Leitlinien zum Start der Migration in den BOS-Digitalfunk

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1 PROJEKTGRUPPE ARDINI NRW Stand: 30.September 2010 Leitlinien zum Start der Migration in den BOS-Digitalfunk 1. Vorbemerkung: Mit Erlass vom 17. Juni 2009 hatte das Innenministerium Nordrhein-Westfalen 14 Frequenzen zur Nutzung im Direct Mode (DMO-Betrieb) für Übungen und Testanwendungen freigegeben. Mit Erlass vom 2. Juni 2010 wurden die Frequenzen auch für den Einsatzbetrieb freigegeben. Inzwischen hat das Konzept zur Freigabe von DMO-Frequenzen im Bereich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr bei den kommunalen Aufgabenträgern eine positive Resonanz gefunden. Auch aus dem Bereich der Hilfsorganisationen liegen positive Rückmeldungen vor. Diese Leitlinien sollen den o.g. Erlassen folgend Feuerwehren, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Hilfsorganisationen eine Orientierung geben, welche Schritte und Prozesse durchlaufen werden sollten, um einerseits möglichst problemlos den DMO-Betrieb aufnehmen zu können und andererseits soweit wie möglich Vorkehrungen für eine spätere Aufnahme des TMO-Betriebes zu treffen. Es wird weiterhin empfohlen, alsbald mit der Migration in den BOS-Digitalfunk mit der Aufnahme des DMO-Übungs- und Testbetriebes zu beginnen, weil damit wichtige Erfahrungen für den Bereich des Einsatzstellenfunks gewonnen werden können. Gleichzeitig kann der Einsatz von Endgeräten im DMO- Betrieb zu Zwecken der Objektversorgung erprobt werden. Die dafür nach diesen Leitlinien beschafften und in Betrieb genommenen Funkgeräte können in jedem Fall auch im späteren TMO-Betrieb genutzt werden. Es wird allerdings wahrscheinlich erforderlich sein, dass diese Geräte noch einmal angepasst (z.b. neu programmiert) werden müssen, weil sich dies im Zuge weiterer Erfahrungen mit dem Betrieb des Digitalfunks, insbesondere beim Übergang zum Wirkbetrieb, noch ergeben kann (zusätzliche Gesprächsgruppen). Der Fachausschuss Informations- und Kommunikationstechnik des damaligen Landesfeuerwehrverbandes und die Arbeitsgruppe Informationsund Kommunikationstechnik der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in Nordrhein-Westfalen haben auf ihrer gemeinsamen Sitzung am 7. Oktober 2009 dazu festgestellt, dass die Beschaffung von entsprechend zertifizierten TETRA-HRT als Ersatz für die vorhandene 2- Meter-Handsprechfunkgerätetechnik nach heutigem Stand technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist. Die neue Gerätetechnik bietet auch im DMO-Betrieb besonders durch die Anwendung der Repeaterfunktion einen erheblichen einsatztaktischen Mehrwert gegenüber älterer analoger Technik. 1

2 2. Aktuelle Dokumente, die Orientierung für die Migration geben: a. Rahmenbetriebskonzept Digitalfunk der BOS im Katastrophen- und Feuerschutz sowie im Rettungsdienst in Nordrhein-Westfalen von Januar 2010 b. Erlass des Innenministeriums NRW Einführung des Digitalfunks für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS- Digitalfunk), Zuteilung von Frequenzen für Übungen und Testanwendungen im DMO Betrieb vom c. Erlass des Innenministeriums NRW Einführung des Digitalfunks für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS- Digitalfunk), Zuteilung von Frequenzen für Einsätze im DMO-Betrieb vom d. Richtlinie für die operativ-taktische Adresse (OPTA) im Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS); Erlass