Preis- und Leistungsverzeichnis

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1 Preis- und Leistungsverzeichnis Gültig ab 16. Juli s Kapitel A: Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden (Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges) Kapitel B: Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden. Kapitel C: Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdienste) für Privatkunden und Geschäftskunden Kapitel D: Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit für Privatkunden und Geschäftskunden DSV EHP Deutscher Sparkassenverlag Urheberrechtlich geschützt Die Bad Oeynhausen kann gemäß Nr. 17 Abs. 3 der AGB für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind und die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen.

2 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges Dienstleistung Preis in EUR 1. Sparkonto 1.1 Zusendung Sparkassenbuch Sperre oder Kennwortvereinbarung 15, Aufbewahrung eines Sparkassenbuches Wertstellung - Bareinzahlung Sparkonto Einzahlungstag - Barauszahlung Sparkonto Auszahlungstag 2. Reisezahlungsmittel Reiseschecks Verkauf von Reiseschecks an KUNDEN Weitergabe der Helaba-Gebühren Barauszahlung von Reiseschecks Rücknahme unbenutzter Reiseschecks franko, Ankauf zum Sortenankaufskurs 3. Kontoüberziehungen Für Inanspruchnahmen des Kontos, die nicht durch ein Guthaben oder einen eingeräumten Kreditrahmen gedeckt sind (Kontoüberziehungen), sind die vertraglich vereinbarten Überziehungszinsen zu zahlen. Ist im Vertrag eine Vereinbarung nicht getroffen, sind die im Preisaushang aufgeführten Überziehungszinsen zu zahlen; dies gilt auch für Geschäftskunden. Bei Verbraucherdarlehensverträgen gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften. 4. Sonstige Kredite 5. Wertpapiere 5.1 Depotleistungen - Depotpreis - Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren Abrechnung und Belastung (jährlich) auf Basis des Bestandes am jeden Jahres. - Girosammelverwahrung 0,10% - 0,15% - Streifbandverwahrung 0,15% - 0,25% - Wertpapierrechnung 0,15% - 0,40% - Mindestpreis 17,85

3 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges Dienstleistung Preis in EUR - Sonderleistungen auf Wunsch des Kunden - Duplikaterstellung (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) 11,90 - unterjährige Depotaufstellung 11,90 - Erträgnisaufstellung (Zweitschrift) 11,90 - Depotübertragung nur fremde Kosten - Jahressteuerbescheinigung unentgeltlich 5.2 Effektive Stücke - Einlieferung 29,75 + Fremdkosten 65,21 + Wertversand 39,27 - Erneuerung Bogen (sofern Institut nicht Umtauschstelle ist) Anfrage dwpbank - Einlösung von fälligen Wertpapieren, Zins- und Dividendenscheinen 5,00 pro Urkunde (sofern Institut nicht Zahlstelle ist) bzw. Kupon - Beschaffung von Ersatzurkunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) Anfrage dwpbank 5.3 Transaktionsleistungen - An- und Verkauf von Wertpapieren - Eigene Kosten - Provision -Stationär- - Aktien, Zertifikate, Optionsscheine, 1 % vom Kurswert börsennotierte Investmentfonds - Festverzinsliche Wertpapiere 0,5 % vom Nennwert - Investmentfonds Deka Investmentfonds andere Anbieter (mit Ausgabeaufschlag) Mindestpreis pro Transaktion ab 76,70 Kurswert 25,-- Inland / 50,-- Ausland - Limite - Erteilung ) - Änderung - Streichung - Verlängerung ) Provision 7,50 bei Nichtausführung ) Änderung, Löschung ) - Fremdkosten in- und ausländische Börsen, sonstige Handelsplätze Es fallen unterschiedliche Gebühren, Kosten oder Steuern nach Vorgabe des Börsenplatzes an. Insbesondere können je nach Börse und/oder Wertpapierart bei der Maklergebühr (Courtage) unterschiedliche Bemessungsgrundlagen oder auch Pauschalpreise gelten. Genauere Informationen zur Höhe der Fremdkosten für Ihren individuellen Wertpapierauftrag können Sie gerne bei Ihrem Wertpapierberater erfragen. - Umlagegebühr Sofern der Verkauf in einer anderen Lagerstätte erfolgt als der Kundenbestand verbucht ist, fällt eine Umlagegebühr an. Der Betrag ist lagerstellenabhängig. - Kapitaltransaktionen Ausübung von Bezugsrechten, Umtausch-/Übernahme-/Rückkaufangebot; Optionsscheinausübung - Transaktionspreis vom Kurswert des bezogenen Wertpapiers siehe Ankauf und Verkauf von Wertpapieren

