Financial Services aktuell
|
|
- Thilo Krüger
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Banken, Fonds, Real Estate, Versicherungen AnaCredit (Analytical Credit Dataset) Aktuelle Details zur finalen Verordnung und zur nationalen Umsetzung Mit AnaCredit setzt die EZB den Schritt, das Kreditmeldewesen im Euroraum zu vereinheitlichen. Betroffen davon sind in erster Stufe Kreditinstitute. Über den Verordnungsentwurf vom 4. Dezember 05 haben wir Sie bereits in unserer Newsletter-Ausgabe Nr. 88 informiert. Mit 0. Mai 06 wurde nun die finale Verordnung veröffentlicht (ECB/06/3), die größere Veränderungen gegenüber dem Entwurf vom 4. Dezember 05 enthält. Dieser Newsletter gibt Ihnen einen Überblick über AnaCredit und die Herausforderungen, die wesentlichen Veränderungen durch die finale Verordnungen, Diskussionsstand der nationalen Umsetzung, Meldeumfang und -zeiträume und wie wir Sie bei der Umsetzung begleiten können. AnaCredit gilt als wesentliches Projekt der EZB zur Vereinheitlichung des Kreditmeldewesens im Euroraum, da das Meldewesen bisher weder auf qualitativer noch auf quantitativer Ebene harmonisiert war. Aus diesem Grund hat Anfang 04 die EZB Vorbereitungsmaßnahmen zur umfangreichen Vereinheitlichung des Kreditmeldewesens beschlossen und am 0. Mai 06 die finale Verordnung veröffentlicht (ECB/06/3). In der ersten Phase von AnaCredit werden Kreditinstitute der Eurozone inklusive deren Zweigstellen, sowie Euro-Filialen ausländischer Institute betroffen sein. Dabei gilt es zu beachten, dass Daten für Zweigstellen außerhalb der Eurozone von Kreditinstituten des Euroraumes ebenso zu melden sind. Zweigstellen innerhalb der Eurozone, von Kreditinstituten die nicht in der Eurozone ansässig sind, unterliegen ebenso der Meldepflicht. Auf einen Blick - Finale Verordnung mit 0. Mai 06 veröffentlicht - Größte Veränderungen durch finale Verordnung: Zeitplan, Meldeattribute und Klarstellung bei Definitionen - Beschleunigen Sie Ihre Projekte mit AnaPedia und dem AnaCredit Cockpit von PwC
2 Eine erste Meldung an die nationalen Zentralbanken muss mit Daten vom 30. September 08 erfolgen (eine Erstmeldung von Stammdaten ab 3. Dezember 07 an nationale Zentralbank ist zwar möglich, jedoch wurde darüber noch nicht entschieden). Die nationalen Zentralbanken geben in weiterer Folge die Daten an die EZB weiter. Gemeldet werden müssen die Daten auf Einzelkredit-/ -forderungsebene ( loan-by-loan Ansatz) ab einer Meldegrenze von EUR pro Kunde. Für die Ermittlung der Überschreitung der Meldeschwelle der betroffenen Kunden sind alle relevanten Geschäfte des Kunden erforderlich, zudem müssen die Daten in entsprechender Datenqualität verfügbar sein. Die Abdeckung der AnaCredit-Informationen im Basic Cube ist derzeit nicht gegeben. Ca. 30 % der Information ist noch nicht vorhanden bzw. bei 0 % besteht Adaptionsbedarf. Zu einem späteren Zeitpunkt wird in zusätzlichen Implementierungsstufen der Meldeumfang und Kreis der Meldepflichtigen erweitert. Der EZB-Rat wird dazu jeweils die gültigen Verordnungen zwei Jahre vor der notwendigen Erstmeldung beschließen, allerdings werden viele meldepflichtige Institute bereits in der ersten Implementierungsstufe vor Herausforderungen im Bereich der IT-Systeme, Prozesse und Data-Governance stehen. Im Rahmen bisheriger AnaCredit Projekte von unseren Kunden hat PwC eine Reihe an wiederkehrenden Herausforderungen erkannt: Auftretende Probleme bei der Datenhaltung zu bestimmten Feldern, wie zum Beispiel, bei der konsistenten Abbildung von Kundenhierarchien (direkte/ oberste Muttergesellschaft). Des Weiteren gibt es Abhängigkeiten zu anderen noch nicht umgesetzten Projekten wie beispielsweise IFRS 9 und den Angaben zur Wertberichtigung oder Recourse. Zahlreiche Felder sind wiederum nicht für eine mögliche Grandfathering-Regelung vorgesehen (wie zum Beispiel "Zweck der Forderung), wodurch es auch zu Nacherfassungen in den Quellsystemen kommen kann. Diese fehlenden Daten sollen so rasch wie möglich identifiziert werden sodass diese im Zuge des jährlichen Rating-Prozesses berücksichtigt werden können und somit kein zusätzlicher Datenerhebungsaufwand entsteht. Um die Meldung zu generieren sind Lieferstrecken anzupassen oder sogar neue Felder in den Quellsystemen und zentralen Datenpools zu erstellen welche konzipiert, umgesetzt und getestet werden müssen. Umfang von AnaCredit Die erste Meldung soll mit Daten per September 08 erfolgen, wobei die Stammdaten bereits ab 3. Dezember 07 angefordert werden können um die technischen Verarbeitungsprozesse seitens der Aufsicht umfangreich zu testen. Dabei wird beispielsweise in Deutschland nicht darauf bestanden, dass Echtdaten angeliefert werden müssen, sondern es werden ebenso synthetische Daten akzeptiert. Die Meldung erfolgt auf solo-ebene, das bedeutet, dass jedes meldepflichtige Institut für sich die Daten an die jeweilige nationale Zentralbank sendet. Eine zusätzliche Meldung auf konsolidierter Ebene ist in den weiteren Implementierungsstufen von AnaCredit vorgesehen. Dazu müssten sämtliche relevanten Geschäfte auf Gruppenebene zur Ermittlung der Meldegrenze und für die anschließende Erstellung der Meldung übermittelt werden. Dies stellt erhebliche Anforderungen an die IT-Architektur (z.b. zentrale/ gruppenweite Datenhaltung der Geschäfte Datawarehouse) dar. Meldepflichtig sind in der ersten Stufe Kreditinstitute (definiert gemäß CRR Artikel 4 ()()) welche in der Eurozone ansässig sind. Produktseitig werden in der ersten Phase lediglich klassische Kreditprodukte, wie zb. Handelsfinanzierungen, revolvierende Kredite, Kreditkarten- AnaCredit ein Überblick: neue statistische Meldeanforderung der EZB mit einem Umfang von insgesamt 95 Datenattributen Meldung erfolgt auf Einzelgeschäfts-Ebene Institute melden granulare Daten an nationale Aufsicht welche die Daten wiederum an EZB weiterleitet Meldeschwelle beträgt 5 tsd. EUR auf Kundenebene Meldung umfasst in der ersten Stufe ausschließlich juristische Personen Viele Datendimensionen sind in einer Meldung vereint (Kunde, Konto, Finanzen, Risiko, Sicherheiten etc.) Basic-Cube deckt nicht alle Informationen ab Erfahrung aus AnaCredit-Vorstudien: Nicht alle geforderten Informationen sind in den Quellsystemen vorhanden und müssen initial erhoben werden Größte Änderungen gegenüber Verordnungsentwurf vom 4. Dezember 05: Verschiebung des Zeitplanes Erste Meldung an EZB erfolgt mit Daten von September 08 Erste (mögliche) Meldung von Stammdaten mit Daten ab 3. Dezember 07 Entfall Meldegrenze (i. d. H. v. 00 EUR) für non-performing-loans. Reduktion der Anzahl der Meldeattribute von 0 auf 95 Klarstellungen bei Definitionen für Meldeanforderung von einzelnen Attributen
