Regionales Integrationskonzept für Kehdingen
|
|
- Nelly Schneider
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Regionales Integrationskonzept für Kehdingen (Stand: Januar 2009) 1. Einleitung 2. Gesetzliche Grundlagen der sonderpädagogischen Förderung 3. Formen der sonderpädagogischen Förderung 3.1 Sonderpädagogische Grundversorgung 3.2 Mobile Dienste 3.3 Sprachsonderunterricht 3.4 Zusammenarbeit von Grundschule und Förderschule 3.5 Integrationsklassen 3.6 Kooperationsklassen 3.7 Unterricht in Förderschulen 4. Lernen unter einem Dach Regionale Integrationskonzepte 5. Situation in Kehdingen 5.1 Region Kehdingen 5.2 Sonderpädagogische Förderung in Kehdingen 6. Regionales Integrationskonzept in Kehdingen 6.1 Zielsetzung 6.2 Umsetzung des Konzepts 6.3 Allgemeine Aufgaben 6.4 Aufgaben der Förderschullehrkraft 6.5 Zeitpunkt der Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs 6.6 Die Astrid-Lindgren-Schule in Freiburg als Förderzentrum 6.7 Mindeststandards 6.8 Eckpunkte der Zusammenarbeit 7. Ausblick 1
2 1. Einleitung Die sonderpädagogische Förderung ist in Niedersachsen - wie in den anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland - in Bewegung geraten. Seit der Veröffentlichung der Empfehlungen zur sonderpädagogischen Förderung in den Schulen in der Bundesrepublik Deutschland der Kultusministerkonferenz vom und den nachfolgenden Empfehlungen zu allen Förderschwerpunkten (Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Hören, Sehen, kranke Schülerinnen und Schüler, Schülerinnen und Schüler mit autistischem Verhalten) wird ein allmählicher und behutsamer Umbau des Systems der sonderpädagogischen Förderung zu mehr gemeinsamem Unterricht und zu mehr gemeinsamer Erziehung angestrebt. Eine institutionsbezogene Sichtweise ("Sonderschulbedürftigkeit") wird in der fachlichen und bildungspolitischen Diskussion von einer personenbezogenen Sichtweise ("Sonderpädagogischer Förderbedarf") abgelöst. 2. Gesetzliche Grundlagen der sonderpädagogischen Förderung Seit der Novellierung des Niedersächsischen Schulgesetzes 1993 ist das Ziel Gemeinsamer Unterricht der Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf gesetzlich verankert ( 4): "Schülerinnen und Schüler, die einer sonderpädagogischen Förderung bedürfen ( 14 Abs. 2 Satz 1), sollen an allen Schulen gemeinsam mit anderen Schülerinnen und Schülern erzogen und unterrichtet werden, wenn auf diese Weise dem individuellen Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler entsprochen werden kann und soweit es die organisatorischen, personellen und sächlichen Gegebenheiten erlauben." 2
3 Der gemeinsame Unterricht wird als Ziel beschrieben und als vorrangig anzustrebende Organisationsform. Der gemeinsame Unterricht ist einzurichten, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: Mit der Integrationsmaßnahme muss dem individuellen Förderbedarf des Schülers entsprochen werden und die organisatorischen, personellen und sächlichen Gegebenheiten müssen die Maßnahme erlauben. Der Gesetzgeber hat mit dieser Formulierung kein Wahlrecht der Eltern zwischen Förderschule und gemeinsamen Unterricht für ihre Kinder verankert. 3. Formen der sonderpädagogischen Förderung 3.1 Sonderpädagogische Grundversorgung Erstmals 1996 wurde in einem Pilotprojekt in Wiesmoor die Organisationsform der Sonderpädagogischen Grundversorgung eingerichtet: Schülerinnen und Schüler mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf in den Schwerpunkten Lernen, emotionale und soziale Entwicklung oder Sprache verbleiben in der zuständigen Grundschule. Die Klassen dieser Grundschulen erhalten zur Unterstützung der Grundschullehrkräfte eine zusätzliche Versorgung mit rechnerisch zwei Unterrichtsstunden pro Klasse durch eine Förderschullehrkraft. Die Stunden für die Grundversorgung werden der beteiligten Schule als flexibel einsetzbares Kontingent zur Verfügung gestellt ebenso kann aus den Stunden für mehrere beteiligte Schulen in einer Region ein Kontingent gebildet und bedarfsorientiert eingesetzt werden. Der Einsatz der Förderschullehrkräfte bezieht sich dabei nicht nur auf die Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf, sondern ist durch Diagnostik, Erstellung von Förderplänen, 3
4 Fördermaßnahmen und Beratung der Grundschullehrkräfte auch präventiv ausgerichtet. Die sonderpädagogische Grundversorgung stellt die Weiterentwicklung des seit über 25 Jahren praktizierten Sprachsonderunterrichts und der Zusammenarbeit zwischen Grundschule und Förderschule in dauerhafter und verlässlicher Form dar. 3.2 Mobile Dienste Schülerinnen und Schüler mit einem Förderbedarf in anderen Schwerpunkten als Lernen und geistige Entwicklung, die aufgrund ihrer individuellen kognitiven Voraussetzungen nach den Richtlinien der anderen allgemein bildenden Schule unterrichtet werden, können zielgleich integriert werden. Für Schülerinnen und Schüler mit einem solchen Förderbedarf werden nach Möglichkeit Mobile Dienste zur Verfügung gestellt. Förderschullehrkräfte mit der entsprechenden Qualifikation suchen die Kinder und Jugendlichen in ihren jeweiligen Schulen auf. Diese Lehrkräfte arbeiten zugleich präventiv, indem sie Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf unterstützen und Lehrkräfte und Schulträger beraten. 3.3 Sprachsonderunterricht Bereits seit 1977 können Förderschullehrerinnen und Förderschullehrer auf der Grundlage der Verordnung zur Aufnahme und Überweisung in die Sonderschule vom (SVBl. 8/1977, Seite 214 ff) in Grundschulen präventiv tätig werden, um Schülerinnen und Schülern mit einem Förderbedarf im Schwerpunkt Sprache durch Sprachsonderunterricht zu unterstützen. Neben der Diagnostik und der Förderung der Kinder ist die Beratung der Grundschullehrkräfte durch die Förderpädagoginnen und - pädagogen bedeutsam. 4
5 3.4 Zusammenarbeit von Grundschule und Förderschule Die positiven Ergebnisse des Sprachsonderunterrichts führten zu einer Ausweitung durch den Erlass über die Zusammenarbeit von Grundschulen und Sonderschulen vom (SVBl. 3/1987 Seite 55 f.). Dieser Erlass ermöglicht einen weitergehenden Einsatz von Förderschullehrkräften in Grundschulen. Er ist durch die Aufgabenstellungen für die Förderschullehrkräfte (Diagnostik, Fördermaßnahmen, Beratung der Grundschullehrkräfte) präventiv ausgerichtet. So soll bereits dem Entstehen von Problemen in den Bereichen Lernen, Sprache und Verhalten entgegen gewirkt werden. 3.5 Integrationsklassen Seit 1986 können Kinder und Jugendliche mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf in den Bereichen Lernen und geistige Entwicklung Integrationsklassen in allen anderen allgemein bildenden Schulen besuchen. Sie werden dort zieldifferent unterrichtet, d. h., sie werden nach den curricularen Vorgaben für die Förderschulen mit den Schwerpunkten Lernen oder Geistige Entwicklung unterrichtet. Die Lehrkraft der allgemein bildenden Schule wird mit bis zu fünf Wochenstunden pro Schülerin oder Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf durch eine Förderschullehrkraft unterstützt. 3.6 Kooperationsklassen Seit einigen Jahren entwickeln sich in Niedersachsen auf der Grundlage des 25 NSchG intensive Formen der Zusammenarbeit zwischen Förderschulen und Grundschulen. Ein wesentliches Ergebnis dieser von den beteiligten Schulen vor Ort initiierten Zusammenarbeit ist die Einrichtung von Kooperationsklassen. Dies sind Klassen, die organisatorisch zu einer Förderschule (insbesondere der Schule für geistig Behinderte) gehören, aber im Gebäude einer Grundschule untergebracht sind. Diese ausgelagerte Klasse der Förderschule und eine entsprechende Klasse der Grundschule nutzen die räumliche Nähe, um 5
