Baustoffeingangsprüfungen
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- Frauke Bösch
- vor 6 Jahren
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1 Baustoffeingangsprüfungen A. Riechert Institut Dr.-Ing. Gauer A. Riechert / 1
2 Lieferant (Hersteller von Gesteinskörnungen) Güteüberwachung nach EN Abnehmer z.b. Asphaltmischwerk aus TL Gestein für CE-Zeichen: aus dem Bauvertrag (ZTV, TL G): Erstprüfung Werkseigene Produktionskontrolle Überwachung und Zertifizierung der WPK qualifizierte Stelle (selbst oder fremd) ÜZ-Stelle Baustoffeingangsprüfungen Forderung Unterschied zu RG Min-StB: Keine körperliche Prüfung durch! einen unabhängigen Dritten Zweck und Umfang A. Riechert / 2
3 Baustoffeingangsprüfungen Definition gemäß RAP Stra 2004 Prüfungen an angelieferten Baustoffen bzw. Baustoffgemischen, um festzustellen, ob diese die vertraglichen Anforderungen der geltenden Technischen Regelwerke nach Art und Güte erfüllen Definition gemäß Anpassung TL G Asphalt-StB Prüfungen des Mischgutherstellers an angelieferten Gesteinskörnungen, um festzustellen, ob diese die vertraglichen Anforderungen der geltenden Technischen Regelwerke nach Art und Güte erfüllen Definition A. Riechert / 3
4 Güteüberwachung nach EN Lieferant (Hersteller von Gesteinskörnungen) Abnehmer z.b. Asphaltmischwerk aus TL Gestein für CE-Zeichen: aus dem Bauvertrag (ZTV, TL G): Erstprüfung Werkseigene Produktionskontrolle qualifizierte Stelle (selbst oder fremd) Baustoffeingangsprüfungen Überwachung und Zertifizierung der WPK ÜZ-Stelle Prüfungen an jeder Gesteinskörnung Umfang TL G Überprüfung ist Aufgabe der Fremdüberwacher Zweck und Umfang A. Riechert / 4
5 TL G Asphalt-StB 01 A. Riechert / 5
6 TL G Asphalt-StB 01 A. Riechert / 6
7 Lieferant (Hersteller von Gesteinskörnungen) Güteüberwachung nach EN Abnehmer z.b. Asphaltmischwerk aus TL Gestein für CE-Zeichen: aus dem Bauvertrag (ZTV, TL G): Erstprüfung Werkseigene Produktionskontrolle qualifizierte Stelle (selbst oder fremd) Baustoffeingangsprüfungen Überwachung und Zertifizierung der WPK ÜZ-Stelle kann ersetzen Freiwillige Güteüberwachung Anerkannte Stelle (fremd) Zweck und Umfang A. Riechert / 7
8 Freiwillige Güteüberwachung A. Riechert / 8
9 Freiwillige Güteüberwachung Prüfumfang anwendungsbezogen - Beton - Mörtel - Gemische - Asphalt - Gleisschotter - Wasserbausteine Voraussetzung an das Prüflabor - RAP Stra oder - DIN EN ISO Zurechnung der Prüfergebnisse zur WPK Freiwillige Güteüberwachung A. Riechert / 9
10 Freiwillige Güteüberwachung Beispiel Füller für Asphalt Freiwillige Güteüberwachung A. Riechert / 10
11 Freiwillige Güteüberwachung Ergebnis Prüfbericht des Prüflabors Produktzertifikat durch Zertifizierer Kennzeichnung, z.b. Lieferschein Freiwillige Güteüberwachung A. Riechert / 11
12 Lieferant (Hersteller von Gesteinskörnungen) Güteüberwachung nach EN Abnehmer z.b. Asphaltmischwerk aus TL Gestein für CE-Zeichen: aus dem Bauvertrag (ZTV, TL G): Erstprüfung Werkseigene Produktionskontrolle qualifizierte Stelle (selbst oder fremd) RAP Stra Stelle (selbst oder fremd) Baustoffeingangsprüfungen Überwachung und Zertifizierung der WPK ÜZ-Stelle Freiwillige Güteüberwachung Anerkannte Stelle (fremd) Ersatz nur bei Gleichwertigkeit Zweck und Umfang A. Riechert / 12
13 0 Baustoffeingangsprüfungen 2 1 Eignungsprüfungen Fremdüberwachungsprüfungen 3 Kontrollprüfungen 4 Schiedsuntersuchungen A B C D G H I Bitumen und Fugenfüllstoffkörnungen Gesteins- Asphalt bitumenhaltige Bindemittel Böden einschl. Bodenverbesserungen RAP Stra 2004 Kombinationen der Prüfungsarten und Fachgebiete D0 Hydr. geb. Gemische einschl. Bodenverfestigungen (ZTVE) Gemische für Schichten ohne Bindemittel A1 C1 G1 H1 I1 B2 C2 G2 I2 A3 B3 C3 D3 G3 H3 I3 A4 B4 C4 D4 G4 H4 I4 RAP Stra 04 A. Riechert / 13
14 Baustoffeingangsprüfungen Freiwillige Güteüberwachung Zusammenfassung Baustoffeingangsprüfungen an Gesteinskörnungen sind gemäß den TL G als Teil der Eigenüberwachung durchzuführen Verantwortlich ist der Verarbeiter der Gesteinskörnungen Ein Prüfbericht über die freiwillige Güteüberwachung ersetzt die Baustoffeingangsprüfung Eine freiwillige Güteüberwachung kann nicht im Bauvertrag gefordert werden Die freiwillige Güteüberwachung muss zwischen Verarbeiter und Hersteller der Gesteinskörnungen vereinbart werden Zusammenfassung A. Riechert / 14
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