3 forderungen, etc., von ausschließlich juristischen Personen gemeldet. Reine Off-Balance-Geschäfte wie z.b. Finanzgarantien sind nicht im Umfang der ersten Implementierungsstufe von AnaCredit. Gemeldet werden die Daten ab einer Meldeschwelle von EUR Die Prüfung, ob die Meldeschwelle erreicht wurde, erfolgt auf Kundenebene indem sämtliche Salden und nicht ausgenützte Rahmen summiert werden. Datenfelder bzw. Datenmodell Die Meldung erfolgt anhand eines Datenmodells welches aus 0 Tabellen mit insgesamt 95 Feldern besteht (siehe Abbildung ). Meldetermine. Meldung von Daten der nationalen Zentralbanken an EZB Die nationalen Zentralbanken müssen monatlich zu meldende Daten bis zum 30. Werktag nach Ultimo an die EZB weiterleiten (für meldepflichtige außerhalb der Eurozone gilt der 35. Werktag). Daten, die in einem vierteljährlichen Rhythmus zu melden sind, werden von den nationalen Zentralbanken am 5. Werktag (für Institute welche innerhalb der Eurozone ansässig sind) bzw. am 0. Werktag nach dem Meldestichtag an die EZB weitergeleitet. Abbildung : Zu meldende Tabellen samt Meldefrequenz Tabelle. Counterparty reference data. Instrument data 3. Financial data 4. Counterparty-instrument data 5. Joint liabilities data 6. Accounting data 7. Protection received data 8. Instrument-protection received data 9. Counterparty risk data 0. Counterparty default data Identifier Anzahl Attribute Gesamt 95. Meldung von Daten der Banken an nationale Zentralbanken In Deutschland wurde in den Meldebestimmungen definiert, dass für inländische Teile bzw. Institute die ausschließlich in Deutschland tätig sind monatlich zu meldende Daten bis zum 6. Geschäftstag nach dem Monatsultimo an die deutsche Bundesbank zu übermitteln sind. In Österreich wurde im Juni ein Meldeschema definiert, welches die Daten des zentralen Kreditregisters und AnaCredit harmonisiert und redundanzfrei erhebt. Meldetermine zu AnaCredit wurden noch nicht spezifiziert, in Diskussion ist beispielsweise eine Übermittlung am 0. Bankarbeitstag für monatlich zu übermittelnde Daten. Meldeerleichterungen Die nationalen Zentralbanken können für Institute Meldeerleichterungen aussprechen, welche von einer teilweisen bis zu einer kompletten Ausnahme von den AnaCredit-Meldeanforderungen reichen können. Jedoch ist die Erteilung von Meldeausnahmen begrenzt, denn durch diese Ausnahmen dürfen auf nationaler Ebene nicht mehr als % des sonst zu meldenden Buchwerte (als wenn es keine Meldeausnahmen für Institute gäbe) verloren gehen. Des Weiteren kann die nationale Aufsichtsbehörde kleineren Instituten eine Erleichterung hinsichtlich Meldefrequenz einräumen, denn Meldefrequenz Vierteljährlich Vierteljährlich - wie in Tabelle ersichtlich sind einige Daten monatlich zu melden, jedoch kann diese Frequenz für Institute auf eine vierteljährliche Anlieferung angehoben werden, sofern nicht mehr als 4 % des zu meldenden Buchwertes (gerechnet auf Länderebene) überschritten wird. Herausforderungen und Handlungsbedarf Auch wenn in der ersten Phase Kreditinstitute von der Meldung betroffen sind, sollten auch zum Beispiel Einlageninstitute die Meldeanforderungen prüfen, denn der Meldekreis wird in weiteren Implementierungsstufen von AnaCredit erweitert. Aufgrund der umfangreichen Anforderungen von AnaCredit ist zu erwarten - und dies konnte in abgeschlossenen Vorstudien auch bereits häufig identifiziert werden - dass einige Attribute nicht in den IT-Systemen vorhanden sind und diese erst erstellt und erhoben werden müssen beziehungsweise nicht in gewünschter Datenqualität im Datawarehouse (DWH) vorliegen. Diese Datenlücken sollten von den Instituten proaktiv identifiziert und behoben werden. Dies kann zu Anpassungen entlang der gesamten Datenlieferkette führen und muss somit frühzeitig in der Umsetzungsplanung berücksichtigt werden. Darüber hinaus müssen Schnittstellen zu bestehenden bzw. laufenden Projekten wie zb. BCBS 39 oder IFRS 9 beachtet werden. Viele Banken führen Vorstudien zu AnaCredit durch bzw. haben diese abgeschlossen. Mit Vorliegen der Verordnung, und beispielsweise definierten Meldebestimmungen seitens der deutschen Bundesbank, ist nun eine Delta-Analyse der Anforderungen an die AnaCredit-Umsetzung erforderlich. Banken, die noch kein AnaCredit-Projekt gestartet haben, sollten spätestens jetzt auch mit Blick auf die erstmalige Stammdatenmeldung mit Daten von Ende 07 für Testzwecke ihren Handlungsbedarf identifizieren und eine fundierte Umsetzungsplanung aufstellen. 3
