Rahmen-Vereinbarung. GMFS Versicherungsmakler GmbH & Co CompactTeam Berlin KG. Rosenthaler Weg Berlin (Makler)

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1 Rahmen-Vereinbarung zwischen GMFS Versicherungsmakler GmbH & Co CompactTeam Berlin KG Rosenthaler Weg Berlin (Makler und der Mannheimer Versicherung AG Augustaanlage Mannheim (Versicherer Laufzeit Beginn: mittags Uhr Ablauf: mittags Uhr Die Rahmen-Vereinbarung gilt auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Sie wird in regelmäßigen Abständen daraufhin überprüft, ob die durch die Parteien beabsichtigten Zwecke erreicht werden. Die Kündigung der Rahmen-Vereinbarung ist zum Ablauf eines jeden Jahres, erstmalig zum , mit einer dreimonatigen Frist seitens beider Vertragspartner möglich. Versicherer und Makler überprüfen den Schadensverlauf dieser Rahmenvereinbarung. Diese Überprüfung erfolgt jährlich zum bezogen auf einen Zeitraum von max. 5 Jahren. Beträgt die Schadenquote (ermittelt durch Zahlungen und Reserven des Versicherers mehr als 60%, werden Versicherer und Makler gemeinsame Lösungen zur Minderung der Schadensquote vereinbaren. Seite 1 von 20

2 Folgende Lösungen kommen in Frage: - Sanierung einzelner Verträge - Kündigung einzelner Verträge - Beitragsanpassung für die gesamten Rahmen-Vereinbarung - Inhaltliche Veränderungen der Rahmen-Vereinbarung - Aufhebung der Rahmen-Vereinbarung Diese Rahmenvereinbarung ersetzt alle vorhergehenden Rahmenvereinbarungen zum gleichen Thema. Berlin, Mannheim, Makler/VN Mannheimer Versicherung AG Seite 2 von 20

3 1. Allgemeine Vertragsbestimmungen 1.1 Gegenstand Betriebs-Haftpflicht-, Umwelt-Haftpflicht- und Umweltschadensversicherung für Die Mannheimer Versicherung AG behält sich vor, Risiken zu zeichnen bzw. abzulehnen Bedingungen Es gelten die AHB '08, BBR 066'12, BBR 1'12, USV '10 sowie 1.3. Beitragsangleichung Die Angleichung erfolgt gemäß Ziff. 15 AHB, erstmalig zum Diese Angleichung gilt für den Bestand in der Höhe, in der die Angleichung auf alle gewerblichen Haftpflichtversicherungs-Verträge der Mannheimer Versicherung AG erfolgt. Für eine Übergangszeit von 3 Monaten nach der Information über die jeweilige Beitragsangleichung werden eingehende Deckungsnoten mit alten Beiträgen noch unverändert policiert Anlagen Beitragstabelle und Kurz-BBR (Stand:07/2012 Allgemeine Bedingungen 2008 der Mannheimer Versicherung AG für die Haftpflichtversicherung - Mannheimer AHB '08 (Stand: Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen 2012 der Mannheimer Versicherung AG für die Haftpflichtversicherung für Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe - Mannheimer BBR 66 '12 (Stand: Die nachstehend genannten Abschnitte aus den Auswahlmöglichkeiten für Besondere Vereinbarungen 2012 für die gewerblichen Haftpflichtversicherungen der Mannheimer Versicherung AG - Besondere Vereinbarungen Haftpflicht-Gewerbe '12 (Stand: Aufstellung der Höchstersatzleistungssummen sowie der Selbstbeteiligungen zu den Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen 2012 der Mannheimer Versicherung AG für die Haftpflichtversicherung Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen 2012 der Mannheimer Versicherung AG für die A Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung B Bauherren-Haftpflichtversicherung C Hunde- und Pferdehalter-Haftpflichtversicherung D Privat-Haftpflichtversicherung - Mannheimer BBR 1 '12 (Stand: Allgemeine Bedingungen 2010 der Mannheimer Versicherung AG für die Umweltschadensversicherung - USV '10 (Stand: Teil I - USV-Grunddeckung ohne Zusatzbausteine Die Mannheimer Versicherung AG behält sich vor, Risiken zu zeichnen bzw. abzulehnen. Seite 3 von 20

4 2.1 Event-, Marketing- und Kommunikationsagenturen Bedingungen Allgemeine Bedingungen 2008 der Mannheimer Versicherung AG für die Haftpflichtversicherung - AHB 2008 (Stand: Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen 2012 der Mannheimer Versicherung AG für die Haftpflichtversicherung für Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe - Mannheimer BBR 66 '12 (Stand: Die nachstehend genannten Abschnitte aus den Auswahlmöglichkeiten für Besondere Vereinbarungen 2012 für die gewerblichen Haftpflichtversicherungen der Mannheimer Versicherung AG - Besondere Vereinbarungen Haftpflicht-Gewerbe '12 (Stand: Event-, Marketing- und Kommunikationsagenturen Ansprüche aus Benachteiligungen (falls besonders vereinbart Maklerklausel Anfrage- und zuschlagspflichtige Klauseln (Einschluss Auftraggeber und Flurschäden Allgemeine Bedingungen 2010 der Mannheimer Versicherung AG für die Umweltschadensversicherung - USV '10 (Stand: Teil I - USV-Grunddeckung ohne Zusatzbausteine Beitragsangleichung Die Angleichung erfolgt gemäß Ziffer 15 AHB und gilt sowohl für das Bestands- als auch das Neugeschäft. Die Beitragsangleichung erfolgt somit regelmäßig auch auf den Tarif. Für eine Übergangszeit von 3 Monaten nach der Information über die Beitragsangleichung werden eingehende Deckungsnoten mit alten Beiträgen noch unverändert dokumentiert Beiträge Umsatzstaffeln Komfort Assec MB MB 5 Mio. EUR 10 Mio. EUR EUR EUR bei einem Jahresumsatz bis EUR ,43 1, , ,00 bei einem Jahresumsatz bis EUR ,27 1, , ,00 bei einem Jahresumsatz bis EUR ,05 1, , ,00 bei einem Jahresumsatz über EUR ,83 1, , ,00 Zuschläge (jeweils auf die o.g. Beiträge oder MB Komfort Assec MB MB 5 Mio. EUR EUR EUR Ansprüche aus Benachteiligungen EUR 300,00 EUR 300,00 Einschluss des Auftraggeberrisikos 25% 25% Flurschäden für Veranstaltungen bis 7 Tage EUR 350,00 EUR 350,00 (Sublimit: EUR ,00, Selbstbehalt: EUR 500,00 Flurschäden für Veranstaltungen bis 7 Tage EUR 0,07 EUR 0, , ,00 (Sublimit: EUR ,00, Selbstbehalt: EUR 1.500,00 je Besucher je Besucher verschuldensunabhängige Haftung EUR 350,00 EUR 350,00 Seite 4 von 20

5 2.1.4 Grundversicherungssummen Betriebs- und Umwelthaftpflicht-Versicherung EUR ,00 pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden Bei Personenschäden ist die Höchstersatzleistung für die einzelne Person auf EUR ,00 begrenzt. EUR ,00 pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden Bei Personenschäden ist die Höchstersatzleistung für die einzelne Person auf EUR ,00 begrenzt. Die Versicherungssumme für Sachschäden in der Betriebs-Haftpflichtversicherung ist in der Umwelt-Haftpflichtversicherung die pauschale Versicherungssumme für Sach- und mitversicherte Vermögensschäden. Bei der Betriebs-Haftpflichtversicherung beträgt die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres das Doppelte der vereinbarten Versicherungssumme(n. Bei der Umwelt-Haftpflichtversicherung beträgt die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres das Einfache der vereinbarten Versicherungssumme(n. Umweltschadensversicherung EUR ,00 pauschal Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Einfache der vereinbarten Versicherungssumme. Versichert ist die gesetzliche Pflicht öffentlich-rechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers gemäß Umweltschadensgesetz zur Sanierung von Umweltschäden Selbstbehalte: Es gilt ein Selbstbehalt bei Sach- und/oder Vermögensschäden von EUR 150,00/500,00 vereinbart (außer bei Auslandsschäden. Bei Erhöhung des SB auf EUR 250,00/1.000,00 wird ein Rabatt von 10,0% (außer auf die Mindestbeiträge gewährt Anfrage- und zuschlagspflichtige Klauseln Einschluss Auftraggeber Mitversichert ist subsidiär - d.h. eigene Haftpflichtversicherungen oder für diese Personengruppen bestehende Haftpflichtversicherungen gehen vor - die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Auftraggeber des Versicherungsnehmers (als Veranstalter, einschließlich der Angestellten, die der Auftraggeber mit der Durchführung der Veranstaltung betraut hat. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten im Betrieb des Versicherungsnehmers gemäß dem Sozialgesetzbuch VII handelt. Flurschäden Flurschäden und Schäden an Leiteinrichtungen Mitversichert ist - abweichend von Ziff. 7.3 AHB - die Haftpflicht des Versicherungsnehmers über seine gesetzliche Schadenersatzpflicht hinaus auf die Wiedergutmachung von Schäden an Straßen, Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtungen (wie Leitplanken, Fangzäune und andere zugelassene Leiteinrichtungen und Grundstücken (Flurschäden im Sinne der Verwaltungsvorschrift zu 29 Straßenverkehrsordnung (VwV zu 29 StVO in der Bundesrepublik Deutschland, und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Flurschäden an unbefestigten Parkplätzen sind nicht vom Versicherungsschutz umfasst. Freistellung von Straßenbaulastträgern Im Rahmen und Umfang des Vertrages hat der Versicherungsnehmer Versicherungsschutz, wenn er Straßenbaulastträger (Straßenbaubehörde, Wegeeigentümer von allen Ersatzansprüchen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen freistellt, deren Ursache auf die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör zurückgeführt werden kann. Seite 5 von 20

