Regionales Integrationskonzept für Kehdingen

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1 Regionales Integrationskonzept für Kehdingen (Stand: Januar 2009) 1. Einleitung 2. Gesetzliche Grundlagen der sonderpädagogischen Förderung 3. Formen der sonderpädagogischen Förderung 3.1 Sonderpädagogische Grundversorgung 3.2 Mobile Dienste 3.3 Sprachsonderunterricht 3.4 Zusammenarbeit von Grundschule und Förderschule 3.5 Integrationsklassen 3.6 Kooperationsklassen 3.7 Unterricht in Förderschulen 4. Lernen unter einem Dach Regionale Integrationskonzepte 5. Situation in Kehdingen 5.1 Region Kehdingen 5.2 Sonderpädagogische Förderung in Kehdingen 6. Regionales Integrationskonzept in Kehdingen 6.1 Zielsetzung 6.2 Umsetzung des Konzepts 6.3 Allgemeine Aufgaben 6.4 Aufgaben der Förderschullehrkraft 6.5 Zeitpunkt der Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs 6.6 Die Astrid-Lindgren-Schule in Freiburg als Förderzentrum 6.7 Mindeststandards 6.8 Eckpunkte der Zusammenarbeit 7. Ausblick 1

2 1. Einleitung Die sonderpädagogische Förderung ist in Niedersachsen - wie in den anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland - in Bewegung geraten. Seit der Veröffentlichung der Empfehlungen zur sonderpädagogischen Förderung in den Schulen in der Bundesrepublik Deutschland der Kultusministerkonferenz vom und den nachfolgenden Empfehlungen zu allen Förderschwerpunkten (Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Hören, Sehen, kranke Schülerinnen und Schüler, Schülerinnen und Schüler mit autistischem Verhalten) wird ein allmählicher und behutsamer Umbau des Systems der sonderpädagogischen Förderung zu mehr gemeinsamem Unterricht und zu mehr gemeinsamer Erziehung angestrebt. Eine institutionsbezogene Sichtweise ("Sonderschulbedürftigkeit") wird in der fachlichen und bildungspolitischen Diskussion von einer personenbezogenen Sichtweise ("Sonderpädagogischer Förderbedarf") abgelöst. 2. Gesetzliche Grundlagen der sonderpädagogischen Förderung Seit der Novellierung des Niedersächsischen Schulgesetzes 1993 ist das Ziel Gemeinsamer Unterricht der Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf gesetzlich verankert ( 4): "Schülerinnen und Schüler, die einer sonderpädagogischen Förderung bedürfen ( 14 Abs. 2 Satz 1), sollen an allen Schulen gemeinsam mit anderen Schülerinnen und Schülern erzogen und unterrichtet werden, wenn auf diese Weise dem individuellen Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler entsprochen werden kann und soweit es die organisatorischen, personellen und sächlichen Gegebenheiten erlauben." 2

3 Der gemeinsame Unterricht wird als Ziel beschrieben und als vorrangig anzustrebende Organisationsform. Der gemeinsame Unterricht ist einzurichten, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: Mit der Integrationsmaßnahme muss dem individuellen Förderbedarf des Schülers entsprochen werden und die organisatorischen, personellen und sächlichen Gegebenheiten müssen die Maßnahme erlauben. Der Gesetzgeber hat mit dieser Formulierung kein Wahlrecht der Eltern zwischen Förderschule und gemeinsamen Unterricht für ihre Kinder verankert. 3. Formen der sonderpädagogischen Förderung 3.1 Sonderpädagogische Grundversorgung Erstmals 1996 wurde in einem Pilotprojekt in Wiesmoor die Organisationsform der Sonderpädagogischen Grundversorgung eingerichtet: Schülerinnen und Schüler mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf in den Schwerpunkten Lernen, emotionale und soziale Entwicklung oder Sprache verbleiben in der zuständigen Grundschule. Die Klassen dieser Grundschulen erhalten zur Unterstützung der Grundschullehrkräfte eine zusätzliche Versorgung mit rechnerisch zwei Unterrichtsstunden pro Klasse durch eine Förderschullehrkraft. Die Stunden für die Grundversorgung werden der beteiligten Schule als flexibel einsetzbares Kontingent zur Verfügung gestellt ebenso kann aus den Stunden für mehrere beteiligte Schulen in einer Region ein Kontingent gebildet und bedarfsorientiert eingesetzt werden. Der Einsatz der Förderschullehrkräfte bezieht sich dabei nicht nur auf die Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf, sondern ist durch Diagnostik, Erstellung von Förderplänen, 3

