Dossier Einbeziehung von AGB

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1 Einbeziehung von AGB AGB-Klauseln müssen zum Bestandteil des Vertrages werden Dossier Einbeziehung von AGB Prof. Dr. iur. Darius O. SCHINDLER

2 Einbeziehung von AGB gegenüber Verbrauchern (B2C) Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Bestandteil eines Vertrags, wenn der Verwender bei Vertragsschluss 1. die andere Vertragspartei ausdrücklich oder, wenn ein ausdrücklicher Hinweis wegen der Art des Vertragsschlusses nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich ist, durch deutlich sichtbaren Aushang am Ort des Vertragsschlusses auf sie hinweist (EINBEZIEHUNG) und 2. der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise, die auch eine für den Verwender erkennbare körperliche Behinderung der anderen Vertragspartei angemessen berücksichtigt, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen (KENNTNISNAHME), und wenn die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden ist (EINVERSTÄNDNIS). 2

3 Einbeziehungsklausel Es gelten unsere AGB / Lieferbedingungen / Einkaufsbedingungen / Kenntnisnahme Aushang in den Geschäftsräumen bei Verkäufen im Ladengeschäft oder Übersendung mit dem Angebot oder der Auftragsbestätigung AGB müssen stets mitgeschickt werden (Prospekt, Katalog, Angebot, , Webshop etc.). 3

4 Einbeziehung gegenüber Unternehmen (B2B) Nach 310 BGB gelten die AGB-rechtlichen Regelungen nicht gegenüber einem Unternehmen. Danach gilt vor allem die strenge Einbeziehungsregel nach 305 Abs. 2 BGB nicht im B2B-Bereich. AGB müssen aber nach allg. Grundsätzen Vertragsbestandteil werden! Für die Einbeziehung genügt daher jede auch stillschweigend erklärte Willensübereinstimmung ohne die sonst nötige Kenntnisnahme des AGB-Textes! Bei Verträgen mit Unternehmen müssen die AGB daher (nur) durch rechtsgeschäftliche Einbeziehung (Vereinbarung) Vertragsinhalt geworden sein. Anders aber im internationalen Handel: hier müssen die AGB bei Vertragsschluss zur Verfügung gestellt werden. 4

5 Kein Handelsbrauch Es gibt keinen Handelsbrach, wonach nur aufgrund eigener AGB geliefert wird! Hierzu der Bundesgerichtshof: Zwar verwenden [Unternehmen] typischerweise Allgemeine Geschäftsbedingungen. Branchenüblichkeit allein reicht aber nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für die Beachtlichkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen nicht aus ( ). Denn allein aus diesem Umstand folgt noch nicht mit der erforderlichen Klarheit, dass das [Unternehmen] ausschließlich auf der Basis seiner eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abschließen will. BGH, Urt. v VIII ZR 111/13, Rn. 17 5

6 Übersicht zu AGB im Bereich B2B NATIONALE VERTRÄGE INTERNATIONALE VERTRÄGE Einbeziehungsklausel Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Einbeziehungsklausel Our general terms and conditions alone shall apply. Kenntnisnahme keine Übersendung mit dem Angebot oder der Auftragsbestätigung nötig Hinweis auf Homepage ( zum download ) u.a. reicht aus Erkundigungspflicht des Unternehmers Kenntnisnahme Übersendung mit dem Angebot oder der Auftragsbestätigung nötig Hinweis auf Homepage ( zum download ) u.a. reicht nicht aus keine Erkundigungspflicht des Unternehmers AGB in Vertrags- oder Verhandlungssprache 6

7 Monitoring Investments. Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Prof. Dr. Schindler Rechtsanwalt Wirtschaftsmediator Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht 7

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