Stadtrat Freiestrasse 6, Postfach 8952 Schlieren Telefon Protokollauszug 3. Sitzung vom 11.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Stadtrat Freiestrasse 6, Postfach 8952 Schlieren Telefon Protokollauszug 3. Sitzung vom 11."

Transkript

1 Stadtrat Freiestrasse 6, Postfach 8952 Schlieren Telefon Protokollauszug 3. Sitzung vom 11. Februar / Pflegerisch-betreutes Wohnen Bachstrasse 1 Ausführungsbestimmungen über die Subventionierung von (SKR Nr ) Inkraftsetzung der Verordnung über die Subventionierung von (SKR Nr ) per 1. Juli 2013 Ausgangslage Mit Beschluss Nr. 93 vom 20. Dezember 2010 hat das Gemeindeparlament auf Antrag des Stadtrates der Verordnung über die Subventionierung von Mietzinsen zugestimmt, den Stadtrat beauftragt, Ausführungsbestimmungen zur Verordnung zu erlassen und den Termin für die Inkraftsetzung der Verordnung festzusetzen. Mit der Vorlage Nr. 2/2013 wird dem Gemeindeparlament beantragt, die Verordnung über die Subventionierung von Mietzinsen Bachstrasse Wohnen + Begegnen aufzuheben und einer neuen Verordnung über die Subventionierung von zuzustimmen. Begründet ist der Antrag aufgrund von zwei wesentlichen Veränderungen und Erkenntnissen: Anstelle von Mietverträgen werden Pensionsverträge abgeschlossen und die Berechnung der Anspruchsberechtigung soll aufgrund eines Entscheides über Zusatzleistungen des Amtes für Sozialversicherungen und nicht auf der Basis der letzten Steuereinschätzung erfolgen. Erwägungen Ausführungsbestimmungen Die vorliegenden Ausführungsbestimmungen konkretisieren die Verordnung über die Subventionierung von und bilden die Grundlage zur Prüfung der Beitragsberechtigung sowie für die Berechnung der Höhe der Subventionierung der Pensionspreise und legen das Verfahren für die Gesuchstellenden fest. Interne Abklärungen über Vorgehen und Voraussetzungen für eine bedarfsgerechte Beitragsberechnung haben ergeben, dass ein Entscheid über die Zusatzleistungen des Amtes für Sozialversicherungen eine unverzichtbare Berechnungsgrundlage darstellt, um die Subsidiarität (Anspruch auf Zusatzleistung vor Subventionierung auf Pensionsbeiträge) sicherzustellen. Überlegungen wie effiziente Abläufe, Berücksichtigung der Rechtsgleichheit und Erfahrungen mit Steuereinschätzungen (die oft nicht aktuell vorliegen), haben weiter zur Änderung von Art. 6 gegenüber der ursprünglichen Verordnung beigetragen. Inkraftsetzung der Verordnung Die Inkraftsetzung der Verordnung ist auf Beginn der Pensionsverhältnisse per 1. Juli 2013 festzulegen, unter Vorbehalt der rechtskräftigen Genehmigung durch das Gemeindeparlament / Seite 1 von 5

2 Der Stadtrat beschliesst: 1. Die vorliegenden Ausführungsbestimmungen zur Subventionsverordnung von (SKR Nr ) (Anhang 1) werden unter Vorbehalt der Genehmigung der Verordnung durch das Gemeindeparlament genehmigt. 2. Die Verordnung über die Subventionierung von Pensionspreisen Pflegerisch-betreutes Wohnen Bachstrasse 1 (SKR Nr ) wird unter dem Vorbehalt der rechtskräftigen Genehmigung durch das Gemeindeparlament per 1. Juli 2013 in Kraft gesetzt. 3. Die Abteilung Soziales wird beauftragt, die Ausführungsbestimmungen gemäss Dispositiv 1 und die Inkraftsetzung der Verordnung gemäss Dispositiv 2 im amtlichen Publikationsorgan Limmattaler Zeitung zu publizieren. 4. Der Stadtschreiber wird beauftragt, die Verordnung (SKR 13.24) sowie deren Ausführungsbestimmungen (SKR 13.25) auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens in die Sammlung Kommunales Recht (SKR) aufzunehmen. 5. Mitteilungen an - Robert Welti, Ressortvorsteher Soziales - Manuela Stiefel, Ressortvorsteherin Finanzen und Liegenschaften - Markus Bärtschiger, Ressortvorsteher Sicherheit und Gesundheit - Hansruedi Kocher, Stadtschreiber - Martin Studer, Geschäftsleiter - Armin Tremp, Abteilungsleiter Soziales - Pia Frey, Abteilungsleiterin-Stv. Soziales - Rolf Wild, Abteilungsleiter Finanzen und Liegenschaften - Oliver Küng, Finanzsekretär - Beatrice Appius, Abteilungsleiterin Alter und Pflege - Albert Schweizer, Bereichsleiter Finanzen und Liegenschaften - Elisabeth Müggler, Beratungsstelle Pflege und Alter - Archiv Status: Öffentlich STADTRAT SCHLIEREN Toni Brühlmann Stadtpräsident Hansruedi Kocher Stadtschreiber / Seite 2 von 5

3 Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über die Subventionierung von Pensionspreisen Pflegerisch-betreutes Wohnen an der Bachstrasse 1 vom 11. Februar 2013 (SKR Nr ) gültig ab???? / Seite 3 von 5

4 Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über die Subventionierung von Gestützt auf die Verordnung über die Subventionierung von Pensionspreisen Pflegerischbetreutes Wohnen Bachstrasse 1 (SKR 13.24) vom (XXX) erlässt der Stadtrat die nachfolgenden Ausführungsbestimmungen. Diese gelten für maximal sieben Wohneinheiten. Art. 1 Gesuchsteller/innen Personen, die ihren zivilrechtlichen Wohnsitz seit mindestens 5 Jahren in Schlieren haben, keinen Anspruch auf Zusatzleistungen haben und in einem Pensionsverhältnis für das Pflegerisch-betreute Wohnen an der Bachstrasse 1 mit der Stadt Schlieren stehen, werden bei Bedarf Subventionsbeiträge auf den Pensionspreis (ohne Pflege) gewährt. Subventionsbeiträge können für Pensionsverhältnisse in 1 ½ und 2 ½-Zimmer-Wohnungen beantragt werden. Art. 2 Beitragsberechtigung Die individuelle und einkommensabhängige Subventionierung der Pensionspreise erfolgt subsidiär. Anspruch auf Subventionsbeiträge haben Personen, deren Einkommen (sämtliche Einkommen und Vermögensverzehr) abzüglich Ausgaben (Lebensbedarf und Prämien für die Grundversicherung der Krankenkasse) die effektiven Pensionspreise (inkl. Nebenkosten und Betreuungspauschale, ohne Pflege, exkl. Einstellplätze) nicht deckt. Die Berechnung stützt sich auf geltendes Recht für Zusatzleistungen AHV/IV. Art. 3 Höhe der Pensionsbeiträge Die Höhe des Subventionsbeitrages entspricht der Differenz zwischen dem berechneten Anspruch auf Zusatzleistungen (gemäss geltendem Recht) und dem effektiven Pensionspreis (ohne Pflege). Die maximale Höhe darf den monatlichen Pensionspreis nicht überschreiten. Art. 4 Beitragsberechnung Die Berechnung des Anspruchs erfolgt auf der Basis der Subventionsverordnung vom (XXXX) Die Festlegung der Beitragshöhe erfolgt aufgrund eines Entscheids über Zusatzleistungen des Amtes für Sozialversicherungen, welcher maximal drei Monate zurückliegen darf. Art. 5 Verfahren Pensionäre und Pensionärinnen des Pflegerisch-betreuten Wohnens an der Bachstrasse 1, die Subventionsbeiträge der Stadt Schlieren beanspruchen, reichen bei der Abteilung Alter und Pflege einen Antrag inkl. der notwendigen Unterlagen (gemäss Antragsformular und Art. 4) ein. Die Beschaffung der Unterlagen liegt in der Verantwortung der Gesuchstellenden. Die Abteilung Alter und Pflege prüft die Bewilligungsvoraussetzungen und entscheidet über die Gewährung von Subventionsbeiträgen. Der Entscheid wird den Gesuchstellenden schriftlich begründet und mit Rechtsmittelbelehrung zugestellt. Die Subventionsbeiträge werden auf maximal zwei Jahre befristet, längstens jedoch bis zu den nächsten Rentenanpassungen, und/oder Anpassungen der Pensionspreise / Seite 4 von 5

