Preis- und Leistungsverzeichnis Gültig ab Januar 2016

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1 Preis- und Leistungsverzeichnis Gültig ab Januar 2016 Kapitel B Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Kapitel C Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdienste) für Privatkunden und Geschäftskunden Die Sparkasse kann gemäß Nr. 17 Abs. 3 der AGB für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind und die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes verlangen. Stand: Januar

2 B Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden DIENSTLEISTUNG PREIS IN EURO I Persönliche Konten (Lohn-, Gehalts-, Rentenkonto) 1 Preismodelle für Privatkonten GiroPlus/GiroGold/GiroGold-Kennenlernangebot Grundpreis monatlich GiroPlus 7,90 GiroPlus-Kennenlernangebot (für ein Jahr) 3,95 GiroGold 10,90 GiroGold-Kennenlernangebot (für ein Jahr) 5,45 Buchungsposten SparkassenCard und Partnerkarte MasterCard/VISACard Standard und Partnerkarte (GiroPlus) MasterCard Gold/VISACard Gold und Partnerkarte Standard (GiroGold, GiroGold-Kennenlernangebot) MasterCard Gold/VISACard Gold und Partnerkarte Gold 24,90 Kontoauszug Kontoauszugsdrucker/elektronischer Kontoauszug GiroBasis/Guthabenkonto/P-Konto (Pfändungsschutzkonto) Grundpreis monatlich 2,50 Postenpreis (wird nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder im Interesse des Kunden erfolgen) Online-Buchungen (Online-Banking, Telefon-Banking) 0,10 Beleglose Buchungen (z. B. Lastschriften, Überweisungseingänge) 0,30 Beleghafte Buchungen (Überweisungen, Scheckeinreichungen - pro Scheck) Eine SparkassenCard (Guthabenkonto jährlich 5,00 Euro) Kontoauszug Kontoauszugsdrucker/elektronischer Kontoauszug 0,40 GiroOnline Grundpreis monatlich 3,90 Postenpreis (wird nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder im Interesse des Kunden erfolgen) Online-Banking/beleglose Buchungen Beleghafte Buchungen (Überweisungen, Scheckeinreichungen - pro Scheck) 1,50 Telefon-Banking (Überweisungen) 1,50 Eine SparkassenCard Kontoauszug Elektronischer Kontoauszug Kontoauszugsdrucker (1 Auszug im Monat ) 0,30 Giro18Plus Kontoauszug Kontoauszugsdrucker/elektronischer Kontoauszug MasterCard/VISA-Card Standard oder MasterCard Basis MasterCard Gold/VISA-Card Gold Schulkonto/Schullandheimkonto/Mitwachsendes Konto/COOL-Konto 30,00 WEG Treuhandkonto Grundpreis monatlich 2,50 Postenpreis (wird nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder im Interesse des Kunden erfolgen) Online-Buchungen (Online-Banking, Telefon-Banking) 0,10 Beleglose Buchungen (z. B. Lastschriften, Überweisungseingänge) 0,30 Beleghafte Buchungen (Überweisungen, Scheckeinreichungen pro Scheck) Einreichung von Lastschriften Fremdwährungsgirokonto Grundpreis pro Monat 0,40 Datenträger 2,00 Posten 0,10 5,00 Stand: Januar

