Konditionenübersicht für Endkreditnehmer
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- Teresa Heintze
- vor 6 Jahren
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1 Konditionenübersicht für Endkreditnehmer in den Förderprogrammen der KfW Bankengruppe (Stand: ) die Festlegung des Zinssatzes erfolgt grundsätzlich bei Zusage durch die KfW Unser Service für Sie: KonditionenFaxabruf unter Programm KP (Effektivzins)1) 2) Finanzierung von wohnwirtschaftlichen Investitionen 10/ 2/ 5 20/ 3/ 5 30/ 5/ 5 Ergänzungskredit 20/ 3/ 20 30/ 5/ 20 KfW 1,15 ( 1,16 ) ( ) ( ) ( ) 1,05 ( 1,06 ) ( ) 1,10 ( 1,11 ) ( ) ( ) ( ) ( ) ( ) ( ) ( ) ( ) ) 1,25 ( 1,26 ) 1,55 ( 1,56 ) 1,20 ( 1,21 ) 1,50 ( 1,51 ) 2,05 ( 2,07 ) 2,25 ( 2,27 ) 100 0, KfW Palmengartenstr. 59, Frankfurt Postfach , Frankfurt Tel.: Fax:
2 KP 2) KfW 25/ 3/ 5 KfW 25/ 3/ 10 KfW KfW 20/ 3/ 5 KfW ( ) ( ) Finanzierung kommunaler Infrastrukturvorhaben Bankdurchgeleitet IKU Investitionskredit IKU Investitionskredit IKU Investitionskredit 20/ 3/ 20 IKU Investitionskredit IKU Investitionskredit 30/ 5/ 20 IKU Energetische Stadtsanierung IKU Energetische Stadtsanierung IKU Energetische Stadtsanierung IKU Energetische Stadtsanierung IKU Energetische Stadtsanierung IKU Energetische Stadtsanierung IKU Energieeffizient IKU Energieeffizient IKU Energieeffizient IKU IKU 1,35 ( 1,36 ) 1,60 ( 1,61 ) 2,40 ( 2,42 ) 2,85 ( 2,88 ) ( ) ( ) ( ) ( ) ( ) ( ) ( ) ( ) ( ) ( ) 1,15 ( 1,15 ) 1,75 ( 1,76 ) 2,00 ( 2,02 ) 2,10 ( 2,12 ) 3,25 ( 3,29 ) 1,55 ( 1,56 ) 2,05 ( 2,07 ) 2,30 ( 2,32 ) 3,10 ( 3,14 ) 2,40 ( 2,42 ) 3,55 ( 3,60 ) 1,85 ( 1,86 ) 2,55 ( 2,57 ) 3,60 ( 3,65 ) 2,90 ( 2,93 ) 4,05 ( 4,11 ) 2,35 ( 2,37 ) 3,15 ( 3,19 ) 3,40 ( 3,44 ) 4,20 ( 4,27 ) 4,65 ( 4,73 ) 2,95 ( 2,98 ) 3,85 ( 3,91 ) 4,10 ( 4,16 ) 4,90 ( 4,99 ) 4,20 ( 4,27 ) 5,35 ( 5,46 ) 3,65 ( 3,70 ) 4,35 ( 4,42 ) 4,60 ( 4,68 ) 5,40 ( 5,51 ) 4,70 ( 4,78 ) 5,85 ( 5,98 ) 4,15 ( 4,22 ) 5,45 ( 5,56 ) 5,70 ( 5,82 ) 6,50 ( 6,66 ) 5,80 ( 5,93 ) 6,95 ( 7,13 ) 5,25 ( 5,35 ) 7,75 ( 7,98 ) 8,00 ( 8,24 ) 8,80 ( 9,09 ) 8,10 ( 8,35 ) 9,25 ( 9,58 ) 7,55 ( 7,77 ) 100 0, , , ,
3 KP 2) IKU IKU Barrierearme Stadt IKU Barrierearme Stadt IKU Barrierearme Stadt IKU Barrierearme Stadt 1,25 ( 1,26 ) 234 3) ( ) 234 3) ( ) 234 3) 5) ( ) 234 3) 5) ( ) Finanzierung kommunaler Vorhaben Direktkredit IKK Energetische Stadtsanierung 10/2/10, 20/3/10, 30/5/10 IKK Investitionskredit Kommunen 10/2/10, 20/3/10, 30/5/10 IKK 10/2/10, 20/3/10, 30/5/10 IKK Energieeffizient 10/2/10, 20/3/10, 30/5/10 IKK Barrierearme Stadt 10/2/10, 20/3/10 Wissenskredite ) 25) 1 Jahr 2 Jahre 3 Jahre 4 Jahre 5 Jahre 6 Jahre 7 Jahre 8 Jahre 1,65 ( 1,66 ) 1,95 ( 1,96 ) 2,45 ( 2,47 ) 3,05 ( 3,09 ) 3,42 ( 3,48 ) 3,77 ( 3,84 ) 3,79 ( 3,86 ) 3,83 ( 3,90 ) 3,89 ( 3,96 ) 4,03 ( 4,11 ) 3,75 ( 3,80 ) 4,25 ( 4,32 ) 5,35 ( 5,46 ) 7,65 ( 7,87 )
