Besprechungsprotokoll vom Erste Sitzung des Projektbeirates zur ABS 38 München Mühldorf Freilassing Grenze D / A

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1 Besprechungsprotokoll vom Erste Sitzung des Projektbeirates zur ABS 38 München Mühldorf Freilassing Grenze D / A DB Netz AG Großprojekte Süd Richelstraße München Erstellt am: Erstellt von: Florian Liese Teilnehmer: Dr. Friederike Reineke, BMVI StM Dr. Marcel Huber Klaus-Dieter Josel, DB-Konzernbevollmächtigter Bayern Klaus-Peter Zellmer, DB Netz AG, Leiter ABS 38 Robert Hanft, DB Netz AG, i.v. Leitung Großprojekte Süd Michael-Ernst Schmidt, DB Netz AG, Kommunikation Florian Liese, DB Netz AG, Kommunikation Christian Kubasch, Südostbayernbahn Dr. Volker Leib, Büro MdB Hofreiter Ingrid Heckner, MdL Günther Knoblauch, MdL Benno Zierer, MdL Karolin Franzke, StMI Bayern Georg Huber, Landrat Mühldorf Erwin Schneider, Landrat Altötting Dr. Karl Dürner, Bgm. Gemeinde Schwindegg Heinz Grundner, Bgm. Stadt Dorfen Georg Hohmann, Bgm. Markt Markt Schwaben Hans-Jörg Birner, Bgm. Gem. Kirchanschöring Andreas Zepper, Bgm. Gemeinde Tyrlaching Gerhard Wieland, IHK für München und Oberbayern Georg Häckl, Initiative ChemDelta Bavaria Heide Schmidt-Schuh, BUND Bayern Gerd Ruchlinski, BUND Bayern Ort/Zeit: Mühldorf, 15:30-18:00 Uhr Protokollumfang: 5 Seiten Anlagen: Geschäftsordnung für den Projektbeirat Vortrag von Herrn Zellmer Vortrag von Frau Dr. Reineke Nr. Ergebnisse 1. Herr Staatsminister Dr. Marcel Huber und Herr Klaus-Dieter Josel, Konzernbevollmächtigter der Deutschen Bahn AG für den Freistaat Bayern, werden einstimmig als Leiter des Projektbeirates bestimmt. 2. Die Geschäftsordnung für den Projektbeirat wird einstimmig beschlossen. Die verabschiedete Fassung liegt dem Protokoll als Anlage bei. Gegenüber dem ursprünglichen Entwurf gibt es zwei Änderungen: In die Mitgliederliste werden zusätzlich die Südostbayernbahn (Infrastruktur) und der Flughafen München aufgenommen....