4 Wie kann PwC Sie unterstützen? Die PwC Tools AnaPedia und AnaCredit Cockpit beschleunigen den Projektverlauf und erhöhen die Effizienz (siehe Abbildung ). Das Expertenteam von PwC hat bereits bei mehreren Banken im deutschsprachigen Raum Vorstudien durchgeführt und kann somit die Aufwandstreiber rasch identifizieren. Sämtliche Anforderungen sowie kritische Punkte sind in einer zentralen Dokumentation dem AnaPedia zusammengefasst und bewertet. Darin werden unter anderem Kriterien für Vorgehen zur Identifikation von meldepflichtigen Einheiten/ Kontrahenten/ Geschäften, Datenmodell etc. dargestellt. Zusätzlich wurde von PwC das Ana- Credit Cockpit entwickelt, welches das zentrale Steuerungstool für eine AnaCredit-Vorstudie und -konzeption darstellt. Es beinhaltet unter anderem die Attributsliste, fachliche Definitionen und Ausprägungen, Aufwandsindikation je Attribut, ABACUS/ DaVinci-Mapping sowie umfassende Projektmanagement- und Reporting- Funktionen. Möchten Sie unsere AnaCredit-Tools kennenlernen? Unsere Ansprechpartner sind gerne für Sie da! Internationale AnaCredit-Vorstudie PwC führt bis Anfang September eine internationale Benchmark-Studie durch. Das Ziel dieser Umfrage sind Auswirkungen von AnaCredit auf das Datenmanagement, Prozesse und Systeme zu erheben. Weiters werden mögliche Gaps zwischen den verfügbaren und angeforderten Daten bzw. der Datenqualität berücksichtigt. Zusätzliche Themen wie zum Beispiel strategische Implikation, Architekturlösungen und der Projekt-/Umsetzungsstatus stehen im Fokus. Die Ergebnisse werden in einem Benchmark-Report aufbereitet, welcher die Antworten der befragten Banken verschiedenster Größenordnungen miteinander vergleicht. Gerne erstellen wir auch einen Benchmark-Report speziell für Ihr Institut! Wollen Sie an der Studie teilnehmen? Dann wenden Sie sich bitte an die Autoren. Abbildung : AnaCredit Cockpit von PwC 4
5 Zu den Autoren Wolfgang Gebhart Senior Manager, Financial Services Consutling Wolfgang Gebhart ist Senior Manager im Team in Wien. Seine Schwerpunkte liegen im Bereich DWH, Finanzarchitektur, MIS, Bankcontrolling / Management Reporting und IT Integration. Er hat unter anderem Erfahrungen in der Automatisierung von Meldungen (z.b. FinRep), Design inkl. Implementierung neuer MIS-Plattformen und Auswirkungsanalyse von unterschiedlichen regulatorischen Änderungen auf die IT-Landschaft und Prozesse. Dominik Steininger Senior Consultant, dominik.steininger@at.pwc.com Dominik Steininger ist Senior Consultant im Team. Seine Schwerpunkte liegen im Bereich DWH, MIS, Gesamtbankrisikosteuerung und Kreditrisikomessung/ -reporting. Er hat unter anderem Erfahrungen in MIS-Reconciliation, ICAAP (Risikotragfähigkeitsanalyse) und Berechnung des ökonomischen Kapitalbedarfes für Kreditrisiko. Ihre Ansprechpartner Georg Ogrinz Partner georg.ogrinz@at.pwc.com Wolfgang Gebhart Senior Manager wolfgang.gebhart@at.pwc.com Dominik Steininger Senior Consultant dominik.steininger@at.pwc.com In der nächsten Ausgabe Besteuerung von Bonuszahlungen für Bankenmanager ein Länderüberblick Bis Ende Dezember 03 waren die Mitgliedstaaten der Europäischen Union verpflichtet, die Richtlinie 03/36/EU in nationales Recht umzusetzen. Ziel dieser Richtlinie war es, die Bonuszahlungen an Bankenmanager zu begrenzen und so deren Risikobereitschaft einzudämmen. Der nächste Newsletter gibt einen Überblick über die verschiedenen Vergütungen und Besteuerungen der Gehälter in ausgewählten Mitgliedstaaten. PwC Wien Erdbergstraße 00, 030 Wien Medieninhaber und Herausgeber: PwC Österreich GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Erdbergstraße 00, 030 Wien Für den Inhalt verantwortlich: StB Mag. Thomas Strobach, thomas.strobach@at.pwc.com Für Änderungen der Zustellung verantwortlich: Tatjana Wallner, tatjana.wallner@at.pwc.com, Tel.: , Fax: Der Inhalt dieses Newsletters wurde sorgfältig ausgearbeitet. Er enthält jedoch lediglich allgemeine Informationen und spiegelt die persönliche Meinung des Autors wider, daher kann er eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. PwC übernimmt keine Haftung und Gewährleistung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der enthaltenden Informationen und weist darauf hin, dass der Newsletter nicht als Entscheidungsgrundlage für konkrete Sachverhalte geeignet ist. PwC lehnt daher den Ersatz von Schäden welcher Art auch immer, die aus der Verwendung dieser Informationen resultieren, ab. PwC bezeichnet das PwC-Netzwerk und/oder eine oder mehrere seiner Mitgliedsfirmen. Jedes Mitglied dieses Netzwerks ist ein selbstständiges Rechtssubjekt. Weitere Informationen finden Sie unter
Vorstand S Juli 2016 Meldebestimmungen
Mitteilung Nr. 8001/2016 Bankenstatistik Vorstand S 1 18. Juli 2016 Meldebestimmungen Bankenstatistische Meldungen und Anordnungen Anordnung einer Kreditdatenstatistik (AnaCredit) Im Hinblick auf Artikel
MehrAnalytical Credit Dataset (AnaCredit) Eine neue Dimension des aufsichtlichen Meldewesens. Matthias Zacharias Konzerncontrolling
Analytical Credit Dataset (AnaCredit) Eine neue Dimension des aufsichtlichen Meldewesens Matthias Zacharias Konzerncontrolling Motivation der Aufsicht ist die Errichtung einer granularen Kreditdatenbank
MehrWhitepaper. Analytical Credit Dataset (AnaCredit) Aufbau eines europäischen Zentralkreditregisters. Stand: März 2016
Whitepaper Analytical Credit Dataset (AnaCredit) Aufbau eines europäischen Zentralkreditregisters Stand: März 2016 ORO Services GmbH, Hansa Haus, Berner Str. 74, 60437 Frankfurt am Main, www.regupedia.de
MehrRisk-Symposium 2015 Frankfurt, der 24. September 2015
AnaCredit ein Multi-Purpose-Tool des ESZB mit neuen Anforderungen an Banken Risk-Symposium 2015 Ingo Techet, Deutsche Bundesbank Übersicht Hintergrund Entwicklung des Projekts Stand der Diskussion EZB-Verordnung
MehrFinancial Services aktuell
www.pwc.at/newsletter Banken, Fonds, Real Estate, Versicherungen AnaCredit (Analytical Credit Dataset) Anfang 2014 hat die Europäische Zentralbank (EZB) Vorbereitungsmaßnahmen zu einer umfangreichen Vereinheitlichung
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2018 Ausgegeben am 19. Juli 2018 Teil II
1 von 6 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2018 Ausgegeben am 19. Juli 2018 Teil II 182. Verordnung: Datenmodellverordnung 2018 182. Verordnung der Oesterreichischen Nationalbank betreffend
MehrAnaCredit Eine neue Stufe aufsichtlicher Meldeanforderungen?
