Stadtgemeinde Baden Hauptplatz 1 A-2500 Baden Tel.: Örtlichen Raumordnungsprogrammes

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1 Hauptplatz 1 A-2500 Baden Tel.: Entwurf zur Änderung des Örtlichen Raumordnungsprogrammes GZ: /17-OE Baden, im Juni 2017 raum und plan raumplanung landschaftsplanung beratung Dipl.-Ing. Josef Hameter Ingenieurkonsulent für Raumplanung und Raumordnung staatlich befugter und beeideter Ziviltechniker Morenogasse 6/2, 2540 Bad Vöslau Filiale: Am Flachhard 9, 2500 Baden office@raumundplan.at

2 Inhaltsverzeichnis Entscheidung über die Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung (SUP)... 3 Erläuterungsbericht zur Änderung des Örtlichen Raumordnungsprogrammes der Stadtgemeinde Baden... 8 Übersicht über die geplanten Änderungspunkte Erläuterung der geplanten Änderungspunkte Fabriksgasse 3 (ÖEK) Fabriksgasse 3 (FWP) Aufbereitung und Darstellung der Themen Bevölkerungsentwicklung, Naturgefahren und Baulandbilanz gemäß 25 Abs. 4 NÖ-ROG Flächenbilanz Verordnungsentwurf zur Änderung des Örtlichen Raumordnungsprogrammes der Stadtgemeinde Baden raum und plan Juni 2017 Seite 2

3 Hauptplatz 1 A-2500 Baden Tel.: Änderung des Örtlichen Raumordnungsprogrammes der Stadtgemeinde Baden Entscheidung über die Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung (SUP) GZ: /17-OE Baden, im Juni 2017 raum und plan raumplanung landschaftsplanung beratung Dipl.-Ing. Josef Hameter Ingenieurkonsulent für Raumplanung und Raumordnung staatlich befugter und beeideter Ziviltechniker Morenogasse 6/2, 2540 Bad Vöslau Filiale: Am Flachhard 9, 2500 Baden office@raumundplan.at

4 An das Amt der Niederösterreichischen Landesregierung Abt. Bau- und Raumordnungsrecht RU 1 als Umweltbehörde gemäß NÖ ROG 2014 Landhausplatz ST. PÖLTEN Juni 2017 Betrifft: Stadtgemeinde Baden, Änderung des Örtlichen Raumordnungsprogrammes Entscheidung über die Durchführung einer strategischen Umweltprüfung (SUP) Die Stadtgemeinde Baden beabsichtigt, das Örtliche Raumordnungsprogramm zu ändern. Die jeweiligen Entwürfe (erstellt von DI Josef Hameter im Juni 2017) liegen bei. Zu den im beiliegenden Vorentwurf dargestellten Änderungen des Örtlichen Raumordnungsprogrammes wird nach eingehender Abschätzung sämtlicher relevanter Kriterien entschieden, ob und welche Untersuchungen im Zuge der strategischen Umweltprüfung durchgeführt werden. Beiliegende Unterlagen werden der Umweltbehörde zur Kenntnisnahme bzw. zur Abgabe einer Stellungnahme übermittelt.. (Datum, Unterschrift des Bürgermeisters) Beilagen: Vorentwurf Untersuchungsergebnisse des Screenings (Screening Formular 2)

5 Screening Formular 2 Stadtgemeinde Baden bei Wien Änderung des Örtlichen Raumordnungsprogrammes Prüfung der Notwendigkeit über die Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung (SUP) erstellt vom ZT-Büro DI Josef Hameter unter der Planzahl /17-OE am Zu der im beiliegenden Vorentwurf dargestellten Änderung des ÖROP wird festgestellt: A: kein Screening erforderlich keine SUP Änderungspunkte vom Inhalt und Umfang so geringfügig, dass erhebliche negative Auswirkungen auf die Umwelt ausgeschlossen werden können Änderungen im Rahmen eines ÖEK bereits in ausreichender Tiefe vorgeprüft B: SUP obligatorisch durchzuführen Änderungspunkte als Rahmen für Projekte gemäß Anhänge I und II der UVP-Richtlinie (85/337/EWG) Änderungspunkte mit möglicherweise erheblichen Auswirkungen auf Europaschutzgebiete betroffene Änderungspunkte: betroffene Änderungspunkte: betroffene Änderungspunkte betroffene Änderungspunkte: SUP erforderlich C: Screening erforderlich (Tabellen 1 und 2) Screeningergebnis: erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt möglich weitere Untersuchungen erforderlich. Screeningergebnis: erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt nicht zu erwarten weitere Untersuchungen nicht erforderlich. betroffene Änderungspunkte: betroffene Änderungspunkte: 1.1 und 1.2 Das Ziel der Erstabschätzung laut Tabelle 1 und 2 besteht darin, zu prüfen, ob nähere Untersuchungen zur Feststellung möglicher Umweltauswirkungen erforderlich sind. Wenn die Erstabschätzung ergibt, dass erhebliche Umweltauswirkungen ausgeschlossen werden können, sind weitere Untersuchungen (= Durchführung einer SUP) in Form eines Umweltberichts nicht erforderlich.

