REGIONALE PLANUNGSGEMEINSCHAFT SÜDWESTTHÜRINGEN Körperschaft des öffentlichen Rechts PRÄSIDENT
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- Berndt Rosenberg
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1 REGIONALE PLANUNGSGEMEINSCHAFT SÜDWESTTHÜRINGEN Körperschaft des öffentlichen Rechts PRÄSIDENT Protokoll über die 3. Sitzung der Planungsversammlung der RPG Südwestthüringen am in Meiningen Leitung: Herr Landrat Krebs Präsident Teilnehmer: - Mitglieder der Planungsversammlung (siehe Anwesenheitsliste) - Mitglieder des Regionalen Planungsbeirates (siehe Anwesenheitsliste) - Herr Walter oberste Landesplanungsbehörde (TMIL) - Herr Hosse obere Landesplanungsbehörde (TLVwA) - Vertreter der Regionalen Planungsstelle (Herr Möhring, Herr Margraf, Frau Schmidt, Frau Reuter) - Gäste (siehe Anwesenheitsliste) Feststellung der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit: Die Mitglieder der Planungsversammlung und des Planungsbeirates wurden ordnungsgemäß geladen. Von den 23 Mitgliedern der Planungsversammlung sind 17 anwesend (= 73,9 %), 2 entschuldigt, 4 fehlen unentschuldigt. Damit ist die Planungsversammlung beschlussfähig, sowohl für die Beschlussfassung zu TOP 1 (einfache Mehrheit) als auch für die Beschlussfassung zu TOP 2 (2/3-Mehrheit der Mitglieder). Vom Planungsbeirat sind 9 Mitglieder anwesend. Die Sitzung ist öffentlich. Tagesordnung: 1. Protokollkontrolle (Sitzung vom ) 2. Beratung und Beschlussfassung zur Rechnungsprüfung für die Jahresrechnungen des Haushaltsjahres 2014 der RPG Südwestthüringen (Beschlussvorlage 1) 3. Beratung und Beschlussfassung zur Änderung des Regionalplans Südwestthüringen einschließlich der damit verbundenen Planungsabsichten gemäß 5 Abs. 6 i.v.m. 2 und 3 Thüringer Landesplanungsgesetz (Beschlussvorlage 2) 4. Informationen zum Stand der Erarbeitung des Leitfaden zur Sicherung zentralörtlicher Funktionen durch kommunale Kooperation (TMIL) und Anfragen / Diskussion 5. Informationen zum Stand der Erarbeitung der Windpotenzialstudie Thüringen (TMIL) und Anfragen / Diskussion 6. Informationen der Regionalen Planungsstelle Südwestthüringen (z.b.: Auswertung 2. Klimawerkstatt Südwestthüringen, 2. Entwurf NEP 2014, Beteiligung der Öffentlichkeit bei wasserwirtschaftlichen Fachplänen) 7. Sonstiges Die Mitglieder der Planungsversammlung bestätigen die Tagesordnung einstimmig.
2 2 TOP 1.: Protokollkontrolle (Sitzung vom ) - es geht um das Protokoll der Sitzung am in Bernshausen - in der Regionalen Planungsstelle liegen keine Einwände vor - es gibt keine Anfragen / Hinweise die Mitglieder der Planungsversammlung bestätigen das Protokoll bei 6 Enthaltungen TOP 2.: Beratung und Beschlussfassung zur Rechnungsprüfung für die Jahresrechnungen des Haushaltsjahres 2014 der RPG Südwestthüringen (Beschlussvorlage 1) - es geht um die Beauftragung der Regionalen Planungsstelle, die Jahresrechnungen für das HH-Jahr 2014 zu erstellen und dem Rechnungsprüfungsamt am Sitz des Präsidenten (Wartburgkreis) zur Prüfung vorzulegen - Bitte um Zustimmung zur BV 1 Beratung: Es gibt keinen Beratungsbedarf. Beschlussfassung: Die Mitglieder der Planungsversammlung beschließen die Vorlage 1 mit folgendem Abstimmungsergebnis: anwesende Stimmberechtigte: 17 davon dafür: 16 dagegen: 0 Enthaltungen: 1 Der Beschluss zur Rechnungsprüfung für die Jahresrechnungen des Haushaltsjahres 2014 der RPG Südwestthüringen wird unter der Beschluss-Nr. 01/332/2015 geführt. TOP 3.: Beratung und Beschlussfassung zur Änderung des Regionalplans Südwestthüringen einschließlich der damit verbundenen Planungsabsichten gemäß 5 Abs. 6 i.v.m. 2 und 3 Thüringer Landesplanungsgesetz (Beschlussvorlage 2) Einführung - heute soll es um die Beschlussfassung zur Einleitung des Änderungsverfahrens gehen siehe BV 2 diese wurde aufgrund von fach- und rechtsaufsichtlichen Anmerkungen sowie weiteren Hinweisen noch einmal überarbeitet es gibt aber keine wesentlichen Veränderungen gegenüber der versandten Fassung siehe Tischvorlage die Beschlussfassung ist für die RPG von Bedeutung, da es nicht nur darum geht, ein Verfahren einzuleiten, sondern es wird um die Gestaltung konkreter Inhalte gehen - die RPG ist durch das Thüringer Landesplanungsgesetz verpflichtet, aufgrund des im Juli 2014 in Kraft getretenen LEP Thüringen 2025 das Verfahren zur Änderung des Regionalplans Südwestthüringen innerhalb von neun Monaten einzuleiten das Verfahren muss spätestens Ende März 2015 begonnen werden innerhalb von drei Jahren soll ein neuer Regionalplan zur Genehmigung bei der obersten Landesplanungsbehörde vorgelegt werden - die RPG hat sich bereits mit der Erarbeitung und dem Inkrafttreten des Regionalplans 2011/2012 inhaltlich mit verschiedenen Themen sehr intensiv auseinandergesetzt; dabei