2 2/5 Nr. Ergebnisse Im 3 wird Absatz 3 wie folgt neu gefasst: Über die Projektbeiratssitzungen werden Ergebnisprotokolle erstellt. Die Projektbeiratsmitglieder erhalten die erstellten Präsentationen in Papierform für die Sitzungen. Informationen über die Sitzungen des Projektbeirats erfolgen durch die Leitung des Projektbeirates. 3. Um die Arbeitsfähigkeit des Gremiums sicherzustellen, soll die Mitgliederzahl des Projektbeirates nicht erweitert werden. Die bestehenden Mitglieder fungieren als Multiplikatoren für Mandatsträger, die nicht im Projektbeirat vertreten sind. Die Sitzungsprotokolle inklusive der Anlagen können von den Projektbeiratsmitgliedern weitergegeben werden und sollen auf der Projekthomepage veröffentlicht werden. 4. Herr Klaus-Peter Zellmer, Leiter ABS 38 seitens der Deutschen Bahn AG, stellt den aktuellen Projektstand dar: Bereits in Betrieb genommen wurden die Umfahrung Berg am Laim, die elektronischen Stellwerke in Dorfen und Burghausen, die neue Innbrücke in Ehring sowie der zweigleisige Ausbau zwischen Ampfing und Altmühldorf. Der zweigleisige Ausbau zwischen Altmühldorf und Tüßling sowie der Bau des dritten Gleises zwischen Freilassing und der Staatsgrenze sind im Bau und sollen bis Ende 2017 fertiggestellt werden. Für den zweigleisigen Ausbau zwischen Markt Schwaben und Ampfing, die Geschwindigkeitsanhebung auf bis zu 160 km/h in diesem Bereich sowie für die Elektrifizierung der Gesamtstrecke Markt Schwaben Freilassing inklusive der Stichstrecke Tüßling Burghausen wurde im Auftrag des Bundes die Vorentwurfsplanung angefertigt. Zwischen Markt Schwaben und Ampfing laufen in Abstimmung mit dem Eisenbahn-Bundesamt bereits die Baugrunderkundungen für die Leistungsphase 3. Damit wird eine nahtlose Fortsetzung der Planung ermöglicht. Zusätzlich hat die Deutsche Bahn AG in Abstimmung mit dem Bund die Vorentwurfsplanung für den durchgehenden zweigleisigen Ausbau zwischen Tüßling und Freilassing beauftragt. Diese soll vsl. im Mai 2016 vorliegen. Nach dem vorliegenden Entwurf des BVWP 2030 wird die Entwurfsgeschwindigkeit im Abschnitt Tüßling - Freilassing nicht erhöht. Das heißt, die Gleislage wird nicht verändert. Weitere Details können dem Vortrag von Herrn Zellmer entnommen werden, der dem Protokoll als Anlage beiliegt.

3 3/5 Nr. Ergebnisse 5. Frau Ministerialrätin Dr. Friederike Reineke, Leiterin des Referats Finanzierung von Bedarfsplanvorhaben Schiene im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, erläutert die Grundsätze der Eisenbahninfrastrukturfinanzierung durch den Bund. Bezüglich der Finanzierung der ABS 38 trifft Frau Dr. Reineke folgende Kernaussagen: Im März 2016 hat der Bund den Referentenentwurf für den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 veröffentlicht. Vom 21. März bis 2. Mai 2016 läuft nun die Konsultationsphase, in welcher die Öffentlichkeit zum Entwurf Stellung beziehen kann. Für Ende 2016 / Anfang 2017 ist die Verabschiedung des neuen Bedarfsplangesetzes geplant. Dieses leitet sich aus dem BVWP ab und legt die Finanzierungsprioritäten des Bundes für den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur fest. Der zweigleisige Ausbau Markt Schwaben Ampfing (inklusive Geschwindigkeitsanhebung auf bis zu 160 km/h) und die Elektrifizierung Markt Schwaben Tüßling - Freilassing / Burghausen sind im BVWP-Entwurf in der Rubrik Vordringlicher Bedarf enthalten. Für den durchgehenden zweigleisigen Ausbau zwischen Tüßling und Freilassing konnte kein auskömmliches Nutzen-Kosten-Verhältnis ermittelt werden. Er ist daher im BVWP nur als Potentieller Bedarf enthalten. Der Bund wird jedoch einen abschnittsweisen zweigleisigen Ausbau in diesem Bereich vor der Verabschiedung des Bedarfsplangesetzes auf Basis aktueller Erkenntnisse bewerten. Ergebnisse sollen im Herbst 2016 vorliegen. Die Walpertskirchner Spange, die in Zusammenhang mit der ABS 38 steht, wird im Rahmen des Projektes Knoten München betrachtet; für Teile des Knotens München läuft derzeit die. Im nächsten Schritt soll für die ABS 38 die Finanzierung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung (HOAI-Leistungsphasen 3 und 4) erfolgen. Diese finanziert üblicherweise die DB aus der Planungskostenpauschale des Bundes. Der Bund prüft derzeit, ob Teile der Entwurfs- und Genehmigungsplanung über das aktuelle Zukunftsinvestitionsprogramm (ZIP) des Bundes finanziert werden können. Der Bund rechnet mit Kosten in Höhe von 1,6 Mrd. für die Gesamtmaßnahme. Weitere Informationen können dem Vortrag von Frau Dr. Reineke entnommen werden, der dem Protokoll als Anlage beiliegt. 6. Verschiedene Teilnehmer des Projektbeirates möchten die aktuelle Konsultationsphase zum Entwurf des Bundesverkehrswegeplanes nutzen, um Verbesserungsvorschläge bezüglich der ABS 38 gegenüber dem Bund vorzubringen:

4 4/5 Nr. Ergebnisse Herr Staatsminister Dr. Huber kündigt an, dass der Freistaat Bayern vorbehaltlich eines entsprechenden Kabinettsbeschlusses eine Nachbesserung in mehreren Punkten fordern wird. Dies betrifft den durchgehenden zweigleisigen Ausbau zwischen Tüßling und Freilassing, die Viergleisigkeit zwischen München und Markt Schwaben sowie die Anbindung des Münchner Flughafens durch die Walpertskirchener Spange. Ferner soll das Projekt der Kategorie Engpassbeseitigung zugeordnet werden. Die Deutsche Bahn AG möchte gegenüber dem Bund zusätzliche Argumente für den zweigleisigen Ausbau Tüßling Freilassing vorbringen. So soll die Bedeutung dieses Abschnitts auch für den Nord Süd Verkehr im Rahmen des Ostkorridors Norddeutschland Hof Regensburg Österreich dargestellt werden. Herr Landrat Huber kündigt an, dass der Landkreis Mühldorf gegenüber dem Bund ebenfalls den durchgehend zweigleisigen Ausbau zwischen Tüßling und Freilassing einfordern wird. Herr Bürgermeister Hohmann erläutert, dass die Gemeinden Markt Schwaben und Poing eine Stellungnahme planen, in deren Mittelpunkt der viergleisige Ausbau zwischen München und Markt Schwaben stehen soll. Herr Wieland kündigt an, dass die IHK für München und Oberbayern eine Stellungnahme zum BVWP-Entwurf mit Berücksichtigung der ABS 38 abgeben wird. Es wird vereinbart, dass die Mitglieder des Projektbeirates ihre Stellungnahmen zum BVWP-Entwurf separat gegenüber dem Bund abgeben. Die Leiter des Projektbeirates sollen jeweils eine Kopie erhalten. 7. Die Deutsche Bahn AG wird die Ergebnisse der Vorentwurfsplanung in den Gemeinden vorstellen, sofern es die Gemeinden wünschen und die Bahn AG eingeladen wird. Dies soll im Abschnitt Tüßling Freilassing jedoch erst erfolgen, wenn der genaue Projektumfang durch den Beschluss des Bundeskabinetts festgelegt wurde. 8. Die Deutsche Bahn AG wird unter anderem den Vorschlag prüfen, den Bahnstrom aus dem Kraftwerk Töging zu entnehmen, statt ihn wie bislang geplant per Leitung von Schwindegg nach Mühldorf zu führen. 9. Folgende Themen werden für künftige Sitzungen des Projektbeirates vorgeschlagen: Festlegung des Projektumfanges durch BVWP und Bedarfsplangesetz.

5 5/5 Nr. Ergebnisse Angebot im Schienenpersonennahverkehr nach Fertigstellung des Streckenausbaus (insbesondere mögliche Taktverdichtung Mühldorf Freilassing). 10. Die nächste Sitzung des Projektbeirates soll Ende September oder Anfang Oktober 2016 stattfinden. Die Leiter des Projektbeirates werden das genaue Datum festlegen und die Mitglieder informieren.