4 Fördermaßnahmen und Beratung der Grundschullehrkräfte auch präventiv ausgerichtet. Die sonderpädagogische Grundversorgung stellt die Weiterentwicklung des seit über 25 Jahren praktizierten Sprachsonderunterrichts und der Zusammenarbeit zwischen Grundschule und Förderschule in dauerhafter und verlässlicher Form dar. 3.2 Mobile Dienste Schülerinnen und Schüler mit einem Förderbedarf in anderen Schwerpunkten als Lernen und geistige Entwicklung, die aufgrund ihrer individuellen kognitiven Voraussetzungen nach den Richtlinien der anderen allgemein bildenden Schule unterrichtet werden, können zielgleich integriert werden. Für Schülerinnen und Schüler mit einem solchen Förderbedarf werden nach Möglichkeit Mobile Dienste zur Verfügung gestellt. Förderschullehrkräfte mit der entsprechenden Qualifikation suchen die Kinder und Jugendlichen in ihren jeweiligen Schulen auf. Diese Lehrkräfte arbeiten zugleich präventiv, indem sie Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf unterstützen und Lehrkräfte und Schulträger beraten. 3.3 Sprachsonderunterricht Bereits seit 1977 können Förderschullehrerinnen und Förderschullehrer auf der Grundlage der Verordnung zur Aufnahme und Überweisung in die Sonderschule vom (SVBl. 8/1977, Seite 214 ff) in Grundschulen präventiv tätig werden, um Schülerinnen und Schülern mit einem Förderbedarf im Schwerpunkt Sprache durch Sprachsonderunterricht zu unterstützen. Neben der Diagnostik und der Förderung der Kinder ist die Beratung der Grundschullehrkräfte durch die Förderpädagoginnen und - pädagogen bedeutsam. 4

5 3.4 Zusammenarbeit von Grundschule und Förderschule Die positiven Ergebnisse des Sprachsonderunterrichts führten zu einer Ausweitung durch den Erlass über die Zusammenarbeit von Grundschulen und Sonderschulen vom (SVBl. 3/1987 Seite 55 f.). Dieser Erlass ermöglicht einen weitergehenden Einsatz von Förderschullehrkräften in Grundschulen. Er ist durch die Aufgabenstellungen für die Förderschullehrkräfte (Diagnostik, Fördermaßnahmen, Beratung der Grundschullehrkräfte) präventiv ausgerichtet. So soll bereits dem Entstehen von Problemen in den Bereichen Lernen, Sprache und Verhalten entgegen gewirkt werden. 3.5 Integrationsklassen Seit 1986 können Kinder und Jugendliche mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf in den Bereichen Lernen und geistige Entwicklung Integrationsklassen in allen anderen allgemein bildenden Schulen besuchen. Sie werden dort zieldifferent unterrichtet, d. h., sie werden nach den curricularen Vorgaben für die Förderschulen mit den Schwerpunkten Lernen oder Geistige Entwicklung unterrichtet. Die Lehrkraft der allgemein bildenden Schule wird mit bis zu fünf Wochenstunden pro Schülerin oder Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf durch eine Förderschullehrkraft unterstützt. 3.6 Kooperationsklassen Seit einigen Jahren entwickeln sich in Niedersachsen auf der Grundlage des 25 NSchG intensive Formen der Zusammenarbeit zwischen Förderschulen und Grundschulen. Ein wesentliches Ergebnis dieser von den beteiligten Schulen vor Ort initiierten Zusammenarbeit ist die Einrichtung von Kooperationsklassen. Dies sind Klassen, die organisatorisch zu einer Förderschule (insbesondere der Schule für geistig Behinderte) gehören, aber im Gebäude einer Grundschule untergebracht sind. Diese ausgelagerte Klasse der Förderschule und eine entsprechende Klasse der Grundschule nutzen die räumliche Nähe, um 5