3 3 gab es zu einigen landesplanerischen Vorgaben Probleme mit deren Umsetzung auf regionalplanerischer Ebene die RPG muss und soll eigene Ziele für die Planungsregion entwickeln und umsetzen inhaltliche Fragen gemeinsam besprechen und eigene Standpunkte gegenüber dem Freistaat Thüringen vertreten verweist in diesem Zusammenhang auf die Bekanntmachung der Planungsabsichten Pkt. 2: Die gestaffelte Stringenz der durch das LEP vorgegebenen Mindestinhalte des Regionalplans Südwestthüringen lässt auch eine Anpassung an die spezifischen Bedingungen und Bedarfe der Planungsregion zu. auch aufgrund der neuen Landesregierung mit neuen strategischen Ausrichtungen / Zielen werden einige fachliche Themen neu zu überdenken und auszurichten sein (z.b. Thema Nutzung Windenergie Windkraftanlagen im Wald) - obere und oberste Landesplanungsbehörde haben die RPG schon beim letzten Änderungsverfahren zum Regionalplan begleitet haben zur Kenntnis nehmen müssen, dass die RPG ihre eigenen Planungen und Belange einbringen und umsetzen möchte das wird auch zukünftig so sein die fachlichen Diskussionen aus den verschiedenen Betroffenheiten heraus werden zunehmen zu einigen Themen wird es auch Streitgespräche geben (z.b. Thema Zentrale Orte die aktuelle Sachlage ist nach wie vor unbefriedigend wenn der Freistaat die Ausweisung aller Zentralen Orte vornehmen will, dann hat die jeweilige Planungsregion schon mitzureden!) - in den nächsten Monaten und Jahren wird es in der RPG spannend ruft alle Mitglieder der RPG auf, sich aktiv in den Prozess für einen fachlich fundierten, neuen Regionalplan einzubringen dieser soll in der Öffentlichkeit auch Bestand / Akzeptanz haben - ist sich sicher, dass die Regionale Planungsstelle in Suhl in bewährter Weise fachlich gute Vorarbeiten leisten wird - seit etwa einem Jahr wird auch wieder versucht, die Verwaltungen der Landkreise und kreisfreien Städte stärker zur Zusammenarbeit mit der Regionalen Planungsstelle heranzuziehen es gibt Arbeitstreffen, bei denen sich die Gebietskörperschaften zu verschiedenen Themen austauschen können gegenseitige Information / Austausch ist wichtig Als weitere Mitglieder der Planungsversammlung sind Frau Reichelt und Herr Obst anwesend. Die Zahl der Stimmberechtigten erhöht sich somit auf 19. Erläuterung Herr Möhring - die BV 2 beinhaltet im wesentlichen zwei Aspekte: Umsetzung landesplanerischer Vorgaben (Muss-, Soll-, Kann-Bestimmungen) im Regionalplan spezifische Gegebenheiten der Planungsregion - es ist beabsichtigt, eine breite Diskussion von Anfang an zu führen die verschiedenen Informations- und Kommunikationsprozesse müssen intensiviert werden in den Landkreisen / kreisfreien Städten der Planungsregion sollen im II. Quartal Informationsveranstaltungen durchgeführt werden mit den Kreis- / Stadtentwicklern sollen die Arbeitstreffen fortgesetzt werden - spezifische Gestaltungsabsichten der Planungsregion müssen herausgearbeitet und dargestellt werden betrifft z.b. Hochwasserschutz, Netzentwicklungsplan, Trassensicherung für Verkehrsplanungen, Rohstoffsicherung, Daseinsvorsorge - dabei geht es immer um raumbedeutsame / raumrelevante Planungen und Maßnahmen, die als Erfordernisse der Raumordnung gemeinsam erarbeitet und umgesetzt werden sollen (Beachtung des Subsidaritätsprinzips)
4 4 - weitere Schritte: Bekanntmachung der Planungsabsichten im Thüringer Staatsanzeiger bis Ende März Einreichung von Planungen / Maßnahmen, Anregungen / Hinweisen zu überörtlich bedeutsamen Belangen bis Erarbeitung eines Entwurfs zum Regionalplan einschließlich Beratung verschiedener Themen im Planungsausschuss (z.b. Umgebungsschutz für Kulturdenkmale, Vorranggebiete für Windenergie) Vorlage eines Entwurfs zum Regionalplan und Beschluss für die Öffentlichkeitsbeteiligung (Anhörung / Auslegung) bis zum I. Quartal Regionale Planungsstelle steht als Ansprechpartner zur Verfügung - Bitte um fachliches Einbringen in anstehendes Änderungsverfahren - unterstreicht, dass die Regionale Planungsstelle auf die Zuarbeiten angewiesen ist nur so können die unterschiedlichen Belange der zahlreichen Beteiligten / Betroffenen in einen Regionalplanentwurf eingearbeitet werden - macht noch einmal deutlich, dass aufgrund der politisch veränderten Zielrichtungen in Thüringen zu einigen Themen die Vorgaben / Inhalte des LEP 2025 so nicht mehr umgesetzt werden können die Präsidenten der vier RPG en in Thüringen haben sich mit einem Schreiben an die für Landesplanung zuständige Ministerin, Frau Keller, mit der Bitte gewandt, die für den Fortschreibungsprozess des Regionalplans relevanten Belange und Entwicklungsaspekte sowie neueren Entwicklungsziele für den Freistaat Thüringen mitzuteilen; hilfreich wäre eine Gegenüberstellung des 