AnaCredit Eine neue Stufe aufsichtlicher Meldeanforderungen? Die EZB hat mit der Veröffentlichung des finalen Verordnungsentwurfs zur Einführung des Analytical Credit Dataset (AnaCredit) den Startschuss
MehrAnaCredit. Deutsche Kreditinstitute am stärksten betroffen
Application Services the way we do it AnaCredit Deutsche Kreditinstitute am stärksten betroffen 2 Die Deutsche Bundesbank hat mit der statistischen Anordnung vom 14. Juli 2016 (Nr. 8001/2016) die nationalen
MehrErgebnisprotokoll der Sitzung mit Vertretern und Dienstleistern des Kreditgewerbes am 3. März 2015 im Hause der Deutschen Bundesbank
Ergebnisprotokoll der Sitzung mit Vertretern und Dienstleistern des Kreditgewerbes am 3. März 2015 im Hause der Deutschen Bundesbank Thema: Uhrzeit: Ort: Erhebung granularer Kreditdaten Analytical Credit
MehrAnaCredit-Meldeschema Vertragspartner-Stammdaten
AnaCredit-Meldeschema Vertragspartner-Stammdaten Versionsführung: Version Datum Beschreibung der Änderung gegenüber der Vorversion 1 18.07.2016 Erstveröffentlichung 2 09.09.2016 Ergänzung der fünf Schemata
Mehr(3) Meldepflichtige Institute, die übergeordnete Kreditinstitute gemäß 30 Abs. 5 BWG oder die
1 von 6 E n t wurf Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Meldungen zur Erhebung granularer Kreditdaten (Granulare Kreditdatenerhebungs-Verordnung 2018 GKE-V 2018) Auf Grund des 75 Abs.
MehrAnaCredit Reporting Modul
AnaCredit Reporting Modul Moody s Analytics AnaCredit Reporting Modul unterstützt Banken bei der Erfüllung der AnaCredit-Verordnung und stellt eine strategische Plattform zur Verfügung, um zukünftige regulatorische
MehrAnalytical Credit Dataset (AnaCredit) - Sind Sie bereit?
Analytical Credit Dataset (AnaCredit) - Sind Sie bereit? STATUS QUO Mit dem Beschluss EZB/2014/6 der Europäischen Zentralbank (EZB) wurden am 8. April 2014 die Voraussetzungen zur Schaffung eines neuen
MehrMeldewesen Standardsoftware im Fitness-Check
Meldewesen Standardsoftware im Fitness-Check Frankfurt am Main, 29.11.2017 SKS Group Warum jetzt Eine nachhaltige Entscheidung bezüglich des Einsatzes einer Meldewesen Standardsoftware zu treffen, ist
MehrErgebnisprotokoll der Sitzung mit Vertretern und Dienstleistern des Kreditgewerbes am 20. Mai 2015 im Hause der Deutschen Bundesbank
Ergebnisprotokoll der Sitzung mit Vertretern und Dienstleistern des Kreditgewerbes am 20. Mai 2015 im Hause der Deutschen Bundesbank Thema: Uhrzeit: Ort: Erhebung granularer Kreditdaten Analytical Credit
MehrAnaCredit (Analytical Credit Datasets):
AnaCredit (Analytical Credit Datasets): Vorstellung des nationalen Berichtsrahmens Risk-Symposium 2016, Übersicht Agenda i. Hintergrund ii. Meldevorgaben gemäß der EZB-Verordnung iii. Umsetzung in Deutschland
MehrITS on Reporting. - Harmonisierung des europäischen Großkreditmeldewesens. Stefan Kadletz
ITS on Reporting - Harmonisierung des europäischen Großkreditmeldewesens Stefan Kadletz Inhalt Vorbemerkungen Betragsdaten des Großkreditmeldewesens Stammdatenverfahren des Großkreditmeldewesens Exkurs
MehrErläuterungen. Allgemeiner Teil
1775 der Beilagen XXV. GP - Regierungsvorlage - Erläuterungen 1 von 4 Erläuterungen Allgemeiner Teil Die Europäische Zentralbank hat am 18. Mai 2016 die Verordnung (EU) 2016/867 über die Erhebung granularer
MehrJG BC Projekt & Service GmbH
- JG BC Projekt & Service GmbH Solutions behind the obvious! Erweiterungen des Meldewesens um FINREP EZB Impressum Herausgeber JG BC Projekt & Service GmbH Lachenweg 65 D-65468 Trebur Kontakt Telefon E-Mail
MehrITS on Reporting. - Ein Überblick. von. Ludger Hanenberg, BaFin
ITS on Reporting - Ein Überblick von Ludger Hanenberg, BaFin Agenda Konzept und Hintergrund zum europäischen Berichtswesen Weitere Entwicklung der Harmonisierungskonzepte Entwurf eines ITS on Reporting
MehrKreditdatenstatistik (AnaCredit): Erläuterungen zu den Meldeinhalten
Deutsche Bundesbank Frankfurt am Main, 15.11.2017 Zentralbereich Statistik Tel. 069 9566-2220 Abteilung S 1 Monetäre und Finanzielle Statistiken Kreditdatenstatistik (AnaCredit): Erläuterungen zu den Meldeinhalten
MehrAnalytical Credit Dataset (AnaCredit)
Analytical Credit Dataset (AnaCredit) Bernhard Deppisch Inhalt 1. Analytical Credit Dataset (AnaCredit)... 1 2. Die erste Stufe von AnaCredit... 1 3. Rückmeldung an die berichtenden Kreditinstitute...