des Innenministeriums NRW vom e. Fleetmapping-Konzept f. Beschreibung des Verfahrens zur Beschaffung der Sicherheitskarte g. Grundanforderungen an digitale Endgeräte - Muster- Leistungsbeschreibung h. Musterfahrzeugkonzept des IdF i. Ablaufdiagramm Migration j. Schulungskonzept Digitalfunk k. Lehrunterlage Digitalfunk (Lehrstoffmappe Sprechfunk) l. Lernunterlage Digitalfunk (in Arbeit) Einige Dokumente bzw. Verweise auf die Fundstellen sind im ARDINI-Teil der Internetseite des Instituts der Feuerwehr Nordrhein-Westfalen verfügbar: Weitere Dokumente werden nach und nach hinzukommen und stehen dann ebenfalls auf der Internetseite des IdF NRW zur Verfügung. 3. Kreise sowie kreisfreie Städte und kreisangehörige Städte und Gemeinden Wesentlich für einen geordneten Übergang in den Digitalfunk ist eine gemeinsame und strukturierte Planung der Kommunen mit dem Kreis. Hierzu empfiehlt sich unter Beteiligung der im Katastrophenschutz bzw. Rettungsdienst mitwirkenden Hilfsorganisationen der Abschluss einer Vereinbarung zur effizienten und arbeitsteiligen Aufgabenwahrnehmung mit Regelungen u.a. zu folgenden Punkten: a. Stufenweise Anpassung des bestehenden Funkkonzepts auf die Möglichkeiten des Digitalfunks. D.h. ein örtliches Migrationskonzept aufzustellen, das entsprechend der Entwicklungen im Digitalfunk fortgeschrieben wird. b. Entwicklung und Fortschreibung eines örtlichen Betriebskonzepts für den Kreis und die zugehörigen Gemeinden auf der Basis des Rahmenbetriebskonzepts Digitalfunk der BOS im Katastrophen- und Feuerschutz sowie im Rettungsdienst in Nordrhein-Westfalen. 2

3 c. Festlegung der örtlichen Betriebsprozesse in einer Anlage zum örtlichen Betriebskonzept auf der Grundlage von Empfehlungen von ARDINI. d. Festlegung eines einheitliches Reparatur- und Servicekonzeptes für Geräte die durch Kreis/Stadt/Gemeinde beschafft wurden als Grundlage für einen störungsfreien Betrieb. e. Festlegung koordinierender Aufgaben und der entsprechenden Zuständigkeiten (Erstellung bzw. Fortschreibung eines Funkkonzeptes, Abstimmung mit den Nachbarkreisen) z.b. Kreisverwaltung, Funksachbearbeiter, S6, S6 bzw. IuK-Beauftragte der Hilfsorganisationen, Leitstelle. f. Koordinierung der Beschaffung der Endgeräte und Abstimmung bezüglich deren Programmierung, Erfassung usw. über eine im Kreis bestimmte Stelle; empfehlenswert ist die gemeinsame Beschaffung der Endgeräte. g. Erstellung eines kreisweiten Aus- und Fortbildungsbildungskonzeptes. h. Einbindung der für die Digitalfunkausbildung zuständigen Kreisausbilder bei der Erstellung des Funkkonzeptes, da hier die Programmierung der Geräte und die praktische Einweisung aufeinander abgestimmt werden können. Die Hilfsorganisationen sollen dabei im Rahmen ihrer Mitwirkung im Katastrophenschutz und im Rettungsdienst einbezogen werden. Dies gilt auch für die Werkfeuerwehren. Für die kreisfreien Städte gelten diese Punkte sowie diese Leitlinien insgesamt, abgesehen von der Vereinbarung zwischen Kreis und Gemeinden, in gleicher Weise. 4. Örtliches Betriebskonzept Ergänzend zum Rahmenbetriebskonzept Digitalfunk der BOS im Katastrophen- und Feuerschutz sowie im Rettungsdienst in Nordrhein- Westfalen ist ein örtliches Betriebskonzept für den Kreis und die zugehörigen Gemeinden zu erstellen. Dieses Betriebskonzept muss, wie das Rahmenbetriebskonzept, insoweit vorläufig sein und kann nicht alle Aufgaben bis in operative Einzelheiten beschreiben, da noch nicht alle betrieblichen Grundlagen und Details bekannt sind, die sich aus dem Aufbau des Netzes und betrieblicher Strukturen ergeben. Im ersten Schritt kann sich das örtliche Betriebskonzept auf den DMO-Betrieb konzentrieren und Grundstrukturen für die weitere Entwicklung festlegen. Weiter ist es erforderlich, die taktischtechnischen Betriebsprozesse sukzessive in einer Anlage zum Betriebskonzept zu erfassen und in Abstimmung mit allen Beteiligten fortzuschreiben. 3