6 gemeinsam Bereiche des Schullebens zu gestalten oder nach Absprache gemeinsamen Unterricht zu realisieren. 3.7 Unterricht in Förderschulen Kehdinger Schülerinnen und Schüler wohnen im Einzugsbereich der Astrid- Lindgren-Schule in Freiburg, Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen, der Förderschule Ottenbeck mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung und der Sprachheilklassen der GS Bockhorster Weg in Stade. 4. Lernen unter einem Dach Regionale Integrationskonzepte Mit dem Ziel, die Anzahl der Kinder spürbar zu erhöhen, die sich in integrativen Maßnahmen befinden, hat der Niedersächsische Landtag hat am beschlossen, die Fortführung der Integration von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf vorzunehmen. Der Auftrag des Landtags an das Kultusministerium lautete, eine Rahmenplanung zu erarbeiten. In der vom Niedersächsischen Kultusministerium veröffentlichten Lernen unter einem Dach - Rahmenplanung für die Fortführung der Integration von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf Lernen unter einem Dach Niedersachsen macht Schule vom heißt es: "Die Fortführung der Integration von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf wird im Rahmen von Regionalen Integrationskonzepten geplant und abgesichert. In regionalen Integrationskonzepten wird ausgewiesen, wie und in welcher Form Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf in verschiedenen Schwerpunkten in einer Region (Einzugsbereich einer 6
7 Förderschule, einer Gemeinde oder eines Landkreises oder Teilen davon) in Umsetzung des 4 des Niedersächsischen Schulgesetzes im Gemeinsamen Unterricht und in Förderschulen gefördert werden können. Die Sonderschule als Förderzentrum erhält dadurch eine besondere Aufgabe." Ihre Umsetzung gehört zu den drei großen Reformprojekten, die die Landesregierung angesichts äußerst knapper Ressourcen in einem zeitlichen Rahmen von etwa zehn Jahren umsetzen will. Diese werden den regionalen Bedingungen und Gegebenheiten angepasst und nach eigenen Zeitplänen umgesetzt. 5. Situation in Kehdingen 5.1. Die Region Kehdingen Das Einzugsgebiet der Region Kehdingen erstreckt sich von Balje bis Assel. Sie ist gekennzeichnet durch eine schwach entwickelte Infrastruktur, insbesondere eine hohe Arbeitslosigkeit und wenige Arbeitsplätze, ein geringes kulturelles Angebot, eine schlechte Anbindung an den ÖPNV, ein geringes Freizeitangebot und kaum Jugendpflegemaßnahmen. Unter diesen Aspekten ist Kehdingen vergleichbar mit anderen ländlichen, schwach strukturierten Gebieten Niedersachsens. Die Ursachen für das Scheitern der Kinder an der Grundschule, die dann die Förderschule besuchen müssen, liegen oft im sozialen Umfeld der Kinder, das ihnen kaum Anregungen zum Lernen bietet. Hinzu kommt häufig eine desolate Situation in Bezug auf Wohnraum, Finanzen, Arbeitslosigkeit, Familienstruktur, Gewalterfahrungen, Erfahrungen mit Suchtproblemen. Kehdingen bietet diesen Familien, die zumeist von Sozialhilfe abhängig sind, günstigen Wohnraum, der von Menschen hinterlassen wird, die Arbeit in anderen Regionen gefunden haben. Daraus erklärt sich u.a. die Tatsache, dass die Grundschulen in Kehdingen einen Rückgang der SchülerInnenzahl zu 7
8 verzeichnen haben, die Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen als Schule der Armen aber in den letzten Jahren um mehr als 40% gewachsen ist. Die mangelnde Infrastruktur unseres ländlichen Raums bietet den Familien unserer SchülerInnen keine Perspektive, ihre Situation aus eigener Kraft zu verändern. Selbst wenn Familien versuchen, Hilfe in Anspruch zu nehmen, scheitern sie oft an ihrer mangelnden Mobilität und der Entfernung zu Fachärzten, Therapeuten, Erziehungsberatern u.a. Schon aus der Sozialraumbeschreibung für den Landkreis Stade aus dem Jahr 1999 geht hervor, dass die Kinder aus Kehdingen unter wesentlich schlechteren Bedingungen aufwachsen müssen, als Kinder aus dem Südkreis. Die Gemeinden Nordkehdingen und Drochtersen nehmen unter den 10 Samtund Einheitsgemeinden im Landkreis unter Berücksichtigung jugendrelevanter Merkmale die Plätze 8 und 10 ein. Dazu eine Statistik aus der erwähnten 8
9 Studie 9
10 Seit 1999 (dem Jahr der Sozialraumbeschreibung) hat sich die wirtschaftliche und soziale Entwicklung Kehdingens noch zugespitzt. Das Angebot von Arbeitsplätzen ist weiter rückläufig. Erst kürzlich gingen hunderte von weiteren Arbeitsplätzen durch die Schließung des Aluminiumwerkes in Stade verloren. An den sieben Grundschulstandorten werden in 49 Klassen 918 Schülerinnen und Schüler unterrichtet. In der Astrid-Lindgren-Schule, der Förderschule der Region, werden in zwei kombinierten Primarstufen-Klassen zurzeit 19 Schülerinnen und Schüler unterrichtet. Zuordnung aller Schülerinnen und Schüler, die die Astrid-Lindgren-Schule besuchen, zu den Einzugsbereichen der allgemeinen Schulen. (Schuljahr 2007/08) Schule Primarstufe Sekundarstufe GS Balje 0 GS Oederquart 0 GS Freiburg 3 Nils-Holgerson-GS, Wischhafen 2 GS Dornbusch 2 GS Drochtersen 6 GS Assel 6 HRS Kehdingen, Freiburg Elbmarschenschule, KGS Drochtersen Andere 2 Gesamt
11 Das ergibt eine Gesamtsumme von 52 Schülerinnen und Schülern. Vorhandene FörderschullehrerInnen-Stunden im Primarbereich der Astrid- Lindgren-Schule: 19 x 2,5 = 47,5 Stunden 5.2. Sonderpädagogische Förderung in Kehdingen Vor Einführung des Regionalen Integrationskonzeptes in Kehdingen (RIK) wird die sonderpädagogische Förderung wie folgt umgesetzt: 22 Stunden Sprachsonderunterricht und Kooperation GS - FöS 43 Stunden Integrationsklassen GSn und Sek. I 6. Regionales Integrationskonzept in Kehdingen 6.1 Zielsetzung Das regionale Integrationskonzept für Kehdingen versucht den gemeinsamen Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf in den allgemeinen Schulen zu verankern. Der gemeinsame Unterricht verfolgt folgende Ziele: Schülerinnen und Schüler können ihren Mitschülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf durch positive Vorbilder in der Gruppe Lernanreize geben und beim Aufbau sprachlicher und sozialer Fähigkeiten anregen! Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf sollen in dem Lernumfeld der Grundschule lernen, ein positives Selbstkonzept zu entwickeln und abzusichern! "Nichtbehinderte" Schülerinnen und Schüler sollen im täglichen Umgang mit "behinderten" Schülerinnen und Schülern ihre 11