6 Geschäftsordnung für den Projektbeirat des Projektes ABS 38 München Mühldorf - Freilassing Präambel Für den Ausbau der Strecke München Mühldorf Burghausen / - Freilassing haben die Bayerische Staatsregierung und die Deutsche Bahn einen Projektbeirat mir der Zielsetzung eingerichtet, die Kommunikation zwischen Bundesverkehrsministerium, bayerischer Landesregierung, Politik, Bevölkerung, Wirtschaft und Bahn zu stärken. Der Projektbeirat soll hierbei die Planungen bis zum Planfeststellungsverfahren der Gesamtstrecke begleiten. Ein weiterer, wesentlicher Schritt ist auch die Beratung und Unterstützung in Kommunikationsfragen im Sinne des Projektes. Ziel ist eine zeitgerechte Information aller politischen Beteiligten, angrenzenden Kommunen und der Öffentlichkeit. Politische Entscheidungswege sowie gesetzlich vorgeschriebene, öffentliche Beteiligungsverfahren kann der Projektbeirat nicht ersetzen. Er dient aber dem Austausch und der frühzeitigen Klärung offener Fragen zwischen Region und der Vorhabenträgerin. Am hat die konstituierende Sitzung des Projektbeirates stattgefunden. Diese Geschäftsordnung soll einer vertrauensvollen, kooperativen und fairen Zusammenarbeit aller Beteiligten dienen. 1 Aufgaben Aufgabe des Projektbeirates ist die Beratung und Unterstützung beim Streckenausbau München Mühldorf Burghausen / - Freilassing. Er diskutiert und strukturiert grundsätzliche Abstimmungs- und Kommunikationsaufgaben zwischen den vorgenannten Beteiligten im Rahmen der weiteren Planung. Bestehende Verantwortlichkeiten werden von der Existenz des Projektbeirats nicht berührt. Interessenskonflikte sollen möglichst frühzeitig erkannt und Lösungsvorschläge erarbeitet werden. Die öffentlich-rechtlichen Planrechtsverfahren sollen somit schnellstmöglich zum Abschluss gebracht werden. Der Projektbeirat achtet dabei insbesondere auf die effektive Erreichung der Projektziele, unterbreitet diesbezügliche Vorschläge. 2 Zusammensetzung 1. Der Projektbeirat setzt sich aus jeweils einem Vertreter der Finanzierungsgeber, Abgeordneten mit regionalbezogenem Wahlkreis und kommunalpolitischen Vertretern, der Geschäftsordnung ABS 38_ Stand

7 IHK München und Oberbayern, dem ChemDelta Bavaria, dem BUND, dem Flughafen München sowie der DB AG und der DB Netze zusammen. Im Einzelnen sind dies: Leiter Staatskanzlei, Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Sonderaufgaben Referat LA 17 - Finanzierung von Bedarfsplanvorhaben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur Abteilung Verkehr des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr Abgeordnete des Europäisches Parlaments Abgeordnete des Deutschen Bundestags Abgeordnete des Bayerischen Landtags Als Vertreter der Landräte: Landrat des Landkreises Altötting und des Landkreises Mühldorf/Inn Bürgermeister Markt Markt Schwaben Bürgermeister Stadt Dorfen Bürgermeister Gemeinde Schwindegg Bürgermeister Stadt Burghausen Bürgermeister Gemeinde Tyrlaching Bürgermeister Gemeinde Kirchanschöring Bürgermeister Stadt Freilassing Vertreter der IHK München und Oberbayern Vertreter des ChemDelta Bavaria Vertreter des BUND Vertreter des Flughafen München Konzernbevollmächtigter der DB AG für Bayern Leiter Großprojekte Süd, DB Netz AG Leiter Großprojekt ABS 38 Südostbayernbahn (Infrastruktur) Die Benennung der Beiräte erfolgt durch den Konzernbevollmächtigten der Deutschen Bahn für den Freistaat Bayern. Weitere Teilnehmer wie z. B. Vertreter direkt betroffener Städten und Gemeinden können in beratender Funktion in Einzelfällen eingebunden bzw. eingeladen werden. 2. Eine Vertretungsregelung für die Sitzungen gibt es für die Finanzgeber Bund, Freistaat Bayern und für die Vorhabenträgerin. 3. Die Leitung des Projektbeirats übernehmen gemeinsam der Leiter der Bayerischen Staatskanzlei mit dem Konzernbevollmächtigten der Deutschen Bahn AG für das Land Bayern. Geschäftsordnung ABS 38_ Stand