3 2 Preismodelle bei gewerblichen/institutionellen Konten 1 Geschäftsgirokonto und Gründerkonto Grundpreis pro Monat 5,00 Postenpreis (wird nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder im Interesse des Kunden erfolgen) 0,15 davon abweichend: beleghafte Überweisungsaufträge 0,80 Überweisungen über Service-Telefon 0,80 Scheckeinreichung (pro Scheck) 0,80 Scheckbelastungen 0,80 Einreichung von Kundendatenträger (Grundpreis) entfällt DATA/FTAM/EBICS (pro Buchung) 0,15 Baraus- und -einzahlungen an unseren Kassen 0,80 Baraus- und -einzahlungen an unseren Geldautomaten 0,15 Kontoauszug Kontoauszugsdrucker Elektronische Kontoführung (FTAM/EBICS)/Datenservicerechenzentrum pro bereitgestelltem Auszug 0,30 Anderkonto für Notare, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Patentanwälte Analog zu GiroBasis WEG Fremdkonto Analog zum Geschäftsgirokonto Kommunenkonto Preisfestsetzung durch individuelle Vereinbarung Fremdwährungskontokorrentkonto Grundpreis pro Monat 5,00 Vereinskonto 3 Kontoauszug (pro Vorgang) 1 Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung in der vereinbarten Form, Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren Bereitstellung/Übermittlung auf Verlangen des Kunden, soweit über das Vereinbarte hinausgehend (pro Vorgang) Tagesauszug Bei Postversand 0,75 Bei Abholen in der Geschäftsstelle 0,75 Wochenauszug Bei Postversand 0,75 Bei Abholen in der Geschäftsstelle 0,75 Monatsauszug Bei Postversand 0,75 Bei Abholen in der Geschäftsstelle 0,75 Die erstmalige Erstellung und Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgt stets. Postversand von am Kontoauszugsdrucker nicht abgerufenen Kontoauszügen und Rechnungsabschlüssen (nach ca. 35 Tagen) Portokosten Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Kontoauszugs-/Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) Bei Postversand je 3,00 Bei Abholen in der Geschäftsstelle je 3,00 Am Selbstbedienungsterminal (bei Nutzung des elektronischen Postfachs nicht möglich) je 1,00 Die Sparkasse unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich auf dem für die Kontoinformation vereinbarten Weg über die Ausführung von Zahlungsvorgängen 2. Mit Kunden, die keine Verbraucher sind, kann die Art und Weise sowie die zeitliche Folge der Unterrichtung gesondert vereinbart werden. 4 Kontoumschreibung Giro je Konto 10,00 1 Sofern es sich nicht um Verbraucher handelt, gilt als vereinbart, dass die Vorschriften zum Zahlungsrecht in 675d Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 bis 4 (Informationspflicht, insbesondere die Pflicht zur kostenlosen Bereitstellung von Kontoauszügen auf dem mit dem Kunden vereinbarten Weg) und in 675f Abs. 4 Satz 2 (e für die Erfüllung von Nebenpflichten) des Bürgerlichen Gesetzbuches nicht gelten. 2 Zahlungsvorgänge sind insbesondere Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto oder Barauszahlungen von einem Zahlungskonto sowie die Übermittlung von Geldbeträgen auf ein anderes Zahlungskonto durch Ausführung von Lastschriften, Überweisungen oder Zahlungsvorgängen mittels einer Karte oder eines ähnlichen Instruments. Stand: Januar

4 II Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden 1 Allgemeine Informationen zur Sparkasse Name und Anschrift der Sparkasse Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen Bahnhofstraße Esslingen am Neckar 1.2 Zuständige Aufsichtsbehörde Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 12 53, Bonn 1.3 Eintragung im Handelsregister HRA Stuttgart Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch. 1.5 Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Sparkasse unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme von Sonnabenden, dem 24. und 31. Dezember, bundesweiten und baden-württembergischen Feiertagen. Annahmezeitpunkt (Cut-off-Zeit) An Geschäftstagen endet die Annahmezeit für alle Zahlungsaufträge mit der Öffnungszeit der Sparkasse. Aufträge, die der Sparkasse zu einem späteren Zeitpunkt zugehen, gelten im Hinblick auf die Ausführungsfristen als am darauffolgenden Geschäftstag zugegangen. 1.6 Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten Die Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen ist einer beliehenen Schlichtungsstelle angeschlossen. Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der Sparkasse besteht die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim Sparkassenverband Baden-Württemberg (SVBW) anzurufen. Das Anliegen ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten: Schlichtungsstelle des SVBW Am Hauptbahnhof Stuttgart Näheres regelt die Schlichtungsordnung des SVBW, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch kann darüber hinaus Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 12 53, Bonn, eingelegt werden. 3 Änderungen der allgemeinen Informationen zur Sparkasse ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. Stand August

