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1 9.2. Lizenzordnung Allgemeine Hinweise Die Absolventinnen und Absolventen der einzelnen Ausbildungsgänge erhalten die entsprechende Lizenz des Deutschen Olympischen Sportbundes, ausgestellt durch den LandesSportBund Sachsen-Anhalt bzw. die zuständigen Landesfachverbände. Die Bedingungen der Lizenzvergabe sind in einem eigenen Verfahren verbindlich geregelt. Die DOSB- Lizenz ist im Bereich des Deutschen Olympischen Sportbundes gültig. Die DOSB- Lizenz (mindestens 1. Lizenzstufe entspricht C-Lizenz) ist Voraussetzung für die öffentliche und/oder verbandliche Bezuschussung der Tätigkeit in Sportvereinen und -verbänden. - Die Lizenz der 1. Stufe kann frühestens nach Vollendung des 16. Lebensjahres erteilt, falls nicht andere gesetzliche oder verbandliche Bestimmungen eine Vergabe der Lizenz erst ab dem 18. Lebensjahr vorschreiben. - Für die Erteilung der Übungsleiterin/ Übungsleiter - C, Trainer/in - C und Jugendleiterin/Jugendleiter-Lizenz ist der Nachweis eines 16-stündigen Erste- Hilfe-Kurses erforderlich, der zum Zeitpunkt der Lizenzierung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen darf. Optional besteht für die Wassersportverbände die Möglichkeit, diesen Nachweis durch das DLRG-Rettungsschwimmerabzeichen in Silber als erfüllt anzusehen. - Darüber hinaus geltende gesetzliche Vorschriften sind zu beachten. - Absolventinnen und Absolventen der Trainer/in - B Ausbildungen erhalten ihre Lizenz frühestens nach Vollendung des 18. Lebensjahres. - Absolventinnen und Absolventen der Trainer/in - A Ausbildungen erhalten ihre Lizenz frühestens nach Vollendung des 20. Lebensjahres. - LandesSportBund, Kreis- und Stadtsportbünde sowie Landesfachverbände erfassen alle DOSB- Lizenzinhaber/innen mit Name, Anschrift, Geburtsdatum, Vereinszugehörigkeit (mit Vereinsnummer) und Lizenznummer zur Sicherung einer serviceorientierten Datenpflege. - Der Antragsteller muss Mitglied eines Sportvereins sein. - Für die Erteilung der Übungsleiterin/Übungsleiter C, Trainer/in C und Jugendleiterin/Jugendleiter- Lizenz ist der Nachweis eines 16-stündigen Erste- Hilfe-Kurses erforderlich. Gültigkeitsdauer von Lizenzen Die Gültigkeitsdauer beginnt mit dem Ausstellungsdatum der Lizenz. Die DOSB - Lizenzen sind für folgende Zeiträume gültig: - nach Erwerb der 1. Lizenzstufe: vier Jahre - nach Erwerb der 2. Lizenzstufe: vier Jahre Sonderregelung für den Ausbildungsgang Sport in der Rehabilitation, Profil Sport in Herzgruppen muss innerhalb von zwei Jahren eine Fortbildung absolviert - nach Erwerb der 3. Lizenzstufe: zwei Jahre Der Erwerb einer höheren Lizenzstufe verlängert automatisch die niedrigere Lizenzstufe. Fort- und Weiterbildung Die Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen von den jeweiligen Trägern der Ausbildungsmaßnahmen angeboten. Die Fortbildung hat in der vom Teilnehmer jeweils höchsten erlangten Lizenzstufe zu erfolgen.

