Internationaler Salon und Messe für den Bildungsbau
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- Viktoria Dunkle
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1 Internationaler Salon und Messe für den Bildungsbau Schulbau Messe April in Hamburg November in München
2 Informationen für Aussteller Messe SCHULBAU Internationaler Salon und Messe für den Bildungsbau Datum der Veranstaltung April 2015 in Hamburg November 2015 in München Veranstalter Cubus Medien Verlag GmbH Geschäftsführung Kirsten Jung, Martin Jung Knauerstraße 1, D Hamburg Telefon: +49(0) Telefax: +49(0) messe@schulbau-messe.de Ort der Veranstaltung: Veranstaltungsort Hamburg: MagnusHall Amsinckstraße 70 D Hamburg Öffnungszeiten: Mi, , 9:30 19:00 Uhr Do, , 9:30 17:00 Uhr Veranstaltungsort München: Wird noch bekannt gegeben. Veranstaltungs-Turnus: jährlich Ansprechpartner: Projektassistenz Messe und Anzeigen Wiebke Zabel Knauerstraße 9-11, D Hamburg Telefon: +49 (0) Telefax: +49(0) wiebke.zabel@schulbau-messe.de Kooperationspartner: SBH Finanzbehörde Schulbau Hamburg Bund Deutscher Architekten und Architektinnen Hamburg BDA Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein FVHF Fachverband vorgehängt hinterlüftete Fassaden- Danske Arkitekt Virksomheder (Danske Ark) Ideelle Partner: Handwerkskammer Hamburg Die Architektenkammern der Bundesländer erkennen die Schulbau Messe mit Fortbildungspunkten an. Alleinstellungsmerkmal: 3 Milliarden Euro Investitionssumme der Schulbau-Behörden in Hamburg + 2 Milliarden Euro Investitionssumme der Schulbau-Behörden in München Dänische Presse im Gespräch Zielgruppe Besucher Im Jahr 2014 kamen knapp 2000 Architekten, Fachplaner inklusive Brandschutz-Fachplaner und Innenarchitekten, Fassadenbau-Unternehmer und Gewerke des Innenausbaus, Projektentwickler und Bauunternehmungen, Bauämter und Schulbaubehörden, Schulleiter und Facility-Manager, Bauteile-hersteller und Bau-Dienstleister, Investoren, PPP-Investoren, Bezirksamtsleiter, Schulbudget-Verantwortliche und Verarbeiter im Schulbau, Schulbeschaffungsämter zur Messe Schulbau Architekten 71 % Investoren 10 % leitende Pädagogen 8 % Handwerker 6 % Schulleiter 3 % Sonstige 2 %
3 Erfolgreiche SCHULBAU 2014 Total-Netzwerken IN Hamburg Die zweite Messe SCHULBAU am 13./14. Mai 2014 in Hamburg war ein voller Erfolg. Knapp Fachbesucher aus ganz Deutschland kamen und nahmen rege an den hochkarätig besetzten Podiumsdiskussionen und an Fachvorträgen zu Praxisthemen wie Lichtplanung, Raumakustik, Lüftung und Brandschutz teil. / Sabine Natebus tierten in diesem Jahr Trends und Neuheiten im Bildungsbau. Das Produktsortiment reichte von Akustikelementen über Bodenbeläge und Farben, den Holzbau, Möbel bis hin zu Sanitärausstattung, Sicherheits- und Schließtechnik. Erstmals hatten sich neben den Bauelemente-Herstellern aus Deutschland und aus den Partnerländern Dänemark und Finnland auch viele Architekten mit Ständen als Aussteller angemeldet. 