Brennpunkt Normierung? Die neue Produktnorm für Feuer- und Rauchschutzabschlüsse

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1 Dipl.-Ing. (FH) ift Rosenheim Die neue Produktnorm für Feuer- und Rauchschutzabschlüsse Einführung Die 10 Schritte zur CE- Kennzeichnung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen Seit vielen Jahren wurde sie diskutiert und immer wieder in Auszügen schemenhaft vorgestellt. Nun liegt der erste offizielle Entwurf der Produktnorm E DIN EN 16034: mit Erscheinungsdatum vom vor. Es ist an der Zeit über die Inhalte zu berichten und die Norm in ihren Teilen darzustellen. Die Norm ist in neun Punkte und in die Anhänge gegliedert, also 10 Schritte zur CE-Kennzeichnung. Der 1. Schritt der Anwendungsbereich Im ersten Gliederungspunkt wird der Anwendungsbereich der Norm definiert. Die Norm gibt materialunabhängige Anforderungen bezüglich der Eigenschaften Feuer, Rauch, der selbstschließenden Eigenschaften und der Fähigkeit zur Freigabe in Flucht- und Rettungswegen von Toren, Türen und von zu öffnenden Fenstern an. Die Norm regelt hand- oder kraftbetätigte Bauteile, welche über Öffnen und Selbstschließen als normale Betriebsart verfügen oder normalerweise offen gehalten und bei Feuer und/oder Rauch geschlossen werden oder normalerweise in geschlossener Position verriegelt werden. Alle anderen Eigenschaften, die nicht in E DIN EN enthalten sind, werden in den relevanten Produktnormen für Tore (EN ), Außentüren und Fenster (EN ) und Innentüren (pren ) geregelt. Der 2. Schritt die normativen Verweisungen Wie üblich wird im Normentwurf auf Normen verwiesen, welche im Normentwurf benannt sind. Die Normen sind dabei i. d. R. mit ihrem gesamten Titel gelistet und stellen die zu berücksichtigende Normenfülle, die in Beziehung zum vorliegenden Normentwurf steht, dar. Im vorliegenden Normentwurf sind noch nicht alle Verweise aufgeführt. Dies wird voraussichtlich im Zuge der Einspruchsberatung erfolgen. Der 3. Schritt Definition der Begriffe Der in der englischen Fassung verwendete Begriff doorset wird in der deutschen Fassung des Normentwurfs als Tür und Tor übersetzt. Türen dienen im Wesentlichen dem Durchgang von Personen und sind dementsprechend EN und pren zugeordnet Tore hingegen fungieren im Wesentlichen zur Benutzung mit Waren und Fahrzeugen und sind daher EN zugeordnet. Die Tür oder das Tor kann auch in Teilen an die Baustelle geliefert werden. Es muss jedoch sichergestellt werden, dass alle Teile zusammen ift Rosenheim Seite 73 von 145

