LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1061-NEU A N T R A G
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- Ralph Lorenz
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1 LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1061-NEU A N T R A G der CDU-Landtagsfraktion der SPD-Landtagsfraktion der DIE LINKE.-Landtagsfraktion der PIRATEN-Landtagsfraktion der B90/Grüne-Landtagsfraktion betr.: Saarland - Inklusionsland Der Landtag wolle beschließen: Der Landtag des Saarlandes sieht behinderte und nicht behinderte Menschen als gleichberechtigte vollwertige Mitglieder unserer Gesellschaft mit dem gleichen Recht auf umfassende Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen und Lebenssituationen. Ziel ist es, das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung Selbstverständlich werden zu lassen, getragen von gegenseitigem Respekt, Wertschätzung und Rücksicht aufeinander. Gerade Menschen mit Behinderung und ihre Familien brauchen besondere Unterstützung. Das Saarland ist neben Sachsen-Anhalt das einzige Bundesland, das die Eingliederungshilfe zu 100 Prozent aus dem Landeshaushalt trägt. In diesem Jahr stehen im saarländischen Landeshaushalt 234,7 Millionen Euro für Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung, so viel wie noch nie. Mit dem Persönlichen Budget steht den Leistungsberechtigten ein Instrument zur selbstbestimmten und selbstorganisierten Deckung ihrer persönlichen Bedarfe zur Verfügung, das zunehmend in Anspruch genommen wird. Das Saarland hält ein flächendeckendes Netz von Betreuungs-, Bildungs- Wohn- und Werkstattangeboten für Menschen mit Behinderungen vor. Ein Netzwerk, das eine bedarfsgerechte Versorgung und Förderung von Menschen mit Behinderung in jedem Alter auf hohem Niveau sicherstellt, eine Unterstützung und Begleitung, die von den ersten Lebenstagen bis ins hohe Alter reicht. Die Träger der Behindertenhilfe im Saarland sind engagierte und zuverlässige Partner in der Gestaltung des Alltags von Menschen mit Behinderung in unserem Land. Ausgegeben:
2 Möglichst frühe Förderung sicherstellen Eine möglichst frühe Förderung ist wichtiges Anliegen saarländischer Behindertenpolitik. Ein flächendeckendes Netz von 14 Frühförderstellen trägt mit Sorge dafür, dass Kinder mit Behinderung und von Behinderung bedrohte Kinder sowie entwicklungsverzögerte Kleinkinder von Anfang an qualifizierte Hilfe und Förderung erfahren, und so die Chance haben, sich möglichst gut zu entwickeln und Kompetenzen zu entfalten. Mit den Arbeitsstellen für Integrationspädagogik/Integrationshilfen (AFI) wird dem inklusiven Grundanliegen Rechnung getragen und individuelle Förderung in Regelkindertageseinrichtungen sichergestellt. Es ist auch möglich, bedarfsgerechte Förderung im Vorschulalter in integrativen Kinderkrippen und Kindergärten in Anspruch zu nehmen. Im Saarpfalzkreis haben die Anbieter von Frühförderung und AFI ihre Leistungen in dem gemeinsamen Angebot Frühförderung Plus erfolgreich gebündelt und bieten modellhaft die Hilfe für die Kinder mit Behinderung aus einer Hand an. Ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zur inklusiven Gesellschaft ist das kürzlich verabschiedete Gesetz zur Änderung Schulrechtlicher Gesetze, mit dem das in der UN-Behindertenrechtskonvention verankerte Recht der Kinder auf den Besuch einer Regelschule mit und ohne Beeinträchtigung umgesetzt wurde. Teilhabe am Arbeitsmarkt ausbauen Allen Menschen mit Behinderung soll es ermöglicht werden, am Arbeitsleben teilzuhaben. Im Sinne der Inklusion stehen dabei Arbeitsplätze auf dem ersten Arbeitsmarkt im Vordergrund. Es gibt jedoch viele Menschen mit Behinderung, die dort keine Möglichkeiten finden. Tagesförderstätten bieten Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf außerhalb ihres Wohnumfeldes ein tagesstrukturierendes Angebot. Hier erhalten sie arbeits- und lebensweltbezogene Bildungsangebote. So werden persönliche Fähigkeiten wie auch Gemeinschaftssinn entwickelt und Selbstbewusstsein sowie Selbstwertgefühl gestärkt. Im Saarland