1 / 3 / 2 / Das Konzept, alle am Schulbau beteiligten Akteure in einer kommunikativen und entspannten Atmosphäre zusammenzuführen, ist voll aufgegangen, resümieren die Veranstalter und Projektleiter Kirsten Jung und Martin Jung vom Cubus Medien Verlag. Allein SBH Schulbau, die Hamburger Schulbau-Behörde, die den Etat von zwei Milliarden Euro in Einzelaufträgen vergibt, war mit einer Delegation von über 70 Teilnehmern auf der Messe vertreten. Auch die Schulbau-Verantwortlichen aus anderen Bundesländern nutzten die diesjährige Messe SCHULBAU in der MagnusHall, um Kontakte zu Austellern, Architekten und Fachplanern zu knüpfen. Ein Vorteil für die Planer war, dass die Veranstaltung mit ihrem detaillierten Vortragsprogramm von vielen Architekten- und Ingenieurkammern als Fortbildung anerkannt wurde. Von Architekten und Pädagogen gleichermaßen sehr gut angenommen wurde das so genannte Speed-Dating. Die halbstündigen individuellen Rundgänge führten zu ausgewählten Messe-Ausstellern. Mehr als 70 Aussteller präsen- Viel Zeit fürs Match-Making nahm sich auch Reiner Nagel, Vorstandsvorsitzender der Bundesstiftung Baukultur Potsdam, der die Eröffnungsrede hielt. Schul- und Bildungsbauten, so seine auf der Messe pointiert vorgetragene Einschätzung, sind im besonderen Maße der Baukultur verpflichtet. Neben anderen Vorträgen standen thematisch die Zusammenarbeit von Pädagogen und Architekten ( Phase Null ), die Themen Brandschutz, Lichtplanung, Lüftung und Raumakustik im Schulbau im Vordergrund. Darüber hinaus präsentierten sich Finnland und Dänemark mit attraktiven Gemeinschaftsständen und zukunftsweisenden Architektur- und Pädagogikkonzepten. Auch die Fachvorträge der Aussteller waren sehr gut besucht. Innovative Messeverpflegung Für die diesjährige SCHULBAU Messe wurden vier namhafte Cateringunternehmen aus Hamburg eingeladen, die
4 sich mit ihrem Angebot auf die Verköstigung an Schulen spezialisiert haben. Die Idee, das Catering auf der Messe mit der Präsentation der Angebote für Schulkantinen zu kombinieren, war ein voller Erfolg. An beiden Messetagen überzeugten die ausgewählten Schulcaterer Besucher und Aussteller durch biologische und regionale Zutaten, frische und originelle Zubereitung und gesundes Essen, das schmeckt. Vertiefendes Magazin SCHULBAU Die deutschlandweit angelegte Messe vereinte die wesentlichen Akteure des Themenfeldes Bauen für Bildung und lud zum Total-Netzwerken auf allen Ebenen des Schulbaus ein. Zur Messe erschien ebenfalls das Magazin SCHULBAU, das dieses Thema in vierteljährlicher Erscheinungsweise begleitet und vertieft. Messe SCHULBAU 2015 In 2015 wird die Messe SCHULBAU am 22. und 23. April wieder in der MagnusHall in Hamburg mit den Partnerländern Dänemark, Finnland und Niederlande stattfinden. Zwei Milliarden Euro werden nun auch in München für den Schulbau ausgegeben. Grund genug für die Messe nun auch im Süden Deutschlands das erfolgreiche Konzept Messe Schulbau am 11. und 12. November 2015 zu veranstalten. Partnerländer hier sind Frankreich, Italien, Österreich und Schweiz. Weitere Informationen zur Messe und zum Magazin SCHULBAU erhalten Sie unter 1 / Podiumsdiskussionen und Fachvorträge waren gut besucht. 2 / Eröffnungsdiskussion mit Päivi Kaarina Kataikko, Professor Jörn Walter, Ewald Rowohlt, Volker Halbach, Kay Stöck und Professor Jan R. Krause (v.l.n.r.). 3 / Julian Weyer vom dänischen Büro C. F. Møller. 4 / Volker Halbach, 1. Vorsitzender des BDA Hamburg anlässlich der Podiumsdiskussion. 5 / Reiner Nagel, Vorstandsvorsitzender der Bundesstiftung Baukultur, Potsdam, hielt die Eröffnungsrede. 