5 2 Überweisungen 2.1 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 4 in Euro oder in anderen EWR-Währungen Überweisungsauftrag a) Annahmefrist für Überweisungen Die Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse ergeben sich aus Ziffer II.1.5. b) Ausführungsfrist Die Sparkasse ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: Überweisung in Euro Belegloser Überweisungsauftrag 6 Beleghafter Überweisungsauftrag 7 Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag 6 Beleghafter Überweisungsauftrag 7 Die Geschäftstage der Sparkasse ergeben sich aus Ziffer II.1.5. max. 1 Geschäftstag max. 2 Geschäftstage max. 4 Geschäftstage max. 4 Geschäftstage c) e für die Ausführung von Überweisungen ca) Überweisung in der Kontowährung Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen e. Der Zahler trägt die folgenden e: Überweisungsmodalitäten Überweisungsart beleghafte Überweisung 7 PK GK je Überweisung vom Girokonto in Euro beleglose Überweisung 6 PK GK per Dauerauftrag PK GK per Eilüberweisung beleghaft/beleglos je Überweisung per Zahlschein in Euro Überweisung mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Sparkasse/Landesbank (SEPA-Überweisung) 0,40 0,80 0,10 0,15 0,30 0,15 10,00 2,50 5,00 Überweisung mit IBAN/BIC in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) 0,40 0,80 0,10 0,15 0,30 0,15 10,00 2,50 10,00 Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet, an einen anderen Zahlungsdienstleister *) *) *) *) entfällt Euro-Expresszahlung online entfällt entfällt entfällt --- 2,50 entfällt *) Für Überweisungsausgänge, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lauten, wird zusätzlich zu den oben genannten en folgendes erhoben (inkl. Courtage): 1,5, mind. 12,00 Euro beleghaft, 10,00 Euro beleglos, max. 750 Euro plus 2,00 Euro Spesen Standard, plus 20,00 Euro Spesen eilig. Hinweis: Die vorstehenden e werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Ziffer I.1. Preismodelle für Privatkonten ). 4 Andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 5 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 6 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 7 Überweisung per Vordruck, Sammeldateien mit Begleitzettel, inkl. Service mit SRZ. Stand: März

6 Höhe der e cb) Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung pflichtiger Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden regelungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen e (SHARE) 1: Zahler trägt alle e (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle e (BEN) regelung 0 bis 100,00 Euro 1 bis 100,00 Euro zusätzlich zu den eigenen Gebühren 2 bis 100,00 Euro 1,5 beleghaft mind. 12,00 Euro beleglos mind. 10,00 Euro, max. 750,00 Euro plus 2,00 Euro Spesen 1,5 beleghaft mind. 12,00 Euro beleglos mind. 10,00 Euro, max. 750,00 Euro plus 2,00 Euro Spesen 1,5, mind. 20,00 Euro, max. 750,00 Euro 1,5 beleghaft mind. 12,00 Euro beleglos mind. 10,00 Euro, max. 750,00 Euro plus 2,00 Euro Spesen e für zusätzliche Dienstleistungen: e gem. cb) zzgl. 0,25 Courtage des Überweisungsbetrages, mind. 2,00 Euro. Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung/Aussetzung 7,50 Hinweis: Das wird zusätzlich zu den unter ca) ausgewiesenen en erhoben (außer bei Zahlung in anderer EWR-Währung). d) Sonstige e Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags Bei Postversand 2,50 Bei Einstellen in das elektronische Postfach entfällt Bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker entfällt Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist Innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 15,00 Bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 15,00 Bei grenzüberschreitenden Zahlungen 15,00 Bearbeitung von Zahlungen mit fehlendem/fehlerhaftem BIC zusätzlich 10,00 Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden Innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 15,00 Bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 15,00 Bei grenzüberschreitenden Zahlungen 15,00 Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung/Aussetzung Eilüberweisung zur Barauszahlung 10,00 Hinweis: Bei der auszahlenden Stelle können weitere e anfallen. Stand: August

7 2.1.2 e bei Überweisungsgutschriften Bei einem Überweisungseingang werden von der Sparkasse/Landesbank folgende e berechnet: Überweisungsgutschrift aus Privatgirokonto Geschäftsgirokonto Überweisung mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Sparkasse/Landesbank (SEPA-Überweisung) 0,30 Euro 0,15 Euro Überweisung ohne Angabe von IBAN/BIC in Euro von einem Zahlungsdienstleister innerhalb des EWR 0,30 Euro 0,15 Euro Überweisung mit IBAN/BIC in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) 0,30 Euro 0,15 Euro Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet, von einem anderen Zahlungsdienstleister siehe 1) Eilüberweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet siehe 1) Hinweis: 1) Für Überweisungseingänge in einer anderen Kontowährung wird zusätzlich zu den o. g. en folgendes (inkl. Courtage) erhoben: bis 100,00 Euro 1,5 mind. 12,00 Euro, max. 750 Euro plus 2,00 Euro Spesen plus 0,25 Courtage (bei Fremdwährung zugunsten EUR-Konto) Die vorstehenden e werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Ziffer I.1. Preismodelle für Privatkonten ) oder der Überweisende, z. B. bei grenzüberschreitenden Überweisungen, die anfallenden e für die Überweisung trägt. 2.2 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 8 in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) 9 sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) Überweisungsaufträge a) Ausführungsfrist Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. b) e für die Ausführung von Überweisungen ba) pflichtiger Der Zahler kann zwischen folgenden regelungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen e (SHARE) 1: Zahler trägt alle e (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle e (BEN) Hinweis: Bei der regelung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls e abgezogen werden. Bei der regelung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls e abgezogen werden. 8 Andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 9 Zum Beispiel US-Dollar. 10 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes. Stand: August