5 Art. 6 Rechtsmittel Gegen Entscheide der Abteilung Alter und Pflege kann innert 30 Tagen schriftlich mit Antrag und Begründung versehen beim Ausschuss Betagteneinrichtungen Einsprache erhoben werden. Gegen Entscheide des Ausschusses Betagteneinrichtungen kann innert 30 Tagen nach Erhalt Rekurs beim Bezirksrat Dietikon eingereicht werden. Art. 7 Ausrichtung der Subventionsbeiträge Der Anspruch auf Subventionsbeiträge der Stadt Schlieren besteht erstmals im Folgemonat, in dem der Antrag und die vollständigen Unterlagen eingereicht wurden. Der Subventionsbeitrag wird direkt vom monatlichen Pensionspreis in Abzug gebracht. Die Beitragsberechtigung erlischt mit der Beendigung des Pensionsvertrages oder dem Wegfall der Anspruchsberechtigung infolge veränderter wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit (Art. 8). Art. 8 Meldepflicht, Überprüfung und Rückerstattungspflicht Veränderte finanzielle Verhältnisse sind meldepflichtig. Rechtmässig bezogene Subventionen sind zurückzuerstatten, wenn der/die Empfänger/in aus Erbschaft, Lotteriegewinn oder aus anderen Gründen in finanziell günstige Verhältnisse gelangt. Die Subventionsbeiträge müssen nach Ablauf des befristeten Entscheids neu beantragt und berechnet werden. Die Antragstellung inklusiv einem aktuellen Entscheid über Zusatzleistungen liegt in der Verantwortung der Gesuchstellenden. Vom Stadtrat genehmigt am 11. Februar / Seite 5 von 5

Die Gemeinde Wallisellen richtet die Ergänzungsleistungen und Beihilfen nach Massgabe über die Zusatzleistungen zur eidgenössischen

Die Gemeinde Wallisellen richtet die Ergänzungsleistungen und Beihilfen nach Massgabe über die Zusatzleistungen zur eidgenössischen s. POLITISCHE GEMEINDE WALLISELLEN Verordnung über den Vollzug des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen, des kantonalen Gesetzes über die Beihilfen sowie über die Gewährung von Gemeindezulagen

Mehr

Reglement über die Finanzkompetenzen der stadträtlichen Gremien, Ressortvorstehenden sowie Mitarbeitenden der Stadtverwaltung. 2)

Reglement über die Finanzkompetenzen der stadträtlichen Gremien, Ressortvorstehenden sowie Mitarbeitenden der Stadtverwaltung. 2) Freiestrasse 6 - Postfach 895 Schlieren www.schlieren.ch Tel. 044 78 4 Fax 044 78 5 90 Reglement über die Finanzkompetenzen der stadträtlichen Gremien, Ressortvorstehenden sowie Mitarbeitenden der Stadtverwaltung.

Mehr

Verordnung über Betreutes Wohnen im AltersZentrum St. Martin

Verordnung über Betreutes Wohnen im AltersZentrum St. Martin Verordnung über Betreutes Wohnen im AltersZentrum St. Martin - 2 - I. Zweck 1. Zweck Das AltersZentrum St. Martin stellt für das Betreute Wohnen in den Häusern St. Martinsgrund 3, 5, 7 und 8 Eineinhalb-,

Mehr

Gemeindeabstimmung vom 23. September 2012. Subventionierung Krippenplätze und Betreuungsverhältnisse des Tagesfamilienvereins

Gemeindeabstimmung vom 23. September 2012. Subventionierung Krippenplätze und Betreuungsverhältnisse des Tagesfamilienvereins Gemeindeabstimmung vom 23. September 2012 Subventionierung Krippenplätze und Betreuungsverhältnisse des Tagesfamilienvereins Antrag Gemeindeabstimmung vom 23. September 2012 An die Stimmberechtigten der

Mehr

Reglement. Entlastungsleistungen bei der Pflege zu Hause

Reglement. Entlastungsleistungen bei der Pflege zu Hause Reglement über Entlastungsleistungen bei der Pflege zu Hause vom 0. Februar 995 Revision vom. September 998 5. Januar 999 3. Januar 005 6. Dezember 03 Inhaltsverzeichnis Seite A. Allgemeines Ziel Grundsatz

Mehr

Prämienverbilligungen im Kanton Zug 2015

Prämienverbilligungen im Kanton Zug 2015 AUSGLEICHSKASSE ZUG Prämienverbilligungen im Kanton Zug 2015 Informationen Berechnungshilfen Adressen Achtung! Eingabefrist 30. April 2015 Allgemeines 2 WAS SIND PRÄMIENVERBILLIGUNGEN? Prämienverbilligungen

Mehr

Bericht und Antrag des Kirchenrates an die Synode der Römisch-Katholischen. betreffend

Bericht und Antrag des Kirchenrates an die Synode der Römisch-Katholischen. betreffend Römisch- Synode vom 4. November 04 Trakt. Nr. 56 Bericht und Antrag des nrates an die Synode der Römisch-n betreffend Aufhebung des Reglements über den Personalfonds vom 7. November 005 (Nr. 7.0) und Erhebung

Mehr

Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen

Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen www. frenkendorf.ch GEMEINDEZENTRUM Gemeinderat Bächliackerstrasse 2 Telefon 061 906 10 40 Fax 061 906 10 19 Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen vom 16. Dezember 1997 G:\VERWALTUNG\Reglemente\Mietzinsbeiträge\Reglement

Mehr

Beitragsverordnung. der Stadt Bülach. über die familienergänzende Kinderbetreuung im Vorschulalter

Beitragsverordnung. der Stadt Bülach. über die familienergänzende Kinderbetreuung im Vorschulalter Stadt Bülach Beitragsverordnung der Stadt Bülach über die familienergänzende Kinderbetreuung im Vorschulalter vom 10. Dezember 2014 1 Der Gemeinderat erlässt gestützt auf 18 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes

Mehr

Stadtrat Freiestrasse 6, Postfach 8952 Schlieren Telefon 044 738 15 76 praesidiales@schlieren.zh.ch. Protokollauszug 14. Sitzung vom 8.