4 KP 2) Bildungskredit Jahre 10 Jahre 25) 2 25) 27) 1 Jahr 2 Jahre 3 Jahre 4 Jahre 5 Jahre 6 Jahre 7 Jahre 8 Jahre 9 Jahre 10 Jahre 15) 25) 35) 1 Jahr 2 Jahre 3 Jahre 4 Jahre 5 Jahre 6 Jahre 7 Jahre 8 Jahre 9 Jahre 10 Jahre 4,10 ( 4,18 ) 4,31 ( 4,40 ) ( ) ( ) 0,71 ( 0,71 ) 0,73 ( 0,73 ) 1,05 ( 1,06 ) 1,12 ( 1,13 ) 1,26 ( 1,27 ) 1,46 ( 1,47 ) 1,61 ( 1,62 ) 1,96 ( 1,98 ) 2,01 ( 2,03 ) 2,01 ( 2,03 ) ( 0,84 ) 1,41 ( 1,42 ) 1,43 ( 1,44 ) 1,75 ( 1,77 ) 1,82 ( 1,84 ) 1,96 ( 1,98 ) 2,16 ( 2,18 ) 2,31 ( 2,34 ) 2,66 ( 2,69 ) 2,71 ( 2,74 ) 2,71 ( 2,74 ) 1) Effektivzinssatz für die Dauer der sfrist. Soweit nicht anders angegeben, wurden die ausgewiesenen Effektivzinssätze unter programmspezifischen Annahmen berechnet; sie gelten jeweils für den Fall, dass in dem jeweiligen Kreditprogramm taggenau die maximal möglichen Laufzeitjahre ab dem des laufenden Kalenderjahres, die maximal mögliche Anzahl tilgungsfreier Anlaufjahre und der maximal mögliche szeitraum in Anspruch genommen 4
5 KP 2) werden. Diese Daten sind dem Merkblatt des jeweiligen Kreditprogrammes zu entnehmen. Von diesen Angaben abweichende Darlehensbedingungen können im Einzelfall zu einem abweichenden Effektivzinssatz in der Darlehenszusage führen. Der hier ausgewiesene Effektivzinssatz bezieht keine von der Hausbank im Einzelfall bei der Effektivzinsberechnung nach der Preisangabenverordnung zu berücksichtigenden Kosten des Darlehens ein, z.b. im Zusammenhang mit einer grundpfandrechtlichen Sicherung. Daher kann der maßgebliche Effektivzinssatz von dem hier ausgewiesenen Effektivzinssatz abweichen. 2) beginnend zwei Bankarbeitstage und einen Monat (vier Monate in den Programmen Wohneigentum, und Ergänzungskredit bzw. zwölf Monate in den Programmen KfWEnergieeffizienzprogramm und, KfWEnergieeffizienzprogramm Produktion Einstiegsstandard/Premiumstandard, KfWEnergieeffizienzprogramm Abwärme, und sowie IKU Energieeffizient Bauen und, IKU Energetische Stadtsanierung ) nach Zusagedatum für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge. 3) die Ermittlung der Preisklassen ist in der Anlage zur Konditionenübersicht für den Endkreditnehmer zum Risikogerechten Zinssystem erläutert. 5) Beihilfefreier Zinssatz. Zinssatzfixierung bei. 11) sofern bei Antragseingang bei der KfW ein günstigerer Zinssatz galt als zum Zeitpunkt der Zusage durch die KfW, kommt dieser zur Anwendung. 