Radetzkystraße Wien Graz
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1 133/SN-143/ME XXV. GP - Stellungnahme zu Entwurf 1 von 6 Universitätsklinikum für Innere Medizin, (Onkologie / Trattner Josef) Auenbruggerplatz 15, 8036 Graz, Tel: / An das Bundesministerium für Gesundheit II/A/2 (Allgemeine Gesundheitsrechtsangelegenheiten und Gesundheitsberufe) z.hd. Frau Mag. Alexandra Lust Radetzkystraße Wien Graz GuKG-Novelle 2015 /Stellungnahme der AHOP (Arbeitsgemeinschaft hämatologischer und onkologischer Pflegepersonen in Österreich) zur GuKG Novelle Sehr geehrte Damen und Herren, Im Bereich der Hämatologie und Onkologie hat es in den letzten Jahren und Jahrzehnten nicht nur eine fast revolutionäre Weiterentwicklung bei den angebotenen Therapien gegeben, sondern auf Grund des Krankheitsbildes auch eine verstärkte fachspezifische Ausrichtung, die im Bereich der Pflege in Österreich nur unzureichend etabliert wurde. In Zukunft ist mit einer steigenden Anzahl an hämatologisch oder onkologisch erkrankten Menschen zu rechnen. Dies ist u.a. durch die steigende Lebenserwartung der österreichischen Bevölkerung, aber auch durch den medizinischen Fortschritt, durch den neue Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen welche die Krankheit in eine chronische Phase bringen können, begründet. Patienten leben dadurch länger und es gibt zunehmend auch Therapieoptionen für Erkrankungen, für die es bisher wenige wirksame Behandlungsmöglichkeiten gab. Andererseits werden durch diese Therapieformen und den damit verbundenen Nebenwirkungen neue Aufgaben auf Pflegende die hämatologisch und onkologisch erkrankte Menschen betreuen, zukommen. Das bedeutet, dass es im Bereich der Pflege dringend Änderungen bedarf und neue, Wege beschritten werden müssen. Die Definition und Etablierung der hämatologischen und onkologischen SpezialistIn (Cancer Nurse) ist für die AHOP ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Um auch in Zukunft die hohe Qualität der pflegerischen Betreuung von hämatologischen und onkologischen PatientInnen in Österreich gewährleisten zu können, müssen hämatologische und onkologische SpezialistInnen zur Verfügung stehen. Initiiert von der AHOP und mit deren Mitwirkung sollen einerseits in den Struktur-Qualitäts-Kriterien die notwendigen Festlegungen dazu getroffen werden und andererseits sollen möglichst viele Pflegende dazu motiviert werden, die Funktion der hämatologischen und onkologischen SpezialistIn anzustreben. Über die allgemeinen Handlungsfelder einer Pflegeperson hinaus, müssen Cancer Nurses eine Reihe weiterer Aufgaben erfüllen. Sie sollen die Rolle als SpezialistIn für hämatologische und onkologische Pflege einnehmen. Diese Rolle ist ebenso im
2 2 von 6 133/SN-143/ME XXV. GP - Stellungnahme zu Entwurf Kompetenzmodell für Pflegeberufe des ÖGKV zu finden und dient für dieses Papier als Grundlage. International wird diese Rolle als Nurse Specialist beschrieben und das Post-basic Curriculum in Cancer Nursing der EONS beschreibt die Rolle und gibt die notwendigen Ausbildungsinhalte vor, auf welche die nachfolgenden Ausführungen basieren. Die AHOP regt daher an, insbesondere die in 17, Abs.2 angeführten Spezialisierungszweige um die Cancer Nurse zu erweitern. Nachstehende Ausführungen sollten nochmals untermauern in welch vielseitiger Weise Krankenpflegepersonen gefordert werden, wenn sie ihre Aufgabe im Sinne der derzeitigen Gesetzesvorlage professionell erfüllen sollen und wollen. Die folgenden Argumente finden sich analog zum derzeit gültigen Gesetzesentwurf des GuKG sowie zum derzeit gültigen Positionspapier der Initiative Cancer Nurse der AHOP (Stand Juni 2015). Die in Kursiv ausgeführten Anmerkungen sollten die Initiative Cancer Nurse und unsere Gedanken dazu unterstreichen. 14 Pflegerische Kernkompetenzen 14. (1) Die pflegerischen Kernkompetenzen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege umfassen die eigenverantwortliche Diagnostik, Planung, Organisation, Durchführung, Kontrolle und Evaluation aller pflegerischen Maßnahmen (Pflegeprozess) in allen Versorgungsformen und Versorgungsstufen, die Prävention, Gesundheitsförderung und Gesundheitsberatung im Rahmen der Pflege sowie die Pflegeforschung. (2) Diese umfassen insbesondere: 4. theorie- und konzeptgeleitete Gesprächsführung und Kommunikation - Innerhalb der Grundausbildung werden in theorie- und konzeptgeleiteter Kommunikation Basisfertigkeiten vermittelt. Innerhalb der Disziplin Onkologie, fordert es erweitertes und spezielles Wissen im Kommunikationsverhalten. 5. Pflege- und Gesundheitsberatung sowie Organisation und Durchführung von Schulungen sowie - Im Bereich der Patientenedukation zählen Aufklärung, Information, Schulung und Beratung zu den Hauptaufgaben einer Cancer Nurse. Onkologisch erkrankte Menschen benötigen spezielle Schulungsprogramme vor, während und nach einer Therapie, insbesondere um die Adhärenz zu erhalten bzw. zu steigern.
