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1 1 Preis- und Leistungsverzeichnis Stand: 2. August 2011 Banknummer:

2 2 TEIL I Preise für Dienstleistungen im normalen Geschäftsverkehr mit privaten Kunden 1. Sparkonten Produkt Leistung Mindesteinlage Laufzeit Preis / Zins p. a. Zusendung von - Kontoauszügen 1x jährlich EUR 0,00 Zusendung von - zusätzlichen Sparurkunden im Auftrag des Kunden Porto Kennwortvereinbarung EUR 0,00 Kündigungsvormerkung EUR 0,00 SpardaDynamic Guthabenverzinsung 1. Jahr 1,400 % 2. Jahr 1,800 % 3. Jahr 2,000 % 4. Jahr 2,500 % 5. Jahr 3,000 % SpardaCash * Guthabenverzinsung ab EUR 0,800 % ab EUR 0,800 % ab EUR 1,050 % ab EUR 1,050 % SpardaAnspar- Plan * SpardaCash Online ab EUR 1,200 % Laufzeit Bonus Zins p.a. 1 Jahr ,400 % 2 Jahre 1 % 0,400 % 3 Jahre 3 % 0,400 % 4 Jahre 4 % 0,400 % 5 Jahre 5 % 0,400 % 6 Jahre 6 % 0,400 % 7 Jahre 7 % 0,400 % 8 Jahre 8 % 0,400 % 9 Jahre 8 % 0,400 % 10 Jahre 10 % 0,400 % 11 Jahre 10 % 0,400 % 12 Jahre 15 % 0,400 % * Konditionen variabel

3 3 SpardaAnspar- Plan * Laufzeit Bonus Zinssatz p. a. 13 Jahre 15 % 0,400 % 14 Jahre 20 % 0,400 % 15 Jahre 20 % 0,400 % 16 Jahre 30 % 0,400 % 17Jahre 40 % 0,400 % 18 Jahre 50 % 0,400 % 19 Jahre 70 % 0,400 % 20 Jahre 100 % 0,400 % Die nachfolgend aufgeführten Produkte werden seit 1. Juli 2000 nicht mehr angeboten, auf Grund der Laufzeit erfolgt hier die Nachweisführung für die Konditionen Sondersparformen Produkt Laufzeit Bonus Zinssatz p. a. Vorsorgeplan * Zielsparen * 8 bis 9 Jahre 5 % 0,400 % 10 bis 14 Jahre 10 % 0,400 % 15 bis 19 Jahre 20 % 0,400 % 20 bis 24 Jahre 30 % 0,400 % 25 Jahre 40 % 0,400 % 3 bis 5 Jahre 5 % 0,400 % 6 bis 9 Jahre 10 % 0,400 % 10 bis 14 Jahre 20 % 0,400 % 15 bis 19 Jahre 30 % 0,400 % 20 bis 25 Jahre 40 % 0,400 % Spareinlage mit Kündigungsfrist * Kündigungsfrist Zinssatz p.a. 6 Monate 0,500 % 1 Jahr 0,500 % 2 Jahre 0,500 % 4 Jahre 0,500 % * Konditionen variabel

4 4 2. Privatkonto / Lohn-, Gehalts-, Rentenkonto Leistung Kontoführung Grundpreis EUR 0,00 Postenpreis EUR 0,00 Kontoauszug Überweisung Scheck durch Kontoauszugdrucker/Postbox im SpardaNet-Banking (Standardvereinbarung) Postversand Formulare, Internet, KSB, Telefonbanking im automatischen Sprachdialog Zusendung von Europaschecks Vormerkung einer Schecksperre (Laufzeit 6 Monate) Verlängerung einer Schecksperre EUR 0,00 Porto EUR 0,00 Porto EUR 7,50 EUR 7,50 je weitere 6 Monate Scheckrückgabe mangels Deckung EUR 0,00 Widerspruch des Kunden zu einem von ihm ausgestellten Scheck EUR 10,00 Ladevorgang für Kartenchip am KSB für Sparda-Bank-Kunden EUR 0,00 für Kunden des Geno-Bereiches EUR 0,51 für Kunden anderer Kreditinstitute EUR 1,02 SpardaSMS-Kontostandsservice pro Monat EUR 1,00 Mobiles TAN-Verfahren pro Monat kostenlos Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch. Geschäftstage der Bank Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Bank unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme - der Sonnabende und - dem 24. und 31. Dezember

5 5 Wertstellungen 1. Belastungen Barauszahlungen taggleich Überweisungsaufträge Tag der Erfassung Schecks taggleich 1) Lastschriften taggleich 1) Daueraufträge Fälligkeitstag 2) 2. Gutschriften Bareinzahlungen taggleich Überweisungseingänge taggleich 1) Scheckeinreichungen z. L. Sparda-Bank Berlin eg Scheckeinreichungen z. L. anderer Banken (Inland) - Verfügungssperre Scheckeinreichungen z. L. anderer Banken (Ausland) - Verfügungssperre Gutschrift Eingang vorbehalten in Euro und Fremdwährung - Orderschecks / Reiseschecks Gutschrift nach Eingang (Inkasso) - in Euro und Fremdwährung - Verfügungssperre taggleich 2 Arbeitstage nach Einreichung Buchungstag plus 8 Kalendertage 2 Arbeitstage nach Eingang der Scheckeinreichung bei der DZ Bank AG Buchungstag plus 8 Kalendertage 2 Arbeitstage nach Scheckeinreichung bei der DZ Bank AG Buchungstag plus 8 Kalendertage 1 Arbeitstag nach Zahlungseingang keine 1) Sofern von der Auftraggeberbank keine andere Eingangswertstellung vorgegeben wird. 2) Fällt der angegebene Zahlungstag auf ein Wochenende, einen staatlich anerkannten Feiertag oder einen Bankfeiertag, so ist der Dauerauftrag am nächsten Arbeitstag auszuführen. 3. Privatkredite Verwahrung von Sicherheiten EUR 0,00