6 Tabelle 1: Erstabschätzung der Auswirkungen Nr. 1.1, 1.2 Änderungsmaßnahme(n) Umnutzung ehemaliger Spiel- und Sportflächen; Widmung als "BS-Tech"; Schutzgüter und mögliche Auswirkungen Klima: BEWERTUNG DER AUSWIRKUNGEN nicht erheblich positiv keine oder gering erheblich hoch kumulativ Begründungen, Erläuterungen, Nachweise - Durchlüftung durch die großteils versiegelte Sportfläche des ehem. Eislaufplatzes sind keine wesentlichen Auswirkungen zu erwarten Oberflächengewässer - Uferfreihaltung keine Uferbereiche betroffen Natur, Landschaft: - Beunruhigung Durch die Lage der künftigen Baulandfläche im Anschluss an - Zerstörung bestehendes Siedlungsgebiet - Zerschneidung sind keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten - Wald kein Wald betroffen - Erholung keine erheblichen Auswirkungen aufgrund des bereits länger geschlossenen Eislaufplatzes zu erwarten Menschliche Gesundheit und Sachwerte: - Lärm Aufgrund der Nutzung als Büros, Labors, u.ä. sind keine - Erschütterungen ortsunüblichen Emissionen od. Erschütterungen zu erwarten - Geruch Aufgrund der Nutzung als Büros, Labors, u.ä. sind keine ortsunüblichen Emissionen zu erwarten - Unfallgefahren Aufgrund der geplanten Nutzung nicht zu erwarten - Standortgefahren keine relevanten Standortgefahren bekannt - Oberflächenabfluss - Hochwasserabfluss Kultur, Ästhetik: durch die großteils versiegelte Sportfläche des ehem. Eislaufplatzes sind keine wesentlichen Auswirkungen zu erwarten keine relevanten Gewässer in unmittelbarer Nähe vorhanden - Erbe, Denkmal keine denkmalgeschützten Objekte oder Bodendenkmale betroffen - Ortsbild Durch parallel stattfindenden Änderung des Bebauungsplanes nicht zu erwarten; Maßnahmen weitgehend "ortsbildneutral" - Landschaftsbild durch die innerstädtische Lage in keinem relevanten Ausmaß betroffen

7 Tabelle 2: Kumulative Auswirkungen der Änderungsmaßnahmen Nr. 1.1, 1.2 Änderungsmaßnahme(n) Umnutzung ehemaliger Spielund Sportflächen; Widmung als "BS- Tech"; Schutzgüter und mögliche Auswirkungen Boden: BEWERTUNG DER AUSWIRKUNGEN nicht erheblich positiv keine oder gering erheblich hoch Begründungen, Erläuterungen, Nachweise - Bodenverbrauch Die Ausweitung des gewidmeten Baulandes wird als absolut geringfügig eingestuft - Versiegelungsgrad Aufgrund des geringen Bodenverbrauchs und der bereits jetzt großteils versiegelten Fläche keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten Wasser: - Stoffeintrag Aufgrund der Nutzung als Büros, Labors, u.ä. sind keine erheblichen Stoffeinträge zu erwarten - Erschöpfung Aufgrund der Nutzung als Büros, Labors, u.ä. sind keine erheblichen Auswirkungen auf den Wasserhaushalt zu erwarten Klima: - Schadstoffe Aufgrund der Nutzung als Büros, Labors, u.ä. sind keine erheblichen Schadstoffbelastungen zu erwarten