8 bb) Höhe der e Zielland/Produkt regelung 0 1 Schweiz in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) 0 Monaco in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) 0 Übrige Länder (sonstige Zahlungen) 0 1 und 2 Aufschlag/Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei regelung 0, 1 oder 2) 20,00 regelung 0 bis 100,00 Euro 1 bis 100,00 Euro zusätzlich zu den eigenen Gebühren 2 bis 100,00 Euro 1,5 beleghaft mind. 12,00 Euro beleglos mind. 10,00 Euro, max. 750,00 Euro plus 2,00 Euro Spesen 1,5 beleghaft mind. 12,00 Euro beleglos mind. 10,00 Euro, max. 750,00 Euro plus 2,00 Euro Spesen 1,5 mind. 20,00 Euro, max. 750,00 Euro 1,5 beleghaft mind. 12,00 Euro beleglos mind. 10,00 Euro, max. 750,00 Euro plus 2,00 Euro Spesen e für zusätzliche Dienstleistungen: e gem. bb) zzgl. 0,25 Courtage des Überweisungsbetrages, mind. 2,00 Euro. bc) Sonstige e Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags Bei Postversand 2,50 Bei Einstellen in das elektronische Postfach entfällt Bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker entfällt Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist Innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 15,00 Bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 15,00 Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden Innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 15,00 Bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 15,00 Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung/Aussetzung 7,50 Bearbeitung von Zahlungen mit fehlendem/fehlerhaftem BIC zusätzlich 10, Überweisungsgutschriften a) pflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden e zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche regelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende regelungen sind möglich: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen e (SHARE) 1: Zahler trägt alle e (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle e (BEN) Hinweis: Bei der regelung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls e abgezogen werden. Bei der regelung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls e abgezogen werden. Stand: August

9 b) Höhe der e Bei einer regelung 0 oder 2 werden von der Sparkasse/Landesbank folgende e berechnet, die vom Überweisungsbetrag abgezogen werden. Absenderland/Währung Schweiz in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) (siehe 2.1.2) Monaco in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) (siehe 2.1.2) Übrige Länder bis 100,00 Euro 1,5, mind. 12,00 Euro, max. 750 Euro plus 2,00 Euro Spesen regelung 0 bis 100,00 Euro 2 bis 100,00 Euro 1,5, mind. 12,00 Euro, max. 750,00 Euro plus 2,00 Euro Spesen 1,5, mind. 12,00 Euro, max. 750,00 Euro plus 2,00 Euro Spesen e für zusätzliche Dienstleistungen: e gem. b) zzgl. 0,25 Courtage des Überweisungsbetrages, mind. 2,00 Euro. 3 Lastschriften 3.1 Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) Einzugsermächtigungslastschrift im Rahmen des Elektronischen Lastschriftverfahrens ( 7c ZAG) a) Ausführungsfrist Die Sparkasse ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von maximal einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Sparkasse ergeben sich aus Ziffer II.1.5. b) e Lastschrifteinlösung (Buchungsposten) 0,30 Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer Lastschrift Bei Postversand 2,50 Bei Einstellen in das elektronische Postfach entfällt Bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker entfällt SEPA-Basis-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) e bei Lastschrifteinlösungen Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister 0,30 Euro 0,30 Euro c) Sonstige e Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift Bei Postversand 2,50 Bei Einstellen in das elektronische Postfach entfällt Bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker entfällt Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs 15,00 11 Andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. Stand: August

