Mitteilung DRM. Abteilung: Karlsplatz 13 DVR. Richtlinien zum. Entfall der. aller. Wien. heranzuziehen ENSABLAUF: Möglichkeit des.
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- Siegfried Ziegler
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1 Arbeitsmappe für Mitglieder des AKG TU Wien Abschnitt 3..4 Mitteilung DRM 3/07 ersetzt DRM 4/ /02 Richtlinien zum Entfall der Wiederholung derr Ausschreibung Abteilung: 0104 BearbeiterIn: Reinhard Laa Tel: +43 (1) GZ: /003/07 Datum: 07. August 2007 Karlsplatz Wien DVR Richtlinien zum Entfall der Wiederholung der Ausschreibung In Anpassung an das Universitätsgesetz 2002 bittet der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen (AKG) um Beachtung der adaptierten Vorgehensweise betreffend die Einbindung des AKG in Personalaufnahmeverfahren. I) RECHTLICHE GRUNDLAGE: Gemäß 42 UG 02 hat der AKG die Einhaltung der Regelungen des 41 UG (Verpflichtung aller Universitätsorgane, auf die Erreichung eines ausgewogenen Zahlenverhältnissess zwischen Männern und Frauen hinzuwirken) zu überprüfen. Hierzu ist der 27 des Frauenförderungsplans der TU Wien heranzuziehen (Satzungsteil vom 11.. Oktober 2004 gem. 25 Abs 1 Z 1 ivm 111 Abs 2 Z 6 UG 2002, nachfolgend FFP ). II) VERFAHRE ENSABLAUF: Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen hat zur Vereinfachung des d Verfahrens betreffend die Möglichkeit des Entfalls der Wiederholung der Ausschreibung folgendee Vorgangsweise festgelegt: Das ausschreibende Organ / die ausschreibendee Stelle hat sich nachweislich aktiv um geeignete Bewerber Innen zu bemühen. Sollte sich auf eine Stellenausschreibung dennochh keine geeignete Bewerberin gemeldet haben, so kann eine Wiederholung der Ausschreibung gem. 27 Abs 3 FFP unterr folgenden Voraussetzungen unterbleiben: 1) Der Nachweis, dass das ausschreibende Organ / die ausschreibende Stelle sich aktiv um Bewerberinnenn gem. 27 Abs 2 FFP bemüht hat, ist anhand der nachfolgend angeführten Mindest- Kriterienliste zu erbringen. Dazu ist für alle Aufnahmeverfahren ein Formblatt des AKG betreffend Entfall der Wiederholung der Ausschreibung zu verwenden. Der AKG hat hierzu drei Formblätter aufgelegt: Stand Seite 1
2 a) für Berufungsverfahren b) für wissenschaftliches und akademisches Verwaltungs- Personal c) für allgemeines technisches und Verwaltungs- Personal 2) Alle Maßnahmen zur aktiven Suche nach Bewerberinnen müssen so zeitgerecht vorgenommen worden sein, dass sie während der vollen Bewerbungsfrist zugänglich waren. Wurden mehrere Stellen mit demselben Text gleichzeitig ausgeschrieben, so kann eine neuerliche Ausschreibung gem. 27 Abs 3 FFP nur dann unterbleiben, wenn die Anzahl der von Frauen eingebrachten Bewerbungen zumindest die Anzahl der ausgeschriebenen Stellen erreicht. III. MASSNAHMEN ZUR AKTIVEN SUCHE NACH QUALIFIZIERTEN BEWERBERINNEN: III.1. Maßnahmen bei Ausschreibung von Stellen für unbefristete und befristete UniversitätsprofessorInnen Falls eine englischsprachige Veröffentlichung der Ausschreibung erfolgen soll, so ist der entsprechende englischsprachige Text (siehe Punkte 2, 4 und 6-8) dem AKG zeitgleich mit dem deutschsprachigen Ausschreibungstext vorzulegen. Als Nachweis, dass das ausschreibende Organ / die ausschreibende Stelle aktiv Bewerberinnengesucht hat, wird angesehen, wenn die Maßnahmen 1 bis 4 und mindestens eine der Maßnahmen 5-8 erfüllt wurden: 1- Aussendung des Ausschreibungstextes an alle Institute österreichischer Universitäten mit dem gleichen oder einem verwandten Fachgebiet mit der Bitte um Aushang und Weitergabe an geeignete 2- Aussendung des Ausschreibungstextes an mindestens 5 Institute ausländischer Universitäten gleicher oder verwandter Fachgebiete mit der Bitte um geeignete Form der Weiterleitung an geeignete Bewerber innen. 