4 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges Ersatz von Aufwendungen Der Ersatz von Aufwendungen der Sparkasse richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

5 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges Dienstleistung Preis in EUR 6. Safes/Verwahrstücke Mietpreis für Safes (pro Jahr) Höhe 5 cm - 60 cm bis Breite 20/30 cm 18,50-80,00 Höhe 45 cm - 60 cm bis Breite 60/62 cm 90,00-105,00 Zuschlag für Barzahler 10,00 7. Sonstiges 7.1 Erträgnisaufstellung Auf Wunsch des Kunden vorgenommene ) - Telefonate ) - Telefaxe ) - Fernschreiben ) - Fotokopien ) - Nachforschungen ) - zur ordnungsgem. Ausführung von Zahlungsvorgängen (soweit nicht durch fehlerhafte Angabe der Kundenkennung des unentgeltlich ) ) nach Zahlungsempfängers durch den Kunden verursacht) - sonstige Nachforschungen je nach Aufwand EUR/Stunde ) individueller (soweit durch vom Kunden vertretende Umstände verursacht) ) 7.3 Duplikaterstellung (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) ) ) 7.4 Ermittlung einer neuen Kundenadresse ) 7.5 Bankauskunft im Auftrag des Kunden ) 7.6 Bankbürgschaft (Aval) ) ) Vereinbarung 1 Die Erstellung der Jahressteuerbescheinigung erfolgt unentgeltlich

6 Dienstleistung I. Persönliche Konten (Lohn-, Gehalts-, Rentenkonto) 1. Preismodelle für Privatkonten Girokompakt Grundpreis 7,50 Postenpreis enthalten incl. SparkassenCard (Wird nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder im Interesse des Kunden erfolgen) (Privat, Guthabenkonto, WP-Dispo, BauZK) Grundpreis 3,00 incl. SparkassenCard Postenpreis Preisgruppe 1 z.b. ÜB-online 0,10 (Wird nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder im Interesse des Kunden erfolgen) SB-Auftrag 0,20 Lastschrift-online 0,10 Preisgruppe 2 z.b. Gutschrift, Lastschrift 0,35 Preisgruppe 3 z.b. beleghafte Überweisung 0,80 Kontoführung Dauerauftrag anlegen, ändern, aussetzen am Schalter 0,80 S-direkt Grundpreis 3,00 incl. SparkassenCard Postenpreis (Wird nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder im Interesse des Kunden erfolgen) Preisgruppe 1 SB-Auftrag 1,00 Kontoführung Mietkautionskonto M i e t e r (Verpfändung z. G. Vermieter) Mietkautionskonto V e r m i e t e r Preisgruppe 2 Gutschrift, Lastschrift 0,00 Preisgruppe 3 Scheckeinlösung 1,00 Sonstige beleghafte 2,00 Dauerauftrag, Einrichtung, Änderung, Aussetzung am Schalter 2,00 am SBT 1,00 Kontoeröffnung 20,00 Kontoeröffnung 20,00 (Treuhandkonto) 2. Kontoauszug (pro Vorgang) Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung in der vereinbarten Form, Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren Keine gesonderte Berechnung Preis in EUR Bereitstellung/Übermittlung auf Verlangen des Kunden, soweit über das Vereinbarte hinausgehend (pro Vorgang) - Tagesauszug - bei Postversand 0,30 + Porto - bei Abholen in der Geschäftsstelle kein Angebot - Wochenauszug - bei Postversand 0,30 + Porto - bei Abholen in der Geschäftsstelle kein Angebot - Monatsauszug - bei Postversand 0,00 + Porto - bei Abholen in der Geschäftsstelle Bad Oeynhausen Seite 1 Stand

