Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst FB Wissenschaft Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1444

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1 FB Wissenschaft Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1444 FB Wissenschaft Haushaltsermächtigungen: 1444, Fachbereichs- und Servicebereichsbeschreibung Zum Fachbereich Wissenschaft gehören die staatlichen Hochschulen Baden-Württembergs nach 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 6 LHG (Universitäten, Pädagogische Hochschulen, Musik- und Kunsthochschulen, Fachhochschulen und die Duale Hochschule). Die Hochschulen und ihre Mitglieder dienen durch ihre Aufgabenwahrnehmung in der Lehre, der Forschung und den Sonstigen Dienstleistungen entsprechend der Hochschulart der Pflege und Entwicklung der Wissenschaften und Künste oder der Vermittlung einer Ausbildung, die zu selbstständiger Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden oder zu künstlerischen Tätigkeiten in der Berufspraxis befähigt ( 2 Abs. 1 LHG). Der Fachbereich Wissenschaft umfasst die Produktbereiche Lehre, Forschung und Sonstige Dienstleistungen. Der Produktbereich Lehre umfasst eine der Hauptaufgaben oder maßgeblichen Leistungsprozesse der Hochschulen in Baden-Württemberg, die dem Fachbereich Wissenschaft des MWK zugeordnet sind. Dies sind die Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Kunst- und Musikhochschulen, Fachhochschulen und die Duale Hochschule. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt durch die Mitglieder der genannten Einrichtungen weitestgehend im Rahmen von Studiengängen, die als konstitutives Element auf ein berufliches Tätigkeitsfeld vorbereiten und die dafür erforderlichen fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden vermitteln. Der Produktbereich Forschung umfasst die zweite wesentliche Hauptaufgabe bzw. maßgeblichen Leistungsprozess der Hochschulen in Baden-Württemberg, die dem Fachbereich Wissenschaft des MWK zugeordnet sind. Dies sind die Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Kunst- und Musikhochschulen, Fachhochschulen und die Duale Hochschule. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt durch die Mitglieder der genannten Einrichtungen weitestgehend im Rahmen von Forschungsvorhaben und dient der Gewinnung wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie der wissenschaftlichen Grundlegung und Weiterentwicklung von Lehre und Studium. Der Produktbereich Sonstige Dienstleistungen umfasst eine Vielzahl von Aktivitäten, die die Hochschulen in Baden-Württemberg im Rahmen der Pflege und Entwicklung der Wissenschaft und Künste sowie der Vermittlung wissenschaftsorientierter, praxisbezogener und beruflicher Bildung wahrnehmen. Zu den Aktivitäten zählen Beratung, Weiterbildung, Wissens- und Technologietransfer, die Erstellung von Patenten und Lizenzen sowie ggf. künstlerische Leistungen. Diese sollen insbesondere die Vermittlung von wissenschaftlichen oder wissenschaftsbezogenen Kenntnissen an Adressaten außerhalb der Hochschulen fördern. 2. Ziele und Messgrößen FB Wissenschaft Fachbereich (FB) Produktbereich (PB) Produktgruppe (PG) Produkt (FP/LS) Haushaltsermächtigungen in Kapitel Ziele Bezeichnung/Einheit Messgrößen zur Zielerreichung Ist 2009 Ist 2010 Soll 2011 Soll 2012 PB Lehre 1444, 1403 Vermittlung der Kenntnisse,Fähigkeiten,Metho den, die Studierende zu verantwortl. Handeln befähigen PB Forschung 1444, 1403, 1499 Theoret. u praxisorientierter Erkenntnisgewinn / Anwendungsentwicklung aus theoret. Erkenntnissen Gesamtkosten der Lehre/Rechts-,Wirtschafts-,Sozialwissenschaften in Gesamtkosten der Lehre/Mathematik,Naturwissenschaft en in Gesamtkosten der Lehre/Ingenieurwissenschaften in GK der Lehre pro Student/Rechts-,Wirtschafts-, Sozialwissenschaften in GK der Lehre pro Student/Mathematik,Naturwissensch aften in GK der Lehre pro Student/Ingenieurwissenschaften in Kosten der Forschung/Rechts-,Wirtschafts-,Sozialwissenschaften in Kosten der Forschung/Mathematik,Naturwissens chaften in Kosten der Forschung/Ingenieurwissenschaften in (Soll 2009) , , ,6 4,2 7,0 6, , , ,8 Kosten Forschung/außerhalb der Studienbereiche in 777,9 (Soll 2010) , , ,7 4,1 4,9 6, ,6 849, ,6 - GK der Forschung pro Prof/Rechts-,Wirtschafts-,Sozialwissenschaften in 36,7 46,7-356-