2014 beschlossenen LEP 2025 mit den einschlägigen Ausagen des Koalitionsvertrages - auch gegenüber der Bundesregierung und der Bundesnetzagentur gibt es bzgl. Netzplanungen eine Anfrage der Präsidenten der RPG en hier wird um Informationen zum Netzausbau gebeten, die in den jeweiligen Regionalplan mit einfließen sollen Beratung: Herr Lamprecht: - fragt nach bzgl. Änderung des Regionalplans was ist gemeint? wird der aktuelle Regionalplan geändert oder gibt es einen völlig neuen Plan? wird die Gliederung beibehalten? welche Themen werden beibehalten, welche werden geändert? Herr Möhring / Herr Hosse: - der seit 2011 / 2012 gültige Regionalplan Südwestthüringen soll inhaltlich in Gänze nicht verworfen werden - mit der Änderung erfolgt eine Anpassung an landesplanerische Vorgaben - mit den Begrifflichkeiten gibt es Verständnisprobleme vor Jahren hieß es noch Fortschreibung das ist aber laut Thüringer Landesplanungsgesetz nicht mehr möglich, es gibt nur noch die Änderung es geht um eine Gesamtfortschreibung des Regionalplanes 2011 / 2012 die Struktur / Gliederung wird beibehalten 1 Zusätzlich zur Bekanntmachung im Thüringer Staatsanzeiger sollen fixe Beteiligte nach Thüringer Landesplanungsgesetz (z.b. Landkreise / kreisfreie Städte / Gemeinden / Verwaltungsgemeinschaften der Planungsregion Südwestthüringen, kommunale Spitzenverbände, Träger der Regionalplanung benachbarter Planungsregionen), sonstige öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts, für die eine Beachtenspflicht nach ROG begründet werden soll, und weitere Beteiligte informiert werden.
5 5 auch ein Großteil der Inhalte des aktuellen Planes, der einem langjährigen und mehrfachen Abstimmungsprozess unterlag, wird beibehalten aufgrund neuer Vorgaben (Aufträge) des LEP sind aber auch Änderungen / Ergänzungen / Modifizierungen von Inhalten erforderlich - neben den bereits erwähnten Abstimmungen auf der Ebene der Gebietskörperschaften erfolgen auch Abstimmungen auf Regions- und Landesebene mit den Fachbehörden Herr Dr. Voigt: - im Freistaat sollen neue Leitbilder erarbeitet werden (z.b. Leitbild zur kommunalen Gebietsreform) besteht die Gefahr, dass bei der Leitbildfindung Dinge entstehen, die mit dem LEP und somit mit dem Regionalplan nicht konform gehen? welche zeitlichen Abfolgen werden gesehen? gibt es Konflikte zwischen der Leitbilderarbeitung des Innenministeriums und dem im LEP enthaltenen Leitbild? ist die RPG in die Leitbilderarbeitung des Innenministeriums einbezogen, damit Auswirkungen in den Regionalplan mit eingearbeitet werden können? - hat bereits erwähnt, dass die für Landesplanung zuständige Ministerin angeschrieben wurde dabei geht es auch um die Klärung solcher Fragen, aber es liegt noch keine Antwort vor - es gibt gesetzliche Vorgaben, die umgesetzt werden müssen die RPG hat sich daran zu halten - es ist zwar ungewöhnlich, dass die Verabschiedung eines LEP fast zeitgleich mit einer neuen Regierungsbildung erfolgte, aber alle Beteiligten sind gefordert, sich zu finden Streitgespräche werden nicht ausbleiben, sollten sich jedoch auf fachliche Themen beziehen solche Prozesse können auch hilfreich sein Herr Walter: - für das Leitbild zur kommunalen Gebietsreform ist das Innenministerium zuständig - das Leitbild ist im Koalitionsvertrag angekündigt und soll noch in diesem Jahr vorliegen Als weiteres Mitglied der Planungsversammlung ist Herr Bohl anwesend. Die Zahl der Stimmberechtigten erhöht sich somit auf 20. Herr Trautvetter: - Anfrage richtet sich mehr an die obere Landesplanungsbehörde: wie geht das Land mit z.z. laufenden raumbedeutsamen Planungen um, wenn jetzt die Änderung des Regionalplans beschlossen wird? der Schutz von Kulturgütern soll im Regionalplan enthalten sein! (Bsp.: Rennsteig hatte früher einen Schutzbereich von 50 m beidseits des Rennsteigs dies gilt heute nicht mehr) laufende raumbedeutsame Planungen beeinträchtigen das Denkmal Rennsteig warum werden Zielabweichungsverfahren zugelassen, wenn die Regionalpläne geändert werden sollen? die RPG en werden vor vollendete Tatsachen gestellt: einerseits sollen die Regionalpläne geändert werden und andererseits werden kurzfristig Zielabweichungsverfahren zugelassen, egal was die RPG en Mittel- und Südwestthüringen beschließen? Herr Hosse: - dies ist planungsrechtlich geregelt: der Regionalplan Südwestthüringen gilt bis zu seiner Änderung ist Grundlage für Entscheidungen der oberen Landesplanungsbehörde z.b. bei Raumordnungsverfahren