6 An diesen Flurschäden sowie bei Schäden an Leitplanken, Fangzäunen und anderen zugelassenen Leiteinrichtungen sowie an Schadenersatzansprüchen aus der Freistellung von Straßenbaulastträgern beteiligt sich der Versicherungsnehmer in Höhe des vereinbarten Selbstbehaltes, wenn der Versicherer Leistungen zu erbringen hat. Die Mannheimer Versicherung AG übernimmt jedoch höchstens bis zu EUR ,00 bzw ,00 je Veranstaltung; darüber hinausgehende Ansprüche sind vom Versicherungsnehmer zu erfüllen. Schäden bis zur Höhe des vereinbarten Selbstbehalts sind nicht Gegenstand des Versicherungsschutzes. Anfragen sind der Mannheimer Versicherung AG mindestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu melden. Verschuldensunabhängige Haftung Eingeschlossen ist - abweichend von Ziff. 7.6 und 7.7 AHB - die Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden an gemieteten Gebäuden und/oder Räumen sowie dazugehörigen Einrichtungen (nicht aber Inventar sowie Produktions- und/oder Heizungsanlagen durch unbekannte Dritte (Besucher oder Teilnehmer. Der Versicherer ersetzt Schäden auch dann, wenn diese durch nicht ermittelbare Besucher/Teilnehmer der versicherten Veranstaltung verursacht wurden und keine gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers besteht. Voraussetzung ist, dass vor und nach der Veranstaltung eine Begehung erfolgt und jeweils ein schriftliches Feststellungsprotokoll über bereits vorhandene bzw. neu eingetretene Schäden erstellt wird. Soweit andere Versicherungen bestehen (z.b. Glas-, Gebäude- oder Privathaftpflicht-Versicherung wird der Versicherungsschutz nur dann geboten, wenn und soweit der andere Versicherer für den entstandenen Schaden nicht einzutreten hat Kurzübersicht über die Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungspolice HF (Auszug und Besondere Vereinbarung für Eventagenturen Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Betriebes / Berufes gemäß versichertem Risiko (mit allen betriebs- und branchenüblichen Nebenrisiken einschließlich der für den Versicherungsnehmer tätigen Personen. Versicherungsumfang Sofern im einzelnen nichts anderes vereinbart wird, gilt der nachstehende Versicherungsumfang: Allgemeines Haftpflicht ausgeschiedener Mitarbeiter Personenschäden, zu denen Schadenersatzansprüche nach US-amerikanischem oder kanadischem Recht geltend gemacht werden (Kosten gelten als Schadenersatzleistungen Betriebs-Haftpflichtversicherung Produkt-Haftpflichtrisiko: Personen-, Sach- und daraus entstandene weitere Schäden, soweit diese durch vom Versicherungsnehmer hergestellte oder gelieferte Erzeugnisse oder erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen verursacht werden Personen-, Sach- und daraus entstandene weitere Schäden aufgrund von Sachmängeln infolge Fehlens von vereinbarten Eigenschaften Beauftragung von Subunternehmern (berechnet sich der Umsatz nach der Anzahl der Personen oder der Lohn- und Gehaltssumme, ist ein Zuschlag erforderlich, wenn der Jahresauftragswert der Subunternehmerleistungen 10% des Gesamtumsatzes des Versicherungsnehmers übersteigt Betriebsgrundstücke (einschl. Überlassung an Dritte ohne Begrenzung des Mietwerts Bauherrenhaftpflicht ohne Begrenzung der Bausumme Betreiben von Photovoltaik-/Solarthermischen Anlagen und/oder Kraftwärmekopplungsanlage auf Betriebs-Grundstücken/-gebäuden (max. 20 kwp einschließlich Einspeisung von Elektrizität in das Netz des örtlichen Energieversorgungsunternehmens/Netzbetreibers (Nicht versichert ist die Abgabe von Energie an Tarifkunden/Endverbrauchern. Kraftfahrzeuge einschließlich selbstfahrender Arbeitsmaschinen und Gabelstapler (nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtig Vorsorgeversicherung Höchstersatzleistung je Versicherungsfall * (Maximierung p.a. in Klammern maximal ,00 EUR (2-fach Selbstbehalt ,00 EUR Versehensklausel Abhandenkommen von Sachen der Betriebsangehörigen und Besucher ,00 EUR (2-fach 150,00 EUR Vertraglich übernommene gesetzliche Haftpflicht Verkaufs- und Lieferbedingungen Verlängerung von gesetzlichen Gewährleistungsfristen auf maximal 3 Jahre Abbedingung kaufmännischer Untersuchungs- und Rügepflichten Seite 6 von 20

