Einführung eines Klimazuschlages zur Erreichung der KWK-Ausbauziele und der THG-Minderungsziele
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1 Einführung eines Klimazuschlages zur Erreichung der KWK-Ausbauziele und der THG-Minderungsziele 06/2015 Biogasrat + e.v. - dezentrale energien Mittelstraße Berlin Tel Fax: geschaeftsstelle@biogasrat.de
2 Status-Quo KWK-Stromerzeugung: Stagnation seit 2010 trotz signifikanter Potenziale und CO 2 -Reduktion Ist: 16,2 % KWK-Nettostromerzeugung mit 12,5 % Biomasse-KWK sowie Anteil KWK-Wärme am Wärmemarkt (<300 C) 20%. TWh Einsparung von rd. 56 Mio. Tonnen CO 2. Biogas-/ Biomethan-KWK trägt 40% zur CO 2 -Einsparung durch KWK bei. (Quelle AGORA Energiewende) Weiterer Zuwachs aus EEG- KWK kaum zu erwarten. Status: KWK leistet signifikante Beiträge zu: - Stromerzeugung, - Wärmeerzeugung und - CO 2 - Minderung Probleme: KWK-Erzeugung wird unter aktuellen Förderbedingungen bis 2020 etwa konstant bleiben, d. h. KWK-Ausbauziel in 2020 v. 25% wird deutlich verfehlt, so dass Klimaschutzziele nicht erreicht werden können. Biogene KWK wird ab 2020 deutlich rückläufig sein, da erste Anlagen aus dem EEG herausfallen. Quelle: Prognos et. al: KWK-G-Potenzial- und Kosten-Nutzen-Analyse 2
3 Ausbau- und CO 2 -Minderungsziele sind ohne Neuorientierung der Förderung nicht erreichbar Ziele werden in Frage gestellt! Wirtschaftlichkeit der KWK-Anlagen, Ausbau- und CO 2 -Minderungsziele in Gefahr: Bestandsaufnahme: Laut Prognos-Studie werden Erdgas-BHKW zunehmend wirtschaftlich notleidend. Nach Agora Energiewende soll das KWK-G künftig gezielt klimaverträglichere Gas-KWK fördern. Das BMWi schlägt eine Absenkung des Ausbauzieles von 25 % auf 18 % an der Stromerzeugung in 2020 vor. Gleichzeitig soll nach dem aktuellen Vorschlag des BMWi eine weitere CO 2 -Minderung um 4 Mio. t durch KWK erreicht werden. Biogene KWK wird ab 2020 deutlich rückläufig sein und eine überproportionale Verringerung der CO 2 -Reduktion bewirken. 3
4 Ausbau- und CO 2 -Minderungsziele sind ohne Neuorientierung der Förderung nicht erreichbar Ziele werden in Frage gestellt! Wirtschaftlichkeit der KWK-Anlagen, Ausbau- und CO 2 -Minderungsziele in Gefahr: 12,5 % Biomasse-KWK Anteil, aber 40% CO 2 -Senkung! Biogas/Biomethan-KWK trägt 40% zur CO 2 -Einsparung durch KWK bei. Quelle: Agora Energiewende 04/2015 KWK-G sollte den weiteren Einsatz von Biogas-/Biomethan in KWK-Anlagen anreizen: Eine 1 kwh Biomethan erzielt die gleiche CO 2 -Minderung wie ca. 4 kwh Erdgas. 4
5 Novelle KWK-G 2015: Unser Vorschlag auf einen Blick Beispiel: Verlängerung der Bestandsförderung für Erdgas-BHKW und Klimazuschlag Förderung der CO 2 -Minderung bei Bestands-Erdgas-KWK Vorschläge Zusatzförderung BMWi/Verbände: zusätzliche KWK-G- Förderung für Bestands-KWK im Rahmen der KWK-G Novelle Dauer zusätzlicher Förderzuschlag 1,2 2,0 Mehrkosten Evaluierung ct/ kwh * CO bis Ende 2 -Minderung 2017, ggfs. Anpassung an aktuelle Entwicklung u.a. Strom-/Brennstoffpreise VBh Vorschlag BMWi Verlängerung der Förderdauer auf VBh bei +5% CO 2 -Minderung** Zusätzliche Förderung VBh Klimazuschlag durch Verlängerung der Förderung * derzeit politischer Diskussionsstand ** je nach CO 2 - Bilanzwert des