Zertifizierung der Unternehmensberater
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- Beate Siegel
- vor 8 Jahren
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2 CONSULTING 2 Ganzheitlicher Ansatz bei der Beratung Wahrung der Unabhängigkeit in der Ausübung des Berufes als Wirtschaftsberater Wahrung der Kollegialität und Pflege der Zusammenarbeit unter den Mitgliedern Einnahme eines fachlich objektiven, ausgewogenen Standpunktes Der VPDS (Verband der Personaldienstleister der Schweiz) hat Ethikstandards formuliert, die das Verhalten der Mitglieder unter sich regeln und Punkte enthalten wie Lohn- und Arbeitszeitregeln, Abwerbung von Mitarbeitern, Mindestlohnbestimmungen, Information bei Übernahmen und zur Förderung des Branchenimages in der Öffentlichkeit. Die Mitglieder können Verstösse gegen Q-Standards von VPDS-Mitgliedern und Nichtmitgliedern an die zuständige Q-Kommission melden. Diese entscheidet über Massnahmen von Busse bis Ausschluss. Eine Klagemöglichkeit von Kunden ist offenbar nicht vorgesehen, würde aber wohl kaum verweigert werden. Die ASCO (Association of Management Consultants Switzerland) erwähnt auf unter den Grundsätzen: Wahrung der ethischen Grundsätze und des Ansehens des Berufsstandes der Unternehmensberatung. Diese Aussage entspricht dem ersten Alinea des statutarischen Vereinigungszweckes. Als ASCO-Vorstandsmitglied kenne ich die ASCO-Verhältnisse und gehe deshalb hier stellvertretend für andere Organisationen vermehrt in die Tiefe. Unter Artikel 1 der Statuten werden die berufsethischen Grundprinzipien aufgelistet: Es werden nur solche Aufträge angenommen, für die die nötigen Voraussetzungen zur gewissenhaften Durchführung vorhanden sind. Alle Gegebenheiten bei den Kunden werden mit Objektivität und Unvoreingenommenheit betrachtet. Durch die Beratungstätigkeit sollen dem Auftraggeber die Voraussetzungen für den dauernden Erfolg geschaffen werden. Alle Informationen des Kunden werden gemäss dem Treuhandprinzip behandelt. Gegenüber den Lieferanten der Auftraggeber wird jede Provision oder sonstige Vergünstigung abgelehnt. Ausserhalb des Vorstandes besteht ein Standesausschuss aus drei Einzel- oder Ehrenmitgliedern, an den Mitglieder, vor allem aber Auftraggeber gelangen können. Der Standesausschuss hat auf Antrag hin über die Einhaltung der zur Sicherung der Berufsethik und des Ansehens des Berufsstandes für alle Mitglieder geltenden Statuten zu wachen. Er kann Verwarnungen oder Ausschluss aus der Vereinigung beantragen, die Entscheidungskompetenz liegt bei den Mitgliedern. Zertifizierung der Unternehmensberater Noch einen Schritt weiter geht die Zertifizierung des individuellen Beraters zum CMC (Certified Management Consultant). Der Träger dieses Titels ist zertifizierter Unternehmensberater und hat die strengen Zertifizierungsvorschriften des International Council of Management Consulting Institute ICMCI erfüllt. In der Schweiz ist die ASCO zuständige Instanz für diese individuelle Zertifizierung von Unternehmensberatern. Zum Zertifizierungsverfahren gehört auch ein schriftlicher Ethiktest. Die Richtlinien für das Verhalten von Unternehmensberatern umfassen neun Punkte: Vertraulichkeit Keine unrealistischen Versprechungen Verzicht auf versteckte finanzielle Vorteile Mandate nur annehmen, wenn der Berater mit seinem Wissen und seiner Erfahrung den Erfolg sicherstellen kann Parallelmandate mit potenziellen Interessenskonflikten nur mit dem Einverständnis der betroffenen Klienten annehmen Schaffung einer klaren Ausgangsbasis für das Mandat vor Arbeitsbeginn Keine Abwerbung von Mitarbeitern des Klienten Einwandfreies Vorgehen in allen Interaktionen mit dem Klienten, der Öffentlichkeit und mit Branchenkollegen Sicherstellung der Einhaltung dieser Richtlinien beim Einsatz weiterer Berater Ausführlichere Angaben sind bei der ASCO erhältlich, Die Zertifizierung steht auch Beratern offen, die nicht ASCO-Mitglied sind. Alle Verbände haben somit gewisse Minimalanforderungen an das Verhalten ihrer Mitglieder festgehalten. Das deutet auf die grosse Bedeutung der Ethik bei der Beratungstätigkeit hin. Wie bei andern Berufen, zum Beispiel bei Ärzten, wird ein Mindestmass an ethischer Verhaltensweise vorausgesetzt. Nur so ist die zu einem grossen Teil auf Vertrauen und Anstand basierende Zusammenarbeit überhaupt möglich. Die Verbände können positiv beeinflussend auf das ethische Verhalten ihrer Mitglieder wirken und müssen vor allem bereits beim Aufnahmeverfahren neuer