4 5. Migrationsschritte Für die Migration in den Digitalfunk sollten die folgenden Ausbaustufen im örtlich taktischen Konzept berücksichtigt werden, dabei bedeutet Teilnetzabschnitt, dass ein Kreis oder eine kreisfreie Stadt flächendeckend im Digitalfunk versorgt ist. a. Nutzung Direct Mode (DMO) für Übungen und Testanwendungen b. Nutzung Direct Mode (DMO) bei Einsätzen c. Teilnetzabschnitt mit Funkanbindung der Leitstelle, Netzbetrieb (TMO) d. Teilnetzabschnitt mit Anbindung der Leitstelle im Netz e. Vollständige Netzverfügbarkeit Diese Leitlinien beziehen sich vorrangig auf den Beginn des DMO-Betriebes für Übungen und Testanwendungen und die mittlerweile freigegebene Nutzung des DMO für Einsatzzwecke. 6. Beschaffung von Funkgeräten Es wird empfohlen, dass sich Kreis, zugehörige Gemeinden und die im Katastrophenschutz und Rettungsdienst mitwirkenden Hilfsorganisationen bei der Beschaffung von Funkgeräten abstimmen. Darüber hinaus wird angeregt, die Möglichkeiten und Vorteile gemeinsamer Beschaffungen zu prüfen. Grundlage sollte ein gemeinsames Migrationskonzept sein, das einerseits die stufenweise Anpassung des Funkkonzeptes zum Übergang in den Digitalfunk vorsieht und andererseits ein Reparatur- und Servicekonzept festlegt. Als Grundlage für die erforderlichen Ausschreibungen steht eine Muster- Leistungsbeschreibung zur Verfügung, vgl. Nr. 2, die jeweils an den konkreten Bedarf anzupassen ist. Die Gerätebeschaffung soll entsprechend dem örtlichen Migrationskonzept in Stufen erfolgen. Für die ersten auf den DMO-Betrieb bezogenen Stufen empfiehlt es sich folgende Aspekte zu berücksichtigen: o Im ersten Schritt ist der Test- und Schulungsbetrieb mit einzelnen Geräten zu sehen, aus dem Erkenntnisse für ein lokales Betriebskonzept gewonnen werden können. o Der DMO-Betrieb soll bei Einsatzübungen und in der Ausbildung erprobt und geübt werden. Um dies auf breiter Basis zu ermöglichen, empfiehlt es sich, dass die Funkgeräte so vorgehalten werden, dass sie einerseits bei der Kreisausbildung genutzt werden und andererseits für den laufenden Ausbildungs- und Übungsdienst an die einzelnen Einheiten ausgeliehen werden können. o Vorrangig sind in der ersten Stufe dementsprechend Handfunkgeräte erforderlich, die flexibel zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden können. 4

5 o Schon jetzt ist es sinnvoll, neu zu beschaffende Fahrzeuge technisch so vorrüsten zu lassen, dass die spätere Integration eines MRT technisch ohne großen Aufwand möglich ist (Verkabelung und Antenne bereits installiert, Einbauschächte freigehalten). o Fahrzeugfunkgeräte sollten ebenfalls so vorgesehen werden, dass sie für die Aus- und Fortbildung und den Probebetrieb genutzt werden können. Dazu sind geeignete Fahrzeuge auszuwählen. o Es bietet sich an, die Funkgeräte auch bei großen oder besonderen Veranstaltungen zu erproben, z.b. für die Brandsicherheitswache und für den