2 am Ende das zertifizierte Produkt ergeben und der so genannte bestimmungsgemäße Endzustand erfüllt ist. Als zweiter Begriff ist das zu öffnende Fenster beschrieben. Wie bereits durch den Begriff impliziert, sind feststehende Fenster (Verglasungen) nicht Gegenstand der Produktnorm E DIN EN 16034, sondern werden als Wände (verglaste Wände) definiert und daher anderen europäischen Spezifikationen zugewiesen (z. B. ETAG 002). Der 4. Schritt Die Festlegung der Leistungseigenschaften der Bauteile Die Produktnorm verweist bei den relevanten Leistungseigenschaften auf EN Diese Norm legt Anforderungen und Klassifizierungen für die benannten Bauteile fest und verweist auf Prüf- und Klassifizierungsnormen. Eine der Hauptanforderungen an Türen, Tore und zu öffnende Fenster ist, dass die Bauteile, die üblicherweise nicht geschlossen und in geschlossener Stellung verriegelt sowie entsprechend beschriftet sind, selbstschließend sein müssen. Die selbstschließenden Eigenschaften sind gemäß EN nachzuweisen. Dies bedeutet, dass in dieser Norm somit auch Türen zur Klassifizierung möglich sind, welche keine Türschließvorrichtung (z. B. Türschließer, Federband) haben und damit nicht selbstschließend sind. Neben den bereits benannten Leistungseigenschaften sind in diesem Kapitel zusätzliche Anforderungen an besondere Leistungsmerkmale dieser Bauteile definiert. So ist z. B. die Austauschbarkeit von Baubeschlägen geregelt. Hierfür wird gemäß der Norm E DIN EN eine Leistungsbeschreibung für Baubeschläge erstellt. Dieses Dokument ist eine Zusammenstellung aller Prüfnachweise und soll die Austauschbarkeit von Beschlägen aufgrund dieser normierten Datensammlung vereinfachen. Diese Leistungsbeschreibung muss Bestandteil der technischen Dokumentation für den Bericht zum erweiterten Anwendungsbereich gemäß EN sein. Dieser wird von der notifizierten Prüfstelle erstellt, die als so genannte führende Prüfstelle im Prüf- und Klassifizierungsverfahren involviert ist. Die Variantenvielfalt zum erweiterten Anwendungsbereich basiert hierbei auf der Normenreihe EN 15269, welche sich zu Teilen noch in Bearbeitung befindet und bis zur Veröffentlichung der Produktnorm verabschiedet wird. Eine weitere zusätzliche Anforderung stellt die Fähigkeit und deren Dauerhaftigkeit zur Freigabe von Türen, Toren und zu öffnenden Fenster in Rettungswegen dar. Hiermit ist im Wesentlichen das sichere Öffnen der Bauteile im Panikfall gemeint. Gemäß Produktnorm müssen diese Bauteile mit Notausgangsverschlüssen nach EN 179 oder Paniktürverschlüssen nach EN 1125, bei elektrisch gesteuerten Anlagen nach pren bzw. pren13637 und mit Bändern nach EN 1935 ausgeführt sein. Die Türen, Tore oder zu öffnenden Fenster müssen die Dauerhaftigkeit der Fähigkeit zur Freigabe an der breitesten und schwersten Variante der Produktfamilie bestehen. Die Prüfung erfolgt nach EN 1191 und die Klassifizierung nach EN 14600, bei nicht selbstschließenden Bauteilen nach EN Mechanische Aspekte von Toren, welche hauptsächlich der Benutzung durch Waren und Fahrzeuge dienen, müssen EN entsprechen. Bei senkrecht bewegten Toren darf der Abschnitt sicheres Öffnen der EN unberücksichtigt bleiben. Die Anforderungen der EN sind hierbei zu berücksichtigen. Interessant in der Norm ist die Unterscheidung zwischen dem Normalbetrieb und dem Betrieb im Fall eines Brandes oder Rauchentwicklung. Bei kraftbetätigten Bauteilen müssen die Anforderungen an den Kraftbetrieb außerhalb des Brand- /Rauchfalls den jeweiligen Produktnormen wie z. B. EN , EN oder pren entsprechen. Im Brand-/Rauchfall müssen die Türen, Tore und zu öffnenden Fenster jedoch die Anforderungen der EN erfüllen. Hierbei geht es primär darum, die Nutzungssicherheit zu gewährleisten, jedoch auch das sichere Schließen sicherzustellen. Hierfür werden in EN Kompromisse zu Gunsten des sicheren Schließens definiert. Seite 74 von 145 ift Rosenheim

3 Der 5. Schritt Die Klassifizierung der Bauteile Im 5. Absatz wird auf die Klassifizierung der Bauteile verwiesen. Als wichtigste Klassifizierungsnormen sind hier EN und EN zu nennen. In diesen Normen sind die Klassifizierungen wie z. B. EI 2 30 für die Feuerwiderstandsfähigkeit, S m für die Rauchdichtigkeit oder C5 für die selbstschließenden Eigenschaften benannt. Tabelle 1 zeigt die möglichen Feuerwiderstandsklassen für diese Bauteile aus EN Nach der Prüfung der Bauteile werden Prüfberichte erstellt. In den Prüfberichten sind zusätzlich die Angaben zum direkten Anwendungsbereich enthalten. Diese Angaben in den Prüfberichten wie auch die Angaben im Bericht zum erweiterten Anwendungsbereich werden im Klassifizierungsbericht berücksichtigt. Der Klassifizierungsbericht beschreibt damit die Variantenvielfalt und die erreichten Klassen der Konstruktion. Er dient mit weiteren technischen Dokumenten als Grundlage für die werkseigene Produktionskontrolle, Fremdüberwachung und CE-Kennzeichnung. Tabelle 2 zeigt für die jeweiligen Leistungseigenschaften die Klassifizierungsnormen auf. Der 6. Schritt Die Anleitung für Einbau, Betrieb und Wartung Sofern der Hersteller nicht selbst einbaut, sind neben den aus den Produktnomen geforderten Anleitungen zusätzliche Anleitungen in der Lan- Tabelle 1 Feuerwiderstandsklassen gemäß EN (Tabelle wiedergegeben mit Erlaubnis des DIN Deutsches Institut für Normung e.v. Maßgebend für das Anwenden der DIN-Norm ist deren Fassung mit dem neusten Ausgabedatum, die bei der Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstr. 6, Berlin, erhältlich ist.) Tabelle 2 Klassifizierungsnormen für Leistungseigenschaften gemäß pren 16034, Anhang A (Tabelle wiedergegeben mit Erlaubnis des DIN Deutsches Institut für Normung e.v. Maßgebend für das Anwenden der DIN-Norm ist deren Fassung mit dem neusten Ausgabedatum, die bei der Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstr. 6, Berlin, erhältlich ist.) ift Rosenheim Seite 75 von 145

