Export von Dienstleistungen Umsatzsteuer Kein Problem? Zertifizierte Qualität bei Service, Beratung und Interessenvertretung

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1 Export von Dienstleistungen Umsatzsteuer Kein Problem? Dr. Susanne Herre, 26. Oktober 2010

2 Wie die Rechnung stellen? Deutsches Softwarehaus programmiert für rumänischen Kunden. Alle Arbeiten werden in DE ausgeführt. Abrechnung? Deutsches Softwarehaus programmiert im Auftrag von deutschen Kunden für dessen Kunde in USA. Hält sich überwiegend in USA auf. Abrechnung? Deutscher Maschinenbauer wartet vor Ort bei tschechischem Kunde. Abrechnung? Deutsche Werbeagentur gestaltet Werbekampagne für schweizer Kunden. Abrechnung?

3 Ortsregelung für Leistungen seit 2010 Grundsatz zwischen Unternehmen, B2B ( Privatpersonen) Maßgeblich für Steuer ist Sitz des Leistungsempfängers (Ausnahme Leistungen an und für Betriebsstätten) Ausnahmen: - Grundstücksleistungen - Personenbeförderungen - Veranstaltungsleistungen (u.a. unterrichtende Leistungen; Änderungen 2011 beachten) - Restaurant- und Verpflegungsleistungen - kurzfristige Vermietung von Beförderungsmitteln

4 Beispiel 1: Deutsches Softwarehaus programmiert in Deutschland für rumänischen/eu-kunden. Maßgeblich für Steuerbarkeit ist Sitzort des Leistungsempfängers, d.h. Rumänien/EU Keine deutsche Steuer, sondern an sich Rechnung mit rumänischer Steuer (Steuer des betreffenden EU-Staats) Aber: In EU greift hier verpflichtend Steuerschuldumkehr

5 So funktioniert die Umkehr der Steuerschuld Nettorechnung Unternehmen DE Deutschland Unternehmen RO Rumänien/EU Steuer Vorsteuer Finanzamt RO/EU

6 Fazit für Beispiel 1: Deutsches Softwarehaus programmiert in Deutschland für rumänischen Kunden. Maßgeblich für Steuerbarkeit ist Sitzort des Leistungsempfängers, d.h. Rumänien/EU Keine deutsche Steuer, sondern an sich Rechnung mit rumänischer Steuer (Steuer des betreffenden EU-Staats) Aber: In EU greift hier verpflichtend Steuerschuldumkehr, d.h. Rechnung ohne Steuer und Steuerschuldverlagerung Wichtig - Zusätzliche Rechnungshinweise: - USt-IdNr. des Kunden RO/EU - Zusatz Steuerschuldnerschaft verlagert/taxare inversă

7 Zu beachtende (neue) Formalitäten Neue Grundregel und Umkehr der Steuerschuld gelten nur B2B, daher Prüfung/Nachweis der Unternehmereigenschaft Kontrollmechanismen : Ausdehnung der Zusammenfassenden Meldung auf innergemeinschaftliche Leistungen Neue Zeile im Umsatzsteuervoranmeldeformular Besondere Rechnungshinweise

8 Beispiel 2: DE programmiert im Auftrag von deutschem Kunden überwiegend in USA für dessen Kunde in USA. Maßgeblich für Steuerbarkeit ist Sitzort des Leistungsempfängers, d.h. Deutschland Leistungsempfänger = derjenige, in dessen Auftrag die Leistung ausgeführt wird; Regel: Vertragspartner Normale Abrechnung mit deutscher Steuer

9 Beispiel 3: Deutscher Maschinenbauer wartet vor Ort bei tschechischem Kunde. Maßgeblich für Steuerbarkeit ist Sitzort des Leistungsempfängers, d.h. Tschechien/EU. Keine deutsche Steuer, sondern an sich Rechnung mit tschechischer Steuer (Steuer des betreffenden EU-Staats) Aber: In EU greift hier verpflichtend Steuerschuldumkehr, d.h. Rechnung ohne Steuer und Steuerschuldverlagerung Zusätzliche Rechnungshinweise: - USt-IdNr. des Kunden CZ/EU - Zusatz Steuerschuldnerschaft verlagert/daň odvede zákazník

10 Beispiel 4: Deutsche Werbeagentur gestaltet Werbekampagne für schweizer Kunden. Maßgeblich für Steuerbarkeit ist Sitzort des Leistungsempfängers, d.h. Schweiz. Keine deutsche Steuer, sondern an sich Rechnung mit schweizer Steuer. Anders als in EU keine Rückschlüsse aus eueropäischer MwSystRL bezüglich nationaler Rechtslage möglich; nur Blick ins Drittlandsrecht kann Sicherheit geben; in Schweiz gilt Bezugsteuer, d.h. Rechnung ohne Steuer und Steuerschuldverlagerung

11 Weitere Informationen Rubrik Recht und Fair Play/Steuerrecht/Umsatzsteuer international

12 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. Susanne Herre, 26. Oktober 2010

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