Sanitätsdienst. Hierbei ist auf die Verbindungsmöglichkeit zu anderen Einsatzkräften zu achten (z. B. ein zusätzliches analoges 2m- Band HfG). o In einem zweiten Schritt sollten dann über den Bedarf für die Aus- und Fortbildung hinaus Einsatzfahrzeuge komplett ausgestattet werden. Dies ist im Migrationskonzept festzulegen. Hierfür in Frage kommen insbesondere Führungsfahrzeuge, Fahrzeuge von IuK-Einheiten, Fahrzeuge anderer spezieller Einheiten. Eine einheitliche Ausstattung innerhalb aller Gerätetypengruppen (z. B. alle HRT und MRT mit GPS-Komponente, alle MRT mit Gatewayfunktion) ist sinnvoll. Damit ist ein Geräteaustausch jederzeit möglich. 7. Ausstattung der Einsatzkräfte mit Handfunkgeräten (HRT) Für die weiteren Migrationsstufen mit erweiteter DMO-Nutzung und späterem TMO-Betrieb ist zu klären, welche und ab welcher Ebene die Einsatzkräfte mit den digitalen Geräten auszustatten sind. Beispiele für Varianten sind: a) Führungsebene ab Gruppenführer oder Zugführer aufwärts b) Verwendung als Einsatzstellenfunk in den Trupps bis zur Ebene Gruppenführer. Die Umrüstung sollte sinnvoller Weise je Zug erfolgen, damit in dieser Einheit gleiche Geräte verwendet werden. Innerhalb eines Zuges sollte ein HRT als Repeater programmiert sein. c) Spezialeinheiten im IuK- und ABC- Bereich d) Brandsicherheitswachen, Ausstattung mit Sondergeräten e) Kompletter Ersatz der bisherigen 2m-Geräte Es ist zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage darüber möglich, auf welcher Ebene die Trennung zwischen TMO und DMO sinnvoll erfolgen kann. Hierzu sind praktische Erfahrungen mit Netzabdeckung und Netzlast erforderlich. Die Anzahl der Geräte auf der jeweiligen Ebene richtet sich nach dem taktischen Konzept der jeweiligen Behörden und Organisationen. 5

6 8. Ausstattung von Fahrzeugen Die Ausstattung mit analogen und digitalen Fahrzeugfunkgeräten ist für die Zusammenarbeit innerhalb der BOS für den gesamten Zeitraum des Übergangs vom Analog- in den Digitalfunk erforderlich. Das Ende dieses Zeitraums wird vom Langsamsten im Geleitzug bestimmt, da in jedem Fall die Kommunikation zwischen Aufgabenträgern im Feuer- und Katastrophenschutz sowie im Rettungsdienst über die regionalen und Landesgrenzen hinaus gewährleistet werden muss. Daher ist mit einer mehrjährigen Migrationsphase zu rechnen. Die Migrationsplanung muss berücksichtigen, dass im Migrationszeitraum eine jederzeitige Verständigung aller Fahrzeuge innerhalb des Leitstellengebietes miteinander möglich ist. Dies kann z. B. durch Doppelausstattung aller Fahrzeuge mit Analog- und Digitalfunk oder durch Kopplung analoger Funkverkehrskreise und digitaler Nutzergruppen geschehen. Darüber hinaus erwartet das Land, dass zur Sicherstellung der Fähigkeit der überörtlichen Hilfeleistung Führungsfahrzeuge der dafür eingesetzten Einheiten sowohl über eine analoge als auch eine digitale Funkausstattung verfügen. Daraus folgt: a) Fahrzeugneubeschaffungen sind mindestens mit der Vorrüstung für den nachträglichen Einbau digitaler MRT und HRT vorzusehen. Für HRT, die im Fahrzeug eingesetzt werden können, müssen aktive Ladehalterungen mit den notwendigen Antennensystemen vorgesehen werden. b) Führungsfahrzeuge können sofort mit Doppelausstattung (analog und digital) versehen werden, wobei die Funktion des MRT mit Repeater und/oder Gateway empfohlen wird. c) Sollten rettungsdienstliche Einheiten regelmäßig auch als Einzelfahrzeuge