8 4. Die Geschäftsführung des Projektbeirats obliegt der DB Netz AG in Kooperation mit der DB AG. 3 Sitzungen 1. Der Projektbeirat soll zweimal jährlich zu einer Sitzung zusammentreten. 2. Die Terminabstimmung erfolgt in der Regel über eine frühzeitige Terminanfrage an die Beiratsmitglieder. Themen bzw. Tagesordnungspunkte können im Rahmen der Terminbestätigung den Leitern des Projektbeirates schriftlich zur Behandlung in der Sitzung angemeldet werden. Die Einladung erfolgt in schriftlicher Form unter Beilage der geplanten Tagesordnung. 3. Über die Projektbeiratssitzungen werden Ergebnisprotokolle erstellt. Die Projektbeiratsmitglieder erhalten die erstellten Präsentationen in Papierform für die Sitzungen. Informationen über die Sitzungen des Projektbeirats erfolgen durch die Leitung des Projektbeirates. 4. Die Sitzungen des Projektbeirats sind nicht öffentlich, die besprochenen Sachverhalte werden vertraulich behandelt. Die Öffentlichkeitsarbeit des Projektbeirats erfolgt abgestimmt. Sämtliche Informationen und Unterlagen, die den Mitgliedern bzw. den weiteren Teilnehmern im Rahmen der Tätigkeit des Projektbeirates bekannt oder übergeben werden, sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen erst nach Abstimmung mit dem Projektbeirat Dritten oder der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. 4 Schlussbestimmungen 1. Diese Geschäftsordnung tritt nach Beschlussfassung durch 2/3 der Mitglieder des Projektbeirats in Kraft. 2. Änderungen der Geschäftsordnung erfolgen durch Beschlussfassung durch 2/3 der Mitglieder des Projektbeirats. 3. Bei wiederholten und / oder groben Verstößen von Beiratsmitgliedern gegen die Vereinbarung der Vertraulichkeit oder gar Behinderung des Projektes, obliegt es dem Konzernbevollmächtigten der Deutschen Bahn für den Freistaat Bayern über die Zusammensetzung des Beirates neu zu entscheiden. Geschäftsordnung ABS 38_ Stand

9 Bahnausbau Südostbayern Ausbaustrecke (ABS) 38 München Mühldorf Freilassing DB Netz AG, DB Station & Service AG DB Energie GmbH Projektbeirat Mühldorf a. Inn,

10 ABS 38 München Mühldorf Freilassing Vorstellung des Vorhabens Planübersicht Bahnstrom Öffentlichkeit und Kontakt DB Netze Projektbeirat

11 ABS 38 München Mühldorf Freilassing Europäische Magistrale im Bereich Rhein-Donau-Korridor Transeuropäisches Verkehrsnetz ABS 38 München Mühldorf Freilassing DB Netze Projektbeirat Quelle: Europäische Kommission

12 ABS 38 München Mühldorf Freilassing Landkreis Erding Landkreis Mühldorf Landkreis Altötting Landkreis Berchtesgadener Land Landkreis Ebersberg Landkreis Traunstein DB Netze Projektbeirat

13 ABS 38 München Mühldorf Freilassing Planübersicht der PA 1 Walpertskirchen Lengdorf Schwindegg Rattenkirchen Obertaufkirchen Ottenhofen Wörth Dorfen Ampfing Pastetten liegt links. Heldenstein Markt Schwaben Das 2.Gleis DB Netze Projektbeirat

14 ABS 38 München Mühldorf Freilassing Planübersicht der PA 2 Mettenheim Tüßling Ampfing Mühldorf Polling DB Netze Projektbeirat

15 ABS 38 München Mühldorf Freilassing Planübersicht der PA 3 Tüßling Garching a. d. Alz Tyrlaching Fridolfing Kirchanschöring Saaldorf- Surheim Polling Tittmoning Laufen Feichten 2 neue Gleise DB Netze Projektbeirat Freilassing zwischen Kirchweidach und Tittmoning.

