Anlagevermittlungsvertrag

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1 Anlagevermittlungsvertrag zwischen FD Dietmar Sullus Altgorbitzer Ring 8, D Dresden und Herr Max Mustermann Musterstr. 4, D Musterhausen (im Folgenden: Privatanleger ) Die FD Dietmar Sullus ist ein Finanzanlagenvermittler mit einer Geschäftserlaubnis nach 34f GewO und zur Anlageberatung und der Vermittlung von Verträgen über den Erwerb von inländischen, EU- und ausländischen Investmentvermögen, die in Deutschland vertrieben werden dürfen, sowie bestimmter anderer Vermögensanlagen berechtigt. Die statusbezogenen Informationen über FD Dietmar Sullus befinden sich in Anlage 1 zu diesem Vertrag. 1 Inhalt der Dienstleistung - keine Anlageberatung FD Dietmar Sullus erbringt dem Privatanleger ausschließlich die Anlagevermittlung und bietet keine Anlageberatung an. FD Dietmar Sullus wird deshalb ausschließlich prüfen, ob der Privatanleger aufgrund seiner Kenntnisse und Erfahrungen mit Finanzanlagen die Risiken verstehen kann, die er bei Erwerb bzw. dem Abschluss der von FD Dietmar Sullus angebotenen Finanzanlage bzw. Finanzdienstleistung eingeht (sogenannte Angemessenheitsprüfung). FD Dietmar Sullus wird nicht prüfen, ob die angebotene Finanzanlage bzw. Finanzdienstleistung mit den Anlagezielen des Privatanlegers übereinstimmt und ob die finanziellen Anlagerisiken für ihn tragbar sind (sog. Geeignetheitsprüfung). FD Dietmar Sullus wird deshalb auch keine Empfehlung zum Erwerb bzw. Abschluss für eine Finanzanlage oder Finanzdienstleistung abgeben. FD Dietmar Sullus verpflichtet sich, dem Privatanleger alle vom Anbieter der Finanzanlage bzw. der Finanzdienstleistung erstellten, gesetzlich vorgeschriebenen Verkaufs- bzw. Vertragsunterlagen zur Verfügung zu stellen. Bei einem bestehenden Depot wird der Privatanleger sich die erforderlichen Unterlagen selbstständig von der Fondsplattform vor der Ausführung der ersten Order bei Bedarf herunterladen. Sofern FD Dietmar Sullus dem Privatanleger über die gesetzlichen Aufklärungspflichten hinausgehende Informationen (Werbematerialien, Marktkommentare, Charts, Analysen Dritter usw.) zur Verfügung stellt, ist dies weder als Angebot einer Anlageberatung noch als Annahme des Wunsches des Privatanlegers nach einer Anlageberatung zu verstehen. Die Zurverfügungstellung solcher Informationen soll dem Privatanleger lediglich die selbstständige Anlageentscheidung erleichtern. FD Dietmar Sullus ist weder beauftragt noch in sonstiger Weise zur Vermögensverwaltung für den Privatan- Anlagevermittlungsvertrag Max Mustermann vom 14. Dezember 2013 Seite 1 von 12

2 leger berechtigt, darf also nicht mit eigenem Entscheidungsspielraum ohne ausdrückliche Weisung des Privatanlegers auf dessen Rechnung Anlagegeschäfte tätigen. FD Dietmar Sullus wird dem Privatanleger in unregelmäßigen Abständen bei Bedarf Informationen zur Verfügung stellen, die eventuell für den Privatanleger von Nutzen sein könnten. 2 Kundenexploration/Anlegerprofil ( 16 FinVermV) Um die Angemessenheitsprüfung vornehmen zu können, ist FD Dietmar Sullus gesetzlich verpflichtet, sich mit den Kenntnissen und Erfahrungen des Privatanlegers vertraut zu machen (Kundenexploration). Über das Ergebnis der Angemessenheitsprüfung wird der Privatanleger von FD Dietmar Sullus in Textform informiert. Der Privatanleger verpflichtet sich, im Rahmen der Kundenexploration inhaltlich richtige und vollständige Informationen zu erteilen. Sofern der Privatanleger keine Angaben oder nur evident unvollständige oder falsche Angaben macht, wird FD Dietmar Sullus den Privatanleger in Textform darüber informieren, dass eine Prüfung der Angemessenheit nicht möglich ist. 3 Verkaufsunterlagen und Werbematerial Im Rahmen der Anlagevermittlung stellt FD Dietmar Sullus dem Privatanleger Verkaufs- und Vertragsunterlagen und Werbematerial und sonstige, gesetzlich vorgeschriebene Informationen zur Verfügung, die FD Dietmar Sullus in der Regel von den Investmentgesellschaften, Emittenten, Banken, Vermögensverwaltern und anderen Dritten zu diesem Zweck erhält. FD Dietmar Sullus haftet nicht für die inhaltliche Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Unterlagen Dritter und übernimmt keine entsprechenden Prüfungspflichten auf Plausibilität. 