7 Auslandsschäden durch Geschäftsreisen, Teilnahmen an Messen, Ausstellungen indirekten Export Export Weltdeckung Weltdeckung (außer: bekannter indirekter nach USA, US-Territorien, Kanada direkten Export Weltdeckung (außer: USA, US-Territorien, Kanada Bau, Montage, Reparatur, Wartung, sonstige Tätigkeiten Europadeckung Mietsachschäden an Räumen/Gebäuden und Inventar (keine Maschinen, Produktionsanlagen und dgl. aus Anlass von Geschäftsreisen Mietsachschäden an Räumen/Gebäuden durch Leitungswasser und Abwasser sofern durch Besucher/Teilnehmer verursacht, die nicht festgestellt werden könnten (verschuldensunabhängige Haftung - falls besonders vereinbart Mietsachschäden an Räumen/Gebäuden durch sonstige Ursachen Höchstersatzleistung je Versicherungsfall * (Maximierung p.a. in Klammern Selbstbehalt ,00 EUR (2-fach ,00 EUR (2-fach 500,00 EUR ,00 EUR (2-fach² ,00 EUR (2-fach³ sofern durch Besucher/Teilnehmer verursacht, die nicht festgestellt werden könnten ,00 EUR (2-fach (verschuldensunabhängige Haftung - falls besonders vereinbart Mietsachschäden an beweglichen Sachen ,00 EUR² ,00 EUR (2-fach³ 500,00 EUR² 1.000,00 EUR³ 500,00 EUR 500,00 EUR² 1.000,00 EUR³ Tätigkeitsschäden - Be- und Entladeschäden 150,00 EUR Tätigkeitsschäden - Leitungs- und Leitungsfolgeschäden 150,00 EUR Tätigkeitsschäden an Hardware/Verlust von gespeichertem Datenmaterial ,00 EUR (2-fach 150,00 EUR Sonstige Tätigkeitsschäden (Tätigkeiten außerhalb der Betriebsstätte ,00 EUR (2-fach 150,00 EUR Obhutsschäden ,00 EUR (2-fach 500,00 EUR Abhandenkommen von fremden Schlüsseln und Codekarten ,00 EUR (2-fach 150,00 EUR Vermögensschäden aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen Schäden durch deckungsvorsorgefreien Umgang mit radioaktiven Stoffen, Röntgeneinrichtungen, Störstrahlern sowie Laser/Maser Ansprüche namentlich versicherter Unternehmen untereinander (kein Versicherungsschutz für Mietsachschäden und Abhandenkommen von Schlüsseln und Codekarten Haftpflichtansprüche gesetzlicher Vertreter des Versicherungsnehmers Haftpflichtansprüche mitversicherter natürlicher Personen untereinander 50,00 EUR bei Sachschäden Abwasser- und Überschwemmungsschäden 150,00 EUR Erfüllungsnebenschäden Schäden durch Medienverluste 150,00 EUR Energiemehrkosten ,00 EUR (2-fach 150,00 EUR Senkungs- und Erdrutschungsschäden Sachschäden an den zu unterfangenden und unterfahrenden Grundstücken, Gebäuden, Gebäudeteilen oder Anlagen ,00 EUR (2-fach 150,00 EUR Schäden durch Abbruch- und Einreißarbeiten (nur falls besonders vereinbart Ausschluss: Sachschäden im Umkreis, dessen Radius der Höhe des einzureißenden Bauwerks entspricht Teilnahme an Arbeits- oder Liefergemeinschaften (incl. Insolvenzklausel Vereinbarung von Schiedsgerichtsverfahren Nachhaftung bei endgültiger und vollständiger Betriebseinstellung: 5 Jahre, wenn der Vertrag zuvor mindestens 5 Jahre bei der Mannheimer Versicherung AG bestanden hat Auslösen von Fehlalarm bei Dritten 5.000,00 EUR (2-fach Strafrechtsschutz ,00 EUR (2-fach Umwelt-Haftpflichtversicherung Umwelthaftpflicht-Basis- und Regressdeckung zuzüglich: - Anlagen zur Lagerung sonstiger umweltgefährlicher Stoffe, sofern die Gesamtlagermenge l/kg je Betriebsgrundstück nicht übersteigt und das Fassungsvermögen des einzelnen Behältnisses nicht mehr als 250 l/kg beträgt (Kleingebinde - Tankanlagen zur Lagerung von Heizöl zum Eigenverbrauch bis zu einem Gesamtfassungsvermögen von15 Tonnen - Tanks, die fest mit den mitversicherten nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtigen Arbeitsmaschinen und sonstigen Kfz verbunden sind - Gastanks mit einem Fassungsvermögen von unter 3 Tonnen - Mietsachschäden aus Anlass von Geschäftsreisen an Räumen/Gebäuden und Inventar (keine Maschinen, Produktionsanlagen und dgl. durch Brand und Explosion - Mietsachschäden an gemieteten Räumen/Gebäuden durch Brand und Explosion sofern durch Besucher/Teilnehmer verursacht, die nicht festgestellt werden könnten (verschuldensunabhängige Haftung - falls besonders vereinbart - Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalles ,00 EUR (1-fach ,00 EUR (1-fach ,00 EUR (1-fach je Sach- und Vermögens- schaden 500,00 EUR Seite 7 von 20

8 Haftpflichtversicherung für Nutzer von Internet-Technologien Nutzung von Internet-Technologien - darin Verletzung von Namensrechten Rückrufkosten-Haftpflichtversicherung - nur Fremdrückruf Rückrufkosten-Haftpflichtversicherung für Hersteller- und Handelsbetriebe - nur Fremdrückruf (ausgenommen Kraft- und Luftfahrzeuge sowie ersichtlich für Kraft- oder Luftfahrzeuge bestimmte Teile und Zubehör Besondere Vereinbarung - Ansprüche aus Benachteiligungen (AVB Benachteiligungen - falls besonders vereinbart - Ansprüche aus Benachteiligungen (wegen Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexuelle Identität Umweltschadensversicherung - Grunddeckung Umweltschadensversicherung Grunddeckung für Schäden an der Biodiversität, an Gewässern (ohne Grundwasser und dem Boden jeweils außerhalb des Betriebsgrundstücks - Kosten für neue Risiken - Kosten für die Ausgleichssanierung - Aufwendungen vor dem Eintritt des Versicherungsfalles Höchstersatzleistung je Versicherungsfall * (Maximierung p.a. in Klammern ,00 EUR (1-fach ,00 EUR (1-fach Selbstbehalt ,00 EUR (1-fach 5.000,00 EUR ,00 EUR (1-fach ,00 EUR (1-fach ,00 EUR (1-fach ,00 EUR (1-fach 1.000,00 EUR * Die genannten Höchstersatzleistungen werden innerhalb der vereinbarten Grundversicherungssummen geboten. Die mit (² gekennzeichneten Versicherungssummen/Selbstbehalten gelten bei Vereinbarung der Komfort-Deckung. Die mit (³ gekennzeichneten Versicherungssummen/Selbstbehalten gelten bei Vereinbarung der Assec-Deckung Besondere Vereinbarungen zu Event-, Marketing- und Kommunikationsagenturen Ergänzung der Regelung "Mitversicherte Personen" Mitversichert ist - subsidiär - die persönliche gesetzliche Haftpflicht ehrenamtlicher Helfer für Schäden, die sie in Ausübung ihrer Verrichtungen für den Versicherungsnehmer verursachen. Eigene Haftpflichtversicherungen gehen diesem Versicherungsschutz vor. 2 Ergänzung der Regelung "Beauftragung von Subunternehmern" Mitversichert ist - subsidiär - die persönliche gesetzliche Haftpflicht von fremden Unternehmen und Freiberuflern für Schäden, die sie in Ausübung ihrer Verrichtungen für den Versicherungsnehmer verursachen. Eigene Haftpflichtversicherungen gehen diesem Versicherungsschutz vor. Es besteht über diesen Vertrag keine Summen- und/oder Konditionsdifferenzdeckung. 3 Ergänzung der Regelung "Mitversicherte Nebenrisiken" Mitversichert ist im Rahmen des Vertrages, auch ohne besondere Anzeige, die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers 3.1 aus der Beaufsichtigung und/oder Koordinierung fremder Unternehmen bei der Ausführung von Arbeiten/Aufgaben im Interesse des Versicherungsnehmers; 3.2 aus der Bereitstellung und Unterhaltung (Verkehrssicherung des Veranstaltungsplatzes/-grundstückes bzw. Veranstaltungsgebäudes und/oder -raumes; 3.3 aus der Durchführung der im Zusammenhang mit den Veranstaltungen stehenden und erforderlichen Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten; 3.4 aus Aufbau, Unterhaltung und Abbau von Beleuchtungs- und Beschallungsanlagen und sonstiger technischen Hilfsmittel für die Veranstaltungen; 3.5 aus der Bereitstellung und Unterhaltung von sanitären Anlagen (z.b. WC-Wagen; 3.6 aus Aufbau, Unterhaltung und Abbau von Hinweisschildern, Wegweisern, Werbetafeln, Transparenten, Plakaten usw., auch außerhalb des Veranstaltungsortes; 3.7 aus der Durchführung eines Ordnungsdienstes, der Einlasskontrolle und Sicherung der Veranstaltung, für den Teil, der von den Versicherten selbst durchgeführt wird; 3.8 aus der Einrichtung und Unterhaltung eigener Sanitätsstationen mit allen dazugehörigen Instrumenten, Apparaten und Einrichtungen, soweit diese in der Heilkunde anerkannt sind; 3.9 aus Aufbau, Unterhaltung, Betrieb und Abbau von Zelten, Tribünen und Podien, sofern sie baupolizeilich zugelassen sind und abgenommen wurden; 3.10 aus Aufbau, Unterhaltung, Betrieb und Abbau von Verkaufsständen oder -Buden und dgl., sofern diese von den Versicherten in eigener Regie betrieben werden; 3.11 aus Betreiben eines VIP- und Pressebereiches; 3.12 aus der gelegentlichen Zubereitung und der Abgabe von Speisen und Getränken, sofern von den Versicherten in eigener Regie durchgeführt; 3.13 aus der Zurverfügungstellung von Parkplätzen (ohne Fahrzeugbewachung; 3.14 aus dem erlaubten Abbrennen eines Feuerwerkes durch einen berufsmäßigen Pyrotechniker oder aus dem erlaubten Abbrennen eines Oster- o.ä. Feuers; 3.15 als Veranstalter für eigene Veranstaltungen bis zu Besucher je Veranstaltungstag. Für fremde Veranstaltungen gilt der Versicherungsschutz nur, sofern anderweitig kein Versicherungsschutz besteht. Andere Versicherungen (z.b. Betriebs- oder Veranstalter- Haftpflichtversicherungen gehen diesem Versicherungsschutz vor. Seite 8 von 20

