Arbeitszeit (NEZE) der DaimIerChrysler AG Präambel Geschäftsleitung und Betriebsrat wollen das Arbeitszeitmodell NEZE im Geltungsbereich dieser Betriebsvereinbarung

Mehr

Qualitätsentwicklungsvereinbarung

Qualitätsentwicklungsvereinbarung Qualitätsentwicklungsvereinbarung Inhalt: 1. Vorbemerkung... 1 2. Allgemeine Qualitätsgrundsätze (= Anlage 1 der QEV)... 2 3. Schlüsselprozesse (= Anlage 2 der QEV)... 3.1 Aufnahme(verfahren)... 2 3.1.1

Mehr

Richtlinien des Kreises Paderborn. für die Gewährung von Beihilfen und Zuschüssen gem. 39 Abs. 3 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII)

Richtlinien des Kreises Paderborn. für die Gewährung von Beihilfen und Zuschüssen gem. 39 Abs. 3 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) Richtlinien des Kreises Paderborn für die Gewährung von Beihilfen und Zuschüssen gem. 39 Abs. 3 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) Richtlinien des Kreises Paderborn über die Gewährung von Beihilfen und Zuschüssen

Mehr

Hilfeplan Gesamtplan BUNDESTAGUNG 2013 DER BAG WOHNUNGSLOSENHILFE E.V. Dr. Michael Monzer. Ursula Büchsenschütz

Hilfeplan Gesamtplan BUNDESTAGUNG 2013 DER BAG WOHNUNGSLOSENHILFE E.V. Dr. Michael Monzer. Ursula Büchsenschütz Hilfeplan Gesamtplan BUNDESTAGUNG 2013 DER BAG WOHNUNGSLOSENHILFE E.V. BEGRIFF INHALT / ANSPRUCH NACHWEISE CASE MANAGEMENT / FALLMANAGEMENT Unter diesen Voraussetzungen ist Fallmanagement die Übersetzung

Mehr

Richtlinien. der Spitzenverbände der Pflegekassen. zur Qualitätssicherung der Begutachtung und Beratung

Richtlinien. der Spitzenverbände der Pflegekassen. zur Qualitätssicherung der Begutachtung und Beratung Richtlinien der Spitzenverbände der Pflegekassen zur Qualitätssicherung der Begutachtung und Beratung für den Bereich der sozialen Pflegeversicherung vom 23.09.2004 1 Der AOK-Bundesverband, der Bundesverband

Mehr

Praktische Anleitesituation in der Altenpflegeausbildung Protokoll

Praktische Anleitesituation in der Altenpflegeausbildung Protokoll Praktische Anleitesituation in der Altenpflegeausbildung Protokoll Name des/der Auszubildenden: Einrichtung: Praktischer Ausbildungsabschnitt: Der/die Auszubildende wird angeleitet von: - Name der Pflegefachkraft,

Mehr

Persönliche Stellungnahme zur Gewährung von Hilfen in einer betreuten Wohnform (Bogen II)

Persönliche Stellungnahme zur Gewährung von Hilfen in einer betreuten Wohnform (Bogen II) Name: Vorname: Geburtsdatum: Wohnort: Straße: Familienstand: Persönliche Stellungnahme zur Gewährung von Hilfen in einer betreuten Wohnform (Bogen II) Angestrebte Wohnform Wohnen in einem Wohnheim Außenwohngruppe

Mehr

Die ersten Schritte. 6 Der Pflegefall tritt ein was tun? Checkliste: Erste Schritte. Beispiel:

Die ersten Schritte. 6 Der Pflegefall tritt ein was tun? Checkliste: Erste Schritte. Beispiel: 6 Der Pflegefall tritt ein was tun? Die ersten Schritte Beispiel: Ü Die Mutter der Familie liegt mit einem schweren Schlaganfall im Krankenhaus. Vom dortigen behandelnden Arzt erfahren die Angehörigen,

Mehr

Das MitarbeiterInnengespräch

Das MitarbeiterInnengespräch Das MitarbeiterInnengespräch Vorwort des Vizerektors für Personal der Universität Innsbruck Was ist ein MitarbeiterInnengespräch? Ablauf eines MitarbeiterInnengesprächs Themen eines MitarbeiterInnengesprächs

Mehr

Arbeitsvertrag. Der Praxisinhaber gibt dem Praxisarzt Gelegenheit, alle in der Praxis anfallenden ärztlichen Tätigkeiten auszuüben.