Stadtrat Freiestrasse 6, Postfach 8952 Schlieren Telefon 044 738 15 76 praesidiales@schlieren.zh.ch. Protokollauszug 14. Sitzung vom 8. Stadtrat Freiestrasse 6, Postfach 8952 Schlieren Telefon 044 738 15 76 praesidiales@schlieren.zh.ch Protokollauszug 14. Sitzung vom 8. Juli 2013 187/2013 28.03.395 Diverse unüberbaute Grundstücke, Finanzvermögen

Mehr

Prämienverbilligung 2016 im Kanton Schwyz Achtung! Eingabefrist: 30. September 2015

Prämienverbilligung 2016 im Kanton Schwyz Achtung! Eingabefrist: 30. September 2015 Prämienverbilligung 2016 im Kanton Schwyz Achtung! Eingabefrist: 30. September 2015 Informationen Berechnungshilfen Allgemeines 2 Warum werden Krankenkassenprämien verbilligt? Die Krankenkassen erheben

Mehr

Reglement über die Förderung des Umzugs aus Gross- in Kleinwohnungen

Reglement über die Förderung des Umzugs aus Gross- in Kleinwohnungen Luzern ABStadt Systematische Rechtssammlung Nr. 7..3.. Ausgabe vom. November 994 Reglement über die Förderung des Umzugs aus Gross- in Kleinwohnungen vom 5. Juli 990 Der Grosse Stadtrat von Luzern, gestützt

Mehr

PRÄMIENVERBILLIGUNG 2015

PRÄMIENVERBILLIGUNG 2015 PRÄMIENVERBILLIGUNG 2015 Stand: 15.01.2015 Allgemeine Informationen Prämienverbilligungen sind keine Almosen, sondern kantonale Finanzierungshilfen, auf die ein Rechtsanspruch besteht, wenn die Voraussetzungen

Mehr

Prämienverbilligungen im Kanton Zug

Prämienverbilligungen im Kanton Zug AUSGLEICHSKASSE ZUG IV-STELLE ZUG Prämienverbilligungen im Kanton Zug Achtung! Eingabefrist 30. April 2008 Informationen Berechnungshilfen Adressen Inhalt Adressen 2 Inhalt Allgemeines und Formulare 3

Mehr

Reglement betreffend Ideen-Management in der Stadt Winterthur

Reglement betreffend Ideen-Management in der Stadt Winterthur Reglement betreffend Ideen-Management in der Stadt Winterthur vom 11. März 1998 Inhaltsverzeichnis Artikel Seite I. Zweck des Ideen-Managements 3 II. Gegenstand des Ideen-Managements 3 III. Kreis der Angesprochenen

Mehr

ANTRAG DER PRIMARSCHULPFLEGE BETREFFEND GENEH- MIGUNG DER KREDITABRECHNUNG FÜR DIE UMSETZUNG DES INFORMATIKKONZEPTES 2011 AN DER PRIMAR SCHULE USTER

ANTRAG DER PRIMARSCHULPFLEGE BETREFFEND GENEH- MIGUNG DER KREDITABRECHNUNG FÜR DIE UMSETZUNG DES INFORMATIKKONZEPTES 2011 AN DER PRIMAR SCHULE USTER Uster, 15. April 2014 Nr. 202/2014 V4.04.70 Zuteilung: RPK Seite 1/5 ANTRAG DER PRIMARSCHULPFLEGE BETREFFEND GENEH- MIGUNG DER KREDITABRECHNUNG FÜR DIE UMSETZUNG DES INFORMATIKKONZEPTES 2011 AN DER PRIMAR

Mehr

Alters- und Pflegeheim "Im Winkel" 8213 Neunkirch. Taxordnung 2013

Alters- und Pflegeheim Im Winkel 8213 Neunkirch. Taxordnung 2013 Alters- und Pflegeheim "Im Winkel" 8213 Neunkirch Taxordnung 2013 1. Festlegung des Pensionspreises Art. 7a. Heimreglement Der Gemeinderat ist zuständig für den Erlass der Taxordnung. 2. Pensionspreis

Mehr

Stadtrat. Überführung der Genossenschaft (Gespad) in die Aktiengesellschaft Sport- und Freizeitanlagen Dübendorf AG (SFD) Kreditabrechnung

Stadtrat. Überführung der Genossenschaft (Gespad) in die Aktiengesellschaft Sport- und Freizeitanlagen Dübendorf AG (SFD) Kreditabrechnung Stadt Dübendorf Stadtrat ANTRAG des Stadtrates vom 12. März 2015 Geschäfts-Nr. GR 42/2015 Beschluss des Gemeinderates betreffend Überführung der Genossenschaft (Gespad) in die Aktiengesellschaft Sport-

Mehr

Reglement über Gemeindebeiträge an die schulergänzenden Betreuungsangebote der Gemeinde Allschwil

Reglement über Gemeindebeiträge an die schulergänzenden Betreuungsangebote der Gemeinde Allschwil REGLEMENT ÜBER GEMEINDEBEITRÄGE E I N W O H N E R G E M E I N D E Reglement über Gemeindebeiträge an die schulergänzenden Betreuungsangebote der Gemeinde Allschwil Reglementssammlung der Einwohnergemeinde

Mehr

Gemeinde Wallisellen. Gesellschaft. 12. Juni 2012

Gemeinde Wallisellen. Gesellschaft. 12. Juni 2012 Gemeinde Wallisellen Gesellschaft 12. Juni 2012 Verordnung über die Ausrichtung von Betreuungsbeiträgen für die familienergänzende Kinderbetreuung im Vorschulalter der Politischen Gemeinde Wallisellen

Mehr

Reglement über Hilfeleistungen an Opfer von Gewalt

Reglement über Hilfeleistungen an Opfer von Gewalt 341.100 Reglement über Hilfeleistungen an Opfer von Gewalt Stadtratsbeschluss vom 22. Oktober 2003 (1580) mit Änderung vom 13. Dezember 2006 (1559) Allgemeines Art. 1 Zweck 1 Die Stadt Zürich leistet Hilfe

Mehr

Beiträge an das Lötschental (Gemeinden Ferden, Kippel, Wiler und Blatten) und das Goms (Gemeinde Geschinen)

Beiträge an das Lötschental (Gemeinden Ferden, Kippel, Wiler und Blatten) und das Goms (Gemeinde Geschinen) GROSSER GEMEINDERAT VORLAGE NR. 1535 Beiträge an das Lötschental (Gemeinden Ferden, Kippel, Wiler und Blatten) und das Goms (Gemeinde Geschinen) Bericht und Antrag des Stadtrates vom 7. März 2000 Sehr

