12-monatige ständige Tätigkeit in der entsprechenden Röntgendiagnostik. c) Für die Röntgendiagnostik der Extremitäten eine mindestens
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- Oskar Hausler
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1 Anlage 15 Nachweis fachlicher Befähigung Vereinbarung Strahlendiagnostik und therapie gemäß der Vereinbarungen von Qualifikationsvoraussetzungen gem. 135 Abs. 2 SGB V I. Die/der Anzeigende gehört dem interdisziplinären Team an als Teamleitung Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin und Pneumologie Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin mit Zusatz Weiterbildung Infektiologie Kernteam Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin mit Zusatz Weiterbildung Infektiologie Fachärztin/Facharzt für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie Fachärztin/Facharzt für Kinder und Jugendmedizin Hinzuzuziehende Ärztin/Arzt Augenheilkunde Hals Nasen Ohren Heilkunde Gastroenterologie Urologie Orthopädie und Unfallchirurgie Neurologie Pathologie Laboratoriumsmedizin Radiologie 1. Angaben zur Person Ggf. Titel, Vorname, Name Lebenslange Arztnummer (LANR) sofern vorhanden Fachgebiet ggf. Schwerpunkt/Zusatzbezeichnung Tätig als angestellte/r Ärztin/ Arzt im Krankenhaus Vollständiger Name und Anschrift, ggf. Betriebsstättennummer (BSNR ) Institutskennzeichen (IK) angestellte/r Ärztin/Arzt im MVZ zugelassene/r Ärztin/Arzt im MVZ Vertragsärztin/Vertragsarzt in Einzelpraxis Vertragsärztin/Vertragsarzt in Berufsausübungsgemeinschaft
2 2. Fachliche Voraussetzungen Nach 4 der Vereinbarung Strahlendiagnostik und therapie gemäß der Vereinbarungen von fachlichen Voraussetzungen für die Diagnostische Radiologie nach: Facharzt für Radiologie Facharzt für Diagnostische Radiologie soweit eine genannte Facharztbezeichnung nicht erworben wurde, aber eine Weiterbildung in der fachgebietsspezifischen Röntgendiagnostik nach der Weiterbildungsordnung den Erwerb eingehender Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten fordert, gilt die fachliche Qualifikation durch die Vorlage ausreichender Zeugnisse als nachgewiesen. soweit eine Weiterbildung nach den vorgenannten Punkten nicht stattgefunden hat, hat der Antragsteller durch die Vorlage ausreichender Zeugnisse nachzuweisen, dass er in der diagnostischen Radiologie folgende Organbereiche während der genannten Zeiten unter der Leitung zur Weiterbildung entsprechend ermächtigter Ärzte tätig gewesen ist und in den jeweiligen Organbereichen ausreichende Kenntnisse erworben hat. a) Für die gesamte Röntgendiagnostik eine mindestens 36- monatige ständige Tätigkeit in der Röntgendiagnostik aller Organbereiche. Dabei sind 6 Monate nuklearmedizinische Diagnostik anrechnungsfähig, soweit diese unter der Leitung entsprechend ermächtigter Ärzte absolviert worden sind. b) Für die Röntgendiagnostik der Thorax-Organe eine mindestens 12-monatige ständige Tätigkeit in der entsprechenden Röntgendiagnostik. c) Für die Röntgendiagnostik der Extremitäten eine mindestens 12-monatige ständige Tätigkeit in der entsprechenden Röntgendiagnostik. d) Für die Röntgendiagnostik des Schädels eine mindestens 12-monatige ständige Tätigkeit in der entsprechenden Röntgendiagnostik. e) Für die Röntgendiagnostik des Harntraktes und/ der Geschlechtsorgane eine mindestens 12-monatige ständige Tätigkeit in der entsprechenden Röntgendiagnostik. f) Für die Röntgendiagnostik des gesamten Skeletts eine mindestens 18-monatige ständige Tätigkeit in der entsprechenden Röntgendiagnostik. g) Für die Röntgendiagnostik des Verdauungstraktes und/ der Gallenwege eine mindestens 12-monatige ständige Tätigkeit in der entsprechenden Röntgendiagnostik. h) Für die Röntgendiagnostik eines speziellen Organsystems, das unter a) bis g) nicht genannt ist, eine mindestens 12- monatige ständige Tätigkeit in der entsprechenden Röntgendiagnostik Und