3- Veröffentlichung der Ausschreibung in einer renommierten Tageszeitung mit österreichweiter Auflage (z.b.der Standard, Die Presse) bzw. in einer internationalen deutschsprachigen Wochenzeitschrift wie "Die Zeit". 4- Veröffentlichung der Ausschreibung über internationale, fachlich einschlägige Forschungsnetzwerke bzw.über fachspezifische Mailinglisten oder Online Datenbanken (z.b Aussendung des Ausschreibungstextes an habilitierte Frauen des Faches (Adressen können über spezifische Online - Datenbanken im deutschsprachigen Raum [z.b oder aufgrund einer -Anfrage bei der Habilitiertendatenbank des AKG Graz: akgl@uni-graz.atbzw. der Expertinnen-Datenbank von gefunden werden.) Seite 2
3 6- Veröffentlichung der Ausschreibung in renommierten österreichischen bzw. internationalen Fachzeitschriften. 7- Aussendung des Ausschreibungstextes an Berufsverbände im In- und Ausland. 8- Bekanntgabe der Ausschreibung an spezifische Berufsverbände/Vereinigungen von Technikerinnen bzw Wissenschafterinnen, speziell Naturwissenschafterinnen (z.b. FiNuT [ DiB [ u.a.) III.2. Maßnahmen bei Ausschreibung von Stellen für wissenschaftliches und akademisches Verwaltungs- Personal: Falls eine englischsprachige Veröffentlichung erfolgen soll, so ist der entsprechende englischsprachige Text (Punkte C, E, F, G) dem AKG zeitgleich mit dem deutschsprachigen Ausschreibungstext vorzulegen. Die Mindest-Erfordernisse zur aktiven Suche um qualifizierte Bewerberinnenaus dem nachfolgenden Maßnahmenkatalog sind je nach der Art der Stelle definiert: III Zur Ausschreibung von Stellen für AssistentInnen: Der Nachweis der aktiven Suche nach Bewerberinnengilt als erbracht, wenn mindestens die ersten drei Maßnahmen (A bis C) und eine der nachfolgenden (D, E, F, G) erfüllt wurden. Im Ausschreibungstext ist das Erfordernis des Doktorats deutlich zu machen. III.2.2. Zur Ausschreibung von Stellen für Staff Scientists: Der Nachweis der aktiven Suche nach Bewerberinnengilt als erbracht, wenn mindestens die ersten drei Maßnahmen (A bis C) und eine der nachfolgenden (D, E, F, G) erfüllt wurden. III.2.3. Zur Ausschreibung betreffend wissenschaftliche MitarbeiterInnen ohne Doktorat: Der Nachweis der aktiven Suche nach Bewerberinnen gilt als erbracht, wenn mindestens die Maßnahmen A - C sowie E erfüllt wurden. Im Ausschreibungstext ist auf den Charakter der Stelle als eine Stelle für Dissertierende hinzuweisen. III.2.4. Zur Ausschreibung von Stellen für nichtwissenschaftliches Personal mit akademischer Ausbildung bzw. f. akademisches Leitungspersonal: Der Nachweis der aktiven Suche nach Bewerberinnengilt als erbracht, wenn mindestens zwei der Maßnahmen A G sinngemäß erfüllt wurden. A - Aussendung des Ausschreibungstextes an alle Absolventinnender betreffenden Studienrichtung/en oder Doktoratsstudienrichtung der TU Wien des letzten Studienjahres. Eine Vorselektion von potenziellen Bewerberinnen ist nicht zulässig. Die Einladung zur Bewerbung kann auch per erfolgen. Eine Einladung zur Bewerbung im Rahmen eines Newsletters des Instituts o.ä. ist nicht ausreichend. Seite 3