Mehr

Teil- und Gesamtliquidationsreglement Gültig ab 1. Januar 2011

Teil- und Gesamtliquidationsreglement Gültig ab 1. Januar 2011 Teil- und Gesamtliquidationsreglement Gültig ab 1. Januar 2011 Stiftung Sozialfonds Essanestrasse 152 9492 Eschen Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines...3 2. Vorbemerkung...3 3. Voraussetzungen...3 4. Zeitpunkt

Mehr

Sozialhilfereglement. vom 17. Dezember 2008 07.02 SK.08.482-1 / 07.02 / 08009682

Sozialhilfereglement. vom 17. Dezember 2008 07.02 SK.08.482-1 / 07.02 / 08009682 Sozialhilfereglement vom 17. Dezember 2008 07.02 SK.08.482-1 / 07.02 / 08009682 Inhaltsverzeichnis Art. 1 Geltungsbereich 3 Art. 2 Anwendbares Recht 3 Art. 3 Organe 3 Art. 4 Stadtrat 3 Art. 5 Kommission

Mehr

Steuerreglement der römisch-katholischen / evangelisch-reformierten / christ-katholischen Kirchgemeinde N

Steuerreglement der römisch-katholischen / evangelisch-reformierten / christ-katholischen Kirchgemeinde N Steuerreglement der römisch-katholischen / evangelisch-reformierten / christ-katholischen Kirchgemeinde N Die Kirchgemeindeversammlung gestützt auf 57 des Gesetzes über die Staats- und Gemeindesteuern

Mehr

Verordnung über Unterstützungsbeiträge an schul- und familienergänzende Betreuungsverhältnisse in Kinderkrippen,

Verordnung über Unterstützungsbeiträge an schul- und familienergänzende Betreuungsverhältnisse in Kinderkrippen, Verordnung über Unterstützungsbeiträge an schul- und familienergänzende Betreuungsverhältnisse in Kinderkrippen, Tagesstrukturen und in Tagesfamilien (FAMEX-Verordnung) vom 5. Dezember 2012 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Beitragsverordnung. für die familien- und schulergänzende Betreuung

Beitragsverordnung. für die familien- und schulergänzende Betreuung S.0. Beitragsverordnung für die familien- und schulergänzende Betreuung An der Urnenabstimmung am 4. November 0 erlassen Vom Gemeinderat mit Beschluss vom. Januar 04 auf den. August 04 in Kraft gesetzt

Mehr

Gemeinde Oberengstringen. Beitragsverordnung zur familien- und schulergänzenden Betreuung

Gemeinde Oberengstringen. Beitragsverordnung zur familien- und schulergänzenden Betreuung Gemeinde Oberengstringen Beitragsverordnung zur familien- und schulergänzenden Betreuung Beschluss der Gemeindeversammlung Oberengstringen vom 02. Juni 2014 1 1. Geltungsbereich Art. 1 Die Beitragsverordnung

Mehr

über das Friedhof- und Bestattungswesen

über das Friedhof- und Bestattungswesen Stand: Mai 2012 SKR: 7.200.1 Verordnung über das Friedhof- und Bestattungswesen (Friedhof- und Bestattungsverordnung, FBV) (vom 29. Mai 2006) Die Gemeindeversammlung, gestützt auf 4 der Verordnung über

Mehr

GEMEINDERAT. REGLEMENT DER KINDERKRIPPE KILCHBERG gültig ab 1. Januar 2015 1 ALLGEMEINES... 2. Rechtsträgerschaft... 2 Zweck und Auftrag...

GEMEINDERAT. REGLEMENT DER KINDERKRIPPE KILCHBERG gültig ab 1. Januar 2015 1 ALLGEMEINES... 2. Rechtsträgerschaft... 2 Zweck und Auftrag... REGLEMENT DER KINDERKRIPPE gültig ab 1. Januar 2015 1 ALLGEMEINES... 2 Rechtsträgerschaft... 2 Zweck und Auftrag... 2 2 ORGANISATION... 2 Zuständigkeiten... 2 Krippenkommission... 2 Aufgaben und Kompetenzen

Mehr

GESUCH UM SOZIALHILFE

GESUCH UM SOZIALHILFE BÜ durch die Gemeinde auszufüllen: Eingangsdatum: GEMEINDE BÜTTENHARDT Ersttermin: SachbearbeiterIn: Hogerarcker 3 8236 Büttenhardt TEL. 052 649 26 86 GESUCH UM SOZIALHILFE PERSONALIEN Gesuchsteller/in

Mehr

REGLEMENT TEILLIQUIDATION

REGLEMENT TEILLIQUIDATION Pensionskasse für Journalisten REGLEMENT TEILLIQUIDATION Pensionskasse für Journalisten Grand-Places 14A 1701 Freiburg www.pkj.ch Stiftungsratsbeschluss: 30.5.2007 - 2 - Inhaltsverzeichnis Seite 1. ZWECK

Mehr

Ausführungsbestimmungen über die amtliche Steuerschätzung der nichtlandwirtschaftlichen

Ausführungsbestimmungen über die amtliche Steuerschätzung der nichtlandwirtschaftlichen Anhang 2 Vorlage des Regierungsrats 22.13.03 vom 3. Dezember 2013 Ausführungsbestimmungen über die amtliche Steuerschätzung der nichtlandwirtschaftlichen Grundstücke vom.. Der Regierungsrat des Kantons

Mehr

Bericht und Antrag der Ratsleitung an den Landrat

Bericht und Antrag der Ratsleitung an den Landrat Bericht und Antrag der Ratsleitung an den Landrat 2. Februar 205 zur Änderung der Geschäftsordnung des Landrats (GO); Anpassungen betreffend Kantonalbankkommission A. Ausgangslage Am 8. Juni 204 hat der

Mehr

PROTOKOLL DES STADTRATES OPFIKON

PROTOKOLL DES STADTRATES OPFIKON PROTOKOLL DES STADTRATES OPFIKON SITZUNG VOM 24. Juni 2003 BESCHLUSS NR. 125 Elektrizitätsversorgung Neubau Transformatorenstation Sägereistrasse mit Anpassung der Mittel- und Niederspannungskabelanlage

Mehr

Reglement über das Finanzwesen der römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich (Finanzreglement)

Reglement über das Finanzwesen der römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich (Finanzreglement) Reglement über das Finanzwesen der römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich (Finanzreglement) (vom 27. September 1984) 1 Erlassen von der Synode der römisch-katholischen Körperschaft, gestützt

Mehr

BEIHILFE Ld]cZc ^hi =Z^bVi Ä AZ^hiWVgZh Ld]cZc [ g <ZcZgVi^dcZc# '%%. 1

BEIHILFE Ld]cZc ^hi =Z^bVi Ä AZ^hiWVgZh Ld]cZc [ g <ZcZgVi^dcZc# '%%. 1 BEIHILFE 1 Das Leben meint es nicht nur gut mit uns. Immer wieder geraten Menschen in Not, sei es durch überraschende Schicksalsschläge, Trennungen oder Arbeitslosigkeit. In solchen Situationen reicht

Mehr

Ausführungs- und Gebührenreglement Gasversorgung (Reglement Gas)

Ausführungs- und Gebührenreglement Gasversorgung (Reglement Gas) Ausführungs- und Gebührenreglement Gasversorgung (Reglement Gas) Betriebsleitungsbeschluss vom 11. Juni 2015, gültig rückwirkend ab 1. April 2015 Gestützt auf Art. 53d und 53e der Gemeindeordnung vom 10.