10 3.1.3 SEPA-Firmen-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) e bei Lastschrifteinlösungen Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister 0,15 Euro 0,15 Euro c) Sonstige e Entgegennahme von Bestätigungen über die Ausstellung/Änderung eines SEPA-Firmen-Lastschrift-Mandates 15,00 Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Firmen-Lastschrift Bei Postversand 2,50 Bei Einstellen in das elektronische Postfach entfällt Bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker entfällt Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs 15, Lastschriften aus weiteren Staaten Ausführungsfrist Lastschriften werden baldmöglichst bewirkt SEPA-Basis-Lastschrift a) e bei Lastschrifteinlösungen Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von Monaco Schweiz 0,30 Euro 0,30 Euro b) Sonstige e Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift Bei Postversand 2,50 Bei Einstellen in das elektronische Postfach entfällt Bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker entfällt Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs 15, SEPA-Firmen-Lastschrift a) e bei Lastschrifteinlösungen Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von Monaco Schweiz 0,15 Euro 0,15 Euro b) Sonstige e Entgegennahme von Bestätigungen über die Erteilung/Änderung eines SEPA-Firmen-Lastschrift-Mandates 15,00 Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Firmen-Lastschrift Bei Postversand 2,50 Bei Einstellen in das elektronische Postfach entfällt Bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker entfällt Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs 15,00 Stand: August

11 3.3 Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschriften ( CORE -Verfahren): Bei Erst- und Einmallastschriften frühestens 14 Kalendertage und spätestens 6 Geschäftstage bis 9:00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift Bei Folgelastschriften frühestens 14 Kalendertage und spätestens 3 Geschäftstage bis 9:00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Basis-Lastschriften mit verkürzter Vorlagefrist ( COR1 -Verfahren): Bei Erst-, Einmal- und Folgelastschriften frühestens 14 Kalendertage und spätestens 2 Geschäftstage bis 9:00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Firmen-Lastschriften: Bei Erst-, Einmal- und Folgelastschriften frühestens 14 Kalendertage und spätestens 2 Geschäftstage bis 9:00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Firmen-Lastschrift 4 Kartengestützter Zahlungsverkehr 4.1 Kreditkarten Jahrespreise 12 MasterCard/Visa Card Hauptkarte (jährlich) 29,90 Zusatzkarte (jährlich) 14,90 MasterCard Gold/Visa Card Gold Hauptkarte (jährlich) 79,90 Zusatzkarte (jährlich) 39,90 MasterCard Basis Karteninhaber von 12 bis 17 Jahren Ohne Auslandsreisekrankenversicherung (jährlich) 20,00 Mit Auslandsreisekrankenversicherung (jährlich) 28,00 Karteninhaber ab 18 Jahre Ohne Auslandsreisekrankenversicherung (jährlich) 30,00 Mit Auslandsreisekrankenversicherung (jährlich) 38,00 Ausstattung mit Bild Aus Galerie Individuelles Motiv Platinum MasterCard Karte/Platinum Visa 249,00 MasterCard Business 30,00 MasterCard Business Gold 70,00 Mehrwertleistungen Miles & More entfällt Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte aufgrund (Sperr-)Antrag der Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht, z. B. Verlust durch den Karteninhaber oder bei Namensänderung) Ohne Ersatz eines PIN-Briefes 15,00 Mit Ersatz eines PIN-Briefes Postversand nicht abgeholter Kreditkartenabrechnungen 13 Erstellung eines Duplikats der Kreditkartenabrechnung auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) pro Auszug Bei Postversand Bei Einstellen in das elektronische Postfach 20,00 Portokosten entfällt Sperren einer MasterCard/Visa Card auf Veranlassung und im Interesse des Kunden Einsatz der Karte im EWR-Raum, sofern Zahlungen in Fremdwährung erfolgen 14 Einsatz der Karte im Ausland 14 Barauszahlung (siehe Ziffer II.4.4) PictureCard Wunschmotiv Kreditkarte (Basis, Standard, Gold) Motivwechsel während der Kartenlaufzeit 1,5 % v. Umsatz 1,5 % v. Umsatz 15,00 12 Der angegebene Jahrespreis gilt nicht für Kreditkarten, die Inhalt eines Kontoführungs-Komplettpaketes der Sparkasse/Landesbank sind. 13 Die Übermittlung von Kreditkartenabrechnungen in der vereinbarten Form erfolgt. Rechnungsabschlüsse werden stets erstellt und übermittelt. 14 Zum Umrechnungskurs siehe Ziffer II.6. dieses Verzeichnisses. Stand: Januar