MehrRichtlinien zur Kreditdatenstatistik (AnaCredit)
Richtlinien zur Kreditdatenstatistik (AnaCredit) Stand: 29.03.2018 Version 2.0 Deutsche Bundesbank Zentralbereich Statistik Abteilung Monetäre und Finanzielle Statistiken Änderungshistorie Version Datum
MehrFehlende Waschleistung
Fehlende Waschleistung Keyfacts über Geldwäsche - Verdachtsfälle von Geldwäsche sind weiter auf Rekordhoch - Verschärfte Sanktionen bei Versäumnissen nach der 4. EU-Geldwäsche-Richtlinie zu erwarten -
MehrExpress. Financial Services aktuell. Banken, Fonds, Real Estate, Versicherungen. Mindestanforderungen an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige
www.pwc.at/publikationen Financial Services aktuell Banken, Fonds, Real Estate, Versicherungen Express Express Ausgabe 34, 28. April 2016 Mindestanforderungen an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige
MehrEZB-Konsultation: FINREP erweitert auf fast alle Kreditinstitute im SSM vom 23.10.2014
EZB-Konsultation: FINREP erweitert auf fast alle Kreditinstitute im SSM vom 23.10.2014 Bernhard Deppisch Inhalt Einführung... 1 Meldepflichtige entsprechend dem Verordnungsentwurf... 2 Vollumfängliche
MehrHarmonisiertes Reporting Single Point of Truth
Harmonisiertes Reporting Single Point of Truth Entwicklungen im Reporting Patrick Mürner, Manager 9. März 2017 Die Entwicklung der zukünftigen Reporting Landschaft wird von BearingPoint mit konkreten Lösungsansätzen
MehrIFRS 16 Auswirkungen der neuen Leasingbilanzierung
IFRS 16 Auswirkungen der neuen Leasingbilanzierung IFRS 16 Die neue Leasingbilanzierung ab 1.1.2019 Der im Januar 2016 veröffentlichte IFRS 16 ändert grundlegend die Vorschriften zur Bilanzierung von Leasingverträgen.
MehrIFRS 16 Auswirkungen der neuen Leasingbilanzierung
IFRS 16 Auswirkungen der neuen Leasingbilanzierung IFRS 16 Die neue Leasingbilanzierung ab 1.1.2019 Der im Januar 2016 veröffentlichte IFRS 16 ändert grundlegend die Vorschriften zur Bilanzierung von Leasingverträgen.
MehrHR Softwarestrategie. Erhöhen Sie die Wirksamkeit Ihrer HR Instrumente durch optimalen Einsatz von HR Software 37 % 62 % 70 %
HR Softwarestrategie Erhöhen Sie die Wirksamkeit Ihrer HR Instrumente durch optimalen Einsatz von HR Software Wir analysieren Ihre derzeitige Softwarelandschaft,...... zeigen durch Best-Practice Vergleiche
MehrPwC-Survey: Blockchain in Financial Services Aktueller Stand der Etablierung von Blockchain in Banken in Deutschland.
PwC-Survey: Blockchain in Financial Services Aktueller Stand der Etablierung von Blockchain in Banken in Deutschland www.pwc.com/digital Die Etablierung der Blockchain-Technologie in Banken Banken sehen
MehrNeue Standards zur Umsatzrealisierung: Von wegen Abschottung
Neue Standards zur Umsatzrealisierung: Von wegen Abschottung Keyfacts über Umsatzrealisierung - Regeln von IASB und FASB werden harmonisiert - Unternehmen sollten ihre Prozesse rechtzeitig anpassen - Investoren
MehrDATENSCHUTZ in der Praxis
DATENSCHUTZ in der Praxis Rechtliche Rahmenbedingungen: EU-DSGVO Grundrecht für EU Bürger Die Europäische Union verankert den Schutz, natürlicher Personen betreffende, personenbezogene Daten auf Grundrechtsebene
MehrDie Solvenzkapitalanforderungen SCR
Die Solvenzkapitalanforderungen SCR Die Quantitative Reporting Templates (kurz: QRT) für die Solvenzkapitalanforderungen erfordern umfangreiche Informationen und sind grundsätzlich jährlich zu transportieren.
MehrEMIR Meldung von Collaterals und Valuations
EMIR Meldung von Collaterals und Valuations Uwe Schwarz Inhalt Einleitung... 1 Valuations: Meldung der Marktwerte des Derivate Portfolios... 2 Collaterals: Meldung der Marktwerte der gestellten Sicherheiten...
MehrPRESSEMITTEILUNG ANZAHL DER MONETÄREN FINANZINSTITUTE IM EURO- WÄHRUNGSGEBIET UND IN DER EUROPÄISCHEN UNION 2009
13. Januar 2009 PRESSEMITTEILUNG ANZAHL DER MONETÄREN FINANZINSTITUTE IM EURO- WÄHRUNGSGEBIET UND IN DER EUROPÄISCHEN UNION 2009 Am 1. Januar 2009 belief sich die Anzahl der im Euro-Währungsgebiet ansässigen
MehrIT-Sicherheit: Unternehmen betrachten die Themen zu technisch
IT-Sicherheit: Unternehmen betrachten die Themen zu technisch Keyfacts über IT-Sicherheit - IT-Sicherheit wird zu spät berücksichtigt - Risikobewertung erfolgt zu technisch - Fachbereiche aktiv einbinden
MehrBeraterprofil Thorsten Kunert
Beraterprofil Thorsten Kunert Management Summary: Herr Kunert besitzt weit reichende Kenntnisse im Bereich Asset Management und Wertpapiere und ist besonders wegen seiner langjährigen Erfahrung im Umfeld
MehrArtikel 1 Verordnung zur Einreichung von Finanzinformationen nach dem Kreditwesengesetz (Finanzinformationenverordnung FinaV)
Verordnung zur Novellierung der Monatsausweisverordnungen nach dem Kreditwesengesetz sowie zur Anpassung der ZAG-Monatsausweisverordnung und der Länderrisikoverordnung 1) Vom 6. Dezember 2013 - Nichtamtlicher
MehrDas neue Verrechnungspreisdokumentationsgesetz für Wirtschaftsjahre ab dem 1. Jänner 2016
Quick NEWS ( (29. SEPTEMBER 2016) Das neue Verrechnungspreisdokumentationsgesetz für Wirtschaftsjahre ab dem 1. Jänner 2016 Mit BGBl 77/2016 wurde das Verrechnungspreisdokumentationsgesetz (VPDG) veröffentlicht,
MehrCommon Reporting Standard (CRS) Globaler OECD-Standard zum automatischen Austausch von Steuerinformationen
www.pwc.at Common Reporting Standard (CRS) Globaler OECD-Standard zum automatischen Austausch von Steuerinformationen Ziele und Inhalte der Präsentation Slide 2 CRS Meldepflichten folgen dem Prinzip FATCA
MehrFinance & Risk Excellence (FinREx) in Financial Industries
