Satzung zur Anpassung örtlicher Satzungen an den Euro (Euro-Anpassungs-Satzung)

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1 Stadt Eberswalde Der Bürgermeister Satzung zur Anpassung örtlicher Satzungen an den Euro (Euro-Anpassungs-Satzung) Aufgrund der 5 Abs. 1, 35 Abs. 2 Nr. 10 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO Bbg) vom (GVBl. I S. 398) in der zur Zeit geltenden Fassung und 2, 4, 5, 6 des Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg (KAG Bbg) hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am folgende Satzung zur Anpassung örtlicher (Euro-Anpassungs- Satzung) beschlossen: Artikel 1 Marktgebührensatzung der Stadt Eberswalde Die Marktgebührensatzung der Stadt Eberswalde in der Fassung vom , veröffentlicht in der Märkischen Oderzeitung am wird wie folgt geändert: 4 Abs. 2 erhält folgende Fassung: Die Gebühr beträgt auf allen Märkten 1. für die Aufstellung von Verkaufsständen aller Art 2. für Imbissstände, die Speisen und Getränke zum sofortigen Verzehr an Ort und Stelle abgeben 3. für die zeitweilige Überlassung von Holzhütten, wobei hiermit die in Anspruch genommene Grundfläche abgegolten ist 4. für die Aufstellung von Karussellen mit einem Durchmesser bis 8 m über 8 m 5. für die Aufstellung von Schau-, Belustigungs- und Kinderfahrgeschäften 6. für die Aufstellung von Autoscooter, Zirkus und sonstigen weiträumigen Fahrgeschäften 1,28 (2,50 DM) / je m²/tag 1,79 (3,50 DM) / je m²/tag 25,65 (50,- DM) / je m²/tag 30,68 ( 60,- DM) / je Tag 61,36 (120,- DM) / je Tag 38,35 (75,- DM) / je Tag 153,39 (300,- DM) / je Tag

2 Seite2 7. für die Überlassung elektrischer Energie bei allen Märkten pauschal am Stand betriebenen elektrischen Geräten mit einem Nennverbrauch von bis zu 2 Kilowatt/Stunde 2,56 ( 5,- DM) / je Tag mehr als 2 Kilowatt/Stunde 5,11 (10,- DM) / je Tag Artikel 2 Gebührensatzung für Leistungen der Feuerwehren der Stadt Eberswalde, Anlage (Gebührenverzeichnis) vom Das Gebührenverzeichnis in der Anlage zur Gebührensatzung für Leistungen der Feuerwehren der Stadt Eberswalde vom in der Fassung der 1. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für Leistungen der Feuerwehren der Stadt Eberswalde vom erhält folgende Fassung: I. Gebühren für Inanspruchnahme von personellen Leistungen a. Einsatzleitdienst 25,50 ( 50,- DM) / Std. u. Pers. b. Einsatzleiter 20,50 ( 40,- DM) / Std. u. Pers. c. Gruppenführer, Spezialisten und Einsatzkräfte 15,50 ( 30,- DM) / Std. u. Pers. d. Brandschutzprüfer 38,50 ( 75,- DM) / Std. u. Pers. II. Gebühren für den Einsatz von Lösch- und Sonderfahrzeugen 1. Vorausfahrzeuge (VF) 41,00 ( 80,- DM) / Std. 2. Tanklöschfahrzeuge TLF 16 TLF 16/24, TLF 16/45 77,00 (150,- DM) / Std. 3. Löschfahrzeug LF 16 89,50 (175,- DM) / Std. 4. Löschfahrzeug LF 8 51,00 (100,- DM) / Std. 5. Kleinlöschfahrzeug B ,00 ( 80,- DM) / Std. 6. Drehleiter DL 30 92,00 (180,- DM) / Std. 7. Drehleiter DL 23/12 102,00 (200,- DM) / Std. 8. Hubsteiger 102,00 (200,- DM) / Std. 9. Rüstwagen RW I 102,00 (200,- DM) / Std. 10. Gerätewagen Atemschutz/ Mess 179,00 (350,- DM) / Std. 11. Gerätewagen Gefahrgut 256,00 (500,- DM) / Std. 12. Einsatzleitwagen ELW I 25,00 ( 50,- DM) / Std. 13. Schlauchwagen 77,00 (150,- DM) / Std. 14. Kleintransporter 25,50 ( 50,- DM) / Std. 15. VW-Bus 25,50 ( 50,- DM) / Std.