12 Sozialkompetenz stärken! Die schulische Förderung soll in ihrem sozialen Umfeld, in der heimischen Grundschule vollzogen werden, damit Freundschaften auch nachmittags selbstständig gepflegt werden können! Der persönliche Umgang miteinander in konkreten alltäglichen Anlässen soll alle Schülerinnen und Schüler befähigen, andere in ihrem Anderssein zu erleben und zu akzeptieren! Durch die präventive Arbeit der Integrationsteams wird der Entstehung sonderpädagogischen Förderbedarfs vorgebeugt! Die Schüler werden wo es möglich ist zielgleich oder wo es nötig ist zieldifferent unterrichtet. Außerdem wird in allen Grundschulen sonderpädagogische Kompetenz für die präventive Arbeit zur Verfügung gestellt. Die präventive Arbeit in den Grundschulen soll helfen, Probleme frühzeitig zu erkennen und mit Hilfe individualisierter Förderpläne zu beheben. Im Regionalen Integrationskonzept für Kehdingen sollen folgende Formen der sonderpädagogischen Unterstützung zusammengeführt werden: Die sonderpädagogische Grundversorgung ist das zentrale Element des Regionalen Integrationskonzeptes. Alle Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf verbleiben in den beteiligten Grundschulen des Einzugsbereichs der Astrid-Lindgren-Schule in Freiburg, sofern der Förderbedarf in den Bereichen Lernen, Sprache und Verhalten besteht. Die mobilen Dienste sollen fester Bestandteil des RIK werden. Die zur Verfügung stehenden Stunden bleiben erhalten. 12
13 Die bestehenden Integrationsklassen sollen fortgeführt werden. Die Einrichtung von Integrationsklassen für Kinder mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung ist weiterhin möglich. Im Rahmen des RIK müssen Integrationsklassen mindestens an den Standorten, in denen es integrative Kindergartengruppen gibt, regelmäßig eingeplant werden. Bedarf: Ergibt sich während der Projektphase in Abhängigkeit vom Einzelfall. Kooperationsklassen mit der Förderschule mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung sind im RIK weiterhin möglich. Nach vollständiger Einführung des RIK werden keine Kinder mehr in die Primarstufe der Astrid-Lindgren-Schule aufgenommen. Die A-L-S wird nur noch Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe 1 haben. In die Sprachheilklassen der GS Bockhorster Weg werden keine Kinder aus Kehdingen mehr aufgenommen. Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung aus Kehdingen werden entweder in Integrationsklassen oder an der Förderschule Ottenbeck unterrichtet. 6.2 Umsetzung des Konzepts Stufenweise Einführung Die Sonderpädagogische Grundversorgung wird stufenweise eingeführt. Im Schuljahr 2009/2010 werden die Schulkindergartengruppe der GS Assel und die ersten Klassen der Grundschulen Assel und Balje, sowie die zweite Klasse der GS Oederquart und die dritten Klassen der Gs Drochtersen in einer Pilot- Phase mit Förderschullehrerstunden versorgt. Mit dem Schuljahr 2008/2009 werden dann keine Kinder aus den beteiligten Klassen zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs mehr gemeldet. In den folgenden Jahren werden weitere Jahrgänge einbezogen. 13
14 Angestrebt wird die Beteiligung aller Grundschulen im Einzugsbereich der Astrid-Lindgren-Schule. Ein Lehrerstundenmehrbedarf entsteht mit dem Beginn im Erprobungsjahr. Bedarf bei 8 beteiligten Klassen x 2 Std. = 16 Lehrerstunden Der Sprachsonderunterricht und die Zusammenarbeit zwischen Grundschulen und Förderschulen soll so lange erhalten bleiben, wie noch nicht alle Grundschulklassen in das RIK einbezogen sind. Personalbedarf In den Grundschulen im Einzugsbereich der Astrid-Lindgren-Schule besteht zurzeit eine Zusammenarbeit Förderschule Grundschule bzw. es wird Sprachsonderunterricht erteilt. Eine Akzeptanz des Regionalen Integrationskonzepts für Kehdingen wird nur zu erreichen sein, wenn die präventive Arbeit in den Grundschulen erhalten bleibt. Ein Abbau zugunsten der Unterrichtsversorgung ist zu vermeiden. In der Pilot-Phase entsteht ein Bedarf von 16 Stunden von Förderschul- Lehrkräften. An der Astrid-Lindgren-Schule werden aber noch beide Primarstufen-Klassen bestehen bleiben. Dieser Bedarf entsteht also zusätzlich. Nach der Einführung der sonderpädagogischen Grundversorgung an allen Grundschulen in allen Jahrgängen entsteht ein Bedarf von 98 Stunden. Vorhanden sind 78,5 Stunden ( 47,5 Stunden im Primarbereich der A-L-S und 31 Stunden für Kooperation mit GSn und Sprachsonderunterricht ). Es entsteht ein Mehrbedarf von 19,5 Stunden. 14
15 Bedarf bei 49 Klassen x 2 Stunden: 98 Stunden von Förderschul-Lehrkräften Für besonderen sonderpädagogischen Förderbedarf (z. B. durch eine Integrationsklasse oder anderen anrechenbaren Zusatzbedarf) entsteht weiterer Lehrerbedarf, der sich allerdings erst aus der laufenden Arbeit ergibt. Verfahren zur Verteilung der Förderschullehrerstunden Die Zuweisung von Förderschullehrerstunden erfolgt auf der Basis von 2 Wochenlehrerstunden pro Grundschulklasse und Schulkindergartengruppe. Dieses Stundenkontingent wird der Astrid-Lindgren-Schule in Freiburg als Förderzentrum zugewiesen. Die Verteilung auf die Grundschulen berücksichtigt regionale Gegebenheiten wie soziale Brennpunkte, die Häufigkeit des Auftretens von sonderpädagogischem Förderbedarf in den genannten Schwerpunkten und das Vorhandensein eines besonderen Förderbedarfs im jeweils nächsten Jahr.Dazu bedarf es der Vorlage eines beschlossenen Förderkonzepts der Grundschule. Eine Dienstbesprechung der Vertreter (Schulleiterinnen und Schulleiter, eine Lehrerin oder Lehrer, eine Förderschullehrerin oder Förderschullehrer) der beteiligten Schulen entscheidet jeweils vor Beginn des Schuljahrs über die Verteilung der Stunden aus dem Kontingent auf die Grundschulen für das folgende Schuljahr. Zu dieser Dienstbesprechung wird die Landesschulbehörde eingeladen. Sie erhält ein Protokoll der Versammlung. Berücksichtigt werden insbesondere die Kontinuität der pädagogischen Arbeit und die Arbeitsbedingungen der abzuordnenden Förderschullehrkräfte. 6.3 Allgemeine Aufgaben 15
16 Die zukünftige präventive und integrative Arbeit der Grund- und Förderschullehrkräfte bezieht sonderpädagogische Prinzipien der Förderschwerpunkte Lernen, Sprache und Verhalten ein. Schülerinnen und Schüler mit Lernstörungen, Teilleistungsschwächen oder/und im Leistungsverhalten werden in strukturierten Lernsituationen, in denen Schwächen in elementaren Bereichen der Lernentwicklung wie o Wahrnehmung, o Emotionalität, o Motorik, o Kognition und o sprachliche Kommunikation entdeckt und behoben werden können, gefördert. Die Zone der aktuellen Entwicklung ist Ausgangspunkt des pädagogischen Bemühens. Interesse an den Inhalten soll geweckt werden und die handelnde Durchdringung der Bildungsinhalte soll ermöglicht werden. Schülerinnen und Schüler mit sprachlichen Beeinträchtigungen sollen lernen, die Fähigkeit zum sprachlichen Handeln auszubauen, indem insbesondere kommunikatives Handeln in natürlichen Situationen angebahnt wird. Voraussehbare Probleme beim Schriftspracherwerb sollen durch methodische Maßnahmen gemildert werden. Bei Schülerinnen und Schülern, deren emotionale und soziale Entwicklung gestört erscheint und die keiner Heimunterbringung bedürfen, wird der Aufbau von Grundverhaltensweisen angebahnt. Strukturierte Unterrichtssituationen helfen, die Orientierungslosigkeit zu überwinden. Transparente und konsequente Erziehungsmuster der Lehrkräfte tragen dazu bei, dass die Schüler lernen, sich selbst zu steuern und sich im sozialen Umfeld zu orientieren. 16
