Eine Alternative zum Berufsbildungsbereich in der Werkstatt für Menschen mit Behinderung, vorgestellt am Beispiel: Frau F.

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1 Eine Alternative zum Berufsbildungsbereich in der Werkstatt für Menschen mit Behinderung, vorgestellt am Beispiel: Frau F.

2 Persönliches Budget (PB) 17 SGB IX: seit 2008 verpflichtend für Leistungsträger auf Antrag können Leistungen zur Teilhabe durch ein PB erbracht werden in der Regel Geldleistung Bemessung nach individuell festgestelltem Bedarf Höhe des PB soll die bisherigen Kosten nicht überschreiten 2

3 Mensch mit Behinderung Leistungsträger Vereinbarungen über Inhalt, Umfang, Qualität der Leistung und der Vergütung ( 75ff SGB XII) Leistungserbringer (LE 1) 3

4 Mensch mit Behinderung Leistungsträger LE 2 LE 3 Leistungserbringer (LE 1) 4

5 Seit dem 1. Januar 2008 gibt es einen Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget. Jeder Leistungsempfänger kann auf Antrag statt Sachleistungen ein Budget erhalten. Grundsätzlich können alle Menschen mit einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung ein Persönliches Budget beantragen. Die Antragstellung kann unabhängig vom Alter und der Wohnsituation des behinderten Menschen sowie unabhängig vom Schweregrad seiner Behinderung erfolgen. 5

6 Leistungen der Krankenkasse Leistungen zur medizinischen Rehabilitation Leistungen der Pflegekasse Leistungen der Träger der Unfallversicherung bei Pflegebedürftigkeit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft Hilfe zur Pflege 6

7 Nach Abschluss des Bedarfsfeststellungsverfahrens schließt der beauftragte Kostenträger mit dem Budgetnehmer bzw. seinem gesetzlichen Betreuer eine so genannte Zielvereinbarung ab ( 3 Absatz 5 Satz 1 Budgetverordnung). Die Zielvereinbarung dient dazu, die Verwendung des Persönlichen Budgets so zu steuern, dass die festgelegten Teilhabeziele erreicht werden. In der Zielvereinbarung sind deshalb gemäß 4 Absatz 1 Satz 2 Budgetverordnung mindestens Regelungen zu treffen über die Ausrichtung der individuellen Förder- und Leistungsziele, die Erforderlichkeit eines Nachweises für die Deckung des festgestellten individuellen Bedarfs sowie die Qualitätssicherung. 7

8 Um sicherzustellen, dass die zur Verfügung gestellten Geldleistungen bzw. Gutscheine für die Erreichung der vereinbarten Teilhabeziele verwendet werden, sind Vereinbarungen zwischen den Leistungsträgern und dem Budgetnehmer darüber zu treffen, ob und wie die Nachweiserbringung erfolgen soll. Dabei soll sich der Nachweis auf die Leistung beziehen, nicht auf den Preis. Im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit aller Beteiligten sollte eine Ausgestaltung der Nachweiserbringung in einer vereinfachten und unbürokratischen Form ( so wenig wie möglich, so viel wie nötig ) in Abhängigkeit stattfinden. Im Rahmen der Zielvereinbarung wird eine Verfahrensregelung zum Umgang mit nicht ausgeschöpften Budgetmitteln empfohlen. 8

9 Das Persönliche Budget ist so zu bemessen, dass der individuell festgestellte Bedarf gedeckt werden kann ( 17 Abs. 3 Satz 3 SGB IX). Nach 17 Abs. 3 Satz 4 SGB IX soll die Höhe des Persönlichen Budgets die Kosten der ohne Budget zu erbringenden individuell festgestellten Leistungen nicht überschreiten. Das Persönliche Budget darf also in der Regel nicht teurer sein als die herkömmliche Leistungsgewährung. Will man den Bedarf im Einzelfall feststellen, muss von den notwendig werdenden Sachleistungen ausgegangen werden. Es ist also zu untersuchen, auf welche Leistungen der medizinischen, der beruflichen und sozialen Teilhabe, auf welche Krankenbehandlungsleistungen, auf welche Pflegeleistungen und auf welche Beratungs- und Unterstützungsleistungen der Antragsteller angewiesen ist. Sodann ist zu prüfen, welche diese Leistungen budgetfähig sind. Im nächsten Schritt ist festzustellen, für welchen Preis sich die betreffende Person in der Region, in der sie lebt, diese Sachleistungen in einer zuvor festgelegten Qualität beschaffen kann. Diese Preisfrage stellt in der Praxis eine der größten Schwierigkeiten des Persönlichen Budgets dar. Denn bisher gibt es kein allgemein anerkanntes Verfahren zur Überführung bestimmter Leistungsinhalte in bestimmte Preise. 9