6 6 - durch die RPG en sind bis jetzt noch keine neuen Inhalte beschlossen das ist erst dann der Fall, wenn ein neuer Regionalplanentwurf vorliegt (voraussichtlich im I. Quartal 2016) in Aufstellung befindliche Ziele, die aber immer noch nicht die jetzt bestehenden Ziele und Grundsätze des Regionalplans ersetzen - die Übergangszeiträume sind sicher schwierig, aber bisher gab es immer eine gemeinsame Lösung von Problemen - Herr Trautvetter spricht aus Erfahrung - die vier Präsidenten der Planungsregionen Thüringens haben insbesondere in den letzten Wochen sehr eng zusammengearbeitet die Abstimmung mit den anderen Planungsregionen ist sehr wichtig, da es dabei wie das Beispiel zeigt um Grundsatzfragen geht - genauso wichtig ist aber auch, dass das Land die Regionalplanung akzeptiert strittige Themen werden nicht ausbleiben, gehören aber dazu Herr Schmitz: - weist darauf hin, dass der anstehende Beschluss einer 2/3-Mehrheit der RPG-Mitglieder bedarf Herr Hosse: - führt aus, dass die RPG lt. Thüringer Landesplanungsgesetz verpflichtet ist, innerhalb von neun Monaten nach Vorlage eines neuen LEP den Regionalplan entsprechend anzupassen - die 2/3-Mehrheit zur anstehenden Beschlussfassung ergibt sich aus der Satzung der RPG Südwestthüringen ( 4 Satz 3 Nr. 1) Beschlussfassung: Die Mitglieder der Planungsversammlung beschließen die Vorlage 2 in der überarbeiteten Fassung (Tischvorlage) mit folgendem Abstimmungsergebnis: anwesende Stimmberechtigte: 20 davon dafür: 17 dagegen: 0 Enthaltungen: 0 die 2/3-Mehrheit ist damit erreicht Herr Krebs wünscht und hofft, konstruktive Gespräche und fachliches Engagement aller Beteiligten Erarbeitung eines neuen Regionalplanes auf hohem fachlichen Niveau Der Beschluss zur Änderung des Regionalplans Südwestthüringen einschließlich der damit verbundenen Planungsabsichten gemäß 5 Abs. 6 i.v.m. 2 und 3 Thüringer Landesplanungsgesetz wird unter der Beschluss-Nr. 02/333/2015 geführt. TOP 4.: Informationen zum Stand der Erarbeitung des Leitfaden zur Sicherung zentralörtlicher Funktionen durch kommunale Kooperation (TMIL) und Anfragen / Diskussion Einführung - auch zu diesem Thema wurden in der Sitzung der Planungsversammlung am bereits Informationen gegeben eine Bereitstellung des Leitfadens wurde in Aussicht gestellt - zum aktuellen Stand informiert das TMIL
7 7 Informationen Herr Walter: - der Leitfaden ist 2014 auf der Basis des LEP Thüringen 2025 aufgestellt worden Maßstab war, dass die freiwillige interkommunale Kooperation bei der Zusammenarbeit der Kommunen eine große Rolle spielt, um Grundzentrum zu werden - mit dem Regierungswechsel hat sich die Situation geändert es ist eine Funktionalund Gebietsreform vorgesehen damit geht es über die Freiwilligkeit hinaus der Leitfaden steht mit diesen neuen Anforderungen teilweise nicht in Übereinstimmung - der Leitfaden liegt vor, wird aber zur z.z. nicht veröffentlicht es soll abgewartet werden, wie sich die angekündigte Funktional- und Gebietsreform entwickelt die Inhalte des Leitfadens werden aber durch das TMIL in die laufenden Prozesse eingebracht vielleicht wird der Leitfaden zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht - ist bereit, auch in den nächsten Sitzungen Informationen zum aktuellen Sachstand zu geben Anfragen / Diskussion: - hofft, dass nicht nur über Sachstände informiert wird, sondern dass der Leitfaden auch öffentlich wird Herr Hosse: - Anfrage bzgl. der weiteren Schritte zur Ausweisung von Grundzentren im LEP: lt. Gesetzeslage und LEP-Festlegungen sollen innerhalb von drei Jahren also parallel zum Änderungsverfahren des Regionalplans die Grundzentren im LEP festgelegt werden? beide Änderungsverfahren (RP + LEP) sollten inhaltlich abgestimmt sein! 2018 sollen sowohl neue Regionalpläne (ohne Grundzentren) als auch die Änderung des LEP (mit Grundzentren) vorliegen! Herr Walter: - die Sachlage ist richtig noch im Jahr 2015 soll ein erster Entwurf zur Ausweisung von Grundzentren im LEP vorgelegt werden die Kommunen und die RPG en sollen in diesen Prozess einbezogen werden wünscht sich, dass mit neuen Gebietsstrukturen auch funktionsräumliche Verflechtungen eine große Rolle spielen TOP 5.: Informationen zum Stand der Erarbeitung der Windpotenzialstudie Thüringen (TMIL) und Anfragen / Diskussion Informationen Herr Walter: - die oberste Landesplanungsbehörde hatte im Jahr 2013 die Erarbeitung der Studie in Auftrag gegeben - Untersuchung basiert auf der Vorgehensweise, wie die RPG en es selbst für die eigenen Untersuchungen 2006 vorgegeben haben für das Land wurde diese Vorgehensweise aufgegriffen und aktualisiert - die vorliegenden Ergebnisse zur Ermittlung von Präferenzräumen für die Windenergienutzung in Thüringen sollen den RPG en demnächst offiziell für die Änderung der Regionalpläne als fundierte rechtliche und sachliche Arbeitshilfe übergeben werden eine digitale Version wird jetzt der Regionalen Planungsstelle Südwestthüringen übergeben erste Planung, die für die Änderung des Regionalplans genutzt werden kann!