9 4 Ergänzung der Regelung "Abhandenkommen von Sachen der Betriebsangehörigen und Besucher" Ist der Versicherungsnehmer für einen Schaden aus Abhandenkommen von Sachen der Betriebsangehörigen oder Besucher nicht haftpflichtig, so leistet der Versicherer im Rahmen der vorstehenden Bedingungen auch dann Ersatz, wenn der Schaden nicht durch eine Kasko-, Feuer-, Einbruch-Diebstahl- oder sonstige Versicherung gedeckt ist und der Versicherungsnehmer die Ersatzleistung zur Vermeidung einer unbilligen Härte befürwortet. Ein Verschulden des geschädigten Betriebsangehörigen oder Besuchers wird in derartigen Fällen bei der Ersatzleistung berücksichtigt. 5 Ergänzung der Regelung "Vertraglich übernommene gesetzliche Haftpflicht" Eingeschlossen sind - abweichend von Ziff. 7.3 AHB - Haftpflichtansprüche, die aufgrund vertraglicher Vereinbarungen über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht des Versicherungsnehmers hinausgehen, wenn es sich handelt um 5.1 sogenannte Gestattungsverträge mit Behörden oder Körperschaften des öffentlichen Rechts; 5.2 eine vertragliche Verpflichtung, die Eigentümer oder Besitzer im Zusammenhang mit überlassenen Einrichtungen von gesetzlichen Haftpflichtansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Benutzung dieser Gebäude oder Räume durch den Versicherungsnehmer entstehen. Ziff (b AHB bleibt unberührt. 6 Nicht versicherte Risiken Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf die 6.1 persönliche gesetzliche Haftpflicht der Teilnehmer, Gäste, Besucher und Zuschauer selbst; 6.2 Haftpflicht aus Personen- und Sachschäden der Teilnehmer oder Mitwirkenden aus der Durchführung von gefährlichen Leistungen (Extremsportarten wie beispielsweise River-Rafting, Bungee-Jumping, Stunts oder Luftfahrten; 6.3 Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen, die den Schaden durch wissentliches Abweichen von gesetzlichen Bestimmungen, behördlichen Vorschriften sowie Anweisungen und Bedingungen des Auftraggebers herbeigeführt haben; 6.4 Beschädigung oder den Verlust von Requisiten, Reisegepäck, Geldwerten, Uhren, Schmuck und sonstigen Wertgegenständen sowie wegen aller sich daraus ergebenden Vermögensschäden; 6.5 Haftpflicht wegen unechter oder reiner Vermögensschäden aus der Beeinträchtigung der Werbung; 6.6 Haftpflicht aus der Beschädigung von Werbeträgern sowie wegen aller sich daraus ergebenden Vermögensschäden; 6.7 Haftpflicht wegen Beschädigung oder Abhandenkommens ausgestellter Sachen sowie wegen aller sich daraus ergebenden Vermögensschäden; 6.8 Haftpflicht aus der Bewachung jeglicher Art (z.b. Garderoben- oder Fahrzeugbewachung; 6.9 Haftpflicht aus der Beschädigung von Wegen und Plätzen und sonstigen Flurschäden sowie wegen aller sich daraus ergebenden Vermögensschäden; 6.10 Haftpflicht aus der Beschädigung von Zelten, die der Durchführung der Veranstaltung oder deren Vor- oder Nachbereitung dienen sowie wegen aller sich daraus ergebenden Vermögensschäden; 6.11 Schäden der Reiter oder Fahrer sowie Insassen von Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen und aus Schäden an den zu der Veranstaltung verwendeten Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen, Fahrzeugen oder Schlitten (einschließlich Sattel- und Zaumzeug, Geschirre sowie wegen aller sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Erläuterungen zur Betriebs- Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz für Schäden durch Umwelteinwirkungen Schäden durch Umwelteinwirkungen und alle sich daraus ergebenden weiteren Schäden sind gemäß Ziff (b AHB ausgeschlossen und besonders zu versichern. Derartige Schäden sind bei einer Betriebs-Haftpflichtversicherung Gegenstand der Umwelthaftpflicht- Basisversicherung, soweit die Schäden nicht durch Anlagen oder Tätigkeiten verursacht werden, die über eine Umwelthaftpflicht-Anlagenversicherung auf Antrag mitversichert werden können (siehe auch Ziff. 2 der Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR zur Umwelt- Haftpflichtversicherung. Nicht versichert sind Ansprüchen wegen Schäden, die im ursächlichen Zusammenhang mit Halogenkohlenwasserstoffen (HKW bzw. HKW-haltigen Substanzen oder polychlorierten Biphenylen (PCB oder PCB-haltigen Substanzen stehen. Zu den HKW bzw. HKW-haltigen Substanzen zählen insbesondere die chlorierten Kohlenwasserstoffe (CKW und die Fluorkohlenwasserstoffe (FKW. Seite 9 von 20

10 2.2. Veranstalter-Haftpflichtversicherung (Kurzfrist- bzw. Jahrespolice Bedingungen Allgemeine Bedingungen 2008 der Mannheimer Versicherung AG für die Haftpflichtversicherung - AHB 2008 (Stand: Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen 2009 der Mannheimer Versicherung AG für die Haftpflichtversicherung für einmalige Veranstaltungen - Mannheimer BBR 63 '10 (Stand: Maklerklausel zuschlagspflichtige Klauseln (Flurschäden und Schäden an Leiteinrichtungen für Veranstalter 0710 Hüpfburgen und Tribünen mit Auf- /Abbau in eigener Regie 0710, Abbrennen von Feuerwerken 0710 Allgemeine Bedingungen 2010 der Mannheimer Versicherung AG für die Umweltschadensversicherung - USV '10 (Stand: Teil I - USV-Grunddeckung ohne Zusatzbausteine Beitragsangleichung Die Angleichung erfolgt gemäß Ziffer 15 AHB und gilt sowohl für das Bestands- als auch das Neugeschäft. Die Beitragsangleichung erfolgt somit regelmäßig auch auf den Tarif. Für eine Übergangszeit von 3 Monaten nach der Information über die Beitragsangleichung werden eingehende Deckungsnoten mit alten Beiträgen noch unverändert dokumentiert Beiträge Einzelverträge je Veranstaltung Risikoklasse A: V ersicherungssumme Besucher 3,0 Mio. EUR 5,0 Mio. EUR 10,0 Mio. EUR bis 500 Personen 81,00 EUR 90,00 EUR 112,50 EUR bis Personen 144,00 EUR 160,00 EUR 200,00 EUR bis Personen 270,00 EUR 300,00 EUR 375,00 EUR bis Personen 482,00 EUR 535,00 EUR 670,00 EUR bis Personen 824,00 EUR 915,00 EUR 1.150,00 EUR bis Personen 1.081,00 EUR 1.200,00 EUR 1.510,00 EUR bis Personen 1.419,00 EUR 1.575,00 EUR 1.985,00 EUR darüber hinaus Anfrage Anfrage Anfrage Risikoklasse B: V ersicherungssumme Besucher 3,0 Mio. EUR 5,0 Mio. EUR 10,0 Mio. EUR bis 500 Personen 104,00 EUR 115,00 EUR 145,00 EUR bis Personen 180,00 EUR 200,00 EUR bis Personen 329,00 EUR 365,00 EUR 460,00 EUR bis Personen 622,00 EUR 690,00 EUR 870,00 EUR bis Personen 1.031,00 EUR 1.145,00 EUR 1.440,00 EUR bis Personen 1.405,00 EUR 1.560,00 EUR 1.965,00 EUR bis Personen 1.829,00 EUR 2.030,00 EUR 2.555,00 EUR darüber hinaus Anfrage Anfrage Anfrage Die o.g. Beiträge beziehen sich auf einmalige Veranstaltungen bis zu einer Dauer von 7 Tagen (zuzüglich je 3 Tage für Auf- und Abbauarbeiten. Für Veranstaltung bis 2 Wochen wird ein Zuschlag von 25% und bis 4 Wochen von 50% auf die o.g. Beiträge erhoben Jahresverträge Berechnet werden pro Veranstaltung jeweils 60% des Einzelbeitrages je Kategorie. Der Mindestbeitrag ist auf Höhe des Beitrages von mind. 2/3 der zu versichernden Veranstaltungen, mindestens jedoch auf 500,00 EUR je Vertrag für Veranstaltungen der Risikoklasse A und 925,00 EUR für Veranstaltungen der Risikoklasse B festzusetzen. Mittels Beitragsregulierungsbogen werden zu Beginn eines jeden weiteren Versicherungsjahres die Beiträge für die tatsächlich im vergangenen Jahr durchgeführten Veranstaltungen ermittelt Zusatzbeitrag für Mitversicherung von Flurschäden und Schäden an Leiteinrichtungen EUR 275,00 je Veranstaltung bei einer Höchstentschädigung von EUR und ein Selbstbehalt von je Schadenfall. Dieser Zuschlag gilt für Veranstaltungen bis max Besucher, darüber hinaus - Anfrage. Seite 10 von 20