2 FB Wissenschaft Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1444 Fachbereich (FB) Produktbereich (PB) Produktgruppe (PG) Produkt (FP/LS) Haushaltsermächtigungen in Kapitel Ziele Bezeichnung/Einheit Messgrößen zur Zielerreichung Ist 2009 Ist 2010 Soll 2011 Soll 2012 PB Forschung 1444, 1403, 1499 Theoret. u praxisorientierter Erkenntnisgewinn / Anwendungsentwicklung aus theoret. Erkenntnissen GK der Forschung pro Prof/Mathematik,Naturwissenschafte n in GK der Forschung pro Prof/Ingenieurwissenschaften in (Soll 2009) 68 54,4 (Soll 2010) 50 59,7 Anteil Drittmittel am Haushaltsvolumen in % 7,4 19,7 PB Sonstige Dienstleistungen 1444, 1403 Förderung der Sonstigen Dienstleistungen GK Sonstige Dienstleistungen/Rechts-,Wi-,Soz.Wiss. in 739, ,5 GK Sonstige Dienstleistungen/Math,Naturwiss. in 160,6 169,9 GK Sonstige Dienstleistungen/Ingenieurwiss. in 728,4 896,1-357-

3 V o r b e m e r k u n g : Vgl. die Hinweise im Abschnitt B des Vorwortes. Die von der Landesregierung beschlossenen Informatik / Medien - Ausbauprogramme 1999 und 2000 werden im Haushaltsjahr 2012 fortgeführt. An der Hochschule sind 42 Studiengänge in den Fächergruppen der Ingenieurwissenschaften, Informatik und Wirtschaftswissenschaften eingerichtet. Im WS 2010/11 betrug die Zahl der Studierenden In Schwäbisch Hall wurde zum WS 2009/10 ein weiterer Standort der Hochschule Heilbronn mit 3 betriebswirtschaftlichen Studiengängen mit dem Schwerpunkt Vertrieb eingerichtet. Die Landesregierung hat der Einrichtung am 10. Juni 2008 zugestimmt. Einnahmen Verwaltungseinnahmen Einnahmen aus Studiengebühren 3.384,0 a) 0, ,2 b) 3.083,5 c) Erläuterung: Vgl. Vermerk bei Tit.Gr Ausgaben -. Wegfall der Studiengebühren, vgl. Erl. zu Kap Tit.Gr Verwaltungseinnahmen 0,0 a) 0,0 20,6 b) 23,6 c) Erläuterung: Vgl. Vermerk bei Tit Zwischensumme Verwaltungseinnahmen 3.384,0 a) 0,0 Übrige Einnahmen Erstattung von Personalausgaben für 874,3 a) 803,5 Stiftungsprofessuren 430,3 b) 651,8 c) Erläuterung: Veranschlagt sind die Personalkostenerstattungen für folgende Stiftungsprofessuren: 1. eine Stiftungsprofessur der Bes.Gr. W 2 zur Aufstockung des Studienschwerpunkts Software-Engineering von einem Halbzug auf einen Vollzug für die Dauer von 10 Jahren (bis 2012), 2. eine Stiftungsprofessur der Bes.Gr. W 2 für die Studienrichtung Sportmanagement im Studiengang Betriebswirtschaftslehre am Standort Künzelsau für die Dauer von 10 Jahren (bis 2012), 3. eine Stiftungsprofessur der Bes.Gr. W 2 für den internationalen Masterstudiengang für die Dauer von 10 Jahren (bis 2012), 4. eine Stiftungsprofessur der Bes.Gr. W 2 für die Studienrichtung Medienmanagement im Studiengang Betriebswirtschaftslehre am Standort Künzelsau für die Dauer von 10 Jahren (bis 2014), -358-