6 gemeinsam Bereiche des Schullebens zu gestalten oder nach Absprache gemeinsamen Unterricht zu realisieren. 3.7 Unterricht in Förderschulen Kehdinger Schülerinnen und Schüler wohnen im Einzugsbereich der Astrid- Lindgren-Schule in Freiburg, Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen, der Förderschule Ottenbeck mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung und der Sprachheilklassen der GS Bockhorster Weg in Stade. 4. Lernen unter einem Dach Regionale Integrationskonzepte Mit dem Ziel, die Anzahl der Kinder spürbar zu erhöhen, die sich in integrativen Maßnahmen befinden, hat der Niedersächsische Landtag hat am beschlossen, die Fortführung der Integration von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf vorzunehmen. Der Auftrag des Landtags an das Kultusministerium lautete, eine Rahmenplanung zu erarbeiten. In der vom Niedersächsischen Kultusministerium veröffentlichten Lernen unter einem Dach - Rahmenplanung für die Fortführung der Integration von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf Lernen unter einem Dach Niedersachsen macht Schule vom heißt es: "Die Fortführung der Integration von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf wird im Rahmen von Regionalen Integrationskonzepten geplant und abgesichert. In regionalen Integrationskonzepten wird ausgewiesen, wie und in welcher Form Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf in verschiedenen Schwerpunkten in einer Region (Einzugsbereich einer 6

7 Förderschule, einer Gemeinde oder eines Landkreises oder Teilen davon) in Umsetzung des 4 des Niedersächsischen Schulgesetzes im Gemeinsamen Unterricht und in Förderschulen gefördert werden können. Die Sonderschule als Förderzentrum erhält dadurch eine besondere Aufgabe." Ihre Umsetzung gehört zu den drei großen Reformprojekten, die die Landesregierung angesichts äußerst knapper Ressourcen in einem zeitlichen Rahmen von etwa zehn Jahren umsetzen will. Diese werden den regionalen Bedingungen und Gegebenheiten angepasst und nach eigenen Zeitplänen umgesetzt. 5. Situation in Kehdingen 5.1. Die Region Kehdingen Das Einzugsgebiet der Region Kehdingen erstreckt sich von Balje bis Assel. Sie ist gekennzeichnet durch eine schwach entwickelte Infrastruktur, insbesondere eine hohe Arbeitslosigkeit und wenige Arbeitsplätze, ein geringes kulturelles Angebot, eine schlechte Anbindung an den ÖPNV, ein geringes Freizeitangebot und kaum Jugendpflegemaßnahmen. Unter diesen Aspekten ist Kehdingen vergleichbar mit anderen ländlichen, schwach strukturierten Gebieten Niedersachsens. Die Ursachen für das Scheitern der Kinder an der Grundschule, die dann die Förderschule besuchen müssen, liegen oft im sozialen Umfeld der Kinder, das ihnen kaum Anregungen zum Lernen bietet. Hinzu kommt häufig eine desolate Situation in Bezug auf Wohnraum, Finanzen, Arbeitslosigkeit, Familienstruktur, Gewalterfahrungen, Erfahrungen mit Suchtproblemen. Kehdingen bietet diesen Familien, die zumeist von Sozialhilfe abhängig sind, günstigen Wohnraum, der von Menschen hinterlassen wird, die Arbeit in anderen Regionen gefunden haben. Daraus erklärt sich u.a. die Tatsache, dass die Grundschulen in Kehdingen einen Rückgang der SchülerInnenzahl zu 7