4 Vergütung Als Vergütung für die Anlagevermittlung erhält FD Dietmar Sullus: Variante 1 - eine Abschlussprovision im Zusammenhang mit dem Erwerb der Finanzanlagen bzw. dem Abschluss eines Vertrages über eine fondsgebundene Vermögensverwaltung durch den Privatanleger sowie - eine haltedauerabhängige Folgeprovision. Diese Provisionen sind nicht vom Privatanleger direkt zu leisten, sondern werden FD Dietmar Sullus von den betreffenden Investmentgesellschaften und/oder Depotführenden, dem Vermögensverwalter oder anderen Dritten aus deren Entgelten gezahlt. Die Provision qualifiziert sich daher als Zuwendung, für welche die weiteren Bestimmungen des 7 Zuwendungen gelten. Der Privatanleger ist damit einverstanden, dass FD Dietmar Sullus diese Provisionen/Zuwendungen von Dritten als Vergütung für die Anlagevermittlung annimmt und verzichtet auf jedwede, möglicherweise bestehenden Herausgabeansprüche gegen FD Dietmar Sullus. Variante 2 Anlagevermittlungsvertrag Max Mustermann vom 14. Dezember 2013 Seite 2 von 12

3 FD Dietmar Sullus erhält ein Serviceentgelt, das vom Privatanleger direkt zu leisten ist. Die Höhe des Serviceentgelts ergibt sich aus Anlage 3 zu diesem Vertrag. Dieses Serviceentgelt ist eine All-in-Fee für die Depotbetreuung und Anlagevermittlung. Mit dieser All-in-Fee sind die Depotführungsgebühr, alle Transaktionskosten, Stückkosten bei Transaktionen, weitere Gebühren der Depotbank (Serviceentgeltberechnung) und Ausgabeaufschläge für Fondskäufe oder -tausche abgegolten. Der Privatanleger wird die Depotbank anweisen, das Serviceentgelt seinem Konto/Depot zu belasten und an FD Dietmar Sullus über die Vertriebsorganisation zu überweisen. FD Dietmar Sullus stellt dem Privatanleger entsprechende Rechnungen aus. Wird vom Privatanleger die Funktionalität eines kundenindividuellen Modellportfolios genutzt, dann ist der Abschluss einer Serviceentgeltvereinbarung zwingend, da zusätzliche Fremdkosten für FD Dietmar Sullus anfallen. Eine Serviceentgeltvereinbarung bietet dem Privatanleger eine Kostentransparenz und Kalkulierbarkeit, da er Fondskäufe oder -tausche ohne jeglichen Ausgabeaufschlag durchführen kann (ausgenommen ETF s). Weiterhin erhält FD Dietmar Sullus eine haltedauerabhängige Folgeprovision. Diese Provisionen sind nicht vom Privatanleger direkt zu leisten, sondern werden FD Dietmar Sullus von den betreffenden Investmentgesellschaften und/oder Depotführenden, dem Vermögensverwalter oder anderen Dritten aus deren Entgelten gezahlt. Die Provision qualifiziert sich daher als Zuwendung, für welche die weiteren Bestimmungen des 7 Zuwendungen gelten. Der Privatanleger ist damit einverstanden, dass FD Dietmar Sullus diese Provisionen/Zuwendungen von Dritten als Vergütung für die Anlagevermittlung annimmt und verzichtet auf jedwede, möglicherweise bestehenden Herausgabeansprüche gegen FD Dietmar Sullus. 5 Zuwendungen FD Dietmar Sullus erhält unter Umständen für die Anlagevermittlung gegenüber dem Privatanleger von Investmentgesellschaften, Emittenten, Anbietern von Finanzanlagen und Finanzdienstleistungen und sonstigen Dritten Provisionen, Gebühren, sonstige Geldleistungen und/oder geldwerten Vorteile (Zuwendungen). Über Existenz, Art und Umfang solcher Zuwendungen wird der Privatanleger mit der Anlage 4 informiert. FD Dietmar Sullus versichert, dass die Entgegennahme der Zuwendungen der ordnungsgemäßen Anlageberatung im Interesse des Privatanlegers nicht entgegensteht. Sofern der Privatanleger keine direkten Vergütungen an FD Dietmar Sullus leistet, ermöglichen die Zuwendungen überhaupt erst die Erbringung der Anlagevermittlung. Auf die Vergütungsregelung in 4 Vergütung wird verwiesen. 6 Interessenkonflikte FD Dietmar Sullus ist verpflichtet, den Privatanleger rechtzeitig vor Abschluss eines Geschäfts auf Interessenkonflikte hinzuweisen, die bei der Anlagevermittlung zwischen FD Dietmar Sullus und dem Privatanleger oder zwischen den Privatanlegern bestehen können. Die möglichen Interessenkonflikte sind in Anlage 5 dargestellt. Anlagevermittlungsvertrag Max Mustermann vom 14. Dezember 2013 Seite 3 von 12