16 ABS 38 München Mühldorf Freilassing Planübersicht der PA 4 Tüßling Altötting Burghausen Kastl Burgkirchen Mehring DB Netze Projektbeirat

17 ABS 38 München Mühldorf Freilassing Verkehrliche Ziele: Erhöhung der Kapazitäten im Personen- und Güterverkehr zwischen München und Salzburg Quantitative Steigerung des Angebots im Schienenpersonennahverkehr möglich. Verkürzung der Reisezeiten durch Anhebung der Streckenhöchstgeschwindigkeit auf 160 km/h. Sicherstellung einer marktgerechten Anbindung des bayerischen Chemiedreiecks, durch Schaffung von Trassenkapazitäten. Entlastung der Brennerzulaufstrecke im Streckenabschnitt München Rosenheim und Rosenheim - Salzburg DB Netze Projektbeirat

18 ABS 38 München Mühldorf Freilassing Technische Ziele zweigleisiger Teilausbau der Strecke durchgehende Elektrifizierung Anpassung von Bahnsteiganlagen Verlängerung der Güterzugnutzlängen Bau der eingleisigen Verbindung Truderinger Kurve einschließlich Elektrifizierung DB Netze Projektbeirat

19 ABS 38 München Mühldorf Freilassing ABS 38 Nach BVWP 2003/2010 Markt Schwaben Ampfing zweigleisiger Ausbau und Erhöhung der Streckengeschwindigkeit auf bis zu 160 km/h Burgkirchen durchgehende Elektrifizierung Markt Schwaben Freilassing Tüßling Burghausen Tüßling Freilassing Erhöhung der Streckengeschwindigkeit auf bis zu 160 km/h Kirchweidach Tittmoning Wiesmühl zweigleisiger Ausbau zweigleisiger Ausbau Ampfing Altmühldorf (in Betrieb seit 2010) zweigleisiger Ausbau Altmühldorf Tüßling (im Bau seit 8/2013) Alternativplanung (DB veranlasst): Tüßling Freilassing Erhöhung der Streckengeschwindigkeit auf bis zu 160 km/h zweigleisiger Ausbau DB Netze Projektbeirat

20 ABS 38 München Mühldorf Freilassing 307 km Oberleitung 115 km Neue Gleise 15 Bahnübergänge 23 Bahnhöfe u./o. Haltepunkte 1 Trogbauwerk 134 Eisenbahnüberführungen 32 Straßenüberführungen 22 km Bahnstromleitung DB Netze Projektbeirat

21 ABS 38 München Mühldorf Freilassing Aufstellung der Einzelmaßnahmen 2-gl. Ausbau Markt Schwaben Ampfing ESTW Dorfen IBN gl. Ausbau Ampfing Altmühldorf IBN 2010 Truderinger Kurve 2-gl. Ausbau Altmühldorf Tüßling 1. BA Baubeginn 08/2013 vsl. IBN 12/ BA Baubeginn 03/2015 vsl. IBN 12/2017 Ehringer Innbrücke IBN 2011 Elektrifizierung Markt Schwaben Burghausen ESTW Altötting Burghausen IBN 2011 Umfahrung Berg am Laim IBN 2003 Elektrifizierung Tüßling Freilassing Teilausbau Tüßling - Freilassing & 2-gl. Ausbau Kirchweidach - Tittmoning-Wiesmühl Legende: Projekt in der Planung realisierte Projekte 3. Gleis Freilassing Grenze D/A 1. BA Baubeginn 08/ Fertigstellung 12/ BA Baubeginn 02/ IBN vsl. 12/2017 DB Netze Projektbeirat

22 ABS 38 München Mühldorf Freilassing ABS 38 Nach BVWP 2030; Entwurf 2016 Burgkirchen Vordringlicher Bedarf Markt Schwaben Ampfing zweigleisiger Ausbau und Erhöhung der Streckengeschwindigkeit auf 160 km/h durchgehende Elektrifizierung Markt Schwaben Burghausen Tüßling Freilassing DB Netze Projektbeirat

