Positionierungen in Politik und Zivilgesellschaft: Diskussionslinien und Statements. Fachtagung

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1 Newsletter für Engagement und Partizipation in Deutschland 2/2016 Positionierungen in Politik und Zivilgesellschaft: Diskussionslinien und Statements Fachtagung Monetarisierung im bürgerschaftlichen Engagement: Wieviel Geld verträgt das Ehrenamt? veranstaltet durch die Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung der Staatskanzlei Rheinland Pfalz und dem Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement, 15. September 2015 in Mainz Inhalt Positionierungen in Politik und Zivilgesellschaft: Zusammenfassung der Diskussion... 1 Statements der Podiumsgäste (Auswahl):... 3 Statement von Burkhard Höhlein, Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz... 3 Statement von Willi Brase, MdB, Vorsitzender des Unterausschusses Bürgerschaftliches Engagement des Deutschen Bundestages... 5 Positionierungen in Politik und Zivilgesellschaft: Zusammenfassung der Diskussion Im Rahmen einer zweiten Diskussionsrunde wurde das Thema der Monetarisierung im bürgerschaftlichen Engagement aus der Sicht von VertreterInnen aus Politik und Zivilgesellschaft beleuchtet. Auf dem Podium waren vertreten: Burkhard Höhlein, Städte- und Gemeindebund Rheinland-Pfalz, Willi Brase, Mitglied des Bundestages und Vorsitzender des Unterausschusses Bürgerschaftliches Engagement im Deutschen Bundestag, sowie Carsten Müller-Meine, Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen Rheinland-Pfalz. In Anlehnung an die erste Diskussionsrunde nahm die Moderatorin Bezug dazu, dass es im Kontext der Debatte um Monetarisierungstendenzen auch um Fragen der Ungleichheit ginge. Zum einen seien Engagierte unter ungleichen Bedingungen tätig: Ein Teil der Engagierten ist ganz und gar unentgeltlich und ohne Aufwandsentschädigungen aktiv, ein anderer Teil Engagierter enthält Aufwands- 1

2 entschädigungen; darüber hinaus existieren auch Aktivitäten, die in der Praxis dem Bereich bürgerschaftlichen Engagements zugerechnet werden und mit geldwerten Mitteln z.b. mit Pauschalen, Vergütungen oder Stundensätzen de facto entlohnt werden. Zum zweiten werden Fragen der Ungleichheit auch insofern berührt, als eine grundlegende Möglichkeit der Sicherung des Lebensunterhaltes auch Voraussetzung für die Unentgeltlichkeit des Engagements ist. Wichtige Fragen der Engagementpolitik knüpfen insofern an Fragen der wachsenden sozialen Ungleichheit an. Dieses Feld umfasst neben der Diskussion um den Mindestlohn unter anderem die Themen Armut, Übergänge zwischen Engagement und Erwerbsarbeit etc. Das Thema wurde auf dem Podium kontrovers diskutiert. Auf der einen Seite wurde die Bedeutung des öffentlichen Ehrenamts für Land und Kommune und die Aufgaben der vielen ehrenamtlichen OberbürgermeisterInnen herausgestellt. Die Landesverfassung verpflichte BürgerInnen nicht nur zur Ausübung eines öffentlichen Ehrenamts, sie legt zugleich fest, dass diese Ehrenamtlichen keine zusätzlichen Mittel aufbringen sollen. Das heiße auch, dass ihre zusätzlichen Ausgaben sowie ein möglicher Dienstausfall erstattet werden müssen. In diesem Rahmen wurde eine angemessene Vergütung von kommunalpolitischen Ehrenämtern als Ausdruck der Anerkennung der Leistung der Ehrenamtlichen gefordert. Auf der anderen Seite wurde die Unentgeltlichkeit, Gemeinwohlorientierung und Freiwilligkeit von Engagement hervorgehoben. Mit einer Bezahlung ehrenamtlichen Engagements gehe auch die Selbstbestimmtheit verloren folglich könne die Aktivität nicht mehr als Ehrenamt bezeichnet werden. Damit knüpften die Diskutierenden an den Abschlussbericht der Enquete-Kommission für Bürgerschaftliches Engagement des Deutschen Bundestages von an. Bürgerschaftliches Engagement dürfe nicht dazu beitragen, einen neuen Niedriglohnsektor aufzubauen. Es brauche vielmehr eine klare Abgrenzung und Definition, was unter Engagement zu verstehen sei und was nicht. In diesem Zusammenhang wurde zudem der Bedarf an neuen Formen gesellschaftlicher Arbeit thematisiert. Gefordert wurde eine politische Debatte und Verständigung über das Verhältnis von Engagement Beruflichkeit Nebenberuflichkeit. Teilnehmende sprachen sich außerdem für eine Reform spezifischer Fragen des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts aus. Unter den Podiumsteilnehmenden bestand die Einigkeit, dass es einer bundesweiten Engagementstrategie bedarf, um den Eigensinn und Wert des bürgerschaftlichen Engagements zu erhalten. In diesem Zusammenhang sei eine relevante Frage, wie bürgerschaftliches Engagement auf Dauer unterstützt und gefördert werden könne. Es brauche somit verlässliche Strukturen, mit denen auch finanziell schwächer gestellte Menschen Möglichkeiten erhalten, sich zu engagieren (z. B. Vereinfachung, Vergünstigung von Mobilität). In diesem Zusammenhang wurde zudem angeregt, über alternative Möglichkeiten zur Stärkung von Engagementinfrastruktur nachzudenken, wie zum Beispiel in Anlehnung an eine Psychiatrie Mark, mit der das Land Rheinland-Pfalz den Ausbau der kommunalen Strukturen mit jährlich 1 D-Mark pro EinwohnerIn Ende der 1990er Jahre gefördert hatte. Gleichzeitig wurden der Abbau von Bürokratiehemmnissen im bürgerschaftlichen Engagement sowie der 1 Der Bericht ist nachzulesen unter 2