3 133/SN-143/ME XXV. GP - Stellungnahme zu Entwurf 3 von 6 6. Ableitung pflegerischer Maßnahmen aus dem medizinischen-therapeutischen Prozess - Pflegemaßnahmen im Rahmen des Nebenwirkungsmanagements machen es unabdingbar umfangreiches und vertieftes Wissen über krankheits- und therapiebezogene Nebenwirkungen zu besitzen. 7. Förderung der Gesundheitskompetenz, Gesundheitsförderung und Prävention - Die Tendenz, Therapien im ambulanten bzw. tagesklinischen Setting zu verabreichen, macht es erforderlich Patientinnen und Patienten in ihrer Selbstkompetenz, Gesundheitskompetenz und im Bereich der Prävention bzgl. Therapienebenwirkungen vorzubereiten, sie zu begleiten und Evaluierungen vorzunehmen. Therapienebenwirkungen wie Thrombozytopenie, Anämie und Neutropenie erfordern von Pflegenden vertieftes und erweitertes Wissen um Schulungsprogramme für Patientinnen und Patienten zur Prävention, Erkennung und Behandlung hämatologischer Toxizitäten zu entwickeln und durchzuführen. 8. Erstellung von Pflegegutachten - Die Erstellung eines Gutachtens im Bereich der Hämatologie und Onkologie erfordert vertieftes und erweitertes Wissen zu entsprechenden Krankheitsbildern, ihren Verlauf und deren Prognose. Durch den zu erwartenden Altersanstieg finden sich hämatologische und onkologische Erkrankungen vermehrt im hohen Alter wieder, was Multimorbidität und unter Umständen Pflegebedarf mit sich bringt. Speziell hier müssen Gutachterinnen und Gutachter spezielles Wissen mitbringen. 10. Anleitung und Überwachung von Unterstützungskräften sowie Anleitung, Unterweisung und begleitende Kontrolle von Personen gemäß 3a bis 3d - Edukationsmaßnahmen wie in Punkt 5. Erwähnt, zählen zu den Kernkompetenzen einer Cancer Nurse. Somit ist die pädagogisch und didaktisch abgestimmte Vermittlung von Fähigkeiten, Kenntnissen und Fertigkeiten an Unterstützungskräfte angezeigt. 12. ethisches, evidenz- und forschungsbasiertes Handeln einschließlich Wissensmanagement - Die Cancer Nurse besitzt Wissen zu den Grundlagen pflegerischer und medizinischer Ethik und kann diese im ethischen, multiprofessionellen Diskurs einbringen. Wissen entwickelt sich im Bereich der hämatologischen und onkologischen Therapien, der Erkenntnisse über die Bedürfnisse von Menschen mit einer onkologischen Erkrankung, der geschlechtsspezifischen Bedürfnisse usw. schnell weiter. Diese Tatsache macht es unabdingbar weitergehende Fachexpertise durch Mitwirkung an pflegewissenschaftlichen und medizinischen Studien zu erlangen.