Arbeitsvertrag. Der Praxisinhaber gibt dem Praxisarzt Gelegenheit, alle in der Praxis anfallenden ärztlichen Tätigkeiten auszuüben. Arbeitsvertrag (im folgenden Arbeitgeber) (im folgenden Arbeitnehmer) 1 Beginn und Dauer Das Anstellungsverhältnis wird für die Zeit vom bis zum fest abgeschlossen. Es endet, ohne dass es einer Kündigung

Mehr

1. Angaben zu der nachfragenden Person

1. Angaben zu der nachfragenden Person Hinweise zum Antrag auf Bewilligung von Leistungen der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach den 67 ff. Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe (LWV 01-3-208)

Mehr

Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK)

Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) Vereinbarung zwischen der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) und der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Bund) vertreten durch das Eidg. Departement

Mehr

Dienstcharta des Dienstes für Menschen mit Behinderung WfB Ulten

Dienstcharta des Dienstes für Menschen mit Behinderung WfB Ulten Dienstcharta des Dienstes für Menschen mit Behinderung WfB Ulten Zu wem gehört unser Dienst und für wen sind wir da? In den Einrichtungen des Dienstes für Menschen mit Behinderung der Bezirksgemeinschaft

Mehr

Dienstvereinbarung. zwischen der. Hochschule Bochum - vertreten durch den Präsidenten - und dem

Dienstvereinbarung. zwischen der. Hochschule Bochum - vertreten durch den Präsidenten - und dem Dienstvereinbarung zwischen der Hochschule Bochum - vertreten durch den Präsidenten - und dem Personalrat der wissenschaftlich Beschäftigten der Hochschule Bochum - vertreten durch seinen Vorsitzenden

Mehr

Kooperationsvereinbarung. zwischen dem ambulanten Hospiz. und. (SAPV-Team)

Kooperationsvereinbarung. zwischen dem ambulanten Hospiz. und. (SAPV-Team) Kooperationsvereinbarung zwischen dem ambulanten Hospiz und (SAPV-Team) Präambel Im Mittelpunkt palliativer Arbeit stehen schwerkranke und sterbende Menschen und die ihnen Nahestehenden. Ziel ist es, Menschen

Mehr

Der Fünf-Stufenplan (Anhang 2 des Suchtpräventionskonzepts)

Der Fünf-Stufenplan (Anhang 2 des Suchtpräventionskonzepts) Der Fünf-Stufenplan (Anhang 2 des Suchtpräventionskonzepts) 1. Stufe: Vertrauliches Gespräch Beteiligte: Beschäftigte/r und unmittelbare/r Vorgesetzte mit Personalverantwortung Anlass des Gesprächs Vernachlässigt

Mehr

Zwischen der Stadt Treuchtlingen, vertreten durch den Ersten Bürgermeister, Herrn Werner Baum. und

Zwischen der Stadt Treuchtlingen, vertreten durch den Ersten Bürgermeister, Herrn Werner Baum. und Zwischen der Stadt Treuchtlingen, vertreten durch den Ersten Bürgermeister, Herrn Werner Baum und dem Personalrat bei der Stadt Treuchtlingen, vertreten durch den Vorsitzenden, Herrn Walter Meyer wird

Mehr

ARBEITSVERTRAG für die Beschäftigung einer Praktikantin/ eines Praktikanten/ von ungelerntem Personal

ARBEITSVERTRAG für die Beschäftigung einer Praktikantin/ eines Praktikanten/ von ungelerntem Personal ARBEITSVERTRAG für die Beschäftigung einer Praktikantin/ eines Praktikanten/ von ungelerntem Personal A C H T U N G! ALLGEMEINER HINWEIS für die VERWENDUNG DES NACHFOLGENDEN MUSTER-VERTRAGES Bei dem nachfolgenden

Mehr

Qualitätsbericht. der IKK classic. für das Behandlungsprogramm. IKK Promed Brustkrebs. in der Region Baden-Württemberg

