Betreuungsvertrag. wird abgeschlossen zwischen. Kinderkiste UpsyDaisy ev. Pariser Str München. und den Sorgeberechtigten... Straße...

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1 Betreuungsvertrag wird abgeschlossen zwischen Kinderkiste UpsyDaisy ev Pariser Str München und den Sorgeberechtigten... Straße... PLZ, Stadt... Tel:... Tel. mobil....: für die Betreuung von...geboren am... (Name des Kindes)

2 1) Umfang der Betreuungszeiten Die Betreuung des Kindes beginnt am... und findet bei der Kinderkiste UpsyDaisy in der Pariser Str. 33 statt. Der Betreuungsvertrag läuft, falls keine Kündigung vorliegt, bis Ende des Monats vor dem Schuleintritt des Kindes. Eine Probezeit im Anschluss an die Aufnahme ist nicht möglich. Das Kind wird zu folgenden Zeiten betreut: Montag bis Freitag von 8.15 bis Uhr Bringzeiten: von 8.15 Uhr bis 9.30 Uhr Die Bring- sowie Abholzeiten sind unbedingt einzuhalten. Die Kinder werden nur den Eltern / Erziehungsberechtigten oder einer von ihnen bevollmächtigten Person übergeben. An Samstagen, Sonntagen sowie den bayerischen Feiertagen bleibt der Kindergarten geschlossen. Die Kinderkiste UpsyDaisy ist außerdem zu folgenden Ferienzeiten geschlossen: bis sowie die ersten 2 Wochen der bayerischen Sommerferien. Die zwei Wochen Sommerferien können in Absprache mit den Eltern und Erziehern terminlich verschoben werden. Für Kinder, die nach den Sommerferien eingeschult werden, endet die Betreuung am letzten Kindergartentag vor den Sommerferien. 2) Kosten 2.1 Vereinsmitgliedschaft Mit Eintritt des Kindes in den Kindergarten muß mindestens ein Elternteil Mitglied des Vereins werden. Die Vereinsmitgliedschaft kostet 30 EUR pro Jahr. 2.2 Betreuungsgeld Das Betreuungsgeld beträgt monatlich 270 EUR dies kann sich jedoch je nach Fördersumme, Personal- sowie Kindersituation ändern. Hinzu kommen 80 EUR Verpflegungskosten für Frühstück, Mittagessen sowie Nachmittagssnack. Das Betreuungsgeld ist von den Sorgeberechtigten jeweils zu Beginn eines Monats im Voraus an die Kinderkiste UpsyDaisy zu zahlen. Das Betreuungsgeld ist auch in der Eingewöhnungszeit in voller Höhe zu entrichten. Das Betreuungsgeld ist auf Jahresbasis kalkuliert und daher auch bei Krankheit des Kindes oder während der Ferien/Feiertage und sonstiger Abwesenheit des Kindes fällig. Nicht bezogene Betreuungstage können nicht kompensiert werden. 2.3 Kaution Bei der Aufnahme eines neuen Kindes in die Kinderkiste UpsyDaisy wird eine Kaution in Höhe von drei Monatsbeiträgen erhoben. Die Kaution wird mit der Vertragsunterzeichnung für den Kindergarten fällig. Die Kaution wird bei Austritt aus dem Kindergarten unverzinst zurückgezahlt. Die Kinderkiste UpsyDaisy behält sich vor, die Kaution oder Teile der Kaution einzubehalten, sollte das Betreuungs- sowie Verpflegungsgeld nicht oder nicht in vollem Umfang gezahlt werden. Die Beiträge sind durch Überweisung / Dauerauftrag auf das Konto der Kinderkiste UpsyDaisy zu überweisen. Kontoinhaber: Kinderkiste UpsyDaisy e.v. Geldinstitut: Münchner Bank BLZ: Konto Nr.: ) Eingewöhnung Nach der Aufnahme wird das Kind im Beisein eines Elternteils oder eines bzw. einer Erziehungsberechtigten in die Gruppe eingewöhnt. Den Eltern wird vorab ein vorläufiger Eingewöhnungsplan ausgehändigt. Die letztendliche Dauer der Eingewöhnung ist jedoch abhängig vom Wohl des Kindes und liegt im Ermessen der Kindergartenleitung. Während dieser