eingesetzten Biomethans ca. 7,5 % Biomethananteil Evaluierung bis Ende 2017, ggfs. Anpassung an aktuelle Entwicklung u.a. Strom-/Brennstoffpreise Auf einen Blick: 1. Erdgas-KWK-Bestandsanlagen erhalten eine zusätzliche Förderung von ca. 1,2 bis 2 ct/kwh* für VBh. 2. KWK-Bestandsanlagen, die eine zusätzliche CO 2 -Minderung von 5% nachweisen, erhalten eine Verlängerung der Förderdauer (Klimazuschlag) für die zusätzliche Förderung auf insgesamt Vollbenutzungsstunden (VBh). Vorteile: 1. Die zusätzliche Förderung für Bestands-KWK bleibt in der Höhe konstant, d.h. keine Mehrbelastung des jährlichen Förderdeckels. 2. Gleichzeitig leisten Bestands-KWK einen zusätzlichen CO 2 -Minderungsbeitrag und tragen somit aktiv zur Erreichung der Klimaschutzziele bei. 5
6 Novelle KWK-G 2015: Unser Vorschlag im Detail KWK- und Klimaschutzziele konsequent weiter verfolgen: Unser Vorschlag: Das Ausbauziel von 25 % KWK-Stromanteil an der gesamten Nettostromerzeugung ist mit Blick auf seine CO 2 -Minderungspotenziale und auf die Erreichung der Klimaschutzziele weiter zu verfolgen. Um den erreichten Stand der KWK-Wärme-und Stromerzeugung und der damit verbundenen CO 2 - Minderung zu sichern, befürwortet der Biogasrat + e.v. die von Prognos, dem BDEW und anderen Verbänden geforderte Anhebung der Förderung von Erdgas-KWK-Bestandsanlagen, die in das öffentliche Stromnetz einspeisen. Um das hohe CO 2 -Minderungspotenzial bei der Strom- und Wärmeerzeugung in KWK-Anwendungen heben zu können, plädieren wir für die Einführung einer starken CO 2 Komponente bei der Weiterentwicklung des KWK-G, um die deutschen CO 2 -Minderungsziele in 2020 zu erreichen. Grundsätzlich sollte die Förderung der zusätzlichen CO 2 -Minderung technologie- und brennstoffneutral erfolgen. Anlagen, die die Kriterien erfüllen, können ihren Strom und ihre Wärme als erzeugt aus besonders klimafreundlicher Kraft-Wärme-Kopplung im Sinne des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes bezeichnen. Die Förderung soll über eine Verlängerung der Förderungsdauer erfolgen. 6
7 Novelle KWK-G 2015: Unser Vorschlag im Detail Beispiel: Verlängerung der Bestandsförderung für Erdgas-BHKW Klimaschutz-Komponente: Fokus Bestandsanlagen: Eine über die Anhebung der zusätzlichen Förderung für Bestands-BHKW hinausgehende Verlängerung der Förderdauer auf Vollbenutzungsstunden wird dann gewährt, wenn der spezifische CO 2 - Bilanzwert der Bestandsanlage um 5% niedriger ist, als im letzten Betriebsjahr vor der Verlängerung des Förderzeitraumes. Die CO 2 -Minderung ist über den gesamten verlängerten Förderzeitraum zu erbringen. Die CO 2 -Minderung kann durch effiziente Technik, Brennstoffwahl sowie Brennstoffmix oder der Kombination aus Technik/Brennstoff erfolgen, die Beimischung v. Biomethan zu Erdgas wird möglich. Eine vergleichbare Regelung sollte für die Förderung von Neuanlagen eingeführt werden, um den deutlichen CO 2 -Einspareffekt durch Biogas- und Biomethan-BHKW im Strom- und Wärmesektor zu realisieren. Zukünftig sollte die KWK-G Vergütung explizit die Bereitstellung von Strom und Wärme, Flexibilität und den Klimaschutz der geförderten Anlagen honorieren. 7
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