G E B Ü H R E N S A T Z U N G
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- Eduard Kranz
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1 G E B Ü H R E N S A T Z U N G ZUR SATZUNG DER STADT MÖRFELDEN-WALLDORF ÜBER DIE BENUTZUNG DER KINDERTAGESSTÄTTEN 12. Ergänzungslieferung: 1
2 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 1 - Allgemeines 2 - Feststellung der Benutzungsgebühren 3 - Übersichtstabellen der Module/Modulpreise/Staffelstufen Grundlagen der Preisgestaltung und Buchungen 4 - Gebührenabwicklung 5 - Gebührenübernahme 6 - Verfahren bei Nichtzahlung 7 In-Kraft-Treten 12. Ergänzungslieferung: 2
3 G E B Ü H R E N S A T Z U N G ZUR SATZUNG DER STADT MÖRFELDEN-WALLDORF ÜBER DIE BENUTZUNG DER KINDERTAGESSTÄTTEN Aufgrund der 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) i. d. F. der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 2011 (GVBl. I S. 786), der 1, 2, 3 und 10 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess. KAG) vom 17. März 1970 (GVBl. I S. 225), zuletzt geändert durch Artikel 7 b des Gesetzes zur Änderung der Hess. Gemeindeordnung und anderer Gesetze vom 31. Januar 2005 (GVBl. I S. 54) und des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches (HKJGB) vom 18. Dezember 2006 (GVBl. I S. 698), geändert am 16. Dezember 2011 (GVBl. I S. 820) sowie der Verordnung zur Landesförderung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege vom 02. Januar 2007 (GVBl. l S. 3), geändert durch Verordnung vom 17. Dezember 2007 (GVBl. I S. 942) sowie durch Art. 4 der achten Verordnung zur Verlängerung der Geltungsdauer und Änderung befristeter Vorschriften vom 07. November 2011 (GVBl. I S. 702) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Mörfelden-Walldorf in ihrer Sitzung am nachstehende Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten beschlossen: 1 Allgemeines 1. Der Besuch einer Kindertagesstätte der Stadt ist gebührenpflichtig. Für die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Mörfelden-Walldorf haben die Eltern oder diesen rechtlich gleichgestellten Personen, mit denen das Kind/die Kinder in einem gemeinsamen Haushalt zusammenlebt/zusammenleben, Gebühren zu entrichten (vgl. 5 der Satzung). Lebt das Kind/die Kinder nachweislich nur mit einem Elternteil zusammen, so tritt dieser an die Stelle der Eltern bzw. der den Eltern gleichgestellten Personen. Die Gebühren gliedern sich in: a. Benutzungsgebühren (sind für den Besuch der Kindertagesstätte zu entrichten) b. Verpflegungsentgelte (sind für die Teilnahme des Kindes am Essen in der Kindertagesstätte zu entrichten) 12. Ergänzungslieferung: 3
4 2. Die Benutzungsgebühr ist für den Besuch der Kindertagesstätten zu entrichten. Sie ist stets für einen vollen Monat zu zahlen. 