6 6 4. Depot- und Wertpapiergeschäft Stand: SpardaDirektOrder Online (Internet) Depotgebühren 11,60 pro Depot p. a. Wertpapierhandel (Kauf, Verkauf, Zeichnung) Inlandsorders Auslandsorders Wertpapierart Aktien, Aktienspitzen, Renten, Optionsscheine, Indexzertifikate, Anrechte, Erwerbsansprüche, Bezugsrechte u. ä., börsengehandelte Investmentzertifikate Ausgewählte Investmentzertifikate bestimmter Fondsgesellschaften Investmentzertifikate sonstiger Gesellschaften Aktien, Aktienspitzen, Renten, Optionsscheine, Indexzertifikate, Anrechte, Erwerbsansprüche, Bezugsrechte u. ä., börsengehandelte Investmentzertifikate Provision vom Kurswert, ggf. Nennwert 0,20 % mind. 14,00 Euro max. 50,00 Euro - Kauf mit 25% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag ab Euro Gegenwert - Verkauf zum Rücknahmepreis - Kauf zum Ausgabepreis zzgl. 10,00 Euro - Verkauf zum Rücknahmepreis abzgl. 10,00 Euro 0,20 % mind. 30,00 Euro max. 50,00 Euro SpardaDirektOrder (Telefon/Fax) Depotgebühren mind. 17,40 pro Depot p. a. / mind. 3,00 Euro pro Posten, Girosammel-, Streifband- und Auslandsverwahrung: 1,45 Wertpapierhandel (Kauf, Verkauf, Zeichnung) Wertpapierart Provision vom Kurswert, ggf. Nennwert Inlandsorders Aktien, Aktienspitzen, Renten, Optionsscheine, Indexzertifikate, Anrechte, Erwerbsansprüche, Bezugsrechte u. ä., börsengehandelte Investmentzertifikate 0,25 % mind. 19,00 Euro max. 50,00 Euro Auslandsorders Ausgewählte Investmentzertifikate bestimmter Fondsgesellschaften Investmentzertifikate sonstiger Gesellschaften Aktien, Aktienspitzen, Renten, Optionsscheine, Indexzertifikate, Anrechte, Erwerbsansprüche, Bezugsrechte u. ä., börsengehandelte Investmentzertifikate - Kauf mit 25% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag ab Gegenwert - Verkauf zum Rücknahmepreis - Kauf zum Ausgabepreis zzgl. 10,00 Euro - Verkauf zum Rücknahmepreis abzgl. 10,00 Euro 0,25 % mind. 35,00 Euro max. 50,00 Euro SpardaBeratungs-Depot Depotgebühren Wertpapierhandel (Kauf, Verkauf, Zeichnung) Inlandsorders Auslandsorders mind. 17,40 pro Depot p. a. / mind. 3,00 Euro pro Posten, Girosammel-: 1,45, Streifband-: 2,90, Auslandsverwahrung: 4,64 Wertpapierart Aktien, Aktienspitzen, Optionsscheine, Indexzertifikate, Anrechte, Erwerbsansprüche, Bezugsrechte u. ä., börsengehandelte Investmentzertifikate Provision vom Kurswert, ggf. Nennwert 1,00 % mind. 25,00 Euro Renten 0,50 % mind. 25,00 Euro Ausgewählte Investmentzertifikate bestimmter Fondsgesellschaften Investmentzertifikate sonstiger Gesellschaften Aktien, Aktienspitzen, Optionsscheine, Indexzertifikate, Anrechte, Erwerbsansprüche, Bezugsrechte u. ä. börsengehandelte Investmentzertifikate - Kauf zum Ausgabepreis - Verkauf zum Rücknahmepreis - Kauf zum Ausgabepreis zzgl. 10,00 Euro - Verkauf zum Rücknahmepreis abzgl. 10,00 Euro 1,00 % mind. 41,00 Euro Renten 0,50 % mind. 41,00 Euro

7 Bei alleiniger Verwahrung von Fonds der Monega Kapitalanlagegesellschaft mbh und/oder Zertifikate der Sparda-Bank Berlin im Sparda-Depot, berechnen wir unabhängig von der Depotart eine Depotgebühr von pauschal 11,60 Euro (inkl. Mwst.). Bezugsrechtshandel, Teilrechts- und Spitzenregulierung bis 50,00 Euro Gegenwert gebührenfrei. Erwerb von Daueremissionen des Bundes gebührenfrei. Bestimmte Fondsgesellschaften sind zum Beispiel USB, DWS, DIT, etc. Auslandsorders ggf. zzgl. fremde Spesen. Ausgewählte Investmentzertifikate bestimmter Fondsgesellschaften gebührenfrei. Bei Kundengeschäften in fremder Währung (z. B. Wertpapierkäufe und verkäufe) rechnet die Bank den An- und Verkauf von Devisen, soweit nicht anders vereinbart ist, zum jeweiligen Devisen-, Geld- bzw. Briefkurs der Deutsche Bank AG ab. Für alle Wertpapiere fällt Maklercourtage oder Xetra-Gebühr an (außer bei Zeichnung). -Angaben bei Depotgebühren stets bezogen auf Nenn- bzw. Kurswert des Wertpapiers -Angaben bei Depotgebühren stets inkl. MwSt. Bitte beachten Sie, dass es bei einer Order zu Teilausführungen kommen kann. Die Order wird somit zu mehreren Teilen abgerechnet. Ab der zweiten Teilausführung entfällt die Mindestprovision, es wird nur die prozentuale Provision vom Kurs- bzw. Nennwert berechnet. Von uns im Rahmen des Depot- und Wertpapiergeschäftes verauslagte fremde Spesen gehen stets zu Lasten des Depotkunden. 7 Kapitaltransaktionen lfd. Nr. Ausprägung Unterteilung Preis lfd. Nr. Ausprägung Unterteilung Preis 1 Kapitalerhöhung gegen Bareinzahlung, Bezugsangebot 2 3 Inland Ausland 15,00 Euro 30,00 Euro Bezugsrecht auf Wandelanleihe, Zeichnungsangebot, Bezugsangebot ohne Bezugsrecht Inland Ausland 15,00 Euro 30,00 Euro Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, Ausgabe von Bonusaktien, Ausgabe von Gratisaktien Inland Ausland 10,00 Euro 20,00 Euro 5 Aufteilung, Ausbuchung von Bezugsrechten, Ausbuchung von Optionsscheinen, Ausgabe von Bonusaktien, Bonusaktien wahlweise in bar, Entflechtung / Spinoff, Fusion, Gleichstellung, Gratisausgabe von Optionsscheinen (ohne Bezugsrecht), Interim Stücke, Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, Kapitalherabsetzung, Liquidation, Namensänderung, Nennwertumstellung, Obligatorische Barabfindung, Obligatorischer Umtausch, Reklassifizierung, Reorganisation, Reverse Split, Rückkaufangebot / buy-back offer, Rückkaufangebot / dutch auction, Rückkaufangebot / old lot, Rückzahlung von Genussscheinen, Spitzenverwertung, Split, Stockdividende, Tilgung Aktienanleihe, Übernahme / Abfindungsangebot, Übernahme /Abfindung zwangsweise, Vorzeitige Kündigung, Zusammenlegung von Aktien Inland Ausland 5,00 Euro 10,00 Euro 4 Umtauschangebot, Übernahme/Abfindungsangebot, Bonusaktien wahlweise in bar, Rückkaufangebot / buy-back offer, Rückkaufangebot / dutch auction, Rückkaufangebot / odd lot, Ausbuchung von Optionsscheinen Inland Ausland 15,00 Euro 30,00 Euro 6 7 Dividende wahlweise in Wertpapieren Inland Ausland Re-Investierung, Re-Investierung mit mehreren Ausschüttungen 10,00 Euro 80,00 Euro Inland Ausland 5,00 Euro 10,00 Euro