8 Hauptplatz 1 A-2500 Baden Tel.: Erläuterungsbericht zur Änderung des Örtlichen Raumordnungsprogrammes der Stadtgemeinde Baden GZ: /17-OE Baden, im Juni 2017 raum und plan raumplanung landschaftsplanung beratung Dipl.-Ing. Josef Hameter Ingenieurkonsulent für Raumplanung und Raumordnung staatlich befugter und beeideter Ziviltechniker Morenogasse 6/2, 2540 Bad Vöslau Filiale: Am Flachhard 9, 2500 Baden office@raumundplan.at

9 Übersicht über die geplanten Änderungspunkte Im Zuge gegenständlicher Änderung sind folgende - punktuelle - Abänderungen des Örtlichen Raumordnungsprogrammes der Stadtgemeinde Baden geplant: Änd.- Nr. Bereich KG / Gst. Nr. Geplante Änderung 1.1 Fabriksgasse 3 (ÖEK) 1.2 Fabriksgasse 3 (FWP) Leesdorf (4017) / 109/1 (T) Leesdorf (4017) / 109/1 (T) Abänderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes: Ausweisung einer Umnutzung ehemaliger Spiel- und Sportflächen (Bauland-Sondergebiet) Abänderung des Flächenwidmungsplanes: Umwidmung von "Verkehrsfläche privat- Parkplatz" in "Bauland-Sondergebiet-Tech" ÖEK Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes FWP... Änderung des Flächenwidmungsplanes raum und plan Juni 2017 Seite 9

10 1. Erläuterung der geplanten Änderungspunkte A Abänderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes 1.1 Fabriksgasse 3 (ÖEK) Betroffene Grundstücke KG Leesdorf: Gst. Nr. 109/1 (T) Kurzbeschreibung der vorgesehenen Änderungen Ausweisung einer Umnutzung ehemaliger Spiel- und Sportflächen (Bauland- Sondergebiet) Auflistung der vorgesehenen Änderungen nach Grundstücken - Gst. Nr. 109/1 (T), KG Leesdorf: Ausweisung einer Umnutzung ehemaliger Spiel- und Sportflächen (Bauland-Sondergebiet) Grundlagenforschung / räumliche Situation An der Adresse Fabriksgasse 3 befindet sich das Areal der ehemaligen Kunsteisbahn Baden, welche vor einigen Jahren geschlossen wurde. Als temporäre Verwendung dieses Areals wurde dabei insofern eine Zwischennutzung gefunden, als dass die vorhandenen Freiflächen während der Umbauarbeiten zur Erweiterung der Park & Ride-Anlage beim Bahnhof als Parkplatz dienten. Zu diesem Zweck wurde auch der Flächenwidmungsplan von ehemals "Grünland-Sportstätten" vorübergehend in "Verkehrsfläche privat-parkplatz" umgewidmet. Im aktuell rechtsgültigen Örtlichen Entwicklungskonzept der Stadtgemeinde Baden ist für den Bereich des Grundstückes Fabriksgasse 3 als Entwicklung des Grünraumes eine bestehende innerstädtische Grünfläche ausgewiesen Änderungsanlass Das im Jahre 2003 seitens der Stadtgemeinde Baden verordnete und rechtsgültige Örtliche Entwicklungskonzept stellt die längerfristig angestrebte räumliche Entwicklung der Stadtgemeinde Baden dar, das grundsätzlich auf dem Leitziel der Stärkung und Sicherung Badens als Wohnstandort, Einkaufs- und Versorgungsstandort für die Region sowie als überregionaler Tourismusstandort aufbaut. raum und plan Juni 2017 Seite 10