Finance & Risk Excellence (FinREx) in Financial Industries Quick Assessment zur Standortbestimmung Team Finance & Risk Excellence Der Assessment based Approach FinREx Zielsetzung Das Finance & Risk Excellence
MehrRegulatorische Compliance mittels RegTech intelligent umsetzen. Technische Antworten auf regulatorische Anforderungen
22. November 2017 Regulatorische Compliance mittels RegTech intelligent umsetzen Technische Antworten auf regulatorische Anforderungen Der Anstieg der regulatorischen Anforderungen an Banken seit der Finanzkrise
MehrRADAR SKS GROUP VÖB SERVICE
Was ist? ist ein Datendienst, der die für Kreditinstitute Finanzdienstleister relevanten Verordnungen Gesetze (=Normen) strukturiert bereitstellt liefert Auswirkungsanalysen der Normen auf die Organisations-
MehrEinheitlicher Aufsichtsmechanismus
Einheitlicher Aufsichtsmechanismus Das erste Jahr die ersten Erfolge SABINE LAUTENSCHLÄGER Vice-Chair des Aufsichtsgremiums Zonta Club Frankfurt am Main 12. Januar 2016 Rubrik 1. SSM: Zweck und zentrale
MehrGrundzüge der Methode zur Bestimmung. anderweitig systemrelevanter. Institute (A-SRI)
Grundzüge der Methode zur Bestimmung anderweitig systemrelevanter Institute (A-SRI) Stand: 20. August 2018 Grundzüge der Methode zur Bestimmung anderweitig systemrelevanter Institute (A-SRI) Neue aufsichtliche
MehrData Governance: Lessons Learnt der Projektpraxis. Impulsvortrag von Karsten Ebersbach 4. Gesamtbanksteuerung 2016 Frankfurt a. M.,
Data Governance: Lessons Learnt der Projektpraxis Impulsvortrag von Karsten Ebersbach 4. Gesamtbanksteuerung 2016 Frankfurt a. M., 24.02.2016 Der Weg zur Erfüllung der Anforderungen an Data Governance
MehrMODERNE RISIKOMANAGEMENTANSÄTZE
Wien, 04.11.2015 1 MODERNE RISIKOMANAGEMENTANSÄTZE VOM FINANZINSTRUMENT BIS ZUR IMMOBILIE, VOM REPORT BIS ZUR AUFSICHTSRECHTLICHEN MELDUNG Mag. Martin Zavadil, COPS GmbH Wien, 04.11.2015 2 MIT VERLÄSSLICHER
Mehr21/AB. vom zu 19/J (XXVI.GP) Parlament 1017 Wien
21/AB vom 17.01.2018 zu 19/J (XXVI.GP) Hartwig Löger Bundesminister für Finanzen 1 von 5 Herrn Präsidenten des Nationalrates Mag. Wolfgang Sobotka Parlament 1017 Wien Wien, am 17. Jänner 2018 GZ. BMF-310205/0188-I/4/2017
MehrGZ: BA 17 - K /2006 (Bitte stets angeben)
04.06.2007 GZ: BA 17 - K 2413 1/2006 (Bitte stets angeben) Merkblatt zur Anzeige der Anwendung des Standardansatzes für das operationelle Risiko sowie zur Beantragung der Zustimmung zur Nutzung eines alternativen
MehrDATENSCHUTZ DIE WORKSHOP-REIHE
DATENSCHUTZ DIE WORKSHOP-REIHE Die Europäische Union verankert den Schutz, natürlicher Personen betreffende, personenbezogene Daten auf Grundrechtsebene Die EU-Datenschutzgrundverordnung gilt sowohl für
MehrWas wir vorhersagen, soll auch eintreffen! Einführung von Big Data Security Intelligence für ein Finanzdienstleistungsunternehmen
Was wir vorhersagen, soll auch eintreffen! Case Study // Management Summary Stichworte IT Security Analytics Big Data Incident-Prozesse SOC IT-Angriffe Security Operations Ausgangssituation Ein, welches
MehrDie EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU- DSGVO) und ihre Auswirkungen auf Unternehmen
avedos GRC GmbH Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU- DSGVO) und ihre Auswirkungen auf Unternehmen Oktober 2017 Inhalt 1. Der Datenschutzbeauftragte... 3 2. Die Datenschutzfolgenabschätzung... 3 3. Das
MehrFachverband Hotellerie. Gutscheine und Zahlungsdienstegesetz 2018
Fachverband Hotellerie Gutscheine und Zahlungsdienstegesetz 2018 Information, 1. Oktober 2018 Ausnahmen der Konzessionspflicht im Sinne des ZaDiG 2018 Relevanz Hotel- und Restaurantgutscheine Zusammenfassung:
MehrOffenlegung 5 OffV (Eigenmittelerfordernis)
Offenlegung 5 OffV (Eigenmittelerfordernis) Qualitative Offenlegung (Bank Austria Gruppe 31. Dezember 2013) Als Teil der UniCredit Group räumt die Bank Austria dem Kapitalmanagement einen hohen Stellenwert
MehrDie Mitteilungspflicht gemäß 109 a EStG
Quick NEWS (19. JÄNNER 2009) Die Mitteilungspflicht gemäß 109 a EStG Das EStG sieht im 109 a eine kalenderjahrbezogene Mitteilungsverpflichtung für bestimmte Leistungen vor. Wer muss melden? Jeder Unternehmer
MehrLEITLINIEN. gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf den Artikel 127 Absätze 2 und 5,
L 333/66 LEITLINIEN LEITLINIE (EU) 2017/2335 R EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 23. November 2017 über die Verfahren zur Erhebung granularer Kreditdaten und Kreditrisikodaten (EZB/2017/38) Der EZB-RAT gestützt
MehrIFRA wie Sie Ihre IT- Architektur jetzt erfolgreich umstellen
IFRA wie Sie Ihre IT- Architektur jetzt erfolgreich umstellen Webinar, 16.03.2018 Q_PERIOR Agenda 1. Ausgangssituation und Zielsetzung 2. Welchen Fachprozess/ Facharchitektur sollte eine IFRA unterstützen?
MehrEinheitlicher Aufsichtsmechanismus (SSM) Wesentliche Bestandteile und Ziele. Jukka Vesala Director General, Micro-Prudential Supervision III
Einheitlicher Aufsichtsmechanismus (SSM) Wesentliche Bestandteile und Ziele Jukka Vesala Director General, Micro-Prudential Supervision III Frankfurt, 22. Mai 2015 Aufbau des SSMs Der SSM als einheitliches,
MehrFinancial Services aktuell
www.pwc.at/publikationen Banken, Fonds, Versicherungen Grenzüberschreitende Dienstreisen zwischen und Zweigniederlassung vs. Dienstreisen zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft Welche Compliance Verpflichtungen
MehrKundeninformationen für PRIIPs (Packaged Retail and Insurance-based Investment Products) jetzt erstellen!
Kundeninformationen für PRIIPs (Packaged Retail and Insurance-based Investment Products) jetzt erstellen! Vom Anwendungsbereich betroffen: Versicherungen, die Versicherungsprodukte mit Anlagecharakter,
MehrHerzlich Willkommen zum Webinar!