Qualitätsbericht. der IKK classic. für das Behandlungsprogramm. IKK Promed Brustkrebs. in der Region Baden-Württemberg Qualitätsbericht der IKK classic für das Behandlungsprogramm IKK Promed Brustkrebs in der Region Baden-Württemberg vom 01.01.2013 bis 31.12.2013 Präambel Patienten können in Deutschland auf eine leistungsfähige

Mehr

Datum. Antragsteller/in. Aktenzeichen. Name/Bezeichnung der Trägerin/des Trägers. Ort:

Datum. Antragsteller/in. Aktenzeichen. Name/Bezeichnung der Trägerin/des Trägers. Ort: Anlage 1 Antrag auf Gewährung einer Investitionskostenpauschale nach 10 Abs. 1 Landespflegegesetz (PfG NW) i.v.m. 3 der Verordnung über die Förderung ambulanter Pflegeeinrichtungen nach dem Landespflegegesetz

Mehr

Anlagen zum Leitfaden zum Hilfeplanverfahren

Anlagen zum Leitfaden zum Hilfeplanverfahren Anlagen zum Leitfaden zum Hilfeplanverfahren Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer Verfahren in der Zusammenarbeit über Einleitung Beginn Durchführung und Beendigung der Hilfe zwischen Jugendamt und Betreuungshilfe

Mehr

Arbeitsvertrag. Achtung! Wichtiger Hinweis für die Verwendung des nachfolgenden Mustervertrages: Stand: Juli 2008

Arbeitsvertrag. Achtung! Wichtiger Hinweis für die Verwendung des nachfolgenden Mustervertrages: Stand: Juli 2008 Arbeitsvertrag Stand: Juli 2008 Achtung! Wichtiger Hinweis für die Verwendung des nachfolgenden Mustervertrages: Bei dem nachfolgenden Vertrag handelt es sich um einen unverbindlichen Mustervertrag, der

Mehr

Kooperationsvereinbarung

Kooperationsvereinbarung Kooperationsvereinbarung zur Zusammenarbeit im Bereich der Berufs- und Studienorientierung zwischen dem/der Schule XYZ und der Berufsberatung der Agentur für Arbeit Hagen 1. Grundsätze der Zusammenarbeit

Mehr

Netzwerkarbeit. für Kinder psychisch erkrankter Eltern

Netzwerkarbeit. für Kinder psychisch erkrankter Eltern Netzwerkarbeit für Kinder psychisch erkrankter Eltern Gliederung Ausgangslage im Kreis Mettmann Kooperation Erwachsenenpsychiatrie mit Jugendhilfe Kooperationsvereinbarungen Teilnahme am Modellprojekt

Mehr

Vertrag. nach 115 Abs. 2 Nr. 4 SGB V für Nordrhein-Westfalen

Vertrag. nach 115 Abs. 2 Nr. 4 SGB V für Nordrhein-Westfalen Vertrag nach 115 Abs. 2 Nr. 4 SGB V für Nordrhein-Westfalen z w i s c h e n der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf u n d der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, Düsseldorf, Kassenärztlichen

Mehr

Haufe TaschenGuide 179. Pflegeversicherung. Bearbeitet von Manfred Stradinger

Haufe TaschenGuide 179. Pflegeversicherung. Bearbeitet von Manfred Stradinger Haufe TaschenGuide 179 Pflegeversicherung Bearbeitet von Manfred Stradinger 2. Auflage 2011 2011. Taschenbuch. 95 S. Paperback ISBN 978 3 648 02183 5 Wirtschaft > Wirtschaftswissenschaften: Allgemeines

Mehr

Antrag auf Ausführung und Abrechnung von molekulargenetischen Untersuchungen bei monogenen Erkrankungen

Antrag auf Ausführung und Abrechnung von molekulargenetischen Untersuchungen bei monogenen Erkrankungen Kassenärztliche Vereinigung Berlin Abteilung Qualitätssicherung Masurenallee 6A 14057 Berlin Praxisstempel Telefon (030) 31003-307, Fax (030) 31003-305 Antrag auf Ausführung und Abrechnung von molekulargenetischen

Mehr

Qualitätsmerkmal Eltern Stammblatt QS Regelmäßige Gespräche zwischen Kita und Familien

Qualitätsmerkmal Eltern Stammblatt QS Regelmäßige Gespräche zwischen Kita und Familien Qualitätsmerkmal Eltern Stammblatt QS Regelmäßige Gespräche zwischen Kita und Familien Prozess Gehört zum Qualitätsmerkmal Eltern. Die Bezeichnung des Standards lautet QS Regelmäßige Gespräche zwischen