11 Innerhalb der Themenbereiche Wirtschaft und Soziale Infrastruktur / Erholung und Freizeit nennt der Erläuterungsbericht zum Entwicklungskonzept ( Ziele-Maßnahmen- Katalog ) folgende Maßnahmen der räumlichen Entwicklung: Längerfristige Sicherung des infrastrukturellen Angebotes an Kur- und Freizeiteinrichtungen (Thermal- und Badeanlagen, Kuranstalten, Gastronomie und Hotellerie, Casino, Rad- und Wanderwege, Sportanlagen usw.) durch entsprechende Widmungen (S. 13) Längerfristige Sicherung der bestehenden Standorte für Freizeit- und Erholungseinrichtungen durch entsprechende Grünlandwidmungen bzw. Bauland- Sondergebietsfestlegungen: Veranstaltungshalle, Trabrennbahn, Sport- und Spielplätze, Bad, Kleingärten etc. (S. 17) Darüber hinaus ist in der planlichen Darstellung des Örtlichen Entwicklungskonzept der Stadtgemeinde Baden für den Bereich des Grundstückes Fabriksgasse 3 als Entwicklung des Grünraumes eine bestehende innerstädtische Grünfläche ausgewiesen. Diese innerstädtische Grünfläche beherbergte dabei bis vor einigen Jahren den Eislaufplatz der Stadt Baden, welcher jedoch mittlerweile geschlossen wurde und in der Zwischenzeit als Parkplatz während der Umbauarbeiten zur Erweiterung der Park & Ride-Anlage beim Bahnhof fungierte. Aufgrund der Fertigstellung dieser umfangreich erweiterten Park & Ride-Anlage beim Bahnhof stehen die - nunmehr ungenutzten - Flächen für eine, dem Standort in absolut zentraler Lage gerechte, alternative Nutzung zur Verfügung. Zentrale Kernlagen wie jene in der Fabriksgasse scheinen daher eher für zentralere Nutzungen und Einrichtungen geeignet. Das im Jahre 2003 verordnete Örtliche Entwicklungskonzept der Stadtgemeinde Baden formuliert bereits eine "Sicherung bzw. Schaffung von Standortqualitäten und Flächenreserven für bestehende Betriebe sowie Vorsorge an entsprechenden Entwicklungsbereichen für neuansiedelnde Betriebe" als wesentliches Leitziel der räumlichen Entwicklung. Hinsichtlich der Nutzung des Areals des ehemaligen Eislaufplatzes beabsichtigt die Stadtgemeinde Baden daher nunmehr Flächen für Unternehmen zukunftsorientierter Branchen - wie z.b. Informatik und Informationstechnologien - zur Verfügung zu stellen, welche durch die räumliche Konzentration und Nachbarschaft auf einem gemeinsamen Areal in der Form von technologischen Büros, Labors und Forschungseinrichtungen ("Technologie Campus") Synergieeffekte und Kooperationsmöglichkeiten erwarten lassen. Insofern ergibt sich daher auch eine geänderte Ausrichtung der mittel- bis längerfristigen Nutzung des Areals weg von einer Sport- und Erholungsnutzung hin zu einer im Örtlichen Entwicklungskonzept nunmehr dezidiert angesprochenen Vorsorge an entsprechenden Entwicklungsbereichen für neuansiedelnde Betriebe. Das vom Badener Gemeinderat im Jahre 2008 in Auftrag gegebene und 2011 fertiggestellte "Stadtentwicklungskonzept Baden 2031" hatte darüber hinaus die Aufgabe, Potentiale und Chancen Badens auf wissenschaftlicher Basis zu erheben um somit Grundlagen für eine langfristig erfolgreiche Positionierung der Stadt zu schaffen. Im zugehörigen "Band B: Stadtentwicklungsstrategie - Die Sektorenthemen im Detail" finden sich insbesondere raum und plan Juni 2017 Seite 11

12 detaillierte Aussagen zu den Themen Wirtschaftsstandort und Arbeitsmarkt. So wurde unter anderem festgestellt, dass "das Image des Betriebsstandortes und das Vorhandensein eines innovativen Milieus am Standort und in der Region bedeutende Faktoren für künftige Standortentscheidungen von Gründern bzw. Ansiedlern werden". Auch wird eine Trendentwicklung von der Industrie- hin zur Dienstleistungs- und Wissensgesellschaft prognostiziert. Aufgrund der festgestellten Stärken "Internationale Erreichbarkeit", "Image der Stadt überregionale Bekanntheit", "Erreichbarkeit sowohl im Individualverkehr wie auch im öffentlichen Personennahverkehr" und einem "enormen Potenzial an weichen Standortfaktoren" sowie der damals bereits festgestellten "zukunftsfähigen Branchenhäufung" scheint somit eine punktuelle, künftige Ausrichtung der Stadtgemeinde Baden in Richtung einer Etablierung von zukunftsorientierten Branchen zielführend. Vor dem Hintergrund der genannten vergangenen und künftigen Entwicklungsziele der Stadt Baden, der festgestellten Stärken und Standortvorteile bzw. der nunmehr gegebenen, konkreten Nutzungsabsichten als Standort für technologische Büros, Labors und Forschungseinrichtungen ist es daher geplant, das Örtliche Entwicklungskonzept entsprechend abzuändern Erläuterung der geplanten Änderungen Das rechtskräftige Örtliche Entwicklungskonzept der Stadtgemeinde Baden soll daher insofern abgeändert werden, als dass für den Bereich des Grundstückes Fabriksgasse 3 als Maßnahme zur Entwicklung des Siedlungsraumes künftig eine Umnutzung ehemaliger Spiel- und Sportflächen (Bauland-Sondergebiet) vorgesehen wird. raum und plan Juni 2017 Seite 12