3 Nach 4 der Vereinbarung Strahlendiagnostik und therapie gemäß der Vereinbarungen von fachlichen Voraussetzungen für die Computertomographie nach: 1. Soweit die Weiterbildungsordnung für eine Weiterbildung in der Computertomographie den Erwerb eingehender Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in der jeweiligen computertomographischen Diagnostik (Ganzkörper, Kopf) vorschreibt, gilt die fachliche Qualifikation durch die Vorlage ausreichender Zeugnisse als nachgewiesen. 2. Soweit eine Weiterbildung nach 1. nicht stattgefunden hat, hat der Antragsteller durch die Vorlage ausreichender Zeugnisse nachzuweisen, dass er während der genannten Zeiten unter der Leitung eines zur Weiterbildung ermächtigten Arztes tätig gewesen ist: a) Für Untersuchungen des Ganzkörpers auch einschl. Kopf und des Spinalkanals 1. eine mindestens 30-monatige ganztägige Tätigkeit in der radiologischen einschl. neuroradiologischen Diagnostik und 2. eine mindestens 10-monatige ganztägige Tätigkeit in der Computertomographie b) Für Untersuchungen des Kopfes und des Spinalkanals 1. eine mindestens 18-monatige ganztägige Tätigkeit in der radiologischen einschl. neuroradiologischen Diagnostik und 2. eine mindestens 4-monatige ganztägige Tätigkeit in der Computertomographie insbesondere des Kopfes und des Spinalkanals Hinweis: Ärzte, die ihre fachliche Qualifikation nach Abs. 2 erworben haben, müssen diese in einem Kolloquium nachweisen. Und
4 Nach 4 der Vereinbarung von Qualifikationsvoraussetzungen gem. 135 Abs. 2 SGB V zur Durchführung und Untersuchung von Kernspintomographie weise ich nachfolgend aufgeführte fachliche Voraussetzungen nach Facharzt Diagnostische Radiologie, Kinderradiologie, Neuroradiologie Nuklearmedizin 1. Selbständige Indikationsstellung, Durchführung und Befundung folgender Anzahl von kernspintomographischen Untersuchungen unter Anleitung: a) Diagnostische Radiologie: 1000 Untersuchungen (Hirn, Rückenmark, Skelett, Gelenke, Abdomen, Becken und Thoraxorgane) b) Kinderradiologie: 200 Untersuchungen von Kindern, davon 100 Untersuchungen des Gehirns und des Rückenmarks c) Neuroradiologie: 1000 Untersuchungen des Schädels und Spinalkanals d) Nuklearmedizin: 500 Untersuchungen 2. Nachweis einer mindestens 24-monatigen ganztägigen Tätigkeit in der kernspintomographischen Diagnostik unter Anleitung. Auf diese Tätigkeit kann eine zwölfmonatige ganztägige Tätigkeit in der computertomographischen Diagnostik unter Anleitung angerechnet werden. 3. Die Anleitung nach den Nrn. 1 und 3 hat bei einem Arzt stattzufinden, der für die Durchführung der Weiterbildung in der Kernspintomographie nach der Weiterbildungsordnung befugt ist. 4. Erfolgreiche Teilnahme an einem Kolloquium vor der Kassenärztlichen Vereinigung. II. Vertretung 1. Angaben zur Person Ggf. Titel, Vorname, Name Lebenslange Arztnummer (LANR) sofern vorhanden Fachgebiet ggf. Schwerpunkt/Zusatzbezeichnung Tätig Angestellte/r Ärztin/ Arzt im Krankenhaus Vollständiger Name und Anschrift, ggf. Betriebsstättennummer (BSNR) Institutskennzeichen (IK) Angestellte/r Ärztin/Arzt im MVZ
5 Zugelassene/r Ärztin/Arzt im MVZ Vertragsärztin/Vertragsarzt in Einzelpraxis Vertragsärztin/Vertragsarzt in Berufsausübungsgemeinschaft Nach 4 der Vereinbarung Strahlendiagnostik und therapie gemäß der Vereinbarungen von fachlichen Voraussetzungen für die Diagnostische Radiologie nach: Facharzt für Radiologie Facharzt für Diagnostische Radiologie soweit eine genannte Facharztbezeichnung nicht erworben wurde, aber eine Weiterbildung in der fachgebietsspezifischen Röntgendiagnostik nach der Weiterbildungsordnung den Erwerb eingehender Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten fordert, gilt die fachliche Qualifikation durch die Vorlage ausreichender Zeugnisse als nachgewiesen. Soweit eine Weiterbildung nach den vorgenannten Punkten nicht stattgefunden hat, hat der Antragsteller durch die Vorlage ausreichender Zeugnisse nachzuweisen, dass er in der diagnostischen Radiologie folgende Organbereiche während der genannten Zeiten unter der Leitung zur Weiterbildung entsprechend ermächtigter Ärzte tätig gewesen ist und in den jeweiligen Organbereichen ausreichende Kenntnisse erworben hat. a) Für die gesamte Röntgendiagnostik eine mindestens 36- monatige ständige Tätigkeit in der Röntgendiagnostik aller Organbereiche. Dabei sind 6 Monate nuklearmedizinische Diagnostik anrechnungsfähig, soweit diese unter der Leitung entsprechend ermächtigter Ärzte absolviert worden sind b) Für die Röntgendiagnostik der Thorax-Organe eine mindestens 