Neue Möglichkeiten der Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen Neubau und Bestand

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1 Neue Möglichkeiten der Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen Neubau und Bestand 1

2 Alte Bilder prägen die Vorstellung Duisburg-Neumühl: vorher und nachher MBWSV NRW, Ref. IV.4 Michael Kramp Infoveranstaltung Coesfeld

3 Alte Bilder prägen die Vorstellung Oer-Erkenschwick vorher und nachher MBWSV NRW, Ref. IV.4 Michael Kramp Infoveranstaltung Coesfeld

4 Wohnraumförderungsprogramm Ein Programm bis zum Ende der 16. Legislaturperiode Mittelvolumen von insgesamt 3,2 Mrd. Mittelvolumen pro Jahr 800 Mio. Verlässlichkeit für Kommunen und Investoren Verbesserte Planbarkeit in den Kommunen für die Ausfinanzierung auch größerer Fördermaßnahmen über mehrere Jahre vor allem wichtig für Maßnahmen zur abschnittsweisen Umsetzung von Quartierskonzepten 4

5 Finanzierung des Wohnraumförderungs-programms jährlich Mittel der NRW.BANK 703 Mio. /Jahr Kompensationszahlungen des Bundes für neue Förderungen 97 Mio. /Jahr Bewilligungsvolumen 800 Mio. /Jahr 5

6 Schwerpunkte der Förderung Förderung der Neuschaffung von Mietwohnungen Wohnraum für Ältere und Menschen mit Behinderung in besonderen Wohnformen 450 Mio. Förderung investiver Bestandsmaßnahmen mit Schwerpunkt energetische Sanierung einschließlich Förderung von Maßnahmen an/ in denkmalgeschützten, selbst genutzten Wohngebäuden sowie Erwerb vorhandenen Wohnraums mit gutem energetischem Standard 150 Mio. 6

7 Schwerpunkte der Förderung Förderung von selbst genutztem Wohneigentum Neuschaffung Ersterwerb in den Bedarfsschwerpunkten 80 Mio. Förderung von Maßnahmen der Quartiersentwicklung 70 Mio. (hier auch Maßnahmen aus Kommunalen wohnungspolitischen Handlungskonzepten) Förderung von studentischem Wohnraum 50 Mio. (Wohnungen und studentische Wohnheimplätze) 7

8 Was leistet die soziale Wohnraumförderung aus Sicht der Nutzer und Nutzerinnen: bezahlbaren Wohnraum im Eigentum und Mietwohnungsbau schaffen aus Sicht der Investoren: (generationengerechte) Wohnprojekte finanzieren aus Sicht der Kommunen: Standort- und Quartiersentwicklung unterstützen Stadtumbau und Quartiersumstrukturierung unterstützen 8

9 Was leistet die soziale Wohnraumförderung? aus Sicht des Umwelt- und Ressourcenschutzes: Förderanreize für energieeffizientes Bauen und Sanieren geben Volkswirtschaftlich: Impulse für Konjunktur setzen Attraktive und lebenswerte (Wohn-)Städte schaffen 9

10 Förderangebote in den Programmjahren Neubau Generationengerechter barrierefreier Mietwohnungsneubau Weiterförderung von Neuen Wohnformen im Alter (z. B. Gruppenwohnungen) Studentischen Wohnraum und auch Um- und Ausbau im Bestand Neuschaffung in Nicht-Wohngebäuden Investive Bestandsförderung Priorität für Maßnahmen aus Kommunalen wohnungspolitischen Handlungskonzepten zur Quartiersentwicklung 10

11 Die neuen Förderpauschalen für Neubau Mietniveau EK-Gruppe A EK-Gruppe B M 1 M 2 M 3 M ( ) ( ) ( ) ( ) 500 (bisher 365 ) 650 (bisher 520 ) 900 (bisher 790 ) (bisher 965 ) 11

12 Die neuen Förderpauschalen für Neuschaffung im Bestand Mietniveau EK-Gruppe A EK-Gruppe B M 1 M 2 M 3 M (bisher 640 ) 975 (bisher 790 ) (bisher ) (bisher ) 375 (bisher 275 ) 490 (bisher 390 ) 675 (bisher 590 ) 825 (bisher 725 ) 12