13 1.1.5 Fotodokumentation Abbildung : Die Fabriksgasse im Bereich der vorgesehenen Umwidmung Blick Richtung Osten Abbildung : Areal der ehemaligen Kunsteisbahn in der Fabriksgasse raum und plan Juni 2017 Seite 13

14 Abbildung : Orthofoto des Bereiches in der Fabriksgasse Abbildung : Übersicht über die vorgesehene Abänderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes der Stadtgemeinde Baden raum und plan Juni 2017 Seite 14

15 B Abänderung des Flächenwidmungsplanes 1.2 Fabriksgasse 3 (FWP) Betroffene Grundstücke KG Leesdorf: Gst. Nr. 109/1 (T) Kurzbeschreibung der vorgesehenen Änderungen Umwidmung von Verkehrsfläche privat-parkplatz in Bauland Sondergebiettechnologische Büros, Labors und Forschungseinrichtungen ("BS-Tech") Auflistung der vorgesehenen Änderungen nach Grundstücken - Gst. Nr. 109/1 (T), KG Leesdorf: Umwidmung von Verkehrsfläche privat-parkplatz in Bauland Sondergebiet-technologische Büros, Labors und Forschungseinrichtungen Grundlagenforschung / räumliche Situation An der Adresse Fabriksgasse 3 befindet sich das Areal der ehemaligen Kunsteisbahn Baden, welche vor einigen Jahren geschlossen wurde. Als temporäre Verwendung dieses zentral im Stadtgebiet gelegenen Areals wurde dabei insofern eine Zwischennutzung gefunden, als dass die vorhandenen Freiflächen während der Umbauarbeiten zur Erweiterung der Park & Ride- Anlage beim Bahnhof als Parkplatz dienten. Zu diesem Zweck wurde auch der Flächenwidmungsplan von ehemals "Grünland-Sportstätten" vorübergehend in "Verkehrsfläche privat-parkplatz" umgewidmet. Der aktuell rechtsgültige Flächenwidmungsplan der Stadtgemeinde Baden weist folglich für das Grundstück Fabriksgasse 3 nach wie vor die Widmung Verkehrsfläche privat-parkplatz auf Änderungsanlass Aufgrund der nunmehrigen Fertigstellung der umfangreich erweiterten Park & Ride-Anlage beim Bahnhof stehen die - nunmehr ungenutzten - Flächen für eine, dem Standort in absolut zentraler Lage gerechte, alternative Nutzung zur Verfügung. Im Zuge der parallel stattfindenden Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes der Stadtgemeinde Baden ist es daher vorgesehen, für das Areal der ehemaligen Kunsteisbahn als Maßnahme zur Entwicklung des Siedlungsraumes künftig eine Umnutzung ehemaliger Spiel- und Sportflächen (Bauland-Sondergebiet) auszuweisen. Zentrale Kernlagen wie jene raum und plan Juni 2017 Seite 15