außerhalb ihres eigenen Leitstellenbereiches eingesetzt werden, so ist eine Abstimmung mit den Nachbarleitstellenbereichen erforderlich, um die Kommunikationsfähigkeit zu erhalten. Daraus kann resultieren, dass RTW/NEF mit analoger und digitaler Doppelausstattung vorgehalten werden. Der Einsatz von MRT mit Gatewayfunktion ist im Rettungsdienst sinnvoll. d) Die Umrüstung vorhandener Fahrzeuge muss ohne Beeinträchtigung der Einsatzbereitschaft der jeweiligen Feuerwehr erfolgen. e) Das Musterfahrzeugkonzept gibt Hinweise zu diversen Ausstattungsvarianten, z. B. die Integration von Zweitsprechstellen bei Großfahrzeugen. 6

7 9. Beispiel eines Konzeptes für die Inbetriebnahme von Funkgeräten Voraussetzung ist die Festlegung einer Stelle im Kreis, die für die Erfassung und Personalisierung der kommunalen Funkgeräte zuständig ist, vgl. Nr. 3. Dies sollte im Zusammenhang mit dem Reparatur- und Servicekonzept gesehen werden. Des Weiteren muss das kommunale Funkkonzept entsprechend angepasst und bekanntgegeben werden. Die organisatorische Selbständigkeit der Hilfsorganisationen ist zu beachten. Grundsätzlich sind folgende Schritte vorzusehen: o Einsendung der ausgelieferten Funkgeräte an die zuständige Stelle im Kreis. o Erfassung der Funkgeräte. o Bestellung der Sicherheitskarte entsprechend Nr. 2. f; dies kann ggf. bereits vor der Auslieferung der Funkgeräte erfolgen. o Sobald im ARDINI-Teil der Internetseite des Instituts der Feuerwehr Nordrhein-Westfalen konkrete Hinweise zur Programmierung der Benutzergruppen zur Verfügung stehen, sollten diese bezogen auf die örtlichen Verhältnisse konkretisiert und dann in die Funkgeräte eingegeben werden. o Auslieferung an Nutzer / Eigentümer. o Einbau in die Fahrzeuge, vgl. Nr. 2. h. o Soweit erforderlich ergänzend zur Aus- und Fortbildung im Digitalfunk (vgl. Nr. 10) Einweisung der Führungs- und Einsatzkräfte an den neuen Funkgeräten. 10. Aus- und Fortbildung Grundlage für die Aus- und Fortbildung für den Digitalfunk ist das Schulungskonzept des Landes (vgl. Nr. 2). Ausgehend von diesem Konzept soll zwischen Kreis und zugehörigen Gemeinden sowie mit den Hilfsorganisationen ein örtliches Aus- und Fortbildungsbildungskonzept vereinbart werden (vgl. Nr. 3). Eine wichtige Voraussetzung ist, dass ausreichend Multiplikatoren zur Verfügung stehen, die die erforderliche Ausbildung am IdF NRW abgeschlossen haben. Die Aus- und Fortbildung durch die Kreisausbilder bzw. die Ausbilder der Hilfsorganisationen kann bzw. sollte an das Migrationskonzept (vgl. Nr. 3 a) angepasst und dementsprechend in passende Schritte untergliedert sein. Die ersten Schritte sollen einerseits allen Führungs- und Einsatzkräften die notwendigen Grundlagen vermitteln. Mindestens genauso wichtig ist jedoch, dass alle erste Erfahrungen mit dem Digitalfunk sammeln können, d.h. die Funkgeräte im DMO-Betrieb ausprobieren und kennen lernen. Am IdF NRW stehen Lehr- und Lernunterlagen zur Verfügung (siehe Nr. 2). Ein E-Learning-Angebot wird derzeit in Zusammenarbeit mit den Hilfsorganisationen und Vertreten der Feuerwehren vorbereitet. 7