13 Die neuen Bewilligungsmieten Mietniveau EK-Gruppe A EK-Gruppe B M 1 (+ 0,20 ) 4,25 (4,05 ) 5,35 (5,15 ) M 2 (+ 0,20 ) 4,65 (4,45 ) 5,75 (5,55 ) M 3 (+ 0,15 ) 5,25 (5,10 ) 6,10 (5,95 ) M 4 5,75 6,65 M 4 + 6,25 7,15 13

14 Einsatzfelder von Tilgungsnachlässen Grundpauschale M4 10 % Zusatzdarlehen für besondere Ausstattungsmerkmale am Objekt (u. a. auch städtebaulicher/denkmalpflegerischer Mehraufwand) 50 % Brachflächendarlehen (neu: sämtliche Standortaufbereitungskosten/ Abrisskosten) 50 % Energetische Sanierung/Abbau von Barrieren nach RL BestandsInvest 20 % 14

15 Zielgruppe / Einkommensgrenzen Sozialer Wohnungsbau bietet gute Wohnqualität zu günstigen Preisen für rund Prozent aller Haushalte in NRW sowie 80 Prozent aller Rentnerhaushalte 15

16 Die wohnberechtigten Haushalte Erwerbstätige ca. 2 Mio. Rentner, Pensionäre Ca. 2 Mio. Arbeitslose ca. 0,5 Mio. sonstige nicht Erwerbstätige ca. 0,5 Mio. 16

17 Die seit geltenden Einkommensgrenzen 1-Personen-Haushalt 2-Personen-Haushalt (Grundbetrag) Mehrbetrag für jede weitere zum Haushalt rechnende Person Kinderzuschlag Haushaltsgröße Euro Euro Euro 640 Euro 17

18 Das anrechenbare Gesamteinkommen Arbeitnehmerhaushalt 2 Erwachsene + Kinder Bruttoeinkommen Pauschbetrag 34 v.h. pauschal Einkommensgrenze = anrechenbares Einkommen 18

19 Quartiersentwicklung auf Brachflächen Bochum Claudiushöfe 19

20 Neue Qualitäten auf alten Standorten Borken Breslauer Straße vorher und nachher 20

21 Neue Qualitäten auf alten Standorten Neu!!! Abrissmaßnahmen auch in 50er-Jahre Siedlungen förderfähig nach Nr. 4 WFB 21

22 Mittlere Belegung Essen-Altendorf 22

23 Altersgerechte und integrative Quartiersentwicklung Hürth Kirschblütencaree 23

24 Quartiersentwicklung durch Kooperation Hückelhoven Gemeinschaftsraum im Generationen Campus 24

25 Erneuerungsaufgaben und Fördermaßnahmen im Bestand 2014 Energetisch sanieren Barrieren reduzieren denkmalgerecht erneuern umbauen ersetzen neu bauen zukunftsfähige nachhaltige und bezahlbare Wohnangebote schaffen 25

26 Ausgangslage / aktuelle Themen (nicht nur) in NRW 1. Energiewende Energieeinsparung zentral für Klimaschutz 2. Demografischer Wandel Menschen werden älter und sind auf altersgerechte Wohnformen und soziale Unterstützung angewiesen 26

27 Ausgangslage / aktuelle Themen (nicht nur) in NRW 3. Quartiersentwicklung durch Bestandserneuerung und Umstrukturierung Städtebauliche Funktion von Wohnquartieren erhalten und stärken Denkmalgerechte Erneuerung von selbst genutzten Wohngebäuden Wohnraum für Haushalte erhalten/schaffen, die sich nicht aus eigenen Kräften mit angemessenem Wohnraum versorgen können und Unterstützung brauchen 27

28 1. Energiewende Energieeinsparung zentral für Klimaschutz Altersklassen von Wohngebäuden in NRW Bestand 2010: rd. 8,6 Mio. Wohneinheiten 28

29 Wohnungs- und klimapolitische Ziele Bestände energetisch sanieren: Energie einsparen Betriebskosten senken Klima schützen CO2-Ausstoss reduzieren Objekte von/mit nachhaltigem Wert fördern 29