8 verzeichnen haben, die Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen als Schule der Armen aber in den letzten Jahren um mehr als 40% gewachsen ist. Die mangelnde Infrastruktur unseres ländlichen Raums bietet den Familien unserer SchülerInnen keine Perspektive, ihre Situation aus eigener Kraft zu verändern. Selbst wenn Familien versuchen, Hilfe in Anspruch zu nehmen, scheitern sie oft an ihrer mangelnden Mobilität und der Entfernung zu Fachärzten, Therapeuten, Erziehungsberatern u.a. Schon aus der Sozialraumbeschreibung für den Landkreis Stade aus dem Jahr 1999 geht hervor, dass die Kinder aus Kehdingen unter wesentlich schlechteren Bedingungen aufwachsen müssen, als Kinder aus dem Südkreis. Die Gemeinden Nordkehdingen und Drochtersen nehmen unter den 10 Samtund Einheitsgemeinden im Landkreis unter Berücksichtigung jugendrelevanter Merkmale die Plätze 8 und 10 ein. Dazu eine Statistik aus der erwähnten 8

9 Studie 9

10 Seit 1999 (dem Jahr der Sozialraumbeschreibung) hat sich die wirtschaftliche und soziale Entwicklung Kehdingens noch zugespitzt. Das Angebot von Arbeitsplätzen ist weiter rückläufig. Erst kürzlich gingen hunderte von weiteren Arbeitsplätzen durch die Schließung des Aluminiumwerkes in Stade verloren. An den sieben Grundschulstandorten werden in 49 Klassen 918 Schülerinnen und Schüler unterrichtet. In der Astrid-Lindgren-Schule, der Förderschule der Region, werden in zwei kombinierten Primarstufen-Klassen zurzeit 19 Schülerinnen und Schüler unterrichtet. Zuordnung aller Schülerinnen und Schüler, die die Astrid-Lindgren-Schule besuchen, zu den Einzugsbereichen der allgemeinen Schulen. (Schuljahr 2007/08) Schule Primarstufe Sekundarstufe GS Balje 0 GS Oederquart 0 GS Freiburg 3 Nils-Holgerson-GS, Wischhafen 2 GS Dornbusch 2 GS Drochtersen 6 GS Assel 6 HRS Kehdingen, Freiburg Elbmarschenschule, KGS Drochtersen Andere 2 Gesamt

11 Das ergibt eine Gesamtsumme von 52 Schülerinnen und Schülern. Vorhandene FörderschullehrerInnen-Stunden im Primarbereich der Astrid- Lindgren-Schule: 19 x 2,5 = 47,5 Stunden 5.2. Sonderpädagogische Förderung in Kehdingen Vor Einführung des Regionalen Integrationskonzeptes in Kehdingen (RIK) wird die sonderpädagogische Förderung wie folgt umgesetzt: 22 Stunden Sprachsonderunterricht und Kooperation GS - FöS 43 Stunden Integrationsklassen GSn und Sek. I 6. Regionales Integrationskonzept in Kehdingen 6.1 Zielsetzung Das regionale Integrationskonzept für Kehdingen versucht den gemeinsamen Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf in den allgemeinen Schulen zu verankern. Der gemeinsame Unterricht verfolgt folgende Ziele: Schülerinnen und Schüler können ihren Mitschülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf durch positive Vorbilder in der Gruppe Lernanreize geben und beim Aufbau sprachlicher und sozialer Fähigkeiten anregen! Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf sollen in dem Lernumfeld der Grundschule lernen, ein positives Selbstkonzept zu entwickeln und abzusichern! "Nichtbehinderte" Schülerinnen und Schüler sollen im täglichen Umgang mit "behinderten" Schülerinnen und Schülern ihre 11