16 in der Fabriksgasse scheinen eher für zentralere Nutzungen und Einrichtungen geeignet. Dementsprechend beabsichtigt die Stadtgemeinde Baden daher nunmehr die betreffenden Fläche für Unternehmen zukunftsorientierter Branchen - wie z.b. Informatik und Informationstechnologien - zur Verfügung zu stellen, welche durch die räumliche Konzentration und Nachbarschaft auf einem gemeinsamen Areal in der Form von technologischen Büros, Labors und Forschungseinrichtungen (als "Technologie Campus") Synergieeffekte und Kooperationsmöglichkeiten erwarten lassen. Nicht zuletzt formulierte bereits das im Jahre 2003 verordnete Örtliche Entwicklungskonzept der Stadtgemeinde Baden eine "Sicherung bzw. Schaffung von Standortqualitäten und Flächenreserven für bestehende Betriebe sowie Vorsorge an entsprechenden Entwicklungsbereichen für neuansiedelnde Betriebe" als wesentliches Leitziel der räumlichen Entwicklung. Das vom Badener Gemeinderat im Jahre 2008 in Auftrag gegebene und 2011 fertiggestellte "Stadtentwicklungskonzept Baden 2031" hatte darüber hinaus die Aufgabe, Potentiale und Chancen Badens auf wissenschaftlicher Basis zu erheben um somit Grundlagen für eine langfristig erfolgreiche Positionierung der Stadt zu schaffen. Im zugehörigen "Band B: Stadtentwicklungsstrategie - Die Sektorenthemen im Detail" finden sich insbesondere detaillierte Aussagen zu den Themen Wirtschaftsstandort und Arbeitsmarkt. So wurde unter anderem festgestellt, dass "das Image des Betriebsstandortes und das Vorhandensein eines innovativen Milieus am Standort und in der Region bedeutende Faktoren für künftige Standortentscheidungen von Gründern bzw. Ansiedlern werden". Auch wird eine Trendentwicklung von der Industrie- hin zur Dienstleistungs- und Wissensgesellschaft prognostiziert. Aufgrund der festgestellten Stärken "Internationale Erreichbarkeit", "Image der Stadt überregionale Bekanntheit", "Erreichbarkeit sowohl im Individualverkehr wie auch im öffentlichen Personennahverkehr" und einem "enormen Potenzial an weichen Standortfaktoren" sowie der damals bereits festgestellten "zukunftsfähigen Branchenhäufung" scheint somit eine punktuelle, künftige Ausrichtung der Stadtgemeinde Baden in Richtung einer Etablierung von zukunftsorientierten Branchen zielführend. Vor dem Hintergrund der genannten Entwicklungsziele der Stadt Baden, der festgestellten Stärken und Standortvorteile bzw. der nunmehr gegebenen, konkreten Nutzungsabsichten als Standort für technologische Büros, Labors und Forschungseinrichtungen ("Technologie Campus") ist es daher geplant, diese spezielle und lediglich diesem Standort zuordenbare Nutzung des Areals mittels der Widmung "Bauland-Sondergebiet-technologische Büros, Labors und Forschungseinrichtungen" ("BS-Tech") sicherzustellen. Gemäß 16 Abs. 1 Z. 6 NÖ Raumordnungsgesetz 2014 i.d.g.f. ist die Widmungsart "Bauland- Sondergebiet" für solche bauliche Nutzungen bestimmt, deren besonderer Zweck im Flächenwidmungsplan durch einen Zusatz zur Signatur ausdrücklich festgelegt ist. Das sind Nutzungen, denen u.a. ein bestimmter Standort zugeordnet werden soll. Diese Zuordnung ist im gegenständlichen Fall jedenfalls gegeben und soll durch die Widmung "Bauland- Sondergebiet-technologische Büros, Labors und Forschungseinrichtungen" ("BS-Tech") nutzungsspezifisch entsprechend eng abgegrenzt werden. raum und plan Juni 2017 Seite 16

17 1.2.4 Erläuterung der geplanten Änderungen Das rechtskräftige Örtliche Raumordnungsprogramm der Stadtgemeinde Baden soll daher insofern abgeändert werden, als dass ein Teil des Grundstückes Nr. 109/1, KG Leesdorf, von Verkehrsfläche privat-parkplatz in "Bauland-Sondergebiet-technologische Büros, Labors und Forschungseinrichtungen" ("BS-Tech") auf einer Fläche von rd m² umgewidmet wird. raum und plan Juni 2017 Seite 17

18 1.2.5 Fotodokumentation Abbildung : Die Fabriksgasse im Bereich der vorgesehenen Umwidmung Blick Richtung Osten Abbildung : Areal der ehemaligen Kunsteisbahn in der Fabriksgasse raum und plan Juni 2017 Seite 18

19 Abbildung : Orthofoto des Bereiches in der Fabriksgasse Abbildung : Übersicht über die vorgesehene Abänderung des Flächenwidmungsplanes der Stadtgemeinde Baden raum und plan Juni 2017 Seite 19