12-monatige ständige Tätigkeit in der entsprechenden Röntgendiagnostik c) Für die Röntgendiagnostik der Extremitäten eine mindestens 12-monatige ständige Tätigkeit in der entsprechenden Röntgendiagnostik d) Für die Röntgendiagnostik des Schädels eine mindestens 12-monatige ständige Tätigkeit in der entsprechenden Röntgendiagnostik e) Für die Röntgendiagnostik des Harntraktes und/ der Geschlechtsorgane eine mindestens 12-monatige ständige Tätigkeit in der entsprechenden Röntgendiagnostik f) Für die Röntgendiagnostik des gesamten Skeletts eine mindestens 18-monatige ständige Tätigkeit in der entsprechenden Röntgendiagnostik g) Für die Röntgendiagnostik des Verdauungstraktes und/ der Gallenwege eine mindestens 12-monatige ständige Tätigkeit in der entsprechenden Röntgendiagnostik h) Für die Röntgendiagnostik eines speziellen Organsystems,
6 das unter a) bis g) nicht genannt ist, eine mindestens 12- monatige ständige Tätigkeit in der entsprechenden Röntgendiagnostik und Nach 4 der Vereinbarung Strahlendiagnostik und therapie gemäß der Vereinbarungen von fachlichen Voraussetzungen für die Computertomographie nach: 1. Soweit die Weiterbildungsordnung für eine Weiterbildung in der Computertomographie den Erwerb eingehender Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in der jeweiligen computertomographischen Diagnostik (Ganzkörper, Kopf) vorschreibt, gilt die fachliche Qualifikation durch die Vorlage ausreichender Zeugnisse als nachgewiesen. 2. Soweit eine Weiterbildung nach 1. nicht stattgefunden hat, hat der Antragsteller durch die Vorlage ausreichender Zeugnisse nachzuweisen, dass er während der genannten Zeiten unter der Leitung eines zur Weiterbildung ermächtigten Arztes tätig gewesen ist: a) Für Untersuchungen des Ganzkörpers auch einschl. Kopf und des Spinalkanals 1. eine mindestens 30-monatige ganztägige Tätigkeit in der radiologischen einschl. neuroradiologischen Diagnostik und 2. eine mindestens 10-monatige ganztägige Tätigkeit in der Computertomographie b) Für Untersuchungen des Kopfes und des Spinalkanals 1. eine mindestens 18-monatige ganztägige Tätigkeit in der radiologischen einschl. neuroradiologischen Diagnostik und 2. eine mindestens 4-monatige ganztägige Tätigkeit in der Computertomographie insbesondere des Kopfes und des Spinalkanals Hinweis: Ärzte, die ihre fachliche Qualifikation nach Abs. 2 erworben haben, müssen diese in einem Kolloquium nachweisen. und Nach 4 der Vereinbarung von Qualifikationsvoraussetzungen gem. 135 Abs. 2 SGB V zur Durchführung und Untersuchung von Kernspintomographie weise ich nachfolgend aufgeführte fachliche Voraussetzungen nach
7 Facharzt Diagnostische Radiologie, Kinderradiologie, Neuroradiologie Nuklearmedizin 1. Selbständige Indikationsstellung, Durchführung und Befundung folgender Anzahl von kernspintomographischen Untersuchungen unter Anleitung: a) Diagnostische Radiologie: 1000 Untersuchungen (Hirn, Rückenmark, Skelett, Gelenke, Abdomen, Becken und Thoraxorgane) b) Kinderradiologie: 200 Untersuchungen von Kindern, davon 100 Untersuchungen des Gehirns und des Rückenmarks c) Neuroradiologie: 1000 Untersuchungen des Schädels und Spinalkanals e) Nuklearmedizin: 500 Untersuchungen 2. Nachweis einer mindestens 24-monatigen ganztägigen Tätigkeit in der kernspintomographischen Diagnostik unter Anleitung. Auf diese Tätigkeit kann eine zwölfmonatige ganztägige Tätigkeit in der computertomographischen Diagnostik unter Anleitung angerechnet werden. 3. Die Anleitung nach den Nrn. 1 und 3 hat bei einem Arzt stattzufinden, der für die Durchführung der Weiterbildung in der Kernspintomographie nach der Weiterbildungsordnung befugt ist. 4. Erfolgreiche Teilnahme an einem Kolloquium vor der Kassenärztlichen Vereinigung. Ort Datum Unterschrift Ärztin/Arzt Ort Datum Unterschrift Vertretung Ort Datum Unterschrift Geschäftsführung Krankenhaus Ort Datum Unterschrift ärztlicher Leiter MVZ
(Für Kernspintomographie der Mamma und MR-Angiographie bitte gesonderten Antrag verwenden.) Name: Geburtsdatum: Facharzt-Anerkennung als: seit:
Bitte zurücksenden an: Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern Geschäftsbereich Qualitätssicherung Neumühler Straße 22 19057 Schwerin Antrag auf Genehmigung zur Durchführung Abrechnung von Leistungen