7 Die erstmalige Erstellung und Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgt stets unentgeltlich. Postversand von nicht abgerufenen Kontoauszügen 360 Tagen (Geschäft) 2,50 + Porto und Rechnungsabschlüssen am Kontoauszugsdrucker 185 Tagen (Privat) 2,50 + Porto Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Kontoauszugs-/ Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - bei Postversand je Auszug 2,00 + Porto - bei Abholen in der Geschäftsstelle -- Die Erstellung und Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgt stets unentgeltlich. Die Bad Oeynhausen unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich auf dem für die Kontoinformation vereinbarten Weg über die Ausführung von Zahlungsvorgängen 2. Mit Kunden, die keine Verbraucher sind, kann die Art und Weise sowie die zeitliche Folge der Unterrichtung gesondert vereinbart werden. II. Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden 1. Allgemeine Informationen zur Bad Oeynhausen Name und Anschrift der Sparkasse Bad Oeynhausen Portastraße Bad Oeynhausen Telefon: /16-0 Telefax: 05731/ info@sskbo.de Gesetzlich Vertretungsberechtigte der Sparkasse Vorstand: Rainer Janke, Hans-Jürgen Nolting Hauptgeschäftstätigkeit der Sparkasse Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb aller banküblichen Geschäfte. 1.2 Zuständige Aufsichtsbehörde Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn, und Lurgiallee 12, Frankfurt (Internet: Eintragung (der Hauptniederlassung) im Handelsregister Amtsgericht Bad Oeynhausen Handelsregister Nr. A Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch. 1.5 Geschäftstage und Annahmezeiten der Bad Oeynhausen Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Bad Oeynhausen unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme von - Sonnabenden, - dem 24. und 31. Dezember, - Fronleichnam und 1. November Annahmezeitpunkt (Cut-Off-Zeit): (sofern nicht an der konkreten Annahmevorrichtung abweichende Annahmezeitpunkte angegeben sind) Geschäftsstelle: Uhr SB-Terminal, Online-Banking/FinTS: Uhr Datenfernübertragung: Uhr 1.6 Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten Bad Oeynhausen Seite 2 Stand

8 X Für Institute, die einer beliehenen Schlichtungsstelle angeschlossen sind: Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der Bad Oeynhausen besteht die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim Sparkassen- und Giroverband Westfalen-Lippe anzurufen. Das Anliegen ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten: Schlichtungsstelle der Sparkassen in Nordrhein-Westfalen Kirchfeldstraße Düsseldorf Näheres regelt die Verfahrensordnung für Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Sparkassen und Ihren Kunden im Bereich der Sparkassen- und Giroverbände in Nordrhein-Westfalen (Verfahrensordnung), die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch kann darüber hinaus Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 12 53, Bonn, eingelegt werden. 2. Überweisungen 2.1 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 4 in Euro oder in anderen EWR-Währungen Überweisungsauftrag a) Annahmefrist für Überweisungen Die Geschäftstage und Annahmezeiten der Bad Oeynhausen ergeben sich aus Ziffer II.1.5. b) Ausführungsfrist Die Bad Oeynhausen ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: - Überweisung in Euro Belegloser Überweisungsauftrag 6 max. 1 Geschäftstag Beleghafter Überweisungsauftrag 7 max. 2 Geschäftstage - Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag 6 max. 4 Geschäftstage Beleghafter Überweisungsauftrag 7 max. 4 Geschäftstage Die Geschäftstage der Bad Oeynhausen ergeben sich aus Ziffer II c) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen aa) Überweisung in der Kontowährung Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von Ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte: Überweisungsart Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl in Euro innerhalb der Sparkasse/Landesbank Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister Inlandsüberweisung mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Sparkasse/Landesbank (SEPA-Überweisung) Überweisung ohne Angabe von IBAN/ BIC in Euro an einen Zahlungsdienstleister innerhalb des EWR beleghafte Überweisung 8 0,80 S-direkt 2,00 0,80 S-direkt 2,00 0,80 S-direkt 2,00 0,80 S-direkt 2,00 je Überweisung vom Girokonto beleglose Überweisung 9 online 0,10 SBT S-direkt SBT 1,00 online 0,10 SBT S-direkt SBT 1,00 online 0,10 SBT S-direkt SBT 1,00 online 0,10 SBT S-direkt SBT 1,00 per Dauerauftrag per Eilüberweisung 0,35 0,35 0,35 0,35 10,00 10,00 10,00 10,00 je Überweisung per Zahlschein Kunden 10,00 Nichtkunden kein Angebot Kunden 10,00 Nichtkunden kein Angebot Kunden 10,00 Nichtkunden kein Angebot Kunden 10,00 Nichtkunden kein Angebot Bad Oeynhausen Seite 3 Stand