30 Klimapolitische, wohnungs- und sozialpolitische Ziele sozial tragbare (Warm-) Mieten für den Mietwohnungsbestand tragbare Finanzierungsbelastungen und Nebenkosten bei selbst genutztem Eigentum Attraktive, langfristige Förderkonditionen auch bei Kombinationsmaßnahmen zum Abbau von Barrieren und energetischer Sanierung = Förderangebot mit Sozialbindungen 30

31 Förderansatz in NRW Energetische Sanierung mit pragmatisch technischen Anforderungen zu attraktiven, langfristig günstigen Förderkonditionen für selbst genutztes Wohneigentum Mietwohnungen Altenpflegeeinrichtungen 31

32 Landesförderprogramm (RL BestandsInvest) Förderkonditionen energetische Sanierung Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes und der Energieversorgung Einzelmaßnahmen und/oder Maßnahmebündel Bauteilbezogener EnEV-Standard (Bestand) 32

33 Fördervoraussetzungen Bauantrag für das Gebäude stammt aus vor 1995 Neu in 2014: Bei Erneuerung von Heizungsund Warmwasseranlagen mit Einsatz erneuerbarer Energie: Förderung auch jüngerer Gebäude ohne Altersbegrenzung 33

34 Technische Anforderungen / Standards Geförderte Maßnahmen müssen Anforderungen der EnEV 2014 für den Bestand erfüllen Vorrangig Maßnahmen fördern, die Sachverständiger im Energieausweis empfohlen hat (Modernisierungsempfehlungen) Fassadendämmung: möglichst alle Außenwände dämmen Ausnahme: Anforderungsniveau WSVO 1995 bereits erfüllt 34

35 Förderkonditionen Darlehenshöhe 80% der Bau- und Baunebenkosten, max pro Wohnung bzw. Pflegewohnplatz Neu in 2014: Erhöhung der Darlehen um max pro Wohnung, wenn denkmal- oder städtebaulich bedingte Mehrkosten anfallen Bei Kombination mit der Reduzierung von Barrieren auch Mehrkosten aus diesem Förderbereich berücksichtigen 35

36 Förderkonditionen neu in 2014: Finanzierung mit Tilgungsnachlass!!! Darlehenskonditionen jährlich 0,5% Zins, 0,5% VKB* laufend * Verwaltungskostenbeitrag 0,4% VKB einmalig 2,0% Tilgung Neu in 2014: Für das Darlehen kann auf Antrag ein anteiliger Tilgungsnachlass (Teilschulderlass) in Höhe von 20% gewährt werden!!!! Zinsverbilligungszeitraum: 15 oder 20 Jahre 36

37 Miete nach Modernisierung (im nicht preisgebundenen Bestand) Berechnung der möglichen Mieterhöhung auf der Basis des 559 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) Miete nach Modernisierung = zuletzt vereinbarte Kaltmiete vor der Modernisierung plus Erhöhungsbetrag nach 559 BGB mit Mietobergrenzen 37

38 Mietobergrenzen nach Modernisierung Je nach Mietniveau der jeweiligen Gemeinde gelten folgende Mietobergrenzen pro qm Wohnfläche/Monat: Neu in 2014: In Gemeinden mit Mietniveau 1: 4,25 In Gemeinden mit Mietniveau 2: 4,65 In Gemeinden mit Mietniveau 3: 5,25 In Gemeinden mit Mietniveau 4: 5,75 In den Städten Bonn, Köln, Düsseldorf und Münster 6,25 38

39 Mietobergrenzen nach Modernisierung Die aufgeführten Mietobergrenzen dürfen um das Einfache der Energiekosteneinsparung zum Zeitpunkt der Förderzusage überschritten werden. Danach Erhöhung im Rahmen von Vergleichsmiete zulässig, max. Erhöhung 1,5% bezogen auf Miete nach Modernisierung Wichtig bei Mietwohnungen: Berechnung der Energiekosteneinsparung vorlegen (= Aufgabe des Eigentümers/Antragstellers) 39

40 Belegungsbindungen differenziert Neuvermietung während des Zinsverbilligungszeitraums nur an Personen mit einem gültigen Wohnberechtigungsschein Freiwerden einer Wohnung zuständiger Stelle anzeigen Wie bisher: Belegungsbindung gilt nicht in den Stadterneuerungsgebieten Soziale Stadt und Stadtumbau West 40

