Guten Tag Das Pflichtaudit aus Sicht des Auditors ein Erfahrungsbericht
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- Miriam Vogt
- vor 6 Jahren
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1 Guten Tag Das Pflichtaudit aus Sicht des Auditors ein Erfahrungsbericht Hinweise Vereinfachungsmöglichkeiten Probleme
2 Energieaudit 1. Alle Nicht-KMU müssen ein Energieaudit durchführen, erstmals bis Ende Wiederholung aller 4 Jahre. 3. DIN EN ist verbindliche Vorschrift. 4. Abdeckung von mindestens 90 % des Energieverbrauchs des Unternehmens durch das Energieaudit. 5. Informationspflicht: Mitwirkung an stichprobenartigen Kontrollen des BAfA. Alternativen: Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO und EMAS
3 Wer ist betroffen? jede Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsform, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt Gewinnerzielungsabsicht nicht notwendig! (gemeinnützig, mildtätig, kirchlich ) Kriterium unmittelbare oder mittelbare Beteiligung der öfftl. Hand > 25% Auditpflicht > 250 Mitarbeiter Auditpflicht Umsatz > 50 Mio. /a und Bilanzsumme > 43 Mio. /a Auditpflicht
4 Wer ist betroffen? Sonderfall Partnerunternehmen: Ist das Unternehmen mit >25% und <50% an einem anderen Unternehmen beteiligt: müssen Mitarbeiterzahlen, Umsatz- und Bilanzsumme in diesem Prozentsatz zu den eigenen Zahlen addiert werden!
5 Wer ist betroffen? Sonderfall verbundene Unternehmen: Ist das Unternehmen mit >50% an einem anderen Unternehmen beteiligt: müssen Mitarbeiterzahlen, Umsatz- und Bilanzsumme vollständig zu den eigenen Zahlen addiert werden!
6 Wer ist nicht betroffen? Hoheitsbetriebe oder mehrheitlich hoheitliche Tätigkeit: Abfall-, Abwasserbeseitigung Ämter Gerichte Schulen Strafvollzugsanstalten kommunale Regiebetriebe?
7 Wer ist nicht betroffen? Sonderfall Wasserversorgung Aufgaben der öffentlichen Wasserversorgung, Abwasser- oder Abfallbeseitigung, soweit diese Aufgaben nicht nach dem jeweils einschlägigen Bundes- oder Landesrecht mit pflichtbefreiender Wirkung auf private Dritte übertragen werden können. Darauf, ob die Aufgabe tatsächlich übertragen wurde, kommt es nicht an. Ergebnis: keine Pflicht: Thüringen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern Pflicht: Hessen, Bayern, Baden-Württemberg, Saarland, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Berlin, Niedersachsen, Hamburg und Bremen?
8 Fallbeispiel 1 Firmendaten kommunale Beteiligung > 25% 4 Beschäftigte 1 Standort: 80 m² gemietete Bürofläche Auditpflicht? Ja!
9 Fallbeispiel 1 Energie Strom: keine Kosten, pausch. im Mietpreis, keine Messung/Abrechnung Wärme: keine Kosten, pausch. im Mietpreis, keine Messung/Abrechnung Diesel: 1 PkW (auch privat genutzt); 4000 / kwh/a Benzin: 1 Poolfahrzeug, 600 / kwh/a Nachweislich keinen Energieverbrauch und keine Energiekosten? nein Auditpflicht? Ja!
10 Fallbeispiel 1 Audit-Bericht Empfehlungen: Beschaffung energiesparender PkW energiesparende Fahrweise als Verfahrensanweisung keine Maßnahmen im Büro, da keine wirtschaftlichen Auswirkungen (Amortisation gegen unendlich) DIN : angemessen??? kaufmännisch: sinnvoll???
11 Fallbeispiel 2 Firmendaten 600 Beschäftigte 25 Standorte 70 Gebäude im Eigentum Auditpflicht? Ja!
12 Fallbeispiel 2 Firmendaten karitative Einrichtung Langenscheidts Großwörterbuch Lateinisch: caritas = Teuerung, Hochachtung, hingebende Liebe, uneigennütziges Wohlwollen Auditpflicht? Ja! wirtschaftliche Tätigkeit, auch gemeinnützig, mildtätig, kirchlich Liefert eine soziale Einrichtung z. B. Essen auf Rädern oder leistet sie häusliche Pflegedienste und werden diese Leistungen auch von anderen öffentlichen oder privaten Dienstleistern erbracht, bedient sie einen bestimmten Markt und übt damit eine wirtschaftliche Tätigkeit aus.
13 Fallbeispiel 2 Energie Strom/Erdgas/Fernwärme/Heizöl/Diesel/Benzin/Pellets: ~ kwh/a Fahrzeuge: 70 Zählpunkte: > 100 Gebäude: 70 alle ohne Energieausweis Entfernung zwischen den Standorten: 243 km Aufwand Datenerfassung?