9 Überweisung mit IBAN/BIC in Euro bis Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Inlandsüberweisung mit IBAN/BIC in Euro über Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Grenzüberschreitende Überweisung mit IBAN/BIC in Euro über Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überw.) Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedstaates lautet an einen anderen Zahlungsdienstleister 0,80 S-direkt 2,00 0,80 S-direkt 2,00 0,80 S-direkt 2,00 1,5%o mind. 11,50 + 0,25 %o Courtage mind. 3,00 online 0,10 SBT S-direkt SBT 1,00 online 0,10 SBT S-direkt SBT 1,00 online 0,10 SBT S-direkt SBT 1,00 1,25%o mind. 10,00 + 0,25 %o Courtage mind. 3,00 0,35 0,35 0,35 wie beleghaft 10,00 10,00 10,00 zusätzlich 10,00 Kunden 10,00 Nichtkunden kein Angebot Kunden 10,00 Nichtkunden kein Angebot Kunden 10,00 Nichtkunden kein Angebot nicht möglich Euro-Expresszahlung online kein Angebot kein Angebot kein Angebot kein Angeb. kein Angebot Hinweis: Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Ziffer I. 1. Preismodelle für Privatkonten) bb) Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) Höhe der Entgelte Entgeltregelung Entgelt (inclusive Courtage) Hinweis: Das Entgelt wird zusätzlich zu den unter aa) ausgewiesenen Entgelten erhoben. d) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags - bei Postversand 1,80 - bei Einstellen in das elektronische Postfach 1,25 - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker 1,25 Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 5,00 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 5,00 Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 5,00 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 5,00 Dauerauftrag Einrichtung, Änderung, Aussetzung am Schalter am SBT siehe B 1 siehe B 1 Eilüberweisung zur Barauszahlung 10, Entgelte bei Überweisungsgutschriften Bei einem Überweisungseingang werden von der Sparkasse folgende Entgelte berechnet: Inlandsüberweisung mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Sparkasse (SEPA-Überweisung) Überweisung ohne Angabe von IBAN/ BIC in Euro von einem Zahlungsdienstleister innerhalb des EWR Überweisung mit IBAN/BIC in Euro bis Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) 0,35 0,35 0,35 Bad Oeynhausen Seite 4 Stand

10 Inlandsüberweisung mit IBAN/BIC in Euro über Euro von 0,35 einem anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überw.) Grenzüberschreitende Überweisung mit IBAN/BIC in Euro über Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister 0,35 (SEPA-Überweisung) Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedstaates lautet von einem anderen Zahlungsdienstleister 0,35 Eilüberweisung, die auf eine andere Währung eines EWR- 0,35 Mitgliedsstaates lautet Hinweis: Für Überweisungseingänge in einer anderen Kontowährung wird zusätzlich zu den o.g. Entgelten folgendes Entgelt (inklusive Courtage) erhoben: Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Ziffer I. 1. Preismodelle für Privatkonten ) oder der Überweisende, z.b. bei grenzüberschreitenden Überweisungen, die anfallenden Entgelte für die Überweisung trägt. 2.2 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 10 in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) 11 sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) Überweisungsaufträge a) Ausführungsfrist Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen aa) Entgeltpflichtiger Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweis: Bei der Entgeltregelung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltregelung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. bb) Höhe der Entgelte Zielland/Produkt Entgeltregelung 0 1 Schweiz in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) siehe B Monaco in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) siehe B übrige Länder (sonstige Zahlungen) 1,5%o mindestens 11,50 1,5%o mindestens 11, ,00 Courtage Aufschlag/ Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 oder 1) 10,00 Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung Entgeltregelung Entgelt (inclusive Courtage) Hinweis: Das Entgelt wird zusätzlich zu den oben genannten Entgelten erhoben. cc) Sonstige Entgelte Preis in EUR Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags - bei Postversand bei Einstellen in das elektronische Postfach bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker --- Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 5,00 + Fremdkosten - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 5,00 + Fremdkosten Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden. Bad Oeynhausen Seite 5 Stand

