Soziale Arbeit im Kindes- und Erwachsenenschutz

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1 Vernetzungstagung Soziale Arbeit im Kindes- und Erwachsenenschutz 7. November 2014 Powerpoint Präsentation Mut tut gut. Sozialarbeiterischer Handlungsspielraum bei der Umsetzung von KESB-Beschlüssen Regula Widmer Dipl. Sozialarbeiterin FH Soziale Dienste Stadt Langenthal Die Unterlagen finden Sie auch unter:

2 Mut tut gut. Sozialarbeiterischer Handlungsspielraum bei der Umsetzung von KESB-Beschlüssen Programm 15 Minuten Einführung 20 Minuten 1. Diskussionsrunde in Kleingruppen 15 Minuten erste Ergebnisse im Plenum 20 Minuten 2. Diskussionsrunde in Kleingruppen 15 Minuten weitere Ergebnisse im Plenum

3 Ausgangslage: Theorie Die Soziale Arbeit ist eine Profession Die Soziale Arbeit stützt sich auf Wissens- und Ethikbasis und erhält dadurch die Legitimation eigene Aufträge zu formulieren und durchzuführen sowie Aufträge von Aussen zur ergänzen, zu verändern oder gar zu verweigern (Staub-Bernasconi, Silvia. Vom beruflichen Doppel- zum professionellen Tripelmandat. Wissenschaft und Menschenrechte als Begründungsbasis der ProfessionSoziale Arbeit. In: Zeitschrift für Sozialarbeit in Österreich. Juni 2007). Soziale Arbeit benötigt Handlungsspielräume Sozialarbeiterisches Handeln reflektiert und analysiert vorgegebene Anlässe und Kontexte und ist an deren Konstruktion selbst beteiligt (Friesenhahn Günter, Braun Daniela und Rainer Ringel (Hrsg.): Handlungsräume Sozialer Arbeit ). Handlungsspielraum: Möglichkeiten, die jemandem offen stehen um zu agieren (Fremdwörterduden)

4 Ausgangslage: Praxis Neue Herausforderungen in der Praxis durch das KESG hinsichtlich: veränderten gesetzlichen Grundlagen der Zusammenarbeit mit neuen Behördenstrukturen Zusammenarbeit mit anderen Professionen den Haltungen, den Arbeitsweisen und den Anwendung von Methoden der Sozialarbeitenden Beispiele KESB-Entscheide Die Institution Y wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Beiständin ein Anschlusssetting zu organisieren und eine geeignete Einrichtung zu finden sowie den Eintritt zu organisieren. für das gesundheitliche Wohl sowie für hinreichende medizinische Betreuung zu sorgen und bei allen dafür erforderlichen Vorkehrungen X zu vertreten. Bezüglich X,Y und Z wird den Eltern gemäss Art. 307 Abs. 3 ZGB die Weisung erteilt, zusammen mit der Familienhilfe, der zuständigen Beiständin und anderen involvierten Stellen bis spätestens am für die Tochter einen Plan mit Regeln für die Freizeitgestaltung auszuarbeiten. Die Beiständin wird beauftragt, die Weisung zu überwachen und der KESB bei Nichteinhalten Meldung zu erstatten. der KESB bis spätestens einen Vorschlag bezüglich sicherer und soweit möglich, ertragsbringender Anlagestrategie nach Art. 6 VBVV und Art. 7 VBVV vorzulegen.

5 Von heute auf morgen HEUTE: Wie ist der heutige Umgang mit KESB- Entscheiden und deren Umsetzung? Welche Handlungsspielräume bestehen und wie werden diese genutzt? MORGEN: Wie kann der Umgang mit KESB- Entscheiden und deren Umsetzung gestaltet werden? Welche Handlungsspielräume sollten bestehen und wie sollten diese genutzt werden? Wie können Handlungsspielräume entstehen? Ziele der Diskussion Standortsuche der Sozialen Arbeit im Bereich Kindes- und Erwachsenenschutz Praxisaustausch als Ausblick für künftige Positionierungen der Sozialarbeitenden Individuelle Erkenntnisse für zukünftiges Handeln im Arbeitsalltag

6 Diskussionen in Kleingruppen Es werden zwei Themen, heute und morgen, in Kleingruppen diskutiert (je 20 Minuten pro Thema) 6 Gruppen à 5-6 Personen, mit jeweils einem Sprecher/einer Sprecherin pro Gruppe Die Diskussionsergebnisse werden im Workshop- Plenum zusammengetragen (2x15 Minuten) heute

7 morgen

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