Antrag. Kernspintomographie
Antrag Kernspintomographie Bereich QS/QM Stand 01.03.2016 QM-Nr. II.09.2.1 Seite 1 von 5 Antrag auf Genehmigung zur Durchführung Abrechnung von Untersuchungen in der Kernspintomographie (Kernspintomographie-Vereinbarung)
gemäß der Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und -therapie vom 10. Februar 1993 in der Fassung vom 01. Januar 2015
Antrag Posteingangsnummer BGST von KVS auszufüllen! auf Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung von Leistungen der nuklearmedizinischen Diagnostik und Therapie im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung von Leistungen der Computertomographie
Kassenärztliche Vereinigung Berlin Abteilung Qualitätssicherung Masurenallee 6 A 14057 Berlin Praxisstempel Telefon (030) 31003-420, Fax (030) 31003-730 Antrag auf Abrechnungsgenehmigung von Leistungen
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung von Leistungen der Nuklearmedizin
Kassenärztliche Vereinigung Berlin Abteilung Qualitätssicherung Masurenallee 6 A 14057 Berlin Praxisstempel Telefon (030) 31003-667, Fax (030) 31003-730 Antrag auf Abrechnungsgenehmigung gemäß der Vereinbarung
W I C H T I G E H I N W E I S E Z U M A N T R A G
Bitte zurücksenden an: Kassenärztliche Vereinigung Bayerns CoC Qualitätssicherung Elsenheimerstr. 39 80687 München Arztadresse/-stempel Antrag eines Facharztes für Innere Medizin auf Genehmigung zur Ausführung
Antrag auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der radiologischen Diagnostik
Kassenärztliche Vereinigung Hamburg (KVH) Qualitätssicherung / Abrechnungsgenehmigung Humboldtstraße 56 22083 Hamburg Arztstempel Antrag auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung von speziellen Laboratoriumsuntersuchungen
Kassenärztliche Vereinigung Berlin Abteilung Qualitätssicherung Masurenallee 6 A 14057 Berlin Praxisstempel Telefon (030) 31003-307, Fax (030) 31003-305 Antrag auf Abrechnungsgenehmigung von nach der Vereinbarung
Antrag. Antragsteller (bei angestelltem Arzt ist dies der Arbeitgeber, bei einem im MVZ tätigen Arzt der MVZ-Vertretungsberechtigte)
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Qualitätssicherung Elsenheimerstr. 39 80687 München Antrag auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der nuklearmedizinischen Diagnostik und Therapie
Antrag. Antragsteller (bei angestelltem Arzt ist dies der Arbeitgeber, bei einem im MVZ tätigen Arzt der MVZ-Vertretungsberechtigte)
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Qualitätssicherung Elsenheimerstr. 39 80687 München Antrag auf Genehmigung zur Ausführung Abrechnung von kernspintomographischen Untersuchungen der Mamma im Rahmen der
Krankenhaus Vertragsarzt Medizinisches Versorgungszentrum/ Einrichtung nach 311 Abs. 2 SGB V
Geschäftsstelle bei der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin Masurenallee 6A 14057 Berlin Stempel des Teamleiters bzw. der Einrichtung des Teamleiters Telefon (030) 31003-414, Fax (030) 31003-515 Anzeige
auf Genehmigung zur Durchführung von Leistungen der nuklearmedizinischen Diagnostik und Therapie im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung
und Therapie im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung gemäß der Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und -therapie nach 135 Abs. 2 SGB V Antragsteller/-in: (Vertragsarzt, ermächtigter Arzt, MVZ und Name
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung für Leistungen der MR-Angiographie
Kassenärztliche Vereinigung Berlin Abteilung Qualitätssicherung Masurenallee 6A 14057 Berlin Praxisstempel Telefon (030) 31003-221, Fax (030) 31003-730 Antrag auf Abrechnungsgenehmigung für Leistungen
Die Antragstellung erfolgt für mich persönlich (gilt nicht für angestellte Ärzte) LANR: (lebenslange Arztnummer, falls diese bekannt ist) LANR: LANR:
Antrag auf Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung von Leistungen der MR-Angiographie gemäß der Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach 135 Abs. 2 SGB V (Qualitätssicherungsvereinbarung
Sämtliche Angaben in diesem Antrag werden für die Entscheidung zur Erteilung der Genehmigung nach den Laborrichtlinien benötigt.