8 8 Sonstige Gebühren (jeweils inkl. MwSt.) 1. Einlieferung von effektiven Stücken (zzgl. fremde Spesen) Girosammeldepot 25,00 Euro Streifbanddepot 50,00 Euro Auslandsverwahrung 30,00 Euro 10. Beschaffung von Ersatzurkunden pro Urkunde 12,00 Euro 11. Trennen und Zusammenführung von Optionsanleihen pro Vorgang gebührenfrei 2. Inkassoeinreichung inländische fällige Zins-/Div-/Ertragsscheine 10,00 Euro ausländische fällige Zins-/Div-/Ertragsscheine 50,00 Euro inländische fällige Wertpapiere 10,00 Euro ausländische fällige Wertpapiere 50,00 Euro 12. Bearbeitung von Steuererstattungsanträgen (ausländische Quellensteuer) pro Vorgang 20,00 Euro 3. Bogen- und Mantelerneuerung aus Einreichung inländische Wertpapiere 12,00 Euro ausländische Wertpapiere 12,00 Euro 13. Nachträgliche Bearbeitung von Freistellungsanträgen und Nichtveranlagungsbescheinigungen pro Vorgang 75,00 Euro 4. Depotübertrag von anderen Banken pro Posten Girosammeldepot gebührenfrei Streifbanddepot 50,00 Euro Auslandsverwahrung 10,00 Euro 14. Erstellung von Ersatzsteuerbescheinigungen (Zweitschrift) pro Vorgang 30,00 Euro 5. Depotübertrag auf andere Banken pro Posten Girosammeldepot gebührenfrei Streifbanddepot gebührenfrei Auslandsverwahrung gebührenfrei 15. Zweitausfertigungen Kauf-/Verkaufabrechnungen und Dividenden- bzw. Zinsbescheinigung pro Vorgang, Ausführung ab ,00 Euro pro Vorgang, Ausführung bis ,00 Euro (manuelle Erstellung) 6. Depotübertrag innerhalb Sparda-Bank Berlin eg Girosammeldepot gebührenfrei Streifbanddepot gebührenfrei Auslandsverwahrung gebührenfrei 16. Zusätzliche Depotaufstellung mit Wertermittlung bis max. 12 Monate rückwirkend 3,00 Euro ab 12 Monate rückwirkend 10,00 Euro (manuelle Erstellung) 7. Abrechnung fälliger Zins-/Dividendenscheine Girosammeldepot gebührenfrei Streifbanddepot gebührenfrei Auslandsverwahrung (Gutschrift in Euro) gebührenfrei 17. Erstellung von Jahressteuerbescheinigungen pro Aufstellung gebührenfrei 8. Abrechnung fälliger Wertpapiere Girosammeldepot gebührenfrei Streifbanddepot gebührenfrei Auslandsverwahrung (Gutschrift in Euro) gebührenfrei 18. Erstellung von Erträgnisaufstellungen pro Aufstellung 15,00 Euro 9. Beschaffung von Geschäftsberichten und Stimmrechtskarten Geschäftsbericht inländischer Gesellschaften gebührenfrei Geschäftsbericht ausländischer Gesellschaften gebührenfrei Eintrittskarten Inland gebührenfrei Eintrittskarten Ausland 90,00 Euro 19. Limitgebühren bei Nichtausführung, Änderung, Streichung gebührenfrei 20. Zeichnungsgebühren pro Auftrag gebührenfrei

9 9 5. Sonstige Preise Zahlungen ins und vom Ausland * Scheckeinreichung/Scheckinkasso Einreichung von Auslandsschecks (in EURO oder in Fremdwährung) zur Gutschrift - bis Gegenwert EURO - bis Gegenwert EURO - bis Gegenwert über EURO EUR 20,00 zzgl. Fremdgebühren EUR 40,00 zzgl. Fremdgebühren EUR 80,00 zzgl. Fremdgebühren Reiseschecks und Sorten in Fremdwährung Bestellung / Lieferung - Reiseschecks Reiseschecks für Zwei - Sorten plus Mindermengenzuschlag bei Bestellungen von Reiseschecks und/oder Sorten unter 750 EUR Rücknahme von Reiseschecks in EURO oder in Fremdwährung (nur zur Gutschrift auf eigene Konten) 1,00 % 1,75 % EUR 0,00 EUR 5,00 EUR 5,00 je Scheck zzgl. Fremdgebühren * Siehe Preis- und Leistungsverzeichnis für grenzüberscheitende Überweisungen innerhalb der Europäischen Union und der EWR-Staaten. (TEIL III). Die darin enthaltenen Entgelte gelten auch für die in dem Verzeichnis nicht aufgeführten Staaten.