2 Eine Fortbildung von mindestens 15 LE für gültige Lizenzen muss wahrgenommen : - nach Erwerb der 1. Lizenzstufe innerhalb von vier Jahren - nach Erwerb der 2. Lizenzstufe innerhalb von vier Jahren Sonderregelung für den Ausbildungsgang Sport in der Rehabilitation, Profil Sport in Herzgruppen muss innerhalb von zwei Jahren eine Fortbildung absolviert - nach Erwerb der 3. Lizenzstufe innerhalb von zwei Jahren - für Diplom - Trainerinnen/Diplom - Trainer bietet die DOSB-Trainerakademie Fortbildungsveranstaltungen an Der Erwerb einer höheren Lizenzstufe verlängert automatisch die Gültigkeitsdauer der niedrigeren Lizenzstufe mit. Dies gilt nur für die Lizenzstufen C, B und A. Verlängerung ungültig gewordener Lizenzen Bei Überschreitung der Gültigkeitsdauer von Lizenzen kann wie folgt verfahren : - Fortbildung im 1. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach dem erfolgreichen Besuch einer Fortbildungsveranstaltung mit mindestens 15 LE um drei Jahre verlängert. - Fortbildung im 2. und 3. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach dem erfolgreichen Besuch einer Fortbildungsveranstaltung mit 30 LE um vier Jahre verlängert. - Überschreitung der Gültigkeitsdauer über 3 Jahre: hier wird empfohlen, die gesamte Ausbildung wiederholen zu lassen. Umschreibung von Lizenzen Die Umschreibung von sportartspezifischen Lizenzen der 1. Lizenzstufe der Landesfachverbände in eine sportartübergreifende Lizenz der 1. Lizenzstufe kann auf Antrag des Lizenzinhabers aus persönlichen Gründen nur erfolgen: - bei Gültigkeit der Lizenz - bei Information des jeweiligen Landesfachverbandes - bei Abstimmung mit seinem Sportverein Über die Umschreibung von sportartübergreifenden Lizenzen der 1. Lizenzstufe in sportartspezifische Lizenzen der 1. Lizenzstufe entscheiden nur die Landesfachverbände. Lizenzentzug Der LandesSportBund Sachsen-Anhalt und die Landesfachverbände haben das Recht, DOSB - Lizenzen zu entziehen, wenn die Lizenzinhaber/innen gegen die Satzung des LandesSportBundes, seiner Gliederungen oder des jeweiligen Landesfachverbandes sowie gegen ethisch-moralische Grundsätze (s. Ehrenkodex für Trainerinnen und Trainer) verstößt. Grundsätzlich ist eine Lizenz zu entziehen, wenn gegen den Lizenzinhaber in einem Fall von Straftaten nach dem 13. Abschnitt des Strafgesetzbuches (StGB) von behördlicher Seite aus ermittelt wird oder vor einem öffentlichen Gericht verhandelt wird. In einem solchen Verdachtsfall beinhaltet der Entzug das Ruhen der Lizenz. Ist in einem Fall von Straftaten gemäß dem 13. Abschnitt des Strafgesetzbuches ein rechtskräftiges Urteil ergangen und der Lizenzinhaber nicht freigesprochen worden, ist die Lizenz auf Dauer zu entziehen und für ungültig zu erklären.