41 !!!??? Die Fokussierung nur auf die energetische Sanierung oder auf energieeffiziente Gebäude greift zu kurz! Welche Wohnungsbestände, Wohnsiedlungen und Wohnquartiere brauchen wir in NRW mit Blick auf zukünftige Wohnwünsche und Wohnqualitäten? 41

42 1. Demografischer Wandel Menschen werden älter und sind auf altersgerechte Wohnformen und soziale Unterstützung angewiesen 42

43 Förderansätze in NRW Barrieren im Bestand reduzieren Investive Bestandsförderung (Nr. 1 RL BestandsInvest) 43

44 Wohnungspolitische Ziele Bestehenden Wohnraum und das Wohnumfeld an die demografischen Erfordernisse anpassen Wohnungsbestand baulich so umgestalten, dass er möglichst barrierefrei von allen Altersgruppen und insbesondere auch von älteren Menschen genutzt werden kann = Förderangebot ohne Sozialbindungen 44

45 Förderfähige Baumaßnahmen und Fördervoraussetzungen Alle Baumaßnahmen förderfähig, die der Reduzierung von Barrieren dienen kein abschließender Maßnahmenkatalog 45

46 Reduzierung von Barrieren 46

47 Technische Anforderungen Bewohnerorientierte Reduzierung von Barrieren im Sinne der DIN nicht die kompromisslose Einhaltung aller DIN-Standards 47

48 Förderkonditionen Sozialbindungsfreies Förderangebot Förderdarlehen 50% der förderfähigen Bau- und Baunebenkosten max pro Wohnung Erhöhung um bei Bau eines neuen Erschließungssystems Neu in 2014: um bei erstmaligem Einbau eines Aufzugs = max pro Wohneinheit 48

49 Darlehenskonditionen Darlehenskonditionen pro Jahr: 0,5% Zins, 0,5% VKB laufend 0,4% VKB einmalig 2,0% Tilgung Zinsverbilligungszeitraum 10 Jahre: ohne Bindungen 15 oder 20 Jahre: mit Sozialbindungen (= in Kombination mit energetischer Sanierung) (analog zur energetischen Sanierungsförderung) danach marktüblich 49

50 Förderkonditionen bei Kombinationsmaßnahmen (Nr. 1 und Nr. 5 RL BestandsInvest) Erhöhung der Förderdarlehen auf 80% der förderfähigen Kosten bei Kombinationsmaßnahmen zum Abbau von Barrieren und energetischer Sanierung im Wohnungsbestand 50

51 3. Städtebauliche Funktion von Wohnquartieren erhalten und stärken durch 3.1. Denkmalgerechte Erneuerung von selbst genutzten Wohngebäuden nach Nr. 4 RL BestandsInvest 3.2 Umstrukturierung nach den WFB = Umbau, Abriss, Ersatzneubau 51

52 3.1 Erneuerung von selbst genutzten denkmalgeschützten, denkmalwerten und/ oder städtebaulich und baukulturell erhaltenswerten Wohngebäuden Nr. 4 der Richtlinien zur Förderung von investiven Maßnahmen im Bestand in Nordrhein-Westfalen (RL BestandsInvest) Gültig seit 1. Oktober

53 1. Förderzweck und Stärkung der städtebaulichen Funktion von Wohngebäuden von besonderem städtebaulichem Wert Erhalt des gebauten historischen Erbes Erhalt und Modernisierung des denkmalgeschützten oder denkmalwerten und/ oder städtebaulich und baukulturell erhaltenswerten Wohngebäudes und des privaten Wohnumfelds Eigentümer/Eigentümerin nutzt das Wohngebäude selbst zu Wohnzwecken. 53

54 1. Zielgruppe Eigentümer nutzt das Wohngebäude selbst zu Wohnzwecken als Eigenheim oder Eigentumswohnung Eigentümer bewohnt in einem gemischt genutzten Wohngebäude eine Wohnung 54

55 In einem gemischt genutzten Wohngebäude, in dem der Eigentümer eine Wohnung bewohnt können auch gewerbliche Räume von untergeordnetem Anteil sowie der übrige Wohnraum mit gefördert werden. 55