10 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben 33 SGB IX Handlungsempfehlung der BAR (Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation) vom Handlungsempfehlung der Agentur für Arbeit vom Mai 2008 "HEGA 12/ Geschäftsanweisung zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich 40 SGB IX Leistungen im Arbeitsbereich 41 SGB IX 10

11 Berufliche Trainingszentren BTZ - Berufsbildungswerke BBW Berufsförderungswerke BFW - Werkstätten für Menschen mit Behinderung WfbM Unterstützte Beschäftigung Eingliederungszuschuss für Arbeitgeber auf dem 1. Arbeitsmarkt Integrationsfirmen 11

12 Werkstätten für Menschen mit Behinderung WfbM Wer ist Werkstattfähig? Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung nach Teilnahme an Maßnahmen des Berufsbildungsbereiches Was bietet die Werkstatt? Leistungen im Eingangsverfahren und BBB Leistungen im Arbeitsbereich 12

13 Berufsbildungsbereich Eingangsverfahren Dauer : 3 Monate Beide Bereiche wurden in der Vergangenheit ausschließlich von den WfBM s angeboten Berufsbildungsbereich Dauer: 24 Monate Das persönliche Budget bietet die Möglichkeit, Eingangsverfahren und BBB auch außerhalb der Werkstätten zu absolvieren. 13

14 Antrag an Arbeitsagentur / Rentenversicherung Voraussetzungen: - Wesentliche Behinderung - Werkstatttauglichkeit Anfrage Leistungserbringer Informations- und Vorstellungsgespräch auf Wunsch Praktikum Kostenzusage vom zuständigen Kostenträger Eingangsverfahren - Durchführung der Maßnahme 14

15 Klärung der Bereitschaft des Betriebs, einen Platz zur beruflichen Bildung anzubieten (Tagespflege) Antrag bei der Agentur für Arbeit (zuständiger Kostenträger) Bestätigung der Behinderung sowie der Werkstatttauglichkeit, d.h. Feststellung der Höhe der erwarteten Arbeitsleistung (weniger als 3 Std/Tag) durch den ärztlichen Dienst der ARGE Finden und Benennen des Leistungserbringers (Habito e.v.) Ausbildungskonzept orientiert am Eingangs- und Berufsbildungsbereich der WFMB (Fachkonzept für EV/BBB: SPIII-HEGA 06/ 2010) Bedarfsfeststellung und Zielvereinbarung zwischen Frau F. und der ARGE Bewilligungsbescheid Des Weiteren zu klären: Transport, Fahrtkosten bzw. Kosten Mobilitätstraining, Versicherungsfragen, Ausbildungsgeld 15

16 1. Gesetzlicher Bezug 2. Art der Maßnahme 3. Ziel 4. Träger 5. Zeitraum der Maßnahme 6. andere Kostenträger 7. Form der Auszahlung (Geldleistung) 8. Klärung durch die Agentur 9. Vorzulegende Nachweise eigene Mitgliedschaft Krankenkasse / Rentenversicherungs-Nr. Antrag Ausbildungsgeld Termine für individuellen Förderplan Empfehlungen für weitere Förderung 10. Festlegung der nicht verbrauchten Budgetbeträge 11. Qualitätssicherung Bescheid über Höhe des PB und Fahrtkosten ergeht gesondert 16

17 Zwang, einen Dienstleister zu beauftragen Widerspruch zum Grundgedanken des Budgets Wenige (freie) Dienstleister zur Auswahl Zertifizierung des Leistungserbringers Zeitrahmen der Bearbeitung, dadurch Vorleistungen erforderlich und/oder unsicherer Status des Budgetnehmers sowie des Praktikumsbetriebs Mobilitätstraining Budgetassistenz 17

18 Und wie sieht dann die praktische Umsetzung aus? 18

19 Eingangsverfahren Kompetenzanalyse Ziel: Eingliederungsplan als Grundlage für den Berufsbildungsbereich 19

20 1. Personalien 2. Zeitraum der Maßnahme EV/BBB 3. Allg. zur Person familiäres Umfeld 4. Angaben zum Maßnahmenträger 5. Bildungsbegleiter 6. Angaben zum Arbeitsplatz 7. Förderdiagnostik/Kompetenzanalyse (MELBA SL) 8. Förderplanung und Dokumentation: 9. Zielbeschreibung 10. Eignung und Einschätzung des Maßnahme Trägers 11. Abgeleitete Förderziele aus der Kompetenzanalyse 12. Fördermaßnahmen: Maßnahmen zur beruflichen Kompetenzerweiterung Abgeleitete Maßnahmen 20