12 Sozialkompetenz stärken! Die schulische Förderung soll in ihrem sozialen Umfeld, in der heimischen Grundschule vollzogen werden, damit Freundschaften auch nachmittags selbstständig gepflegt werden können! Der persönliche Umgang miteinander in konkreten alltäglichen Anlässen soll alle Schülerinnen und Schüler befähigen, andere in ihrem Anderssein zu erleben und zu akzeptieren! Durch die präventive Arbeit der Integrationsteams wird der Entstehung sonderpädagogischen Förderbedarfs vorgebeugt! Die Schüler werden wo es möglich ist zielgleich oder wo es nötig ist zieldifferent unterrichtet. Außerdem wird in allen Grundschulen sonderpädagogische Kompetenz für die präventive Arbeit zur Verfügung gestellt. Die präventive Arbeit in den Grundschulen soll helfen, Probleme frühzeitig zu erkennen und mit Hilfe individualisierter Förderpläne zu beheben. Im Regionalen Integrationskonzept für Kehdingen sollen folgende Formen der sonderpädagogischen Unterstützung zusammengeführt werden: Die sonderpädagogische Grundversorgung ist das zentrale Element des Regionalen Integrationskonzeptes. Alle Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf verbleiben in den beteiligten Grundschulen des Einzugsbereichs der Astrid-Lindgren-Schule in Freiburg, sofern der Förderbedarf in den Bereichen Lernen, Sprache und Verhalten besteht. Die mobilen Dienste sollen fester Bestandteil des RIK werden. Die zur Verfügung stehenden Stunden bleiben erhalten. 12

13 Die bestehenden Integrationsklassen sollen fortgeführt werden. Die Einrichtung von Integrationsklassen für Kinder mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung ist weiterhin möglich. Im Rahmen des RIK müssen Integrationsklassen mindestens an den Standorten, in denen es integrative Kindergartengruppen gibt, regelmäßig eingeplant werden. Bedarf: Ergibt sich während der Projektphase in Abhängigkeit vom Einzelfall. Kooperationsklassen mit der Förderschule mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung sind im RIK weiterhin möglich. Nach vollständiger Einführung des RIK werden keine Kinder mehr in die Primarstufe der Astrid-Lindgren-Schule aufgenommen. Die A-L-S wird nur noch Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe 1 haben. In die Sprachheilklassen der GS Bockhorster Weg werden keine Kinder aus Kehdingen mehr aufgenommen. Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung aus Kehdingen werden entweder in Integrationsklassen oder an der Förderschule Ottenbeck unterrichtet. 6.2 Umsetzung des Konzepts Stufenweise Einführung Die Sonderpädagogische Grundversorgung wird stufenweise eingeführt. Im Schuljahr 2009/2010 werden die Schulkindergartengruppe der GS Assel und die ersten Klassen der Grundschulen Assel und Balje, sowie die zweite Klasse der GS Oederquart und die dritten Klassen der Gs Drochtersen in einer Pilot- Phase mit Förderschullehrerstunden versorgt. Mit dem Schuljahr 2008/2009 werden dann keine Kinder aus den beteiligten Klassen zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs mehr gemeldet. In den folgenden Jahren werden weitere Jahrgänge einbezogen. 13

