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- Paula Schulze
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21 per mail Architekt DI Georg Moosbrugger Rechbauerstraße Graz Ihr Zeichen / Ihre Nachricht vom Unsere ProjNr. NIK005 Graz, am Nikolaiplatz 5 - Ergänzung III & Fragebeantwortung Sehr geehrter Herr Architekt! Zu den Ihnen bisher übermittelten Informationen senden wir Ihnen die Ergänzungen & Änderungen zur Wettbewerbsausschreibung: Änderung zu Teil A 5. Termine: Auf Wunsch der Teilnehmer wurden die Termine wie folgt geändert: Schriftliche Anfragen bis 21.Mai 07 Fragbeantwortung bis 25.Mai 07 Abgabe Wettbewerbsbeiträge ( Achtung : 12 Uhr!!!) 15. Juni 07 Vorprüfung KW 25/07 Preisgericht 28.Juni 07 Der Termin für die Jurysitzung wurde mit 28. Juni 2007 ab 9 Uhr 30 festgelegt. Die Jury tagt im Besprechungsraum (04. OG) der Infora Consulting Group (ICG) direkt am Nikolaiplatz. P:\PJ\NIK005\KOMM\HC\BA doc Seite 1/3 bauwerk. projekt. entwicklung. gmbh. Panoramagasse 16 A-8010 Graz Eingetragen unter FN f beim LG Graz UID: ATU Tel / Fax / bauwerk@office4you.com
22 Ergänzung zu Teil A Pkt Ausstellung der Wettbewerbsergebnisse: Die Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten erfolgt im Zeitraum vom bis in den Räumlichkeiten des Stadtsalones im Stadtmuseum Graz. Details zur Aussstellung folgen. Ergänzung zu Teil A Pkt.9 - Preisgericht: Seitens der Architekten- und Ingenieurkammer wurde Herr Architekt Dipl. Ing. Paul Pilz als Ersatzpreisrichter nominiert. Seitens der Altstadtsachverständigenkomission wird Herr Architekt Dipl. Ing. Christian Andexer als Berater der Jury entsendet. Ergänzungen & Fragestellungen zu Teil B Aufgabenstellung: Fragestellungen zu 2.1 & 2.2 Städtebauliche Vorgaben: Frage 1. "Geschlossene Bereiche, die unter angrenzendem Geländeniveau liegen und eine Raumhöhe von weniger als 2,40 m aufweisen zählen nicht zur Bebauungsdichte? Frage 2.1 "Zum städtebaulich- raumplanerischen Gutachten / Bebauungsdichte (Punkt 4. des Befundes) : Wie ist städtebauliche Tunlichkeit zu verstehen?" Frage 2.2. "Ist durch die vorgegebene Bauplatzkonfiguration ( Größe), die Solitärsituation, jeweils im Zusammenhang mit dem grundsätzlichen Zugeständnis gegenüber einem Bauwerber, die Errichtung eines Bauwerkes mit üblichen Geschoßhöhen und funktionierenden Grundrissformen zu ermöglichen, eine Überschreitung der Höchstwerte der Bebauungsdichte "tunlich" bzw. erforderlich?" Frage 3. "Ergibt sich aus der besondere Situation des Bauplatzes und dessen Lage nicht eine städtebaulich begründete Akzentuierung einer vertikalen Dominante?" Die Fragen 1. bis 3. wurden an den Verfasser des Gutachtens ( Stadtplanungsamt) und die Stadtbaudirektion weitergeleitet, es liegt noch keine Beantwortung vor. Ergänzungen & Fragestellungen zu Teil C Technische Rahmenbedigungen und Anforderungen: Fragen zu Pkt. 3.1: Frage 4.1: Zulässige Stützenlasten (Tiefgarage) im Bereich des Baukörpers? Frage 4.2: Zulässige Fundamentlasten (Tiefgarage) im Bereich des Baukörpers? Frage 4.3: Durchbiegung der Decke und derunterzüge bei einer Auflast von 45kN/m² und einer Streifenlast von 30 kn/m² P:\PJ\NIK005\KOMM\HC\BA doc Seite 2/3
23 Beantwortung zu Fragen 4.1.bis 4.3: siehe Stellungnahme DI Heinz Rossmann vom Ergänzungen & Fragestellungen zu Teil C Beilagen: Frage 5: Frage zu Beilage./9 : Gibt es zusätzliche Pläne zur Tiefgarage? Beantwortung zu Frage 5: Mit wurden die verfügbaren zusätzlichen Polierpläne an die Wettbewerbsteilnehmer versendet. Mit freundlichen Grüßen Markus Kovac Beilagen: Stellungnahme DI Heinz Rossmann vom per P:\PJ\NIK005\KOMM\HC\BA doc Seite 3/3