3. Das Verpflegungsentgelt wird für die Teilnahme des Kindes am Essen in der Kindertagesstätte erhoben. Es wird eine Pauschale von 70,00 erhoben. Dies gilt für die Buchung von 5 n/woche/monat. Bei Buchungen von Einzeltagen/Woche/Monat reduziert sich die die Pauschale im Verhältnis: Anzahl der Einzeltage zur Vollbuchung 5 /Woche/Monat. Fehlt das Kind im laufenden Monat wegen Krankheit an mehr als 5 aufeinanderfolgenden Werktagen, kann auf Antrag für diesen Zeitraum die Pauschale gekürzt werden Feststellung der Benutzungsgebühren 1. Die Benutzungsgebühren werden in Modulpreisen gemäß der gewählten sart und zeit, unter Einbeziehung von sozialen Staffelgebühren nach Familieneinkommen, in den Stufen 0 6 erhoben. Die Gebühren sind den nachfolgenden Gebührentabellen, aufgeschlüsselt nach den Modulen und der jeweiligen Einrichtungsart und den dazugehörigen Stufen zu entnehmen. 2. Der Magistrat ermittelt auf der Grundlage dieser Gebührensatzung die individuelle Benutzungsgebühr im Zusammenhang mit der Anmeldung auf einen splatz und setzt sie durch einen Gebührenbescheid fest. 3. Grundlage für die Gebührenfestsetzung und die Zuordnung in die Stufen 0-6 ist die Erklärung zu den Einkünften, die Bestandteil dieser Satzung sind. Maßgeblich ist der Gesamtbetrag der Einkünfte eines Kalenderjahres (siehe Anlage 1). 4. Weiteres wird im Merkblatt zu den Einkünften erklärt, das Bestandteil dieser Satzung ist (siehe Anlage 2). 12. Ergänzungslieferung: 4
5 3 Übersichtstabellen Module/Modulpreise/Staffelstufen Grundlagen der Preisgestaltung und Buchungen szeiten/modulpreise Kindertagesstätten Modul T - Stufe 0 Einkünfte bis Modul T1 07:00-08:00 16,90 3,90 1,10 Modul T1 - LKJ 07:00-07:30 9,00 2,30 1,10 Kernzeit T 08:00-12:30 115, Kernzeit T - LKJ 07:30-12: Modul T2 ohne Essen 12:30-13:00 7,90 1,70 1,10 Modul T3 mit Essen 12:30-14:00 61,90 13,50 7,90 Modul T4 14:00-16:30 29,20 6,80 2,30 Modul T5 16:30-17:00 9,00 2,30 1,10 Modul T6 nur Kita II/ VII * 17:00-18:00 18,00 3,90 2,30 Modul T - Stufe 1 Einkünfte bis Modul T1 07:00-08:00 18,00 4,50 1,10 Modul T1 - LKJ 07:00-07:30 9,00 2,30 1,10 Kernzeit T 08:00-12:30 120, Kernzeit T - LKJ 07:30-12: Modul T2 ohne Essen 12:30-13:00 7,90 1,70 1,10 Modul T3 mit Essen 12:30-14:00 64,10 13,50 7,90 Modul T4 14:00-16:30 30,40 6,80 2,30 Modul T5 16:30-17:00 9,00 2,30 1,10 Modul T6 nur Kita II/ VII * 17:00-18:00 19,10 4,50 2, Ergänzungslieferung: 5
6 Modul T - Stufe 2 Einkünfte bis Modul T1 07:00-08:00 19,10 4,50 1,10 Modul T1 - LKJ 07:00-07:30 9,00 2,30 1,10 Kernzeit T 08:00-12:30 123, Kernzeit T - LKJ 07:30-12: Modul T2 ohne Essen 12:30-13:00 9,00 2,30 1,10 Modul T3 mit Essen 12:30-14:00 65,20 13,50 7,90 Modul T4 14:00-16:30 31,50 6,80 2,30 Modul T5 16:30-17:00 9,00 2,30 1,10 Modul T6 nur Kita II/ VII * 17:00-18:00 20,30 4,50 2,30 Modul T - Stufe 3 Einkünfte bis Modul T1 07:00-08:00 19,10 4,50 1,10 Modul T1 - LKJ 07:00-07:30 10,10 2,30 1,10 Kernzeit T 08:00-12:30 127, Kernzeit T - LKJ 07:30-12: Modul T2 ohne Essen 12:30-13:00 9,00 2,30 1,10 Modul T3 mit Essen 12:30-14:00 67,50 14,60 7,90 Modul T4 14:00-16:30 32,60 7,30 2,30 Modul T5 16:30-17:00 10,10 2,30 1,10 Modul T6 nur Kita II/ VII * 17:00-18:00 21,40 5,10 2,30 Modul T - Stufe 4 Einkünfte bis Modul T1 07:00-08:00 19,10 4,50 1,10 Modul T1 - LKJ 07:00-07:30 10,10 2,80 1,10 Kernzeit T 08:00-12:30 130, Kernzeit T - LKJ 07:30-12: Modul T2 ohne Essen 12:30-13:00 10,10 2,30 1,10 Modul T3 mit Essen 12:30-14:00 69,70 15,20 7,90 Modul T4 14:00-16:30 33,70 7,90 2,30 Modul T5 16:30-17:00 10,10 2,80 1,10 Modul T6 nur Kita II/ VII * 17:00-18:00 23,60 5,10 2, Ergänzungslieferung: 6