Mehr

Ausserordentliche Versammlung. der Einwohnergemeinde Belp. Donnerstag, 11. September 2014, 20 Uhr, Dorfzentrum Belp.

Ausserordentliche Versammlung. der Einwohnergemeinde Belp. Donnerstag, 11. September 2014, 20 Uhr, Dorfzentrum Belp. Ausserordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde Belp Donnerstag, 11. September 2014, 20 Uhr, Dorfzentrum Belp B o t s c h a f t des Gemeinderats an die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger der

Mehr

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für GEMEINSAME REGELUNG

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für GEMEINSAME REGELUNG KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 15.4.2004 SEK(2004) 411 endgültig Vorschlag für GEMEINSAME REGELUNG zur Festlegung der Modalitäten für die Überweisung eines Teils der Dienstbezüge

Mehr

über die Berechnung des Einkaufs und dessen Amortisation bei der Pensionskasse des Staatspersonals

über die Berechnung des Einkaufs und dessen Amortisation bei der Pensionskasse des Staatspersonals .73.3 Beschluss vom. Februar 994 über die Berechnung des Einkaufs und dessen Amortisation bei der Pensionskasse des Staatspersonals Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf das Gesetz vom 9. September

Mehr

Gesetz über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum (Wohnraumförderungsgesetz, WFG)

Gesetz über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum (Wohnraumförderungsgesetz, WFG) 85. Gesetz über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum (Wohnraumförderungsgesetz, WFG) vom 0. Januar 00 ) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf 4 Bst. b der Kantonsverfassung ), beschliesst:.

Mehr

Familienzulagen im Kanton Zug

Familienzulagen im Kanton Zug Familienzulagen im Kanton Zug Seit 1. Januar 2009 ist das Bundesgesetz über die Familienzulagen und die entsprechende Ausführungsgesetzgebung im Kanton Zug in Kraft. Mit den Familienzulagen wird bezweckt,

Mehr

Verordnung der Übernahmekommission über öffentliche Kaufangebote

Verordnung der Übernahmekommission über öffentliche Kaufangebote Verordnung der Übernahmekommission über öffentliche Kaufangebote (Übernahmeverordnung, UEV) Änderung vom 28. Januar 2013 Von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) genehmigt am 25. Februar 2013

Mehr

Verordnung über die Wohnbau- und Wohneigentumsförderung in der Stadt Bern (Fondsverordnung; FVBW)

Verordnung über die Wohnbau- und Wohneigentumsförderung in der Stadt Bern (Fondsverordnung; FVBW) 854.. Oktober 989 (Stand: 0.0.99) Verordnung über die Wohnbau- und Wohneigentumsförderung in der Stadt Bern (Fondsverordnung; FVBW) Der Gemeinderat der Stadt Bern, gestützt auf Artikel 7ff. des Reglementes

Mehr

Verordnung über die Unfallversicherung Stadt Zürich (UVZ)

Verordnung über die Unfallversicherung Stadt Zürich (UVZ) 77.7 Verordnung über die Unfallversicherung Stadt Zürich (UVZ) Gemeinderatsbeschluss vom 9. Februar 0 Der Gemeinderat erlässt gestützt auf Art. 7 Gemeindeordnung der Stadt Zürich vom 6. April 970 folgende

Mehr

Beitragsverordnung. der Gemeinde Richterswil. zur familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung (BVO) vom 18. Mai 2014

Beitragsverordnung. der Gemeinde Richterswil. zur familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung (BVO) vom 18. Mai 2014 Beitragsverordnung der Gemeinde Richterswil zur familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung (BVO) vom 18. Mai 2014 In Kraft per 1. August 2014 1 Inhaltsverzeichnis I. Geltungsbereich... 3 Art. 1 Gegenstand

Mehr

Dekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt

Dekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt ENTWURF Dekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt Vom Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 67 Absatz

Mehr

Merkblatt zur Erstattung von Rechenschaftsberichten durch private vormundschaftliche Mandatsträger/innen (VMT1)

Merkblatt zur Erstattung von Rechenschaftsberichten durch private vormundschaftliche Mandatsträger/innen (VMT1) KPV KESB- Präsidien- Vereinigung Kanton Zürich Merkblatt zur Erstattung von Rechenschaftsberichten durch private vormundschaftliche Mandatsträger/innen (VMT1) 1. Vorbemerkungen Bei dieser Zusammenstellung

Mehr

Reglement über die Unterstützungsbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung

Reglement über die Unterstützungsbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung Reglement über die Unterstützungsbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung Gültig ab 1. Januar 2016 Gestützt auf 39 des Gesetzes über die öffentliche Sozialhilfe und die soziale Prävention vom

Mehr

Reglement über den Datenschutz (Datenschutzreglement) 6. Januar 2015/me

Reglement über den Datenschutz (Datenschutzreglement) 6. Januar 2015/me GEMEINDE METTAUERTAL KANTON AARGAU Reglement über den Datenschutz (Datenschutzreglement) 6. Januar 2015/me Inhaltsverzeichnis A. Zugang zu amtlichen Dokumenten... 3 1 Anwendbares Recht... 3 2 Entgegennahme

Mehr

ANMELDEFORMULAR FÜR ZUSATZLEISTUNGEN ZUR AHV/IV IN BONSTETTEN, STALLIKON UND WETTSWIL

ANMELDEFORMULAR FÜR ZUSATZLEISTUNGEN ZUR AHV/IV IN BONSTETTEN, STALLIKON UND WETTSWIL Zusatzleistungen zur AHV/IV Durchführungsstelle für die Gemeinden Bonstetten, Stallikon, Wettswil ANMELDEFORMULAR FÜR ZUSATZLEISTUNGEN ZUR AHV/IV IN BONSTETTEN, STALLIKON UND WETTSWIL Für eine einfache

Mehr

Informations- und Datenschutzreglement der Gemeinde Pontresina

Informations- und Datenschutzreglement der Gemeinde Pontresina Informations- und Datenschutzreglement der Gemeinde Pontresina Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Geltungsbereich Seite 2 II. Information und Kommunikation Art. 2 Grundsatz Öffentlichkeitsprinzip

Mehr

Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über den Konsumkredit (VVzKKG)

Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über den Konsumkredit (VVzKKG) 933.00 Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über den Konsumkredit (VVzKKG) Vom. Februar 006 (Stand. April 006) gestützt auf Art. 39 und 40 des Bundesgesetzes über den Konsumkredit (KKG) ), Art. 4 ff.