11 Zusatzbeitrag für Mitversicherung von Hüpfburgen und Tribünen (mit eigenem Auf- und Abbau Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem eigenen Auf- und Abbau von Tribünen und Hüpfburgen sowie deren Betrieb. V ersicherungssumme Wagni s 3, 0 Mi o. EUR 5, 0 Mi o. EUR 10, 0 Mi o. EUR WKZ Tribünen (je Wagnis 80,00 EUR 90,00 EUR 115,00 EUR WKZ je Hüpfburg 90,00 EUR 100,00 EUR 125,00 EUR Zuschlag für das Abbrennen von Feuerwerken 0710 Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem polizeilich genehmigten Abbrennen eines Feuerwerks durch einen berufsmäßigen Pyrotechniker. Nicht versichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht des Pyrotechnikers. Der Ausschluss bezüglich Veranstalten/Abbrennen von Feuerwerken im Abschnitt Umwelt-Haftpflichtversicherung gilt diesbezüglich gestrichen. V ersicherungssumme Wagni s 3, 0 Mi o. EUR 5, 0 Mi o. EUR 10, 0 Mi o. EUR WKZ je Feuerwerk 135,00 EUR 150,00 EUR 195,00 EUR Die o.g. Beiträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Versicherungsteuer Grundversicherungssummen Betriebs- und Umwelthaftpflicht-Versicherung EUR ,00 pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden Bei Personenschäden ist die Höchstersatzleistung für die einzelne Person auf EUR ,00 begrenzt. EUR ,00 pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden Bei Personenschäden ist die Höchstersatzleistung für die einzelne Person auf EUR ,00 begrenzt. EUR ,00 pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden Bei Personenschäden ist die Höchstersatzleistung für die einzelne Person auf EUR ,00 begrenzt. Die Versicherungssumme für Sachschäden in der Betriebs-Haftpflichtversicherung ist in der Umwelt-Haftpflichtversicherung die pauschale Versicherungssumme für Sach- und mitversicherte Vermögensschäden. Bei der Betriebs-Haftpflichtversicherung beträgt die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres das Doppelte der vereinbarten Versicherungssumme(n. Bei der Umwelt-Haftpflichtversicherung beträgt die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres das Einfache der vereinbarten Versicherungssumme(n. Umweltschadensversicherung EUR ,00 pauschal Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Einfache der vereinbarten Versicherungssumme. Versichert ist die gesetzliche Pflicht öffentlich-rechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers gemäß Umweltschadensgesetz zur Sanierung von Umweltschäden Selbstbehalte: Es gilt ein genereller Selbstbehalt je Personen-, Sach- und/oder Vermögensschäden von EUR 150,00, sofern nicht in einzelnen Positionen ein höherer Selbstbehalt vereinbart gilt. Bei Erhöhung des SB auf EUR 250,00 wird ein Rabatt von 7,5% auf die unter Ziff genannten Beträge (außer auf Zusatzbeiträge gem. Ziff gewährt. Seite 11 von 20

12 2.2.6 Kurzübersicht zur Veranstalter-Haftpflichtversicherung für einmalige Veranstaltungen (Kurzfrist- bzw. Jahrespolice Sofern im einzelnen nichts anderes vereinbart wird, gilt der nachstehende Versicherungsumfang. Genereller Selbstbehalt bei jedem Personen-, Sach- und Vermögensschaden Vermögensschäden aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen * Abhandenkommen von Sachen der Betriebsangehörigen und Mitarbeiter * Versicherungssumme in Höhe der Versicherungs-summe für Vermögensschäden, 2fach max. EUR 5.000,00 3fach max. Selbstbehalt EUR 150,00 bzw. EUR 250,00 EUR 150,00 bzw. EUR 250,00 EUR 150,00 bzw. EUR 250 Schäden, bei denen Schadenersatzansprüche nach US-amerikanischem oder kanadischem Recht geltend gemacht werden * bis zu den vertraglichen 20 %, mind ,00, Versicherungssummen, max. EUR ,00 höchstens jedoch EUR ,00 für Personenschäden, höchstens EUR ,00 für die einzelne Person EUR ,00 für Sachschäden EUR ,00 für Vermögensschäden Mietsachschäden an Räumen/Gebäuden durch Leitungswasser und Abwasser * Mietsachschäden an gemieteten Räumen und/oder Gebäuden durch sonstige Ursachen* Mietsachschäden an zu Veranstaltungszwecken gemieteten technischem Equipment EUR ,00 2fach max. EUR ,00 3fach max. EUR 5.000,00 2fach max. EUR 150,00 bzw. EUR 250,00 EUR 150,00 bzw. EUR 250,00 EUR 250,00 Bauherrenhaftpflicht EUR ,00 2fach max. Bearbeitungsschäden * EUR 5.000,00 3fach max. Abhandenkommen von fremden Schlüsseln * EUR 5.000,00 3fach max. Be- und Entladeschäden * in Höhe der Versicherungs-summe für Sachschäden, 2fach max. Leitungs- und Leitungsfolgeschäden * in Höhe der Versicherungs-summe für Sachschäden, 2fach max. Abwasserschäden * in Höhe der Versicherungs-summe für Sachschäden, 2fach max. Umwelthaftpflicht-Basisversicherung zuzüglich siehe Grundversicherungssummen - Kleingebinde mit max. 250 l/kg je Einzelgebinde und max. je Versicherungsfall l/kg Gesamtfassungsvermögen - Mietsachschäden aus Anlass von Geschäftsreisen an Räumen/Gebäuden und Inventar (keine Maschinen, Produktionsanlagen und dgl. durch Brand und Explosion mit EUR ,00 Ersatzleistung * - Mietsachschäden an Räumen/Gebäuden durch Brand und Explosion mit EUR ,00 Ersatzleistung * - Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalles mit EUR ,00 Ersatzleistung * EUR 250,00 EUR 150,00 bzw. EUR 250,00 EUR 150,00 bzw. EUR 250,00 EUR 150,00 EUR 150,00 EUR 150,00 EUR 150,00 Nutzung von Internet-Technologien * EUR ,00 incl. EUR ,00 für Verletzung von Namensrechten 1fach max. Seite 12 von 20

13 Umweltschadensversicherung (USV - Grunddeckung Versicherungssumme Selbstbehalt s. Grundversicherungssummen, incl. EUR 1.000,00 - Kosten für die Ausgleichssanierung*: 20% der Versicherungssumme, höchstens EUR ,00 - Kosten für neue Risiken*: bis zur Versicherungssumme, höchstens EUR ,00 - EUR ,00 für Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalles* 1-fach maximiert Die mit einem * genannten Versicherungssummen werden innerhalb der jeweils vereinbarten Grundversicherungssummen geboten. Mitversicherte Risiken: vertraglich übernommene gesetzliche Haftpflicht des Gebäude-/Hallen- und/oder Grundstückeigentümers der Veranstaltungslokation (Freistellung des Vermieters nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge und Arbeitsmaschinen Bereitstellung und Unterhaltung (Verkehrssicherung des Veranstaltungsplatzes/-grundstückes bzw. Veranstaltungsgebäudes und/oder - raumes Aufbau, Unterhaltung und Abbau von Beleuchtungs- und Beschallungsanlagen und sonstiger technischer Hilfsmittel für die Veranstaltung Bereitstellung und Unterhaltung von sanitären Anlagen (z.b. WC-Wagen Aufbau, Unterhaltung und Abbau von Hinweisschildern, Wegweisern, Werbetafeln usw.; auch außerhalb des Veranstaltungsortes Durchführung eines Ordnerdienstes, der Einlasskontrolle und Sicherung der Veranstaltung für den Teil, der vom Versicherungsnehmer selbst durchgeführt wird Aufbau, Betrieb, Abbau von Zelten, Tribünen (ohne eigenen Auf- und Abbau und Podien, sofern baupolizeilich zugelassen und abgenommen Aufbau, Betrieb und Abbau von Verkaufsständen und -buden, sofern diese von den Versicherten in eigener Regie betrieben werden Zubereitung und Abgabe von Speisen und Getränken in eigener Regie bei Zeltlagern, Ferienwanderungen, Schul- und Studienfahrten: Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen im europäischen Ausland vorkommender Versicherungsfälle aus Anlass von Zeltlagern, Ferienwanderungen, Schul- und Studienfahrten Zusatzrisiken (auf Anfrage gegen Beitragszuschlag - Tribünen mit eigenem Auf- und Abbau (s. Ziff Hüpfburgen (s. Ziff Abbrennen von Feuerwerken (s. Ziff Garderobenrisiken Seite 13 von 20