17 Falls außerschulische Dienste beteiligt sind, ist eine Koordinierung vorzunehmen. Die einzelnen Grundschulen erstellen für die präventive und sonderpädagogische Arbeit in Zusammenarbeit mit dem Förderzentrum ein Förderkonzept. Ein Förderkonzept gibt Antwort auf folgende Fragen: Nach welchen pädagogischen Grundsätzen wird die pädagogische Arbeit geplant? In welcher Form wird der Unterricht strukturiert? Dabei können neben dem gemeinsamen Unterricht aller Schüler in der Klasse mit einer oder zwei Lehrkräften auch zeitlich begrenzte Fördergruppen oder Einzelunterricht als erforderlich angesehen werden. Werden Schwerpunkte in einzelnen Klassen gebildet? In mehrzügigen Grundschulen z. B. könnte die Arbeit in einzelnen Klassen mit einer besonderen pädagogischen Ausrichtung und der Konzentration von Sonderschullehrerstunden in diesen Klassen vorgenommen werden. Ggf. kann bei der Klassenstärke von Parallelklassen differenziert werden. 6.4 Aufgaben der Förderschullehrkraft Die sonderpädagogische Arbeit kann folgende Bereiche umfassen: die unterrichtlichte Tätigkeit darüber hinaus außerhalb der Unterrichtsverpflichtung: die Beratung der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Eltern eine begleitende Diagnostik die gemeinsame Erarbeitung von schulischen und individuellen Förderkonzepten 17
18 6.5 Zeitpunkt der Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs Mit der Vergabe des ersten Notenzeugnisses müssen die Noten für alle Schüler in der Klasse vergleichbar sein. Deshalb kann es notwendig sein, das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs einzuleiten, um zu vermeiden, dass Schüler mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf jeweils ein mangelhaft oder ungenügend für ihre Leistung erhalten, obwohl sie sich individuell verbessert haben. In Klasse 1 und 2 ist eine Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs noch nicht nötig. Sie kann aber schon zu Beginn des dritten Schuljahrs notwendig werden. Deshalb kann von dem als Meldetermin abgewichen werden. 6.6 Die Astrid-Lindgren-Schule in Freiburg als Förderzentrum An der Astrid-Lindgren-Schule wird es nach der Realisierung der Sonderpädagogischen Grundversorgung keine Klassen im Primarbereich mehr geben. Die Schülerinnen und Schüler, die nach ihrer Grundschulzeit einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben, besuchen die Astrid-Lindgren- Schule in Freiburg mit Beginn des 5. Schuljahres. Die Astrid-Lindgren-Schule nimmt als Förderzentrum im Rahmen der Sonderpädagogischen Grundversorgung folgende Aufgaben wahr: Präventive und integrative Arbeit in den Grundschulen ihres Einzugsbereichs. Koordinierung der Feststellung des quantitativen Bedarfs in den Grundschulen. Das Verfahren zur Verteilung der Stunden der Förderschullehrkräfte auf die Grundschulen wird von der Astrid-Lindgren-Schule gemeinsam mit den Grundschulen durchgeführt. Jeweils vor Beginn des Schuljahrs wird auf einer Dienstbesprechung der beteiligten Schulen vereinbart, wie die Stunden verteilt werden. Neben der Anzahl der Klassen sollen soziale Indikatoren und besondere "Fälle" berücksichtigt werden. 18
19 Die Astrid-Lindgren-Schule bietet den Förderschullehrkräften, die an den Grundschulen arbeiten, die Möglichkeit des Austausches und der (schulinternen) Fortbildung. Den beteiligten Förderschullehrkräften wird ermöglicht, Probleme erörtern zu können. Außerdem muss Sorge dafür getragen werden, dass die sonderpädagogische Kompetenz durch die gemeinsamen Besprechungen aufgefrischt wird. 6.7 Mindeststandards Die Gespräche und Diskussionen in den Kollegien der Förderschule und der Grundschulen haben deutlich gemacht, dass es noch Skepsis gegenüber dem Integrationskonzept gibt. Diese bezieht sich insbesondere auf die Sorge, dass auf Kolleginnen und Kollegen erhebliche Mehrbelastungen zukommen. Darüber hinaus wird befürchtet, dass die jetzigen Rahmenbedingungen sich im Laufe der Zeit (weiter) verschlechtern könnten. Deshalb werden Mindeststandards (die aktuellen Rahmenbedingungen) benannt, die eine Fortführung des Versuchs weiter zulassen, bzw. zu einem Abbruch bzw. Auslaufen des Versuchs führen. Mindeststandards sind: 1. Eine verlässliche Versorgung mit 2 Förderschullehrerstunden pro Grundschulklasse. 2. Die Unterrichtsversorgung der Förderschule ist gesichert. 3. Die StaBUS-Stunden für die Grundschulen bleiben erhalten. 6.8 Eckpunkte der Zusammenarbeit Eckpunkte der Zusammenarbeit von GrundschullehrerInnen und FörderschullehrerInnen bei der sonderpädagogischen Grundversorgung 19
20 1. Die rechnerische Versorgung beträgt zwei FörderschullehrerInnen-Stunden pro GS-Klasse. 2. Über den Einsatz der zugewiesenen Stunden wird in den Grundschulen entschieden. An der Entscheidung sind die dort tätigen Förderschullehrkräfte zu beteiligen. 3. Die FörderschullehrerInnen werden an nicht mehr als zwei Schulen eingesetzt. 4. Die Förderschullehrkräfte sind gleichberechtigte Mitglieder des Grundschul-Kollegiums. 5. Grundschullehrkraft und Förderschullehrkraft arbeiten im Team. 6. Entscheidungen und Unterrichtsplanung erfolgen gemeinsam. 7. Die SchülerInnen werden zieldifferent am gleichen Gegenstand unterrichtet. 8. Offene Unterrichtsformen werden angestrebt, die SchulerInnen werden zum selbstständigen Arbeiten angeleitet. 9. Nach Möglichkeit sollen Gruppenräume zur Verfügung stehen. Wo dies nicht möglich ist, müssen übergangsweise andere Ausweichmöglichkeiten geschaffen werden. 10. Die materielle Ausstattung muss für einen zieldifferenten Unterricht geeignet sein. Der Schulträger der Grundschule trägt dem erhöhten Bedarf Rechnung. 11. Die beteiligten Lehrkräfte machen ihren Anspruch auf Fortbildung deutlich und besuchen entsprechende Veranstaltungen. 12. Für den Fall, dass in der Zusammenarbeit Konflikte auftreten, soll Supervision, etwa durch Einschalten des schulpsychologischen Dienstes, möglich sein. 7. Ausblick Für die Weiterentwicklung des Regionalen Integrationskonzepts für Kehdingen können folgende Bereiche geprüft werden: 20
21 - Realisierung eines Konzepts der Kooperation mit den weiterführenden Schulen (HRS Kehdingen und Elbmarschenschule Drochtersen) - Einsatz anderer Berufsgruppen wie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Therapeutinnen und Therapeuten. 21
Konzept zur inklusiven Förderung März 2016
Konzept zur inklusiven Förderung März 2016 1. Anlass der Antragsstellung 1.1. Lernen unter einem Dach 1.2. Aktuelle Situation 2. Sonderpädagogische Förderung 2.1. Grundlagen der Sonderpädagogischen Förderung
MehrBorchert-Schule Winsen & Grundschule Salzhausen-Eyendorf
WOLFGANG - BORCHERT SCHULE Förderschule mit Schwerpunkt Lernen / Sprache, Bürgerweide 16, 21423 Winsen Tel.: 04171/4137, Fax.: 04171/782304 Neu: E-Mail: info@wbs-winsen.de Wolfgang-Borchert Borchert-Schule
MehrGrundschule Tarmstedt
Janusz Korczak Schule Zeven & Grundschule Tarmstedt Regionales Integrationskonzept Für die Schulen im Bereich des Förderzentrums der Janusz-Korczak-Schule Zeven Inhalt 1. Vorbemerkungen 3 2. Grundlagen
MehrGemeinsamer Unterricht
Gemeinsamer Unterricht Anspruch im Nds.Schulgesetz seit 1993 Regel-Ausnahme-Verhältnis 4 Integration Schülerinnen und Schüler, die einer sonderpädagogischen Förderung bedürfen ( 14 Abs. 1 Satz 2), sollen
MehrAuf dem Weg zur inklusiven Bildung in Niedersachsen. Fachtagung. Schulsozialarbeit in Niedersachsen. am 13. November 2013
Auf dem Weg zur inklusiven Bildung in Niedersachsen Fachtagung Schulsozialarbeit in Niedersachsen am 13. November 2013 Schüler mit sonderpädagogischer Unterstützung was heißt das genau? Quelle: Statistische
