Netzentgelte Gas für Abnahmestellen mit Leistungsmessung
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- Liese Langenberg
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1 Die Netzentgelte München) basieren auf der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (Gasnetzentgeltverordnung GasNEV) vom , dem Beschluss der Regierung von Oberbayern vom zur Festlegung der Erlösobergrenzen München) nach 4 Abs. 1 und 2 i.v.m. 32 Abs. 1 Nr. 1 ARegV und der kalenderjährlichen Anpassung der Erlösobergrenze zum gemäß 4 Abs. 3 und 4 ARegV. Alle ausgewiesenen Entgelte inklusive Wälzung vorgelagerter Netzkosten gelten ab dem für Gastransporte vom virtuellen Handelspunkt des Marktgebietes der NetConnect zum Ausspeisepunkt im Netz München). Für die Nutzung des Gasversorgungsnetzes München) zahlt der Transportkunde ein Netznutzungsentgelt. Dieses Entgelt setzt sich wie folgt zusammen: Netznutzungsentgelt (unterteilt nach Arbeitsentgelt und Leistungsentgelt bzw. Grundpreis) Entgelt für Messung und Abrechnung Konzessionsabgaben Alle genannten Entgelte beziehen sich auf Transportverträge mit einer Laufzeit von einem Jahr. Netzentgelte Gas für Abnahmestellen mit Leistungsmessung Die nachfolgende Preisstruktur kommt für Abnahmestellen mit einer Jahresabnahmemenge von größer 1,5 Mio. kwh oder einer maximalen Leistungsabnahme im Abrechnungsjahr von mehr als 500 kwh/h zur Anwendung. Für diese Abnahmestellen ist eine registrierende 1-h-Lastgangmessung erforderlich. Sollte keine registrierende Lastgangmessung vorhanden, so wird die Leistung über die nachfolgende anerkannte Formel vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.v. (BDEW) berechnet: x P( x) = 1, ,857 [ kw ] x = Jahresabnahmemenge in kwh P(x) = Vorhalteleistung in kw Im Netzgebiet München) erfolgt die Abrechnung der Netznutzung für die Jahresabnahmemenge und die Jahrshöchstleistung für die oben definierten Abnahmestellen nach dem Zonenpreismodell gemäß nachfolgender Preistabellen. Preistabelle für das Arbeitsentgelt Zone Jahresabnahmemenge durch Sockelbetrag Arbeitspreis der nicht Sockelbetrag in kwh/a abgegoltene Arbeit abgegoltenen Arbeit Untergrenze Obergrenze in /a in kwh in Ct/kWh ,00 0 0, , , , , , , , , , , , , , , , , , ,0875 Alle Angaben dienen zur allgemeinen Information. Anpassungen und Irrtümer bleiben vorbehalten. Seite 1 (5)
2 Preistabelle für das Leistungsentgelt Zone Jahreshöchstleistung durch Sockelbetrag Leistungspreis der nicht Sockelbetrag in kw abgegoltene Leistung abgegoltenen Leistung Untergrenze Obergrenze in /a in kw in /kw , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,7081 Beispielrechnung: Abnahmestelle mit Jahresabnahmemenge = 5 Mio. kwh/a und Jahreshöchstleistung = kw Netznutzungsentgelt (NNE) = Arbeitsentgelt (AP) + Leistungsentgelt (LP) Arbeitsentgelt (AP) = (Jahresabnahmemenge Obergrenze in Zone X-1) * Arbeitspreis der nicht abgegoltenen Arbeit in Zone X / Sockelbetrag in Zone X AP = ( kwh/a kwh/a) * 0,2238 Ct/kWh / ,50 /a = ,50 /a Leistungsentgelt (LP) = (Jahreshöchstleistung Obergrenze in Zone X-1) * Leistungspreis der nicht abgegoltenen Leistung in Zone X + Sockelbetrag in Zone X LP = (2.000 kw kw) * 10,1812 /kw ,65 /a = ,85 /a NNE = ,50 /a ,85 /a = ,35 /a Netzentgelte Gas für Abnahmestellen ohne Leistungsmessung Die nachfolgende Preisstruktur kommt für Abnahmestellen mit einer Jahresabnahmemenge von kleiner 1,5 Mio. kwh und einer maximalen Leistungsabnahme im Abrechnungsjahr von weniger als 500 kwh/h zur Anwendung. Im Netzgebiet München) erfolgt die Abrechnung der Netznutzung für die Jahresabnahmemenge der definierten Abnahmestellen nach dem Stufenpreismodell inklusive Grundpreis gemäß nachfolgender Preistabelle. Stufe Jahresabnahmemenge in kwh/a Untergrenze Obergrenze Arbeitspreis in Ct/kWh Grundpreis in EUR/Monat ,5003 0, ,0655 2, , , , ,35 Alle Angaben dienen zur allgemeinen Information. Anpassungen und Irrtümer bleiben vorbehalten. Seite 2 (5)