10 10 6. Kartengeschäft Kartengebühren Karte Gebühr pro Kalenderjahr BankCard ec - für Kontoinhaber - für sonstige Verfügungsberechtigte EUR 0,00 EUR 7,50 SpardaBankCard EUR 4,00 Karte VISACARD CLASSIC * - Zusatzkarte SpardaMasterCard * - Zusatzkarte Erstattung der SpardaMasterCard-Gebühr zum Ende des Laufzeitjahres ab einem Handelsumsatz in Höhe von Euro Euro MasterCard GOLD* - Zusatzkarte Gebühr pro Jahr EUR 20,00 EUR 10,00 EUR 20,00 EUR 20,00 EUR 10,00 EUR 20,00 EUR 66,00 EUR 66,00 * Mitgliedschaft erforderlich Barauszahlung an eigene Kunden am Schalter am Geldautomaten mit BankCard ec mit SpardaBankCard EUR 0,00 EUR 0,00 mit MasterCard entfällt 1,00 % vom Umsatz, mind. EUR 2,50 mit VISACARD entfällt 1,00 % vom Umsatz, mind. EUR 2,50 Bareinzahlung zugunsten Dritter auf Konten bei uns EUR 0,00 Bareinzahlung zugunsten Dritter auf Konten bei anderen Kreditinstituten EUR 25,00

11 11 Barauszahlung an eigene Kunden bei anderen Kreditinstituten (KI) mit BankCard ec - im Inland bei CashPool-Partnern bei Reisebank bei BankCard ServiceNetz: bei fremden KI KI in der EU 1) und KI in den EWR-Staaten 2) bei KI in der EU 1) und den EWR- Staaten 2) in Fremdwährung und im sonstigen Europa - bei KI außerhalb EU 1) und den den EWR-Staaten 2) SpardaBankCard im In- und Ausland 3) mit MasterCard/VISACARD 3) 4) am Schalter entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt 2,00 % vom Umsatz, mind. EUR 5,50 am Geldautomaten EUR 0,00 EUR 2,05 EUR 2,05 Anfallende Gebühren erfahren Sie vor Bestätigung der Auszahlung über die Bildschirmanzeige. EUR 7,50 EUR 7,50 EUR 7,50 EUR 2,00 1,00 % vom Umsatz, mind. EUR 2,50 1) Europäischen Union (derzeit Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern) 2) EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen) 3) Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem zusätzlichen Entgelt belastet. 4) zuzüglich 1,5 % vom Umsatz für den Auslandseinsatz bei Zahlung in Fremdwährung und/oder in einem Land außerhalb der EU 1) und den EWR-Staaten 2).

12 12 Auslandseinsatzentgelt bei Bezahlung mittels Karte Transaktionen in Fremdwährung werden zum Devisengeldkurs vom Vortag der Einreichung in Euro abgerechnet. für Euro-Transaktionen in EU-Staaten Karte Gebühr BankCard ec und SpardaBankCard EUR 0,00 MasterCard EUR 0,00 VISACARD EUR 0,00 in sonstigen Ländern und in Fremdwährung Karte BankCard ec und SpardaBankCard MasterCard VISACARD Gebühr 1,50 % vom Umsatz mind. 0,75 EUR 1,50 % vom Umsatz 1,50 % vom Umsatz Karten-Ersatz und PIN nachträglich *) Karte BankCard ec und SpardaBankCard (Nachfolgekarte mit neuer Kartennummer) MasterCard (Standard) - ohne PIN MasterCard (Standard) - mit PIN PIN nachträglich VISACARD (bei Diebstahl kostenlos) PIN nachträglich Gebühr EUR 7,50 EUR 15,00 EUR 20,00 EUR 5,00 EUR 15,00 EUR 10,00 Hinweis: Wird ein neuer PIN benötigt, (z.b. durch Vergessen, Sperrung wegen Diebstahl o.ä.), erhält der Kunde auch jeweils eine neue Karte; der Kunde zahlt in diesem Fall den Kartenpreis. Kartensperre durch Kunden und Bank *) Karte Gebühr BankCard ec und SpardaBankCard EUR 7,50 *) Hat die Bank den Verlust oder die Beschädigung der Karte zu verantworten, entfällt die Gebühr.

13 13 Kartenversand / PIN-Versand Karte MasterCard / VISACARD Gebühr Inland / Ausland - per Kurier Porto bzw. Auslagen je nach Aufwand Ausführungsvorschriften Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Kartenzahlungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: - Kartenzahlungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR): max. drei Geschäftstage, ab dem max. ein Geschäftstag. - Kartenzahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) in einer anderen EWR- Währung als Euro: max. vier Geschäftstage. - Kartenzahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) unabhängig von der Währung: Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt. Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und der EWR-Staaten. Europäischen Union (derzeit Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern) EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen) Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus Teil I Punkt 2.

14 14 TEIL II Kostenpflichtige Sonderleistungen der Sparda-Bank Berlin e G 1 Sonderleistungen, die mehrere Bereiche betreffen 1.1 Besondere, manuell erstellte Bescheinigungen - Zinsbescheinigung pro Jahr EUR 20,00 - sonstige Bescheinigung (z. B. FSA-Bestätigungen, Bestätigung der Ausführung von Daueraufträgen usw.) EUR 20, Bestätigte Saldenmitteilung auf Kundenwunsch - je Mitteilung EUR 15, Umfassende Auskunft über die geschäftliche Beziehung zum Kunden für den Jahresabschluss - je Kundenstamm EUR 55, Erstellung von Ersatzkontoauszügen je Kontoauszug EUR 5,00 ( Nachdruck) nach dem zzgl. Porto Nachdruck von Anlagebestätigungen und MBS-Mitteilungen EUR 5,00 zzgl. Porto Aufstellung der Kontoauszüge pro Konto - je Monat vor dem EUR 30,00 Nacherstellung Jahresbescheinigung/Steuerbescheinigung EUR 5, Anschriftenermittlung wegen nicht mitgeteilter Adressänderung, incl. Fremdgebühr (EMA-Anfrage) EUR 45,00 - Bearbeitung von Postrückläufen bei Nichtbekanntgabe der neuen Anschrift durch den Kunden EUR 10, Anfragen beim Nachlassgericht EUR 15, Entgegennahme von Hartgeld (in bankunüblichen Mengen) - eigene Kunden pro Rolle EUR 0,50 - fremde Kunden keine Annahme 1.8 Anfertigung von Kopien pro Seite EUR 0, Aufnahme eines Vertrages zu Gunsten Dritter EUR 7, Vormerken einer Verpfändung zu Gunsten der Vermieters (Mietkautionskonto) EUR 7, Vormerken einer Verpfändung zu Gunsten Dritter EUR 7,50 (exklusive Verbundpartner) 1.12 Auslagenerstattung im Ausschließungsverfahren EUR Porto (Mitgliedschaft)

