Sitzungsvorlage Nr. 163/2014 Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur und Verwaltung am 19. Februar 2014

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1 Sitzungsvorlage Nr. 163/2014 Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur und Verwaltung am 19. Februar 2014 zur Beschlussfassung - Öffentliche Sitzung / Ei/Stg / WIV - Vorlage Fahrtkostenzuschüsse für Mitarbeiter Zu Tagesordnungspunkt 4: Fahrtkostenzuschüsse an Mitarbeiter/innen des Verbands Region Stuttgart bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zwischen Wohnung und Arbeitsstätte Antrag der CDU-Fraktion vom 21. Oktober 2013 Einführung eines betrieblichen Mobilitätsmanagements im Verband Region Stuttgart Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 18. Oktober 2013 I. Sachvortrag 1. Fahrtkostenzuschüsse an Mitarbeiter/innen des Verbands Region Stuttgart bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zwischen Wohnung und Arbeitsstätte Antrag der CDU-Fraktion vom 21. Oktober 2013 a) Der Verkehrsausschuss hat in der öffentlichen Sitzung am 18. September 2013 zur Entwicklung des VVS-Tarifs u. a. beschlossen: Die vom VVS beabsichtigten strukturellen Verbesserungen, insbesondere beim Firmenticket, beim Seniorenticket, bei den Plus-Tickets und beim Scool-Ticket, werden grundsätzlich unterstützt. Der Verband Region Stuttgart eröffnet seinen Mitarbeitern den Zugang zum Firmenticket in Kooperation z. B. mit der WRS und / oder IHK. Die entsprechenden Mittel werden in den Haushaltsplan 2014 aufgenommen. Der VVS-Aufsichtsrat hat am 8. Oktober 2013 das Firmenticket weiterentwickelt. Hiernach gewährt die Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart GmbH (VVS) ab dem 1. April 2014 Arbeitnehmern 10 % Rabatt (statt 5 %) auf die Jahreskarte, wenn der Arbeitgeber auf die Fahrkarte mindestens 10 Zuschuss pro Monat zahlt. Mit dem Antrag vom 21. Oktober 2013 (Anlage 1 zur Vorlage Nr. 163/2014) hat die CDU- Fraktion beantragt: 1. Der VRS gewährt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Geschäftsstelle (einschließlich der BioRegio GmbH und der WRS) einen prozentualen Zuschuss - mindestens jedoch 10 pro Monat zum Jobticket im VVS-Gebiet.

2 Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des VRS, der BioRegio und der WRS, die außerhalb des VVS-Gebiets wohnen, erhalten ebenfalls einen Zuschuss für ihr ÖPNV- Ticket. Entsprechend der Empfehlung des Verkehrsausschusses sowie des Ausschusses für Wirtschaft, Infrastruktur und Verwaltung hat die Regionalversammlung in der öffentlichen Sitzung am 4. Dezember 2013 hierzu beschlossen: Zustimmung mit der Ergänzung: Die Geschäftsstelle legt dem Wirtschaftsausschuss eine Konzeption zum Jobticket für Mitarbeiter/innen als Teil eines betrieblichen Mobilitätsmanagements vor. Die Steuerfreigrenze und die bisherige Beschlussfassung auf mündlichen Antrag der SPD-Fraktion aus dem Verkehrsausschuss am 18. September 2013 werden dabei berücksichtigt. b) Mit Schreiben vom 27. November 2013 ist der Wirtschaftsförderung Region Stuttgart GmbH und der BioRegio STERN Management GmbH mitgeteilt worden, dass nach einem Grundsatzbeschluss des Verkehrsausschusses der Verband Region Stuttgart seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den Zugang zu dem neuen Firmenticket eröffnen möchte, wenn möglich in Kooperation mit der Wirtschaftsförderung Region Stuttgart GmbH und mit der BioRegio STERN Management GmbH. Um die Beschäftigten der Beteiligungsunternehmen und des Verbands Region Stuttgart gleich zu behandeln und im Sinne der ökologischen Ziele, wäre es erfreulich, wenn sich diese beiden Gesellschaften an dieser Aktion beteiligen würden. Die BioRegio STERN Management GmbH hat mit Schreiben vom 12. Dezember 2013 hierauf geantwortet: Grundsätzlich befürworten wir diesen Vorschlag, sind jedoch nach reiflicher Überlegung zu dem Schluss gekommen, den Fahrtkostenzuschuss für 2014 nicht zu gewähren, da es für unsere Budgetplanung zu kurzfristig ist. Für das Jahr 2015 ist es auf jeden Fall eine Überlegung wert, hierfür müssen wir jedoch noch einige Planungen durchführen. Die Wirtschaftsförderung Region Stuttgart GmbH ist bereit, sich an der Aktion des Verbands Region Stuttgart zu beteiligen. c) Im Einvernehmen mit dem Personalrat wird als freiwillige soziale Leistung des Verbands Region Stuttgart ein fester Anteil von 20 % als Zuschuss auf den rabattierten VVS-Preis vorgeschlagen, mindestens 10 und höchstens 29. Die Beträge werden automatisch auf volle gerundet. Der Vorschlag ist in Anlage 3 zu dieser Sitzungsvorlage dargestellt. Würde diesem Vorschlag zugestimmt, dann müssten jährlich im Haushaltsplan des Verbands Region Stuttgart hierfür rund bereitgestellt werden. Bisher werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Verbands Region Stuttgart folgende VVS- Firmentickets und DB-Tickets im Abonnement genutzt:

3 - 3-1 Zone 3 Mitarbeiter/innen, Zuschuss monatlich 30,00 2 Zonen 9 Mitarbeiter/innen, monatlicher Zuschuss 108,00 3 Zonen 7 Mitarbeiter/innen, monatlicher Zuschuss 112,00 4 Zonen 6 Mitarbeiter/innen, monatlicher Zuschuss 114,00 5 Zonen 7 Mitarbeiter/innen, monatlicher Zuschuss 161,00 6 Zonen 3 Mitarbeiter/innen, monatlicher Zuschuss 81,00 7 Zonen kein/e Mitarbeiter/in DB-Ticket-Abo 7 Mitarbeiter/innen, monatlicher Zuschuss 203,00 jährlich 9.708,00 809,00 monatlich d) Steuerliche Behandlung von VVS-Firmentickets Auf Anfrage der Landeshauptstadt Stuttgart und der Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart GmbH (VVS) hat das Finanzamt Stuttgart-Körperschaften mit Schreiben vom 23. Januar 2014 mitgeteilt: Räumt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer das Recht ein, vergünstigte Netzkarten für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zu erwerben, stellt dies grundsätzliche einen geldwerten Vorteil dar. Ein zu versteuernder geldwerter Vorteil liegt allerdings nicht vor, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein sogenanntes Job-Ticket zu dem mit dem Verkehrsträger vereinbarten Preis überlässt bzw. mit dem Verkehrsbetrieb vereinbart, dass die Arbeitnehmer die Netzkarten im Rahmen eines vom Verkehrsträger angebotenen Job-Ticket-Programms erwerben können. Dabei stellt die üblicherweise vom Verkehrsträger eingeräumte Tarifermäßigung des Job-Tickets (Firmenticket-Jedermann-Preis) gegenüber dem üblichen Endpreis, den Kunden außerhalb eines Job-Ticket-Programms bezahlen, keinen geldwerten Vorteil dar. Ein steuerpflichtiger Sachbezug liegt jedoch vor, soweit der Arbeitnehmer das Job-Ticket darüber hinaus verbilligt oder unentgeltlich erhält oder der Arbeitgeber einen Zuschuss zum Erwerb des Job-Tickets gewährt. Damit liegt in dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt hinsichtlich des jeweiligen Zuschusses des Arbeitgebers und des zusätzlichen Rabattes, den der VVS für diese Tickets gewährt, ein geldwerter Vorteil vor. Denn der zusätzliche Rabatt hängt unmittelbar mit dem Arbeitsverhältnis zusammen, so dass Arbeitslohn vorliegt. Ein Vergleich muss zwischen dem allgemeinen Job-Ticket-Preis erfolgen, den ein Arbeitnehmer bezahlt, der keinen Zuschuss vom Arbeitgeber erhält und dem Preis, den der Arbeitnehmer letztendlich für sein Job-Ticket entrichtet. Beispiel: Zone 7 Persönliches Ticket = allgemeiner Job-Ticket-Preis = 162,77 davon 96 % 156,26 Endpreis Arbeitnehmer./. 130,00 Geldwerter Vorteil damit 26,26