Herzlich Willkommen zum Webinar! Thema: Model Driven Transformation für Streaming Architekturen Informationen: Sprache: deutsch Dauer: ca. 30-40 Min. inkl. Q&A Präsentation Johannes Mickel Senior Consultant
MehrErnst & Young Best Practice Survey Risikomanagement 2005
RISIKO IST DIE BUGWELLE DES ERFOLGS Risk Advisory Services Carl Amery (dt. Schriftsteller) Ernst & Young Best Practice Survey Risikomanagement 2005 Quality In Everything We Do 1. Design der Studie 2 Design
MehrDWH-Schnittstellen auf Knopfdruck Teil 1. Thomas Knauber, Postbank Systems AG
DWH-Schnittstellen auf Knopfdruck Teil 1 Agenda Teil 1 : Vorstellung des Projektes Ein kurzer Überblick zur Postbank Seite 3 Ausgangslage Seite 6 Anforderungen Seite 7 Architektur Übersicht Seite 8 Entscheidung
MehrDie neue EU-Datenschutz- Grundverordnung Die wichtigsten Neuerungen im Überblick und wie diese in der Raiffeisen Informatik umgesetzt werden.
Die neue EU-Datenschutz- Grundverordnung Die wichtigsten Neuerungen im Überblick und wie diese in der Raiffeisen Informatik umgesetzt werden. 18.10.2017 Übersicht Wesentliche Neuerungen Die Umsetzung in
MehrAUF EINEN BLICK. Die EU-Datenschutz- Grundverordnung (EU-DSGVO)
Grundverordnung (EU-DSGVO) In diesem Factsheet erhalten Sie einen ersten Überblick über die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung mit einer Übersicht der Grundprinzipien, wesentlichen Änderungen und der
MehrKlimawandel: Was kostet ein Tornado?
Klimawandel: Was kostet ein Tornado? Keyfacts über TCFD - Klimawandel ist ein systemisches Risiko - Task Force erarbeitet Vorschläge - Klimainformationen erhalten Einzug in Finanzberichterstattung Nehmen
MehrWiEReG Compliance-Package
WiEReG Compliance-Package Anwendungsbeispiele und Vorschau auf die neuen Funktionalitäten des WiEReG Management Systems Wien, 12. April 2019 Ausgangslage Dokumente zur Eigentums-und Kontrollstruktur müssen
MehrPredictive Modelling. Data Analytics
Predictive Modelling Internet of Things Blockchain Rückversicherung als Antwort auf die neuen Herausforderungen? Berlin 3. Mai 2018 Susanne Kaske-Taft Customer journey Data Analytics Machine Intelligence
MehrAnforderung an die Datensicherung Sicht der Wirtschaftsprüfung
Anforderung an die Datensicherung Sicht der Wirtschaftsprüfung Deloitte Österreich 2 Ein breites Leistungsportfolio Deloitte Professional Services Wirtschaftsprüfung Steuerberatung Jahresabschlussund Konzernabschlussprüfung
MehrRegistrierkassenpflicht Nachschauen der Finanzverwaltung
TAX Flash Registrierkassenpflicht Nachschauen der Finanzverwaltung Nr. 01 vom 20. Jänner 2016 Für den Inhalt verantwortlich: Sabine Bernegger Wolfgang Hornich Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte direkt
MehrMITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT. gemäß Artikel 294 Absatz 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 23.9.2011 KOM(2011) 589 endgültig 2009/0035 (COD) MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT gemäß Artikel 294 Absatz 6 des Vertrags über die Arbeitsweise
MehrRundschreiben Nr. 38/2017. AnaCredit hier: Informationen über die Testphase und (Erst-/Folge-)Registrierung im ExtraNet für AnaCredit
An alle Banken (MFIs) und an die Rechenzentralen der Sparkassen und Kreditgenossenschaften (sowie an die Bankenverbände und Meldewesen- Software-Hersteller) 16. Juni 2017 Rundschreiben Nr. 38/2017 AnaCredit
MehrImplementierung einer neuen Datenschutz Strategie robust, sicher, compliant und digital transformation-ready
Implementierung einer neuen Datenschutz Strategie robust, sicher, compliant und digital transformation-ready Mag. Andreas Schütz, LL.M. Partner, Taylor Wessing 30. August 2017 Inhalt 1. Grundlagen und
MehrErfolg mit Oracle BI?
Erfolg mit Oracle BI? Typische Fehlerszenarien und deren Lösung Gerd Aiglstorfer G.A. itbs GmbH Das Thema 2 Oracle BI (OBIEE)? Das war eine Fehlentscheidung! Viel zu umständlich! Wenig Flexibilität & teure
MehrIFRS direkt Update zu den aktuellen Entwicklungen der IFRS
www.pwc.de/de/rechnungslegung/national-office.html IFRS direkt Update zu den aktuellen Entwicklungen der IFRS April 2018 Notwendige Angaben in Zwischenberichten zur Erstanwendung des IFRS 15 Hintergrund
MehrDue Diligence vor IPO: Auf Herz und Nieren geprüft
Due Diligence vor IPO: Auf Herz und Nieren geprüft Keyfacts über die Due Diligence - Prüfung als Grundlage für Wertpapierprospekt - Tiefgreifende und vielschichtige Analyse der Daten - Datenräume sind
MehrÜber welches Organ oder welche Institution der Europäischen Union (EU) möchten Sie sich beschweren?