Mehr

Kooperation Schule und Verein

Kooperation Schule und Verein Kooperation Schule und Verein Dr. Sabine Glück, Ministerium für Bildung und Kultur Seit dem Schuljahr 1996/1997 bietet das Ministerium für Bildung und Kultur die Möglichkeit der finanziellen Förderung

Mehr

Ordnung über die Zulassung und über die Eignungsprüfung

Ordnung über die Zulassung und über die Eignungsprüfung Ordnung über die Zulassung und über die Eignungsprüfung für die Studiengänge an der Berufsakademie für Gesundheits- und Sozialwesen Saarland (BA GSS) Gem. 2 des Saarländischen Berufsakademiegesetzes (Saarl.

Mehr

Kooperation von Jobcenter und Jugendamt. Landkreis Grafschaft Bentheim

Kooperation von Jobcenter und Jugendamt. Landkreis Grafschaft Bentheim Kooperation von Jobcenter und Jugendamt Landkreis Grafschaft Bentheim Die Vorteile der Kooperation Die Kooperation bietet dem Trägern der Jugendhilfe und Grundsicherung für Arbeitssuchende viele Vorteile:

Mehr

Bußgeldvorschriften. Gesetzestext 63

Bußgeldvorschriften. Gesetzestext 63 Gesetzestext 63 63 Bußgeldvorschriften (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen 57 Satz 1 eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt,

Mehr

Pflichten, Rechte und Grenzen der Heimaufsicht. Pflichten, Rechte und Grenzen der Heimaufsicht. Inhalt: 1.

Pflichten, Rechte und Grenzen der Heimaufsicht. Pflichten, Rechte und Grenzen der Heimaufsicht. Inhalt: 1. Inhalt: 1. Begriffsklärung 2. Woraus leiten sich die Pflichten und Rechte ab? 3. Rechtliche Grundlagen 4. Rechte und Pflichten 6. Chancen 7. Kurzes Fazit 1. Begriffsklärung Der Begriff Heimaufsicht wird

Mehr

Leitfaden zur Elternarbeit zwischen den kommunalen Kindertageseinrichtungen des Eigenbetriebes Kindertageseinrichtungen Dresden und den Eltern

Leitfaden zur Elternarbeit zwischen den kommunalen Kindertageseinrichtungen des Eigenbetriebes Kindertageseinrichtungen Dresden und den Eltern Leitfaden zur Elternarbeit zwischen den kommunalen Kindertageseinrichtungen des Eigenbetriebes Kindertageseinrichtungen Dresden und den Eltern Präambel Eltern und Erzieher tragen eine gemeinsame Verantwortung

Mehr

Dienstvereinbarung nach TZ 402 MTV über Fortbildung, Umschulung und Weiterbildung im Südwestrundfunk

Dienstvereinbarung nach TZ 402 MTV über Fortbildung, Umschulung und Weiterbildung im Südwestrundfunk Stand: November 2000 Dienstvereinbarung nach TZ 402 MTV über Fortbildung, Umschulung und Weiterbildung im Südwestrundfunk 1. Zweck der Dienstvereinbarung Die Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Rundfunkauftrags

Mehr

1 Beobachtungen Begründeter Verdacht. Information der Leitung/des Dienstvorgesetzten. Siehe I. und II. der Dokumentationsvorlage

1 Beobachtungen Begründeter Verdacht. Information der Leitung/des Dienstvorgesetzten. Siehe I. und II. der Dokumentationsvorlage Handeln bei Anzeichen für eine mögliche Kindeswohlgefährdung (Umsetzung des 8a SGB VIII durch freie Träger) 1 Verfahrensablauf für Kindertageseinrichtungen vom 4. Juni 2007 Hinweis: Es besteht grundsätzlich

Mehr

Änderungstarifvertrag Nr. 3. vom 20. März 2012

Änderungstarifvertrag Nr. 3. vom 20. März 2012 Änderungstarifvertrag Nr. 3 vom 20. März 2012 zum Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte im KAH (TV-Ärzte KAH) vom 22. November 2006 zuletzt geändert durch den Änderungstarifvertrag Nr. 2 vom 26. Januar