3 Ausbau von Anerkennungskultur, Qualifizierung und die Wertschätzung von Ehrenamtlichen gefordert. Statements der Podiumsgäste (Auswahl): Statement von Burkhard Höhlein, Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz Frage: Herr Höhlein, nun stellt die Kommune den Raum dar, in dem die Menschen aktiv werden und Engagement sichtbar und wirkungsvoll ist. Die Kommune ist zugleich der Ort der Steuerung und Koordinierung vor Ort, auf lokaler Ebene. Ist die skizzierte Thematik der Ungleichheit Thema für die Kommunalpolitik und -verwaltung? Zunächst: Die Verfassung unseres Landes sichert den Grundsatz der Subsidiarität ab. Der Staat und die öffentlichen Institutionen sollen erst dann tätig werden, wenn eine bestimmte Aufgabe nicht mehr oder nicht ehrenamtlich erfüllt werden kann. Demzufolge bestimmt Artikel 21 eine Pflicht zur Übernahme öffentlicher Ehrenämter. In Artikel 59 ist der Grundsatz beschrieben, dass diejenigen, die ein öffentliches Ehrenamt wahrnehmen, dadurch keine Nachteile, seien es finanzielle oder arbeitsrechtliche, erleiden dürfen. Schon von daher kann hier nicht von ungleichen Bedingungen gesprochen werden. Weiter müssen Sie sehen, dass ein kommunales Ehrenamt, nur hierüber können Sie mit mir als Vertreter des Gemeinde- und Städtebundes und damit eines kommunalen Spitzenverbandes reden, eine auf Dauer und Kontinuität angelegte Übernahme direkter Gemeinwohlverantwortung ist. Damit Ihnen die Größenordnung einmal bewusst wird: Frauen und Männer arbeiten in den kommunalen Vertretungsorganen mit oder stehen als ehrenamtliche Bürgermeister, Beigeordnete, Kreisbeigeordnete und Ortsvorsteher an vorderster Stelle. Nicht dabei sind die Mitglieder der verschiedensten Beiräte, z. B. für Migration und Integration, Senioren, Kinder oder Menschen mit Behinderungen Frauen und Männer leisten Dienst in den freiwilligen Feuerwehren unseres Landes: In Städten, Verbandsgemeinden und Landkreisen tragen sie so für ihre Gemeinwesen und die Menschen, oft unter Einsatz ihres Lebens und ihrer Gesundheit, Verantwortung. Sie fragen nicht danach, was der Staat tut, sondern nehmen die notwendigen Maßnahmen vor Ort selbst in die Hand sie schaffen Heimat. Durch eine aktive Kommunalpolitik werden das soziale Umfeld gestaltet, Infrastruktur entwickelt, Wirtschaftskraft generiert und Arbeitsplätze geschaffen. In einem permanenten Prozess wird Daseinsvorsorge erhalten, aufgrund geänderter Rahmenbedingungen weiter entwickelt und bei Veränderungen der Bedürfnisstruktur neu geschaffen. Die hierzu notwendigen Einrichtungen und Leistungsangebote, die für die Menschen vor Ort unmittelbar bestimmt sind, ihr Lebensumfeld gestalten und wesentlich zur Attraktivität der Kommunen als Lebens-, Wohn-, Betreuungs-, Lern- und Arbeitsort beitragen, stehen häufig im Fokus der ehrenamtlich Tätigen. Nur in den Dörfern, Gemeinden und Städten werden gesellschaftliche Entwicklungen spürbar und unmittelbar erkennbar Lösungen zugeführt. Dies geht nur mit engagierten Ehrenamtlichen, Persönlichkeiten, die anpacken und gestalten. Zentrale Verantwortung kommt dabei den ehrenamtlichen Bürgermeistern und den Ratsmitgliedern zu. Vor allem aber die Ortsbürgermeister sind in ihrem Eh- 3

