Lehrplan. FIRMENBUCH (6 Stunden) Salzburg
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- Renate Sachs
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2 Lehrplan 2 Salzburg FIRMENBUCH (6 Stunden) Allgemein o Vom Handelregister zum Firmenbuch o Vom HGB zum UGB Gesetzwerdung Kernpunkte der Reform o Reform des AußStrG o Handelsregister in anderen europäischen Ländern Das österreichische Firmenbuch o Begriff und Aufgaben Publizitätsfunktion Hauptbuch und Urkundensammlung Sonstige Aufgaben des Firmenbuchgerichtes o Abfragemöglichkeiten, Einsichtsrecht o Firmenbuchgericht Sachliche und örtliche Zuständigkeit Kompetenzaufteilung Richter/Rechtspfleger Registerführung und Aktenbildung o Einzutragende Rechtsträger o Eintragungstatbestände Allgemeine Eintragungstatbestände Besondere Eintragungstatbestände Anmeldungspflicht bei Änderung eingetragener Tatsachen Löschung unzulässiger oder unzulässig gewordener Eintragungen o Anmeldungen zum Firmenbuch o Amtswegige Eintragungen o Verfahrensrecht Allgemein Formelle und materielle Prüfpflicht Verbesserungsverfahren Verfahrensunterbrechung Befassung der zuständigen gesetzlichen Interessensvertretung Rechtliche Wirkung der Eintragungen Publizitätswirkung Veröffentlichung der Eintragungen Rechtsmittel Zwangsstrafenverfahren Gerichtsgebühren
3 Firmenbuchauszug o Aus dem Firmenbuch erkennbare Rechtsnachfolgen VORTRAGENDER ADir. Wilhelm Birnbauer, Rechtspfleger beim LG Wiener Neustadt GRUNDBUCH (9 Stunden) Einführung o Was ist das Grundbuch? Definition Aufbau (Hauptbuch, Verzeichnis der gelöschten Eintragungen, Urkundensammlung, Hilfsverzeichnisse) Grundbuchsmappe 4 o Grundsätze des Grundbuchsrechts in Grundzügen Prinzipien des Grundbuchs im Überblick insbesondere formelles Publizitätsprinzip wann darf einer Partei Einsicht ins Grundbuch gewährt werden? o Was wird im Grundbuch eingetragen? Grundbuchsauszüge richtig lesen (Erarbeitung anhand von Musterauszügen) Allgemeines das Gutsbestandsblatt (Aufschrift, A1-Blatt, A2-Blatt) das Eigentumsblatt das Lastenblatt o Zugang zum Grundbuch Erstellen eines Grundbuchsauszuges Abfragemöglichkeiten Wie suche ich nach einer Urkunde in der Urkundensammlung? o Exkurs: Fristen im Grundbuchsrecht Der Kopf des Grundbuchsgesuches o Bezeichnung o Welches Gericht ist zuständig? o Gerichtsgebühren (Eingabe- und Eintragungsgebühren) o Einschreiter o Vertreter des Einschreiters Vollmacht o Gegenstand o weitere Angaben (Beilagen, Halbschriften) Begehren o Grundbuchsstand o Eintragungsgrundlagen Grundbuchsurkunden sonstige Urkunden o Eintragungsbegehren bücherliche Rechte und Eintragungen im Überblick Zustellverfügung o Wer ist von einer Grundbuchseintragung zu verständigen?
4 Die elektronische Grundbuchseingabe Kumulierung von Grundbuchsgesuchen Anmerkung der Rangordnung o Anmerkung der RO für die beabsichtigte Veräußerung o Anmerkung der RO für die beabsichtigte Verpfändung o Aufbau und Form des Gesuches o Arbeitsschritte nach Einlagen des Rangordnungsgesuches in der Kanzlei Einverleibung des Eigentumsrechts o Eigentum und Miteigentum o Wohnungseigentum in Grundzügen o Formulierung des Eintragungsbegehrens Einverleibung des Pfandrechts o Funktion des Pfandrechts im Überblick o Pfandurkunde o Festbetragshypothek, Nebengebührensicherstellung o Höchstbetragshypothek o Simultanhypothek o Kautionsband Vormerkung o Funktion der Vormerkung o welche Urkunden sind zur Vormerkung erforderlich? o Rechtfertigung Mustergesuch o gebührenrechltiche Folgen Sonstige Eintragungen o weitere eintragungsfähige Rechte und Lasten Dienstbarkeiten Reallasten Baurecht im Überblick Wiederkaufsrecht Vorkaufsrecht Bestandrecht Belastungs- und Veräußerungsverbot - Voraussetzung für die grundbücherliche Sicherstellung - Eintragungsbegehren o in der Praxis häufig vorkommende Anmerkungen o in der Praxis häufig vorkommende Ersichtlichmachungen Grundbuchsurkunden Aufgaben und Lösungen o Einleitung: Erstellen eines Grundbuchsgesuches step by step Grundbuchsauszug, Kontrolle der Urkunden ) o Erarbeitung von Grundbuchsgesuchen anhand von Musterurkunden (Pfandrechte, Dienstbarkeiten, Reallasten usw) VORTRAGENDE ADir. Karin Walter-Wallnstorfer, Rechtspflegerin in Salzburg
5 GEBÜHREN, VERKEHRSTEUERN UND FINANZONLINE (3 Stunden) Gebühren o Gebühren nach dem Gebührengesetz (GebG 1957) Feste Gebühren Hundertsatzgebühren(Gebühren für Rechtsgeschäfte) o Gebühren nach dem Gerichtsgebührengesetz (GGG) Verlassenschaftsverfahren TP 8 Grundbuchsverfahren TP 9 Firmenbuchverfahren TP 10 Verkehrsteuern o Grunderwerbsteuer Steuergegenstand Steuerschuldner ( 9) Art der Berechnung Steuersatz ( 7) Verfahrensrechtliche Bestimmungen Beispiele o Meldung gemäß 121a BAO ("Schenkungsmeldung") FinanzOnline o Allgemeines o Selbstberechnung Grunderwerbsteuer o Databox o Anmeldung o Abfragen o Anforderung einer FASTNR o Amtshilfeersuchen o Anlegen von Benutzern o Meldung gemäß 121a BAO VORTRAGENDER Dr. Simon Klausberger, MBL, Rechtsanwaltsanwärter in Linz
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