MehrInklusive Bildung in Niedersachsen. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Schulen. Umsetzung des Artikels 24 der Behindertenrechtskonvention
Inklusive Bildung in Niedersachsen Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Schulen Umsetzung des Artikels 24 der Behindertenrechtskonvention 1 Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen Behindertenrechtskonvention
MehrInklusive Bildung in Niedersachsen. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Schulen. Umsetzung des Artikels 24 der Behindertenrechtskonvention
Inklusive Bildung in Niedersachsen Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Schulen Umsetzung des Artikels 24 der Behindertenrechtskonvention 1 Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen Behindertenrechtskonvention
MehrGrundschule Bienenbüttel Schulprogramm Baustein /August Inklusionskonzept
Inklusionskonzept Mit der Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen in Bad Bevensen arbeiten wir auf der Grundlage eines Regionalen Integrationskonzeptes zusammen. Die Gesamtkonferenz der Schule stimmte
MehrStand: Homepage:
Neuenkirchen Nordleda Stand: 07.12.2010 Grundschule Neuenkirchen Dorfstraße 52, 21763 Neuenkirchen Tel: 04751/4244 Fax: 04751/9097800 E-Mail: hinrich-wilhelm-kopf-schule@t-online.de Homepage: www.schule-neuenkirchen.de
MehrSonderpädagogische Förderung in der Grundschule. am Beispiel der Region Hannover Nordwest
Sonderpädagogische Förderung in der Grundschule am Beispiel der Region Hannover Nordwest Struktur der sonderpädagogischen Förderung (außerhalb der Förderschule) sollen Prävention Diagnostik Förderung Beratung
MehrRegionales Konzept zur sonderpädagogischen Grundversorgung Hildesheimer Grundschulen Beteiligte Schulen: Stand: August 2011
Regionales Konzept zur sonderpädagogischen Grundversorgung Hildesheimer Grundschulen Beteiligte Schulen: Stand: August 2011 Förderzentrum: Anne-Frank-Schule Grundschulen: GS Achtum GS Neuhof(01.08.11)
MehrMobiler Dienst Sprache
Mobiler Dienst Sprache Förderzentrum Schwerpunkt Sprache Erhebung Schule Im Großen Freien, 2007 Rahmenbedingungen 45 % Lehrkräfte 2 U.-Std Std.. MD 25 % Lehrkräfte 4 U.-Std Std.. MD vorwiegend 3. 6. Std.
MehrInklusion an der Cäcilienschule Grundsätze, Ziele und Praxisvorstellungen Einführungsreferat zur Auftaktveranstaltung am
Inklusion an der Cäcilienschule Grundsätze, Ziele und Praxisvorstellungen Einführungsreferat zur Auftaktveranstaltung am 16.09.2013 Ausgangsfragen! Was wird von uns im Rahmen der Inklusion verlangt?! Was
MehrBreslauer Str. 34, Hameln, Tel.:
1 Grundschule Afferde Breslauer Str. 34, 31789 Hameln, Tel.: 12816 e-mail: Grundschule.Afferde@t-online.de Regionales Integrationskonzept zur Sonderpädagogischen Grundversorgung im Bereich Hameln-Süd-Ost
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4006 6. Wahlperiode 03.07.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Unterrichtsstunden zur Förderung von Schülerinnen und Schülern
MehrRegionales Inklusionskonzept Stade RIK
Regionales Inklusionskonzept Stade RIK Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 3 1.1 Vorbemerkungen 3 1.2 Rechtliche Grundlagen der sonderpädagogischen Förderung 4 1.3 Rahmenbedingungen des Förderzentrums 5 1.4
MehrGemeinsames Lernen an der Sternenschule
Gemeinsames Lernen an der Sternenschule Im Schuljahr 2011 / 2012 hat sich das Kollegium der Sternenschule gemeinsam auf den Weg zur inklusiven Schulentwicklung gemacht. Seitdem nehmen auch Kinder mit festgestelltem
MehrAuf dem Weg zur inklusiven Schule in NRW
Auf dem Weg zur inklusiven Schule in NRW Eckpunkte für die Zuweisung von Stellen aus dem regionalen Stellenbudget für die sonderpädagogische Förderung im Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen (LES)
MehrNiedersächsischer Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18/1805
Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Jörg Bode (FDP) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der
MehrGemeinsames Lernen an der Möhnesee-Schule
Gemeinsames Lernen an der Möhnesee-Schule Inhaltsverzeichnis 1. Zielgruppe 2. Rahmenbedingungen für die erfolgreiche Umsetzung des Gemeinsamen Lernens 3. Aufgaben der Förderschullehrer/-innen 4. Zielsetzung
MehrSchulische Erziehungshilfe im Staatlichen Schulamt Gießen/Vogelsbergkreis
Schulische Erziehungshilfe im Staatlichen Schulamt Gießen/Vogelsbergkreis Handreichung für die Zusammenarbeit von allgemein bildender sowie beruflicher Schule und Lehrkräften dezentraler Systeme der Erziehungshilfe
MehrRessourcensteuerung = Verteilung der Förderschullehrer/innen/stunden im Bereich des Staatlichen Schulamtes Frankfurt
Ressourcensteuerung = Verteilung der Förderschullehrer/innen/stunden im Bereich des Staatlichen Schulamtes Frankfurt Meine Schule will inklusiv arbeiten. Damit es gelingt, benötigen wir gerade am Anfang
MehrKonzept. zur Inklusion an der Gesamtschule Oelde. (Hubbe - Cartoon)
Konzept zur Inklusion an der Gesamtschule Oelde (Hubbe - Cartoon) Die Gesamtschule Oelde möchte sich mit ihrem Konzept zur Inklusion nicht auf eine Achterbahn begeben. Uns ist es wichtig, zu verdeutlichen,
MehrInklusionskonzept Grundschule Handorf
Stand: 24.6.2013 Inklusionskonzept Grundschule Handorf 1. Rechtliche Grundlagen In der Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung wurden im Jahr 2008 grundlegende Rechte
MehrGemeinsam lernen. Einrichtung einer Kooperationsklasse der Heinrich- Hehrmann-Schule an der Bergwinkelgrundschule im Schuljahr 2012/2013
Gemeinsam lernen Einrichtung einer Kooperationsklasse der Heinrich- Hehrmann-Schule an der Bergwinkelgrundschule im Schuljahr 2012/2013 1.Pädagogische Zielsetzung Inklusion durch Kooperation mit der allgemeinen
MehrSonderpädagogische Schülerakte Teil II
II. Durchführung des Verfahrens: 4 Abs. 3 8 SoFVO Prüfung / Ergebnisse 1. Das : Wird zum ersten Mal durchgeführt: Ja (weiter mit 1.1 und 1.2) Nein (weiter mit 2.) Ja 1.1 Entscheidung über das weitere Vorgehen
Mehr4.2 Förder- und Forderkonzept
4.2 Förder- und Forderkonzept Durch das Förder- und Forderkonzept der wird der Unterricht auf die individuellen Leistungsunterschiede der einzelnen Schülerinnen und Schüler abgestimmt. Sie sollen individuell
MehrNiedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/3238. Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2977 -
Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/3238 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2977 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Gerda Hövel (CDU), eingegangen am
MehrEinführung der inklusiven Schule in Niedersachsen
Niedersächsisches Kultusministerium Einführung der inklusiven Schule in Niedersachsen Hinweise für die kommunalen Schulträger 1. Sachlage Der Niedersächsische Landtag hat am 20.03.2012 das Gesetz zur Einführung
MehrGemeinsames Lernen (GL) von. Schülern und Schülerinnen mit und ohne Behinderung
Gemeinsames Lernen (GL) von Schülern und Schülerinnen mit und ohne Behinderung Stand: 13.04.2017 1. Einleitung und Leitidee Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf lernen gemeinsam mit Kindern ohne
MehrSonderpädagogik in Bewegung
Sonderpädagogik in Bewegung 21. Jhdt. Separation Integration I 20. Jhdt. E Separation Integration 19. Jhdt. Exklusion Separation 18. Jhdt. Exklusion Separation 17. Jhdt. Exklusion Separation 16. Jhdt.