Mehr

Wohnen und Beratung. Ambulante Dienste. für Menschen mit Behinderung

Wohnen und Beratung. Ambulante Dienste. für Menschen mit Behinderung Wohnen und Beratung für Menschen mit Behinderung Ambulant Betreu tes Wohnen Ambulant Begleitetes Wohnen Willkommen! Mit fast 30 Mitarbeiterinnen und Mit arbeitern unterstützen unsere Ambulanten Dienste

Mehr

Checkliste für den Umgang

Checkliste für den Umgang Die Ausgestaltung und Durchführung der Umgangskontakte nach Trennung und Scheidung verlangt von beiden Eltern ein beträchtliches Maß an Wissen um die Bedürfnisse und Belange des Kindes, Auch die eigenen

Mehr

Auftaktveranstaltung. Netzwerk Frühe Hilfen im Landkreis Hildesheim

Auftaktveranstaltung. Netzwerk Frühe Hilfen im Landkreis Hildesheim Dokumentation Auftaktveranstaltung Netzwerk Frühe Hilfen im Landkreis Hildesheim 13.03.2013 Landkreis Hildesheim Dezernat 4 INHALT Seite Vorbemerkung... 2 1. Netzwerkentwicklung Frühe Hilfen... 3 2. Frühe

Mehr

Baustein 2: Kompetenzinventar / Berufswegekonferenz Handhabung und Bedeutung im Alltag

Baustein 2: Kompetenzinventar / Berufswegekonferenz Handhabung und Bedeutung im Alltag Berufliche Orientierung / Berufswegeplanung für jungen Menschen mit einer wesentlichen Behinderung / mit einem festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot Baustein 2: Kompetenzinventar

Mehr

Merkblatt Passantrag (Erwachsene)

Merkblatt Passantrag (Erwachsene) Merkblatt Passantrag (Erwachsene) Folgende Unterlagen werden zur Ausstellung Ihres Reisepasses benötigt. Alle Unterlagen sind im Original oder in beglaubigter Kopie mit jeweils einer einfachen Kopie vorzulegen.

Mehr

Auszug aus SGB XI: 18 Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit

Auszug aus SGB XI: 18 Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit Auszug aus SGB XI: 18 Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit (1) Die Pflegekassen beauftragen den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung oder andere unabhängige Gutachter mit der Prüfung,

Mehr

Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz

Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Anbieterverantwortete Wohngemeinschaft Nach 30 WTG werden anbieterverantwortete Wohngemeinschaften regelmäßig überprüft. Werden in

Mehr

Anerkennung nach 35 SGB IX

Anerkennung nach 35 SGB IX Anerkennung nach 35 SGB IX Dr. Hans-Christoph Eichert 1. Maßnahmekategorien 2. Gesetzliche Grundlage 3. Anerkennungsverfahren 5. Preisverhandlungen 1 1. Maßnahmekategorien Förderkategorie I: Die individuelle

Mehr

Gute Arbeit im gestressten Krankenhaus

Gute Arbeit im gestressten Krankenhaus Gute Arbeit im gestressten Krankenhaus Forum 1: Arbeitszeit organisieren Leitung: Karsten Lessing TBS NRW, Regionalstelle Düsseldorf Situationsbeschreibung: 4,4,Mio. Beschäftigte im Gesundheitswesen davon:

Mehr

44-49 Unterabschnitt 2 Dienstunfähigkeit

44-49 Unterabschnitt 2 Dienstunfähigkeit TK Lexikon Arbeitsrecht Bundesbeamtengesetz 44-49 Unterabschnitt 2 Dienstunfähigkeit 44 Dienstunfähigkeit HI2118746 HI2118747 (1) 1 Die Beamtin auf Lebenszeit oder der Beamte auf Lebenszeit ist in den

Mehr

Anlage 2 zu 4, 5 WTG DVO. Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz

Anlage 2 zu 4, 5 WTG DVO. Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Anlage 2 zu 4, 5 WTG DVO Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot / Hospiz / Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen

Mehr

UMSCHULUNGSVERTRAG. zwischen. und. Herrn/Frau. geboren am in. wohnhaft

UMSCHULUNGSVERTRAG. zwischen. und. Herrn/Frau. geboren am in. wohnhaft UMSCHULUNGSVERTRAG zwischen Umschulungsträger / in: Umschüler/in: und Herrn/Frau geboren am in wohnhaft wird nachstehender Vertrag zur Umschulung in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen.