24 Page 1 of 3 Markus P. Kovac Von: Klinar Klemens [Klemens.Klinar@stadt.graz.at] Gesendet: Mittwoch, 30. Mai :02 An: Markus P. Kovac Cc: Redik Michael Betreff: AW: Nikolaiplatz 5 / Ergänzung III & Fragebeantwortung Sehr geehrter Herr Kovac! Im Anhang übermittle ich Ihnen die Fragebeantwortung des Stadtplanungsamtes. Mit freundlichen Grüßen! Klemens Klinar Absender: Dipl.-Ing. Klemens Klinar Magistrat Graz - Stadtplanungsamt Europaplatz 20 / VI A Graz AUSTRIA Tel.: +43 (316) od Fax.: +43 (316) klemens.klinar@stadt.graz.at zu 1) Gemäß Bebauungsdichteverordnung 1993 i.d.g.f. 1 Abs. 4 Z. 2 gelten als Gesamtfläche der Geschosse Untergeschosse, soweit sie als Aufenthalts- oder Arbeitsräume genehmigt werden oder als genehmigt anzusehen sind (unabhängig von der Raumhöhe!), vorausgesetzt der Fußboden befindet sich unter dem angrenzenden Gelände. Das heißt, nur Aufenthalts- oder Arbeitsräume im Untergeschoss sind für die Berechnung der Bebauungsdichte einzurechnen. zu 2) In der offenen Bebauungsweise, wie auf dem Bauplatz gegeben, ist eine Überschreitung der Bebauungsdichte nicht begründbar: Gemäß der Bebauungsdichteverordnung 3 Abs. 1 kann die Überschreitung im Baubewilligungsverfahren erst nach Einholung eines Gutachtens eines Sachverständigen auf dem Gebiet der Raumplanung festgesetzt werden, wenn dies aus städtebaulichen Gründen tunlich und im Sinne des Schutzes des Ortsbildes ( 43 Abs. 2 Z. 2 Strmk. Baugesetz) zweckmäßig ist (z.b. Wiedererrichtung, Einfügung in die umgebende Bebauung bei Baulücken, Schlussglieder einer geschlossenen Bebauung oder sonstige Ensemblekomplettierung, städtebauliche Schwerpunktsetzung, Zu- und Umbauten, Dachraumausbauten)
25 Page 2 of 3 Von städtebaulicher Tunlichkeit kann dann gesprochen werden, wenn eine Absicht ratsam bzw. angebracht erscheint. In diesem Zusammenhang wird der Beurteilungsspielraum größer zu bewerten sein. Anders stellt sich dies beim zweiten Beurteilungskriterium dar: Dass eine Bauführung im Sinne des Schutzes des Ortsbildes zweckmäßig ist, das heißt, so beschaffen ist, dass dem Ortsbildschutz dadurch Rechnung getragen wird, das ein Objekt eine Mindestgröße über der zulässigen Bebauungsdichte von 2,5 aufzuweisen hat um diesem Kriterium zu entsprechen, ist in dieser Situation nicht begründbar: Vielmehr erscheint die Zweckmäßigkeit im Sinne des Schutzes des Ortsbildes durch ein Abrücken zukünftiger Kubatur vom ca. 5,5-7,0 m entfernten,südlichen Altbestand erfüllt zu sein. Zur Anfrage, ob eine Überschreitung der Bebauungsdichte für die Errichtung eines Bauwerkes mit üblichen Geschosshöhen und funktionierenden Grundrissformen tunlich bzw. erforderlich ist, wird mitgeteilt: Die Geschosshöhen stehen in keinerlei Zusammenhang mit der Bebauungsdichte. Bei einem Bauplatz mit den Abmessungen von ca. 10 x 30 m dürfen Grundrissprobleme kein Argument für eine Bebaubarkeit nur in Zusammenhang mit einer Bebauungsdichteüberschreitung sein. zu 3) Gegen eine städtebauliche Akzentuierung in Verbindung mit einer vertikalen Dominante bestehenden grundsätzlich keine Einwende. Dafür ist aber eine Überschreitung der Bebauungsdichte nicht erforderlich, wie das, von einer Fachjury im ersten Wettbewerb erstgereihte