14 Angestrebt wird die Beteiligung aller Grundschulen im Einzugsbereich der Astrid-Lindgren-Schule. Ein Lehrerstundenmehrbedarf entsteht mit dem Beginn im Erprobungsjahr. Bedarf bei 8 beteiligten Klassen x 2 Std. = 16 Lehrerstunden Der Sprachsonderunterricht und die Zusammenarbeit zwischen Grundschulen und Förderschulen soll so lange erhalten bleiben, wie noch nicht alle Grundschulklassen in das RIK einbezogen sind. Personalbedarf In den Grundschulen im Einzugsbereich der Astrid-Lindgren-Schule besteht zurzeit eine Zusammenarbeit Förderschule Grundschule bzw. es wird Sprachsonderunterricht erteilt. Eine Akzeptanz des Regionalen Integrationskonzepts für Kehdingen wird nur zu erreichen sein, wenn die präventive Arbeit in den Grundschulen erhalten bleibt. Ein Abbau zugunsten der Unterrichtsversorgung ist zu vermeiden. In der Pilot-Phase entsteht ein Bedarf von 16 Stunden von Förderschul- Lehrkräften. An der Astrid-Lindgren-Schule werden aber noch beide Primarstufen-Klassen bestehen bleiben. Dieser Bedarf entsteht also zusätzlich. Nach der Einführung der sonderpädagogischen Grundversorgung an allen Grundschulen in allen Jahrgängen entsteht ein Bedarf von 98 Stunden. Vorhanden sind 78,5 Stunden ( 47,5 Stunden im Primarbereich der A-L-S und 31 Stunden für Kooperation mit GSn und Sprachsonderunterricht ). Es entsteht ein Mehrbedarf von 19,5 Stunden. 14

15 Bedarf bei 49 Klassen x 2 Stunden: 98 Stunden von Förderschul-Lehrkräften Für besonderen sonderpädagogischen Förderbedarf (z. B. durch eine Integrationsklasse oder anderen anrechenbaren Zusatzbedarf) entsteht weiterer Lehrerbedarf, der sich allerdings erst aus der laufenden Arbeit ergibt. Verfahren zur Verteilung der Förderschullehrerstunden Die Zuweisung von Förderschullehrerstunden erfolgt auf der Basis von 2 Wochenlehrerstunden pro Grundschulklasse und Schulkindergartengruppe. Dieses Stundenkontingent wird der Astrid-Lindgren-Schule in Freiburg als Förderzentrum zugewiesen. Die Verteilung auf die Grundschulen berücksichtigt regionale Gegebenheiten wie soziale Brennpunkte, die Häufigkeit des Auftretens von sonderpädagogischem Förderbedarf in den genannten Schwerpunkten und das Vorhandensein eines besonderen Förderbedarfs im jeweils nächsten Jahr.Dazu bedarf es der Vorlage eines beschlossenen Förderkonzepts der Grundschule. Eine Dienstbesprechung der Vertreter (Schulleiterinnen und Schulleiter, eine Lehrerin oder Lehrer, eine Förderschullehrerin oder Förderschullehrer) der beteiligten Schulen entscheidet jeweils vor Beginn des Schuljahrs über die Verteilung der Stunden aus dem Kontingent auf die Grundschulen für das folgende Schuljahr. Zu dieser Dienstbesprechung wird die Landesschulbehörde eingeladen. Sie erhält ein Protokoll der Versammlung. Berücksichtigt werden insbesondere die Kontinuität der pädagogischen Arbeit und die Arbeitsbedingungen der abzuordnenden Förderschullehrkräfte. 6.3 Allgemeine Aufgaben 15

16 Die zukünftige präventive und integrative Arbeit der Grund- und Förderschullehrkräfte bezieht sonderpädagogische Prinzipien der Förderschwerpunkte Lernen, Sprache und Verhalten ein. Schülerinnen und Schüler mit Lernstörungen, Teilleistungsschwächen oder/und im Leistungsverhalten werden in strukturierten Lernsituationen, in denen Schwächen in elementaren Bereichen der Lernentwicklung wie o Wahrnehmung, o Emotionalität, o Motorik, o Kognition und o sprachliche Kommunikation entdeckt und behoben werden können, gefördert. Die Zone der aktuellen Entwicklung ist Ausgangspunkt des pädagogischen Bemühens. Interesse an den Inhalten soll geweckt werden und die handelnde Durchdringung der Bildungsinhalte soll ermöglicht werden. Schülerinnen und Schüler mit sprachlichen Beeinträchtigungen sollen lernen, die Fähigkeit zum sprachlichen Handeln auszubauen, indem insbesondere kommunikatives Handeln in natürlichen Situationen angebahnt wird. Voraussehbare Probleme beim Schriftspracherwerb sollen durch methodische Maßnahmen gemildert werden. Bei Schülerinnen und Schülern, deren emotionale und soziale Entwicklung gestört erscheint und die keiner Heimunterbringung bedürfen, wird der Aufbau von Grundverhaltensweisen angebahnt. Strukturierte Unterrichtssituationen helfen, die Orientierungslosigkeit zu überwinden. Transparente und konsequente Erziehungsmuster der Lehrkräfte tragen dazu bei, dass die Schüler lernen, sich selbst zu steuern und sich im sozialen Umfeld zu orientieren. 16