4 7 Umfang der Haftung FD Dietmar Sullus haftet für die Zurverfügungstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Verkaufs- und Informationsunterlagen sowie die ordnungsgemäße Durchführung der Angemessenheitsprüfung. FD Dietmar Sullus erbringt seine Dienstleistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und haftet für Vorsatz und Fahrlässigkeit, jedoch ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen, sofern nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betroffen sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Privatanleger regelmäßig vertrauen darf, wie die ordnungsgemäße Einholung der Informationen über den Privatanleger und die ordnungsgemäße Durchführung der Angemessenheitsprüfung. 8 Kommunikation Für Ihren Schriftverkehr vereinbaren FD Dietmar Sullus und der Privatanleger die Textform. FD Dietmar Sullus darf dem Privatanleger Informationen, Schreiben einschließlich Rechnungen und andere Mitteilungen auch per unverschlüsselter und in Form von elektronischen Abschriften und Dateien an die vom Privatanleger im Beratungsprotokoll angegebene -Adresse zusenden. Vereinbart der Privatanleger ein Passwort mit FD Dietmar Sullus, dann werden ihm Dokumente, die als PDF Datei verschickbar sind, verschlüsselt und mit diesem Passwort zum Öffnen gesichert. Die Parteien verpflichten sich zur Verwendung handelsüblicher Anti-Virensoftware, übernehmen aber keine darüber hinausgehende Haftung für Schäden durch Viren oder Schadprogramme, die ohne ihr Wissen einer oder elektronischen Dokumenten anhaften. 9 Datenschutz FD Dietmar Sullus wird die im Rahmen dieser Vertragsbeziehung bekannt werdenden personen- und anlagebezogenen Daten nur für Zwecke der Anlagevermittlung nutzen und an die depotführende Bank (FIL Fondsbank GmbH, Kronberg sowie den Maklerpool BCA AG, Oberursel) - nicht aber an andere Dritte - weiter leiten. Der Privatanleger willigt ein, dass seine Angaben und sonstige im Rahmen der Geschäftsbeziehung übermittelten, bekannt gegebenen, entstehenden und anfallenden personenbezogenen Daten von FD Dietmar Sullus zu folgenden Zwecken gespeichert, verarbeitet, erhoben und genutzt werden können: a) für die Abwicklung der Geschäftsbeziehung, insbesondere die Entgegennahme und Weiterleitung von Aufträgen, Mitteilungen und Informationen; b) für die Betreuung der Anfragen des Privatanlegers durch FD Dietmar Sullus und c) zu Zwecken der Bewerbung und Vermittlung von Anlageprodukten. 10 Laufzeit und Kündigung Dieser Anlagevermittlungsvertrag wird mit der Unterschrift durch beide Parteien wirksam und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von jeder Partei mit einer Frist von vier Wochen zum Quartalsende gekündigt werden. Unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung. 11 Anwendbares Recht Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Anlagevermittlungsvertrag Max Mustermann vom 14. Dezember 2013 Seite 4 von 12

5 12 Ausdrückliche Bestätigungen des Privatanlegers Der Privatanleger ist ausdrücklich damit einverstanden Beratungsprotokolle per in Form von elektronischen Abschriften und Informationen auf dauerhaften Datenträgern im Sinne verschiedener Aufsichtsgesetze per in Form von elektronischen Dateien zu erhalten. Unterschrift des Privatanlegers: 13 Sonstige Bestimmungen Die in diesem Vertrag aufgeführten Anlagen sind integrierter Bestandteil des Vertrages. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich dieser Klausel bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. Dieser Vertrag enthält sämtliche Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien. Darüber hinaus existieren keine weiteren mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien bezüglich des Gegenstands dieses Vertrags. Ort, Datum Max Mustermann Dresden, 14. Dezember 2013 Ort, Datum i.a. FD Dietmar Sullus Anlagen zum Beratungsvertrag Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Anlage 4: Anlage 5: Statusbezogene Erstinformation Finanzanlagen, die im Rahmen der Anlagevermittlung zu berücksichtigen sind Serviceentgelt Informationen über Zuwendungen Interessenkonflikte Empfangsbestätigung Unterschrift des Privatanlegers: Anlagevermittlungsvertrag Max Mustermann vom 14. Dezember 2013 Seite 5 von 12