13) Die genannten Konditionen gelten nur für Bestandsverträge mit einer die entsprechende sfrist nicht übersteigenden Restlaufzeit. (Ausnahme: Die sfrist von 10 Jahren ist auch für Restlaufzeiten von mehr als 10 Jahren beantragbar.) Die Zinsanpassung kann nur mit Wirkung zum oder eines Jahres erfolgen. Des Weiteren müssen sich die Darlehen zum entsprechenden Gültigkeitszeitpunkt bereits in der Tilgungsphase befinden. Eine Beantragung ist nur nach Maßgabe der Programmbedingungen möglich. 14) Der ausgewiesene Effektivzinssatz wurde unter den programmspezifischen Annahmen berechnet; er gilt für den Fall, dass der genannte satz über die gesamte Restlaufzeit des Darlehens gilt. 15) Zinsen in der s und Karenzphase übernimmt der Bund. 21) Der ausgewiesene Effektivzinssatz wurde unter den programmspezifischen Annahmen berechnet; er gilt für den Fall, dass der genannte satz für die gesamte Laufzeit des Darlehens gilt, die sphase 30 Monate (5 Semester), die Karenzphase 20 Monate, die Tilgungsphase 120 Monate beträgt, ein monatlicher Darlehensbetrag von 500 EUR in Anspruch genommen wird und die Option des Zinsaufschubs nicht gewählt wird. Die entsprechenden Programmbedingungen sind dem Merkblatt und den ergänzenden Informationen zum KfWStudienkredit zu entnehmen. Von diesen Annahmen abweichende Darlehensmerkmale können im Einzelfall zu einem abweichenden Effektivzinssatz führen. Die genannten Konditionen gelten für Neuverträge. Bei bereits bestehenden Verträgen sind hiervon abweichende Konditionen möglich. 25) satz auf der Basis des 6MonatsEURIBOR. Die Zinsanpassung erfolgt zum und jedes Jahres. 2 Der ausgewiesene Effektivzinssatz wurde unter den programmspezifischen Annahmen berechnet; er gilt für den Fall, dass der genannte satz für die gesamte Laufzeit des Darlehens gilt, die speriode 24 Monate und der monatliche sbetrag 300 EUR beträgt. 27) Der ausgewiesene Effektivzinssatz wurde unter den programmspezifischen Annahmen berechnet; er gilt für den Fall, dass der genannte satz für die gesamte Laufzeit des Darlehens gilt, die speriode 12 Monate und der monatliche sbetrag 650 EUR beträgt. 35) Der ausgewiesene Effektivzinssatz wurde unter den programmspezifischen Annahmen berechnet; er gilt bei einer für den Darlehensnehmer zinsfreien s und Karenzphase von 4 Jahren und einer anschließenden Tilgungsphase von 10 Jahren sowie für den Fall, dass der genannte satz für die gesamte Laufzeit des Darlehens gilt. Darüber hinaus wurde ein Gesamtdarlehensbetrag in Höhe von EUR unterstellt, der sich aus der Zahlung eines monatlichen Unterhaltsbetrags in Höhe von 400 EUR über 24 Monate, Lehrgangs und Prüfungsgebühren in Höhe von EUR und den Kosten für die Erstellung einer fachpraktischen Arbeit in Höhe von EUR zusammensetzt. Von diesen Annahmen abweichende Darlehensmerkmale können im Einzelfall zu einem abweichenden Effektivzinssatz führen. 5
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