11 - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 5,00 + Fremdkosten - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 5,00 + Fremdkosten Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung/Aussetzung siehe B 1 Eilüberweisung zur Barauszahlung 10,00 Hinweis: Bei der auszahlenden Stelle können weitere Entgelte anfallen Überweisungsgutschriften a) Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende Entgeltregelungen sind möglich: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweis: Bei der Entgeltregelung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltregelung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. b) Höhe der Entgelte Bei einer Entgeltregelung 0 oder 2 werden von der Bad Oeynhausen folgende Entgelte berechnet die vom Überweisungsbetrag abgezogen werden: Absenderland/Währung Entgelt in Euro Schweiz in Euro mit IBAN/BIC 0,35 (SEPA-Überweisung) Monaco in Euro mit IBAN/BIC 0,35 (SEPA-Überweisung) übrige Länder 1%o max FW Courtage Aufschlag/ Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 oder 2) Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung Entgeltregelung Entgelt (inclusive Courtage) Hinweis: Das Entgelt wird zusätzlich zu den oben genannten Entgelten erhoben. 3. Lastschriften 3.1 Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 13 Einzugsermächtigungslastschrift Lastschrifteinlösung Einzelabr. 0,35 Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer Lastschrift - bei Postversand 1,80 - bei Einstellen in das elektronische Postfach 1,25 - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker 1, SEPA-Basis-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse/Landesbank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Sparkasse /Landesbank ergeben sich aus Ziffer II b) Entgelte Lastschrifteinlösung Einzelabr. 0,35 Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift - bei Postversand 1,80 - bei Einstellen in das elektronische Postfach 1, SEPA-Firmen-Lastschrift Bad Oeynhausen Seite 6 Stand

12 a) Die Sparkasse/Landesbank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Ziffer II b) Entgelte Lastschrifteinlösung Einzelabr. 0,80 Entgegennahme von Bestätigungen über die Ausstellung /Änderung eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandates 2,50 Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Firmen-Lastschrift - bei Postversand 1,80 - bei Einstellen in das elektronische Postfach 1,25 Bearbeitung eines Widerrufs am Tag der Belastungsbuchung 5,00 4. Kartengestützter Zahlungsverkehr Preis in EUR 4.1 Kreditkarten Jahrespreise 14 MasterCard Karte - Hauptkarte (jährlich) 20,00 - Zusatzkarte (jährlich) 20,00 MasterCard Gold Karte - Hauptkarte (jährlich) 60,00 - Zusatzkarte (jährlich) 50,00 MasterCard Basis 20,00 Ausstattung mit Bild: - aus Galerie 2,50 - Motiv individuell MasterCard Platinum - Hauptkarte (jährlich) - Zusatzkarte (jährlich) Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte aufgrund (Sperr)-Antrag der Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht, z. B. Verlust durch den Karteninhaber) MasterCard Platinum Ersatzkarte Postversand nicht abgeholter Kreditkartenabrechnungen 15 Erstellung eines Duplikats der Kreditkartenabrechnung auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) pro Auszug bei Postversand bei Einstellen in das elektronische Postfach --- Sperren einer MasterCard/Visa Card auf Veranlassung und im Interesse des Kunden. (Die Sperranzeige gemäß den Kreditkartenbedingungen ist unentgeltlich.) Einsatz der Karte im EWR-Raum, sofern Zahlungen in Fremdwährung erfolgen 14 Bad Oeynhausen Seite 7 Stand ,00 150,00 20,00 50,00 Portokosten 1,75 % vom Umsatz Einsatz der Karte außerhalb des EWR-Raums 16 1,75 % vom Umsatz Barauszahlung (siehe Ziffer II. 4.4) 4.2 Debitkarte (SparkassenCard) Debitkarte (jährlich) Täglicher Verfügungsrahmen 18 SparkassenCard je nach Einsatz 19 : Abheben von Bargeld an eigenen/fremden 20 Geldautomaten Einsatz an automatisierten Kassen bei Händlern und Dienstleistungsunternehmen , ,00 Aufladen der Geldkarte 200,00 Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte aufgrund (Sperr-) Antrag des Kunden (soweit SparkassenCard durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht, z. B. Verlust durch den 7,50 Kontoinhaber) Sperren einer Debitkarte auf Veranlassung und im Interesse des Kunden. (Die Sperranzeige gemäß den Bedingungen für die SparkassenCard und eine daraufhin erfolgende Sperre sind unentgeltlich.) 10,00 Einsatz der Debitkarte im Ausland an Terminals zum Bezahlen von Waren und Dienstleistungen - im EWR bei Zahlung in Fremdwährung 1,00 % mind. 1,00 max. 5,00 - bei Zahlung in einem Land außerhalb des EWR 1,00 % mind. 1,00 max. 5,00