15 15 2 Girobereich 2.1 Rückgabe von Wechseln wegen nicht vorhandener Deckung bzw. nicht eingeräumter Kreditlinie und bei Protest - je Wechsel Auslagenerstattung (einschl. Protestkosten) 100 % Rückwechselprovision EUR 25,00 zzgl. Fremdgebühren - Gebühren bei Wechselprotest EUR 25, Lastschriftverkehr Einzugsermächtigungslastschrift Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. 3 Geschäftstagen, ab dem innerhalb von max. einem Geschäftstag, beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus Teil I Punkt Entgelte - Inkasso von Lastschriften EUR 15,00 (z. B. Gebühren für Einzüge zugunsten von Gewerkschaftskonten u. a.) - Lastschrifteinlösung EUR 0,00 - Rückgabe einer Lastschrift EUR 3,00 (wird der Bank des Zahlungsempfängers in Rechnung gestellt) - Dauerauftrags-Lastschrift, Einrichtung (bei Vereinbarung über den EUR 15,00 Einzug von Forderungen) Abbuchungsauftragslastschrift Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. drei Geschäftstagen, ab dem innerhalb von max. einem Geschäftstag, beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus Teil I Punkt Entgelte - Lastschrifteinlösung EUR 0,00 Vormerkung von Abbuchungsaufträgen EUR 15,00 je erstmaliger Einrichtung SEPA-Basis-Lastschrift Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. drei Geschäftstagen, ab dem innerhalb von max. einem Geschäftstag, beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus Teil I Punkt 2.

16 Entgelte - Lastschrifteinlösung EUR 0, Einlösung von Wechseln - Bearbeitungsgebühr EUR 25,00 zzgl. Fremdgebühren 2.5 Telegrafische Überweisungen bis zur angegebenen Annahmefrist für Überweisungen EUR 25,00 (Montag bis Freitag bis Uhr) nach der angegebenen Annahmefrist für Überweisungen EUR 25,00 (Montag bis Donnerstag bis Uhr) 2.6 Tresor- und Briefschließfächer / einschließlich 24 Stunden zugängliche Tresore - Miete je Fach und je Jahr - Mindestmietdauer 6 Monate - Entrichtung im voraus Verträge bis Größe: bis Höhe 75 EUR 25,56 Größe: bis Höhe 100 EUR 30,68 Größe: bis Höhe 150 EUR 35,79 Größe: bis Höhe 200 EUR 51,13 Größe: bis Höhe 300 EUR 66,47 Größe: bis Höhe 400 EUR 92,03 Größe: über Höhe 450 EUR 102,26 Verträge ab Größe: bis Höhe 75 EUR 30,00 Größe: bis Höhe 100 EUR 35,00 Größe: bis Höhe 150 EUR 40,00 Größe: bis Höhe 200 EUR 55,00 Größe: bis Höhe 300 EUR 70,00 Größe: bis Höhe 400 EUR 95,00 Größe: über Höhe 450 EUR 105, Verlust oder Beschädigung von 1 oder mehreren Erstattung aller Fremdkosten Schließfachschlüsseln Beschädigung von 1 oder mehreren Schließfächern Erstattung aller Fremdkosten 2.7 Ausstellung eines bestätigten Schecks der EUR 40,00 zzgl. Auslagen Deutschen Bundesbank bzw. der DZ-Bank AG und ggfs. anfallende Zinsen für Überziehungsmöglichkeiten. 2.8 Überweisungs-, Scheck- und Lastschriftnachforschungen - im Inlandszahlungsverkehr (sofern vom Kunden beauftragt und kein von der EUR 25,00 Sparda-Bank zu vertretender Fehler vorliegt) zzgl. Fremdgebühren - im Auslandszahlungsverkehr (sofern vom Kunden beauftragt und kein von der EUR 35,00 Sparda-Bank zu vertretender Fehler vorliegt) zzgl. Fremdgebühren

17 Sonstige Sonderleistungen (z. B. Zurücksenden von unvollständig oder falsch ausgefüllten Schecks, Überweisungen, Kundenaufträgen, Weiterleitung von Anfragen der Zahlungsempfänger zu Überweisungen oder Anschriften unserer Kunden usw.) Porto 2.10 Nachforschungen und Reklamationen des Auftraggebers, EUR 25,00 die nicht 2.8 betreffen(z. B. Überweisungsbestätigungen, zzgl. Fremdgebühren Anforderungen von Kopien von Ein- und Auszahlungsbelegen, unberechtigte Reklamationen zu Rechnungsabschlüssen, Porto, Soll- und Überziehungszinsen) 2.11 Unberechtigte Lastschriftrückgabe nach Ablauf der Sechs-Wochen-Frist EUR 15, Überweisungsrückruf (auf Kundenwunsch) EUR 15,00 (sofern vom Kunden beauftragt und kein von der Sparda-Bank zu vertretender Fehler vorliegt) 2.13 Einrichtung einer Sperre für beleghafte Überweisungen EUR 30,00 auf Kundenwunsch (Dauer 6 Monate) - Verlängerung je weitere 6 Monate auf Kundenwunsch EUR 30, Ausführung von Überweisungen, die nicht maschinell verarbeitet werden können (z. B. formloser, schriftlicher EUR 5,00 Antrag) 2.15 Bankauskunft an den Kunden im Eigeninteresse EUR 15, Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der EUR 3,00 Ausführung eines Überweisungsauftrages 3 Kreditbereich 3.1 Erstellung von Notarurkunden z. B. Abtretung, Rangrücktritt - Notarkosten 100 % - Bearbeitungsgebühr je Vorgang EUR 75, Änderung Kreditvertrag - Pfandtausch/Objektwechsel EUR 400,00 - Schuldnerwechsel, Sicherheitentausch EUR 250, Bescheinigungen Fremdmittelbescheinigungen Änderung der Rateneinzugstermine Bestätigung der Abtretung RÜA Einmalvalutierungserklärung EUR 15, Finanzierungsbestätigung gegenüber Hausbaufirmen und Kunden EUR 100, Avalkredite (nur im Zusammenhang mit Baufinanzierungen) 2,00 % 3.6 Sicherungsvereinbarung mit der Bausparkasse Schwäbisch Hall EUR 0,00