8 8 - die Studie ist am auf den Internetseiten des TMIL veröffentlicht worden und steht zum Download bereit unter: - neues Ziel der Landesregierung: mindestens 1 % der Landesfläche soll als Vorrangfläche für Windenergie ausgewiesen werden dieses Ziel gab es 2013 bei der Beauftragung zur Studie noch nicht, aber berücksichtigt wurden: o aktuelle Rechtsprechungen o harte und weiche Tabuzonen o EEG-Reform 2014 Studie kann zeitnah als Basis für die Änderung der Regionalpläne oder für ein Vorziehen eines fachlichen Themas (z.b. Teilregionalplan Wind) genutzt werden ist Entscheidung der RPG - ein weiteres neues Ziel der Landesregierung: Wind im Wald ist nicht mehr tabu es können nicht alle Waldgebiete flächendeckend ausgeklammert werden Waldgebiete sind zu prüfen (Naturschutzgebiete bleiben z.b. tabu) ha Wald werden z.z. als Potenzialfläche für Windenergienutzung vorgeschlagen gemeinsam mit dem Umweltministerium (Naturschutz) soll geprüft werden, ob weitere Waldflächen für die Windenergienutzung geeignet sind diese Anschlussstudie soll auch den RPG en übergeben werden - weist ausdrücklich darauf hin, dass die Bestimmung der Vorranggebiete Windenergie durch die RPG en erfolgt die in der Studie enthaltenen Flächen sind Präferenzräume Anfragen / Diskussion: Herr Henkel: - fragt nach bzgl. Waldgebiete, da es in der Presse unterschiedliche Aussagen gibt welche bleiben tabu? Herr Walter: - bundesweit nicht nur thüringenweit wird zwischen harten und weichen Tabukriterien unterschieden, die aber unterschiedlich definiert sind - in Thüringen gelten u.a. als harte Tabukriterien: o Naturschutzgebiete o Naturparke, soweit die Verordnung eine Windenergienutzung ausschließt o Nationalpark o Biosphärenreservate Herr Trautvetter: - wenn Naturparke als hartes Tabukriterium gelten, dann ist der gesamte Thüringer Wald einschließlich Rennsteig von der Windenergienutzung ausgenommen? - im LSG gab es eine Innen- und Außenabgrenzung von Flächen (z.b. Abstandsregelungen zu Siedlungsgebieten) was gilt hier? - bittet um Klärung! Herr Walter: - in der Studie sind alle Naturparke außer dem Naturpark Thüringer Wald als hartes Tabukriterium gewichtet in der Verordnung zum Naturpark Thüringer Wald ist kein ausdrückliches Verbot zur Errichtung von Windenergieanlagen enthalten deshalb bedarf es der Einzelfallprüfung bei Flächenausweisungen nur für den Bereich um den Rennsteig gab es eine Bewertung als hartes Tabukriterium
9 9 - auch Landschaftsschutzgebiete sind nicht als Tabukriterium (weder hart noch weich) bewertet worden deshalb bedarf es auch hier der Einzelfallprüfung bei Flächenausweisungen - hier muss noch einmal sehr genau geprüft werden - mit dem Thema Vorranggebiete Windenergie wird es im Planungsausschuss konkrete Diskussionen geben Herr Hosse: - die Kurzfassung der Studie steht schon seit im Internet einige Aussagen konnten schon nachgelesen werden - in der Studie wurden Präferenzräume für Energieleistungen des Windes in 50 m und 100 m ü. Grund dargestellt - aufgrund der aktuellen Entwicklungen ist aber davon auszugehen, dass die Nabenhöhe von Windkraftanlagen jetzt etwa 140 m beträgt vor dem Hintergrund der Planungshorizonte (ca Jahre) wäre die Ermittlung von Präferenzräumen für Energieleistungen des Windes in 120 m sowie 140 m / 160 m ü. Grund erforderlich für 120 m ü. Grund sind wohl Angaben in der Langfassung der Studie enthalten können noch Berechnungen / Präferenzräume für 140 m / 160 m ü. Grund nachgearbeitet bzw. vereinbart werden? Herr Walter: - nach seinem Wissen ist dies für die geforderten Höhen berechnet - schlägt vor / bietet an, dass in einer der nächsten Sitzungen des Planungsausschusses die fachlichen Details zum Thema Ausweisung von Vorranggebieten Windenergie besprochen werden konkrete Anfragen können geklärt werden Standpunkte der RPG können dargestellt werden - bzgl. der Zusammenarbeit mit der oberen Landesplanungsbehörde wurde vor längerer Zeit schon das Angebot gemacht, sehr eng zusammenzuwirken bietet erneut die Abstimmung zwischen oberster und oberer Landesplanungsbehörde an TOP 6.: Informationen der Regionalen Planungsstelle Südwestthüringen Auswertung 2. Klimawerkstatt Südwestthüringen (Herr Margraf) - hier geht es um eine kurze Information