4 Tabelle 3 Zuordnung der Aufgaben bei der Bewertung der Konformität; aus: pren 16034, ZA3 (Tabelle wiedergegeben mit Erlaubnis des DIN Deutsches Institut für Normung e.v. Maßgebend für das Anwenden der DIN-Norm ist deren Fassung mit dem neusten Ausgabedatum, die bei der Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstr. 6, Berlin, erhältlich ist.) Seite 76 von 145 ift Rosenheim

5 dessprache zu erstellen, in die das Produkt zum Einbau vorgesehen ist. So sind z. B. Angaben zu machen zu den zugelassenen Wandbauarten, den Befestigungsvarianten, den Abdichtungsmaßnahmen der Bauanschlussfugen falls notwendig, den zulässigen Änderungen, die vor Ort ausgeführt werden dürfen, den Verfahren zur Befestigung von Paniktürverschlüssen oder Notausgangsverschlüssen bzw. zum Einbau von elektrischen Ausgangsanlagen, den Überprüfungen der Türen, Tore und zu öffnenden Fenstern in Rettungswegen, welche nur nach dem Einbau vor Ort durchgeführt werden können. Eine Wartungsanleitung muss mindestens Angaben zu den Anforderungen an die Wartung, die Häufigkeit bezogen auf die Zeit oder die Betätigungszyklen und auf die Reinigung geben. Zusätzliche wichtige Angaben hierzu sind im normativen Anhang B der Produktnorm festgelegt, welche auch insbesondere den Betreiber von Gebäuden in die Pflicht nimmt. Weitere allgemeine Angaben sind in EN festgelegt. Der 8. Schritt Cascading ITT Im 8. Kapitel wird ausführlich die Möglichkeit der Weitergabe von Ersttypprüfungen vom Lizenzgeber an einen Lizenznehmer beschrieben, z B, dass zwischen beiden Parteien eine schriftliche Vereinbarung bestehen muss, der Lizenzgeber den Lizenznehmer schulen muss, der Lizenznehmer nur Bauteile verbauen darf welche der Lizenzgeber festgelegt hat, der Lizenznehmer keinen eigenen Bericht zum erweiterten Anwendungsbereich erhalten darf, der Lizenzgeber Anweisungen für den Zusammenbau erstellen muss, welche als wesentlicher Teil der FPC für den Lizenznehmer verwendet werden können usw. Der Lizenzgeber muss darüber hinaus alle relevanten Dokumente zur Herstellung des zugelassenen Produktes wie z. B. ITT-Bericht, Klassifizierungsbericht, Bericht zum erweiterten Anwendungsbereich und freigegebene detaillierte Zeichnungen und Spezifikationen dem Lizenznehmer zur Verfügung stellen. Der 7. Schritt Die Konformitätsbewertung Ein wesentlicher Teil der Norm widmet sich der Konformitätsbewertung. Das Konformitätsbewertungsverfahren besteht dabei aus den folgenden vier Teilen: Erstprüfung (ITT), werkseigene Produktionskontrolle (FPC), Erstinspektion und Kontrolle der FPC und kontinuierliche Überwachung und Anerkennung der FPC. Im Anhang ZA3 der Norm ist die Verantwortlichkeit zwischen Hersteller und Prüfstelle schematisch dargestellt. (Tabelle 3) Der 9. Schritt Die Beschilderung und Kennzeichnung In diesem Kapitel ist festgelegt, dass neben der CE-Kennzeichnung nach Anhang ZA der Hersteller ausreichende Angaben zur Verfügung stellen muss, um die Rückverfolgbarkeit seines Produktes sicher zu stellen. Dies ist z. B. in Form eines deutlichen Produkt-/ Identifizierungscodes oder einer Zertifikatnummer möglich, wobei der Bezug zwischen Produkt, Hersteller und Produktion gegeben sein muss. Die Angabe muss entweder auf einem Produktschild, welches nach einem möglichen Brand noch lesbar sein sollte, oder ausführlich in den Begleitdokumenten oder in den veröffentlichten Spezifikationen des Herstellers enthalten sein. ift Rosenheim Seite 77 von 145