Mehr

NACH 67 SGB XII GEFÄHRDETENHILFE SCHEIDEWEG E.V.

NACH 67 SGB XII GEFÄHRDETENHILFE SCHEIDEWEG E.V. KURZ KONZEPTION AMBULANT BETREUTES WOHNEN NACH 67 SGB XII GEFÄHRDETENHILFE SCHEIDEWEG E.V. Unterscheideweg 1-3 42499 Hückeswagen Deutschland Telefon: +49 (0) 2192 2011 Fax: +49 (0) 2192 2015 www.scheideweg.nrw

Mehr

FH D FB 5. Fachhochschule Düsseldorf Fachbereich Medien

FH D FB 5. Fachhochschule Düsseldorf Fachbereich Medien Praxissemesterordnung für den Bachelor-Studiengang Medientechnik des Fachbereichs Medien an der Fachhochschule Düsseldorf vom 29.01.2009 Der Fachbereichsrat des Fachbereichs Medien an der Fachhochschule

Mehr

Elterninformation zum Übergang. Kindergarten Grundschule K OO

Elterninformation zum Übergang. Kindergarten Grundschule K OO Deutsche Schule Tokyo Yokohama Grundschule Elterninformation zum Übergang Kindergarten Grundschule K OO Liebe Eltern, Ihr Kind besucht bereits den Kindergarten unserer Schule. Die vorliegende Übersicht

Mehr

Hier kommt der Text hin Entwicklung in den europäischen Bewährungshilfeorganisationen und die Probation Rules

Hier kommt der Text hin Entwicklung in den europäischen Bewährungshilfeorganisationen und die Probation Rules Hier kommt der Text hin Entwicklung in den europäischen Bewährungshilfeorganisationen und die Probation Rules Hier kommt der Text hin Europarat gegründet am 05.05.1949 Sitz in Straßburg 47 Mitgliedsstaaten

Mehr

Hinweise zur Kooperation zwischen einem Prostata(krebs)zentrum und einer Prostatakrebs-Selbsthilfegruppe

Hinweise zur Kooperation zwischen einem Prostata(krebs)zentrum und einer Prostatakrebs-Selbsthilfegruppe Hinweise zur Kooperation zwischen einem Prostata(krebs)zentrum und einer Prostatakrebs-Selbsthilfegruppe Im Rahmen der Zertifizierung und Rezertifizierung von Prostatazentren oder Prostatakrebszentren

Mehr

PRÜFLISTE Wohnungslosenhilfe gemäß 67 ff. SGB XII

PRÜFLISTE Wohnungslosenhilfe gemäß 67 ff. SGB XII PRÜFLIST Wohnungslosenhilfe gemäß 67 ff. SG XII zur Auditierung der AWO-Qualitätskriterien Version: 3.0 Stand: 26.09.2014 AWO ereich Stand Revision 67 ff. SG XII 1. Grundlagen 1.1. Leitbildorientierung

Mehr

Durch die Umschulung soll erreicht werden, dass der/die Umschüler/in in einer gegenüber der

Durch die Umschulung soll erreicht werden, dass der/die Umschüler/in in einer gegenüber der Umschulungsvertrag wird folgender Vertrag zur Umschulung zum/zur abgeschlossen (ggf. Fachrichtung, Schwerpunkt etc. angeben). 1 Zweck der Umschulung Durch die Umschulung soll erreicht werden, dass der/die

Mehr

Sozialmedizinische Nachsorge

Sozialmedizinische Nachsorge Sozialmedizinische Nachsorge ( 43 Abs. 2, 132c SGB V) Wenn ein chronisch oder schwerstkrankes Kind aus dem Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung entlassen wird, sind Eltern und Betreuungspersonen

Mehr

Landkreis Cloppenburg 51.4 Jugendamt Bundeskinderschutzgesetz: Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG)

Landkreis Cloppenburg 51.4 Jugendamt Bundeskinderschutzgesetz: Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) Landkreis Cloppenburg 51.4 Jugendamt Bundeskinderschutzgesetz: Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) Schutzauftrag nach 8a SGB VIII für freie Träger in der Jugendhilfe vertraglich