zum Stand der laufenden Erarbeitung des Regionalen Klimakonzeptes Südwestthüringen (Klimaanpassungsmassnahmen) - am fand dazu die 2. Klimawerkstatt mit ca. 30 Akteuren aus verschiedenen Handlungsfeldern in Hildburghausen statt - es wurden Leitbilder, Ziele und Maßnahmen diskutiert dabei Ausrichtungen auf die LEADER-Regionen bilden günstige Handlungsbasis für Umsetzung bringt u.a. Synergieeffekte für die Fortschreibung der Entwicklungsprogramme der LEADER-Regionen - die Ergebnisse der 2. Klimawerkstatt werden z.z.aufbereitet und sollen zur nächsten Sitzung des Planungsausschusses der RPG am vorgestellt werden bereits jetzt gibt es schon großes Interesse, die Ergebnisse in einzelne Handlungsfelder weiter zu tragen - im September soll das Regionale Klimakonzept zum Abschluss gebracht werden Abschlussveranstaltung zur Kulturentwicklungskonzeption für die Modellregion Hildburghausen Sonneberg (Frau Reuter) - die Veranstaltung fand am auf der Veste Heldbug u.a. mit Prof. Dr. Hoff (Chef der Staatskanzlei und Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten)
10 10 sowie der Staatssekretärin Dr. Winter und Prof. Dr. Paulus (Direktor der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten) statt - die Präsentation der Ergebnisse erfolgte durch Dr. Föhl und Dr. Sievers vom Institut für Kulturpolitik der Kulturpolitischen Gesellschaft gemeinsam mit der Kulturentwicklungskonzeption für die Modellregion Kyffhäuserkreis Nordhausen wurden zahlreiche Bereiche der Kultur untersucht es wurde eine Netzwerkanalyse durchgeführt, die in Deutschland einmalig ist Ergebnisse sind teilweise auf andere Landkreise übertragbar (Projekte mit Signalwirkung z.b. Gründung einer Museumsregion, Bibliotheken der Zukunft) Studie ist nicht abschließend, Projekte / Maßnahmen müssen weiter verfolgt und umgesetzt werden der Abschlussbericht (Broschüre) wird z.z. erstellt - Ergebnisse der Kulturentwicklungskonzeption sollten auch in der RPG vorgestellt werden wie soll es weitergehen? wer soll Maßnahmen umsetzen? wie sieht die Finanzierung der Umsetzung aus? Nutzung für Regionalplan? - mit Blick auf das Theater Eisenach und die weitere Entwicklung (insbesondere bei der Finanzierung) ist das Thema von besonderem Interesse - es darf aber nicht nur um die Theorie gehen, sondern die erarbeiteten Projekte / Maßnahmen müssen auch umgesetzt werden Frau Reuter: - weist darauf hin, dass in den o.g. Modellregionen unterschiedliche Kulturbereiche untersucht wurden - die Ergebnisse beider Modellregionen sollen am in Arnstadt vorgestellt werden - bei der Vorstellung der Kulturentwicklungskonzeption in der RPG sollten auch die Ergebnisse aus der Modellregion Kyffhäuserkreis Nordhausen mit einfließen Herr Seifert: - die RAG LEADER war Antragsteller für die Erarbeitung der Kulturentwicklungskonzeption Hildburghausen Sonneberg - war mit den Ausführungen zur Studie am unzufrieden begrüßt ausdrücklich eine Präsentation in der RPG! - es geht sowohl um die Finanzierung der Kultur aber auch darum, dass Kultur im ländlichen Raum überhaupt noch stattfindet Kultur / Initiativen vor Ort müssen gepflegt und unterstützt werden (beginnt bei kleinen Sachen z.b. Antragstellung zur Nutzung eines Veranstaltungsraumes und endet bei großen Einrichtungen), damit Effekte in die Fläche strahlen können - es ist wichtig, die Ergebnisse in der RPG zu präsentieren umsetzbare Schlussfolgerungen sollen dargelegt werden - unterstützt das Ansinnen Kultur ist wichtiger Teil der Infrastruktur Dr. Föhl ist für eine der nächsten Sitzungen der RPG einzuladen - Problem ist und bleibt aber die Finanzierbarkeit Beteiligung der Öffentlichkeit bei wasserwirtschaftlichen Fachplänen (Frau Schmidt) - mit der Veröffentlichung des Thüringer Staatsanzeigers Nr. 51/2014 vom wurde eine umfangreiche Anzahl von wasserwirtschaftlichen Fachplänen (21 Pläne) in die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingestellt
11 11 - in der Anhörung befinden sich gegenwärtig: o Bewirtschaftungsplan für die Flußgebietseinheiten Elbe, Weser und Rhein mit ihren Maßnahmeprogrammen und Umweltberichten beim Bewirtschaftungsplan für die Flußgebietseinheit Weser gibt es einen besonderen Bewirtschaftungsplan Salz Thematik Werraversalzung und entsprechende Maßnahmen dieser Plan erscheint voraussichtlich am im Thüringer Staatsanzeiger; der Beteiligungszeitraum beträgt sechs Monate o Hochwasserrisikomanagementpläne für die Elbe, Weser und den Rhein mit Umweltberichten Besonderheit hier ist, dass der Plan für Weser noch nicht veröffentlicht ist; dies soll am erfolgen Endtermin für die Beteiligung ist der Kommunen sollten reagieren! o Thüringer Landesprogramm Gewässerschutz o Gewässerrahmenpläne o Thüringer Landesprogramm Hochwasserschutz - nach Sichtung durch die Regionale Planungsstelle ist nur für den Bewirtschaftungsplan Salz (Werra) eine Stellungnahme der RPG erforderlich der Regionalplan Südwestthüringen enthält einen Grundsatz zur Werraversalzung mit dem Ziel, die Versalzung der Werra langfristig abzubauen Stellungnahme soll in der Sitzung des Planungsausschusses am verabschiedet werden - das Thema Salz in der Werra wird bei den Bewirtschaftungsplänen besonders behandelt - der Wartburgkreis und betroffene Kommunen sind auch am Runden Tisch zur Versalzung der Werra beteiligt - im Wartburgkreis sind insbesondere die Gemeinden Gerstungen und Unterbreizbach betroffen (Gerstungen Versalzungsproblematik der Grundwasserkörper, Unterbreizbach Sicherung der Arbeitsplätze in der Kaliindustrie) - es wird einen Gesprächstermin mit den beiden Kommunen, dem Wartburgkreis und der Regionalen Planungsstelle im April geben Ergebnisse sollen in die Stellungnahme der RPG eingearbeitet werden 2. Entwurf NEP 2014 (Herr Möhring) - das Thema Netzentwicklungsplanung Strom bewegt die RPG seit geraumer Zeit der seitens der Bundesnetzagentur geprüfte 2. Entwurf des NEP, der die Grundlage für die Bundesbedarfsplanung bildet, liegt im Zeitraum öffentlich aus bis zum kann eine Stellungnahme abgegeben werden - die verschiedenen Dokumente (2. Entwurf NEP Strom 2024, Vorläufige Prüfungsergebnisse NEP Strom 2024, Umweltbericht) stehen unter zur Verfügung - Betroffenheit der Planungsregion Südwestthüringen: C-Korridor (Südlink): betrifft den westlichen Teil der Planungsregion Südwestthüringen (Aktivitäten des Landkreises Fulda bzgl. der Verschiebung des Korridors / der Trasse nach Thüringen sind bekannt) D-Korridor: Diskussionen und Standpunkte Thüringens und Bayerns sind bekannt energetische Notwendigkeit der Trasse wird hinterfragt
12 12 Planfeststellung zur 380-kV-Südwestkuppelleitung im Abschnitt Altenfeld Redwitz liegt vor (gehört allerdings zum Startnetz) Abschnitt Altenfeld Redwitz soll möglichst schnell umgesetzt werden (zunächst zweisystemig, wobei die Mastkonfiguration im Abschnitt Altenfeld Schalkau einen Ausbau auf vier Systeme zulässt) P 44 Schalkau Grafenrheinfeld neu ist, dass jetzt für diese Trasse ein Bedarf gesehen wird dies wird aber von mehreren Betroffenen angezweifelt die Trassenführung betrifft die Landkreise Sonneberg, Coburg und Hildburghausen ist aus Sicht der RPG unakzeptabel, da wichtige und wertvolle Kulturlandschaftsräume und Kulturdenkmale betroffen sind z.b. Veste Heldburg mit Deutschem Burgenmuseum (Alleinstellungsmerkmal) - hinzu kommt, dass eine stärkere Koordination durch die Bundesnetzagentur erforderlich ist aus den Gesprächen mit 50Hertz und Tennet zeigte sich, dass eine Abstimmung bzgl. ländergrenzenübergreifender Projekte nicht in entsprechender Form und der notwendigen Transparenz erfolgt - die Stellungnahme der RPG soll in der Sitzung des Planungsausschusses am verabschiedet werden es muss deutlich herausgearbeitet werden, dass die RPG Südwestthüringen nicht bereit ist, weitere Belastungen durch Trassenneubauten hinzunehmen - fühlt sich beim Thema Netzentwicklung nicht besonders wohl, da die Planungen / Bedarfe teilweise nicht nachvollzogen werden können - bittet darum, dass am durch die RPG visuell dargestellt wird, was bisher geplant war und welche Veränderungen jetzt geplant sind es ist äußerst schwierig für eine Planungsregion, alle Zusammenhänge sofort zu erkennen Teilregionalplan Energie Nordhessen (Frau Schmidt) - der Entwurf des Teilregionalplans Energie Nordhessen befindet sich jetzt in der 2. Anhörung und Offenlegung ( ) bis zum kann eine Stellungnahme abgegeben werden die Stellungnahme der RPG soll in der Sitzung des Planungsausschusses am verabschiedet