Arztstempel Kassenärztliche Vereinigung Thüringen Abteilung Qualitätssicherung Zum Hospitalgraben 8 99425 Weimar ANTRAG auf Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung von Laboratoriumsuntersuchungen aus
Name, Vorname, Titel. Vertragliche Tätigkeit beantragt am für folgende Fachrichtung: Aufnahme der Tätigkeit geplant zum Tätigkeit aufgenommen am
KV HESSEN I Europa-Allee 90 I 60486 Frankfurt Kassenärztliche Vereinigung Hessen Qualitätssicherung Europa-Allee 90 60486 Frankfurt Spezielle Laboratoriumsuntersuchungen Antrag auf Genehmigung zur Ausführung
Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung (WBO 2006)
Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung (WBO 2006) Über die Schwerpunktweiterbildung Kinderradiologie Angaben zur Person: Name/Vorname (Rufname bitte unterstreichen) Geb.- Akademische Grade: Dr.
Anzeige der Teilnahme an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) nach 116b SGB V
Erweiterter Landesausschuss der Ärzte, Krankenkassen und Krankenhäuser im Lande Bremen Geschäftsstelle Schwachhauser Heerstr. 26/28 28209 Bremen Anzeige der Teilnahme an der ambulanten spezialfachärztlichen
43. Röntgendiagnostik fachgebunden
Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom 01.05.2005, geändert zum 01.02.2012 (siehe jeweilige Fußnoten) 43. Röntgendiagnostik fachgebunden (Zusätzliche Weiterbildung
W I C H T I G E H I N W E I S E Z U M A N T R A G
Bitte zurücksenden an: Kassenärztliche Vereinigung Bayerns CoC Qualitätssicherung Elsenheimerstr. 39 80687 München Arztadresse/-stempel Antrag eines Facharztes für Chirurgie auf Genehmigung zur Ausführung
Antrag auf Ausführung und Abrechnung von Leistungen zur spezialisierten geriatrischen Diagnostik (Geriatrie)
Antrag auf Ausführung Abrechnung von Kassenärztliche Vereinigung Berlin Abteilung Qualitätssicherung Masurenallee 6A 14057 Berlin Praxisstempel Telefon (030) 31003-242, Fax (030) 31003-305 Antrag auf Ausführung
Vereinbarung. vom 10. Februar 1993. Stand 1. Januar 2015. (Anlagen zum BMV Ä [3])
Vereinbarung von Qualifikationsvoraussetzungen gemäß 135 Abs. 2 SGB V zur Durchführung von Untersuchungen in der Kernspintomographie (Kernspintomographie-Vereinbarung) vom 10. Februar 1993 Stand 1. Januar
29. Gebiet Radiologie
Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom 01.05.2005, geändert zum 01.02.2012 (siehe jeweilige Fußnoten) 29. Gebiet Radiologie Definition: Das Gebiet Radiologie
29.2 Schwerpunkt Kinderradiologie (Kinderradiologe / Kinderradiologin)
Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom 01.05.2005, geändert zum 01.02.2012 (siehe jeweilige Fußnoten) (Kinderradiologe / Kinderradiologin) Weiterbildungsziel:
Antrag eines Facharztes für Orthopädie und Unfallchirurgie
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Qualitätssicherung Team Sonographie Elsenheimerstr. 39 80687 München Antrag eines Facharztes für Orthopädie und Unfallchirurgie auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung
Antrag eines Facharztes für Physikalische und Rehabilitative Medizin
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Qualitätssicherung Team Sonographie Elsenheimerstr. 39 80687 München Antrag eines Facharztes für Physikalische und Rehabilitative Medizin auf Genehmigung zur Ausführung
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung von Leistungen der Radiologie
Kassenärztliche Vereinigung Berlin Abteilung Qualitätssicherung Masurenallee 6 A 14057 Berlin Praxisstempel Telefon (030) 31003-595, - 667, Fax (030) 31003-730 Antrag auf Abrechnungsgenehmigung gemäß der
Name, Vorname, Titel. Vertragliche Tätigkeit beantragt am für folgende Fachrichtung: Aufnahme der Tätigkeit geplant zum Tätigkeit aufgenommen am
KV HESSEN I Europa-Allee 90 I 60486 Frankfurt Kassenärztliche Vereinigung Hessen Qualitätssicherung Europa-Allee 90 60486 Frankfurt Photodynamische Therapie am Augenhintergrund Antrag auf Genehmigung zur
Antrag. Antragsteller (bei angestelltem Arzt ist dies der Arbeitgeber, bei einem im MVZ tätigen Arzt der MVZ-Vertretungsberechtigte)
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Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Berlin vom und Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung.
Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Berlin vom 18.02.2004 und 16.06.2004 Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung. Allgemeine Bestimmungen der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Berlin vom 18.02.2004
Antrag auf Ausführung und Abrechnung von molekulargenetischen Untersuchungen bei monogenen Erkrankungen
Kassenärztliche Vereinigung Berlin Abteilung Qualitätssicherung Masurenallee 6A 14057 Berlin Praxisstempel Telefon (030) 31003-307, Fax (030) 31003-305 Antrag auf Ausführung und Abrechnung von molekulargenetischen
Antrag auf Genehmigung zur Durchführung von Laboratoriums-Untersuchungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung
KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG SACHSEN KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS Antrag auf Genehmigung zur Durchführung von Laboratoriums-Untersuchungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung gemäß der Richtlinien
Ich eröffne eine neue Praxis im Bereich der KV Bremen am:... Dr... Ich werde ab... in der bestehenden Praxisgemeinschaft/
Ärztliche Stelle Niedersachen/Bremen Berliner Allee 20 30175 Hannover Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit erkläre ich mich bereit, an den Qualitätssicherungsmaßnahmen gem. 16 Abs. 3 RöV teilzunehmen
Antrag. Ich bin in Einzelpraxis/Berufsausübungsgemeinschaft zugelassener Vertragsarzt seit/ab: tt.mm.jj
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Qualitätssicherung Vogelsgarten 6 90402 Nürnberg Antrag auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der kardiorespiratorischen Polysomnographie (einschließlich
fachliche Voraussetzungen Vereinbarung von Qualifikationsvoraussetzungen gemäß 135 Abs. 2 zur Durchführung von Langzeitelektrokardiographischen
Einzureichende Nachweise über die den Vorgaben nach 15 Abs. entsprechende Qualifikationsvoraussetzungen (Alternativ kann eine Qualifikationsgenehmigung nach 15 Abs. vorgelegt werden) Stand: 10.0 QS-Bereich
Anzeige Teilnahme an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung nach 116b SGB V
Anzeige Teilnahme an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung nach 116b SGB V Diagnostik und Behandlung von Patientinnen und Patienten mit pulmonaler Hypertonie gemäß Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses
Inhalt: D. Berücksichtigung medizinischer Erfordernisse... 3 E. Fachkunde... 3 F. Genehmigungsverfahren... 3 Anhang (zu Abschnitt E)(vom )...
Richtlinien der Kassenärztlichen Bundesvereinigung für die Durchführung von Laboratoriumsuntersuchungen in der kassenärztlichen/vertragsärztlichen Versorgung Stand 1. Januar 2015 Inhalt: D. Berücksichtigung
Bezirksstelle Düsseldorf, Abteilung Qualitätssicherung, Tersteegenstr. 9, 40474 Düsseldorf
Ansprechpartner/innen: Bezirksstelle Düsseldorf, Abteilung Qualitätssicherung, Tersteegenstr. 9, 40474 Düsseldorf Jaqueline Verwold 0211 / 59 70 8577 Jaqueline.Verwold@kvno.de Nadine Rohner 0211 / 59 70
Antrag (Ärzte) auf Genehmigung zur Durchführung von Psychotherapie im Rahmen der vertragsärztlichen
KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG SACHSEN KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS Antrag (Ärzte) auf Genehmigung zur Durchführung von Psychotherapie im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung gemäß der Psychotherapie-Vereinbarung
Antrag eines Facharztes für Nuklearmedizin