3 Beispielrechnung: Abnahmestelle mit Jahresabnahmemenge = kwh/a Netznutzungsentgelt (NNE) = Arbeitsentgelt (AP) + Grundpreis (GP) AP = ( kwh/ x 1,0655 Ct/kWh) / 100 = 159,83 /a GP = 2,92 EUR/Monat x 12 = 35,04 /a NNE = 159,83 /a + 35,04 /a = 194,87 /a Entgelte für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung Zusätzlich zu den Netznutzungsentgelten werden von München) noch Entgelte für den Einbau, Betrieb und Wartung der Zählereinrichtungen (Preis Messung I bzw. Preis Messstellenbetrieb), für die Datenermittlung, Datenaufbereitung und Datenbereitstellung (Preis Messung II bzw. Preis Messdienstleistung), sowie für die Abrechnung erhoben. Die Höhe des gesamten Entgeltes für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung ist abhängig von der von der eingebauten Gerätetechnik und dem Ablese- bzw. Abrechnungszyklus. Entgelte für Messstellenbetrieb Gasgeräte Preis Messung I 1 G4 G6 G10 G16 G25 G40 G65 G100 G160 G250 G400 G650 G1000 G1600 G2500 G4000 Zusatzeinrichtungen Mengenumwerter Datenspeicher Zählerfernauslesung Telefonmodem GSM-Modem 1 Preis für Einbau, Betrieb und Wartung der Zählereinrichtung - Messstellenbetrieb 15,80 /a 15,80 /a 154,06 /a 196,40 /a 196,40 /a 221,87 /a 306,35 /a 398,27 /a 541,50 /a 981,66 /a 1.022,70 /a 1.340,10 /a 1.865,22 /a 589,92 /a 212,76 /a 73,08 /a 180,00 /a Alle Angaben dienen zur allgemeinen Information. Anpassungen und Irrtümer bleiben vorbehalten. Seite 3 (5)
4 Entgelt für Messdienstleistung Die Messdienstleistung erfolgt grundsätzlich jährlich. Nach Kundenwunsch kann die Messdienstleistung halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich zu den angegebenen Entgelten erfolgen. Der Kundenwunsch zur abweichenden jährlichen Messdienstleistung ist uns in Schriftform mitzuteilen. Eine unterjährliche Messdienstleistung hat automatisch eine unterjährliche Netznutzungsabrechnung zur Folge. Abnahmestellen mit Leistungsmessung Preis Messung II 2 Zählergröße G400 49,93 /a Zählergröße G ,98 /a Abnahmestellen ohne Leistungsmessung Preis Messung II 2 jährliche Ablesung halbjährliche Ablesung vierteljährliche Ablesung monatliche Ablesung 2 Preis für Datenermittlung, -aufbereitung und -bereitstellung - Messdienstleistung 5,50 /a 11,00 /a 22,00 /a 66,00 /a Entgelte für Abrechnung Die Abrechnung der Netzentgelte erfolgt grundsätzlich jährlich. Nach Kundenwunsch kann die Abrechnung halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich zu den angegebenen Entgelten erfolgen. Der Kundenwunsch zur abweichenden jährlichen Netzentgeltabrechnung ist uns in Schriftform mitzuteilen. Die unterjährliche Abrechnung der Netznutzung setzt eine dem entsprechende unterjährliche Messdienstleistung voraus. Abnahmestellen mit Leistungsmessung monatliche Abrechnung Abnahmestellen ohne Leistungsmessung jährliche Abrechung halbjährliche Abrechung vierteljährliche Abrechung monatliche Abrechung Preis Abrechnung 153,20 /a Preis Abrechnung 12,50 /a 25,00 /a 50,00 /a 153,20 /a Alle Angaben dienen zur allgemeinen Information. Anpassungen und Irrtümer bleiben vorbehalten. Seite 4 (5)
5 Gesonderte Netzentgelte gemäß 20 Abs. 2 GasNEV Nr. Zählpunktbezeichnung Sonderentgelt DE I DE I DE I DE I DE H DE H DE H DE H DE D DE D DE D DE D DE D DE D ,10 /a ,55 /a ,30 /a 4 DE BBBBB41A DE BBBBB41A ,16 /a 5 DE BBBBB42A DE BBBBB42A ,12 /a 6 DE BBBBB42A ,67 /a 7 DE AAAAA41A DE BBBBB41A ,02 /a 8 DE BBBBB42A ,79 /a 9 DE AAAAA61A ,80 /a 10 DE BBBBB41A ,71 /a 11 DE ,69 /a Sonstige Entgelte Die Konzessionsabgabe ist in allen vorgenannten Entgelten nicht enthalten und wird den Netznutzungsentgelten hinzugerechnet. Auf alle vorgenannten Nettoentgelte einschließlich der jeweiligen Konzessionsabgabe wird die Umsatzsteuer in der jeweils aktuell gesetzlich festgelegten Höhe berechnet. Bei der Berechnung der Bruttopreise können sich Rundungsdifferenzen ergeben. Maßgeblich sind die Nettopreise. Alle Angaben dienen zur allgemeinen Information. Anpassungen und Irrtümer bleiben vorbehalten. Seite 5 (5)
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