12 4.2 Debitkarte (SparkassenCard und Sparkassen-Kundenkarte) SparkassenCard (jährlich) 15 5,00 Sparkassen-Kundenkarte Täglicher Verfügungsrahmen 16 SparkassenCard je nach Einsatz 17 Abheben von Bargeld an eigenen/fremden 18 Geldautomaten 1.000,00 und Einsatz an automatisierten Kassen bei Händlern und Dienstleistungsunternehmen 2.200,00 und Aufladen der Geldkarte 200,00 Täglicher Verfügungsrahmen Sparkassen-Kundenkarte Abheben von Bargeld an eigenem Geldautomaten entfällt Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte aufgrund (Sperr-)Antrag des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht, z. B. Verlust durch den Kontoinhaber oder bei Namensänderung) 5,00 Sperren einer Debitkarte auf Veranlassung und im Interesse des Kunden Einsatz der Debitkarte im Ausland an Terminals zum Bezahlen von Waren und Dienstleistungen Im EWR 19 Bei Zahlung in Fremdwährung 1 %, mind. 1,00, max. 5,00 Bei Zahlung in einem Land außerhalb des EWR 1 %, mind. 1,00, max. 5,00 Barauszahlung (siehe Ziffer II.4.4) 4.3 GeldKarte Aufladen unserer GeldKarten An unseren Terminals, die mit dem GeldKarte-Logo gekennzeichnet sind, und an unseren Geldautomaten (Ladeterminals) An Ladeterminals von teilnehmenden anderen Sparkassen/Landesbanken An Ladeterminals sonstiger Zahlungsdienstleister 1,00 An electronic-cash-terminals des Handels, die zusätzlich mit dem GeldKarte- oder dem girogo-logo gekennzeichnet sind 4.4 Barauszahlungen Barauszahlung an eigene Kunden am Schalter am Geldautomaten Mit unserer SparkassenCard Mit unserer MasterCard entfällt 3 % v. Umsatz, mind. 6,50 Mit unserer Visa Card entfällt 3 % v. Umsatz, mind. 6,50 Barauszahlung an eigene Kunden bei fremden Zahlungsdienstleistern (ZD): Mit Debitkarte (SparkassenCard) am Schalter am Geldautomaten Bei teilnehmenden Sparkassen und Landesbanken am Heimatsparkassenmodell entfällt Bei ZD im EWR 19, die ein direktes Kundenentgelt 20 erheben Verfügungen im girocard-system in Euro entfällt Verfügungen im Maestro/Cirrus-System in Euro entfällt 1 % mind. 5,00 Bei ZD im EWR 19, die kein direktes Kundenentgelt 21 erheben Verfügungen in den Zahlungssystemen EAPS, Maestro/Cirrus- und V-Pay/Plus in Euro entfällt 1 % mind. 5,00 Bei ZD im EWR 19 in Fremdwährung im Maestro/Cirrus- oder V-Pay/Plus-System entfällt 1 % mind. 5,00 Bei ZD außerhalb des EWR 19 im Maestro/Cirrus- oder V-Pay/Plus-System entfällt 1 % mind. 5,50 Mit Standard-Kreditkarte (MasterCard/Visa Card) am Schalter am Geldautomaten Im Inland und Ausland 3 % v. Umsatz, 3 % v. Umsatz, mind. 6,50 mind. 6,50 Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem belastet. Mit Gold-Kreditkarte (MasterCard/Visa Card) am Schalter am Geldautomaten Im Inland 3 % v. Umsatz, 3 % v. Umsatz, mind. 6,50 mind. 6,50 Im Ausland 3 % v. Umsatz, mind. 6,50 Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem belastet. 15 Der angegebene Jahrespreis gilt nicht für Debitkarten, die Inhalt eines Kontoführungs-Komplettpaketes der Sparkasse/Landesbank sind. 16 Im Rahmen des Kontoguthabens oder vorher eingeräumten Kredits gilt der Verfügungsrahmen unabhängig für jede zum Konto ausgegebene Debitkarte. Änderungen des Verfügungsrahmens werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens schriftlich angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens angezeigt hat. 17 Der Verfügungsrahmen gilt, soweit mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde. 18 Verfügungslimit kann bei fremden Geldautomaten, insbesondere im Ausland, geringer sein. 19 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 20 Die Höhe des direkten Kundenentgelts vereinbart der automatenbetreibende ZD vor Auszahlung des Verfügungsbetrages mit dem Karteninhaber am Geldautomaten. 21 In diesen Fällen wird uns als Kartenherausgeber regelmäßig ein sog. Interbankenentgelt berechnet. Stand: Januar