6 Anlage 1: Statusbezogene Erstinformationen Firma Finanzdienstleistungen Dietmar Sullus Geschäftsführer Dietmar Sullus Strasse Altgorbitzer Ring 8 PLZ Ort D Dresden Internet-Seite Adresse FD@dietmarsullus.de Telefon-Nr. (0351) / Faxnummer (0351) Mobil USt-Ident-Nummer DE Finanzanlagenvermittlerregister ( Register-Nr.: D-F-144-A1A3-76 Versicherungsvermittlerregister ( Register-Nr.: D-7HSS-803GF-01 Internet-Adresse des Registers: Gewerbeaufsichtsamt IHK Dresden, Langer weg 4, Dresden Status Makler (private Versicherungen), Finanzanlagenvermittler Anbieter und Emittenten Sonstige Angaben Nur Versicherungen für den Privatkunden SUH, welche über den Maklerpool BCA AG vermittelbar sind und Investmentfonds der Kapitalanlagegesellschaften, die bei den genannten Banken gelistet sind und eine Steuertransparenz gewährleisten. Bei der AAB können auch Aktien und andere Wertpapiere gekauft/eingelagert werden, zu diesen Wertpapieren erfolgt keine Beratung und auch keine Vermittlung, der Anleger handelt eigenverantwortlich auf eigenes Risiko. Direkte oder indirekte Beteiligung von über 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens: keine Direkte oder indirekte Beteiligung eines Versicherers von über 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital des Vermittlerunternehmens: keine Erlaubnis nach 34f Abs.1 S. 1 Nr. 1 GewO Finanzanlagenvermittler), Stadt Dresden, Gewerbeaufsichtsamt, Landeshauptstadt Dresden, Gewerbeangelegenheiten im Ordnungsamt, Dresden Erlaubnis nach 34d Abs.1 GewO (Versicherungsmakler), Aufsichtsbehörde: IHK Dresden, Langer Weg 4, Dresden Aufsichtsbehörde: IHK Dresden, Langer Weg 4, Dresden erteilt am Gewerbeamt Dresden Mitglied der Industrie- und Handelskammer Dresden, Langer Weg 4, Dresden Berufsbezeichnung: Makler (Versicherungen) und Finanzanlagenvermittler, Bundesrepublik Deutschland Berufsrechtliche Regelungen: - 34 d Gewerbeordnung VVG - VersVermV - 34 f Gewerbeordnung Abs. 1 Satz 1 Investmentfonds - FinVermV Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministeium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage eingesehen und abgerufen werden. Angabe zu den Beschwerde- und außergerichtlichen Schlichtungsstellenverfahren nach Artikel 12, Absatz 1 a-e Satz 1 Ombudsstelle für Investmentfonds: Anlagevermittlungsvertrag Max Mustermann vom 14. Dezember 2013 Seite 6 von 12

7 Ombudsmann für Lebens- und Sachversicherungen: Versicherungsombudsmann e.v. Leipziger Str. 121, Berlin Tel.: Fax: info@versicherungsombudsmann.de Internet: Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung Dr. Helmut Müller Kronenstr. 13, Berlin Telefax: Tel.: (6 ct. pro Anruf aus dem dt. Festnetz, höchstens 42 Cent/Min. aus Mobilfunknetzen) Internet: Zentrale Informationsstelle: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.v., Breite Straße 29, Berlin Telefon: (14 Cent/Min aus dem dt. Festnetz, höchstens 42 Cent/Min. aus Mobilfunknetzen) Weitere wesentliche Informationen für den Kunden Es werden nur Investmentfonds vermittelt, die in Deutschland zum Vertrieb zugelassen und steuerlich transparent sind, keine anderen Wertpapiere oder Beteiligungen. Investmentfonds werden in der Form einer Modellportfolio-Verwaltung mit einem entsprechenden Beratungsvertrag vermittelt und zwar jeweils auf das Anlageziel, Zeithorizont, Renditeerwartung und Risikobereitschaft (Volatilität) des Depots bezogen. Nur mit dieser Dienstleistung sind der Arbeitsaufwand und die damit verbundenen Kosten in einem vertretbaren Rahmen zu halten. Der Kunde erhält keine Vermögensverwaltung, aber eine Betreuung seines Depots, dass ihm die Einhaltung der gewünschten Parameter ermöglicht. Anlagevermittlungsvertrag Max Mustermann vom 14. Dezember 2013 Seite 7 von 12