23 ABS 38 München Mühldorf Freilassing Zeitablauf bei einem Infrastrukturprojekt Stand heute DB Netze Projektbeirat

24 ABS 38 München Mühldorf Freilassing Nach Beendigung der technischen wurde eine Kostenschätzung erstellt: Gesamtkosten > 1,6 Mrd. DB Netze Projektbeirat

25 ABS 38 München Mühldorf Freilassing Vorstellung des Vorhabens Planübersicht Bahnstrom Öffentlichkeit und Kontakt DB Netze Projektbeirat

26 ABS 38 München Mühldorf Freilassing Planübersicht Bahnstrom Übersichtsplan Untersuchungsstandorte Legende: Uw = Unterwerk BL Zw = Bahnstromleitung Abzweig Sp = Schaltposten DB Netze Projektbeirat

27 ABS 38 München Mühldorf Freilassing Beispiele zu Bahnstromleitungstrasse an Bahnstrecken Bahnstromleitung wird auf der Oberleitung mitgeführt. Bild: Schwaig DB Netze Projektbeirat

28 ABS 38 München Mühldorf Freilassing Beispiel Bahnstromleitungstrasse über Land DB Netze Projektbeirat

29 ABS 38 München Mühldorf Freilassing Vorstellung des Vorhabens Planübersicht Bahnstrom Öffentlichkeit und Kontakt DB Netze Projektbeirat

30 ABS 38 München Mühldorf Freilassing Bisherige Öffentlichkeitsbeteiligung (seit Oktober 2014): 6 Stakeholderveranstaltungen 4 Bürgerversammlungen 10 Gemeinderatssitzungen (z.t. öffentlich) 2 Stadtratssitzungen Vielzahl von Informations-/Arbeitsbesprechungen mit Landräten und Bürgermeistern Homepage Adresse: abs38@deutschebahn.com DB Netze Projektbeirat

31 ABS 38 München Mühldorf Freilassing DB Netze Projektbeirat

32 Bahnausbau Südostbayern Ausbaustrecke (ABS) 38 München Mühldorf Freilassing DB Netz AG, DB Station & Service AG DB Energie GmbH Projektbeirat Mühldorf a. Inn,

33 Ausbau des Schienennetzes in Deutschland Ministerialrätin Dr. Friederike Reineke Leiterin des Referates Finanzierung Bedarfsplan Schiene im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

34 Ausbau des Schienennetzes in Deutschland Gewährleistungsverantwortung des Bundes nach Art. 87e GG für Ausbau und Erhalt des Schienennetzes der Eisenbahnen des Bundes Näheres regelt das Gesetz über den Ausbau der Schienenwege des Bundes (Bundesschienenwegeausbaugesetz BSWAG) Anlage 1 zu 1 BSWAG ist der geltende Bedarfsplan für die Bundesschienenwege 2

35 Ausbau des Schienennetzes in Deutschland Schienenwege des Bundes umfassen rd km damit vergleichsweise hoher Erschließungsgrad Vermögen erhalten und Leistungsreserven erschließen vorhandene und erwartete Engpässe beseitigen steigende Verkehrsleistungen prognostiziert bedarfsgerechte Finanzierung der Investitionen in die Schienenwege wichtiges Anliegen der Bundesregierung rund 40 % der im Bundeshaushalt verfügbaren Verkehrsinvestitionsmittel fließen in die Schieneninfrastruktur; das ist im Hinblick auf die Verkehrsleistung ein deutlich überproportionaler Anteil Neu- und Ausbau in Deutschland ist netz- und nicht korridororientiert 3

36 Ausbau des Schienennetzes in Deutschland Schwerpunkt: Die vom Bund finanzierten Investitionen Ersatzinvestitionen in das Bestandsnetz Neu- und Ausbauvorhaben des Bedarfsplans Schiene weitere Finanzierungsquellen: EU-Mittel (TEN-Projekte) Finanzierungsbeitrag der EIU 4