14 2.3 Betriebs-Haftpflichtversicherung für Veranstaltungstechniker Versicherbarer Personenkreis Freiberufliche Veranstaltungs- und Bühnentechniker, insbesondere Bühnen-, Ton- und Lichttechniker, Bühnen- und Messebauer, mit gelegentlicher Übernahme von Funktionen bei der Produktionsleitung (nur Organisationsverschulden, ohne Vermögensschäden; falls besonders vereinbart, ergänzt um die Tätigkeiten Bühnenpyrotechnik (nur im Rahmen der Veranstaltungsrealisierung Versichertes Risiko Versichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus seiner Tätigkeit als freiberuflicher Veranstaltungs- und Bühnentechniker und falls besonders vereinbart ergänzt um die Tätigkeiten Bühnenpyrotechnik (nur im Rahmen des Veranstaltungsauf- / -abbaus. Tätigkeiten über das gewöhnliche Berufsbild des Berufsstandes hinaus und die Versicherung von mehr als einem freiberuflichen Veranstaltungs- und Theatertechniker über einen Einzelvertrag bedürfen einer besonderen Vereinbarung Mitversicherung von Aushilfen Basis eingeschränkte Versicherungssummen, keine Mitversicherung von Aushilfen Top erhöhte Versicherungssummen, die gelegentliche Beschäftigung von Aushilfen kann optional mitversichert werden Für das Risiko Bühnenpyrotechnik gilt: Versicherungsschutz wird geboten für Feuerwerke der Kategorien 1-3 bzw. T1 und T2 gemäß 6 Abs. 4 der 1. SprengV. Feuerwerke der Kategorie 4 und die Haftpflicht für selbständige Pyrotechniker sind nicht über diese Rahmenvereinbarung versicherbar. Kein Versicherungsschutz besteht, wenn der Versicherungsnehmer nicht über die erforderliche Berechtigung und Fachkunde verfügt Bedingungen Allgemeine Bedingungen 2008 der Mannheimer Versicherung AG für die Haftpflichtversicherung - AHB 2008 (Stand: Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen 2010 der Mannheimer Versicherung AG für die Haftpflichtversicherung für Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe - Mannheimer BBR 66 '12 (Stand: Die nachstehend genannten Abschnitte aus den Auswahlmöglichkeiten für Besondere Vereinbarungen 2012 für die gewerblichen Haftpflichtversicherungen der Mannheimer Versicherung AG - Besondere Vereinbarungen Haftpflicht-Gewerbe '12 (Stand: Baubetriebe Maklerklausel Allgemeine Bedingungen 2010 der Mannheimer Versicherung AG für die Umweltschadensversicherung - USV '10 (Stand: Teil I - USV-Grunddeckung ohne Zusatzbausteine Beitragsangleichung Die Angleichung erfolgt gemäß Ziffer 15 AHB und gilt sowohl für das Bestands- als auch das Neugeschäft. Die Beitragsangleichung erfolgt somit regelmäßig auch auf den Tarif. Für eine Übergangszeit von 3 Monaten nach der Information über die Beitragsangleichung werden eingehende Deckungsnoten mit alten Beiträgen noch unverändert dokumentiert Versicherungssummen Die Versicherungssummen betragen je Versicherungsfall, soweit zu den einzelnen Wagnissen nichts anderes bestimmt ist: Betriebs- und Umwelthaftpflicht-Versicherung - Basis-Deckung EUR ,00 für Personenschäden EUR ,00 für Sach- und Vermögensschäden Bei Personenschäden ist die Höchstersatzleistung für die einzelne Person auf EUR ,00 begrenzt. Seite 14 von 20

15 Betriebs- und Umwelthaftpflicht-Versicherung - Top-Deckung EUR ,00 pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden Bei Personenschäden ist die Höchstersatzleistung für die einzelne Person auf EUR ,00 begrenzt. Die Versicherungssumme für Sachschäden in der Betriebs-Haftpflichtversicherung ist in der Umwelt-Haftpflichtversicherung die pauschale Versicherungssumme für Sach- und mitversicherte Vermögensschäden. Bei der Betriebs-Haftpflichtversicherung beträgt die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres das Doppelte der vereinbarten Versicherungssumme(n. Bei der Umwelt-Haftpflichtversicherung beträgt die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres das Einfache der vereinbarten Versicherungssumme(n Umweltschadensversicherung EUR ,00 pauschal Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Einfache der vereinbarten Versicherungssumme. Versichert ist die gesetzliche Pflicht öffentlich-rechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers gemäß Umweltschadensgesetz zur Sanierung von Umweltschäden Unterschiedliche Sublimits: Basis-Deckung sonstige Tätigkeitsschäden EUR ,00 Datenlöschkosten EUR ,00 Top-Deckung sonstige Tätigkeitsschäden EUR ,00 Datenlöschkosten EUR ,00 Weitere Sublimits sind in den nachfolgenden Kurz-BBR aufgeführt Optionale Deckungserweiterungen Privat-Haftpflichtversicherung (nur für VN EUR ,00 pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden Mitversicherung von gelegentlichen Aushilfskräften (nur bei Top-Deckung Mitversicherung des Risikos Bühnenpyrotechnik (nur bei Top-Deckung Jahresbeiträge Die nachstehend aufgeführten Beiträge gelten zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Versicherungssteuer. Zahlweise: - jährlich - vierteljährlich (zzgl. 5% Ratenzahlungszuschlag und nur bei Lastschrifteinzug möglich Beitrag je Person - WKZ (zugleich Mindestbeitrag des Vertrages: - Basis-Deckung EUR 235,00 - Top-Deckung EUR 285,00 Zuschlag für optionale Deckungserweiterungen: - Privat-Haftpflichtversicherung EUR 60,00 - je Aushilfskraft (nur bei Top-Deckung EUR 50,00 - Zuschlag für die Mitversicherung des Risikos Bühnenpyrotechnik (nur bei Top-Deckung EUR 470,00 Seite 15 von 20