MehrInklusive Schule Grundlagen Beispiele - Visionen. Förderschulen in Bayern - Darstellung status quo
FACHTAGUNG der Vertretung des kirchlichen Schulwesens in Bayern (VKS) Inklusive Schule Grundlagen Beispiele - Visionen Förderschulen in Bayern - Darstellung status quo Michael Eibl, Direktor der Katholischen
MehrDas Verfahren zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung
Das Verfahren zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung Seminarveranstaltung im Studienseminar Hannover für das Lehramt für Sonderpädagogik am 09.04.2018 Niedersächsische Landesschulbehörde
Mehr3.04 Gemeinsamer Unterricht für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf
3.04 Gemeinsamer Unterricht für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf Konzept der Johannesschule Sundern Gemeinsamer Unterricht ist Schulalltag. Gemeinsamer Unterricht findet in allen Unterrichtsstunden
MehrWeiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung an allgemeinen Schulen der Sekundarstufe I
1. An die Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung an allgemeinen Schulen der Sekundarstufe I RdErl. des Ministeriums für Schule,
MehrVon der Integration zur Inklusion. Das Integrationsmodell für die Region Bad Bevensen Bienenbüttel
Von der Integration zur Inklusion Das Integrationsmodell für die Region Bad Bevensen Bienenbüttel 1 2 Das Einzugsgebiet der Förderschule besteht aus 4 Grundschulen. Ca. 1000 Grundschüler. Günstige Bedingungen
MehrRegionales Inklusionskonzept für die Grundschulen der Stadt Emden
Regionales Inklusionskonzept für die Grundschulen der Stadt Emden 1 Vorbemerkungen 2 Ziele des regionalen Inklusionskonzepts für die Stadt Emden 3 Die Sonderpädagogische Grundversorgung im RIK Version
MehrHandreichungen zum Sonderpädagogischen Förderplan Ein Beitrag zur lernprozessbegleitenden Diagnostik
Handreichungen zum Sonderpädagogischen Förderplan Ein Beitrag zur lernprozessbegleitenden Diagnostik Was ist ein Sonderpädagogischer Der Sonderpädagogische Förderplan ist ein förderdiagnostisches Planungs-
MehrNiedersächsischer Landtag 15. Wahlperiode Drucksache 15/3566. Antwort auf eine Große Anfrage - Drucksache 15/3421 -
Niedersächsischer Landtag 15. Wahlperiode Drucksache 15/3566 Antwort auf eine Große Anfrage - Drucksache 15/3421 - Wortlaut der Großen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 05.12.2007 Entwicklung
MehrKooperationsvereinbarung zur Einführung der inklusiven Schule in der Stadt Burgdorf
Kooperationsvereinbarung zur Einführung der inklusiven Schule in der Stadt Burgdorf Stadt Burgdorf Astrid-Lindgren-Grundschule Grundschule Otze Grund- und Hauptschule I Gudrun-Pausewang-Grundschule Gymnasium
MehrElterninformation. Möglichkeiten der sonderpädagogischen Förderung in Hagen, NRW. 3. Möglichkeiten der sonderpädagogischen Förderung
Elterninformation Möglichkeiten der sonderpädagogischen Förderung in Hagen, NRW 1. Vorwort 2. Gesetzliche Grundlagen 3. Möglichkeiten der sonderpädagogischen Förderung Förderung in Allgemeinen Schulen
MehrRegionales IntegrationsKonzept (RIK)
Regionales IntegrationsKonzept (RIK) Kooperationsvertrag Schule am Mahlersberg Bremervörde Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen Grundschule Stadtmitte Bremervörde (ab 01.08.2012 ggf. Grundschule Nord)
MehrWissenswertes über unsere Schule
Wissenswertes über unsere Schule 238 Schüler 11 Grundschullehrer 8 Horterzieher 2 Sonderpädagogen 11 Klassen Präventive Integrative Grundschule Volle Halbtagsschule mit Hort Seminarschule Leitbild Wir
Mehrlntegrativen Lerngruppe
Wilhelm-Frede-Schule Gemei nsch afts h au ptsch u le Kleve-Rindern Konzept zur Einrichtung einer lntegrativen Lerngruppe in der Klasse 5 für das Schuljahr 2009 110 1. Merkmale einer integrativen Lerngruppe
Mehrmit der Entwicklung des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) und mit den Forderungen und dem Engagement der Eltern in der Region.
Einleitung Mit dieser Konzeption möchten wir einen strukturierten Überblick über die Arbeit an unserem Förderzentrum geben. Wir sehen dieses Papier als ein dynamisches Konzept an, das an allen Stellen
MehrFAQ Kompetenzzentren sonderpädagogische Förderung
FAQ Kompetenzzentren sonderpädagogische Förderung Häufig gestellte Fragen zum Thema Kompetenzzentren für die sonderpädagogische Förderung (KsF) Wird die Leitung des KsF also die Schulleiterin oder der
MehrSchwerpunktschulen: 20 Fragen - 20 Antworten
Schwerpunktschulen: 20 Fragen - 20 Antworten 1. Wer bestimmt, welche beeinträchtigten Kinder in meine Schule kommen? Die Entscheidung über den Förderort für beeinträchtigte Kinder trifft - nach Feststellung
MehrIntegrationskonzept der Realschule Auf der Heese (Stand: )
Realschule Auf der Heese Welfenallee 11 29225 Celle Integrationskonzept der Realschule Auf der Heese (Stand: 16.01.2012) Das vorliegende Integrationskonzept der Realschule Auf der Heese wurde im Jahre
MehrInklusion. durch eine Vielfalt schulischer Angebote in Bayern. Pädagogische und rechtliche Aspekte
MR Erich Weigl Inklusion durch eine Vielfalt schulischer Angebote in Bayern Pädagogische und rechtliche Aspekte 16.03.2013 1 1. Zur Philosophie einer inklusiven Schule oder: Um was geht es? 2. Zum Bayerischen
MehrHerausforderungen durch eine veränderte Schullandschaft
Herausforderungen durch eine veränderte Schullandschaft Dienstbesprechung für Lehrkräfte in der Berufseinstiegsphase am 25.11.2015 Agenda Allgemeinbildende Schulen in den Landkreisen Reutlingen und Tübingen
MehrDie wichtigsten Fragen und Antworten zur inklusiven Schule. Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler!