Mehr

9 Fort- und Weiterbildung/Ferien und Urlaub

9 Fort- und Weiterbildung/Ferien und Urlaub 9 Fort- und Weiterbildung/Ferien und Urlaub 9.1 Personalförderung der Katholischen Kirche im Kanton Zürich 9.2 für gemeindeleitende Seelsorgerinnen und Seelsorger 9.3 Gesuch für individuelle Fort- und

Mehr

Richtlinie über die Benützung der Kirche sowie der anderen kirchgemeindeeigenen Räume und deren Einrichtungen

Richtlinie über die Benützung der Kirche sowie der anderen kirchgemeindeeigenen Räume und deren Einrichtungen Richtlinie über die Benützung der Kirche sowie der anderen kirchgemeindeeigenen Räume und deren Einrichtungen vom 06.04.2010 Seite 1 von 6 Inhaltsverzeichnis 1. Geltungsbereich und Zuständigkeiten - Geltungsbereich...1.1

Mehr

Bildungs- und Kulturkommission (BKK)

Bildungs- und Kulturkommission (BKK) Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt Bildungs- und Kulturkommission (BKK) An den Grossen Rat 08.1691.02 Basel, 26. März 2009 Kommissionsbeschluss vom 12. März 2009 Bericht der Bildungs- und Kulturkommission

Mehr

Geschäftsordnung des Stadtrates vom 4. Dezember 2013

Geschäftsordnung des Stadtrates vom 4. Dezember 2013 Stadt Stein am Rhein StR 172.102 Geschäftsordnung des Stadtrates vom 4. Dezember 2013 Änderung vom 27. Mai 2015 Alle Personen- und Funktionsbezeichnungen dieser Geschäftsordnung gelten - ungeachtet der

Mehr

Reglement zur Teilliquidation der Pensionskasse Bühler AG Uzwil

Reglement zur Teilliquidation der Pensionskasse Bühler AG Uzwil Reglement zur Teilliquidation der Pensionskasse Bühler AG Uzwil Ausgabe 1. Januar 2005 Pensionskasse Bühler AG Uzwil CH-9240 Uzwil/SG Tel. + 41 71 955 27 61 Fax + 41 71 955 26 80 info.pensionskasse@buhlergroup.com

Mehr

Gasttaxen-Reglement. Inhaltsverzeichnis. Vernehmlassungsentwurf vom 7. Januar 2014. vom Februar 2014. Seite 1 575.1

Gasttaxen-Reglement. Inhaltsverzeichnis. Vernehmlassungsentwurf vom 7. Januar 2014. vom Februar 2014. Seite 1 575.1 Seite 1 575.1 Vernehmlassungsentwurf vom 7. Januar 2014 Gasttaxen-Reglement vom Februar 2014 Inhaltsverzeichnis Artikel Zweck... 1 Vollzug... 2 Begriffe... 3 Taxpflicht a) Grundsatz... 4 b) Ausnahmen...

Mehr

Grundsätze für Finanzierungsangebote zur Vorbereitung und Durchführung von baulichen Maßnahmen in Innovationsquartieren und Innovationsbereichen

Grundsätze für Finanzierungsangebote zur Vorbereitung und Durchführung von baulichen Maßnahmen in Innovationsquartieren und Innovationsbereichen Grundsätze für Finanzierungsangebote zur Vorbereitung und Durchführung von baulichen Maßnahmen in Innovationsquartieren und Innovationsbereichen Förderrichtlinie für Innovationsquartiere und Innovationsbereiche

Mehr

I. Allgemeine Bestimmungen

I. Allgemeine Bestimmungen Entwurf RPD vom 07.01.014 73 Flurreglement vom... Die Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde der Stadt Solothurn, gestützt auf 7 des kantonalen Landwirtschaftsgesetzes vom 4. Dezember 1994, der Verordnung

Mehr

REKTIFIZIERTE VERSION (inkl. Gesetzesentwurf) Bericht der Gesundheits- und Sozialkommission (GSK) des Grossen Rates

REKTIFIZIERTE VERSION (inkl. Gesetzesentwurf) Bericht der Gesundheits- und Sozialkommission (GSK) des Grossen Rates 03.1666.03 REKTIFIZIERTE VERSION (inkl. Gesetzesentwurf) Bericht der Gesundheits- und Sozialkommission (GSK) des Grossen Rates zum Ratschlag zu einer Änderung des Gesetzes über die Krankenversicherung

Mehr

Reglement. über das. Parkieren auf öffentlichem Grund

Reglement. über das. Parkieren auf öffentlichem Grund Reglement über das Parkieren auf öffentlichem Grund INHALTSVERZEICHNIS I. Allgemeines 1 Geltungsbereich Fahrzeugkategorien II. Dauerparkieren in der Nacht 3 Grundsatz 4 Bewilligung, Dauer Gebührenpflicht,

Mehr

Gebühren und Entschädigungen in Vormundschaftssachen

Gebühren und Entschädigungen in Vormundschaftssachen StRB betreffend Gebühren und Entschädigungen in Vormundschaftssachen vom 21. Dezember 1999 1. Der Stadtratsbeschluss vom 24. März 1994 betreffend Gebühren und Entschädigungen in Vormundschaftssachen wird

Mehr

Stadt Luzern Stadtrat

Stadt Luzern Stadtrat Stadt Luzern Stadtrat Bericht und Antrag an den Grossen Stadtrat von Luzern vom 11. Dezember 2013 (StB 999) B+A 29/2013 Detailkonzepte Pflegeversorgung und Umwandlung HAS Zusatzkredit Vom Grossen Stadtrat

Mehr

Umbau 1. Obergeschoss in ein Foyer für Rathaussaal sowie weitere Umbauarbeiten

Umbau 1. Obergeschoss in ein Foyer für Rathaussaal sowie weitere Umbauarbeiten Liegenschaft Marktgasse 28 Umbau 1. Obergeschoss in ein Foyer für Rathaussaal sowie weitere Umbauarbeiten Kreditabrechnung Antrag und Weisung an den Gemeinderat 25. Februar 2015 1 Antrag Dem Gemeinderat

Mehr

Elternbeitragsreglement vom 18. Dezember 2013

Elternbeitragsreglement vom 18. Dezember 2013 Seite 2 6 Inhaltsverzeichnis I. Vorgehen und Einzelheiten Artikel Seite Anmeldung 1 3 Elternzusammenarbeit 2 3 II. Berechnung der Elternbeiträge Artikel Seite Berechnung 3 3 III. Einkommensverhältnisse

Mehr

zum Gesetz vom 26. September 1990 über die Familienzulagen

zum Gesetz vom 26. September 1990 über die Familienzulagen 86. Ausführungsreglement vom 8. Februar 99 zum Gesetz vom 6. September 990 über die Familienzulagen Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf das Gesetz vom 6. September 990 über die Familienzulagen

Mehr

Ordnung CS 2009-124 über die Zulassungsbeschränkung zum Studium der Medizin an der Universität Basel