18 Anforderung von Grundbuchabschriften EUR 35,00 - elektronisch EUR 10, Objektbesichtigung durch Dritte Auslagenerstattung 100 % 3.9 Erstellung von Treuhandaufträgen EUR 50, Bearbeitung von Treuhandaufträgen von Fremdinstituten und Notaren zur Darlehensablösung EUR 100, Erteilung von Treuhandaufträgen zur Darlehensablösung an Fremdinstitute und Notare EUR 100,00 (Ausnahme: Bausparkasse Schwäbisch Hall) 3.12 Bearbeitungsgebühren für die Berechnung Vorfälligkeitsentschädigung/Vorfälligkeitsentgelt EUR 200,00* (*Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass der Verwaltungsaufwand nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.) 3.13 Tilgungspläne je Darlehen - Zweitausfertigungen für bestehenden Darlehen EUR 0,00 - Tilgungsplan rückwirkend EUR 50, Vorzeitige Erfüllung SpardaPrivatKredit (ganz oder teilweise) - bei einer Darlehensrestlaufzeit bis zu 1 Jahr Vorfälligkeitsentschädigung in Prozent des zurückbezahlten Betrages max. 0,5 % - bei einer Darlehensrestlaufzeit größer 1 Jahr Vorfälligkeitsentschädigung in Prozent des zurückbezahlten Betrages max. 1,0 % 3.15 Änderung bei Tilgungsanteilen bei vertraglicher Vereinbarung Baufinanzierung 2x kostenfrei, jede weitere EUR 50, Ratenaussetzung SpardaPrivatKredit und Baufinanzierung EUR 0, nachträgliche Bearbeitung von KfZ-Finanzierungen Halterwechsel EUR 100, Fahrzeugtausch EUR 250, Versand der Zulassungsbescheinigung an die Zulassungsbehörde EUR 25, Nachbuchung Darlehensraten ab 3. manuelle Buchung EUR 10, Abwicklung im gerichtlichen Verfahren durch Dritte Fremdgebühr 100 %

19 19 TEIL III Preis- und Leistungsverzeichnis für den Überweisungsverkehr 1. Überweisungen innerhalb von Deutschland Dieses Kapitel gilt für folgende Überweisungen an ein Kreditinstitut des Begünstigten innerhalb von Deutschland ( Inlandsüberweisung ). Eine Inlandsüberweisung mit Kontonummer und Bankleitzahl ist eine vom überweisenden Kunden erteilte Überweisung an ein Kreditinstitut des Begünstigten innerhalb von Deutschland bei der der Überweisende in der Überweisung - die Kontonummer des Begünstigten und - die Bankleitzahl und den Namen des Kreditinstituts des Begünstigten angegeben hat. Eine Inlandsüberweisung mit IBAN 1 und BIC 2 ist eine vom überweisenden Kunden erteilte Überweisung an ein Kreditinstitut des Begünstigten innerhalb von Deutschland in Euro, bei der der Überweisende in der Überweisung - die IBAN 1 des Begünstigten und - den BIC 2 des Kreditinstituts des Begünstigten angegeben hat. 1.1 Überweisungsausgänge Annahmefrist für Überweisungen Uhr (werktags, außer Sonnabende, Heiligabend (24. Dezember) und Silvester (31. Dezember) Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: Überweisungen in Euro: Belegloser Überweisungsauftrag: max. drei Geschäftstage, ab dem ein Geschäftstag (Überweisung per SB-Terminal, Telefonbanking oder Sparda-NetBanking ) Beleghafter Überweisungsauftrag: max. vier Geschäftstage, ab dem max. zwei Geschäftstage Überweisungen in anderen EWR-Währungen: Belegloser Überweisungsauftrag: max. vier Geschäftstage (Überweisung per SB-Terminal, Telefonbanking oder Sparda-NetBanking ) Beleghafter Überweisungsauftrag: max. vier Geschäftstage Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus Teil I Punkt 2. 1 IBAN ist die Abkürzung für die internationale Bankkontonummer (International Bank Account Number). 2 BIC ist die Abkürzung für internationale Bankleitzahl/Bankidentifikationsnummer (Bank Identifier Code).

20 Inlandsüberweisung mit Kontonummer und Bankleitzahl oder mit IBAN und BIC in Euro Überweisungsart Ausführungsfrist in Bankgeschäftstagen 3 Inlandsüberweisung in Euro an ein anderes Kreditinstitut Inlandsüberweisung in Euro innerhalb der Sparda- Bank Berlin eg (Hausüberweisung) Inlandsüberweisung in Euro an eine andere Sparda-Bank in Deutschland Belegloser Überweisungsauftrag: max. drei Geschäftstage, ab dem ein Geschäftstag Beleghafter Überweisungsauftrag: max. vier Geschäftstage, ab dem max. zwei Geschäftstage binnen eines Bankgeschäftstages auf das Konto des Begünstigten Belegloser Überweisungsauftrag: max. drei Geschäftstage, ab dem ein Geschäftstag Beleghafter Überweisungsauftrag: max. vier Geschäftstage, ab dem max. zwei Geschäftstage Beginn der Ausführungsfrist Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. Der Beginn der Ausführungsfrist ergibt sich aus Punkt der Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr Wertstellung am Tag des Zahlungsausgangs bei der Bank 1.2 Überweisungseingänge Gutschrift auf Girokonto maximal ein Bankgeschäftstag 4 nach Eingang des Überweisungsbetrages bei der Bank Wertstellung Tag des Zahlungseingangs bei der Bank 4 Bankgeschäftstage sind Werktage, an denen alle an der Ausführung der Überweisung beteiligten Kreditinstitute gewöhnlich geöffnet haben, ausgenommen Sonnabende ( 676 a Abs. 2 BGB). Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus Teil I Punkt 2.