Mehr

Auswirkungen der demographischen Entwicklung auf die Kinder- und Jugendhilfe

Auswirkungen der demographischen Entwicklung auf die Kinder- und Jugendhilfe Auswirkungen der demographischen Entwicklung auf die Kinder- und Jugendhilfe Die demographische Entwicklung jugendhilferelevanter Altersgruppen und ihre Auswirkungen auf verschiedene Bereiche der Kinder-

Mehr

Treffen der Transplantationsbeauftragten hessischer Entnahmekrankenhäuser am

Treffen der Transplantationsbeauftragten hessischer Entnahmekrankenhäuser am Treffen der Transplantationsbeauftragten hessischer Entnahmekrankenhäuser am 31.10.2015 Nina Walter, Dominique Schochter, Silke Nahlinger, Felicia Knauer Landesärztekammer Hessen www.laekh.de 1 Agenda

Mehr

Haufe TaschenGuide 179. Pflegeversicherung. Bearbeitet von Manfred Stradinger. 3. Auflage Buch. 96 S. ISBN

Haufe TaschenGuide 179. Pflegeversicherung. Bearbeitet von Manfred Stradinger. 3. Auflage Buch. 96 S. ISBN Haufe TaschenGuide 179 Pflegeversicherung Bearbeitet von Manfred Stradinger 3. Auflage 2014. Buch. 96 S. ISBN 978 3 648 06737 6 Recht > Rechtswissenschaft, Nachbarbereiche, sonstige Rechtsthemen > Allgemeines,

Mehr

Fragenkatalog 1 CAF-Gütesiegel - Fragenkatalog für die Selbstbewertung

Fragenkatalog 1 CAF-Gütesiegel - Fragenkatalog für die Selbstbewertung Fragenkatalog 1 CAF-Gütesiegel - Fragenkatalog für die Selbstbewertung Der Fragebogen deckt die ersten sechs der zehn Schritte ab, die in den Leitlinien zum Verbessern von Organisationen mit dem CAF des

Mehr

Vereinbarung nach 75 Abs. 3 SGB XII in Verbindung mit 76 ff SGB XII

Vereinbarung nach 75 Abs. 3 SGB XII in Verbindung mit 76 ff SGB XII Muster zu Teil 1 und 3 Zusatzvereinbarung Betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderungen Vereinbarung nach 75 Abs. 3 SGB XII in Verbindung mit 76 ff SGB XII (Betreutes Wohnen) Zwischen Landeswohlfahrtsverband

Mehr

Nach Beratung in der Steuerungsgruppe 79a am und dem Jugendhilfeausschuss am in Kraft getreten.

Nach Beratung in der Steuerungsgruppe 79a am und dem Jugendhilfeausschuss am in Kraft getreten. Art des Angebotes / der Hilfe / Tätigkeit / Leistung Vollzeitpflege für junge Volljährige ( 41, 33 SGB VIII) Nach Beratung in der Steuerungsgruppe 79a am 23.03.2015 und dem Jugendhilfeausschuss am 13.04.2015

Mehr

Checkliste: Das persönliche Entwicklungsgespräch

Checkliste: Das persönliche Entwicklungsgespräch Checkliste: Das persönliche Entwicklungsgespräch Gestaltung der individuellen Berufslaufbahn von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Betrieb Angesichts der Veränderungen in den Belegschaftsstrukturen

Mehr

Antrag auf Aufnahme in die Kinderbetreuungseinrichtung Wilde Hummeln/ T-Pünktchen in Darmstadt

Antrag auf Aufnahme in die Kinderbetreuungseinrichtung Wilde Hummeln/ T-Pünktchen in Darmstadt Antrag auf Aufnahme in die Kinderbetreuungseinrichtung Wilde Hummeln/ T-Pünktchen in Darmstadt Eingangsdatum: Bitte den Antrag senden an: Kindertagesstätte Die Wilden Hummeln Impuls Soziales Management

Mehr

Gesamtplan nach 58 SGB XII/Hilfeplan nach 1 SGB XII (Kindergarten und allgemeine Schule) 1. Persönliche Angaben