Niedersächsisches Kultusministerium Die wichtigsten Fragen und Antworten zur inklusiven Schule Die Informationen gelten vorbehaltlich möglicher Änderungen der untergesetzlichen Regelungen im Anhörungsverfahren.
MehrFörderschule Ottenbeck Schwerpunkt Geistige Entwicklung Claus-von-Stauffenberg-Weg Stade Tel.: Fax:
Förderschule Ottenbeck Schwerpunkt Geistige Entwicklung Claus-von-Stauffenberg-Weg 25 21684 Stade Tel.: 04141 54250 Fax: 04141 5425129 sekretariat@foerderschule-ottenbeck.de Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte
MehrLandesverordnung über sonderpädagogische Förderung (SoFVO) Vom 20. Juli 2007
Landesverordnung über sonderpädagogische Förderung (SoFVO) Vom 20. Juli 2007 Aufgrund des 18 Abs. 6 Satz 2, 45 Abs. 1 Satz 6 und des 126 Abs. 3 des Schulgesetzes (SchulG) vom 24. Januar 2007 (GVOBl. Schl.-H.
MehrLernen unter einem Dach
Grundschule Sillenstede Juli 2007 Lernen unter einem Dach Warum gibt es Lernen unter einem Dach? Unter dem Namen Lernen unter einem Dach verbirgt sich ein regionales Integrationskonzept. Das Ziel des Konzeptes
MehrInklusionskonzept. Orientierungsrahmen: 2.3 / Bezug zu Leitsatz: 2,3,4,5. Stand der Erarbeitung:
Inklusionskonzept Orientierungsrahmen: 2.3 / 2.3.1 Bezug zu Leitsatz: 2,3,4,5 Stand der Erarbeitung: 16.11.2016 Vorlage/Verabschiedung Gesamtkonferenz: 23.11.2016 Evaluation: siehe Übersicht Konzepte Inklusionskonzept
Mehr4.3.2 Besondere Aspekte bei zielgleicher Förderung... 4
1 Inhalt 4 Leistungsbewertung und Zeugnisse... 2 4.1 Allgemeine Hinweise... 2 4.2 Förderschwerpunkte und Bildungsgänge... 2 4.3 Leistungsbewertung und Zeugnisse in Bildungsgängen der allgemeinen Schulen
MehrInklusion in der Kommune: empirische Ergebnisse einer Studie zur Qualität des Gemeinsamen Unterrichts in der Stadt Jena
Inklusion in der Kommune: empirische Ergebnisse einer Studie zur Qualität des Gemeinsamen Unterrichts in der Stadt Jena Stefanie Czempiel, Bärbel Kracke, Ada Sasse und Sabine Sommer Weimar, 5.4.2014 Überblick
MehrEntwurf Schulgesetznovelle Sachsen. Erste Stellungnahme
Entwurf Schulgesetznovelle Sachsen Erste Stellungnahme Mehr gemeinsamer Unterricht von Kindern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf Den wohl größten Veränderungsprozess werden Sachsens Schulen
MehrAntwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung
Presse Niedersächsisches Kultusministerium 10.06.2016 Versorgung mit Inklusionsstunden im Landkreis Osnabrück Abgeordnete Filiz Polat (Grüne) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der
MehrFörderplan und Nachteilsausgleich
Förderplan und Nachteilsausgleich I. Rechtliche Grundlagen in Hessen Hessisches Schulgesetz 3 Abs.6: Die Schule ist so zu gestalten, dass die gemeinsame Erziehung und das gemeinsame Lernen aller Schülerinnen
MehrEckpunkte für den Ausbau von Förderschulen zu Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung gem. 20 Abs. 5 Schulgesetz NRW
Eckpunkte für den Ausbau von Förderschulen zu Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung gem. 20 Abs. 5 Schulgesetz NRW Nach dem Schulgesetz haben alle Schülerinnen und Schüler Anspruch auf individuelle
MehrGewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Niedersachsen
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Niedersachsen Stellungnahme der GEW zum Gesetzentwurf Gesetz zur Einführung der inklusiven Schule in Niedersachen Vorbemerkung Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
MehrEin Versuch, wichtige Begriffe rund um den Gemeinsamen Unterricht zu klären.
Was heißt Inklusion? Ist Integration dasselbe? Was verstehen wir unter einer Außenklasse? Was ist eine Bildungswegekonferenz? Was ist mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot gemeint?.
MehrInklusion in der beruflichen Bildung
Inklusion in der beruflichen Bildung Aktueller Stand der Umsetzung Februar 2014 Inhalt Inklusion in der beruflichen Bildung Rechtliche Grundlagen Inklusion in der beruflichen Bildung Erste Ansätze Inklusion
MehrDie flexible Eingangsstufe
Die flexible Eingangsstufe Forum Unterrichtspraxis didacta, Hannover Flexible Eingangsstufe Seit 2003 können die Grundschulen in Niedersachsen eine so genannte "Flexible Eingangsstufe" führen. Das bedeutet,
MehrKonzeptvereinbarungen Arbeitsfeld
Rahmenvereinbarung zum regionalen Integrationskonzept der sonderpädagogischen Grundversorgung zwischen der Grundschule Brandlecht und der Astrid-Lindgren- Schule (Förderschule Schwerpunkt Sprache) als
MehrKonzept zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit autistischem Verhalten an der IGS Helpsen
Konzept zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit autistischem Verhalten an der IGS Helpsen Vorbemerkung Das vorliegende Konzept ist Teil des Schulkonzepts der IGS Helpsen und bezieht sich auf die
MehrKonzept zum integrativen / inklusiven Unterricht
G R U N D S C H U L E J E N N E L T Z u r N e u e n S c h u l e 2 2 6 7 3 6 K r u m m h ö r n h t t p : / / w w w. g r u n d s c h u l e - j e n n e l t. d e g s j e n n e l t @ t - o n l i n e. d e T
MehrGesetzliche Grundlagen zur Inklusion in Baden-Württemberg. Staatliches Schulamt Donaueschingen
Gesetzliche Grundlagen zur Inklusion in Baden-Württemberg 2015 Staatliches Schulamt Donaueschingen Folie 2 Gesetzlicher Rahmen (Überblick) Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes vom 20.07.2015: Inklusionsgesetz
MehrInklusion kann gelingen!
Fachtag Inklusion in der Schule Wo stehen wir in Niedersachsen? Inklusion kann gelingen! Was braucht gelingende Inklusion aus Sicht der Praxis? Inklusion ist für mich ein Zustand, in dem der Begriff überflüssig
MehrKlassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemein bildenden Schulen
Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemein bildenden Schulen 1. Der Erlass regelt die Verteilung der Lehrerstunden, die den Schulen nach dem jeweiligen Landeshaushalt zur Verfügung stehen.
MehrSonderpädagogische Schülerakte Teil I
Teil I I. Einleitung des Verfahrens: 4 Abs.1 SoFVO Deckblatt Name: Vorname: geb. am: Staatsangehörigkeit: Anschrift der meldenden Schule / Schulstempel Das Personensorgerecht liegt bei: Eltern: / Mutter:
MehrKindertagesstätte - und was dann?
Kinderund Jugendförderung Kindertagesstätte - und was dann? Elterninformationen für den Übergang in die Grundschule und andere Schulformen Kinder- und Jugendförderung 2 Kindertagesstätte - und was dann?