17 Falls außerschulische Dienste beteiligt sind, ist eine Koordinierung vorzunehmen. Die einzelnen Grundschulen erstellen für die präventive und sonderpädagogische Arbeit in Zusammenarbeit mit dem Förderzentrum ein Förderkonzept. Ein Förderkonzept gibt Antwort auf folgende Fragen: Nach welchen pädagogischen Grundsätzen wird die pädagogische Arbeit geplant? In welcher Form wird der Unterricht strukturiert? Dabei können neben dem gemeinsamen Unterricht aller Schüler in der Klasse mit einer oder zwei Lehrkräften auch zeitlich begrenzte Fördergruppen oder Einzelunterricht als erforderlich angesehen werden. Werden Schwerpunkte in einzelnen Klassen gebildet? In mehrzügigen Grundschulen z. B. könnte die Arbeit in einzelnen Klassen mit einer besonderen pädagogischen Ausrichtung und der Konzentration von Sonderschullehrerstunden in diesen Klassen vorgenommen werden. Ggf. kann bei der Klassenstärke von Parallelklassen differenziert werden. 6.4 Aufgaben der Förderschullehrkraft Die sonderpädagogische Arbeit kann folgende Bereiche umfassen: die unterrichtlichte Tätigkeit darüber hinaus außerhalb der Unterrichtsverpflichtung: die Beratung der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Eltern eine begleitende Diagnostik die gemeinsame Erarbeitung von schulischen und individuellen Förderkonzepten 17

18 6.5 Zeitpunkt der Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs Mit der Vergabe des ersten Notenzeugnisses müssen die Noten für alle Schüler in der Klasse vergleichbar sein. Deshalb kann es notwendig sein, das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs einzuleiten, um zu vermeiden, dass Schüler mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf jeweils ein mangelhaft oder ungenügend für ihre Leistung erhalten, obwohl sie sich individuell verbessert haben. In Klasse 1 und 2 ist eine Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs noch nicht nötig. Sie kann aber schon zu Beginn des dritten Schuljahrs notwendig werden. Deshalb kann von dem als Meldetermin abgewichen werden. 6.6 Die Astrid-Lindgren-Schule in Freiburg als Förderzentrum An der Astrid-Lindgren-Schule wird es nach der Realisierung der Sonderpädagogischen Grundversorgung keine Klassen im Primarbereich mehr geben. Die Schülerinnen und Schüler, die nach ihrer Grundschulzeit einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben, besuchen die Astrid-Lindgren- Schule in Freiburg mit Beginn des 5. Schuljahres. Die Astrid-Lindgren-Schule nimmt als Förderzentrum im Rahmen der Sonderpädagogischen Grundversorgung folgende Aufgaben wahr: Präventive und integrative Arbeit in den Grundschulen ihres Einzugsbereichs. Koordinierung der Feststellung des quantitativen Bedarfs in den Grundschulen. Das Verfahren zur Verteilung der Stunden der Förderschullehrkräfte auf die Grundschulen wird von der Astrid-Lindgren-Schule gemeinsam mit den Grundschulen durchgeführt. Jeweils vor Beginn des Schuljahrs wird auf einer Dienstbesprechung der beteiligten Schulen vereinbart, wie die Stunden verteilt werden. Neben der Anzahl der Klassen sollen soziale Indikatoren und besondere "Fälle" berücksichtigt werden. 18