Gesamtplan nach 58 SGB XII/Hilfeplan nach 1 SGB XII (Kindergarten und allgemeine Schule) 1. Persönliche Angaben Landratsamt Tuttlingen Amt für Familie Kinder und Jugend Eingliederungshilfe Tuttlingen, xxx Gesamtplan nach 58 SGB XII/Hilfeplan nach 1 SGB XII (Kindergarten und allgemeine Schule) 1. Persönliche Angaben

Mehr

Die Europäischen Richtlinien zur Zeitarbeit

Die Europäischen Richtlinien zur Zeitarbeit Die Europäischen Richtlinien zur Zeitarbeit 91/383/EWG 2008/104/EG Zeitarbeit über Grenzen hinweg Kehl, 27.11.2009 Heidi Wunenburger Bergische Universität Wuppertal 1 Die Europäischen Richtlinien zur Zeitarbeit

Mehr

Richtlinien. für die Abwicklung der Kurzzeitpflege

Richtlinien. für die Abwicklung der Kurzzeitpflege Richtlinien für die Abwicklung der Kurzzeitpflege Stand Jänner 2013 Präambel Personen, die einen nahen Angehörigen pflegen, soll durch die Inanspruchnahme der Förderung eines Kurzzeitpflegeaufenthaltes

Mehr

Hinweise zur Umsetzung der Qualitätssicherungsvereinbarung Schmerztherapie

Hinweise zur Umsetzung der Qualitätssicherungsvereinbarung Schmerztherapie Hinweise zur Umsetzung der Qualitätssicherungsvereinbarung Schmerztherapie I. Stichprobenprüfung Anforderung von Patientendokumentationen zur Stichprobenprüfung Gesetzliche Grundlagen: 137 SGB V in Verbindung

Mehr

Persönliches Budget -Fallgestaltungenaus klassischen Angebotsfeldern der Eingliederungshilfe...

Persönliches Budget -Fallgestaltungenaus klassischen Angebotsfeldern der Eingliederungshilfe... Persönliches Budget -Fallgestaltungenaus klassischen Angebotsfeldern der Eingliederungshilfe... Ambulant Betreutes Wohnen Wechsel aus stationärem Wohnen in ambulant betreutes Wohnen Leistungen zur Teilhabe

Mehr

Merkblatt zur Anmeldung der Bachelorarbeit

Merkblatt zur Anmeldung der Bachelorarbeit Merkblatt zur Anmeldung der Bachelorarbeit Beschluss des Prüfungsausschusses vom 07.02.2006: Wenn alle Voraussetzungen vorliegen, soll die Anmeldung zur Bachelorarbeit innerhalb von 6 Wochen erfolgen (siehe

Mehr

Betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ) INFORMATIONEN FÜR ARBEITGEBER. Brücke in die Berufsausbildung

Betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ) INFORMATIONEN FÜR ARBEITGEBER. Brücke in die Berufsausbildung Betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ) INFORMATIONEN FÜR ARBEITGEBER Brücke in die Berufsausbildung EINSTIEGSQUALIFIZIERUNG Hinweis: Die betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ) ist ein von der Wirtschaft

Mehr

Integrierte Alkoholberatungsstelle im Sozialpsychiatrischen Dienst. Von der Krisenintervention nach PsychKG bis zur Öffentlichkeitsarbeit

Integrierte Alkoholberatungsstelle im Sozialpsychiatrischen Dienst. Von der Krisenintervention nach PsychKG bis zur Öffentlichkeitsarbeit Integrierte Alkoholberatungsstelle im Sozialpsychiatrischen Dienst Von der Krisenintervention nach PsychKG bis zur Öffentlichkeitsarbeit Dr. Esther Muysers Michael Sahner Bärbel Kötschau Thomas Nehring

Mehr

Allgemeine Regelungen für Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover

Allgemeine Regelungen für Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover Allgemeine Regelungen für Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover Grundsätzlich steht die Kindertageseinrichtung allen Kindern offen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Lebensmittelpunkt)

Mehr

V O R L A G E für die Sitzung der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland am 11. und 12. Februar 2016 in Berlin

V O R L A G E für die Sitzung der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland am 11. und 12. Februar 2016 in Berlin ARK 2/2016 V O R L A G E für die Sitzung der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland am 11. und 12. Februar 2016 in Berlin Antrag der Dienstgeberseite zum Beschluss einer Arbeitsrechtsregelung

Mehr