6 / Ewald Rowohlt (Mitte), Sprecher der Geschäftsführung von SBH Schulbau, war mit Hamburgs Oberbaudirektor Professor Jörn Walter (links) Teilnehmer der zentralen Podiumsdiskussion. Rechts Moderator Professor Jan Krause. 7 / Blick in Halle 1. 8 / Gute Stimmung bei den Ausstellern. 9 / Peter Theibel, Danske Ark, Karin Loosen, Architektenkammer Hamburg, Wilhelm Berner-Nielsen, Arkitema. (v.l.n.r.). 4 / 5 / 6 / 7 / 8 / 9 / 10 / 11 / 10 / Gespräche an den Workstations der Architekten. 11 / Daniel Kinz, stellvertretender Vorsitzender des BDA Hamburg Moderator der Podiumsdiskussion zur Phase Null. Fotos: Cubus Medien Verlag / Dirk Ewald ProPicture Hamburg
5 Zielgruppe Aussteller Schwerpunkt der Messe ist das Thema Bildungsbau. Dies beinhaltet den Innen- wie den Außenbereich. Abgedeckt werden die Themen: Sanierung, Modernisierung, Neubau, Außen- und Innenraumgestaltung, Beleuchtung, Mobiliar, Sicherheitstechnik, Klassenraumausstattung (Werkräume, Whiteboards), Akustiksysteme, Oberflächenbeschaffenheit (Böden), Holzbau, Fassaden- und Fassadenelemente, Deckensysteme, Wandstoffe, Türen, Fenster, Klimatisierung/Lüftungstechnik, Energieeffizienz, Blindenleitsysteme, Farbe, Modulare Räume u.v.m. Standgestaltung 1 Messestand ( 6 qm Standfläche ) Frühbucherrabatt: abzüglich 500,- Euro bei Buchung bis zum 31. Oktober Im Preis enthalten sind: Fertigstand Molto 2x3m ( Rück- und Seitenwände, 2 Langarmstrahler, 1 Tisch, 2 Stühle, 1 Steckdose ) Blendenbeschriftung mit Firmenname ( max. 15 Buchstaben ) Messekatalog: Eintrag in den Messekatalog ( 1/2 Seite 4c ) mit Produktbeschreibung, Bild, Kontaktangaben und Logo Speed-Dating: Die Teilnahme sich als Aussteller am 3-minütigen Speed-Dating zu präsentieren, ist nach Anmeldung möglich. Freikarten: 10 Freikarten für Ihre Kunden im Wert von insg. 600,- Euro, 2 Freikarten für Ihr Stand-personal Ausstellerausweise 1 Parkausweis je Messestand ( Hinweis: während der Auf- und Abbau-Zeiten besteht unbegrenzte Parkerlaubnis ) Pro Stand ist ein WLAN Anschluss möglich 25 % Ausstellerrabatt auf Print-Anzeigen im Schulbau Magazin bei Anzeigenbuchung bis 21. April % Ausstellerrabatt für Print-Anzeigen im Magazin Fassadentechnik bei Anzeigenbuchung bis 21. April 2015 ( ausschließlich auf ganzseitige Anzeigen in 4c ). Zusatzausstattung ( Siehe Bestellformular ) Weitere Standaustattung können Sie kostenpflichtig buchen bei: LÜCO Internationaler Messebau Nord GmbH Weitere kostenpflichtige Werbemöglichkeiten Eintrag in den Online-Katalog mit Firmen- und Produktbeschreibung, Kontaktangaben, Logo und Verlinkung zu Ihrer Homepage. Inhalt ist identisch mit Messekatalog-Eintrag. Zeitraum: bis zur nächsten Messe. Kosten: 150,- Euro je Firma Ein attraktives Sponsoring Angebot nur für Aussteller sowie die Bewerbung der Messe durch den Veranstalter ( print + online ) Auf- und Abbauplan Anlieferung Material: Di, , 09:00 18:00 Uhr Aufbau: Di, , 14:00 18:00 Uhr Abbau: Do, , 17:15 21:00 Uhr Abholung Material: Fr, , 08:00 11:00 Uhr Hilfe bei Auf- und Abbau LÜCO Internationaler Messebau Nord GmbH: Während der gesamten Aufbauphase ist Ihnen das Personal der LÜCO Internationaler Messebau Nord GmbH gerne behilflich. Service-Personal der MagnusHall: Weitere Aufbauhilfe ( u.a. mit Techniker ) leistet das Service-Personal der MagnusHall. Gabelstapler + Fahrer können kostenpflichtig über den Cubus Medien Verlag gebucht werden.