21 21 2. Grenzüberschreitende Überweisungen innerhalb der Europäischen Union 5 und der EWR-Staaten 6 Dieses Kapitel gilt für die folgenden grenzüberschreitenden Überweisungen innerhalb der Europäischen Union und der EWR-Staaten. 1. grenzüberschreitende Überweisungen - mit Angabe der IBAN 7 des Begünstigten und des BIC 8 des Kreditinstituts des Begünstigten - in Euro und 2. grenzüberschreitende Überweisungen - in einer anderen Währung als Euro ( sonstige Überweisungen ) 2.1 Überweisungsausgänge Annahmefrist für Überweisungen Uhr (werktags, außer Sonnabende, Heiligabend (24. Dezember) und Silvester (31. Dezember) Ausführungsfrist Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: Überweisungen in Euro: Belegloser Überweisungsauftrag: max. drei Geschäftstage, ab dem ein Geschäftstag (Überweisung per SB-Terminal, Telefonbanking oder Sparda-NetBanking ) Beleghafter Überweisungsauftrag: max. vier Geschäftstage, ab dem max. zwei Geschäftstage Überweisungen in anderen EWR-Währungen: 3) Belegloser Überweisungsauftrag: max. vier Geschäftstage (Überweisung per SB-Terminal, Telefonbanking oder Sparda-NetBanking ) Beleghafter Überweisungsauftrag: max. vier Geschäftstage Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus Teil I Punkt 2. Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. Der Beginn der Ausführungsfrist ergibt sich aus Punkt der Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr. 5 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen. Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 6 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 7 IBAN ist die Abkürzung für die internationale Bankkontonummer (International Bank Account Number). 8 BIC ist die Abkürzung für internationale Bankleitzahl/Bankidentifikationsnummer (Bank Identifier Code).

22 Entgelte Überweisungen in Euro mit Angabe von IBAN 11 und BIC 9 Es gilt das Entgelt für eine Überweisung innerhalb von Deutschland ( Inlandsüberweisung = gebührenfrei) - in Euro, - mit der Angabe der IBAN 11 des Begünstigten und des BIC 12 des Kreditinstitutes des Begünstigten Sonstige Überweisungen Entgeltpflichtiger Der Überweisende trägt alle Entgelte (= OUR-Überweisung), sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Folgende Vereinbarungen sind möglich: - SHARE-Überweisung = Überweisender trägt Entgelte bei seiner Bank und Begünstigter trägt die übrigen Entgelte - BEN-Überweisung = Begünstigter trägt alle Entgelte (das von der Bank in Abzug gebrachte Entgelt entspricht dem Entgelt einer SHARE-Überweisung) Hinweis: - Bei einer SHARE-Überweisung können durch ein zwischengeschaltetes Kreditinstitut und das Kreditinstitut des Begünstigten vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. - Bei einer BEN-Überweisung können von jedem der beteiligten Kreditinstitute (überweisendes, zwischengeschaltetes oder begünstigtes Kreditinstitut) vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden Höhe der Entgelte Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung Abwicklung im TIPANET OUR SHARE OUR EUR EUR EUR EUR bis zu ,00 Provision 20,00 Provision 7,50 0,50 Courtage* 0,50 Courtage* + 12,50 Kosten Auslandsbank bis zu ,00 Provision 40,00 Provision 7,50 0,50 Courtage* 0,50 Courtage* + 17,50 Kosten Auslandsbank über ,00 Provision 80,00 Provision 7,50 0,50 Courtage* 0,50 Courtage* + 25,00 Kosten Auslandsbank + 5,00 bei Zahlung per Scheck * Nur bei Fremdwährungen Wertstellung am Tag des Zahlungsausgangs bei der Bank. 11 IBAN ist die Abkürzung für die internationale Bankkontonummer (International Bank Account Number). 9 BIC ist die Abkürzung für internationale Bankleitzahl/Bankidentifikationsnummer (Bank Identifier Code).

23 Überweisungseingänge Gutschrift auf Girokonto maximal ein Bankgeschäftstag 10 nach Eingang des Überweisungsbetrages bei der Bank Wertstellung Tag des Zahlungseingangs bei der Bank Entgelte Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende Vereinbarungen sind möglich: - OUR-Überweisung = Überweisender trägt alle Entgelte - SHARE-Überweisung = Überweisender trägt Entgelte bei seiner Bank und Begünstigter trägt die übrigen Entgelte - BEN-Überweisung = Begünstigter trägt alle Entgelte Hinweis: - Bei einer SHARE-Überweisung können durch ein zwischengeschaltetes Kreditinstitut und das Kreditinstitut des Begünstigten vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. - Bei einer BEN-Überweisung können von jedem der beteiligten Kreditinstitute (überweisendes, zwischengeschaltetes oder begünstigtes Kreditinstitut) vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden Höhe der Entgelte Bei einer SHARE- oder BEN-Überweisung werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: Konventionelle Abwicklung EUR Abwicklung im TIPANET EUR 7,50-10 Bankgeschäftstage sind Werktage, an denen alle an der Ausführung der Überweisung beteiligten Kreditinstitute gewöhnlich geöffnet haben, ausgenommen Sonnabende ( 676 a Abs. 2 BGB). Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus Teil I Punkt 2.