16 2.3.7 Kurzübersicht über die Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungspolice HF_066_0712 (Auszug und Besondere Vereinbarung für Baubetriebe Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Betriebes / Berufes gemäß versichertem Risiko (mit allen betriebs- und branchenüblichen Nebenrisiken einschließlich der für den Versicherungsnehmer tätigen Personen. Versicherungsumfang Sofern im einzelnen nichts anderes vereinbart wird, gilt der nachstehende Versicherungsumfang: Höchstersatzleistung je Versicherungsfall * (Maximierung p.a. Selbstbehalt in Klammern Allgemeines Haftpflicht ausgeschiedener Mitarbeiter Genereller Selbstbehalt bei jedem Sach- und Vermögensschaden Personenschäden, zu denen Schadenersatzansprüche nach US-amerikanischem oder ,00 EUR kanadischem Recht geltend gemacht werden (Kosten gelten als Schadenersatzleistungen Betriebs-Haftpflichtversicherung Produkt-Haftpflichtrisiko: Personen-, Sach- und daraus entstandene weitere Schäden, soweit diese durch vom Versicherungsnehmer hergestellte oder gelieferte Erzeugnisse oder erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen verursacht werden Personen-,Sach und daraus entstandene weitere Schäden aufgrund von Sachmängeln infolge Fehlens von vereinbarten Eigenschaften Beauftragung von Subunternehmern (berechnet sich der Umsatz nach der Anzahl der Personen oder der Lohn- und Gehaltssumme, ist ein Zuschlag erforderlich, wenn der Jahresauftragswert der Subunternehmerleistungen 10% des Gesamtumsatzes des Versicherungsnehmers übersteigt Betriebsgrundstücke (einschl. Überlassung an Dritte ohne Begrenzung des Mietwerts Bauherrenhaftpflicht ohne Begrenzung der Bausumme Betreiben von Photovoltaik-/Solarthermischen Anlagen und/oder Kraftwärmekopplungsanlage auf Betriebs-Grundstücken/-gebäuden einschließlich Einspeisung von Elektrizität in das Netz des örtlichen Energieversorgungsunternehmens/Netzbetreibers (Nicht versichert ist die Abgabe von Energie an Tarifkunden/Endverbrauchern. Kraftfahrzeuge einschließlich selbstfahrender Arbeitsmaschinen und Gabelstapler (nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtig Vorsorgeversicherung in Höhe der vertraglichen Versicherungssummen, maximal ,00 EUR (2-fach je Sach- und Vermögensschaden Versehensklausel Abhandenkommen von Sachen der Betriebsangehörigen und Besucher Vertraglich übernommene gesetzliche Haftpflicht Verkaufs- und Lieferbedingungen Verlängerung von gesetzlichen Gewährleistungsfristen auf maximal 3 Jahre Abbedingung kaufmännischer Untersuchungs- und Rügepflichten Auslandsschäden durch - Geschäftsreisen, Teilnahmen an Messen, Ausstellungen: Weltdeckung - indirekten Export: Weltdeckung (außer: bekannter indirekter Export nach USA, US-Territorien, Kanada - direkten Export: Weltdeckung (außer: USA, US-Territorien, Kanada - Bau, Montage, Reparatur, Wartung, sonstige Tätigkeiten: Europadeckung Mietsachschäden an Räumen/Gebäuden und Inventar (keine Maschinen, Produktionsanlagen und dgl. aus Anlass von Geschäftsreisen Mietsachschäden an Räumen/Gebäuden durch Leitungswasser und Abwasser ,00 EUR (2-fach Mietsachschäden an Räumen/Gebäuden durch sonstige Ursachen ,00 EUR (2-fach Mietsachschäden an beweglichen Sachen ,00 EUR (2-fach Tätigkeitsschäden - Be- und Entladeschäden Tätigkeitsschäden - Leitungs- und Leitungsfolgeschäden Tätigkeitsschäden an Hardware/Verlust von gespeichertem Datenmaterial ,00 EUR (2-fach Sonstige Tätigkeitsschäden (Tätigkeiten außerhalb der Betriebsstätte ,00 EUR (2-fach Obhutsschäden ,00 EUR (2-fach Abhandenkommen von fremden Schlüsseln und Codekarten ,00 EUR (2-fach Vermögensschäden aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen ,00 EUR (2-fach Schäden durch deckungsvorsorgefreien Umgang mit radioaktiven Stoffen, Röntgeneinrichtungen, Störstrahlern sowie Laser/Maser Ansprüche namentlich versicherter Unternehmen untereinander (kein Versicherungsschutz für Mietsachschäden und Abhandenkommen von Schlüsseln und Codekarten Seite 16 von 20

17 Höchstersatzleistung je Versicherungsfall * (Maximierung p.a. Selbstbehalt in Klammern Haftpflichtansprüche gesetzlicher Vertreter des Versicherungsnehmers Haftpflichtansprüche mitversicherter natürlicher Personen untereinander 50,00 EUR bei Sachschäden Abwasser- und Überschwemmungsschäden Mängelbeseitigungsnebenkosten Schäden durch Medienverluste Energiemehrkosten ,00 EUR (2-fach Senkungs- und Erdrutschungsschäden Sachschäden an den zu unterfangenden und unterfahrenden Grundstücken, Gebäuden, ,00 EUR (2-fach Gebäudeteilen oder Anlagen Schäden durch Abbruch- und Einreißarbeiten (nur falls besonders vereinbart Ausschluss: Sachschäden im Umkreis, dessen Radius der Höhe des einzureißenden Bauwerks entspricht Teilnahme an Arbeits- oder Liefergemeinschaften (incl. Insolvenzklausel Vereinbarung von Schiedsgerichtsverfahren Nachhaftung bei endgültiger und vollständiger Betriebseinstellung: 5 Jahre, wenn der Vertrag zuvor mindestens 5 Jahre bei der Mannheimer Versicherung AG bestanden hat Auslösen von Fehlalarm bei Dritten 5.000,00 EUR (2-fach Strafrechtsschutz ,00 EUR (2-fach Besondere Vereinbarung - Baugewerbe (Bauunternehmen, Bauhandwerk Planung/Bauleitung für ausschließlich vom Versicherungsnehmer zu erstellende Bauvorhaben (ohne Schäden am Bauwerk Besitz und Verwendung von Gerüsten für den versicherten Betrieb und deren gelegentliche Überlassung, Verleih und Vermietung an Dritte Schäden durch Abbruch- und Einreißarbeiten (ohne Sprengungen Ausschluss bei Bauhauptgewerbe: Sachschäden im Umkreis, dessen Radius der Höhe des einzureißenden Bauwerks entspricht Aktive Werklohnklage ,00 EUR (2-fach Energieberatung/Energieausweise ausschließlich für Wohngebäude ,00 EUR (2-fach Vermögensschäden durch Arbeiten oder Leistungen ,00 EUR (2-fach Umwelt-Haftpflichtversicherung Umwelthaftpflicht-Basis- und Regressdeckung zuzüglich: - Anlagen zur Lagerung sonstiger umweltgefährlicher Stoffe, sofern die Gesamtlagermenge l/kg je Betriebsgrundstück nicht übersteigt und das Fassungsvermögen des einzelnen Behältnisses nicht mehr als 250 l/kg beträgt (Kleingebinde - Tankanlagen zur Lagerung von Heizöl zum Eigenverbrauch bis zu einem Gesamtfassungsvermögen von 15 Tonnen - Tanks, die fest mit den mitversicherten nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtigen Arbeitsmaschinen und sonstigen Kfz verbunden sind - Gastanks mit einem Fassungsvermögen von unter 3 Tonnen - Benzin-, Fett- und Ölabscheider bis Nenngröße 40 - Mietsachschäden aus Anlass von Geschäftsreisen an Räumen/Gebäuden und Inventar (keine Maschinen, Produktionsanlagen und dgl. durch Brand und Explosion - Mietsachschäden an gemieteten Räumen/Gebäuden durch Brand und Explosion - Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalles Haftpflichtversicherung für Nutzer von Internet-Technologien Nutzung von Internet-Technologien - darin Verletzung von Namensrechten Rückrufkosten-Haftpflichtversicherung - nur Fremdrückruf Rückrufkosten-Haftpflichtversicherung für Hersteller- und Handelsbetriebe - nur Fremdrückruf (ausgenommen Kraft- und Luftfahrzeuge sowie ersichtlich für Kraft- oder Luftfahrzeuge bestimmte Teile und Zubehör Besondere Vereinbarung - Ansprüche aus Benachteiligungen (AVB Benachteiligungen - falls vereinbart - Ansprüche aus Benachteiligungen (wegen Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexuelle Identität Umweltschadensversicherung - Grunddeckung Umweltschadensversicherung Grunddeckung für Schäden an der Biodiversität, an Gewässern (ohne Grundwasser und dem Boden außerhalb des Betriebsgrundstücks - Kosten für neue Risiken * - Kosten für die Ausgleichssanierung * - Aufwendungen vor dem Eintritt des Versicherungsfalles * ,00 EUR (1-fach ,00 EUR (1-fach ,00 EUR (1-fach ,00 EUR (1-fach je Sach- und Vermögens- schaden ,00 EUR (1-fach 5.000,00 EUR ,00 EUR (1-fach ,00 EUR (1-fach ,00 EUR (1-fach 20%, höchstens ,00 EUR (1-fach ,00 EUR (1-fach * Die genannten Höchstersatzleistungen werden innerhalb der vereinbarten Grundversicherungssummen geboten ,00 EUR Seite 17 von 20