14 Fallbeispiel 2 KiTa Krankenhaus Alten- & Pflegeheime Fuhrpark Schulen Verwaltung Handel (Sozialkaufhaus) (betreutes) Wohnen Küche Gastronomie Werkstätten Biohof
15 Fallbeispiel 2 Audit sinnvoll? Auf jeden Fall! bis ? Auf keinen Fall!
16 Vereinfachungsregeln große & kleine Teilverbräuche; große und kleine Verbraucher große & kleine Teilverbräuche; große und kleine Verbraucher; aber geordnet und bewertet
17 Vereinfachungsregeln Vereinfachungsregel 1 90% Das Unternehmen kann somit in jedem Fall 10 % des gesamten Energieverbrauchs vom Energieaudit ausnehmen. Die Auswahl, ob Standorte Anlagen Prozesse Energieträger Kombination davon ausgenommen werden sollen, kann vom Unternehmen entschieden werden
18 Vereinfachungsregeln Vereinfachungsregel 2 Untersuchung von Gebäuden im Eigentum des Unternehmens, selber genutzt Die Repräsentativität des Energieaudits wird auch dann als gewahrt angesehen, wenn auf eine Untersuchung der Gebäudehülle wie auch der Anlagen und Einrichtungen der Heizungs-, Kühl-, Raumluft- und Beleuchtungstechnik sowie der Warmwasserversorgung verzichtet wird, weil für das Gebäude ein gültiger, bedarfsbezogener Energieausweis nach 18 EnEV vorliegt, der diese Bereiche vollständig abdeckt...
19 Vereinfachungsregeln Vereinfachungsregel 3 Untersuchung von vermietete/verpachteten Gebäuden vermietete/verpachtete Gebäude, werden auch nicht untersucht: Bei vermieteten oder verpachteten Gebäuden, bei denen das Unternehmen keinen unmittelbaren Einfluss auf den Energieverbrauch hat, kann somit von einer Untersuchung dieser Gebäude abgesehen werden.
20 Vereinfachungsregeln Vereinfachungsregel 4 Untersuchung von Gebäuden Gebäude, die keinen Energieausweis benötigen, werden auch nicht untersucht: Betriebsgebäude (überwiegend Aufzucht/Haltung von Tieren) Betriebsgebäude (großflächig und lang anhaltend offen) Gewächshäuser etc. sonstige Betriebsgebäude (max. Innentemperatur 12 C, < 4 Monate beheizt, < 2 Monate gekühlt) Denkmäler
21 Vereinfachungsregeln Vereinfachungsregel 5 Energieaudits verbundener Unternehmen am selben Standort Bei Unternehmen, die als Partner- oder verbundene Unternehmen im Sinne der Empfehlung der Kommission gelten, und die an einem gemeinsamen Standort tätig sind, kann ein Energieaudit des gesamten Standorts als Erfüllung der Pflicht der an diesem Standort ansässigen und einbezogenen Unternehmen gelten. Standorte werden hierbei als räumlich zusammenhängende Gebäude oder Gebäudegruppen definiert
22 Vereinfachungsregeln Vereinfachungsregel 6 Multi-Site-Verfahren bei Partner- und verbundenen Unternehmen Das Multi-Site-Verfahren kann auf Partner- und/oder verbundene Unternehmen ausgeweitet werden, sofern diese die Anforderungen an vergleichbare Standorte sowie die weiteren oben beschriebenen Regelungen erfüllen. Die Ausweitung des Multi-Site Verfahrens kann somit nur auf vergleichbare Standorte der jeweiligen Unternehmen erfolgen. Alle weiteren Anlagen, Standorte, Prozesse, Einrichtungen sowie der Transport dieser Unternehmen müssen, sofern vorhanden, Gegenstand eines eigenständigen Energieaudits werden
23 Vereinfachungsregeln Achtung bei Vereinfachungsregeln: Der Energieauditprozess muss: angemessen vollständig repräsentativ rückverfolgbar zweckdienlich verifizierbar sein.
24 Das liebe Geld Was kostet denn ein Energieaudit? abhängig von: Energieverbrauchsmenge, Anzahl der Energieträger Anzahl Zählstellen/Meßstellen/Fahrzeuge Abgabe von Energie an Dritte (Anzahl Energieträger, Abgabemengen, Anzahl Abnehmer) "Erzeugung" von Energie Anzahl der Standorte und Entfernung Anzahl der Energieverbraucher Erbringung von Eigenleistungen im Unternehmen als Zuarbeit für das Audit Haftungsübernahme / -freistellung von EDL-G-Risiken durch den externen Auditor
25 Empfehlungen Achten Sie auf die Erfahrungen des Auditors! Lassen Sie sich Referenzen benennen. Kontaktieren Sie die Referenzen! Seien Sie vorsichtig bei besonders günstigen Auditoren! Prüfen Sie genau, ob Sie über ausreichende interne Ressourcen für (kostensenkende) Eigenleistungen verfügen! Denken Sie an den Termin ! Es gibt wenig Auditoren, die Auditpreise werden zum Jahresende deutlich steigen! Überlegen Sie, ob die Einführung eines EnMS für Ihr Unternehmen sinnvoll ist, da u.u. der Spitzenausgleich auf Strom- und Energiesteuern kostendämpfend wirkt! Ein gut gemachtes Audit und die Umsetzung der Vorschläge kann u.u. die Kosten des Pflichtaudits durch folgende Energiekosteneinsparungen deutlich senken!
26 Eigenwerbung Erfahrung & Kompetenz mehrjährige Erfahrungen in gewerblicher Energieberatung für Unternehmen, Kommunen und Privathaushalte Erfahrungen in der Durchführung von Energieaudits und Einführung von Energiemanagementsystemen (Wohnungswirtschaft, Maschinenbau, Lebensmittelindustrie, Wasser- und Abwasserzweckverbände, Stromnetzbetreiber, Molkereien, chem. Industrie, kirchliche Einrichtungen, Verkehrsbetriebe, Stadtwerke, Kliniken ) eigene zertifizierte Auditoren eigene Gebäudeenergieberater (Wohn- und Nichtwohngebäude) großes Expertennetzwerk
27 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Bleiben Sie schön sparsam! I h r e E n e r g i e - S p a r z e n t r a l e Energie-Sparzentrale GmbH Residence Park Raben Steinfeld Telefon Telefax info@energie-sparzentrale.de Weiteres und Details im Internet:
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