Ordnung CS 2009-124 über die Zulassungsbeschränkung zum Studium der Medizin an der Universität Basel Med. Fakultät: O über die Zulassungsbeschränkung 446.0 Ordnung CS 009-14 über die Zulassungsbeschränkung zum Studium der Medizin an der Universität Basel Vom 18. Juni 009 Der Universitätsrat der Universität

Mehr

Weiterbildungsreglement (RWB) srs 191.122 vom 31. März 2015 1

Weiterbildungsreglement (RWB) srs 191.122 vom 31. März 2015 1 Weiterbildungsreglement (RWB) srs 191.122 vom 31. März 2015 1 Der Stadtrat erlässt gestützt auf Art. 25 Abs. 1 des Personalreglements (PR) 2 und auf Art. 1 Abs. 2 lit. d des Reglements zum Vollzug des

Mehr

Reglement über den Schulzahnarztdienst

Reglement über den Schulzahnarztdienst GRB Nr. 48 betreffend Reglement über den Schulzahnarztdienst vom 4. Juni 00 Der Grosse Gemeinderat von Zug, in Vollziehung von 4 des Schulgesetzes vom 7. September 990 ) und von 5 ff. der Vollziehungsverordnung

Mehr

Fachtagung Fachverband Zusatzleistungen Kanton Zürich 5. Juni 2014

Fachtagung Fachverband Zusatzleistungen Kanton Zürich 5. Juni 2014 Fachtagung Fachverband Zusatzleistungen Kanton Zürich 5. Juni 2014 Gemeinsames Sorgerecht ab 1. Juli 2014 Diana Berger-Aschwanden, Mitarbeiterin Rechtsdienst Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV der Stadt

Mehr

Heimreglement Alters- und Betreuungsheim Forst R - 22

Heimreglement Alters- und Betreuungsheim Forst R - 22 Heimreglement Alters- und Betreuungsheim Forst R - 22 2 INHALTSVERZEICHNIS Seite I. Zweck 3 II. Organisation 3 III. Aufnahme 3 IV. Austritt 4 V. Pensionspreise 4 VI. Verpflegung 5 VII. Abwesenheit 5 VIII.

Mehr

1 438.301. (Stadtratsbeschluss Nr. 27 vom 24. April 2008)

1 438.301. (Stadtratsbeschluss Nr. 27 vom 24. April 2008) 8.0 Stipendienreglement (Stadtratsbeschluss Nr. 7 vom. April 008) Der Stadtrat von Thun, gestätzt auf Art. 8 lit. a der Stadtverfassung vom. September 00 und Art. 0 der Stiftungsurkunde vom. September

Mehr

DENTIC - DENTAL TECHNIC SWITZERLAND

DENTIC - DENTAL TECHNIC SWITZERLAND Reglement über den Gebrauch der Kollektivmarke DENTIC - DENTAL TECHNIC SWITZERLAND 1. MARKENINHABER Inhaber der Kollektivmarke «DENTIC - DENTAL TECHNIC SWITZERLAND» (im Folgenden DENTIC) ist Swiss Dental

Mehr

Reglement über Records Management und Archivierung

Reglement über Records Management und Archivierung Reglement über Records Management und Archivierung Gestützt auf 131 Gemeindegesetz (GG) vom 16. Februar 1992 und 12 und 13 Informations- und Datenschutzgesetz vom 21. Februar 2001 (InfoDG) erlässt der

Mehr

An den Grossen Rat 09.0627.01

An den Grossen Rat 09.0627.01 Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt An den Grossen Rat 09.0627.01 JSD/P090627 Basel, 22. April 2009 Regierungsratsbeschluss vom 21. April 2009 Ausgabenbericht betreffend Betriebskostenbeitrag des Kantons

Mehr

PENSIONSKASSE BUCH. Reglement Teilliquidation

PENSIONSKASSE BUCH. Reglement Teilliquidation PENSIONSKASSE BUCH Reglement Teilliquidation Gültig ab 1. Januar 2009 INHALTSVERZEICHNIS Seite 1 Zweck dieses Reglements 1 2 Voraussetzungen für eine Teilliquidation 1 3 Verfahren bei Teilliquidation 1

Mehr

Statuten des Vereins Kinderkrippe Frida

Statuten des Vereins Kinderkrippe Frida Statuten des Vereins Kinderkrippe Frida 1. Name Der Verein trägt den Namen Kinderkrippe Frida. Er besteht im Sinne des ZGB Art 60-79. Sitz des Vereins ist Zürich. Der Verein ist politisch unabhängig und

Mehr

Stadt Dübendorf. A N T R A G des Stadtrates vom 27. September 2007

Stadt Dübendorf. A N T R A G des Stadtrates vom 27. September 2007 Stadt Dübendorf A N T R A G des Stadtrates vom 27. September 2007 Nr. 77 Beschluss des Gemeinderates betreffend Bauabrechnung Sanierung der Sportanlagen Im Chreis Der Gemeinderat, in Kenntnis eines Antrages

Mehr

Gemeinde Dachsen KITA-Verordnung

Gemeinde Dachsen KITA-Verordnung Gemeinde Dachsen KITA-Verordnung Verordnung über Unterstützungsbeiträge an schul- und familienergänzende Betreuungsverhältnisse in Kinderkrippen, Tagesstrukturen und in Tagesfamilien vom 0..04 KITA-Verordnung

Mehr

Reglement über die Anstellungsverhältnisse von Kaderärztinnen und -ärzten in den Stadtspitälern (Kaderärztinnen- und -ärztereglement,

Reglement über die Anstellungsverhältnisse von Kaderärztinnen und -ärzten in den Stadtspitälern (Kaderärztinnen- und -ärztereglement, 177.400 Reglement über die Anstellungsverhältnisse von Kaderärztinnen und -ärzten in den Stadtspitälern (Kaderärztinnen- und -ärztereglement, KAR) Stadtratsbeschluss vom 26. Januar 2005 (91) Gestützt auf

Mehr

Verordnung über den Ersatz von Auslagen von städtischen Mitarbeitenden (Spesenverordnung)

Verordnung über den Ersatz von Auslagen von städtischen Mitarbeitenden (Spesenverordnung) Verordnung über den Ersatz von Auslagen von städtischen Mitarbeitenden (Spesenverordnung) vom 10. November 2003 Ausgabe Januar 2008 Verordnung über den Ersatz von Auslagen von städtischen Mitarbeitenden

Mehr

Kurtaxen-Reglement 575.1. Inhaltsverzeichnis. vom 12. November 1986

Kurtaxen-Reglement 575.1. Inhaltsverzeichnis. vom 12. November 1986 Kurtaxen-Reglement vom 12. November 1986 Inhaltsverzeichnis Artikel Zweck...1 Vollzug...2 Taxpflicht, Grundsatz...3 Ausnahmen, allgemeine Befreiung...4 Befreiung im Einzelfall...5 Steuerobjekt, Einzeltaxe...6

Mehr

Der Stadtrat beantragt Ihnen den Erwerb der Liegenschaft Lüssiweg 17-19 Zug zum Preise von Fr. 8'730'000.--.