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Qualitätssicherung Team Sonographie Elsenheimerstr. 39 80687 München Antrag eines Facharztes für Nuklearmedizin auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Ultraschall-Untersuchungen
Anzeige zur Teilnahme an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) gemäß 116b Abs. 2 SGB V. Tuberkulose / atypische Mykobakteriose
Erweiterter Landesausschuss Geschäftsstelle bei der Kassenärztlichen Vereinigung Masurenallee 6A 14057 Stempel des Anzeigenstellers bzw. der Einrichtung des Anzeigenstellers Telefon (030) 31003 418 Fax
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung zur Durchführung von psychotherapeutischen Leistungen
Kassenärztliche Vereinigung Berlin Abteilung Qualitätssicherung Masurenallee 6A 14057 Berlin Praxisstempel Telefon (030) 31003-423, Fax (030) 31003-305 Antrag auf Abrechnungsgenehmigung zur Durchführung
0211 / / /
Hauptstelle, Abteilung Sicherstellung, 40182 Düsseldorf Ansprechpartnerinnen: Iris Siemons Maike Rettig 0211 / 59 70 8153 0211 / 59 70 8165 0211 / 59 70 8146 iris.siemons@kvno.de maike.rettig@kvno.de Antrag
(M u s t e r-) L o g b u c h
(M u s t e r-) L o g b u c h Dokumentation der Weiterbildung gemäß (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) über die Schwerpunktweiterbildung Kinderradiologie Angaben zur Person Name/Vorname (Rufname bitte
Antrag. Röntgen. Bereich QS/QM Stand 01.03.2016 QM-Nr. II.09.2.1 Seite 1 von 6
Antrag Röntgen Bereich QS/QM Stand 01.03.2016 QM-Nr. II.09.2.1 Seite 1 von 6 Antrag auf Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung radiologischer Leistungen nach der Vereinbarung zur Strahlendiagnostik
Anzeige Teilnahme an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung nach 116b SGB V
Formular für den erweiterten Landesausschuss in Schleswig-Holstein Erweiterter Landesausschuss Schleswig-Holstein Bismarckallee 1-6 23795 Bad Segeberg Postfach 23782 Bad Segeberg Anzeige Teilnahme an der
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung zur Durchführung von psychotherapeutischen Leistungen
Kassenärztliche Vereinigung Berlin Abteilung Qualitätssicherung Masurenallee 6 A 14057 Berlin Praxisstempel Telefon (030) 31003-423, Fax (030) 31003-305 Antrag auf Abrechnungsgenehmigung psychotherapeutischen
Antrag auf Genehmigung zur Durchführung von psychotherapeutischen Leistungen gemäß den Psychotherapie- Vereinbarungen
Ansprechpartner/innen: Bezirksstelle Düsseldorf, Abteilung Qualitätssicherung, Tersteegenstr. 9, 40474 Düsseldorf Carmen Ramirez 0211 / 5970 8561 Carmen.Ramirez@kvno.de 0211 / 5970-8574 Bezirksstelle Köln,
1. Anzeige zur Teilnahme an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung
Teilnahme an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) gemäß 116b SGB V - Tuberkulose und atypische Mykobakteriose - (Für Ihre Unterlagen bestimmt) Der Anzeige zur Teilnahme an der ambulanten
1. Anzeige zur Teilnahme an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung
Teilnahme an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) gemäß 116b SGB V - Tuberkulose und atypische Mykobakteriose - (Für Ihre Unterlagen bestimmt) Der Anzeige zur Teilnahme an der ambulanten
Name, Vorname, Titel
KV HESSEN I Europa-Allee 90 I 60486 Frankfurt Kassenärztliche Vereinigung Hessen Qualitätssicherung Europa-Allee 90 60486 Frankfurt Sozialpsychiatrie Antrag zur Teilnahme an der Vereinbarung gemäß 85 Abs.
