Wasserlöschanlagen Welche Anforderungen werden zukünftig an die Planung, Abnahme und Kontrolle gestellt?
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- Arwed Justus Tiedeman
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1 Wasserlöschanlagen Welche Anforderungen werden zukünftig an die Planung, Abnahme und Kontrolle gestellt? Thomas Goetschi Goetschi Ingenieurbüro AG, 8107 Buchs Akkreditierte Inspektionsstelle nach ISO
2 Abgrenzung der Zuständigkeiten (Entflechtung) VKF-Brandschutzrichtlinie - definiert Schutzziele - seit SES-Richtlinie - Stand der Technik - ab (Muster)-Weisung - Individuelle Vollzugsbestimmungen der Kantone 2
3 Neue VKF-Brandschutzrichtlinie Literaturnachweis Sämtliche Texte aus den entsprechenden Richtlinien und Weisungen sind grau hinterlegt. Bsp: 3
4 Neue VKF-Brandschutzrichtlinie Ausnahmen des Schutzumfangs geändert Grundsätzliches Zulässige Ausnahmen Notwendige Ausnahmen 4
5 Neue VKF-Brandschutzrichtlinie Grundsätzliches - Anbauten und Überdachungen sind in Sprinklerschutz miteinzubeziehen - Räume mit besonders brandgefährdeten Einbauten in Absprache mit Behörde schützen - Absprache mit Behörde bei Bereichen, welche aus technischen Gründen, nicht mit Sprinkler geschützt werden können 5
6 Neue VKF-Brandschutzrichtlinie Zulässige Ausnahmen Schutz in Hohlräumen neu festgelegt Brandbelastung Ja Nein Nein Ja Aktivierungsgefahr Ja Nein Ja Nein Sprinklerschutz Ja Nein Nein Nein 6
7 Neue VKF-Brandschutzrichtlinie Zulässige Ausnahmen - Schutz in Hohlräumen neu festgelegt muss oder sein 7
8 Neue VKF-Brandschutzrichtlinie Ausnahmen des Schutzumfangs geändert Notwendige Ausnahmen 8
9 Neue VKF-Brandschutzrichtlinie 3.5 Wasserversorgung 9
10 Neue VKF-Brandschutzrichtlinie 3.5 Wasserversorgung (Anhang) 10
11 Neue VKF-Brandschutzrichtlinie 3.5 Wasserversorgung: Nennwirkzeit t N 11
12 Neue VKF-Brandschutzrichtlinie 3.6 Alarmierung Definition ständig besetzte Stelle (Anhang) 12
13 Neue VKF-Brandschutzrichtlinie 3.6 Alarmierung 13
14 Neue VKF-Brandschutzrichtlinie 3.8 Absperrorgane 3.8 Absperrorgane (Anhang) - Wann kann ein Absperrorgan eingesetzt werden? - Welche Schutzziele müssen trotzdem erreicht werden 14
15 Neue VKF-Brandschutzrichtlinie 4.2 Dokumentation 15
16 Neue VKF-Brandschutzrichtlinie 4.2 Dokumentation: Nutzungsplan 16
17 Neue VKF-Brandschutzrichtlinie 4.2 Dokumentation: Nutzungsplan (Ausschnitt) 17
18 Neue VKF-Brandschutzrichtlinie 4.3 Sonderanwendungen 18
19 Neue VKF-Brandschutzrichtlinie 4.4 Ausserbetriebsetzung 19
20 Neue SES-Richtlinie Begriffbestimmmung Bisher: Technische Richtlinie Sprinkleranlagen Planung, Einbau, Betrieb Neu: SES-Richtlinie Sprinkleranlagen Planung, Einbau, Betrieb 20
21 Neue SES-Richtlinie Prozessablauf nach SIA
22 Neue SES-Richtlinie Regaltiefe 22
23 Neue SES-Richtlinie 3.5 Löschwasserversorgung - Auslegung Hauszuleitung muss neu Q N (SP + 20%) berücksichtigt werden Anlagen mit AFFF - volle Wasserdurchfluss muss auch bei defektem Zumischsystem selbständig gewährleistet sein (automatischer Bypass); 23
24 Neue SES-Richtlinie Ausländische Standards Anforderungen des Merkblattes Umgang mit ausländischen Standards wurden in SES-RL übernommen 24
25 Neue SES-Richtlinie Zus. Sprinkler neben Hindernis Bisher: 40 x 40 cm Wärmestaublech Neu: Genügt 120 mm 25
26 Neue SES-Richtlinie 6.2 Rohrleitungen / 6.3 Rohrhalterungen - Neue Bestimmungen ähnlich CEA Aber, nach wie vor kein Anerkennungsverfahren 26
27 Neue SES-Richtlinie Bemerkungen - Weitere kleinere Änderungen - Redaktionelle Änderungen - Aufzählung nicht abschliessend 27
28 Neue (Muster)-Weisung Einleitung - Jeder Kanton hat eigene Gesetzgebung - Weisung regelt hoheitliche Aspekte - Hilfsmittel für Kantone für die Regelung der aufgeführten Bestimmungen 28
29 Neue (Muster)-Weisung Prozessablauf im Anhang 29
30 Neue (Muster)-Weisung Zuständigkeit bei Inspektionen - Jede Behörde kann Inspektionen selber durchführen oder Dritte bestimmen - Jede Behörde bestimmt welche Inspektionen durchgeführt werden 30
31 Neue (Muster)-Weisung Anforderungen an Inspektionsstellen - Inspektionsstelle muss durch Schweizerische Akkreditierungsstelle akkreditiert sein - Akkreditierung nach ISO im Bereich Wasserlöschanlagen Akkreditierte Inspektionsstelle nach ISO/IEC Akkreditierungs-Nr. SIS
32 Neue (Muster)-Weisung Risikogruppen 32
33 Neue (Muster)-Weisung Kontrollturnus - In Abhängigkeit der Risikogruppe - Behörde bestimmt ihren Turnus Wichtig: Die Betriebsbereitschaft von technischen Brandschutzsystemen wird immer bedeutender 33
34 Bitte beachten Sie, dass die Aufzählung nicht abschliessend ist Weitere Infos auf Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 34
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