6 Anmeldung SCHULBAU Hamburg ( April 2015) SCHULBAU München ( November 2015) SCHULBAU Hamburg + München 2015 Ihre Rechnungsanschrift SCHULBAU Bitte vollständig ausfüllen und einsenden: Cubus Medien Verlag GmbH Knauerstrasse Hamburg oder per Fax Land Firma Homepage Straße / Postfach Nr. und Ort der Handelsregistereintragung Postleitzahl Umsatzsteuer-ID-Nr. Pflichtangabe laut Umsatzsteuergesetz Stadt FVHF-Mitglied? Branche Produktbereich: Ja Nein ANSPRECHPARTNER Herr Frau Titel Vorname Nachname Ihre Position im Unternehmen Gechäftsführer Leiter Vertrieb Leiter Marketing Sonstige Telefon Fax Ansprechpartner PR : Ansprechpartner PR : Ansprechpartner Marketing ( falls abweichend ) : Ansprechpartner Marketing : Gesetzlicher Vertreter ( Geschäftsführer, Vorstand ) Gesetzlicher Vertreter : Hiermit mieten wir wie folgt an Einen Stand von ca. 6m² zum Preis von netto Euro für den gesamten Zeitraum der Messe. Es herrscht die gleiche Ausstattung und Größe für alle Stände. Der Cubus Medien Verlag behält sich die Zuteilung der Stände vor. Die Standgebühren beinhalten den Stromanschluss und die Begrenzungswände, sowie ein freies, tageszeitenbezogenes zugängliches Catering für Aussteller und Besucher. Das Angebot beinhaltet auch den kostenlosen Eintrag in den Messeausstellerkatalog print und online ab April Die rechtsverbindliche Anmeldung erfolgt erst nach Gutschrift der Anzahlung von 50% zzgl. MwSt. auf das Konto: Cubus Medien Verlag GmbH IBAN: DE BIC: HASPDEHHXXX Bitte zwingend ankreuzen Die beiliegenden Teilnahmebedingungen sowie die technischen Richtlinien werden zur Kenntnis genommen und hiermit rechtsverbindlich anerkannt. Jeder in fremden Namen handelnde Anmelder verbürgt sich hiermit selbstschuldnerisch für die Forderungen des Cubus Medien Verlags anlässlich der obigen Messe. Ort und Datum / Firmenstempel Name (in Druckbuchstaben) und rechtsverbindliche Unterschrift
7 Allgemeine Vertragsbedingungen 1. Vertragsinhalt Nachstehende Vertragsbedingungen gelten für die Vermietung von Standflächen an Aussteller zur Messe SCHULBAU. Vermietet wird von der Cubus Medien Verlag GmbH, Hamburg, nachstehend Veranstalter genannt. Es gilt die Hausordnung des Veranstaltungsortes. 2. Vertragsabschluss Die Bestellung des Standes erfolgt durch Einsendung des ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformulars oder durch telefonische oder mündliche Bestellung. Mit der Standbestätigung durch den Veranstalter kommt der Mietvertrag zwischen Aussteller und Veranstalter zustande. Zugelassen werden nur die den Fachbereich SCHULBAU zugehörigen Hersteller oder Anbieter. Wird nach mündlicher Absprache und Standbestellung eine Standbestätigung erteilt, ist deren Inhalt Vertragsinhalt geworden. Etwaige Abweichungen hat der Aussteller gegenüber dem Veranstalter unverzüglich schriftlich zu rügen. Der Veranstalter kann aus sachlich gerechtfertigten Gründen, insbesondere wenn der zur Verfügung stehende Platz nicht ausreicht, Aussteller von der Teilnahme ausschließen. 3. Standmieten Es gilt ein Festpreis (siehe Anmeldebogen) bei gleicher Ausstattung und Größe für alle Stände. 4. Platzierung Im Interesse einer optimalen Einteilung der Ausstellung behält sich der Veranstalter vor, dem Aussteller eine Fläche zuzuteilen. Der Aussteller muss damit rechnen, dass eine geringfügige Beschränkung des Standes auftreten kann, diese berechtigt nicht zur Minderung der Standmiete. 