24 24 3 Grenzüberschreitende Überweisungen in Staaten außerhalb der Europäischen Union und der EWR-Staaten (Drittstaaten) Überweisungen in die und aus der Schweiz in Euro Dieses Kapitel gilt für grenzüberschreitende Überweisungen in die Schweiz in Euro mit Angabe der IBAN 12 des Begünstigten und des BIC 13 des Kreditinstituts des Begünstigten mit Angabe der IBAN 15 des Überweisenden und des BIC 16 des Kreditinstituts des Überweisenden Entgelte bei Überweisungsausgängen Entgeltpflichtiger Der Überweisende trägt alle Entgelte (= OUR-Überweisung), sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Folgende Vereinbarungen sind möglich: - SHARE-Überweisung = Überweisender trägt Entgelte bei seiner Bank und Begünstigter trägt die übrigen Entgelte - BEN-Überweisung = Begünstigter trägt alle Entgelte (das von der Bank in Abzug gebrachte Entgelt entspricht dem Entgelt einer SHARE-Überweisung) Hinweis: - Bei einer SHARE-Überweisung können durch ein zwischengeschaltetes Kreditinstitut und das Kreditinstitut des Begünstigten vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. - Bei einer BEN-Überweisung können von jedem der beteiligten Kreditinstitute (überweisendes, zwischengeschaltetes oder begünstigtes Kreditinstitut) vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden Höhe der Entgelte Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung Abwicklung im TIPANET OUR SHARE OUR EUR EUR EUR EUR bis zu ,00 Provision 20,00 Provision 7,50 0,50 Courtage* 0,50 Courtage* + 12,50 Kosten Auslandsbank bis zu ,00 Provision 40,00 Provision 7,50 0,50 Courtage* 0,50 Courtage* + 17,50 Kosten Auslandsbank über ,00 Provision 80,00 Provision 7,50 0,50 Courtage* 0,50 Courtage* + 25,00 Kosten Auslandsbank + 5,00 bei Zahlung per Scheck * Nur bei Fremdwährungen. 11 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb der Europäischen Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern) und außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 12 IBAN ist die Abkürzung für die internationale Bankkontonummer (International Bank Account Number). 13 BIC ist die Abkürzung für internationale Bankleitzahl/Bankidentifikationsnummer (Bank Identifier Code).

25 Entgelte bei Überweisungseingängen Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende Vereinbarungen sind möglich: - OUR-Überweisung = Überweisender trägt alle Entgelte - SHARE-Überweisung = Überweisender trägt Entgelte bei seiner Bank und Begünstigter trägt die übrigen Entgelte - BEN-Überweisung = Begünstigter trägt alle Entgelte Hinweis: - Bei einer SHARE-Überweisung können bereits durch ein zwischen-geschaltetes Kreditinstitut vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen worden sein. - Bei einer BEN-Überweisung können bereits von jedem der vorgeschalteten Kreditinstitute (überweisendes oder zwischengeschaltetes Kreditinstitut) vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen worden sein Höhe der Entgelte Bei einer SHARE-Überweisung oder BEN-Überweisung werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: Konventionelle Abwicklung EUR Abwicklung im TIPANET 7, Sonstige Überweisungen Entgelte bei Überweisungsausgängen Entgeltpflichtiger Der Überweisende trägt alle Entgelte (= OUR-Überweisung), sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Folgende Vereinbarungen sind möglich: - SHARE-Überweisung = Überweisender trägt Entgelte bei seiner Bank und Begünstigter trägt die übrigen Entgelte - BEN-Überweisung = Begünstigter trägt alle Entgelte (das von der Bank in Abzug gebrachte Entgelt entspricht dem Entgelt einer SHARE-Überweisung) Hinweis: - Bei einer SHARE-Überweisung können durch ein zwischengeschaltetes Kreditinstitut und das Kreditinstitut des Begünstigten vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. - Bei einer BEN-Überweisung können von jedem der beteiligten Kreditinstitute (überweisendes, zwischengeschaltetes oder begünstigtes Kreditinstitut) vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.

26 Höhe der Entgelte Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung Abwicklung im TIPANET OUR SHARE OUR EUR EUR EUR EUR bis zu ,00 Provision 20,00 Provision 7,50 0,50 Courtage* 0,50 Courtage* + 12,50 Kosten Auslandsbank bis zu ,00 Provision 40,00 Provision 7,50 0,50 Courtage* 0,50 Courtage* + 17,50 Kosten Auslandsbank über ,00 Provision 80,00 Provision 7,50 0,50 Courtage* 0,50 Courtage* + 25,00 Kosten Auslandsbank + 5,00 bei Zahlung per Scheck * Nur bei Fremdwährungen Entgelte bei Überweisungseingängen Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende Vereinbarungen sind möglich: - OUR-Überweisung = Überweisender trägt alle Entgelte - SHARE-Überweisung = Überweisender trägt Entgelte bei seiner Bank und Begünstigter trägt die übrigen Entgelte - BEN-Überweisung = Begünstigter trägt alle Entgelte Hinweis: - Bei einer SHARE-Überweisung können bereits durch ein zwischen-geschaltetes Kreditinstitut vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen worden sein. - Bei einer BEN-Überweisung können bereits von jedem der vor-geschalteten Kreditinstitute (überweisendes oder zwischengeschaltetes Kreditinstitut) vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen worden sein Höhe der Entgelte Bei einer SHARE- oder BEN-Überweisung werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: Konventionelle Abwicklung EUR Abwicklung im TIPANET 7,50 -

27 27 TEIL IV Regelungen die alle Bereiche der Bank betreffen Außergerichtliche Streitschlichtung Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht für Privatkunden, Firmenkunden sowie im Zusammenhang mit der Erklärung des Zentralen Kreditausschusses zum Girokonto für jedermann für Nichtkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann für die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen. Näheres regelt die Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist schriftlich an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken BVR, Schellingstr. 4, Berlin, zu richten. Schlichtungsverfahren der Deutschen Bundesbank Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank zu Inlands- sowie grenzüberschreitenden Überweisungen innerhalb und außerhalb der Europäischen Union besteht für Kunden die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank anzurufen. Die Beschwerde ist an die Deutsche Bundesbank, Schlichtungsstelle, Postfach , Frankfurt am Main, Telefon 069/ , Telefax 069/ zu richten. Hier sind auch weitere Informationen über die Regeln zur Inanspruchnahme des Schlichtungsverfahrens zu erhalten. Auch für hier nicht aufgeführte Leistungen kann die Bank ein angemessenes Entgelt berechnen. Daneben trägt der Kunde alle im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung mit ihm entstandenen Auslagen und Nebenkosten.

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