Projekt von Riegler-Riewe belegt. Nach Rücksprache mit dem Straßenamt wird in Ergänzung zu den Ausführungen beim Hearing folgendes zur Erhöhung des Planungsspielraumes mitgeteilt: Die in 12 des Strmk. Baugesetzes geregelten Bauteile vor Straßen-, Bauflucht- und Baugrenzlinien (z.b.: Erker bis 1,5 m Auskragung bei einer lichten Höhe von 4,5 m bzw. 3,0 m, wenn die darunter liegende Fläche nicht befahrbar ist) können nicht nur über die nördliche, sondern auch über die westliche und östliche Straßenfluchtlinie = Bauplatzgrenze hinausragen. Nach Rücksprache mit dem Baujuristen ist Voraussetzung für die Erfüllung der Erkerdefinition, dass der dahinter befindliche Raum nicht zur Gänze nach außen ragt - also die Auskragung sich deutlich von der Hauptfassade abhebt Ursprüngliche Nachricht----- Von: Markus P. Kovac [mailto:markus.kovac@office4you.com] Gesendet: Montag, 28. Mai :45 An: Klinar Klemens Betreff: Nikolaiplatz 5 / Ergänzung III & Fragebeantwortung Sehr geehrte Damen und Herren,
26 Page 3 of 3 sehr geehrter Herr Dipl. Ing. Klinar, im Anhang senden wir Ihnen die ergänzenden Informationen und Fragestellungen / Fragbeantwortungen zum Wettbewerb. Attachments: -Datei:...-- Mit freundlichen Grüßen Markus P. Kovac Geschäftsführer bauwerk.projekt.entwicklung.gmbh I Panoramagasse 16 I A-8010 Graz I FN f LG Graz I UID: ATU I Tel: +43 (316) I Fax: +43 (316) DW 40 I mobil: +43 (664) markus.kovac@office4you.com!: Diese enthält vertrauliche und oder rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind, oder diese irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese . Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser ist nicht gestattet.!: This may contain confidential and/or privileged information. If you are not the intended recipient (or have received this in error) please notify the sender immediately and destroy this e- mail. Any unauthorized copying, disclosure or distribution of the material in this ist strictly forbidden. Projekt: NIK005 - ID:
27 Page 1 of 1 Sehr geehrte Damen und Herren, die Ausschreibungsunterlagen beinhalten keine Angaben hinsichtlich der Präsentationsunterlagen für die Jury, somit ist folgende Ergänzung erforderlich : Ergänzung zu Pkt. 5.6 & 5.7 Teil A bzw. Pkt. 6 - Teil B : Präsentationspläne für die Jurysitzung : max. 3 x A1 Hochformat. 1 Mappe A3 für den Durchlauf der Vorprüfungen Beilagen gemäß Pkt. 6 Teil B : DIN A4 Ergänzung : Die BGF Berechnung ist mit der Kennzahl versehen in einem verschlossenen Kuvert beizulegen Verfasserbrief wie gehabt Attachments: -Datei:...-- Mit freundlichen Grüßen Markus P. Kovac Geschäftsführer bauwerk.projekt.entwicklung.gmbh I Panoramagasse 16 I A-8010 Graz I FN f LG Graz I UID: ATU I Tel: +43 (316) I Fax: +43 (316) DW 40 I mobil: +43 (664) markus.kovac@office4you.com!: Diese enthält vertrauliche und oder rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind, oder diese irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese . Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser ist nicht gestattet.!: This may contain confidential and/or privileged information. If you are not the intended recipient (or have received this in error) please notify the sender immediately and destroy this . Any unauthorized copying, disclosure or distribution of the material in this ist strictly forbidden. Projekt: NIK005 - ID:
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