4 5. eine Stiftungsprofessur der Bes.Gr. W 2 für den Studiengang Automotive System Engineering Bereich Kfz-Technik für die Dauer von 10 Jahren (bis 2015), 6. eine Stiftungsprofessur der Bes.Gr. W 2 für den Studiengang Automotive System Engineering Bereich Elektrotechnik für die Dauer von 10 Jahren (bis 2015), 7. eine Stiftungsprofessur der Bes.Gr. W 2 für den Studiengang Automotive System Engineering Bereich Technische Mechanik für die Dauer von 10 Jahren (bis 2015), 8. eine Stiftungsprofessur der Bes.Gr. W 2 für den Studiengang Produktion und Logistik für die Dauer von 10 Jahren (bis 2015), 9. eine Stiftungsprofessur der Bes.Gr. W 2 für den Studiengang Elektronik und Informationstechnik für die Dauer von 10 Jahren (bis 2019), 10. eine Stiftungsprofessur der Bes.Gr. W 2 für den Studiengang Technisches Logistik-Management für die Dauer von 10 Jahren (bis 2019), 11. eine Stiftungsprofessur der Bes.Gr. W 2 für den Studiengang Internationale Betriebswirtschaft Osteuropa für die Dauer von 10 Jahren (bis 2019), 12. eine Stiftungsprofessur der Bes.Gr. W 2 für den Studiengang Systemgastronomie für die Dauer von 10 Jahren (bis 2019), 13. eine Stiftungsprofessur der Bes.Gr. W 2 für den Studiengang Energiemanagement für die Dauer von 10 Jahren (bis 2019), 14. eine Stiftungsprofessur der Bes.Gr. W 2 für den Studiengang Betriebswirtschaft und Logistikmanagement für die Dauer von 5 Jahren (bis 2014), 15. eine Stiftungsprofessur der Bes.Gr. W 2 für Leistungselektronik und elektrische Antriebe für die Dauer von 10 Jahren (bis 2022). Die erstatteten Versorgungszuschläge sind Kap Tit zuzuführen. Zwischensumme Übrige Einnahmen 874,3 a) 803,5 gruppen 71 Einnahmen aus Benutzungsgebühren, Nebennutzungen u. dgl. Erläuterung: Vgl. Vermerk bei Tit.Gr. 71 Ausgaben Benutzungsgebühren sowie sonstige Entgelte 6,4 a) 6,4 25,9 b) 41,6 c) Sonstige Einnahmen 11,8 a) 11,8 983,6 b) 46,7 c) Erläuterung: Einschließlich Ersatzleistungen von Professorinnen und Professoren für Aufträge, die von der Steinbeisstiftung abgewickelt werden Beiträge, Zuwendungen und Zuweisungen 0,0 a) 0,0 0,0 b) Erläuterung: Hier sind die Beiträge von Studierenden für die Teilnahme an Exkursionen sowie Zuwendungen und Kostenbeiträge Dritter für die Durchführung von Exkursionen zu vereinnahmen. Summe gruppe 71 18,2 a) 18,2-359-

