Novellierung der Energieeinsparverordnung

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1 Novellierung der Energieeinsparverordnung Dr. Ing. Dirk Gust Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Rheinland-Pfalz Folie 1

2 Gliederung Übersicht Wichtige Änderungen Verschärfung der Neubauanforderungen Verschärfung der Anforderungen im Bestand Effizienzkennzeichnung und Immobilienanzeigen Registrierungsnummern für Energieausweise Kontrollsystem für Energieausweise Weiteres Verfahren Folie 2

3 Übersicht Novellierung des EnEG und der EnEV zur Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie notwendig. Ab gilt neues Energieeinsparungsgesetz EnEG. Ab gilt neue Energieeinsparverordnung EnEV. Folie 3

4 Erhöhte Anforderungen an Neubauten Ab : Senkung des zulässigen Wertes für die Gesamtenergieeffizienz um 25 % in einer Stufe. Bis Ende 2018: Definition des Niedrigstenergiestandards nach EU- Gebäuderichtlinie. Anwendung ab 2019/2021 (EnEG). Folie 4

5 Erhöhte Anforderungen an Neubauten Verschärfung der energetischen Anforderungen an Außenbauteile von neu gebauten Nichtwohngebäuden ab 2016 um ca. 20 Prozent. Ab 2016 gelten für Wohngebäude im Vergleich zur EnEV 2009 rund 20 Prozent höhere Anforderungen an zulässige Transmissionswärmeverluste über die Gebäudehülle. Folie 5

6 Erhöhte Anforderungen im Gebäudebestand Quelle: Deutsche Energieagentur (dena) Folie 6

7 Erhöhte Anforderungen im Gebäudebestand Keine Austauschpflicht für Niedertemperatur- und Brennwertkessel Stichtag : Bei Ein- und Zweifamilienhäuser die nach diesem Tag den Eigentümer wechseln muss der neue Besitzer innerhalb 2 Jahren den Kessel tauschen. Folie 7

8 Erhöhte Anforderungen im Gebäudebestand Dämmung der oberen Geschossdecke: Obere Geschossdecken, die nicht die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz erfüllen müssen bis Ende 2015 gedämmt werden (U-Wert <= 0,24 W/m²K) Ebenfalls Ausnahmen mit Stichtag Folie 8

9 Welche EnEV anwenden? Welche EnEV gilt für mein Bauvorhaben? vor : EnEV bis EnEV 2014 ab EnEV 2014 mit höheren Neubauanforderungen maßgeblich ist Zeitpunkt der Einreichung des Bauantrages, der Bauanzeige oder bei genehmigungsfreien Vorhaben der Beginn der Bauausführung Folie 9

10 Energieausweis Quelle: Deutsche Energieagentur (dena) Folie 10

11 Energieausweis Quelle: Deutsche Energieagentur (dena) Klarstellung der Vorlage und Übergabepflicht bei Kauf oder Vermietung Keine Neuausstellung von Ausweisen nötig, alte Ausweise bleiben max. 10 Jahre gültig Folie 11

12 Immobilienanzeigen Folie 12

13 Qualitätssicherung Kontrollsystem für Energieausweise Einführung Registriernummern ( 26c) Vergabe durch Deutsches Institut für Bautechnik (DIBT) Notwendige Daten: pers. Daten des Antragstellers Ausstellungsdatum Energieausweis Bedarfs- oder Verbrauchsausweis Wohn- oder Nichtwohngebäude Neubau oder Bestand Registrierung ist Grundlage für Auswahl der Ausweise für Stichprobenkontolle Folie 13

14 Qualitätssicherung Kontrollsystem für Energieausweise Mehrstufiges Kontrollsystem Validierung der Eingabedaten (DIbT) Rechnerische Prüfung der Daten des Ausweises (Länder) Vollständige Prüfung ggf. mit Vor- Ort-Begehung Nutzung der nicht personenbezogenen Daten für statistische Zwecke möglich Details werden derzeit ausgearbeitet. Folie 14

15 Ordnungswidrigkeiten Erhebliche Erweiterung des 27, z.b. Austausch alter Heizkessel Dämmung obere Geschossdecke Nichtvorlage Energieausweis keine Angabe in kommerziellen Anzeigen keine Angabe der Registrierungsnummer Keine Datenbereitstellung für Stichproben Folie 15

16 Weiteres Verfahren Onlineportal des DIBt bis , Ausgabe von Registrierungsnummern ab Aufbau Vollzug in Rheinland-Pfalz. Detailkontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten voraussichtlich ab Folie 16

17 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dr.-Ing. Dirk Gust Folie 17

. Das Bundeskabinett hat die Verordnung verabschiedet.

. Das Bundeskabinett hat die Verordnung verabschiedet. Mitte Oktober hat der Bundesrat. der EnEV 2014 zugestimmt. Das Bundeskabinett hat die Verordnung verabschiedet. Mit der Verkündung der Zweiten Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung im Bundesgesetzblatt

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