Beschwerde bei der EU-Bürgerbeauftragten Beschwerdeführer Sven Giegold, MdEP Über welches Organ oder welche Institution der Europäischen Union (EU) möchten Sie sich beschweren? Europäische Zentralbank
MehrUpdate. Zum Whitepaper Der OTC- Derivatemarkt im Wandel. Aktuelle Erkenntnisse zu EMIR nach der Umsetzung und neueste Entwicklungen am Markt
Update Zum Whitepaper Der OTC- Derivatemarkt im Wandel Aktuelle Erkenntnisse zu EMIR nach der Umsetzung und neueste Entwicklungen am Markt Severn Consultancy GmbH, Hansa Haus, Berner Str. 74, 60437 Frankfurt
MehrESZB Versicherungsstatistik und Solvency II
und Solvency II Vortrag im Rahmen der Solvency II-Konferenz der BaFin am 4. November 2015 in Bonn Judith Höhler, Zentralbereich Statistik, Deutsche Bundesbank Hintergrund Versicherungsstatistik ursprünglich
MehrErhebung granularer Kreditdaten Analytical Credit Datasets (AnaCredit)
Erhebung granularer Kreditdaten Analytical Credit Datasets (AnaCredit) Informationsveranstaltung zu AnaCredit am 20. Mai 2015 im Hause der Deutschen Bundesbank 1. Informationsveranstaltung zu AnaCredit
MehrGrundzüge der Methode zur Bestimmung anderweitig systemrelevanter Institute (A-SRI)
Grundzüge der Methode zur Bestimmung anderweitig systemrelevanter Institute (A-SRI) Stand: Juli 2016 Grundzüge der Methode zur Bestimmung anderweitig systemrelevanter Institute (A-SRI) Grundlagen der Identifizierung
MehrMerkblatt der. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der Deutschen Bundesbank. zur Abgrenzung von Finanzkonglomeraten
Merkblatt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der Deutschen Bundesbank zur Abgrenzung von Finanzkonglomeraten I. Einleitung Bei den verschiedenen aufsichtlichen Anforderungen an Finanzkonglomerate
MehrInhalt. IFRS 14: Regulatorische Abgrenzungsposten
Inhalt 1. Ziele des Standards im Überblick... 2 2. Definitionen... 3 3. Anwendungsbereich... 4 4. Negativabgrenzung... 5 5. Wesentliche Inhalte... 6 6. Beispiel... 8 Am 30.10.2015 wurde mitgeteilt, dass
MehrMerkblatt der. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der Deutschen Bundesbank. zur Abgrenzung von Finanzkonglomeraten
Merkblatt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der Deutschen Bundesbank zur Abgrenzung von Finanzkonglomeraten I. Einleitung Bei den verschiedenen aufsichtlichen Anforderungen an Finanzkonglomerate
MehrVerordnung (EU) Nr. 1097/2010 der Kommission. vom 26. November 2010
Stand 29. November 2000 39 cc Verordnung (EU) Nr. 1097/2010 der Kommission vom 26. November 2010 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 177/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung
MehrKreditdatenstatistik (AnaCredit): Erläuterungen zu den Meldeinhalten
Deutsche Bundesbank Frankfurt am Main, 09.06.2017 Zentralbereich Statistik Tel. 069 9566-2220 Abteilung S 1 Monetäre und Finanzielle Statistiken Kreditdatenstatistik (AnaCredit): Erläuterungen zu den Meldeinhalten
MehrANWENDUNG EINES PLM REIFEGRAD MODELLS ALS STRATEGISCHES INSTRUMENT
ANWENDUNG EINES PLM REIFEGRAD MODELLS ALS STRATEGISCHES INSTRUMENT Dr. Martin Probst, 27. April 2016 Intelliact AG Siewerdtstrasse 8 CH-8050 Zürich Tel. +41 (44) 315 67 40 Mail Web mail@intelliact.ch http://www.intelliact.ch
MehrNaDiVeG Monitoring Umsetzung der Berichtspflicht im ATX-20 im Vergleich zum DAX-30. Gerhard Marterbauer, Deloitte
Umsetzung der Berichtspflicht im ATX-20 im Vergleich zum DAX-30 Gerhard Marterbauer, Deloitte Inhalt 1. Key Facts 2. Wesentlichkeitsanalyse 3. Vollständige Berichterstattung 4. Handlungsfelder 5. Team
MehrPRESSEMITTEILUNG. Die wichtigsten MFI-Zinssätze für neue Kredite an und Einlagen von nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften:
4. Oktober 2011 PRESSEMITTEILUNG MFI-ZINSSTATISTIK FÜR DAS EURO-WÄHRUNGSGEBIET: AUGUST 2011 Im 2011 gingen die zusammengefassten Zinssätze sowohl für Einlagen privater Haushalte als auch nichtfinanzieller
MehrLandwirtschaftliche Rentenbank
1 Landwirtschaftliche Rentenbank Offenlegungsbericht der Landwirtschaftlichen Rentenbank zum 31. März 2018 1 Se1 Inhaltsverzeichnis 1. Anwendungsbereich 3 2. Eigenmittel und Eigenmittelanforderungen 3
MehrNur per . Oberste Finanzbehörden der Länder. nachrichtlich: Bundeszentralamt für Steuern. Bundesfinanzakademie im Bundesministerium der Finanzen
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail HAUSANSCHRIFT Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich:
MehrWeiterentwicklung der Bankenregulierung
Weiterentwicklung der Bankenregulierung Keyfacts über Bankenregulierung - Transparenz sollte erhöht werden - Komplexität sollte verringert werden - Planbarkeit sollte verbessert werden Seit der Finanzkrise
MehrAnalytical Credit Dataset Ergebnisse einer Befragung betroffener Kreditinstitute
Martin Bierey / Maik Frey / Martin Rehker / Martin Schmidt Analytical Credit Dataset Ergebnisse einer Befragung betroffener Kreditinstitute Im Februar 2014 verkündete die Europäische Zentralbank (EZB)
MehrDer Vorschlag der EU-Kommission zur Ergänzung der Richtlinie 2013/36/EU (CRD IV) Proportionalitätsgrundsatz reloaded und InstitutsVergV 4.0?
Mandanten-Informationen Financial Services November 2016 Der Vorschlag der EU-Kommission zur Ergänzung der Richtlinie 2013/36/EU (CRD IV) Proportionalitätsgrundsatz reloaded und InstitutsVergV 4.0? Die
MehrOffenlegungsbericht 30. Juni 2017
Offenlegungsbericht 30. Juni 2017 Offenlegungsbericht 30. Juni 2017 Seite Inhalt 2 1 Anwendungsbereich 3 2 Eigenmittel 3 2.1 Eigenmittelstruktur 4 2.2 Eigenmittelausstattung 5 3 Leverage Ratio Seite Tabellenverzeichnis
MehrD. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand Weder für den Bund noch für die Länder entstehen Haushaltausgaben ohne Erfüllungsaufwand.
Vorblatt Entwurf für eine Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Einreichung von Finanz- und Risikotragfähigkeitsinformationen nach dem Kreditwesengesetz (Finanz- und Risikotragfähigkeitsinformationenverordnung
MehrAbacus360 Banking. Integrierte Plattform für 360 Reporting, Risikokalkulation und Steuerung regulatorischer Kennziffern
Abacus360 Banking Integrierte Plattform für 360 Reporting, Risikokalkulation und Steuerung regulatorischer Kennziffern Finanzinstitute stehen vor großen fachlichen und technischen Herausforderungen Steigende
MehrModerne Risiko- und Finanzarchitekturen im Zeichen von RiskTech und RegTech von SAS. Robert Stindl, Director Risk Solutions North EMEA
Moderne Risiko- und Finanzarchitekturen im Zeichen von RiskTech und RegTech von SAS Robert Stindl, Director Risk Solutions North EMEA Ein Blick in die aktuelle Praxis... Hohe Transparenzanforderungen...
Mehr