5 73 Einnahmen für die Einrichtung und den Betrieb des Hochschulstandorts Schwäbisch Hall Erläuterung: Vgl. Vermerk und Erläuterung bei Tit.Gr. 73 Ausgaben N 133 Verwaltungseinnahmen 0,0 a) 0,0 0,0 b) Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen aus dem 0,0 a) 0,0 öffentlichen Bereich 0,0 b) Einnahmen aus Zuwendungen und Zuschüssen aus 634,2 a) 660,0 sonstigen Bereichen 660,1 b) 405,0 c) Einnahmen aus Zuführungen von Kap ,5 a) 892,5 Tit ,5 b) 297,5 c) Summe gruppe ,7 a) 1.552,5 92 Einnahmen aus Drittmitteln und aus anderen Kapiteln des Staatshaushaltsplans Erläuterung: Vgl. Vermerk bei Tit.Gr. 92 Ausgaben Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen aus dem 0,0 a) 0,0 öffentlichen Bereich 1.024,4 b) 372,6 c) Erläuterung: Unter diese Zweckbestimmung fallen alle Einnahmen aus Zuweisungen, Zuschüssen und Aufträgen öffentlich rechtlicher Einrichtungen sowie Drittmittel, die direkt oder indirekt Mitteln der öffentlichen Hand entstammen (Europäische Union, Deutsche Forschungsgemeinschaft, Max-Planck-Gesellschaft, Sonderforschungsbereiche usw.). Dies gilt auch für andere Einrichtungen, die nach den Drittmittelrichtlinien den öffentlichen Einrichtungen ausdrücklich gleichgestellt sind. Die Weitergabe von Einnahmen an andere Einrichtungen sind in entsprechender Anwendung des 35 LHO von den Einnahmen abzusetzen Einnahmen aus Zuwendungen und Zuschüssen aus 0,0 a) 0,0 sonstigen Bereichen 2.042,5 b) 849,2 c) Erläuterung: Unter diese Zweckbestimmung fallen alle Einnahmen aus Zuwendungen, Zuschüssen und Aufträgen sonstiger Dritter (vgl. Erläuterungen zu Tit )

6 Einnahmen für besondere Zwecke aus anderen 0,0 a) 0,0 Kapiteln des Staatshaushaltsplans 0,0 b) Erläuterung: Unter diese Zweckbestimmung fallen die Zuweisungen aus anderen Kapiteln des Landeshaushalts (insbesondere für die Durchführung von Untersuchungen und Forschungsvorhaben) und aus den Zentralkapiteln des Einzelplans 14, wenn sie aus einem der Gruppe 981 erfolgen. Summe gruppe 92 0,0 a) 0,0 Gesamteinnahmen 5.803,2 a) 2.374,2 Ausgaben Tit Nr. 4, 7 und 9 der Erläuterungen sind gegenseitig deckungsfähig. Mehrausgaben bei Tit Nr. 4, 7 und 9 der Erläuterungen sind bis zur Höhe von Einsparungen bei Tit.Gr. 71 zulässig. Die Tit , und die Tit.Gr. 71 sind gegenseitig deckungsfähig und übertragbar. Bei diesen n erhöht sich die Ausgabeermächtigung nach näherer Bestimmung des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft und des Wissenschaftsministeriums um die Einsparung durch Nichtbesetzung von Stellen bei Tit und Personalausgaben Bezüge und Nebenleistungen der Beamtinnen ,0 a) ,8 und Beamten ,8 b) ,9 c) Erläuterung: Übertragen von Kap Tit ,0 Tsd. EUR und Kap Tit ,4 Tsd. EUR. Erhöhung des Planansatzes im Haushaltsjahr 2012 um 32,4 Tsd. EUR aufgrund der Übertragung einer A 7-Stelle von Kap Tit.Gr. 70. Vgl. Vermerke bei den Ausgaben und bei Kap Tit und Der Haushaltsansatz umfasst auch Zulagen nach Maßgabe der besoldungsgesetzlichen Vorschriften N 133 Leistungsprämien für Beamtinnen und Beamte 0,0 a) 0,0 gem. 76 LBesGBW 0,0 b) Ausgaben sind nach näherer Bestimmung des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft und des Wissenschaftsministeriums bis zur Höhe von Einsparungen durch Nichtbesetzung von Stellen bei Tit und zulässig Entgelte der Arbeitnehmerinnen und 6.879,0 a) 7.340,0 Arbeitnehmer (Beschäftigten) 7.274,6 b) 7.109,6 c) Leistungsentgelte nach 40 Nr. 6 TV-L zu 18 Abs. 2 und 3 TV-L können nach näherer Bestimmung des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft und des Wissenschaftsministeriums bis zur Höhe von Einsparungen durch Nichtbesetzung von Stellen bei Tit und gewährt werden