18 Erläuterungen zur Betriebs- Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz für Schäden durch Umwelteinwirkungen Schäden durch Umwelteinwirkungen und alle sich daraus ergebenden weiteren Schäden sind gemäß Ziff (b AHB ausgeschlossen und besonders zu versichern. Derartige Schäden sind bei einer Betriebs-Haftpflichtversicherung Gegenstand der Umwelthaftpflicht-Basisversicherung, soweit die Schäden nicht durch Anlagen oder Tätigkeiten verursacht werden, die über eine Umwelthaftpflicht-Anlagenversicherung auf Antrag mitversichert werden können (siehe auch Ziff. 2 der Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR zur Umwelt-Haftpflichtversicherung. Nicht versichert sind Ansprüchen wegen Schäden, die im ursächlichen Zusammenhang mit Halogenkohlenwasserstoffen (HKW bzw. HKW-haltigen Substanzen oder polychlorierten Biphenylen (PCB oder PCB-haltigen Substanzen stehen. Zu den HKW bzw. HKW-haltigen Substanzen zählen insbesondere die chlorierten Kohlenwasserstoffe (CKW und die Fluorkohlenwasserstoffe (FKW. Hundehalter-Haftpflichtversicherung Nicht versichert und nicht versicherbar sind sogenannte Kampfhunde. Als solche gelten: American Staffordshire Terrier, Argentinische Dogge, Bandog, Bordeaux Dogge, Bull Terrier, Fila Brasileiro, Mastino Neapolitano, Mastiff, Pit Bull, Rottweiler, Staffordshire Bull Terrier, Tosa Inu, Alano, American Bulldog, Kangal (Karabash, Kaukasischer Owtscharka und Kreuzungen aus oder mit diesen Rassen. Seite 18 von 20

19 Private Haftpflichtversicherung(en Versicherungssummen je Versicherungsfall EUR ,00 pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden Bei Personenschäden ist die Höchstersatzleistung für die einzelne Person auf EUR ,00 begrenzt. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Doppelte der vereinbarten Versicherungssumme(n. Vertragsgrundlagen Allgemeine Bedingungen 2008 der Mannheimer Versicherung AG für die Haftpflichtversicherung - Mannheimer AHB '08 (Stand: Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen 2012 der Mannheimer Versicherung AG für die A Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung B Bauherren-Haftpflichtversicherung C Hunde- und Pferdehalter-Haftpflichtversicherung D Privat-Haftpflichtversicherung - Mannheimer BBR 1 '12 (Stand: Versicherungsumfang Privat-Haftpflichtversicherung HF_951a_0712 (Auszug Versichertes Risiko Gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers (VN aus den Gefahren des täglichen Lebens als Privatperson Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus den Gefahren - eines Betriebes oder Berufes, Amtes (auch Ehrenamtes - einer verantwortlichen Betätigung in Vereinigungen aller Art - einer ungewöhnlichen und gefährlichen Beschäftigung Mitversicherte Personen Ehegatte und eingetragener Lebenspartner (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes des VN unverheiratete Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder; bei volljährigen Kindern nur, solange in Schul- oder unmittelbar anschließender Berufsausbildung (Lehre und/ oder Studium incl. Grundwehrdienst/ Zivildienst/ freiwilliges soziales Jahr vor, während oder nach der Berufsausbildung bei unverheirateten VN: mit VN in häuslicher Gemeinschaft lebender, unverheirateter und unter gleicher Anschrift polizeilich gemeldeter Partner und dessen Kinder Personen, die sich vorübergehend (maximal 1 Jahr im Haushalt des VN aufhalten (z.b. Aupair, Austauschschüler im Haushalt des VN beschäftigte Personen gegenüber Dritten aus dieser Tätigkeit Mitversicherte Nebenrisiken Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht für - eine oder mehrere Wohnungen (auch Ferienwohnung - ein Einfamilienhaus - ein Wochenendhaus (auch auf Dauer festinstallierter Wohnwagen - ein unbebautes, zu privaten Zwecken genutztes Grundstück bis m 2 wenn die o.g. Objekte sich innerhalb der EU/Schweiz befinden und vom VN ausschließlich zu Wohnzwecken verwendet werden Bauherrenhaftpflicht Vermieter - einzelner Wohnräume und/oder einer Einliegerwohnung zu privaten Zwecken - einzelner Räume an Feriengäste, jedoch bis max. 8 Betten - einer inländischen Eigentums- oder Ferienwohnung Halten und Hüten von zahmen Haustieren (nicht Hunde, Rinder, Pferde, sonstige Reit- und Zugtiere, wilde Tiere nicht gewerbsmäßiges Hüten fremder Pferde oder Hunde (subsidiäre Deckung / keine Kampfhunde Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche der Tierhalter oder -eigentümer, es sei denn, es handelt sich um Personenschäden. Höchstersatzleistung je Versicherungsfall* (Maximierung p.a. in Klammern bis ,00 EUR Bausumme Selbstbehalt Seite 19 von 20

20 Höchstersatzleistung je Versicherungsfall* (Maximierung p.a. Selbstbehalt in Klammern Reiten fremder Pferde (subsidiäre Deckung Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche der Tierhalter oder -eigentümer, es sei denn, es handelt sich um Personenschäden. Betreiben einer Photovoltaik-Anlage/Solarthermischen Anlage und/oder Kraftwärmekopplungsanlage auf mitversichertem Einfamilienhaus oder dazugehörigem Grundstück (max. 10 kwp einschließlich Einspeisung von Elektrizität in das Netz des örtlichen Energieversorgungsunternehmens (Nicht versichert ist die Belieferung von Tarifkunden/ Endverbrauchern (Begrenzung auf 10 kwp findet keine Anwendung, wenn die Photovoltaik-Anlage auf einem Dach installiert ist, das im Eigentum des VN steht. selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 km/h Luftfahrzeuge, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen Wassersportfahrzeuge (außer eigene Segelboote / eigene oder fremde Wassersportfahrzeuge mit Motor Windsurfbretter (ohne Vermietung an Dritte motorbetriebene Kinderfahrzeuge bis 6 km/h (außer motorbetriebene Go-Karts Deckungserweiterungen Elektronischer Datenaustausch / Internetnutzung ,00 EUR (1-fach Auslandsaufenthalt innerhalb der EU und der Schweiz zeitlich unbegrenzt (außerhalb der EU: bis zu 3 Jahren Mietsachschäden an Wohnräumen, Ferienhäusern und sonstigen zu privaten Zwecken ,00 EUR (2-fach gemieteten Räumen in Gebäuden Mietsachschäden an beweglichen Sachen in Hotelzimmern, Ferienwohnungen/-häusern, 5.000,00 EUR (2-fach Pensionen und Schiffskabinen Beschädigung, Vernichtung oder Verlust fremder beweglicher Sachen, wenn nicht länger als 5.000,00 EUR (2-fach 150,00 EUR 3 Monate überlassen (incl. elektrische medizinische Geräte Sachschäden durch Abwasser aus dem Rückstau des Straßenkanals Abhandenkommen von fremden Schlüsseln / Code-Karten ,00 EUR (2-fach 150,00 EUR Gewässerschäden - Kleingebinde bis 200 l/kg je Behälter, max l/kg Gesamtfassungsvermögen - oberirdische Tankanlagen zur Lagerung von Heizöl 10%, mind. - einschließlich Schäden an unbeweglichen Sachen des VN 150,00 EUR höchst ,00 EUR Forderungsausfalldeckung 2.500,00 EUR Minderjährige Kinder (unter 7 bzw. 10 Jahren; keine Berufung auf Deliktsunfähigkeit 5.000,00 EUR (2-fach 150,00 EUR Gefälligkeitsschäden (außer Schäden an elektronischen Geräten wie Handy, Laptop, PC 5.000,00 EUR (2-fach 150,00 EUR etc. Tätigkeit als Tagesmutter (bis maximal 5 minderjährige Kinder nicht hoheitliche ehrenamtliche Tätigkeit oder unentgeltliche Freiwilligenarbeit aufgrund eines sozialen Engagements (subsidiäre Deckung Teilnahme am Fachpraktischer Unterricht 5.000,00 EUR (2-fach 150,00 EUR Schnupperlehre/Schülerpraktika 5.000,00 EUR (2-fach 150,00 EUR Ansprüche aus Benachteiligungen (wegen Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, ,00 EUR (1-fach Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexuelle Identität Öffentlich-rechtliche Pflichten oder Ansprüche zur Sanierung von Umweltschäden gemäß Umweltschadensgesetz (USchadG - Schäden an geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen - an Gewässern einschl. Grundwasser - am Boden ,00 EUR (1-fach * Die genannten Höchstersatzleistungen werden innerhalb der vereinbarten Grundversicherungssummen geboten. Erläuterungen zur Hundehalter- Haftpflichtversicherung Nicht versichert und nicht versicherbar sind sogenannte Kampfhunde. Als solche gelten: American Staffordshire Terrier, Argentinische Dogge, Bandog, Bordeaux Dogge, Bull Terrier, Fila Brasileiro, Mastino Neapolitano, Mastiff, Pit Bull, Rottweiler, Staffordshire Bull Terrier, Tosa Inu, Alano, American Bulldog, Kangal (Karabash, Kaukasischer Owtscharka und Kreuzungen aus oder mit diesen Rassen. Seite 20 von 20

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