7 Modul T - Stufe 5 Einkünfte bis Modul T1 07:00-08:00 20,30 4,50 1,10 Modul T1 - LKJ 07:00-07:30 10,10 2,80 1,10 Kernzeit T 08:00-12:30 133, Kernzeit T - LKJ 07:30-12: Modul T2 ohne Essen 12:30-13:00 11,30 2,80 1,10 Modul T3 mit Essen 12:30-14:00 70,90 15,20 7,90 Modul T4 14:00-16:30 33,70 7,90 2,30 Modul T5 16:30-17:00 10,10 2,80 1,10 Modul T6 nur Kita II/ VII * 17:00-18:00 24,70 5,60 2,30 Modul T - Stufe 6 Einkünfte über Modul T1 07:00-08:00 20,30 5,10 1,10 Modul T1 - LKJ 07:00-07:30 10,10 2,80 1,10 Kernzeit T 08:00-12:30 137, Kernzeit T - LKJ 07:30-12: Modul T2 ohne Essen 12:30-13:00 12,40 2,80 1,10 Modul T3 mit Essen 12:30-14:00 73,10 15,70 7,90 Modul T4 14:00-16:30 34,90 7,90 2,30 Modul T5 16:30-17:00 10,10 2,80 1,10 Modul T6 nur Kita II/ VII * 17:00-18:00 25,90 5,60 2,30 * Dieses Modul wird nur angeboten, wenn mindestens 15 Buchungen pro Einrichtung für diese szeit vorliegen 12. Ergänzungslieferung: 7
8 Übersichtstabellen Module/ Modulpreise/ Staffelstufen Grundlagen der Preisgestaltung und Buchung szeiten/ Modulpreise Hort Modul H - Stufe 0 Einkünfte bis Modul H1 07:00 08:00 16,90 3,90 1,10 Kernzeit H 08:00-15:00 186, Modul H2 15:00-16:30 21,40 4,50 2,30 Modul H3 16:30-17:00 9,00 2,30 1,10 Modul H4 Kita VII/ IX * 17:00-18:00 16,90 3,90 2,30 Modul H - Stufe 1 Einkünfte bis Modul H1 07:00-08:00 18,00 4,50 1,10 Kernzeit H 08:00-15:00 192, Modul H2 15:00-16:30 21,40 5,10 2,30 Modul H3 16:30-17:00 9,00 2,30 1,10 Modul H4 Kita VII/ IX * 17:00-18:00 18,00 4,50 2,30 Modul H - Stufe 2 Einkünfte bis Modul H1 07:00-08:00 19,10 4,50 1,10 Kernzeit H 08:00-15:00 197, Modul H2 15:00-16:30 22,50 5,60 2,30 Modul H3 16:30-17:00 9,00 2,30 1,10 Modul H4 Kita VII/ IX * 17:00-18:00 19,10 5,60 2, Ergänzungslieferung: 8
9 Modul H - Stufe 3 Einkünfte bis Modul H1 07:00-08:00 19,10 4,50 1,10 Kernzeit H 08:00-15:00 203, Modul H2 15:00-16:30 23,60 5,60 2,30 Modul H3 16:30-17:00 10,10 2,80 1,10 Modul H4 Kita VII/ IX * 17:00-18:00 19,10 5,60 2,30 Modul H - Stufe 4 Einkünfte bis Modul H1 07:00-08:00 20,30 5,10 1,10 Kernzeit H 08:00-15:00 209, Modul H2 15:00-16:30 23,60 6,20 2,30 Modul H3 16:30-17:00 10,10 2,80 1,10 Modul H4 Kita VII/ IX * 17:00-18:00 20,30 5,60 2,30 Modul H - Stufe 5 Einkünfte bis Modul H1 07:00-08:00 20,30 5,60 1,10 Kernzeit H 08:00-15:00 214, Modul H2 15:00-16:30 24,70 6,20 2,30 Modul H3 16:30-17:00 10,10 2,80 1,10 Modul H4 Kita VII/ IX * 17:00-18:00 21,40 5,60 2, Ergänzungslieferung: 9
10 Modul H - Stufe 6 Einkünfte über Modul H1 07:00-08:00 21,40 5,60 1,10 Kernzeit H 08:00-15:00 220, Modul H2 15:00-16:30 24,70 6,80 2,30 Modul H3 16:30-17:00 10,10 2,80 1,10 Modul H4 Kita VII/ IX * 17:00-18:00 22,50 5,60 2,30 * Dieses Modul wird nur angeboten, wenn mindestens 15 Buchungen pro Einrichtung für diese szeit vorliegen Übersichtstabellen Module/ Modulpreise/ Staffelstufen Grundlagen der Preisgestaltung und Buchung szeiten/ Modulpreise Krippe Modul K - Stufe 0 Einkünfte bis Modul K1 07:00-08:00 34,90 7,30 2,30 Kernzeit K 08:00-14:00 334, Modul K2 14:00-16:30 83,20 18,00 5,60 Modul K3 16:30-17:00 16,90 3,90 2,30 Modul K - Stufe 1 Einkünfte bis Modul K1 07:00-08:00 36,00 7,90 2,30 Kernzeit K 08:00-14:00 344, Modul K2 14:00-16:30 85,50 18,60 5,60 Modul K3 16:30-17:00 18,00 3,90 2, Ergänzungslieferung: 10