gibt es 12 integrative Betriebe, die fast 100 Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen anbieten. Die virtuelle Werkstatt bietet mit großem Erfolg ebenfalls Arbeitsmöglichkeiten nahe am ersten Arbeitsmarkt an. Weiter verfügt das Saarland über ein vorbildlich ausgestattetes Netz von Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Mit ihren aktuell Arbeitsplätzen in 31 Betriebsstätten sind sie Garant für positive Entwicklungen und Teilhabe am Arbeitsleben. Die Werkstätten im Saarland sind moderne Dienstleister und stellen die unterschiedlichsten Arbeitsplätze sowohl im grünen Bereich als auch in industrieller Fertigung zur Verfügung. Auch in den Werkstätten bleibt es Ziel, den Übergang von Werkstattbeschäftigten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern. 85 Werkstattbeschäftigte arbeiten in ausgelagerten Arbeitsplätzen auf dem ersten Arbeitsmarkt. In den letzten Jahren ist es außerdem gelungen, mit Hilfe der Fachkräfte der beruflichen Integration eine beachtliche Anzahl von Werkstattbeschäftigten gänzlich auf den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln. Bei allen Bemühungen steht die Wahlfreiheit der betroffenen Menschen mit Behinderung jedoch im Vordergrund
3 Unterschiedliche Wohnformen anbieten Im Saarland gibt es ein flächendeckendes Netz unterschiedlichster Wohnformen: vom selbstbestimmten Wohnen bis zur therapeutischen Wohngruppe im ambulanten, teilstationären und stationären Bereich. Damit wird dem Recht der Mitmenschen mit Behinderung auf Selbstbestimmung und größtmögliche soziale Teilhabe Rechnung getragen und ihre Bestrebungen nach möglichst großer Selbständigkeit und Unabhängigkeit gefördert. Durch den flächendeckenden Aufbau ambulanter Hilfestrukturen konnten viele Menschen mit Behinderung die Wohnstätte verlassen und leben heute in ihrer eigenen Wohnung. Seit 2004 ist es gelungen, den Anteil der mit ambulanten Hilfen unterstützen Menschen mit Behinderung im Vergleich zu stationär untergebrachten von 11,6 Prozent auf 38,4 Prozent zu steigern. Gleichzeitig sind die absoluten Zahlen der stationären Wohnangebote weitgehend konstant geblieben. (im Jahr 2005 waren es Leistungsberechtigte, 2012 waren es Leistungsberechtigte). Bei allen Anstrengungen, Menschen mit Behinderung ein möglichst selbstbestimmtes Wohnen zu ermöglichen müssen für die Menschen, die auf ständige Hilfe, Betreuung und Unterstützung angewiesen sind, genügend hochwertige stationäre Angebote zur Verfügung stehen. Teilhabe am gesellschaftlichen Miteinander gestalten Auch die Freizeitaktivitäten für unsere Mitmenschen mit Behinderung sind von außerordentlicher Wichtigkeit, denn sie bieten ihnen neben der eigentlichen Betätigung und der gesellschaftlichen Teilhabe weiteren gemeinsam erlebbaren Lebensraum und großes Potential für ein selbstverständliches Miteinander in vielen Situationen des Alltags im Sinne gelebter Inklusion. Inklusion wird dort gelebt, wo Menschen zusammen kommen. Menschen mit und ohne Behinderung müssen sich gegenseitig verstehen können, sich begegnen. Ein wichtiger Beitrag ist mit Leichter Sprache Brücken zu bauen. Beispiele sind: Der Aktionsplan der saarländischen Landesregierung Saarland inklusiv unser Land für Alle, die vom Sozialministerium 2014 mit Unterstützung des Saarländischen Fußballverbandes e.v. herausgegebene Broschüre Die wichtigsten Regeln des Fußballs in Leichter Sprache. 17 Fußballregeln leisten hier einen Beitrag für die Diskussion zwischen Menschen mit und ohne Handicaps, aber auch zwischen Enkeln und Großeltern, Jung und Alt. Ein weiteres Beispiel des Sozialministeriums in möglichst einfacher Sprache ist die weitgehend barrierefrei gestaltete Broschüre Die Notfallmappe, die hilft Informationen für den Notfall griffbereit zu haben und so Betroffenen und ihren Angehörigen Sicherheit im Ernstfall gibt. Eine wesentliche Voraussetzung für Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist auch die Verständigung durch Gebärden-, und Schriftdolmetscher. Der Landesverband Saarland im Schwerhörigenbund (DSB) hat zusammen mit dem Bundesverband einen Ausbildungskurs zum Schriftdolmetscher konzipiert, bei dem es sich um ein erstmalig in einem Bundesland aufgelegtes Pilotprojekt handelt. Seit September 2014 stehen im Saarland somit erstmalig zehn zertifizierte Schriftdolmetscher zur Verfügung. Zudem absolvieren sechs Saarländerinnen bis September 2015 einen Kurs zur staatlich geprüften Gebärdendolmetscherin