6 Der 10. Schritt Die CE- Kennzeichnung Im Anhang ZA der Produktnorm sind die Verfahren zur Bescheinigung zur Konformität geregelt. Wenn alle vorgenannten Grundlagen zur Bescheinigung einer Konformität erfüllt sind, muss die notifizierte Zertifizierungsstelle ein EG-Konformitätszertifikat erstellen, welches den Hersteller zur Anbringung des CE-Zeichens berechtigt. Zusätzlich muss vom Hersteller für jedes von einem EG- Konformitätszertifikat abgedecktes Produkt eine EG-Konformitätserklärung ausgestellt werden. Diese EG-Konformitätserklärung muss in der Amtssprache des Mitgliedsstaates abgefasst sein, in dem das Produkt zum Einsatz kommt und zusammen mit dem Produkt geliefert werden. Gemäß dem derzeitigen Entwurf der Norm muss das CE-Zeichen auf dem Produkt angebracht werden, außer dies ist nicht möglich. Dann kann dies auf einem beigefügten Etikett oder den begleitenden Dokumenten erfolgen. Bild 1 zeigt ein Beispiel für die CE-Kennzeichnung aus der Norm. Fazit Der vorliegende Normentwurf weist einen sehr weit fortgeschrittenen Bearbeitungsstand aus. Die Norm wird voraussichtlich in einigen Teilen während den Einspruchsberatungen leicht verändert und angepasst werden. Die wesentliche Ausrichtung der Norm und die hier dargestellten Aussagen werden sich jedoch aller Voraussicht nach nicht ändern. Die Hersteller der benannten Bauteile wie auch Lizenzgeber oder zukünftige Lizenznehmer können sich bereits heute auf die Anforderungen der Produktnorm einstellen. Prinzipiell ähnelt das beschriebene Verfahren im Entwurf der Produktnorm sehr stark dem bestehenden deutschen Verfahren zum Übereinstimmungszertifikat, der Übereinstimmungserklärung und zum sog. Ü- Zeichen. Die Begriffe werden im europäischen Verfahren durch das EG-Konformitätszertifikat, der EG-Konformitätserklärung und dem CE- Zeichen abgelöst. Die Verfahren zur Prüfung (ITT), zur werkseigenen Produktionskontrolle, die Themen zum Lizenzverfahren (Systemgeber/Systemnehmer) beim sog. Cascading-ITT, wie auch die Verfahren zur Fremdüberwachung sind in Deutschland seit vielen Jahrzehnten bekannt. Änderungen ergeben sich jedoch darin, dass im Zuge der Produktnorm keine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung erteilt wird, sondern dass notifizierte Stellen einen Klassifizierungsbericht sowie gegebenenfalls einen Bericht zum erweiterten Anwendungsbereich erstellen. Daraufhin Bild 1 Beispiel einer CE-Kennzeichnung einer manuell betätigten Tür aus pren 16034, ZA 3.1 (Bild wiedergegeben mit Erlaubnis des DIN Deutsches Institut für Normung e.v. Maßgebend für das Anwenden der DIN- Norm ist deren Fassung mit dem neusten Ausgabedatum, die bei der Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstr. 6, Berlin, erhältlich ist.) Seite 78 von 145 ift Rosenheim