3 III. Gebühren für den Einsatz von Spezialanhängern einschließlich Normbestückung 1. Tragkraftspritzenanhänger mit TS 8 bzw. Lenzpumpe 25,50 ( 50,- DM) / Std. 2. Schaumbildneranhänger 25,50 ( 50,- DM) / Std. 3. Löschpulveranhänger 25,50 ( 50,- DM) / Std. 4. Beleuchtungsanhänger 20,50 ( 40,- DM) / Std. 5. Ventilatorenanhänger 31,00 ( 60,- DM) / Std. 6. Ölseperatorenanhänger 41,00 ( 80,- DM) / Std. 7. Ölwehranhänger 46,00 ( 90,- DM) / Std. 8. Schlauchbootanhänger 36,00 ( 70,- DM) / Std. Seite3 IV. Gebühren für den Einsatz von sonstigen Geräten 1. Druckschlauch B 4,00 ( 8,- DM) / St. u. Tag 2. Druckschlauch C 3,00 ( 6,- DM) / St. u. Tag 3. Verteiler 2,50 ( 5,- DM) / St. u. Tag 4. Standrohr komplett 5,00 ( 10,- DM) / St. u. Tag 5. Überflurhydranten bzw. Kupplungsschlüssel 1,50 ( 3,- DM) / St. u. Tag 6. Strahlrohr alle Größen 2,50 ( 5,- DM) / St. u. Tag 7. Übergangsstück 1,50 ( 3,- DM) / St. u. Tag 8. Wasserstrahlpumpe 8,00 ( 15,- DM) / St. u. Tag 9. Kübelspritze 10,50 ( 20,- DM) / St. u. Tag 10. Pressluftatmer 25,50 ( 50,- DM) / St. u. Tag 11. Atemschutzmaske 13,00 ( 25,- DM) / St. u. Tag 12. Steckleiter 8,00 ( 15,- DM) / Teil u. Tag 13. Fang- u. Arbeitsleine u. Tag 14. Handfeuerlöscher u. Tag 15. Absperrgeräte u. Warnschilder u. Tag 16. Handscheinwerfer u. Warnleuchten 8,00 ( 15,- DM) / St. u. Tag 17. Motorkettensäge 23,00 ( 45,- DM) / St. u. Tag 18. Schiebeleiter 41,00 ( 80,- DM) / St. u. Tag 19. Klappleiter u. Tag V. Gebühren für den Verbrauch von Material 1. Schaumbildner 5,50 ( 10,- DM) / kg 2. Löschpulver 5,50 ( 10,- DM) / kg 3. Ölbindemittel 2,50 ( 5,- DM) / kg VI. Gebühren für sonstige technische Leistungen 1. Füllen von Druckgasflaschen bis 7,0 l von bar 3,00 ( 6,- DM) / St. 2. Füllen von Sauerstoffflaschen - 0,8 l Flasche 13,00 ( 25,- DM) / St. - 2,0 l-flasche 14,50 ( 28,- DM) / St.

4 VII. Gebühren für das Prüfen, Reinigen und Instandsetzen 1. Prüfung und Wartung von Pressluftatmern 25,50 ( 50,- DM) / St. 2. Prüfung und Wartung von Sauerstoffschutzgeräten (SSG) 25,50 ( 50,- DM) / St. 3. Prüfung und Wartung von Atemschutzmasken 8,00 ( 15,- DM) / St. 4. Prüfung und Wartung von B-Schläuchen 4,00 ( 8,- DM) / St. 5. Prüfung und Wartung von C-Schläuchen 3,00 ( 6,- DM) / St. 6. Prüfung und Wartung von D-Schläuchen 2,50 ( 5,- DM) / St. 7. Prüfung und Wartung von CSA 41,00 ( 80,- DM) / St. 8. Prüfung und Wartung von Fangleinen 9. Prüfung und Wartung von Arbeitsleinen 3,00 ( 6,- DM) / St. 10. Prüfung und Wartung von Leiterteilen 11. Prüfung und Wartung von Schiebeleitern 20,50 ( 40,- DM) / St. 12. Prüfung und Wartung von Klappleitern Seite4 VIII. Gebühren für die Inanspruchnahme von Räumlichkeiten in der Feuerwache 1. Großer Saal, bis 2 Std. 51,00 (100,- DM) / Tag mehr als 2 Std. 77,00 (150,- DM) / Tag 2. Krisenstab 25,50 ( 50,- DM) / Tag 3. Gaststätte 51,00 (100,- DM) / Tag 4. Tischtennisraum 10,50 ( 20,- DM) / Tag 5. Waschhalle 5,50 ( 10,- DM) / Tag 6. Desinfektionshalle 11,50 ( 22,25 DM) / je Desinf. Artikel 3 Straßenreinigungssatzung Die Straßenreinigungssatzung vom in der Fassung der 3. Änderungssatzung zur Straßenreinigungssatzung vom wird wie folgt geändert: Abs. 2 erhält folgende Fassung: Ordnungswidrigkeiten nach Abs. 1 a d können mit einer Geldbuße bis zu 511,00 (1.000,- DM) (in Worten: fünfhundertelf EURO), bei Fahrlässigkeit höchstens bis zu 256,00 (500,- DM) (in Worten: zweihundertsechsundfünfzig EURO) geahndet werden.

5 Für das Bußgeldverfahren gelten die Bestimmungen des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten. Seite5 Artikel 4 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am in Kraft. Die in Klammern genannten DM-Beträge bleiben neben den EURO-Beträgen in der Übergangszeit bis weiterhin gültig. veröffentlicht im Amtsblatt für die Stadt Eberswalde Jg. 9, Nr. 11,

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