13 Barauszahlung (siehe Ziffer II. 4.4) 4.3 GeldKarte - Aufladen unserer Geldkarten an unseren Ladeterminals --- an Ladeterminals von teilnehmenden anderen Sparkassen/Landesbanken Einzelabr. 0,35 an Ladeterminals sonstiger Zahlungsdienstleister Einzelabr. 0,35 - Aufladen von GeldKarten anderer Kreditinstitute Kunden anderer Sparkassen/Landesbanken 0,51 Kunden anderer Kreditinstitute 1,00 Ob und ggf. in welcher Höhe die kartenausgebende Stelle von Ihnen ein Entgelt verlangt, erfragen Sie bitte dort. 4.4 Barauszahlungen Barauszahlung an eigene Kunden am Schalter am Geldautomaten mit unserer Debitkarte unentgeltlich unentgeltlich mit unserer MasterCard 2 % vom Umsatz mind. 6,00 Barauszahlung an Kunden anderer Sparkassen/Landesbanken SparkassenCard entfällt unentgeltlich mit MasterCard Die Preise hierfür erfragen Sie bitte bei Ihrer kontoführenden Sparkasse/Landesbank Barauszahlung an Nicht-Sparkassen-/ Landesbankkunden mit fremder Girocard-Karte entfällt 4,25 mit fremder MasterCard Ob und ggf. in welcher Höhe Ihre kartenausgebende Stelle von Ihnen ein Entgelt verlangt, erfragen Sie bitte dort. Barauszahlung an eigene Kunden am Schalter am Geldautomaten bei fremden Zahlungsdienstleistern (ZDL) mit SparkassenCard bei anderen Sparkassen und Landesbanken entfällt unentgeltlich bei Zahlungsdienstleistern (ZDL) im EWR 22, die ein direktes Kundenentgelt 23 erheben: - Verfügungen im girocard-system in Euro - Verfügungen in anderen Kartensystemen in Euro bei ZD im EWR 22, die kein direktes Kundengentgelt 24 erheben: - Verfügungen in den Zahlungssystemen Maestro/Cirrus in Euro - bei ZDL im EWR 25 in Fremdwährung im Maestro/Cirrus - bei ZDL außerhalb des EWR 25 im Meastro/Cirrus entällt entfällt entfällt entfällt entfällt unentgeltlich 1 % mind. 5,00 1 % mind. 5,00 1 % mind. 5,00 1 % mind. 5,00 mit Kreditkarte (MasterCard) - im Inland und Ausland 3% vom Umsatz mind. 6,00 2 % vom Umsatz mind. 6, Ausführungsfrist Der Kartenzahlungsbetrag wird beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingehen: Kartenzahlungen im EWR in Euro max. 1 Geschäftstag Kartenzahlungen im EWR) in einer anderen EWR- Währung 26 als Euro Kartenzahlungen außerhalb des EWR unabhängig von der Währung max. 4 Geschäftstage Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt. Bad Oeynhausen Seite 8 Stand