5. Kündigung Wird nach einer verbindlichen Anmeldung, Zusage oder nach erfolgter Zulassung ausnahmsweise ein Rücktritt zugestanden, so sind auf jeden Fall 30 % der Miete als Kostenentschädigung zu entrichten. Spätestens vier Wochen vor Messebeginn sind auf jeden Fall 100 % der Standgebühren fällig. Kann der Stand nicht anderweitig vermietet werden, so hat der Aussteller keinen Anspruch auf Minderung der Standmiete. Der Veranstalter hat unter anderem das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn über den Aussteller ein Konkursoder Vergleichsverfahren beantragt oder eröffnet ist oder der Aussteller die Zahlung eingestellt hat, oder Forderungen gegenüber dem Aussteller aus zurückliegenden Veranstaltungen mehr als drei Monate unbezahlt geblieben sind. 6. Auf- und Abbau Bei Ständen, die am Tag des Ausstellungsbeginns bis Uhr nicht bezogen sind, ist der Veranstalter berechtigt, diese selbst, etwa als Besuchertreffpunkt, zu gestalten. Dem Veranstalter hierfür entstandene übliche und vernünftige Aufwendungen sind vom Aussteller gegen Nachweis zu erstatten. Die Nutzung eines Gabelstaplers für den Auf- und Abbau des Standes muss explizit bis zum 01. April 2015 beim Veranstalter bestellt werden. Den Gabelstaplerfahrer hat der Aussteller selbst zu stellen. Der Rückbau des Messestands darf erst am zweiten Messetag nach 17:15 Uhr erfolgen. Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldbuße in Höhe von 1.000,- Euro belegt. 7. Standbetrieb Der Aussteller ist verpflichtet, den Stand während der gesamten Laufzeit der Messe mit Personal und Waren zu belegen. Werbung jeder Art, wie das Verteilen von Drucksachen und die Ansprache der Besucher ist nur innerhalb des Standes erlaubt. Der Betrieb von optischen und akustischen Werbemitteln ist zustimmungspflichtig durch den Veranstalter und kann jederzeit widerrufen werden. Kriegs- oder Gewaltverherrlichende Standausstattung oder Werbemittel sind dem Aussteller untersagt. Bei Nichtbeachtung des Verbotes droht dem Aussteller ein Bußgeld. 8. Technische Leistungen Für die allgemeine Heizung, Kühlung und Beleuchtung sorgt der Veranstalter. Die Kosten für die Standinstallation von Wasser, Elektro-, Telefonanschlüssen usw., die in Anspruch genommenen Dienstleistungen sowie Verbräuche, werden dem Aussteller gesondert berechnet. Die Standgebühren enthalten Standbegrenzungswände. 9. Messekatalog Der Eintrag in den Messeausstellerkatalog print und online ab April 2015 ist im Preis inbegriffen. Der Aussteller hat dem Veranstalter bis spätestens 01. März 2015 seinen Textwunsch unter Beachtung der Vorgaben zuzustellen. Der Veranstalter behält sich vor, Änderungen bezüglich des Inhalts und der Darstellungsweise vorzunehmen, sofern diese der Kernaussage des Eintrags nicht widersprechen. Zu nachträglichen Änderungen ist der Veranstalter nicht verpflichtet. In den regelmäßig erscheinenden Newslettern Schulbau ab November 2014 wird Ihre Firma mit dem jeweiligen verlinkten Logo als Aussteller 2015 veröffentlicht. 10. Zahlungsbedingungen Die Standmiete ist zu 50% Anzahlung zzgl. MwSt. bei Anmeldung zu leisten, die restlichen 50% sind bis zum 1. Februar 2015 auf das Konto IBAN: DE BIC: HASPDEHHXXX der Cubus Medien Verlag GmbH zu zahlen. Der Veranstalter kann nach vergeblicher Mahnung und entsprechender Ankündigung über nicht voll bezahlte Stände anderweitig verfügen. Er kann in diesem Falle die Überlassung des Standes verweigern. Sollte der Rechnungsbetrag nach Erhalt der 1. Mahnung nicht beglichen worden sein, fallen Mahngebühren im weiteren Verlauf an. 11. Vorbehalte Zeichnet sich nach den Erfahrungen der Veranstalter ab, dass die Messe mangels ausreichender Ausstellungsbeteiligung bzw. aufgrund unerwartet schwachen Besucherinteresses nicht den gewünschten Erfolg für die Aussteller haben kann, kann er die Messe auf einen günstigeren Zeitpunkt verschieben oder absagen. Unvorhergesehene Ereignisse, höhere Gewalt wie Naturkatastrophen, Streik, Seuchen etc., die eine planmäßige Abhaltung der Messe unmöglich machen und nicht vom Veranstalter zu vertreten sind, berechtigen diesen: * die Messe vor Eröffnung abzusagen. Muss die Absage mehr als 6 Wochen, längstens jedoch 3 Monate vor dem festgesetzten Beginn erfolgen, werden 30 % der Standmiete als Kostenbeitrag