56 2. Förderfähige Gebäude Wohngebäude ist gem. Stellungnahme der Unteren Denkmalbehörde und/ oder des örtlichen Planungsamts denkmalgeschützt ( 3 DenkmalschutzG) oder von besonderem städtebaulichem Wert und als besonders erhaltenswerte Bausubstanz gewertet 56

57 3. Förderfähige Baumaßnahmen Alle baulichen Maßnahmen zur Modernisierung und Instandsetzung, die nach Art und Umfang zur Erhaltung, Nutzung und Modernisierung des Wohngebäudes und des privaten Wohnumfelds geeignet sind. Die Maßnahmen sind mit der Unteren Denkmalbehörde und/oder dem Planungsamt der Kommune abzustimmen. Die Abstimmung ist dem Förderantrag beizufügen. 57

58 4. Förderkonditionen Förderung erfolgt mit Darlehen zur Anteilsfinanzierung der förderfähigen Bau- und Baunebenkosten. Darlehenshöchstbetrag für das Eigenheim oder die Eigentumswohnung (selbst genutzt) 85% der anerkannten förderfähigen Bau- und Baunebenkosten einmalig max

59 3.2 Quartiersentwicklung durch Bestandserneuerung und Umstrukturierung Nachkriegssiedlungen umstrukturieren: Abriss und Ersatzneubau Neu in 2014: Abrissmaßnahmen förderfähig nach Nr. 4 WFB inkl. Tilgungsnachlass 59

60 Teilabriss und Umbau 60

61 Umbau von und zu Wohnraum sowie Umnutzung nach Nr WFB (= Neuschaffung im Bestand) Neu in 2014: Erhöhung der Förderdarlehen Neu in 2014: Erhöhung des Zusatzdarlehens für städtebaulich und gebäudebedingte Mehrkosten auf von 550 bis zu 600 pro Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche Neu in 2014: Umwandlung des Zusatzdarlehen in einen anteiligen Tilgungsnachlass bis zu 50% 61

62 Umbau von und zu Wohnraum Die neuen Förderpauschalen für Neuschaffung im Bestand Mietniveau EK-Gruppe A EK-Gruppe B M 1 M 2 M 3 M (bisher 640 ) 975 (bisher 790 ) (bisher ) (bisher ) 375 (bisher 275 ) 490 (bisher 390 ) 675 (bisher 590 ) 825 (bisher 725 ) 62

63 Umbau von und zu Wohnraum Die neuen Bewilligungsmieten Mietniveau EK-Gruppe A EK-Gruppe B M 1 (+ 0,20 ) 4,25 (4,05 ) 5,35 (5,15 ) M 2 (+ 0,20 ) 4,65 (4,45 ) 5,75 (5,55 ) M 3 (+ 0,15 ) 5,25 (5,10 ) 6,10 (5,95 ) M 4 5,75 6,65 M 4 + 6,25 7,15 63

64 Duisburg-Neumühl Förderung im Rahmen eines Kommunalen wohnungspolitischen Handlungskonzepts Umbauförderung plus Zusatzdarlehen für Abrisskosten Neubauförderung der Pflegewohngruppen und Gemeinschaftsräume Modernisierung eines Teilbestands mit privaten Mitteln Abriss Modernisierung Neubau Umbau 64

65 Duisburg-Neumühl 65

66 Ergebnis der Umstrukturierungsstrategie Aufgelockerte, entdichtete Wohnanlage Bedarfsgerechte Vielfalt an Wohnangeboten Mehrgenerationenwohnen Soziale Infrastruktur mit Assistenzangeboten für das Wohnen im Alter im Stadtteil Funktionierende Nachbarschaften 66

67 Gebaute Beispiele für die Umnutzung zu geförderten Mietwohnungen Umbau einer Gewerbehalle zu barrierefreien Wohnungen und zwei ambulant betreute Gruppenwohnungen in Aachen, Innenstadt 67

68 Umnutzung einer Kirche in Dülmen zu barrierefreien, altengerechten Sozialwohnungen 68

69 Umnutzung einer Kirche in Mönchengladbach zu barrierefreien, altengerechten Sozialwohnungen 69

70 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 70

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