7 Erläuterung: Veranschlagt sind: Neben den ordentlichen Bezügen für die tariflichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschließlich der nicht besonders aufgeführten Zulagen aufgrund von Tarifverträgen Tsd. EUR 3. 0/1 Auszubildende, Praktikantinnen/Praktikanten und sonstige in einem privatrechtlichen Ausbildungsverhältnis beschäftigte Personen sowie Praxissemesterstudentinnen/-studenten 4. Zeitzuschläge, Überstundenentgelte und Entgelte für Mehrarbeit 1,3 7. Sonstige Zulagen (Zulagen nach 19 TV-L, Schmutz-, Gefahren- und 1,2 Erschwerniszuschläge nach dem TV-Z zu 29 MTL II i.v.m. 19 Abs. 5 TV-L) 9. Sonstiges (Pauschalentschädigungen für die Wartung und Pflege von Dienstkraftfahrzeugen außerhalb der Dienstzeit durch Selbstfahrer je 23 EUR im Monat) 0, Sonstige Personalausgaben 44,3 a) 44,3 60,7 b) 33,0 c) Erläuterung: Veranschlagt sind: Tsd. EUR Sonstige Beschäftigungsentgelte * 44,3 Hieraus dürfen auch Umzugskostenvergütungen, Trennungsgelder u. dgl. bezahlt werden. * Veranschlagt sind die Kosten für Urlaubs-, Krankheitsstellvertretungen und Aushilfen. Hieraus können auch Überstundenvergütungen und Zeitzuschläge insbesondere im Bereich der Bibliothek und der Haustechnik bezahlt werden. Zwischensumme Personalausgaben ,3 a) ,1 Sächliche Verwaltungsausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben 201,2 a) 201,2 576,2 b) 381,4 c) Die Ausgabeermächtigung erhöht sich um die Einnahmen bei Tit Erläuterung: Veranschlagt sind: Tsd. EUR Geschäftsbedarf 10,5 Bücher, sonstige Druckerzeugnisse u. dgl. 1,4 Postgebühren 28,3 Haltung von Dienstkraftfahrzeugen u. dgl. 3,2 Maschinen, Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände 5,0 Dienst- und Schutzkleidung 1,1 Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume (außer Energiebewirtschaftungskosten) 11,7 Sächliche Prüfungskosten 2,2 Zur Durchführung des Arbeitssicherheitsgesetzes, der Gefahrstoffverordnung u. dgl. 6,2 Künstlersozialabgabe nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz 0,8 Vermischte Verwaltungsausgaben 92,4 Reisekosten, Reisebeihilfen * 37,1 Zur Verfügung des Vorstandes für Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen ** 1,3 zus. 201,2 Hieraus können auch Aufwendungen für den Hochschulrat, Amtseinführungen und die Pflege der Außenbeziehungen der Hochschule (z.b. Empfang und Bewirtung von Gästen, Pflege von Partnerschaften und Alumni, Werbemaßnahmen zur Profilierung, Präsentation auf Messen und Kongressen) bestritten werden

8 * Veranschlagt sind die Mittel für Dienstreisen, Exkursionen, Beihilfen zu Studienreisen, Reisen zum Zwecke der Fortbildung, zum Besuch von Fachtagungen und Kongressen im In- und Ausland u. dgl. sowie Wegstreckenentschädigungen für privateigene Kraftfahrzeuge. ** Der Betrag ist verbindlich. Die Ausgaben sind einzeln zu belegen. Eine pauschale Auszahlung ist nicht zulässig. Zugelassene Fahrzeuge: Pkw 6 6 Bestand an Dienstkraftfahrzeugen und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen: Selbstfahrende Arbeitsmaschinen 1 1 Pkw (Elektrofahrzeug) 0 1*) Kombi-, Einsatz- und Spezialfahrzeuge, Fahrzeuge mit Sonderausstattung, Funk, usw. 2 3*) Davon für den Standort Künzelsau (1) (1) Außerdem werden betrieben und unterhalten aus Tit : Lkw für die Kfz-Versuche 1 1 *) davon je 1 geleast Zwischensumme Sächliche Verwaltungsausgaben 201,2 a) 201,2 Ausgaben für Investitionen Ausstattungsmaßnahmen 0,0 a) 0,0 377,4 b) 15,9 c) Ausgaben sind bis zur Höhe von Einsparungen bei Tit , und Tit.Gr. 71 zulässig. Zwischensumme Ausgaben für Investitionen 0,0 a) 0,0 Besondere Finanzierungsausgaben Zuführung an den Studienfonds 0,0 a) 0,0 0,0 b) Ausgaben sind zulässig in Höhe von Einsparungen bei Tit.Gr. 71. Erläuterung: Für ggf. noch anfallende Restzahlungen des Studienfonds. Für die Zuführung an den Studienfonds dürfen Einnahmen aus Studiengebühren nicht verwendet werden. Zwischensumme Besondere Finanzierungsausgaben 0,0 a) 0,0 gruppen Die Mittel der gruppen sind übertragbar. Innerhalb der einzelnen gruppen sind die Gruppentitel gegenseitig deckungsfähig