4 renamt in besonderer Weise und dauerhaft gefordert. Tagsüber, abends und an Wochenenden letztlich 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr! Wo immer sich Gemeindeleben abspielt, ist der Ortsbürgermeister als erster Ansprechpartner der Bürger, Unternehmer, Vereinsvorsitzenden und Verantwortlichen in Kirche und Politik in der Pflicht. Als kreativer Ideengeber, motivierter Initiator und fleißiger Gestalter treibt er die Gemeindeentwicklung voran und sorgt für Arbeitsplätze und Steuereinnahmen sowie Einnahmen für die Sozialsysteme. Dies ist gut für die Entwicklung vor Ort, die Demokratie und das Land. Diesem Anspruch können Ehrenamtliche aber nur gerecht werden, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Das Ehrenamt muss angemessen honoriert und es muss die nötige Zeit zugestanden werden, damit es ordentlich ausgeübt werden kann. Allgemein heißt dies, dass die Bereitschaft zur Übernahme von Ehrenämtern gefördert und Hemmnisse bei der Ausübung abgebaut werden müssen. Das OVG Rheinland-Pfalz hat in seinem Urteil vom 7. Juni 2011 an den Gesetzgeber einen deutlich Hinweis gegeben: Der Gesetzgeber sei hinsichtlich der derzeit geltenden Rahmenbedingungen für das Ehrenamt des Ortsbürgermeisters gefordert zu beurteilen, ob diese noch als zeitgemäß angesehen werden können, weil ehrenamtliches Engagement zunehmend nicht mehr selbstverständlich ist. Es ist gut, dass die in diesen Ehrenämtern tätigen Menschen von den vielen Ehrenamtlichen in den Vereinen, Verbänden, den Kirchen und Nachbarschaften unterstützt werden. Hiervon trennen müssen Sie die gesamtstaatlichen Verantwortungsbereiche wie Altersarmut, Arbeitslosigkeit und andere Fragen der Sozialpolitik. Diese Problemstellungen kann die kommunale Ebene nicht lösen. Die Kommunalpolitik kann Hilfestellung und Unterstützung vor Ort geben und gibt sie auch. Frage: Herr Höhlein, welches Ausmaß hat die Entschädigung eines Einsatzes an Zeit und Kompetenz inzwischen eingenommen? Braucht das System der ehrenamtlichen Kommunalpolitik diese Anreizsysteme oder gibt es hier Grenzen? Die derzeitigen Entschädigungsregelungen halte ich für angemessen. Über bestimmte Bereiche, wie die Freistellungsregelungen stehen wir im Gespräch mit Vertretern der Landesregierung. Hinsichtlich der Anreizsysteme will ich auf die Auffassung unseres OVG verweisen. Frage: Herr Höhlein, wünschen Sie sich Klarheit und Regelung durch die Landes- und/ oder Bundespolitik oder wird aus Ihrer Sicht die Klärung aktueller Zusammenhänge in kommunaler Selbstverwaltung funktionieren? Kommunale Selbstverwaltung braucht keine Vorgaben. Infolge von Überregulierungen geben wir viel Geld aus, das wir bei Entscheidungsfreiheit sicher ganz oder teilweise einsparen können. Wenn Bürgermeister die Welt regierten, sagt der amerikanische Politikwissenschaftler Benjamin Barber, wäre die Welt ein besserer Ort. Städte und Gemeinden, so der Politikwissenschaftler, sind demokratischer als Staaten, weil Bürgermeister und Räte konkrete Probleme bewältigen müssen, ständig und schnell und ganz nah am und mit dem Bürger. 4

5 Statement von Willi Brase, MdB, Vorsitzender des Unterausschusses Bürgerschaftliches Engagement des Deutschen Bundestages Im Bericht der Enquete-Kommission Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements, die der Deutsche Bundestag 2000 eingesetzt hatte, wird das bürgerschaftliche Engagement als freiwillig, unentgeltlich und gemeinwohlorientiert beschrieben. Trotzdem sind heute die Grenzen zum Arbeitsmarkt durch Kombinationsmöglichkeiten zwischen zum Beispiel Minijob und Ehrenamtspauschale mehr denn je verschwommen. Ich fordere hier klare gesetzliche Regelungen, die eine Legaldefinition von Bürgerschaftlichem Engagement beinhalten zum Schutz der Engagierten und auch der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Engagement darf nicht sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze ersetzen und Teil einer Grauzone im Beschäftigungssektor sein. Ansonsten würde das bürgerschaftliche Engagement seinen Ursinn verlieren. Redaktion: BBE-Newsletter für Engagement und Partizipation in Deutschland Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE) - Geschäftsstelle - Michaelkirchstr Berlin-Mitte +49 (0) newsletter@b-b-e.de 5

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