erhoben. Erfolgt die Absage in den letzten 8 Wochen vor Beginn, erhöht sich der Kostenbeitrag auf 50 %. Außerdem sind die auf Veranlassung des Ausstellers bereits entstandenen Kosten zu entrichten. Muss die Messe infolge höherer Gewalt oder auf behördliche Anordnung geschlossen werden, sind die Standmiete und alle vom Aussteller zu tragenden Kosten in voller Höhe zu bezahlen. * die Messe zeitlich zu verlegen. Aussteller, die den Nachweis führen, dass sich dadurch eine Terminüberschneidung mit einer anderen, von ihnen bereits fest belegten Messe ergibt, können Entlassung aus dem Vertrag beanspruchen. * die Messe zu verkürzen. Die Aussteller können eine Entlassung aus dem Vertrag nicht verlangen. Eine Ermäßigung der Standmiete tritt nicht ein. In allen Fällen soll der Veranstalter derart schwerwiegende Entscheidungen so frühzeitig wie möglich bekanntgeben. Schadenersatz-ansprüche sind in jedem Fall für beide Teile ausgeschlossen. 12. Gewährleistung Sachmängel sowie Fehlen oder Wegfall zugesicherter Eigenschaften hat der Aussteller unverzüglich zu rügen. Nur wenn der Veranstalter nicht binnen zumutbarer Frist Abhilfe geschaffen hat, Abhilfe nicht möglich oder verweigert wird, kann der Aussteller nach seiner Wahl den Vertrag fristlos kündigen oder angemessene Herabsetzung der Vergütung verlangen. 559 BGB bleibt hiervon unberührt. Gewährleistungsansprüche verjähren sechs Monate nach ihrem Entstehen. 13. Haftungsausschluss Der Veranstalter übernimmt keine Obhutspflicht für das Ausstellungsgut und die Standeinrichtung und schließt, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, auch für die Mitarbeiter der Aussteller jede Haftung für Schäden daran aus. Gegen die üblichen versicherungsfähigen Gefahren der Halle wie Feuer, Einbruch, Wasserschäden ist eine Ausstellungsversicherung abgeschlossen. Jeder Aussteller kann durch Antrag sein individuelles Teilnehmer-Risiko auf eigene Kosten abdecken lassen. 14. Untervermietung/Abtretungsverbot Der Aussteller ist nicht berechtigt, ohne Genehmigung des Veranstalters den ihm zugewiesenen Stand ganz oder teilweise an Dritte unterzuvermieten oder sonst zu überlassen, ihn zu tauschen oder Aufträge für andere Firmen anzunehmen. Es ist dem Aussteller untersagt, etwaige Ansprüche gegen den Veranstalter an Dritte abzutreten. 15. Aufrechnung/Zurückbehaltung Das Recht zur Aufrechnung und zu einer ihr gleichkommenden Zurückbehaltung durch den Aussteller ist ausgeschlossen, es sei denn, die Forderung des Ausstellers ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. 16. Pfandrecht Zur Sicherung seiner Forderungen behält sich der Veranstalter vor, das Vermieterpfandrecht auszuüben und das Pfandgut nach schriftlicher Ankündigung freihändig zu verkaufen. 17. Verjährung Mit Ausnahme der Gewährleistungsansprüche (Ziffer 12) verjähren sämtliche gegenseitigen Ansprüche zwischen den Vertragsparteien zwei Jahre nach ihrer Entstehung. 18. Erfüllungsort/Gerichtsstand Erfüllungsort ist der Ort, an dem der Veranstalter seinen Sitz hat. Dies gilt auch für den Gerichtsstand, wenn der Aussteller Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. 19. Sonstige Bestimmungen Bestandteil dieses Vertrages sind die Hausordnung des Veranstaltungsortes sowie die organisatorischen, technischen und übrigen Bestimmungen, die dem Aussteller vor Veranstaltungsbeginn zugehen. Alle Vereinbarungen, Einzelgenehmigungen und Sonderregelungen bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch den Veranstalter. Die etwaige Unwirksamkeit einer der obigen Vertragsklauseln berührt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsklauseln nicht. Nachdruck, auch auszugsweise, nicht gestattet. Veranstalter: Cubus Medien Verlag GmbH Knauerstrasse 1, Hamburg Telefon (040) Telefax (040) messe@schulbau-messe.de,
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