9 71 Aufwand für Lehre und Forschung, Informationstechnik, Rechenzentrum und Bibliothek Die Ausgabeermächtigung erhöht oder vermindert sich um die Mehr- oder Wenigereinnahmen bei Tit und Tit.Gr. 71. Erläuterung: Vgl. Tit.Gr. 71 Einnnahmen Personalaufwand 2.210,5 a) 947, ,2 b) 2.702,9 c) Ausgaben sind nur für befristete Beschäftigungsverhältnisse zulässig. Erläuterung: Übertragen nach Kap Tit ,4 Tsd. EUR zur Weiterfinanzierung der aus Kap. 1403Tit übertragenen Stellen. Weniger wegen Wegfall der Studiengebühren, vgl. Erl. zu Kap Tit.Gr. 71. Der Planansatz wurde im Haushaltsjahr 2012 aufgrund der Einrichtung einer Azubi-Stelle um 13,0 Tsd. EUR gekürzt. Veranschlagt sind: Tsd. EUR 1. Vergütungen für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte 14,2 2. Vergütungen und Auslagenersatz für Lehraufträge, Gastvorträge, Gastprofessuren und Gastdozenturen 888,3 3. Persönliche Prüfungskosten 0,5 4. Weitere Vergütungen und Löhne für Aushilfskräfte 8,2 5. Für das Rechenzentrum 27,6 6. Zur Förderung der studentischen Angelegenheiten 5,6 7. Zur Pflege der Auslandsbeziehungen 2,7 zus. 947, Sachaufwand 2.087,7 a) 1.241, ,9 b) 3.057,8 c) Hieraus dürfen auch Reisekostenvergütungen und Reisebeihilfen für Reisen, die für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Pflichtexkursionen sowie die Praxissemester- und Diplomarbeitenbetreuung unmittelbar erforderlich sind, bestritten werden. Erläuterung: Weniger wegen Wegfall der Studiengebühren, vgl. Erl. zu Kap Tit.Gr. 71. Veranschlagt sind: Tsd. EUR 1. Aufwand für Informationstechnik 82,8 2. Für das Rechenzentrum 618,8 3. Für die Bibliothek 108,5 4. Für Lehre und Forschung 402,3 5. Zur Förderung der studentischen Angelegenheiten 21,9 6. Zur Pflege der Auslandsbeziehungen 7,4 zus ,7 Hier sind alle Mittel der HGr. 5 zusammengefasst, insb. die laufenden und einmaligen Gebühren und Kosten für Fernmeldeanlagen sowie die Kosten für die Beschaffung, Anmietung, den Betrieb und die Unterhaltung von Geräten. Anzahl der in Wohnungen von Landesbediensteten vorhandenen dienstlichen Fernsprechanschlüsse:

10 Stipendien 0,0 a) 0,0 0,0 b) Ausgaben für Stipendien können nur für vom Wissenschaftsministerium im Rahmen bestehender Programme vergebene Stipendien geleistet werden Erwerb von Dienstfahrzeugen und dgl. 0,0 a) 0,0 0,0 b) Erwerb von Maschinen, Geräten, Ausstattungs- und 2.364,4 a) 672,4 Ausrüstungsgegenständen u. dgl ,4 b) 128,6 c) Erläuterung: Weniger wegen Wegfall der Studiengebühren, vgl. Erl. zu Kap Tit.Gr. 71. Veranschlagt sind: Tsd. EUR 1. Für das Rechenzentrum 11,0 2. Für Lehre und Forschung 661,4 zus. 672,4 Veranschlagt sind die Mittel für die Erneuerung und Ergänzung der Einrichtung und Ausstattung. Die Mittel werden benötigt, um die Ausstattung der Hochschule auf dem für die Lehre notwendigen Stand zu halten. Aus den Mitteln können auch Reinvestitionen für die Verwaltung bis zu höchstens 10 v.h. des Ansatzes getätigt werden. Zu 2: Hieraus können auch Kosten im Rahmen des von der Landesregierung am beschlossenen kurzfristigen Informatik-Sonderprogramms und der von der Landesregierung beschlossenen Bereitstellung von Mitteln in Höhe von 7,7 Mio. EUR für Umstrukturierungsmaßnahmen bestritten werden Zuführung an Kap Tit , bzw. 0,0 a) 0, für Baumaßnahmen und Bauunterhaltungs- 0,0 b) maßnahmen Summe gruppe ,6 a) 2.861,2 73 Für die Einrichtung und den Betrieb des Hochschulstandorts Schwäbisch Hall Ausgaben sind in Höhe der Einnahmen bei Tit.Gr. 73 zulässig. Aus Mitteln Dritter sind unbefristete Arbeitsverträge zulässig, wenn aus arbeitsrechtlichen Gründen eine Befristung nicht möglich ist. Erläuterung: Die Einrichtung und der Betrieb der Außenstelle Schwäbisch Hall wird aus Drittmitteln der Region und aus Mitteln des Ausbauprogramms Hochschule 2012 (Kap Tit.Gr. 77) finanziert Bezüge und Nebenleistungen der Beamtinnen und 650,5 a) 824,0 Beamten 288,9 b) -365-

11 Personalaufwand 476,9 a) 536,5 402,2 b) 219,1 c) Sachaufwand 199,3 a) 192,0 316,5 b) 223,3 c) Erwerb von Maschinen, Geräten, Ausstattungs- und 200,0 a) 0,0 Ausrüstungsgegenständen u. dgl. 0,0 b) Summe gruppe ,7 a) 1.552,5 92 Ausgaben aus Drittmitteln und aus anderen Kapiteln des Staatshaushaltsplans Ausgaben sind in Höhe der Einnahmen bei Tit.Gr. 92 zulässig. Aus Mitteln Dritter sind unbefristete Arbeitsverträge zulässig, wenn aus arbeitsrechtlichen Gründen eine Befristung nicht möglich ist. Erläuterung: Vgl. Tit.Gr. 92 Einnahmen Personalaufwand 0,0 a) 0, ,9 b) 582,2 c) Sachaufwand 0,0 a) 0,0 547,6 b) 451,5 c) Stipendien 0,0 a) 0,0 218,7 b) 206,5 c) Erwerb von Dienstfahrzeugen und dgl. 0,0 a) 0,0 0,0 b) Erwerb von Maschinen, Geräten, Ausstattungs- und 0,0 a) 0,0 Ausrüstungsgegenständen u. dgl. 260,0 b) 36,4 c) Zuführung an Kap Tit , bzw. 0,0 a) 0, für Baumaßnahmen und Bauunterhaltungs- 0,0 b) maßnahmen Summe gruppe 92 0,0 a) 0,0 Gesamtausgaben ,8 a) ,0-366-

12 Abschluss Kapitel 1444 Verwaltungseinnahmen 3.402,2 a) 18,2 Übrige Einnahmen 2.401,0 a) 2.356,0 Gesamteinnahmen 5.803,2 a) 2.374,2 Personalausgaben ,2 a) ,7 Sächliche Verwaltungsausgaben 2.488,2 a) 1.634,9 Ausgaben für Investitionen 2.564,4 a) 672,4 Gesamtausgaben ,8 a) ,0 Kapitel 1444 Zuschuss ,6 a) ,8-367-

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