4 - 4 - Es sind hinsichtlich der zusätzlichen Ermäßigung des VVS auch keine wirtschaftlich überzeugenden Gründe vom VVS vorgetragen worden, die den Ansatz eines niedrigeren Werts begründen würden, da der VVS bei dieser Art der Zusatzrabattierung keine geringeren, sondern eher höhere Organisationskosten hat. Auch eine höhere Auslastung der Bahnen ist hierdurch nicht gewährleistet, da der zusätzliche Rabatt allein davon abhängt, ob ein Arbeitgeber bereit ist, einen monatlichen Zuschuss von 10 pro Ticket zu bezahlen. Der geldwerte Vorteil fließt den Arbeitnehmern monatlich zu. Nach dem eindeutigen Wortlaut des R 8.1 Abs. 3 Satz 5 LStR ist bei Job-Tickets, die für einen längeren Zeitraum gelten (z. B. Jahres- oder Halbjahreskarte), für den Zuflusszeitpunkt darauf abzustellen, ob eine monatliche Fahrberechtigung vorliegt. Da nach den allgemeinen Tarifbestimmungen ab dem 1. April 2014 die Fahrberechtigung durch die monatliche Zahlung jeweils für den Zahlungsmonat erworben wird, ist somit ein monatlicher Zufluss des geldwerten Vorteils zugrunde zu legen. Für den ermäßigten Bezug des Job-Tickets ist die Freigrenze des 8 Abs. 2 Satz 11 EStG in Höhe von 44 monatlich anwendbar, sofern dem Arbeitnehmer im Monat keine anderen Sachbezüge zufließen, die zusammen mit dem ermäßigten Bezug des Job-Tickets den Wert von 44 übersteigen. Sollte im Einzelfall die Freigrenze von 44 monatlich überschritten werden, versteuert der Verband Region Stuttgart diesen Betrag pauschal. 2. Einführung eines betrieblichen Mobilitätsmanagement im Verband Region Stuttgart Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 18. Oktober 2013 a) Mit dem Antrag vom 18. Oktober 2013 (Anlage 2 zur Vorlage Nr. 163/2014) hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt: Die Verbandsverwaltung prüft, ob und wie durch die Einführung eines betrieblichen Mobilitätsmanagement für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des VRS und der angegliederten GmbH Anreize zu einer noch stärker umwelt- und stadtverträglichen Mobilität geschaffen werden können. In diesem Zusammenhang wird insbesondere geprüft, wie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Zugang zum stärker rabattierten Firmenticket eröffnet werden kann. Nach der Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Infrastruktur und Verwaltung hat die Regionalversammlung in der öffentlichen Sitzung am 4. Dezember 2013 hierzu beschlossen: Zustimmung mit der Ergänzung: Die Geschäftsstelle legt dem Wirtschaftsausschuss eine Konzeption zum Job-Ticket für Mitarbeiter/innen als Teil eines betrieblichen Mobilitätsmanagements vor. Die Steuerfreigrenze wird dabei berücksichtigt. Die bisherige Beschlussfassung auf mündlichen Antrag der SPD-Fraktion aus dem Verkehrsausschuss am 18. September 2013 wird dabei berücksichtigt.

5 - 5 - b) In der Regel legen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Weg zwischen ihrer jeweiligen Wohnung und der Geschäftsstelle des Verbands Region Stuttgart mit öffentlichen Verkehrsmitteln, mit dem Fahrrad oder zu Fuß zurück. Hierfür erworbene VVS-Firmentickets werden auch für Dienstreisen eingesetzt. Wie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Zugang zum stärker rabattierten Firmenticket eröffnet werden kann, ist in Ziff. I.1 dargestellt. Bestandteil des betrieblichen Mobilitätsmanagements im Verband Region Stuttgart sind: Wenn möglich Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zur Erledigung notwendiger Dienstgeschäfte außerhalb der Geschäftsstelle des Verbands Region Stuttgart. Für Dienstreisen stehen den Beschäftigten 5 übertragbare Verbundpässe mit Wertmarken für das gesamte Netz des VVS zur Verfügung. Der Verband Region Stuttgart ist Mitglied der Stadtmobil Carsharing AG und nutzt die bereitgestellten Fahrzeuge für Dienstreisen. Zur Erledigung von Dienstgeschäften in Stuttgart steht ein Pedelec zur Verfügung. Zur Erledigung von Dienstgeschäften steht ein Dienstwagen zur Verfügung. II. Beschlussvorschlag 1. Als freiwillige soziale Leistung gewährt der Verband Region Stuttgart seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sich an der Sammelbestellung des VVS-Firmentickets und des DB-Ticket- Abos beteiligen, monatlich einen festen Anteil von ca. 20 % als Zuschuss auf den rabattierten VVS-Preis, mindestens 10 und höchstens 29. Für 2014 ergeben sich folgende Zuschussbeträge: Zone 1 10 Zone 2 12 Zone 3 16 Zone 4 19 Zone 5 23 Zone 6 27 Zone 7 29 DB-Tickets maximal 29 Der monatliche Zuschuss wird jährlich innerhalb der genannten Spanne an die jeweiligen Ticket-Preise angepasst. 2. Sollte im Einzelfall die Freigrenze des 8 Abs. 2 Satz 11 EStG in Höhe von 44 monatlich überschritten werden, übernimmt der Verband Region Stuttgart die sich hieraus ergebenden steuerrechtlichen Verpflichtungen. 3. Das betriebliche Mobilitätsmanagement im Verband Region Stuttgart wird zur Kenntnis genommen.

6 Hiermit ist der Antrag der CDU-Fraktion Gewährung eines Zuschusses für ein Job-Ticket im VVS und für ÖPNV-Tickets von außerhalb des VVS-Gebiets sowie der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Einführung eines betrieblichen Mobilitätsmanagements im VRS erledigt.

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