Der Stadtrat beantragt Ihnen den Erwerb der Liegenschaft Lüssiweg 17-19 Zug zum Preise von Fr. 8'730'000.--. GROSSER GEMEINDERAT VORLAGE NR. 1589 Lüssiweg 17-19, Zug: Grundstückkauf Kreditbegehren Bericht und Antrag des Stadtrates vom 6. März 2001 Sehr geehrte Frau Präsidentin Sehr geehrte Damen und Herren Der

Mehr

Verordnung über die Ausrichtung von Stipendien und unverzinslichen Darlehen für die Vor-, Aus- und Weiterbildung von Jugendlichen und Erwachsenen

Verordnung über die Ausrichtung von Stipendien und unverzinslichen Darlehen für die Vor-, Aus- und Weiterbildung von Jugendlichen und Erwachsenen 416.100 Verordnung über die Ausrichtung von Stipendien und unverzinslichen Darlehen für die Vor-, Aus- und Weiterbildung von Jugendlichen und Erwachsenen Gemeinderatsbeschluss vom 7. April 1971 1 A. Allgemeines

Mehr

Bernische Lehrerversicherungskasse Caisse d assurance du corps enseignant bernois. Reglement betreffend Gewährung von Hypotheken

Bernische Lehrerversicherungskasse Caisse d assurance du corps enseignant bernois. Reglement betreffend Gewährung von Hypotheken Bernische Lehrerversicherungskasse Caisse d assurance du corps enseignant bernois Reglement betreffend Gewährung von Hypotheken Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines 3 Art. 1 Geltungsbereich und Zweck 3 Art.

Mehr

G E M E I N D E H A U S E N A M A L B I S

G E M E I N D E H A U S E N A M A L B I S G E M E I N D E H A U S E N A M A L B I S Zusatzleistungen zur AHV/IV Zugerstrasse 10, Postfach 71, 8915 Hausen am Albis Telefon 044 764 80 22 Telefax 044 764 80 29 Homepage: www.hausen.ch ANMELDEFORMULAR

Mehr

Interpellation Sandra Fuhrer Rückerstattung von Sozialleistungen

Interpellation Sandra Fuhrer Rückerstattung von Sozialleistungen STADTRAT Aktennummer 1-302 Sitzung vom 21. März 2013 Ressort Soziales Interpellation Sandra Fuhrer Rückerstattung von Sozialleistungen 1-302 Der Gemeinderat beantwortet die Interpellation. Fuhrer Sandra,

Mehr

Antrag des Stadtrates vom 16. Mai 2011 Bremgartnerstrasse 22

Antrag des Stadtrates vom 16. Mai 2011 Bremgartnerstrasse 22 Bremgartnerstrasse 22 8953 Dietikon Tel. 044 744 35 35 Fax 044 741 50 16 www.dietikon.ch F5./C F5.34. Vorschriften, Reglemente Kinderkrippe, Kinderhorte, Tagesfamilien Teilrevision der Verordnung über

Mehr

152.52. Reglement über den Integrierten Aufgaben- und Finanzplan (IAFP-Reglement)

152.52. Reglement über den Integrierten Aufgaben- und Finanzplan (IAFP-Reglement) 152.52 Reglement über den Integrierten Aufgaben- und Finanzplan (IAFP-Reglement) 27. August 2007 mit Änderungen bis 15. Januar 2016 Chronologie Erlass Beschluss des Parlaments vom 27. August 2007; Inkrafttreten

Mehr

R E G L E M E N T über das Anstellungsverhältnis der Musiklehrer an der städtischen Musikschule Brugg. I. Allgemeine Bestimmungen

R E G L E M E N T über das Anstellungsverhältnis der Musiklehrer an der städtischen Musikschule Brugg. I. Allgemeine Bestimmungen R E G L E M E N T über das Anstellungsverhältnis der Musiklehrer an der städtischen Musikschule Brugg I. Allgemeine Bestimmungen Geschlecht 1 Die in diesem Reglement verwendeten Begriffe gelten generell

Mehr

ANSUCHEN. zur Gewährung einer Wohnbeihilfe

ANSUCHEN. zur Gewährung einer Wohnbeihilfe An die Stadtgemeinde Klosterneuburg GA III/3 Sozialamt Eingangsstempel: Heißlergasse 5 3400 Klosterneuburg Tel.: 02243/444/226 ANSUCHEN zur Gewährung einer Wohnbeihilfe Wir erlauben uns darauf hinzuweisen,

Mehr

1 Geltungsbereich. (2) Die Internate, gemäß Abs. 1, sind Wohnheime im Sinne dieser Tarifordnung. 2 Benutzungsentgelt

1 Geltungsbereich. (2) Die Internate, gemäß Abs. 1, sind Wohnheime im Sinne dieser Tarifordnung. 2 Benutzungsentgelt Tarifordnung für die Benutzung der Internate und Wohnheime Spezialschulteiles am Albert-Schweitzer-Gymnasium der Landeshauptstadt Erfurt - WhTarifOEF - vom 22. Oktober 2001 Auf der Grundlage der 2 und

Mehr

KOMMUNIKATIONSKONZEPT

KOMMUNIKATIONSKONZEPT 00.03.0 KommKo KOMMUNIKATIONSKONZEPT vom. Juli 03 Stadthaus Märtplatz 9 Postfach 8307 Effretikon Telefon 05 354 4 4 Fax 05 354 3 3 info@ilef.ch www.ilef.ch IMPRESSUM Stadt Illnau-Effretikon Abteilung Präsidiales

Mehr

Reglement über die Teilliquidation Gültig ab 16.06.2014

Reglement über die Teilliquidation Gültig ab 16.06.2014 Reglement über die Teilliquidation Gültig ab 16.06.2014, Bankstrasse 8, Postfach 1659, 8401 Winterthur Tel. 052 222 73 01, Fax 052 222 33 28, info@pk-pig.ch, www.pk-pig.ch Das vorliegende Reglement über

Mehr

Verordnung über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (VIDA)

Verordnung über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (VIDA) Verordnung über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (VIDA) Vom 22. Dezember 2008. Kurztitel: Informations, Datenschutz und Archivverordnung Zuständige Abteilung: Stabs

Mehr

vom 18. Januar 2008 * (Stand 1. Februar 2008) II. Rechnungswesen, Planung und Budgetierung, interne Kontrolle

vom 18. Januar 2008 * (Stand 1. Februar 2008) II. Rechnungswesen, Planung und Budgetierung, interne Kontrolle Nr. 8c Finanzreglement der Luzerner Psychiatrie vom 8. Januar 008 * (Stand. Februar 008) Der Spitalrat der Luzerner Psychiatrie, gestützt auf 6 Absatz g des Spitalgesetzes vom. September 006, beschliesst:

Mehr

Kurtaxenreglement SRRJ 575.001

Kurtaxenreglement SRRJ 575.001 SRRJ 575.001 Kurtaxenreglement Der Stadtrat Rapperswil-Jona erlässt gestützt auf Art. 16ff des Tourismusgesetzes (sgs 575.1; abgek. TourG) und Art. 38 der Gemeindeordnung (SRRJ 111.01) folgendes Kurtaxenreglement:

Mehr