37 Ausbau des Schienennetzes in Deutschland BHO 23 Zuwendungen: Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für Leistungen an Stellen außerhalb der Bundesverwaltung zur Erfüllung bestimmter Zwecke (Zuwendungen) dürfen nur veranschlagt werden, wenn der Bund an der Erfüllung durch solche Stellen ein erhebliches Interesse * hat, das ohne die Zuwendungen nicht oder nicht im notwendigen Umfang ** befriedigt werden kann. * Erhebliches Bundesinteresse (Finanzierungskompetenz): Art 87e, Abs 4 GG in Verbindung mit BSWAG (Keine Leistungen, auf die der Empfänger einen dem Grund und der Höhe nach unmittelbar durch Rechtsvorschriften begründeten Anspruch hat.) ** Subsidiaritätsgrundsatz: Finanzierung des Zuwendungszwecks ist primär Aufgabe des Zuwendungsempfängers. Dieser muss alles in seinen Kräften Stehende und Zumutbare tun, um die erforderlichen Mittel aufzubringen. Die öffentliche Förderung hat nur ergänzenden, subsidären Charakter. Sie ist eine nachrangige Hilfe. Vorrang haben die Eigenmittel des Zuwendungsempfängers. Ergibt sich nicht nur aus 23 BHO sondern folgt auch aus dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit ( 7 BHO) sowie dem Grundsatz der Notwendigkeit ( 6 BHO), die ebenfalls verlangen, dass Bundesmittel nur im notwendigen Umfang eingesetzt werden. 5

38 Ausbau des Schienennetzes in Deutschland Haushalt 2016 und Finanzplanung bis Mrd. für Schienenwegeinvestitionen (2016 bis 2020) davon 16,7 Mrd. für das Bestandsnetz 7,3 Mrd. für Neu- und Ausbauvorhaben insgesamt 1 Mrd. für Europäische Leit- und Sicherungstechnik Maßnahmen zur Lärmsanierung Maßnahmen nach dem Eisenbahn-Kreuzungsgesetz Ausbau der NE-Bahnen Anlagen der Zivilen Verteidigung 6

39 Ausbau des Schienennetzes in Deutschland Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) Das Finanzierungsverfahren für die Ersatzinvestitionen im Bestandsnetz wurde durch die LuFV grundlegend neu gestaltet: Laufzeit des aktuellen Vertrages von 2014 bis 2019 pönalisierte Qualitätskennzahlen für die Infrastruktur Planungssicherheit für die EIU jährliche Haushaltsmittel im Durchschnitt von 3,2 Mrd. p.a. 7

40 8 Ausbau des Schienennetzes in Deutschland

41 Ausbau des Schienennetzes in Deutschland Im Rahmen bestehender Finanzierungsvereinbarung werden derzeit rund 40 laufende Vorhaben finanziert. Die finanziell bedeutsamsten Maßnahmen sind: ABS/NBS Nürnberg Ebensfeld Erfurt (VDE 8.1) NBS (Stuttgart ) Wendlingen Ulm einschl. Einbindung Stuttgart 21 ABS/NBS Karlsruhe Basel (derzeit: Rastatter Tunnel und Ausbau des südlichen Abschnitts bis Basel) ABS Emmerich Oberhausen (dreigleisiger Ausbau) 9

42 Ausbau des Schienennetzes in Deutschland Parallel zu den Strecken befinden sich derzeit auch wichtige Knoten im Ausbau: Berlin Erfurt Frankfurt am Main Halle/Leipzig Magdeburg Mannheim 10

43 Ausbau des Schienennetzes in Deutschland BVWP 2030: Priorisierung Netzmängelanalysen bilden Basis für Priorisierung Netzqualität Engpässe (Beispiel) Erreichbarkeiten Umweltwirkungen Verkehrssicherheit Ergebnis: größter Handlungsbedarf bei Erhaltung der Infrastruktur und Engpassbeseitigung Straße und Schiene 11

44 12 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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