8 Anlage 2: Finanzanlagen, die im Rahmen der Anlagevermittlung zu berücksichtigen sind offene inländische, EU und ausländische Investmentvermögen, die in Deutschland vertrieben werden dürfen Anlagevermittlungsvertrag Max Mustermann vom 14. Dezember 2013 Seite 8 von 12

9 Anlage 4: Serviceentgelt (All-in-Fee) Das Serviceentgelt gemäß 6 des Anlageberatungsvertrages als All-in-Fee auf den Durchschnittswert der vom Privatanleger aufgrund der Anlageempfehlung gehaltenen Finanzanlagen berechnet Das Serviceentgelt wird auf den pro Kalenderquartal ermittelten Depotdurchschnittsbestand berechnet und ist quartalsweise anteilig nachträglich fällig. Der Privatanleger weist die die Finanzanlagen verwahrende Bank an, den entsprechenden Betrag direkt oder über eine Vertriebsorganisation an FD Dietmar Sullus zu überweisen. Sollte das Abwicklungskonto des Privatanlegers keine ausreichende Deckung ausweisen, wird die verwahrende Bank angewiesen, den entsprechenden Betrag durch Veräußerung von Anteilen an den Finanzanlagen oder per Lastschrift von einem dem Depot angeschlossenen Abwicklungskontos zu erlösen. Die Höhe des Serviceentgeltes beträgt 0,6 % p.a. zzgl. Umsatzsteuer ohne Kundenindividuelles Modellportfolio 0,8 % p.a. zzgl. Umsatzsteuer mit Kundenindividuellem Modellportfolio Somit sind Depotführungsgebühren, Ausgabeaufschläge, Transaktionskosten und sonstige Kosten Dritter abgegolten. Der Privatanleger hat eine Mitwirkungspflicht zur Orderausführung (Freigabe erteilen für eine vorbereitete Order) oder führt Orders selbst aus. Die Details dieser Vergütung werden nachfolgend erläutert. FD Dietmar Sullus ist berechtigt, einen Teil der erhaltenen Entgelte an die FFB für deren Dienstleistung bei der Abwicklung des s zu zahlen. Diese Forderungen belaufen sich derzeit auf 0,15% p.a. exkl. Umsatzsteuer auf den Durchschnittsbestand für die Anlagevermittlung und das Portfoliomanagement und sowie 10 fix für die Berechnung des Serviceentgeltes. Diese Forderungen werden von der FFB sofort einbehalten und nicht an die Vertriebsorganisation, die BCA AG, ausgezahlt. FD Dietmar Sullus behält sich vor, die Höhe Serviceentgeltes mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu bei zwingender Notwendigkeit zu ändern (Kostenänderung Dritter). Nach Ablauf der Ankündigungsfrist gilt die Zustimmung des Privatanlegers als erteilt, sofern der Privatanleger der Änderung nicht vor Ablauf der Ankündigungsfrist schriftlich widersprochen hat. Falls der Privatanleger widerspricht, hat FD Dietmar Sullus das Recht, diesen Vertrag zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderung wirksam werden sollte, außerordentlich schriftlich zu kündigen. Darüber hinaus nehme ich die nachstehenden Hinweise zu weiteren Vergütungen und Kostenregelungen zur Kenntnis: Darüber hinaus gewährt die FFB und BCA AG dem Anlageberater unter Umständen geldwerte Zuwendungen in Form von Sachleistungen in Höhe von jährlich maximal 50,- Euro pro zum Anlageberater geschlüsseltem Depot. Einzelheiten zu den gewährten Vergütungen sind auf Anfrage bei der FFB und BCA AG erhältlich. Diese Leistungen werden in erster Linie durch kostenlose Schulungsmaßnahmen und Bereitstellung von Softwarelösungen erbracht und liegen deutlich unter dem max. möglichen Betrag. Entgelte der FFB gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis Zusätzlich gilt das Preis- und Leistungsverzeichnis der FFB mit folgenden Abweichungen: i) Während der Laufzeit eines s werden die Entgelte für die Ausführung von Transaktionen durch das Serviceentgelt gedeckt. ii) die Entgelte für Depotführung werden während des Bestehens eines s von FD Dietmar Sullus übernommen. Voraussetzung ist ein durchschnittlicher Depotbestand gleich oder größer ,-. Ein eingerichteter Effektenkredit hat keinen Einfluss auf diese Regelung. Anlagevermittlungsvertrag Max Mustermann vom 14. Dezember 2013 Seite 9 von 12