3 Zeit müssen die Eltern / Erziehungsberechtigten in der Lage sein, beim Kind im Kindergarten zu bleiben oder ihr Kind jederzeit wieder abzuholen. 4) Ausfälle durch Krankheiten - Kind Ist eine Betreuung des Kindes je nach Krankheitsbild nicht möglich, haben die Sorgeberechtigten dieses zu übernehmen. Dazu zählen z.b. ansteckende und fiebrige Erkrankungen. Bei leichter Krankheiten, wie z.b. Erkältung darf das Kind den Kindergarten besuchen. Treten während der Betreuungszeit bei dem Kind Anzeichen für eine Erkrankung auf, hat der Sorgeberechtigte unverzüglich die weitere Betreuung zu übernehmen. Die Kindergartenleitung entscheidet, ob ein Kind zurückgewiesen bzw. unverzüglich abgeholt werden muss. Vorbestehende Krankheiten (inkl. allfällige Allergien) sind der Kindergartenleitung zu melden. Kann ein Kind infolge Krankheit den Kindergarten nicht besuchen, ist die Kindergartenleitung bis spätestens 9 Uhr zu informieren. Bei Unfällen oder plötzlich auftretenden Erkrankungen des Kindes ist das Betreuungspersonal verpflichtet, eine ärztliche Behandlung ( ggf. durch einen Notarzt ) einzuleiten und die Sorgeberechtigten umgehend zu informieren. Die Kopie des Impfausweises bzw. Der Versicherungskarte sowie sämtliche Angaben des behandelnden Arztes und eine Vollmacht für die Behandlung sind bei der Kinderkiste UpsyDaisy zu hinterlegen. 5) Ferien Die Abwesendheit eines Kindes infolge von Ferien ist der Kindergartenleitung möglichst früh bekannt zu geben. 6) Versicherungen Die Kinder sind für alle Unfälle während des Besuchs der Kindergartengruppe, auf dem direkten Wege von der Wohnung zur Einrichtung und zurück, sowie auf Ausflügen der Kinderkiste UpsyDaisy bei Folgeschäden unfallversichert. Für vom Träger der Einrichtung oder von Mitarbeitern/- innen weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursachten Verlust, Beschädigungen und Verwechslung der Garderobe und Ausstattung der Kinder wird keine Haftung übernommen. Dies gilt ebenso für mitgebrachte Gegenstände, Fahrräder, Spielsachen etc. Die Eltern / Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, für ihre im Kindergarten betreuten Kinder eine Kranken- und Unfallversicherung sowie eine Familienhaftpflichtversicherung abzuschließen und diese vorzuweisen. 7) Elternmitarbeit Der UpsyDaisy e.v. ist ein Kindergarten, der auf Mitarbeit der Eltern angewiesen ist. Die Eltern verpflichten sich insbesondere bei Putzen, Krankheits- / Urlaubsvertretung u.ä., Festen sowie Reparatur- und Renovierungsarbeiten mitzuwirken. Dies wird durch einen im Einvernehmen mit den Eltern erstellten Elterndienstplan geregelt. Jedes Elternpaar übernimmt auch spezielle Aufgaben, die ihm beim Abschluss dieses Vertrages mitgeteilt werden. 8) Weitere Vereinbarungen Die Sorgeberechtigten verpflichten sich, das Kind pünktlich bei der Initiative abzugeben bzw. Abzuholen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten sorgen für zweckmäßige und witterungsangepasste Bekleidung der Kinder. Sie bringen genügend Ersatzwäsche mit. Zur Vermeidung von Unfällen wird empfohlen, die Kinder im Kindergarten keinen Schmuck tragen zu lassen. Die Kinderkiste UpsyDaisy verpflichtet sich, immer zum Wohle des Kindes zu handeln, und es in Absprache mit den Sorgeberechtigten zu erziehen und zu fördern, soweit es möglich ist. Ereignisse, welche die Betreuung auf irgendeine Art und Weise beeinflussen können, müssen den Sorgeberechtigten / der Kinderkiste UpsyDaisy berichtet werden.