werden - die Unterlagen stehen bereits auf den Internetseiten bereit unter: - nach einer ersten Durchsicht kann festgestellt werden, dass die acht Vorranggebiete Windenergienutzung wie sie bereits mit Stellungnahme vom (Beschluss- Nr. PLA 04/290/2013) abgelehnt wurden wieder enthalten sind TOP 7.: Sonstiges Nächste Sitzung: Präsidium Planungsausschuss mit Planungsbeirat Anfrage Frau Hunstock: Umstufung Landesstraßen - der Freistaat Thüringen ist z.z. dabei, Landesstraßen in Größenordnungen zu Kreis- und Gemeindestraßen umzustufen soll zum in Kraft treten - diese Umstufungsprozesse werden nur auf Grundlage des Thüringer Straßengesetzes betrachtet angehört werden nur die von der geplanten Umstufung betroffenen Kommunen bzw. Baulastträger Auswirkungen auf den Raum und seine Entwicklung werden nicht berücksichtigt
13 13 - Beispiel: Umstufung einer Landesstraße südlich Berka v.d. Hainich bis zum OT Neukirchen der Stadt Eisenach (ca. 4,5 km) Abstufung L 2114 südlich Berka v.d. Hainich bis zur Stadtkreisgrenze Eisenach zur Gemeindestraße und Abstufung L 2114 Stadtkreisgrenze Eisenach bis zum OT Neukirchen der Stadt Eisenach zur Kreisstraße o Berka v.d. Hainich mit ca. 800 Einwohnern, einem Gemeindearbeiter und einem Multicar ist rein aus praktischen Erwägungen heraus nicht in der Lage, den o.g. Straßenabschnitt zu unterhalten kann dazu führen, dass diese Straße eingezogen wird o die L 2114 ist eine wichtige Verbindung zur Erschließung des westlichen Nationalparks Hainich der Nationalpark wird seitens des Freistaates aber als Touristenmagnet entwickelt und unterstützt also müsste der Freistaat auch an der Erschließung / Anbindung des Nationalparks interessiert sein Bitte an die RPG, sich der Sache anzunehmen schriftliche Positionierung zu der geplanten Umstufung der Landesstraße L 2114 (funktionalräumliche Betrachtungen und ressortübergreifende Abstimmungen einfordern) - unterstützt das Anliegen, da es auch im Interesse der Planungsregion Südwestthüringen liegt - die Erschließung / Anbindung des Nationalparks ist von enormer Bedeutung, auch wenn sich der Freistaat bisher nicht darum bemüht hat sein Hauptaugenmerk lag / liegt nur auf dem Nationalpark an sich - sowohl das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft als auch das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz wurden diesbezüglich bereits angeschrieben mit der Bitte um ein gemeinsames Gespräch am gestrigen Tag kam ein Antwortschreiben von Frau Ministerin Keller die Anwort von Frau Ministerin Siegesmund ist noch offen - zum Thema Nationalpark Hainich und Entwicklung der zugehörigen Infrastruktur sollte die RPG aber trotzdem Stellung beziehen Herr Möhring: - im zukünftigen Regionalplan Südwestthüringen sind lt. Vorgaben des LEP Thüringen 2025 keine Festlegungen mehr zum Funktionalen Straßennetz möglich eine Stellungnahme ist nur i.z.m. der Entwicklung des Nationalparks / Naturparks bzw. der Welterberegion Wartburg Hainich zu sehen (Tourismus, Vernetzung Weltkulturerbe / Weltnaturerbe) - die L 2114 hat auch einen Erschließungsaspekt für den Nationalpark und die weiteren geplanten touristischen Projekte (z.b. Wildtiergehege) Auftrag an Regionale Planungsstelle: entsprechend o.g. Anfrage und Diskussion ist ein Positionspapier vorzubereiten, das durch den Präsidenten der RPG unterzeichnet wird Pressemitteilung zum Beschluss zur Änderung des Regionalplans Südwestthüringen (Herr Krebs) - durch die Regionale Planungsstelle wurde zu o.g. Beschluss eine entsprechende Pressemitteilung vorbereitet kann für Veröffentlichungen / Informationen in den Amtsblättern der Kreise / Städte genutzt werden Weiterleitung an Presse wird geprüft
14 14 Verabschiedung Herr Ludwig (Herr Krebs) - Bürgermeister Ludwig hat als amtlicher Stellvertreter der Oberbürgermeisterin von Eisenach die Vertretung der Stadt in der RPG wahrgenommen er verlässt Eisenach und wird ab Baudezernent von Trier - bedankt sich für die gute Zusammenarbeit und hofft auf weiterhin gute Kontakte Die 3. Sitzung der Planungsversammlung wird gegen Uhr durch den Präsidenten, Herrn Landrat Krebs, beendet. protokolliert: gelesen und genehmigt: (Reuter) (Krebs) Präsident Landrat
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