10 Anlage 5: Information über Zuwendungen Zuwendungen, die FD Dietmar Sullus von Dritten erhält: Für ihre Kunden bietet die FD Dietmar Sullus im Zusammenhang mit der Vermittlung von Finanzanlagen eine hochwertige Aufklärung und Beratung an. Die Dienstleistung erfordert erhebliche Aufwendungen sowohl in personeller als auch in organisatorischer und materieller Hinsicht. Diese Dienstleistungen bietet die FD Dietmar Sullus ihrem Kunden als Service im Rahmen des Provisionsmodells unentgeltlich an. Der Kunde kann jederzeit eine qualitativ hochwertige Beratungsdienstleistung in Anspruch nehmen, mit der keine Abschlussverpflichtung verbunden ist (wie z.b. Modellportfoliowechsel, weiteres Depot). Der damit verbundene Aufwand wird auch durch entsprechende Zuwendungen der Geschäftspartner der FD Dietmar Sullus gedeckt. Bei diesen Zuwendungen handelt es sich um Geldzahlungen oder sonstige geldwerten Vorteile, die dazu dienen, effiziente und qualitativ hochwertige Infrastrukturen für die Aufklärung und Beratung des Kunden zu unterhalten. Die FD Dietmar Sullus erhält und gewährt dabei folgende Arten von Zuwendungen im Sinne des Art. 31d Abs. 1 S. 1 WpHG: Vertriebsprovisionen Die FD Dietmar Sullus erhält Vertriebsprovisionen für die Vermittlung von Finanzdienstleistungen. Es kann sich hierbei um fixe oder um volumenabhängige Provisionen handeln. bei Investmentfondsanteilen Vertriebsprovisionen erhält die FD Dietmar Sullus zunächst für Vermittlungsleistungen beim Vertrieb von Load-Fonds. Load-Fonds sind Fonds, bei denen ein Ausgabeaufschlag erhoben wird. Die FD Dietmar Sullus erhält als Vertriebsprovision einen Anteil am Ausgabeaufschlag, der bis zu 90 Prozent des Ausgabeaufschlags betragen kann. Die Höhe des Ausgabeaufschlags können Sie dem Verkaufsprospekt für den betreffenden Fonds entnehmen. Bei einer Erstanlage ist ein hoher Beratungsaufwand notwendig, der im Folgejahr einen entsprechenden kostenpflichtigen Prüfaufwand nach sich zieht. bei Modellportfolios Bei Modellportfolios gilt folgende Regelung: - Keine Ausgabeaufschläge - 0,6% netto Serviceentgelt (+MwSt) für die Modellportfolioverwaltung des Modellportfolios Ertrag - 0,7% netto Serviceentgelt (+MwSt) für die Modellportfolioverwaltung des Modellportfolios Ausgewogen - 0,8% netto Serviceentgelt (+MwSt) für die Modellportfolioverwaltung des Modellportfolios Wachstum (All-in-Fee für alle daran beteiligten Dienstleister wie Frankfurter Fonds Bank und Vertriebsorganisation) Erfolgsabhängige Zahlungen Zusätzlich kann die FD Dietmar Sullus für ihre Vermittlungsleistungen Vertriebsprovisionen in Form einer Erfolgsbonifikation erhalten. Die Höhe dieser Provisionen lässt sich sofern die FD Dietmar Sullus solche überhaupt erhält nicht ohne weiteres beziffern, da ihre Höhe von unterschiedlichen Faktoren wie Potentialausschöpfung und Nettoabsatzzielen abhängt. bei Versicherungen Es erfolgen Courtagezahlungen des Versicherers auf den Nettobeitrag. Die Courtage kann bis zu 25% des Nettobeitrages betragen. Vertriebsfolgeprovisionen Die FD Dietmar Sullus erhält für Vermittlungsleistungen zudem Vertriebsfolgeprovisionen, die gezahlt werden, wenn der Kunde bestimmte Finanzinstrumente im Bestand hält. Die Höhe der Zahlungen richtet sich nach der Art der vermittelten Finanzinstrumente, der Höhe der Bestände und der Haltedauer. bei Investmentfondsanteilen Eine Vertriebsfolgeprovision erhält die FD Dietmar Sullus zunächst für die Vermittlung von Investmentfondsanteilen. Sie fallen sowohl beim Vertrieb von Load-Fonds (Fonds, bei denen ein Ausgabeaufschlag erhoben wird) als auch beim Vertrieb von No-Load-Fonds (Fonds, bei denen kein Ausgabeaufschlag erhoben wird) Anlagevermittlungsvertrag Max Mustermann vom 14. Dezember 2013 Seite 10 von 12