4 4 von 6 133/SN-143/ME XXV. GP - Stellungnahme zu Entwurf 13. Weiterentwicklung der beruflichen Handlungskompetenz - Ein weiteres Kerngebiet ist die Aufgabe Veränderungsprozesse und Innovationen zu initiieren, zu begleiten und für Nachhaltigkeit zu sorgen. Im Sinne der Implementierung von Forschungsergebnissen in der Praxis ist dies durch vertiefte und erweiterte Kenntnisse im Projekt- und Prozessmanagement zu erreichen. 15 Kompetenz bei medizinischer Diagnostik und Therapie 15. (1) Die Kompetenzen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege bei medizinischer Diagnostik und Therapie umfassen die eigenverantwortliche Durchführung medizinisch-diagnostischer und medizinischtherapeutischer Maßnahmen und Tätigkeiten nach ärztlicher Anordnung. 1. Verabreichung von Arzneimitteln, einschließlich Zytostatika und Kontrastmitteln - Zur Verabreichung von Zytostatikatherapien, ist vertieftes pharmakologisches Wissen erforderlich. Die Breite der unterschiedlichen Therapiekonzepte und Schemen ist innerhalb einer Basisausbildung nicht abzudecken. Speziell targeted therapies oder Therapien bei KMT nehmen in der Behandlung von an Krebs erkrankten Menschen eine immer wichtiger werdende Position ein. Dieses spezielle Wissen muss in einer weiterführenden Ausbildung vertieft vermittelt werden. Anmerkung: 1. Verabreichung von Zytostatika Verabreichungsform ist nicht klar. Eine Cancer Nurse ist deshalb erforderlich weil nicht alltägliche Verabreichungswege wie p.o. oder intrathekal spezielles Wissen um Vorgehensweisen, Komplikationen und Beobachtung erfordern. 16. Durchführung diagnostischer Programme - Programme im Bereich der Hämatologie und Onkologie bspw. Voruntersuchung zu onkologischer Basisdiagnostik machen erfordern spezielles und vertieftes Wissen im Bereich der onkologischen Assessments und Diagnosetechniken um diese in den Entscheidungs- und Betreuungsprozess einbringen zu können. 17. Durchführung medizinisch-therapeutischer Interventionen (z.b. Anpassung von Insulin-, Schmerz- und Antikoagulantientherapie), insbesondere nach Standard Operating Procedures (SOP) - Speziell die Erfassung, Evaluierung und Anpassung der Schmerztherapie ist ein wichtiges und relevantes Thema im Bereich der Hämatologie und Onkologie. Um entsprechende Handlungsleitlinien erstellen, evaluieren und danach handeln zu können ist es notwendig entsprechend vertieftes Wissen in diesem Bereich zu besitzen um dem breiten Handlungsspektrum der Schmerztherapie folgeleisten zu können. Die die Erstellung und Veränderung der Handlungsrichtlinien darf nur in Zusammenarbeit mit dem Arzt erfolgen da dieser anordnungsverantwortlich ist.
5 133/SN-143/ME XXV. GP - Stellungnahme zu Entwurf 5 von 6 16 Kompetenzen im multiprofessionellen Versorgungsteam 16. Der gehobene Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege hat im multiprofessionellen Versorgungsteam insbesondere zu: 1. interprofessioneller Vernetzung und Zusammenarbeit - Ein nicht wegzudenkender Teil der interprofessionellen Zusammenarbeit folgt den Empfehlungen des österreichischen Onkologiebeirates des Bundesministeriums für Gesundheit welcher die Teilnahme der Cancer Nurse am Tumorboard vorschlägt um die Sichtweise auf Situationen zu erweitern und zu berücksichtigen. 3. Aufnahme- und Entlassungsmanagement (Schnitt- und Nahtstellenmanagement), sowie 4. Koordination des Behandlungs- und Betreuungsprozesses einschließlich der Ersteinschätzung von Spontanpatienten mittels standardisierter Triage- und Einschätzungssysteme (z.b. Manchester Triage System) - Beide Punkte berufen sich auf ein System der pflegerischen Ersteinschätzung bei Nebenwirkungsmanagement und Weiterleitung an entsprechende Fachgruppen. Es empfiehlt sich die Cancer Nurse speziell in der Erstbegutachtung und Symptomeinschätzung vertieft auszubilden um eine qualitativ hochwertige Nachsorge der Patientinnen und Patienten zu gewährleisten. 5. ethische Entscheidungsfindung - Durch die Teilnahme der Cancer Nurse am Tumorboard ist es erforderlich Ethik in der Pflege sowie der Medizin als Disziplin anzuerkennen und entsprechend vertieftes Wissen zu erlangen. 6. Sicherstellung der Behandlungskontinuität in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Gesundheitsberufen, insbesondere im Rahmen der Primärversorgung - Eine nachhaltige Betreuung und Begleitung vor, während und nach einer Therapie die zumeist ein Leben lang andauern kann, zählt die Betreuung durch eine Cancer Nurse welche für extramurale Einrichtungen und niedergelassene Gesundheitsversorgungsbereiche Konsiltätigkeiten anbietet. Um diesem systemischen Blick Nachhaltigkeit zu verleihen ist eine vertiefte und erweiterte Spezialausbildung erforderlich.
6 6 von 6 133/SN-143/ME XXV. GP - Stellungnahme zu Entwurf Abschließend kann gesagt werden, dass die Cancer Nurse unabhängig einer durch Verordnung des Bundesministereriums für Gesundheit ermöglichten Spezialisierung in Anlehnung zu 17 GuKG (Begutachtungsentwurf) direkt unter Abs. 2 geführt werden sollte, damit die Qualität und Kontinuität der Leistungen und Kompetenzen für die an Krebs erkrankten Menschen gewährleistet ist. Mit freundlichen Grüßen Trattner Josef AHOP-Präsident UKIM Auenbruggerplatz Graz Tel: 0043 (0)316/ Fax: 0043 (0)316/ Mobil: 0043 (0)664/ j.trattner@ahop.at
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