14 Die Geschäftstage der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Ziffer II Bareinzahlung Bareinzahlung eigener Kunden zugunsten Dritter auf Konten bei uns 10,00 auf Konten bei anderen Sparkassen/Landesbanken 10,00 auf Konten bei anderen Zahlungsdienstleistern 10,00 Bei Bareinzahlungen zugunsten Dritter bei anderen Zahlungsdienstleistern gelten die unter II.1.1. b) und II a) dieses Preis- und Leistungsverzeichnisses geregelten Ausführungsfristen. Bareinzahlung fremder Kunden kein Angebot 5. Online-Banking und Electronic Banking 5.1 Online-Banking (PIN/TAN/FinTS) Bereitstellung des Online-Banking Zuganges mtl. -- Bereitstellung einer HBCI-Karte einmalig 7,50 Bereitstellung von chiptan-generator einmalig 9,95 Bereitstellung von smstan - monatlich -- - je smstan (bei Startgirokonten sind 5 smstan pro Monat frei) 0,09 pushtan je push Nachricht (bei Startgirokonten sind 5 pushtan pro Monat frei) 0,03 Kontowecker/Depotwecker - 0,00 - sms-nachricht 0,09 - push-nachricht 0,03 Bereitstellung einer elektronischen Unterschrift Electronic Banking Zugangsverwaltung für EBICS Einrichtung: Kunden ID -- Einrichtung: zusätzliche Kunden ID -- Einrichtung: Kontonummer für die Kunden ID der DATEV -- Einrichtung: Teilnehmer ID -- Einrichtung: Konto, incl. UDV-DAT-Segment -- Einrichtung/Änderungen von Auftragstypen -- Zusätzliche Bereitstellung von Kontoinformationen auf Verlangen des Kunden 27 Elektronische Avise (MT 942) pro Konto und je Übertragungs-/Sicherungsverfahren mtl. -- Elektronischer Kontoauszug im SWIFT-Format MT 940 a) pro Konto mtl. -- und/oder b) pro bereit gestelltem Umsatz 0,05 Umsatzinformation in elektronischen Sammlern a) pro Konto mtl. -- und/oder b) - pro bereit gestellter Datei -- - pro bereit gestelltem Umsatz -- Elektronischer Kontoauszug im SWIFT-Format MT 940 pro Kontonummer und je Übertragungs-/Sicherungsverfahren, z. B. für die DATEV mtl pro bereit gestelltem Umsatz 0, Zahlungsdienste über Electronic Banking/FinTS. Die Preise gelten auch für Aufträge im SEPA-Verfahren. Beauftragung mittels FinTS: - Sammelüberweisung -- - je Auftrag -- - je Posten 0,10 - Lastschrifteinzug -- - je Auftrag -- - je Posten 0,10 Bad Oeynhausen Seite 9 Stand

15 Beauftragung mittels EBICS: - Datenfernübertragung ohne elektronische Unterschrift je Datei -- - Datenfernübertragung mit elektronischer Unterschrift je Datei -- - zzgl. je Posten (wird nur erhoben, sofern im Auftrag oder im Interesse des Kunden) - Überweisungen 0,10 - Lastschrifteinzüge 0,10 Datensatzlöschungen aus eingereichtem Datenträger -- Eilüberweisungen - mittels EBICS als DTE-Auftrag - pro Datei -- - pro Posten 10,00 - mittels EBICS als DTE-Auftrag eigenes Haus - pro Datei -- - pro Posten -- Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Ziffer I. 1. Preismodelle für Privatkonten ) oder der Überweisende, z.b. bei grenzüberschreitenden Überweisungen, die anfallenden Entgelte für die Überweisung trägt. 6. Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf Anfrage erhältlich. Der Währungsumrechnungskurs beim Auslandseinsatz der MasterCard/Visa Card ergibt sich aus Ziffer 16 der Bedingungen für die MasterCard/Visa Card. Die Währungsumrechnungskurse für Maestro und VPay Transaktionen in Nicht-Euro-Währung sind unter abrufbar. III. Scheckverkehr 1. Allgemein Scheckeinlösung Einzelabrechung 0,80 Scheckeinzug (Inland) Einzelabrechung 0,80 Scheckvordrucke 0,00 Zusendung von Scheckvordrucken auf Kundenwunsch Portoersatz Vormerkung/Verlängerung einer Schecksperre 5,50 Bereitstellung eines bestätigten Bundesbank-Schecks 35,00 Bereitstellung eines unbestätigten Bundesbank-Schecks 15,00 Wertstellung - Scheckeinreichungen - eigenes Kreditinstitut Buchungstag - andere Kreditinstitute - Eingang vorbehalten - Inkasso - Scheckeinlösung Buchungstag 2. Grenzüberschreitender Scheckverkehr a) Scheckzahlungen in das Ausland 28 per Scheck 1,5%o, mind. 11,50 b) Scheckzahlungen aus dem Ausland 28 in EUR 1,5%o, mind. 12,50 in Fremdwährung 1,5 %o mind. 12,50 zzgl. 0,25 %o, mind. 3, Zahlungsvorgänge sind insbesondere Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto oder Barauszahlungen von einem Zahlungskonto sowie die Übermittlung von Geldbeträgen auf ein anderes Zahlungskonto durch Ausführung von Lastschriften, Überweisungen oder Zahlungsvorgängen mittels einer Karte oder eines ähnlichen Instruments. Änderungen der allgemeinen Informationen zur Sparkasse ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. Bad Oeynhausen Seite 10 Stand