8 Für erste Übungs- und Testzwecke können digitale Funkgeräte beim Institut der Feuerwehr NRW angefordert werden. Das ist aber nur dann sinnvoll, wenn zeitnah eigene Funkgeräte zur Verfügung stehen, damit die ersten Ausbildungsschritte auf eine breitere Basis gestellt werden können und nach einem abgestimmten Zeitplan alle Führungs- und Einsatzkräfte erreicht werden können. 11. Migration in der Leitstelle Die Leitstellen sind bei den ersten Schritten der Migration in den Digitalfunk noch nicht direkt beteiligt. Der DMO-Betrieb kann auf Grund der begrenzten Reichweiten von der Leitstelle in der Regel nicht mitgehört werden, so dass der Funkverkehr mit der Leitstelle weiter im 4m-Analogfunk abgewickelt werden muss. Ergänzend zu diesen Leitlinien muss für die Leitstelle ein Migrationskonzept erarbeit werden, damit die Leitstelle rechtzeitig mit Beginn des TMO-Betriebes entsprechend ausgerüstet und ausgebildet ist, sowie die erforderlichen Funkund Einsatzkonzepte zur Verfügung stehen. Eine Migration in den TMO ohne Leitstellenbeteiligung ist nicht möglich. ARDINI ist bestrebt, hierzu unter Einbeziehung der bundesweiten Entwicklung sukzessive die erforderlichen Informationen vorzulegen. In jedem Fall erwartet das Land, dass Leitstellen während der kompletten Migrationsphase weiterhin die Erreichbarkeit im 4m-Analogfunk aufrecht erhalten. 12. Objektversorgung (Gebäudefunk) Sobald die ersten Funkgeräte zur Verfügung stehen, kann mit dem DMO- Übungs- und Testbetrieb auch Funkversorgung in besonderen Objekten/Gebäuden erprobt werden, um auch hier Erfahrungen zu sammeln und erste Erkenntnisse über die Möglichkeiten der Objektversorgung im DMO zu erhalten. Dabei sollte auch die Nutzung von DMO-Repeatern ausprobiert werden. Dazu können Funkgeräte verwendet werden, die mit einer Repeaterfunktion ausgestattet sind. Wird in Objekten/Gebäuden eine ausreichende DMO-Versorgung festgestellt, kann dies auch bei Einsätzen genutzt werden. Bei Objekten, die bereits mit einer Gebäudefunkanlage für den analogen BOS- Funk ausgestattet sind, sollte Kontakt mit dem Betreiber aufgenommen werden. In Absprache mit den Betreibern sollte auch hier ein Übungs- und Testbetrieb durchgeführt werden, um Erfahrungen zu gewinnen, auch wenn im Einsatzfall weiterhin der 2m-Funk zu nutzen ist. Mit dem Betreiber kann erörtert werden, welche Teile der Anlage für den Digitalfunk geeignet sind, inwieweit eine Umrüstung der Anlage möglich ist und vom Betreiber 8

9 durchgeführt werden könnte. Eine Rechtsgrundlage, die den Betreiber zur Umrüstung verpflichtet, gibt es in den meisten Fällen nicht. Dementsprechend muss in jedem Einzelfall eine sorgfältige Prüfung erfolgen, verbunden mit einer engen Abstimmung zwischen Feuerwehr, Brandschutzdienststelle des Kreises und Bauaufsichtsbehörden. Einen Sonderfall stellen die Objekte der öffentlichen Verkehrsinfrastruktur dar. Für Straßentunnel, Eisenbahntunnel und Stadtbahntunnel gibt es belastbare Rechtsgrundlagen für die Migration. Für derzeit in der Planung oder im Baugenehmigungsverfahren befindliche Objekte ist sicherzustellen, dass die installierten Gebäudefunkanlagen zukünftig ohne große bauliche Veränderungen in den Digitalfunk überführt werden können. Dazu ist bei der Aufstellung der Funkkonzepte auch die Gebäudefunkkonzeption zu überdenken. Vor der Errichtung einer Gebäudefunkanlage sind von der Brandschutzdienststelle Aussagen zu treffen, ob die Anlage im DMO oder im TMO funktionieren soll. Zudem muss für den Betreiber klar sein, ob die Anlage permanent in Betrieb sein muss (um z.b. Rettungsdienstkräften in Gebäuden eine Funkanbindung zu ermöglich) oder erst bei dem Einsatz der Feuerwehr aktiviert wird. 9

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