3 Lizenzierungsverfahren für Ausrichter von Ausbildungsmaßnahmen Die Kreis- und Stadtsportbünde können als Ausrichter der Aus-, Fort- und Weiterbildung Übungsleiter/in C sportartübergreifender Breitensport tätig. Sie realisieren die Maßnahmen nach den in der Bildungskonzeption festgeschriebenen Zielen und Inhalten. Zur Lizenzierung sind folgende Nachweise zu erbringen: - Lehrgangsplan zur Bestätigung - Teilnehmerdatenliste* - Nachweis der Teilnahme durch Unterschrift - Ergebnisnachweis der Lernerfolgskontrolle (bestanden/ nicht bestanden)* - Nachweis einer Erste-Hilfe-Ausbildung * Zur Beantragung und Ausstellung der Lizenzen ist vom jeweiligen Ausrichter der Ausbildung eine Datei mit den o.g. (*) Angaben tabellarisch an das Referat Lehrarbeit zu übermitteln. Anerkennung von beruflichen Ausbildungen Übungsleiter/in C Breitensport sportartübergreifend Bachelor, Master im Breitensport, Leistungssport, Gesundheits- und Therapiesport, Lehramt Sport) haben grundsätzlich die vereins- und verbandsbezogenen Inhalte sowie rechtliche Grundlagen, Finanzierungsmöglichkeiten, Aufsichtspflicht und Haftungsfragen, Versicherungsfragen des Basismoduls zu absolvieren (mind. 14 LE). Berufliche Abschlüsse weiterer staatlich anerkannter Berufe mit sportlichen/ fitnessorientiertem Hintergrund bedürfen der Prüfung der Inhalte und haben in jedem Fall die oben genannten Themen des Basismoduls zu absolvieren. Alle sonstigen Ausbildungsnachweise durch Bildungsträger bedürfen einer individuellen Prüfung des Zeitumfanges und Inhaltes durch den LSB Sachsen-Anhalt, Referat Lehrarbeit vor Beginn einer Lizenzausbildung. Europäische und internationale Abschlüsse müssen in Deutschland anerkannt nachgewiesen. Übungsleiter/in B Sport in der Prävention Bachelor, Master) im Gesundheits- und Therapiesport erhalten die Lizenz nach Vorlage des Studienabschlusses. Bachelor, Master im Breitensport, Leistungssport, Lehramt Sport) haben grundsätzlich die vereins- und verbandsbezogenen Inhalte des Basislehrganges der Lizenzausbildung zu absolvieren. In ausgewählten Tätigkeitsfeldern sind Zusatzqualifikationen nachzuweisen. Alle anderen beruflichen Qualifikationen bedürfen der Einzelfallprüfung durch Vorlage der Ausbildungs- sowie Weiter- und Fortbildungsnachweise im Referat Lehrarbeit des LSB Sachsen-Anhalt. Bei Einzelfallprüfungen zum Lizenzerwerb hat grundsätzlich der Lizenzbewerber einen schriftlichen Antrag mit den genannten Nachweisen zu stellen. Vereinsmanager C Der Berufsabschluss Sport- und Fitnesskaufmann/-frau berechtigt zum Erwerb der Lizenz Vereinsmanager C, wenn der Ausbildungsbetrieb ein Mitglied bzw. eine Gliederung des LandesSportBundes Sachsen-Anhalt ist.

4 Vergabe einer Lizenz an langjährig tätige Übungsleiter/innen Als langjährig gilt die Tätigkeit als Übungsleiter in einem Sportverein, wenn mindestens fünf Jahre Übungsleiter-/ Trainertätigkeit nachgewiesen. Sie haben grundsätzlich die vereins- und verbandsbezogenen Inhalte sowie rechtliche Grundlagen, Finanzierungsmöglichkeiten, Aufsichtspflicht und Haftungsfragen, Versicherungsfragen des Basismoduls zu absolvieren (mind. 14 LE). Lizenzverlängerung von älteren Übungsleitern/innen C Für Übungsleiter/innen C ab 67 Jahre wird eine Weiterbildung von mindestens 6 LE empfohlen Lernerfolgskontrolle (ersetzt Prüfungsordnung) Der Begriff Prüfung wird mit der neuen Bildungskonzeption des LandesSportBundes durch den Begriff Lernerfolgskontrolle ersetzt, da er umfassendere Formen der Überprüfung zulässt und mehr dem Prozesscharakter des Lernens gerecht