20 2. Aufbereitung und Darstellung der Themen Bevölkerungsentwicklung, Naturgefahren und Baulandbilanz gemäß 25 Abs. 4 NÖ-ROG 2014 Gemäß 25 Abs. 4 NÖ Raumordnungsgesetz 2014 i.d.g.f. sind im Zuge der Änderung des Örtlichen Raumordnungsprogrammes jedenfalls die Themen Bevölkerungsentwicklung, Naturgefahren und Baulandbilanz aufzuarbeiten und darzustellen, soweit dies nicht bereits in einem verordneten Entwicklungskonzept enthalten ist. Diese Aufarbeitung und Darstellung erfolgte bereits im Zuge der Änderung des Örtlichen Raumordnungsprogrammes der Stadtgemeinde Baden GZ: /15-OE vom Dezember 2015, wodurch im Folgenden lediglich die vorgesehenen Änderungsmaßnahmen in ihren Auswirkungen auf die Themenbereiche Bevölkerungsentwicklung, Naturgefahren und Baulandbilanz gemäß 25 Abs. 4 NÖ Raumordnungsgesetz 2014 dargestellt werden: Abbildung 1: Beurteilung der vorgesehenen Änderungsmaßnahmen Änderung Auswirkungen auf Änd.- Pkt. Bereich Bevölkerungsentwicklung Naturgefahren Baulandbilanz 1.1 Fabriksgasse 3 (ÖEK) keine keine keine 1.2 Fabriksgasse 3 (FWP) keine keine geringfügig Wie oben ersichtlich sind die Auswirkungen der vorgesehenen Änderungsmaßnahmen auf die Themenbereiche Bevölkerungsentwicklung, Naturgefahren und Baulandbilanz als durchwegs geringfügig einzustufen. In diesem Sinne ist die gegenständlich vorgesehene Abänderung des Örtlichen Raumordnungsprogrammes auch durchaus im Einklang mit den Zielsetzungen des Örtlichen Entwicklungskonzeptes zu interpretieren. raum und plan Juni 2017 Seite 20

21 3. Flächenbilanz Zusammenfassend veranschaulicht nachstehende Flächenbilanz die flächenmäßige Veränderung einzelner Widmungsarten. Anzumerken ist dabei, dass im Falle der vorgesehenen Widmungsänderung eine Erhöhung der Baulandmenge um rund 0,6 ha zu prognostizieren ist: Abbildung 2: Flächenbilanz Änderungspunkt Widmung derzeit Widmung künftig Fläche Fabriksgasse 3 Verkehrsfläche privat (Vp) Bauland-Sondergebiet (BS) 0,6282 GESAMT 0,6282 davon Baulandveränderung + 0,6282 [ha] raum und plan Juni 2017 Seite 21

22 Hauptplatz 1 A-2500 Baden Tel.: Verordnungsentwurf zur Änderung des Örtlichen Raumordnungsprogrammes der Stadtgemeinde Baden GZ: /17-OE Baden, im Juni 2017 raum und plan raumplanung landschaftsplanung beratung Dipl.-Ing. Josef Hameter Ingenieurkonsulent für Raumplanung und Raumordnung staatlich befugter und beeideter Ziviltechniker Morenogasse 6/2, 2540 Bad Vöslau Filiale: Am Flachhard 9, 2500 Baden office@raumundplan.at

23 Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Baden beschließt nach Erörterung der eingegangenen Stellungnahmen in seiner Sitzung am..., TOP... folgende Verordnung: VERORDNUNG 1 Aufgrund des 25 Abs. 1 des NÖ Raumordnungsgesetzes 2014 i.d.g.f. wird das Örtliche Raumordnungsprogramm der Stadtgemeinde Baden in der Katastralgemeinde Leesdorf dahingehend geändert, dass die auf den zugehörigen Plandarstellungen durch rote Signatur dargestellten Änderungen des Örtlichen Entwicklungskonzeptes und des Flächenwidmungsplanes festgelegt werden. 2 Die Plandarstellungen, welche mit einem Hinweis auf diese Verordnung versehen sind, liegen im Gemeindeamt der Stadtgemeinde Baden während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf. 3 Diese Verordnung tritt nach ihrer Genehmigung durch die Niederösterreichische Landesregierung und nach ihrer Kundmachung mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft. Baden, am Der Bürgermeister Angeschlagen am: Abgenommen am:

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