11 Modul K - Stufe 2 Einkünfte bis von bis Erhöhung 2017 Erhöhung 2017 Erhöhung 2017 Modul K1 07:00-08:00 37,10 8,40 2,30 Kernzeit K 08:00-14:00 354, Modul K2 14:00-16:30 88,80 19,10 5,60 Modul K3 16:30-17:00 19,10 4,50 2,30 Modul K - Stufe 3 Einkünfte bis Modul K1 07:00-08:00 38,20 9,00 2,30 Kernzeit K 08:00-14:00 364, Modul K2 14:00-16:30 90,00 19,70 5,60 Modul K3 16:30-17:00 19,10 4,50 2,30 Modul K - Stufe 4 Einkünfte bis Modul K1 07:00-08:00 39,40 9,00 2,30 Kernzeit K 08:00-14:00 374, Modul K2 14:00-16:30 93,30 20,30 5,60 Modul K3 16:30-17:00 19,10 5,10 2,30 Modul K - Stufe 5 Einkünfte bis Modul K1 07:00-08:00 40,50 9,00 2,30 Kernzeit K 08:00-14:00 384, Modul K2 14:00-16:30 95,60 20,80 5,60 Modul K3 16:30-17:00 20,30 5,10 2, Ergänzungslieferung: 11
12 Modul K - Stufe 6 Einkünfte über Modul K1 07:00-08:00 40,50 9,60 2,30 Kernzeit K 08:00-14:00 394, Modul K2 14:00-16:30 97,80 21,40 5,60 Modul K3 16:30-17:00 21,40 5,10 2,30 1. Die Buchungen der Module können nur für das laufende Kita-Jahr erfolgen. Dabei sind mindestens die jeweils für die entsprechende Einrichtung festgelegten Kernzeiten an fünf n/woche zu buchen. 2. Die Buchung der Module T 3 (Kindertagesstätte), Kernzeit H (Hort), sowie Kernzeit K (Krippe) beinhaltet nicht das Verpflegungsentgelt. 3. Die Buchung der Kernzeit ist nur an allen Werktagen möglich. Die übrigen Module können auch an einzelnen festgelegten n gebucht werden. 4. Während des laufenden Kita-Jahres kann nur in Ausnahmefällen wegen zuvor unvorhersehbarer Ereignisse und aus nachvollziehbar begründetem wichtigem Grund auf Antrag eine Umbuchung der Module erfolgen (z. B. bei Veränderung der Arbeitszeit), soweit dies von der Kindertagesstätte in der vorliegenden Situation eingerichtet werden kann. 5. Der von Zusatzzeiten kann nur in Verbindung mit und nach Rücksprache mit der jeweiligen Einrichtungsleitung erfolgen. bedeutet einen unvorhergesehenen, zusätzlichen und vorübergehenden Zeitbedarf eines Einzelfalls für einen Tag; in Ausnahmefällen kann es Sonderregelungen geben. Die Abrechnung erfolgt in den Einrichtungen. 6. Soweit das Land Hessen Zuweisungen von Benutzungsgebühren für die von Kindern in Kindergärten gewährt, erhebt die Kommune Mörfelden-Walldorf keine Benutzungsgebühr nach dieser Satzung. Dies gilt für die letzten 12 Monate vor der Einschulung für eine tägliche szeit von 5 Stunden. Eltern, deren Kinder vorzeitig eingeschult werden (Kann- Kinder) sind die gezahlten Gebühren - für die gebuchte Kernzeit - im nach hinein zu erstatten. 12. Ergänzungslieferung: 12