19 Die Astrid-Lindgren-Schule bietet den Förderschullehrkräften, die an den Grundschulen arbeiten, die Möglichkeit des Austausches und der (schulinternen) Fortbildung. Den beteiligten Förderschullehrkräften wird ermöglicht, Probleme erörtern zu können. Außerdem muss Sorge dafür getragen werden, dass die sonderpädagogische Kompetenz durch die gemeinsamen Besprechungen aufgefrischt wird. 6.7 Mindeststandards Die Gespräche und Diskussionen in den Kollegien der Förderschule und der Grundschulen haben deutlich gemacht, dass es noch Skepsis gegenüber dem Integrationskonzept gibt. Diese bezieht sich insbesondere auf die Sorge, dass auf Kolleginnen und Kollegen erhebliche Mehrbelastungen zukommen. Darüber hinaus wird befürchtet, dass die jetzigen Rahmenbedingungen sich im Laufe der Zeit (weiter) verschlechtern könnten. Deshalb werden Mindeststandards (die aktuellen Rahmenbedingungen) benannt, die eine Fortführung des Versuchs weiter zulassen, bzw. zu einem Abbruch bzw. Auslaufen des Versuchs führen. Mindeststandards sind: 1. Eine verlässliche Versorgung mit 2 Förderschullehrerstunden pro Grundschulklasse. 2. Die Unterrichtsversorgung der Förderschule ist gesichert. 3. Die StaBUS-Stunden für die Grundschulen bleiben erhalten. 6.8 Eckpunkte der Zusammenarbeit Eckpunkte der Zusammenarbeit von GrundschullehrerInnen und FörderschullehrerInnen bei der sonderpädagogischen Grundversorgung 19

20 1. Die rechnerische Versorgung beträgt zwei FörderschullehrerInnen-Stunden pro GS-Klasse. 2. Über den Einsatz der zugewiesenen Stunden wird in den Grundschulen entschieden. An der Entscheidung sind die dort tätigen Förderschullehrkräfte zu beteiligen. 3. Die FörderschullehrerInnen werden an nicht mehr als zwei Schulen eingesetzt. 4. Die Förderschullehrkräfte sind gleichberechtigte Mitglieder des Grundschul-Kollegiums. 5. Grundschullehrkraft und Förderschullehrkraft arbeiten im Team. 6. Entscheidungen und Unterrichtsplanung erfolgen gemeinsam. 7. Die SchülerInnen werden zieldifferent am gleichen Gegenstand unterrichtet. 8. Offene Unterrichtsformen werden angestrebt, die SchulerInnen werden zum selbstständigen Arbeiten angeleitet. 9. Nach Möglichkeit sollen Gruppenräume zur Verfügung stehen. Wo dies nicht möglich ist, müssen übergangsweise andere Ausweichmöglichkeiten geschaffen werden. 10. Die materielle Ausstattung muss für einen zieldifferenten Unterricht geeignet sein. Der Schulträger der Grundschule trägt dem erhöhten Bedarf Rechnung. 11. Die beteiligten Lehrkräfte machen ihren Anspruch auf Fortbildung deutlich und besuchen entsprechende Veranstaltungen. 12. Für den Fall, dass in der Zusammenarbeit Konflikte auftreten, soll Supervision, etwa durch Einschalten des schulpsychologischen Dienstes, möglich sein. 7. Ausblick Für die Weiterentwicklung des Regionalen Integrationskonzepts für Kehdingen können folgende Bereiche geprüft werden: 20

21 - Realisierung eines Konzepts der Kooperation mit den weiterführenden Schulen (HRS Kehdingen und Elbmarschenschule Drochtersen) - Einsatz anderer Berufsgruppen wie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Therapeutinnen und Therapeuten. 21

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