wird. Lernerfolgskontrolle/Befähigungsnachweis Das Bestehen der Lernerfolgskontrollen/Befähigungsnachweise ist Grundlage für die Lizenzerteilung. Die Lernerfolgskontrollen sind zu dokumentieren. Die bestandenen Lernerfolgskontrollen sind der Nachweis dafür, mit der im jeweiligen Ausbildungsgang erworbenen Qualifikation im entsprechenden Einsatzgebiet tätig zu dürfen. Die für eine Lernerfolgskontrolle erforderliche Zeit ist im formalen Ausbildungsumfang enthalten. Grundsätze - eine Lernerfolgskontrolle darf nur solche Inhalte umfassen, die auch in der Ausbildung vermittelt wurden - eine Lernerfolgskontrolle findet punktuell, im Rahmen des Unterrichts oder prozessbegleitend, z. B. am Ende von Ausbildungsblöcken, statt - die Kriterien für das Bestehen der Lernerfolgskontrolle / Erlangen der Lizenz sind zu Beginn der Ausbildung offen zu legen - Elemente der Lernerfolgskontrolle im Lehrgang vorgestellt und erprobt Ziele der Lernerfolgskontrolle - Nachweis des Erreichens der Lernziele - Aufzeigen von Wissenslücken - Feedback für die Lernenden - Nachweis der Befähigung zur Übernahme des Aufgabengebiets - Feedback für die Ausbilder/innen Formen der Lernerfolgskontrollen Zur Bewertung von Lernerfolgskontrollen sollten folgende Kriterien herangezogen : - aktive Mitarbeit während der gesamten Ausbildung - Nachweis der praktischen Demonstrationsfähigkeit und Grundwissen in den einzelnen Themenbereichen der Ausbildungsgänge - Darstellung von Gruppenarbeitsergebnissen in Theorie und Praxis - Übernahme von Sportpraxisanteilen aus Spezialgebieten einzelner Teilnehmer/Teilnehmerinnen, um die Ausbildungsinhalte zu ergänzen - Planung, Durchführung und Reflexion einer Übungsstunde (auch als Gruppenarbeit möglich, sofern der individuelle Anteil ersichtlich ist)

5 - Hospitationen in Vereinsgruppen mit Beobachtungsprotokoll für die anschließende Gruppenarbeit (Auswertungsgespräch über beobachtete Aspekte der Unterrichtsgestaltung und -inhalte) - Planung, Durchführung und Reflexion eines Projektes der Sportvereins- bzw. Verbandsarbeit (auch als Gruppenarbeit möglich, sofern der individuelle Anteil ersichtlich ist) Für den Lizenzerwerb muss in allen Ausbildungsgängen mindestens eine praxisorientierte Lernerfolgskontrolle absolviert, in der die Lehrbefähigung nachgewiesen wird. Im Rahmen der Vereinsmanager/innen C Ausbildung erfolgt der Nachweis des Lernerfolgs in den einzelnen Themenbereichen. Ergebnis der Lernerfolgskontrolle Die Lernerfolgskontrolle wird mit bestanden oder nicht bestanden gewertet. Als bestanden gilt: - die Teilnahme an mindestens 80% der im Lehrgangsplan vorgesehenen Lerneinheiten - die für den Ausbildungsgang ausgewählten Formen der Lernerfolgskontrolle (siehe oben) müssen durch die Lehrgangsleitung mit bestanden gewertet - Vorlage von Hospitationsprotokollen, Konzepte von Übungsstunden bzw. Trainingseinheiten oder Projektarbeiten Sollte eines der drei genannten Kriterien nicht erfüllt, gilt die Lernerfolgskontrolle insgesamt als nicht bestanden. Eine Wiederholung des nicht erfüllten Kriteriums ist innerhalb eines Kalenderjahres möglich. Vergabe von Lizenzen für Ausbildungen bei der Bundeswehr und Bundespolizei Auf Grundlage der Rahmenvereinbarung zwischen dem DOSB und der Bundeswehr zur gegenseitigen Anerkennung von Qualifizierungen im Sport von 2010 können DOSB- Lizenzen Übungsleiter/in C sportartübergreifender Breitensport (1. Lizenzstufe) und Übungsleiter/in B Sport in der Prävention (2. Lizenzstufe) ausgestellt.

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