11 an. In der Regel sind die Vertriebsfolgeprovisionen beim Vertrieb von Load-Fonds niedriger als beim Vertrieb von No-Load-Fonds. Sofern die Verwaltungsvergütung des Fonds die Berechnungsgrundlage darstellt, erhält die FD Dietmar Sullus einen laufenden Anteil an der Verwaltungsvergütung, der jährlich oder auch (ganz oder zum Teil) in kürzeren Abständen an FD Dietmar Sullus ausgezahlt wird. Der Anteil, den die FD Dietmar Sullus erhält, beträgt bis zu 60% der Verwaltungsvergütung (bezogen auf den durchschnittlich vermittelten Anteilsbestand). Die Höhe der Verwaltungsvergütung kann dem Verkaufsprospekt für den betreffenden Fonds entnommen werden. Ist der durchschnittliche Anteilsbestand am Fondsvermögen Berechnungsgrundlage, erhält die FD Dietmar Sullus eine Vertriebsfolgeprovision, die beispielsweise bei Geldmarktfonds zwischen 0 und 0,2% pro Jahr, bei Aktienfonds zwischen 0 und 1% pro Jahr und bei Mixed Assets (Portfoliofonds) zwischen 0 und 1,0% pro Jahr betragen kann, jeweils bezogen auf den durchschnittlichen Anteilsbestand im Depot. Bei einigen Investmentfonds partipiziert die FD Dietmar Sullus auch von prozentual an der Wertsteigerung des Investmentfonds (Performance Fee; siehe Verkaufsprospekt). bei Versicherungen Die Courtagezahlungen erfolgen wie unter Punkt 1.1 beschrieben, solange der Vertrag besteht und der Kunde seinen Beitrag entrichtet. Zuwendungen im Zusammenhang mit Vermögensverwaltungsmandaten Des Weiteren erhält die FD Dietmar Sullus Vertriebs- und Vertriebsfolgeprovisionen für Vermittlungsleistungen im Zusammenhang mit Vermögensverwaltungsmandaten. In diesem Bereich existieren verschiedene Provisionsmodelle. Soweit im Rahmen der Vermögensverwaltungsmandate Finanzinstrumente erworben werden, werden die obigen Vertriebsprovisionen und Vertriebsfolgeprovisionen gezahlt. Bei bestimmten fondsgebundenen Vermögensverwaltungen wird eine Vertriebsfolgeprovision von bis zu 1,1 Prozent p.a. bezahlt, die auf den durchschnittlichen Depotbestand berechnet und jährlich ausgezahlt wird. Bei diesen Vermögensverwaltungsmandaten erfolgt keine weitere Provisionszahlung. Bei anderen Typen von Vermögensverwaltungen erfolgt die Zahlung einer Vertriebsfolgeprovision von bis zu 0,5 Prozent auf den Depotbestand. Inwieweit diese Provisionen der FD Dietmar Sullus oder dem Kunden ausbezahlt werden, hängt von der im Vermögensverwaltungsvertrag mit dem Kunden getroffenen Regelung ab. Unterstützende Sachleistungen Im Zusammenhang mit der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen erhält die FD Dietmar Sullus unter Umständen geldwerte Zuwendungen in Form von unterstützende Sachleistungen. Hierbei handelt es sich um fachbezogene Schulungsveranstaltungen, die Erbringung von Dienstleistungen wie Beratungsunterstützung, Broschüren, Formulare und Vertragsunterlagen, sowie sozialübliche Zuwendungen (z. B. Einladungen zu kulturellen Veranstaltungen). Die unterstützenden Sachleistungen können stark variieren und lassen sich nicht ohne weiteres beziffern. Die Höhe erhaltener Sachzuwendungen ist vom jeweiligen Produktemittenten, die Gewährung von Sachzuwendungen vom jeweiligen Vertriebspartner abhängig. Bezogen auf die Zahl der bei der BCA AG geführten Kundendepots übersteigt der Wert erhaltener oder gezahlter Sachzuwendungen in keinem Fall Euro 25,00 p. a. pro Depot. Nähere Einzelheiten Mit diesem Informationsblatt legt die FD Dietmar Sullus Ihnen soweit und so genau es in standardisierter Form möglich ist alle Zuwendungen offen, die sie im Zusammenhang mit der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen erhält oder gewährt. Die FD Dietmar Sullus geht davon aus, dass Sie sich auf dieser Grundlage ein vollständiges Bild davon machen können, welche Zuwendungen sie erhält. Soweit dies nicht der Fall ist, bietet Ihnen die FD Dietmar Sullus auf Nachfrage selbstverständlich gerne auch weitere Informationen an. Erklärung zur Vertriebsvergütung Der Kunde erklärt sich mit diesen Vertriebsvergütungen einverstanden und trifft die von der gesetzlichen Regelung des Rechts der Geschäftsbesorgung ( 665, 667 BGB) abweichende Vereinbarung, dass jetzige und künftige Ansprüche des Kunden gegen FD Dietmar Sullus, an die diese Vertriebsvergütungen gezahlt wurden, auf Herausgabe der Betriebsvergütungen nicht bestehen. Anlagevermittlungsvertrag Max Mustermann vom 14. Dezember 2013 Seite 11 von 12