MehrInklusion durch eine Vielfalt schulischer Angebote im Förderschwerpunkt Sprache
Inklusion durch eine Vielfalt schulischer Angebote im Förderschwerpunkt Sprache Bayern versucht, durch eine Vielfalt schulischer Angebote für alle Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischen
MehrFAQ zum Gesetzentwurf zur schulischen Inklusion
FAQ zum Gesetzentwurf zur schulischen Inklusion Der Ministerrat hat am 24. Februar 2015 beschlossen, den Gesetzentwurf zur schulischen Inklusion in die Anhörung zu geben. Die Antworten zu den nachfolgend
MehrDie Grundschule Landau auf dem Weg 3 Jahre mit dem Schulprofil Inklusion
individuelle Förderung für alle Schüler flexible, wechselnde Lerngruppen je nach Bedarf einer Stigmatisierung schwächerer Schüler wird vorgebeugt Fordergruppe für starke Schüler Anschauungsmaterial ist
MehrAntwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1754 21.01.2013 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Prof. Dr. Claudia Dalbert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
MehrName Vorname Geburtsdatum Nationalität. Anlass und Ziel der Förderdiagnostik: Ersteinschätzung Fortschreibung Abschlusseinschätzung
Schule (Stempel) Beschreibung des Bedarfs an sonderpädagogischer Beratung, Begleitung und Unterstützung bei Verbleib an der Regelschule (Bezug: RdErl. des MK vom 23.4.2015 23 84003 Unterrichtsorganisation
MehrFörderkonzept der IGS Schönenberg-Kübelberg/Waldmohr
Förderkonzept der IGS Schönenberg-Kübelberg/Waldmohr Integration ist ein Grundrecht im Zusammenleben der Menschen, das wir als Gemeinsamkeit aller zum Ausdruck bringen. Es ist ein Recht, auf das jeder
MehrRechenschwäche und Rechenstörungen
Rechenschwäche und Rechenstörungen Schulrechtliche Grundlagen Folie 1 Ausgangslagen Verpflichtung zur individuellen Förderung (Prävention und integrierte Förderung, Beobachten, Wahrnehmen von Besonderheiten)
MehrSchulkonzeption der Dohrmann-Schule Bad Bevensen, d.
Hier: Schulkonzept/Entwicklungs- und Arbeitsschwerpunkte 29549 Bad Bevensen Lönsweg 12 Telefon 05821-2460 FAX 05821-477043 Schulkonzeption der Dohrmann-Schule Bad Bevensen, d. 1. Schulkonzeption 1. 1 Allgemeine
MehrReferentin: Ilka Marquardt Oktober 2011
Referentin: Ilka Marquardt Oktober 2011 1. Inklusion als gesamtgesellschaftlicher Prozess 2. Vorstellung des Pilotprojektes Auf dem Weg zur inklusiven Schule (Schulamtsbereich Brandenburg an der Havel)
MehrÜbergang Frühförderung/Schulkindergarten in die Schule
Übergang Frühförderung/Schulkindergarten in die Schule Die Rolle der Frühförderung und des Schulkindergartens beim Übergang in die Schule Landesverbandstagung LERNEN FÖRDERN, LV BW, 22.10. 2016 Ingrid
MehrSeite 1 von 9 VORIS Vorschrift Normgeber: Kultusministerium Aktenzeichen: 307-84001/3 Erlassdatum: 09.02.2004 Fassung vom: 16.07.2009 Gültig ab: 01.09.2009 Gültig bis: 31.12.2011 Quelle: Gliederungs -Nr:
MehrInklusion an der Regelschule
Inklusion an der Regelschule Fortbildungsveranstaltung für f r Lehrkräfte im Schuljahr 2011/2012 Carola Walter, StRin (Fö) Jutta Beer, KRin Christoph Eberle StR (Fö)( Programm 1. Was bedeutet Inklusion?
MehrÜbersicht über Kinder mit Förderbedarf in den Schulen der Gemeinde Grefrath
Der Bürgermeister X. Wahlperiode Sitzungsvorlage Nr. S 068 V Vorberatung keine Vorberatung keine Beschlussfassung Schulausschuss öffentlich Datum: 27.01.2015 Amt/Aktenzeichen 10/401.14 Auskunft erteilt:
MehrSonderschulen entwickeln sich zu Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren
FAQ zur Inklusion 1. Warum wurde das Schulgesetz geändert? Die Änderung des Schulgesetzes dient der weiteren schrittweisen Verwirklichung der Ziele des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 13. Dezember
MehrKONZEPT 2017/18. GEESTLANDSCHULE FREDENBECK Oberschule mit gymnasialem Zweig
Inklusion und Kooperation 1. Einleitung 2. Kooperation 2.1. Rahmenbedingungen 2.2. Ziele 3. Inklusion 3.1. Rahmenbedingungen 3.2. Förderpläne 3.3. Leistungsbewertung und Zeugnisse 3.4. Rolle des inklusiv
MehrMinisterium für Schule und Weiterbildung des Landes Islordrhein-Westfalen. An die Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln, Münster
Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Islordrhein-Westfalen Ministetium für Schule und Weiterbildung NRW, 40190 Düsseldorf An die Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln, Münster
Mehrgesendet von Garnet Eichholz 82 NICHTAMTLICHER TEIL SVBl 2/2013
gesendet von Garnet Eichholz 82 NICHTAMTLICHER TEIL SVBl 2/2013 NICHTAMTLICHER TEIL Aufsatz Die Verordnung zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung Marie-Christina Waje und Dr.
Mehr31. Netzwerktreffen Köln 21. und 22. März 2011
Einführung und Umsetzung inklusiver Bildungsangebote Länderbericht Thüringen 31. Netzwerktreffen Köln 21. und 22. März 2011 1 Veränderte Schuleingangsphase 1998 Projekt zur Schulentwicklung Veränderte
MehrZ E U G N I S S E bei sonderpädagogischer Förderung in den integrativen Lerngruppen (5./6. Klasse)
Z E U G N I S S E bei sonderpädagogischer Förderung in den integrativen Lerngruppen (5./6. Klasse) I Allgemeine Bestimmungen Stand: Dezember 2012 Zeugnisse bei zielgleicher Förderung [Bildungsgang der
MehrSchule am Ludwigsberg Förderschule Lernen Sonderpädagogisches Förderzentrum
Schule am Ludwigsberg Förderschule Lernen Sonderpädagogisches Förderzentrum Saarbrücken Schule am Ludwigsberg, Ziegelstr. 35, 66113 Saarbrücken Tel.: 0681/47741 Fax: 0681/498693 SCHULE HEUTE -Gelingensbedingungen
MehrGEB für Stuttgart Sonderschulen 16. November 2015
GEB für Stuttgart Sonderschulen 16. November 2015 Staatliches Schulamt Stuttgart / Schmalenbach Inklusion an Stuttgarter Schulen Inhalt 1. Informationen zur Änderung des Schulgesetzes für Baden-Württemberg
MehrFörderkonzept. Grundschule Ochtersum seit 2001 fortgeschrieben Beschluss der Gesamtkonferenz vom GS Ochtersum 1
Förderkonzept Grundschule Ochtersum seit 2001 fortgeschrieben Beschluss der Gesamtkonferenz vom 10.02.2010 Aktualisiert für das Schuljahr 2012/2013 GS Ochtersum 1 Das Förderkonzept ist ein Portfolio, dass
MehrWie man besondere Bedürfnisse in einer Schule unterrichtet
Quantitative Entwicklung des Gemeinsamen Lernens im Kreis Unna erfasster Zeitraum: Schuljahr 8/9 Schuljahr / Haftungsausschluss Die Inhalte dieser Broschüre wurden mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert
MehrUmsetzung des Art. 24 UN-Behindertenrechtskonvention in Bayern
Umsetzung des Art. 24 UN-Behindertenrechtskonvention in Bayern Behinderung In der UN-BRK ein offener, an der Teilhabe orientierter Begriff Begriff umfasst für den schulischen Bereich behinderte Schülerinnen
Mehr