13 4.5 Ausführungsfrist Der Kartenzahlungsbetrag wird beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingehen: Kartenzahlungen im EWR in Euro Kartenzahlungen im EWR einer anderen EWR-Währung 22 als in Euro Kartenzahlungen außerhalb des EWR unabhängig von der Währung max. 1 Geschäftstag max. 4 Geschäftstage Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt Die Geschäftstage der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Ziffer II Bareinzahlung Bareinzahlung eigener Kunden zugunsten Dritter Auf Konten bei uns 5,00 Auf Konten bei anderen Sparkassen/Landesbanken 10,00 Auf Konten bei anderen Zahlungsdienstleistern 10,00 Bei Bareinzahlungen zugunsten Dritter bei anderen Zahlungsdienstleistern gelten die unter II b) und II a) dieses Preis- und Leistungsverzeichnisses geregelten Ausführungsfristen. Bareinzahlung fremder Kunden (ab Euro keine Einzahlungen möglich) Auf Konten bei uns 5,00 Auf Konten bei anderen Zahlungsdienstleistern 10,00 5. Online-Banking und Electronic Banking 5.1 Online-Banking (PIN/TAN/FinTS) Bereitstellung des Online-Banking-Zuganges Bereitstellung von TAN-Listen Bereitstellung von smstan monatlich je smstan Bereitstellung einer elektronischen Unterschrift HBCI-Chipkarte Kontowecker Bereitstellung von pushtan je pushtan entfällt 0,09 entfällt pro Karte p. a. 5,00 pro sms 0,09 push-nachricht 5.2 Electronic Banking Zugangsverwaltung für EBICS Einrichtung: Kunden-ID 25,00 Einrichtung: zusätzliche Kunden-ID 25,00 Einrichtung: Kontonummer für die Kunden-ID der DATEV 15,00 Einrichtung: Teilnehmer-ID 15,00 Einrichtung: Konto, inkl. UDV-DAT-Segment 15,00 Einrichtung/Änderungen von Auftragstypen 15,00 Zusätzliche Bereitstellung von Kontoinformationen auf Verlangen des Kunden 23 Elektronische Avise (MT 942) pro Konto und je Übertragungs-/Sicherungsverfahren Elektronischer Kontoauszug im SWIFT-Format MT 940 pro Konto und/oder pro bereitgestelltem Kontoauszug Umsatzinformation in elektronischen Sammlern pro Konto und/oder pro bereitgestellter Datei pro bereitgestelltem Umsatz Elektronischer Kontoauszug im SWIFT-Format MT 940 pro Kontonummer und je Übertragungs-/Sicherungsverfahren, z. B. für die DATEV pro bereit gestelltem Kontoauszug Elektronischer Kontoauszug im SWIFT-Format MT 940 ins Ausland/aus dem Ausland pro Kontonummer Einrichtung (einmalig) Bereitstellung Löschung (einmalig) 0,30 1,00 0,30 30,00 mind. 50,00 zzgl. Kurierkosten mtl. 15,00 30,00 zzgl. Kurierkosten 22 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 23 Die Übermittlung von Kontoauszügen in der vereinbarten Form erfolgt. Rechnungsabschlüsse werden stets erstellt und übermittelt. Stand: Januar