4 Falls der Kindergartenbetrieb durch nicht von der Kinderkiste UpsyDaisy zu verschuldende Umstände (Naturkatastrophen, Zusammenbruch der Strom-, Gas- oder Wasserversorgung, etc) für einige Zeit unterbrochen wird, muss das Betreuungsgeld dennoch in vollem Betrag überwiesen werden, solange die Personal- sowie Mietkosten für die Kinderkiste UpsyDaisy bestehen bleiben und der Schaden nicht von einer Versicherung abgedeckt ist. 9) Kündigung des Betreuungsverhältnisses von Seiten des Personensorgeberechtigten Der Austritt eines Kindes ist nur zum 31. August des Folgejahres möglich. Sollte das Kind bereits vor Ablauf der Kündigungszeit die Betreuung verlassen, muss das Betreuungsgeld dennoch für die verbleibende Zeit bezahlt werden. 10) Kündigung des Betreuungsverhältnisses von Seiten der Kinderkiste UpsyDaisy Das Vertragsverhältnis kann mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende unter Angabe des Grundes vom Vorstand schriftlich gekündigt werden. Kündigungsgründe können dabei u.a. sein: das unentschuldigte Fehlen eines Kindes über einen zusammenhängenden Zeitraum von mehr als vier Wochen die wiederholte Nichtbeachtung des Eltern- Dienstplans trotz schriftlicher Abmahnung ein Zahlungsrückstand der Kindergartengebühr oder des Verpflegungsgeldes über einen Monat trotz schriftlicher Mahnung nicht ausgeräumte erhebliche Auffassungsunterschiede zwischen Personensorgeberechtigten und der Einrichtung über das Erziehungskonzept und/oder eine dem Kind angemessene Förderung trotz eines anberaumten Einigungsgespräches Eine sofortige Kündigung aus wichtigem Grund ist daneben zulässig. Einwichtiger Grund ist gegeben, wenn Umstände vorliegen, welche eine sofortige Beendigung des Betreuungsverhältnisses als unabweisbar und eine Fortsetzung bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist unzumutbar erscheinen lassen. Ein solcher wichtiger Grund ist insbesondere gegeben, wenn Das Kind wiederholt erst mit erheblicher Zeitüberschreitung trotz Hinweis der Einrichtung und ohne zwingenden Grund abgeholt wird und dadurch die Schließung der Einrichtung zur vorgesehenen Zeit wiederholt verhindert wird, Der oder die Personensorgeberechtigte (n) einer vertrauensvollen weiteren Zusammenarbeit die Grundlage entzieht (Beleidigung, Anschwärzung, Tätlichkeiten u.a.) Hat der oder die Personenberechtigte den Ausspruch einer solchen fristlosen Kündigung zu vertreten, so besteht die Kostenpflicht bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigung seitens des/r Personenberechtigten fort. München,... Ort, Datum Unterschrift der Sorgeberechtigten Unterschrift des Vorstands... Unterschrift der Sorgeberechtigten

5 Anhang 1 Abholberechtigte dritte Personen Hiermit erkläre/n ich/wir mich/uns gegenüber der Kinderkiste UpsyDaisy, Pariser Str. 33, München einverstanden, dass mein/unser Kind von folgenden Personen abgeholt werden darf: Diese Erklärung gilt ab dem (Datum) bis auf schriftlichen Widerruf. München, den Datum

6 Anhang 2 Mitnahme im Auto, öffentlichen Verkehrsmitteln Hiermit erkläre/n ich/wir mich/uns gegenüber der Kinderkiste UpsyDaisy, Pariser Str. 33, München einverstanden, dass mein/unser Kind von dem/der Erzieher/- in oder einer anderen Betreuungsperson der Kinderkiste UpsyDaisy in Notfällen oder bei vorher abgesprochenen Ausflügen im Auto mitgenommen werden darf oder öffentliche Verkehrsmittel benutzt. Über das Unfallrisiko in öffentlichen Verkehrsmitteln (fehlende Gurte) bin ich unterrichtet worden. Diese Erklärung gilt ab dem (Datum) bis auf schriftlichen Widerruf. München, den Datum

7 Anhang 3 Beizulegen sind außerdem: Kopie des Impfausweises bzw. der Versicherungskarte sowie sämtliche Angaben des behandelnden Arztes und eine Vollmacht für die Behandlung durch einen Arzt in einem Notfall.

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