16 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Estnische Krone, Isländische Krone, Lettischer Lats, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). Überweisung per Vordruck, Datenträgeraustausch (DTA) mit Begleitzettel Überweisung per Vordruck, Sammeldateien mit Begleitzettel, incl. Service mit SRZ. Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). andere EWR-Staaten derzeit Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. z. B. US-Dollar. Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). andere EWR-Staaten, derzeit Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxembourg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. Der angegebene Jahrespreis gilt nicht für Kreditkarten, die Inhalt eines Kontoführungs-Komplettpaketes der Sparkasse/Landesbank sind. Die Übermittlung von Kreditkartenabrechnungen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. Zum Umrechnungskurs siehe Ziffer II. 6. dieses Verzeichnisses.. Der angegebene Jahrespreis gilt nicht für Debitkarten, die Inhalt eines Kontoführungs-Komplettpaketes der Sparkasse /Landesbank sind. Im Rahmen des Kontoguthabens oder vorher eingeräumten Kredits gilt der Verfügungsrahmen unabhängig für jede zum Konto ausgegebene Debitkarte. Änderungen des Verfügungsrahmens werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens schriftlich angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens angezeigt hat.. Der Verfügungsrahmen gilt soweit mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde. Verfügungslimit kann bei fremden Geldautomaten, insbesondere im Ausland, geringer sein EWR-Staaten, derzeit Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxembourg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. EWR-Staaten, derzeit Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxembourg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. Die Höhe des direkten Kundenentgelts vereinbart der automatenbetreibende ZD vor Auszahlung des Verfügungsbetrages mit dem Karteninhaber am Geldautomaten. In diesen Fällen wird uns als Kartenherausgeber regelmäßig ein sog. Interbankenentgelt berechnet. EWR-Staaten, derzeit Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxembourg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. Die Übermittlung von Kontoauszügen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. EWR-Staaten, derzeit Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxembourg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. Sofern das Entgelt nicht gemäß Auftrag vom ausländischen Empfänger/Auftraggeber zu zahlen ist. Bad Oeynhausen Seite 11 Stand

17 C. Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdienste) für Privatkunden und Geschäftskunden Umrechnungskurse Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf Anfrage erhältlich.

18 D. Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit für Privatkunden und Geschäftskunden X Für Institute, die einer beliehenen Schlichtungsstelle angeschlossen sind: Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der Bad Oeynhausen besteht die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim Sparkassenverband Westfalen-Lippe anzurufen. Das Anliegen ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten: Schlichtungsstelle der Sparkassen in Nordrhein-Westfalen Kirchfeldstraße Düsseldorf Näheres regelt die Verfahrensordnung für Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Sparkassen und Ihren Kunden im Bereich der Sparkassen- und Giroverbände in Nordrhein-Westfalen (Verfahrensordnung), die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch kann darüber hinaus Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 12 53, Bonn, eingelegt werden.

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