14 5.3 Zahlungsdienste über Electronic Banking/FinTS Beauftragung mittels FinTS Privatkunden Geschäftskunden Sammelüberweisung Im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 24 ) je Sammelbuchung je Einzelauftrag 0,30 0,15 Im SEPA-Überweisungsverfahren (in Drittstaaten 25 ) je Sammelbuchung je Einzelauftrag 0,30 0,15 Lastschrifteinzug Im Einzugsermächtigungsverfahren für Lastschriften aus dem Elektronischen Lastschriftverfahren ( 7c ZAG) je Sammelbuchung je Einzelauftrag 0,30 0,15 Im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 24 ) je Sammelbuchung je Einzelauftrag 0,30 0,15 Im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten 25 ) je Sammelbuchung je Einzelauftrag 0,30 0,15 Im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 24 ) je Sammelbuchung je Einzelauftrag entfällt 0,15 Im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten 25 ) je Sammelbuchung je Einzelauftrag entfällt 0,15 Beauftragung mittels EBICS (ELKO bzw. FTAM) Datenfernübertragung ohne elektronische Unterschrift je Datei Datenfernübertragung mit elektronischer Unterschrift je Datei Zzgl. je Posten (wird nur erhoben, sofern im Auftrag oder im Interesse des Kunden) Überweisungen Im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 24 ) je Sammelbuchung je Einzelauftrag 0,15 Im SEPA-Überweisungsverfahren (in Drittstaaten 25 ) je Sammelbuchung je Einzelauftrag 0,15 Lastschrifteinzug Im Einzugsermächtigungsverfahren für Lastschriften aus dem Elektronischen Lastschriftverfahren ( 7c ZAG) je Sammelbuchung je Einzelauftrag 0,15 Im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 24 ) je Sammelbuchung je Einzelauftrag 0,15 Im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten 25 ) je Sammelbuchung je Einzelauftrag 0,15 Im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 24 ) je Sammelbuchung je Einzelauftrag 0,15 Im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten 25 ) je Sammelbuchung je Einzelauftrag 0,15 6 Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf Anfrage erhältlich. Der Währungsumrechnungskurs beim Auslandseinsatz der MasterCard/Visa Card ergibt sich aus Ziffer 16 der Bedingungen für die MasterCard/Visa Card. Die Währungsumrechnungskurse für Maestro- und VPay-Transaktionen in Nicht-Euro-Währung sind unter abrufbar. 24 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 25 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR).z Stand: März

15 7 Auf Wunsch des Kunden vorgenommene Nachforschungen Zur ordnungsgemäßen Ausführung von Zahlungsvorgängen (soweit nicht durch fehlerhafte Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden verursacht) Sonstige Nachforschungen (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) je nach Aufwand 40,00/Std. III Scheckverkehr 1 Allgemein Privatkunden Geschäftskunden Scheckeinlösung (Scheckbelastung/Buchungsposten) 0,30 0,80 Scheckeinzug (Inland Scheckeinreichung/Buchungsposten) pro Scheck 0,40 0,80 Rückscheck gegenüber Einreicher zzgl. Fremdkosten 5,00 5,00 Scheckvordrucke Zusendung von Scheckvordrucken auf Kundenwunsch zzgl. Fremdkosten 10,00 10,00 Vormerkung/Verlängerung einer Schecksperre 5,00 5,00 Bereitstellung eines bestätigten Bundesbank-Schecks 30,00 30,00 Bereitstellung eines unbestätigten Bundesbank-Schecks 10,00 10,00 Bereitstellung eines LBBW-Schecks 10,00 10,00 Wertstellung Scheckeinreichungen eigenes Kreditinstitut Buchungstag andere Kreditinstitute Buchungstag plus 1 Geschäftstag Eingang vorbehalten (Platzverkehr) 3 Geschäftstage Eingang vorbehalten (fremde Kreditinstitute) 5 Geschäftstage Inkasso entfällt Scheckeinlösung Buchungstag 2 Grenzüberschreitender Scheckverkehr a) Scheckzahlungen in das Ausland 26 per Scheck/Barscheck In Euro Abwicklungsgebühr bis 100,00, 5,00 über 100,00, 1,5, mind. 12,00 Spesen 2,00 Spesen (Bankscheck) 5,00 In Fremdwährung Abwicklungsgebühr bis 100,00, 5,00 über 100,00, 1,5, mind. 12,00 Courtage 0,25, mind. 2,00 Spesen 2,00 Spesen (Bankscheck) 5,00 Benachrichtigung bei Nichteinlösung 15,00 b) Scheckzahlungen aus dem Ausland 26 Gutschrift e. V. In Euro Abwicklungsgebühr bis 25,00, inkl. Spesen 3,00 Spesen bis 100,00, 5,00 über 100,00, 1,5, mind. 12,00 3,00 In Fremdwährung Abwicklungsgebühr Courtage bis 25,00, inkl. Spesen 3,00 bis 100,00, 5,00 über 100,00, 1,5, mind. 12,00 0,25, mind. 2,00 Spesen 3,00 Gutschriften nach Inkasso n. E. In Euro Abwicklungsgebühr Spesen 3, mind. 25,00 3,00 In Fremdwährung Rückscheckgebühr Abwicklungsgebühr Courtage Spesen 3, mind. 25,00 0,25, mind. 2,00 3,00 1,5 mind. 15,00 zzgl. fremde Spesen C Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdienste) für Privatkunden und Geschäftskunden Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf Anfrage erhältlich. 26 Sofern das nicht gemäß Auftrag vom ausländischen Empfänger/Auftraggeber zu zahlen ist. Stand: März

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