4 Im Rahmen des Runden Tisches des Bündnisses für Inklusion wurde die Idee eines Saarlandweiten Sommerfests der Inklusion entwickelt, das ergänzend zum europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5. Mai und zum Welttag der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember als jährlich wiederkehrender saarländischer Tag der Begegnung etabliert wird. Das erste von Vereinen, Verbänden, Betrieben, dem Landkreistag und Sozialministerium getragene Fest am Bostalsee im Sommer 2014 zeigte eindrucksvoll, wie viel man gegenseitig voneinander lernen kann. Mit dem vom Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen regelmäßig organisierten Kino Open Air am Schloss, aber auch bei vielen Veranstaltungen in Vereinen, Schulen, Festen wird ein inklusives Miteinander im Saarland bereits heute gelebt. Der Landtag des Saarlandes bekennt sich zum Ziel der inklusiven Gesellschaft. Inklusion bedeutet ein selbstverständliches Miteinander und die Teilhabe aller Menschen an allen gesellschaftlichen Bereichen. Alle Menschen werden gleichermaßen wertgeschätzt. Eine Behinderung kann jeden jederzeit treffen. Die Mehrzahl der Behinderungen tritt erst im Laufe eines Lebens auf. Nur vier bis fünf Prozent sind angeboren. Leider existieren die größten Barrieren noch immer in den Köpfen von Menschen. Sie zu beseitigen ist das Ziel des saarländischen Landtages ebenso wie mehr Teilhabechancen zu gestalten und so die Bedürfnisse der Behinderten und ihrer Familien und Angehörigen ernst zu nehmen. Im Saarland wird Inklusion von allen gesellschaftlichen Gruppen gestaltet und auch an vielen Orten gelebt. Der Landtag des Saarlandes begrüßt: - dass aktuell ein Gutachten erarbeitet wird, um eine Grundlage für die Weiterentwicklung und den Ausbau von personenorientierten Unterstützungssystemen bei ambulantem, teilstationärem und stationärem Wohnen zu ermitteln. - dass zukünftig sowohl mehr Gebärden- als auch Schriftdolmetscherinnen zur Verfügung stehen werden, um die Teilhabe gehörloser Menschen am beruflichen und gesellschaftlichen Leben zu verbessern. - die Aktivitäten der Landesregierung zur Gleichstellung der Virtuellen Werkstatt mit der Werkstatt für Behinderte, mit dem Ziel die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Bereich der Rentenversicherung gleichzustellen. - das Bestreben, den Modellversuch Frühförderung Plus im ganzen Land zu realisieren, damit überall die Eltern kleiner Kinder mit Behinderung oder von Behinderung bedrohter Kinder auf unkomplizierte Weise beraterische, therapeutische und inklusive Hilfe aus einer Hand erhalten können. - dass der Saarländische Rundfunk den Aktuellen Bericht seit Anfang Mai dieses Jahres untertitelt und es damit auch Gehörlosen ermöglicht, barrierefrei Tagesnachrichten zu erhalten
5 Der Landtag des Saarlandes fordert die saarländische Landesregierung auf, - dafür Sorge zu tragen, dass die vielfältigen Angebote der Eingliederungshilfe im Saarland auch weiterhin für alle Menschen mit Behinderung auskömmlich und bedarfsgerecht erhalten und weiterentwickelt werden. - sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass der Bund die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe herauslöst, ein modernes, personenzentriertes Teilhabegesetz schafft und sich zukünftig dauerhaft an den Kosten der Eingliederungshilfe beteiligt. - sich dafür einzusetzen, dass das bereits vorhandene System integrativer Betriebe weiter ausgebaut wird, um den Betroffenen eine niedrigschwellige und wohnortnahe Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Erfolgt mündlich. B e g r ü n d u n g : - 5 -
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