7 fertigen notifizierte Zertifizierungsstellen nach der Erstüberwachung ein EG-Konformitätszertifikat für den Hersteller aus. Mit dem Beginn der Koexistenzphase der Norm ist ab Anfang 2012 zu rechnen. Es wird mit einem Zeitraum von 5 Jahren gerechnet. Wissenswertes in Kürze Die 10 Schritte zur zukünftigen CE-Kennzeichnung von Feuer- und Rauchschutzabschlüssen gemäß pren 16034: Welche Eigenschaften sollen gekennzeichnet werden? Abgrenzung der Eigenschaften, die im Wettbewerb mit den Konkurrenten von Bedeutung sind bzw. vom Gesetzgeber in den Lieferländern verlangt werden wie z. B: EI 2 C5 Sm. 2 Festlegung von Produktfamilien eines Systems: Produktfamilien weisen ähnliche Eigenschaften auf; die Eigenschaften sind in der Regel auf andere Produkte der Familie übertragbar. Ein System umfasst meistens mehrere Produktfamilien und weist in den konstruktiven Merkmalen starke Ähnlichkeiten auf. 3 Auswahl der Probekörper: Aus dem Systemspektrum (Konstruktionsarten, Öffnungsarten, etc.) werden anhand von Systemunterlagen und den Übertragungsregeln (direkter und erweiterter Anwendungsbereich) die für die zu prüfenden Leistungseigenschaften jeweils ungünstigsten Probekörper ausgewählt, die repräsentativ für die vermeintlich günstigeren Varianten sind. 4 Ersttypprüfung (Initial Type Test): Prüfung und Berichtserstellung durch die notifizierte Prüfstelle einschließlich dem direkten Anwendungsbereich 5 Der erweiterte Anwendungsbereich (EXAP): Erstellung des Berichts zum erweiterten Anwendungsbereich durch die notifizierte Prüfstelle. 6 Erstellung des Klassifizierungsberichtes für das System durch die notifizierte Prüfstelle 7 Aufbau einer werkseigenen Produktionskontrolle (WPK, FPC): Zur Sicherung der Produktqualität ist der Hersteller/Systemgeber verpflichtet, u. a. die Ausgangsmaterialien und Produkte, die wesentlichen qualitätsrelevanten Herstellprozesse und die hierfür erforderlichen Produktionsmaschinen sowie das Endprodukt und deren fachgerechte Verpackung und Lagerung festzulegen und vorzugeben. 8 Überprüfung der WPK (FPC): In regelmäßigen Abständen hat der Hersteller des Produktes zu überprüfen und zu dokumentieren, ob u. a. die Vorgaben für die Ausgangsmaterialien, Produktion, Verpackung, Versand usw. eingehalten werden und das eine Rückverfolgbarkeit des Produktes gegeben ist. Hierfür ist ein Verantwortlicher zu benennen. 9 Fremdüberwachung: Die WPK ist freizugeben und mindest einmal jährlich von einer notifizierten Zertifizierungsstelle zu überprüfen. 10 Die CE- Kennzeichnung: Falls alle Voraussetzungen für die Erteilung eines EG-Konformitätszertifikates gegeben sind, so ist dieses von der notifizierten Zertifizierungsstelle zu erteilen. Der Hersteller muss eine EG- Konformitätserklärung erstellen und dem Produkt beifügen. Der Hersteller muss das Produkt mit dem CE-Zeichen kennzeichnen. ift Rosenheim Seite 79 von 145

8 Dipl.-Ing. (FH) Geboren 1969 in München Nach Ausbildung zum Tischler und beruflicher Tätigkeit, Studium der Holztechnik an der Fachhochschule Rosenheim und Auslandstätigkeit in den USA und in Kanada 1996 Eintritt in das ift Rosenheim mit dem Aufgabenschwerpunkt Rauch- und Feuerschutz Leitung des Bereichs Sicherheitstechnik/Türen mit den Aufgabengebieten Rauchschutz, Brandschutz, Einbruchhemmung und verantwortlich für den Bereich Produktzertifizierung und Leitender Auditor von ISO 9000 Qualitätsmanagementsystemen in der Zertifizierungsstelle ift Q-Zert des ift Rosenheim Geschäftsfeldleiter Türen, Tore, Sicherheit am ift Rosenheim Geschäftsfeldleiter Bauteile und Leiter ift Brandschutzzentrum Nürnberg und Stlv. PÜZ-Stellenleiter Brand- und Rauchschutz seit 2005 Leiter der Zertifizierungs- und Überwachungsstelle ift Q-Zert und Leiter ift Brandschutzzentrum Nürnberg und Stlv. PÜZ-Stellenleiter Brand- und Rauchschutz sonstiges: diverse Seminare, Vorträge und Veröffentlichungen Seite 80 von 145 ift Rosenheim

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