Antrag auf. ... ggf. Titel Name, Vorname. ... Wohnungsanschrift (falls die vertragsärztliche Tätigkeit noch nicht aufgenommen wurde) Telefon
KV RLP RZ Trier Postfach 2308 54213 Trier Abteilung Qualitätssicherung E-Mail genehmigung@kv-rlp.de Fax 0261 39002-5170 Telefon 06131 326-326 www.kv-rlp.de/528200 Antrag auf Genehmigung zur Ausführung
Voraussetzungen gemäß 135 Abs. 2 SGB V zur Ausführung und Abrechnung invasiver kardiologischer Leistungen. (Vereinbarung zur invasiven Kardiologie) *
Voraussetzungen gemäß 135 Abs. 2 SGB V zur Ausführung und Abrechnung invasiver kardiologischer Leistungen (Vereinbarung zur invasiven Kardiologie) * * zuletzt geändert am 26.09.2012, in Kraft getreten
Antrag. Antragsteller (bei angestelltem Arzt ist dies der Arbeitgeber, bei einem im MVZ tätigen Arzt der MVZ-Vertretungsberechtigte)
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Qualitätssicherung Elsenheimerstr. 39 80687 München Antrag auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Linksherzkatheteruntersuchungen im Rahmen der vertragsärztlichen
L o g b u c h. Das Logbuch mit der Antragstellung zur Zulassung zur Schwerpunktprüfung bei der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
L o g b u c h Schwerpunkt Kinderradiologie Dokumentation der Weiterbildung gemäß Weiterbildungsordnung (WBO) Das Logbuch mit der Antragstellung zur Zulassung zur Schwerpunktprüfung bei der Ärztekammer
in der Fassung vom gültig ab Abschnitt A Allgemeine Bestimmungen Ziel und Inhalt
Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach 135 Abs. 2 SGB V zur interventionellen Radiologie (Qualitätssicherungsvereinbarung zur interventionellen Radiologie) in der Fassung vom 31.08.2010 gültig
Hinweis: Im Folgenden wird aus Vereinfachungsgründen als geschlechtsneutrale Bezeichnung die männliche Form verwendet.
Erweiterter Landesausschuss der Ärzte, der Krankenhäuser und der Krankenkassen in der Freien und Hansestadt Hamburg Geschäftsstelle Postfach 76 06 20 22056 Hamburg Stempel Anzeige der Teilnahme an der
KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG SACHSEN
KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG SACHSEN KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS Posteingangsnummer BGST Von KVS auszufüllen! Antrag im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung gemäß der Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen
Übersicht der Facharztgruppen der niedergelassenen Ärzte/Chefärzte und Kliniken
Übersicht der Facharztgruppen der niedergelassenen Ärzte/Chefärzte und Kliniken Allgemeinmediziner (ohne praktische Ärzte) 37.259 244 143 548 Praktischer Arzt (ohne FA Allgemeinmedizin) 14.127 431 0 35
Antrag. auf Genehmigung zur Beschäftigung eines Vertreters nach 32 Abs. 2 Ärzte-ZV
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Sicherstellung Elsenheimerstr. 39 80687 München Antrag auf Genehmigung zur Beschäftigung eines Vertreters nach 32 Abs. 2 Ärzte-ZV 1. Allgemeine Angaben Antragsteller
Antrag auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von ambulanten Operationen
Kassenärztliche Vereinigung Hamburg Qualitätssicherung / Abrechnungsgenehmigung Humboldtstraße 56 22083 Hamburg Arztstempel Antrag auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von ambulanten Operationen
Qualitätssicherungsvereinbarung
Qualitätssicherungsvereinbarung gemäß 135 Abs. 2 SGB V zur Diagnostik und Therapie schlafbezogener Atmungsstörungen * * Zu recherchieren unter DARIS-Archivnummer 1003745210 Stand: 1. April 2005 Inhalt
Erhebungsbogen zum Antrag auf Erteilung einer Weiterbildungsbefugnis im Gebiet. Radiologie
ÄRZTEKAMMER HAMBURG Weidestraße 122 B (Alstercity) 22083 Hamburg Tel.: 20 22 99-264 / - 265 PRAIS Erhebungsbogen zum Antrag auf Erteilung einer Weiterbildungsbefugnis im Gebiet Radiologie A. UMFANG DER
Antrag. Ich bin in Einzelpraxis/Berufsausübungsgemeinschaft zugelassener Vertragsarzt/ -psychotherapeut seit/ab: tt.mm.jj
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Sicherstellung Elsenheimerstr. 39 80687 München Antrag auf Genehmigung zur Ausführung Abrechnung von Leistungen der Psychotherapie im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung
Vereinbarung. vom 8. September (Anlagen zum BMV [3])
Vereinbarung von Qualifikationsvoraussetzungen gemäß 135 Abs. 2 SGB V zur Ausführung und Abrechnung arthroskopischer Leistungen (Arthroskopie-Vereinbarung) vom 8. September 1994 (Anlagen zum BMV [3]) Stand
Name, Vorname, Titel. Vertragliche Tätigkeit beantragt am für folgende Fachrichtung: Aufnahme der Tätigkeit geplant zum Tätigkeit aufgenommen am
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zurück an: Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg Vorpommern Abteilung Qualitätssicherung FAX 0385 743166376, email: mrothe@kvmv.de Postfach 16 01 45 19091 Schwerin ANTRAG AUF EINE GENEHMIGUNG ZUR AUSFÜHRUNG
Ä rztekammer des Saarlandes
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Antrag. auf Förderung der fachärztlichen Weiterbildung in Praxen niedergelassener Vertragsärzte
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