Mitglieder kritisch sein. Allerdings werden sie nur in gravierenden Fällen eingreifen und ein Mitglied zur Räson zwingen können. Interessant an den betrachteten Beispielen ist, wie unterschiedlich die aufgeführten Punkte sind. Auch bei den umfassendsten Richtlinien des ICMCI wird ausdrücklich von Minimalanforderungen gesprochen. Der wirklich ethische Unternehmensberater wird sich auch an weiteren Grundsätzen orientieren: Mass halten bei den finanziellen Forderungen Übernahme der Verantwortung für die Beratungsleistung (aber nur ausnahmsweise bei der Umsetzung) Bescheidenheit (den Erfolg dem Mitarbeiter des Kunden überlassen) Verzicht auf Überheblichkeit Zuverlässigkeit Termintreue Das Mandat abschliessen, wenn der Auftrag erfüllt ist Kein Opportunismus
3 CONSULTING 3 Gelebte Unternehmenskultur Gute Umgangsformen Zur Ethik gehört aber auch, sich zu wehren, wenn der Berater vom Auftraggeber über den Tisch gezogen wird. Hier muss sich der Berater für seine Ehre einsetzen. Helmut Maucher, ehemaliger Verwaltungsratspräsident und CEO der Nestlé SA, bezeichnete einmal die Unternehmenskultur als Summe der Selbstverständlichkeiten. Ich meine, dass diese Aussage ebenso gut auf die Berufsethik der Unternehmensberater angewendet werden kann. Letztlich wird jedes Individuum seine persönliche Ethik leben. In diesen Unterschieden zeigen sich auch die menschlichen Qualitäten jedes Einzelnen. Angeschlagenes Image Ich versuche dies an einem weiteren konkreten Fall darzulegen: Es geht um den neuen Trend, dass Berater über die richtige Auswahl von Beratern beraten. Solange solche Organisationen aus einem Pool heraus Berater oder Manager auf Zeit vermitteln, ist aus ethischen Gründen an der Geschäftsidee nichts auszusetzen. Das Angebot wird von jenen Beratern in Anspruch genommen, die in der Eigenakquisition unbeholfen, und von Firmen, die bei der Wahl eines Beraters verunsichert sind. Wenn nun eine solche Organisation mit dem Argument, «eine weltweit neuartige Dienstleistung anzubieten», wirbt, behauptet sie, den Überblick über die Beraterszene zu haben, und wenn sie dabei die Existenz eines eigenen Pools von Beratern verschweigt, aus dem primär aber nicht ausschliesslich rekrutiert wird, so geht das in Richtung unethisches Verhalten. Wenn ein Poolmitglied nach Erteilung der grundsätzlichen Zustimmung zur Kontaktaufnahme mit einem potenziellen Auftraggeber verpflichtet wird, einen allfälligen Auftrag anzunehmen, wird die Sache kritisch. Es kann kurzfristig eine neue Situation eintreten, die es dem Berater, auch aus ethischen Gründen, verunmöglicht, einen Auftrag anzunehmen (Kapazität, Interessenkonflikte usw.). Eine Unternehmensberatungsfirma kann die Ethik ihrer Mitarbeiter bis zu einem gewissen Grad recht gut beeinflussen und die eigene Firmenethik und -kultur pflegen und durchsetzen. Oder eben auch nicht! Einzelne Firmen haben wegen ihres Verhaltens in letzter Zeit stark an Image eingebüsst, damit leider auch die ganze Branche. Die Beratungsfirmen haben ihr ethisches Verhalten unterschiedlich geregelt. Eines der Hauptprobleme ist, bei der Akquisition und der Auftragsannahme zu beachten, dass genügend Kapazität und Fähigkeiten zur Verfügung stehen, um ein Mandat mit Aussicht auf Erfolg bearbeiten zu können. Langfristige Orientierung ist wichtiger als der kurzfristige Erfolg! In dieser Beziehung sind die grösseren Beratungsfirmen im Vorteil. Sie können die Auslastungsschwankungen besser ausgleichen und können sich auf ein filigraneres Netz von Fähigkeiten abstützen. Die kleineren Firmen haben es hier schwerer, und der Einzelberater unterliegt wohl am ausgeprägtesten der Verlockung, auch Mandate zu übernehmen, für die er nicht über die notwendigen Kenntnisse verfügt. Vor allem, wenn er sonst keine Aufträge im Haus hat. Der gut ausgelastete Berater wird dagegen Nein sagen, wenn er solche Anfragen erhält oder keine Zeit dafür hat. Qualitativ hochwertige Beratung und Beratungsethik decken sich zu einem grossen Teil, aber eben nicht vollständig. Hier liegt auch der Unterschied zwischen dem professionell vorbildlichen Berater und dem professionell und menschlich vorbildlichen, ethisch orientierten Topberater. Ob Unternehmensberater ethisch oder unethisch handeln, ist für ihren nachhaltigen Erfolg entscheidend.
4 Erfolgsfaktoren Management-Consulting September 2002 Consulting Bilanz
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6 Freitag, 17. Mai 2002 Der Bund
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