12 Anlage 6: Interessenkonflikte Interessenkonflikte lassen sich bei Unternehmen, die für Ihre Kunden Dienstleistungen in Bezug auf Finanzanlagen erbringen, nicht immer ausschließen. In Übereinstimmung mit den Vorgaben der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) informieren wir Sie nachfolgend über unsere Vorkehrungen zum Umgang mit Interessenkonflikten. 1. Mögliche Interessenkonflikte Interessenkonflikte können sich ergeben zwischen unserem Haus, unserer Geschäftsleitung, unseren Mitarbeitern oder anderen Personen, die mit uns verbunden sind, und unseren Kunden oder zwischen unseren Kunden. Interessenkonflikte können sich insbesondere ergeben: a) In der Anlageberatung und in der Anlagevermittlung aus unserem eigenen (Umsatz-)interesse am Absatz von Finanzanlagen; b) bei dem Erhalt oder der Gewährung von Zuwendungen (beispielsweise Platzierungs-, Vertriebsfolgeprovisionen oder anderen geldwerten Vorteilen) von Dritten oder an Dritte im Zusammenhang mit unseren Dienstleistungen der Anlageberatung und Anlagevermittlung; c) durch die erfolgsbezogene Vergütung von Mitarbeitern; d) bei Gewähr von Zuwendungen an unsere Mitarbeiter; e) aus Beziehungen zu Emitenten von Finanzanlagen/Produktgebern, etwa bei Bestehen einer Kreditbeziehung, der Mitwirkung an Emissionen sowie bei Kooperationen; f) durch die Erlangung von Informationen, die nicht öffentlich bekannt; g) aus persönlichen Beziehungen unserer Mitarbeiter oder der mit diesen verbundenen Personen oder h) bei der Mitwirkung von unseren Mitarbeitern in Aufsichts- oder Beiräten von Unternehmen, deren Finanzprodukte (z.b. Investmentfonds) Gegenstand unserer Beratung sind. 2. Zuwendungen Unser Haus bietet die Dienstleistungen der Anlageberatung und der Anlagevermittlung auf Provisionsbasis an, d.h. wir erhalten für unsere Dienstleistungen vom Anbieter der jeweiligen Finanzanlage, von der Verwahrstelle oder von dem Maklerpool, dem wir angeschlossen sind, eine vertraglich vereinbarte Provision. Bei dieser Provision kann es sich um eine Platzierungs- und/oder um eine Vertriebsfolgeprovision handeln. Darüber hinaus erhalten wir zum Teil auch sonstige Provisionen und/oder geldwerte Leistungen. Damit Sie einen Überblick darüber erhalten, in welcher Art und in welchem Umfang uns Zuwendungen in Geld uns/oder in Form von geldwerten Leistungen gewährt werden, haben wir Ihnen Einzelheiten dazu nochmals in einem separaten Informationsblatt ( Information über Zuwendungen ) im Rahmen eines Beratungs- / Vermittlungsproptokolls zusammengefasst. Hierauf dürfen wir an dieser Stelle ergänzend verweisen. 3. Verfahren und Maßnahmen zum Management dieser Interessenkonflikte Um zu vermeiden, dass sachfremde Interessen die Beratung und Vermittlung von Finanzanlagen beeinträchtigen, verpflichten wir uns, jederzeit durch sorgfältiges, redliches, rechtmäßiges und professionelles Handeln die Beachtung der Kundeninteressen in den Vordergrund zu stellen. Dies bedeutet, dass wir Sie als Kunden stets unabhängig von eigenen Vertriebsinteressen für bestimmte Finanzanlageprodukte beraten werden, im Einzelnen ergreifen wir unter anderem die folgenden Maßnahmen: a) Regelungen über die Annahme und Gewährung von Zuwendungen sowie deren Offenlegung; b) Schulungen der Mitarbeiter; c) Offenlegung von Interessenkonflikten, die sich nicht vermeiden lassen. Diese werden den betroffenen Kunden vor einem Geschäftsabschluss mitgeteilt, um sicherzustellen, dass die jeweilige Entscheidung des Kunden stets auf ibnformierter Basis getroffen wird. Anlagevermittlungsvertrag Max Mustermann vom 14. Dezember 2013 Seite 12 von 12

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