HAßBERGE TOURISMUS UMWANDLUNG IN EINEN EINGETRAGENEN VEREIN

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1 HAßBERGE TOURISMUS UMWANDLUNG IN EINEN EINGETRAGENEN VEREIN

2 AUSGANGSLAGE AKTUELLE RECHTSFORM Der Tourismusverband Haßberge ist ein Gebietsausschuss des Tourismusverbandes Franken e.v. Mitglieder sind die Landkreise Haßberge, Rhön-Grabfeld, Bamberg und Schweinfurt. Zum Gebietsausschuss Haßberge gehören u.a. der Markt Stadtlauringen, die Gemeinde Üchtelhausen, die Stadt Königsberg i. Bayern, die Stadt Hofheim i. Unterfranken, die Stadt Ebern, die Stadt Bad Königshofen, die Stadt Baunach, die Stadt Zeil am Main und die Gemeinde Sulzfeld i. Grabfeld Der Tourismusverband wird als nicht eingetragener Verein geführt Tourismusverband Haßberge Wirtschaftsförderung, Konversion und Kultur Landratsamt Schweinfurt Folie 2

3 AUSGANGSLAGE AKTUELLE BEITRAGSBERECHNUNG Beschluss des Kreisausschusses vom : Tourismusverband Haßberge Wirtschaftsförderung, Konversion und Kultur Landratsamt Schweinfurt Folie 3

4 AUSGANGSLAGE EU-BEIHILFERECHT Neuregelungen im EU-Beihilferecht Nach Art.107des Vertrages über die Arbeitsweise der EU sind staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen (Fördermittel des Freistaates Bayern, kommunale Mitgliedsbeiträge) gleich welcher Art, die durch Begünstigung bestimmter Unternehmen und Produktionszweige den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen, mit dem gemeinsamen Markt unvereinbar, soweit sie den innergemeinschaftlichen Handel beeinträchtigen. Beihilfen/öffentliche Zuwendungen: Zuwendungen des Freistaates an den TV Franken und/oder TV Haßberge Beitragszahlung kommunaler Mitglieder, z.b. an den TV Franken oder den TV Haßberge Konsequenzen einer Beihilfe, die unter Verstoß gegen europäisches Beihilferecht gewährt wurde: Anordnung zur Rückforderung durch Kommission (Rückzahlung, Zinsvorteil) Konkurrentenklage (Rückabwicklung) Risiko der persönlichen Haftung des Vorstands Keine Befreiungstatbestände nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung für den Bereich Tourismus Tourismusverband Haßberge Wirtschaftsförderung, Konversion und Kultur Landratsamt Schweinfurt Folie 4

5 VORGEHENSWEISE UMWANDLUNG IN EINEN EINGETRAGENEN VEREIN Gründungsmitglieder: Die Landkreise Bamberg, Haßberge, Rhön-Grabfeld und Schweinfurt sowie die Städte Baunach, Bad Königshofen, Hofheim i. UFr. und der Markt Stadtlauringen Satzung unter Berücksichtigung der Erfordernisse aus dem EU-Beihilferecht Mit der Umwandlung in einen eingetragenen Verein erfolgt auch Überleitung des Personal Beitragsberechnung bleibt unverändert Die am vom Kreisausschuss beschlossene Beitragsberechnung wird zur Beitragsordnung des TV Haßberge: Beiträge 2017 Geschäftsordnung Verein führt den Namen Haßberge Tourismus, nach Eintragung in das Vereinsregister mit dem Zusatz e.v. Tourismusverband Haßberge Wirtschaftsförderung, Konversion und Kultur Landratsamt Schweinfurt Folie 5

6 VORGEHENSWEISE BETRAUUNG WEGEN EU-BEIHILFERECHTLICHEN REGELUNGEN Satzung unter Berücksichtigung der Erfordernisse aus dem EU-Beihilferecht Rechtliche Beratung und Überarbeitung des Satzungsentwurfs durch Rödl & Partner erfolgte Betrauung zur Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesses (DAWI) schafft nach Rechtsauffassung von Rödl & Partner rechtliche Absicherung Vorgehensweise entspricht der des Tourismusverbandes Franken (Betrauung durch die beim TV Haßberge neue Satzung und Weisung an die Geschäftsführung) Satzungsänderung des Tourismusverbandes Franken e.v. in der Mitgliederversammlung am 23. Juni 2017, dadurch Betrauung nach dem sogenannten Münchener Modell (Einbau der Betrauung in die Satzung) Dadurch Betrauung des Haßberge Tourismus mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse durch die Mitglieder Tourismusverband Haßberge Wirtschaftsförderung, Konversion und Kultur Landratsamt Schweinfurt Folie 6

7 VORGEHENSWEISE BESCHLUSSFASSUNGEN Beschlussfassung des Vorstands des TV Haßberge am vorbehaltlich der Zustimmung der Kreisgremien/Stadt- und Gemeinderäte Beschlüsse der Kreisgremien Landkreis Haßberge: Landkreis Rhön-Grabfeld: Landkreis Bamberg: Vorstandssitzung zur Umwandlung in einen eingetragenen Verein ist für den vorgesehen Tourismusverband Haßberge Wirtschaftsförderung, Konversion und Kultur Landratsamt Schweinfurt Folie 7

8 HAßBERGE TOURISMUS UMWANDLUNG IN EINEN EINGETRAGENEN VEREIN Beschlussvorschlag: 1. Der Landkreis Schweinfurt als Mitglied des Tourismusverbandes Haßberge stimmt auf Grundlage des vorliegenden Satzungsentwurfs der Eintragung in das Vereinsregister zu. Die Zustimmung gilt auch als erteilt für etwaige redaktionelle Änderungen und Anpassungen, die durch EU- und steuerrechtliche Vorgaben gegebenenfalls noch nötig erscheinen, aber keine wesentlichen Änderungen in Sinn und Inhalt der Satzungsregelung bedingen. Der Mitgliedsbeitrag wird auch nach der Umwandlung in einen eingetragenen Verein auf Grundlage der bisher gültigen Faktoren berechnet. 2. Der Landkreis Schweinfurt betraut den Haßberge Tourismus e.v. zur Erfüllung von Aufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge im Bereich des Tourismus mit Maßnahmen, die der Pflege und Förderung des Tourismus in dem für den Gebietsausschuss Haßberge definierten Gebiet dienen, insbesondere der Erhöhung des Bekanntheitsgrades und Herausstellung der touristischen Besonderheiten der Haßberge als attraktives Reiseziel (Destinationsmarketing), der Kooperation mit anderen Tourismusorganisationen und der allgemeinen Marktforschung zu Themen des Tourismus im Verbandsgebiet. Tourismusverband Haßberge Wirtschaftsförderung, Konversion und Kultur Landratsamt Schweinfurt Folie 8

9 VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT. Tourismusverband Haßberge Wirtschaftsförderung, Konversion und Kultur Landratsamt Schweinfurt Folie 9

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