4 B- Aussendung des Ausschreibungstextes an alle Institute an österreichischen Universitäten mit dem gleichen oder einem verwandten Fachgebiet mit der Bitte um Aushang und Weitergabe an geeignete C- Aussendung des Ausschreibungstextes an mindestens 5 Institute ausländischer Universitäten mit dem gleichen oder einem verwandten Fachgebiet mit der Bitte um Aushang und Weitergabe an geeignete D- Veröffentlichung der Ausschreibung in einer renommierten Tageszeitung mit österreichweiter Auflage (z.b Der Standard, Die Presse) bzw. in einer internationalen deutschsprachigen Wochenzeitschrift wie "Die Zeit". E - Veröffentlichung der Ausschreibung über fachspezifische Mailinglisten oder Online - Datenbanken (z.b., F - Veröffentlichung der Ausschreibung in österreichischen bzw. internationalen Fachzeitschriften bzw. Online- Fachzeitschriften. G - Information an Verbände/Vereine bzw. Initiativen fachnaher Wissenschafterinnen bzw. Technikerinnen im In- u. Ausland (z.b. FiNuT [ DiB [ FemTECH [ III.3. Maßnahmen bei Ausschreibung von Stellen für wissenschaftliches Hilfspersonal (Stud. Ass): Der Nachweis der aktiven Suche nach Bewerberinnen gilt als erbracht, wenn mindestens die beiden Maßnahmen H und I sowie die Maßnahme J oder eine Maßnahme gemäß F-G erfüllt wurde. H - Aussendung des Ausschreibungstextes an alle Institute an Wiener Universitäten mit dem gleichen oder einem verwandten Fachgebiet mit der Bitte um Aushang und Weitergabe an geeignete I - Aussendung des Ausschreibungstextes an alle Arbeitsgruppen oder Fachbereiche des Institutes mit der Bitte um Aushang und Weitergabe an geeignete J - Aussendung des Ausschreibungstextes an die Fachschaften der htu bzw. Veröffentlichung über fachspezifische Mailinglisten bzw. Online-Datenbanken. III.4. Maßnahmen bei Ausschreibung von Stellen für allgemeines technisches und Verwaltungspersonal ein Verweis auf den Originaltext enthalten sein (Link). Der Nachweis der aktiven Suche nach Bewerberinnenfür allgemeines Verwaltungspersonal gilt als erbracht, erbracht,wenn mindestens zwei der nachfolgenden Maßnahmen erfüllt wurden. Bei Stellen für allgemeines technisches Personal (z.b. Labor, Werkstatt, EDV) sind die Maßnahmen Z und eine Maßnahme T bis Y zu erfüllen: T- Aussendung des Ausschreibungstextes an Lehrabgängerinnender TU bzw. an die Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer und die Lehrlingsevidenz der AK mit der Bitte um Aushang bzw. Weiterleitung an entsprechende Lehr-Absolventinnen. Seite 4
5 U - Aussendung des Ausschreibungstextes an geeignete Bildungseinrichtungen im Raum Wien/NÖ/Bgl. V - Aussendung des Ausschreibungstextes an das AMS Österreich mit der Bitte um Veröffentlichung im Internet. W- Veröffentlichung der Ausschreibung in einer geeigneten Tageszeitung. X- Ausschreibung in Mailinglisten bzw. Internet-Job-Börsen. Y- Aushang an geeigneten Stellen an der TU Wien, bzw. Mitteilung an die HochschülerInnenschaft, wenn Studierende als Bewerberinnen in Frage kommen. Z- Information von Vereinen bzw. Initiativen zur Förderung von Frauen oder Mädchen in (Lehr-) Berufen der Technik (z.b. Projekte des AMS zur Förderung von Facharbeiterinnen, Seite 5
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