13 7. Besuchen zwei Geschwisterkinder einer Familiengemeinschaft gleichzeitig eine städtische Kindertageseinrichtung (Hort, Kindergarten, Krippe, Betreute Grundschule), wird die Benutzungsgebühr für das Kind mit der niedrigeren Benutzungsgebühr um die Hälfte reduziert. Besuchen mehr als zwei Geschwisterkinder gleichzeitig eine städtische Kindertageseinrichtung, so ist für das Kind mit der höchsten Benutzungsgebühr der volle Betrag zu zahlen, für das Kind mit der nächst niedrigeren Gebühr ist die Hälfte zu zahlen, für jedes weitere Kind wird keine Benutzungsgebühr erhoben. 8. Das Modul H4 bzw. T6 von Uhr in der Kita II Okrifteler Straße, Kita IX Okrifteler Straße und Kita VII Kollwitzweg wird mit Beginn des Kita Jahres 2014/15 nur noch dann angeboten, wenn mindestens 15 Buchungen pro Einrichtung vorliegen, da die eingestellten Personalkosten die Erträge bei weitem übersteigen. Stichtag der Anmeldung für dieses Modul ist der eines jeden Jahres. 4 Gebührenabwicklung 1. Die Benutzungsgebühr und/oder das Verpflegungsentgelt sind monatlich im Voraus bis zum 5. eines jeden Monats für den laufenden Monat an die Stadtkasse zu entrichten. 2. Die Zahlungspflicht entsteht mit der Aufnahme und erlischt nur durch Abmeldung oder Ausschluss. Wird das Kind nicht abgemeldet, so ist die Gebühr auch dann zu zahlen, wenn das Kind der Kindertagesstätte fernbleibt. 3. Bei einem Ausscheiden vor dem Monatsende ist die Gebühr bis zum Ende des Monats zu zahlen. 4. Die Gebührenpflicht besteht auch für die Zeit einer vorübergehenden Schließung der Kindertagesstätte (z. B. Ferien, Feiertage, Streik, höhere Gewalt). 5. Die Änderung der Gebühren durch eine neue Satzung ist jederzeit zulässig, solange die Kindertagesstätten von der Stadt subventioniert werden. Rückbuchungsgebühren bei nichtausreichender Deckung des Kontos gehen zulasten der Erziehungsberechtigten 5 Gebührenübernahme In wirtschaftlichen oder erzieherischen Notfällen kann die Übernahme der Benutzungsgebühren beim zuständigen Kreisjugendamt beantragt werden. Der Antrag ist über das Sozial-und Wohnungsamt zu stellen. 12. Ergänzungslieferung: 13
14 6 Verfahren bei Nichtzahlung Rückständige Benutzungsgebühren werden im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben. 7 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt zum in Kraft. Mit dem Inkrafttreten dieser Satzung wird die Gebührensatzung vom außer Kraft gesetzt. Die Satzung wird hiermit ausgefertigt: Mörfelden-Walldorf, Der Magistrat der Stadt Mörfelden-Walldorf Heinz-Peter Becker Bürgermeister Franz-Rudolf Urhahn Erster Stadtrat Beschlossen: Veröffentlicht: In Kraft getreten am: Änderung 1 Ziffer 3, Satz 2 und 3 durch die 1. Artikelsatzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Mörfelden-Walldorf über die Benutzung der Kindertagesstätten Beschlossen: Veröffentlicht: In Kraft getreten am: Ergänzungslieferung: 14
15 Änderung der Übersichtstabellen in 3 durch die 2. Artikelsatzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Mörfelden-Walldorf über die Benutzung der Kindertagesstätten Beschlossen: Ausgefertigt: Veröffentlicht: In Kraft getreten am: 12. Ergänzungslieferung: 15
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G E B Ü H R E N S A T Z U N G ZUR SATZUNG DER STADT MÖRFELDEN-WALLDORF ÜBER DIE BENUTZUNG DER KINDERTAGESSTÄTTEN 1 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 1 - Allgemeines 2 Feststellung der Benutzungsgebühren
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