21 Eingangsverfahren Dauer : 3 Monate Berufsbildungsbereich Dauer: 24 Monate 21

22 Berufsbildungsbereich Praxis (Beispiel Tagespflege) Training on the job Theorie (Unterricht) 3 Tage 1 Tag 1 Tag Bildungsbegleiter Praxisbetrieb (z.b. Tagespflegeeinrichtung) durchgeführt beim Habito e.v. (z.b. Tagespflegeeinrichtung) Kooperationsvertrag 22

23 Frau F. wird im Betrieb durch die dort arbeitenden Mitarbeiter/-innen angeleitet. Die arbeitsplatzbezogene Anleitung und Einarbeitung umfasst insbesondere die fachpraktische, vertiefende Unterweisung bei einzelnen Arbeitstätigkeiten und die Erweiterung des Aufgabenspektrums. Die betrieblichen Anleiter erfahren ihrerseits eine bedarfs- und zielorientierte Beratung und Unterstützung durch den Bildungsbegleiter. Er stellt das Bindeglied dar zwischen Betrieb, Budgetnehmer, gesetzlichem Betreuer und Habito dar. 23

24 1. Arbeitsrelevante Fähigkeiten 2. Fachkenntnisse der Berufspraxis 3. Soziale Merkmale, z.b. Teamarbeit, Umgang mit Konflikten 4. Kulturtechniken / Kommunikation z.b. lesen, rechnen, schreiben 6. Arbeitsbegleitende Angebote, z.b. EDV, 7. Gruppenangebote (therapeutisch), z.b. soziales Kompetenztraining 8. Arbeitstugenden 24

25 Im Rahmen des Persönlichen Budgets geht die Verantwortlichkeit der Qualitätssicherung vom Kostenträger auf den Budgetnehmer über. Das heißt, Frau F. entscheidet selbst darüber, ob diese Form der Qualifizierung für sie zufrieden stellend verläuft. Der Verlauf der Maßnahme und die Entwicklung von Frau F. werden regelmäßig dokumentiert und mit ihr selbst bzw. den gesetzlichen Vertretern besprochen. Näheres regelt die Zielvereinbarung. 25

26 BBB 1. und 2. Jahr Werkstatt geeignete Maßnahme? Empfehlung für > WfbM > 1. Arbeitsmarkt > Integrationsfirma Eingangsverfahren Arbeitsbereich Kompetenzanalyse Eingliederungsplan 3 Mon. 27 Mon. 26

27 Es gibt in Heidelberg und im Rhein-Neckar-Kreis kein Budget für den Arbeitsbereich und somit keine gesicherte Alternative zum Arbeitsbereich in einer anerkannten Werkstatt für Menschen mit Behinderung => wenig Wahlfreiheit, wenig Selbstbestimmung Es gibt momentan wenig Offenheit aus Kostenträgersicht Alternativen zur Werkstatt zu schaffen, außer die Gesetzeslage verändert sich. Was geschieht nach den 27 Monaten? 27

28 Modell Niedersachsen Modell Hamburg Das Geld, das die WfbM bekam, wird an Budgetnehmer/in ausgezahlt Budget für Unterstützungsleistungen am Arbeitsplatz oder Budget als Ausgleich an Arbeitgeber/in Rückkehr in die Werkstatt möglich AG erhält vom Kostenträger einen dauerhaften Lohnkostenzuschuss Integrationsfachdienst erbringt wenn nötig auch dauerhaft die Unterstützungsleistung am Arbeitsplatz Modelle Budget für Arbeit Ähnlich Modell Hamburg Arbeitgeber/in bekommt max. 70% Lohnkostenzuschuss zu Bruttolohnkosten (Zuschuss richtet sich nach Höhe der Kosten für WfbM) Unterstützungsleistung am Arbeitsplatz ist nicht dauerhaft gesichert Modell Rheinland-Pfalz Bis zu 70% Eingliederungszuschuss nach SGB III für 36 Monate Zusätzlich für jedes Jahr Inklusionszuschuss Ab dem 36. Monat werden 40% vom KVJS-Integrationsamt getragen und 30% vom Träger der Eingliederungshilfe Arbeit inklusiv - Förderprogramm KVJS 28

29 x.htm?dfcontentid=l dstbai dstbai pdf?_ba.sid=L DSTBAI

30 30

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